FAQ AW Apartments und Wohnungen - aw

FAQ AW Apartments und Wohnungen
Wo finde ich eine Übersicht der freien möblierten Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) und
möblierten Wohnungen?
Auf unserer Homepage www.aw-immo.ch unter der Spalte 'Aktuelle Mietobjekte' oder auf
www.homegate.ch und auf www.immoscout24.ch.
Wie viele Personen leben in einer möblierten Wohngemeinschaft?
Je nach Standort und Wohnung ist das unterschiedlich.
Sind die möblierten Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) und Wohnungen rollstuhlgängig?
Zum Teil.
Gibt es auch möblierte Wohnungen (gemeinschaftliches Wohnen) nur für Frauen?
Nein.
Muss man berufstätig sein, um ein möbliertes Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) oder eine
möblierte Wohnung mieten zu können?
Ja, ein gültiger Arbeitsvertrag muss vorgewiesen werden.
Eine Ausnahme kann bei Studierenden an der ETH oder Universität Zürich gemacht werden, sofern
ein Zulassungsschreiben von der Universität sowie eine Bürgschaftserklärung für den Mietzins
eingereicht werden.
Kann ich mich auch via E-Mail für ein möbliertes Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) oder eine
möblierte Wohnung anmelden?
Ja. Alle Mietangelegenheiten (Anmeldung, Mietvertrag, Anliegen, Reklamationen, Kündigung etc.)
können via E-Mail abgewickelt werden.
Ist es möglich, einen Mietvertrag in englischer Sprache zu bekommen?
Ja, auf Wunsch erstellen wir den Mietvertrag auch in Englisch.
Welche Papiere muss ich vorweisen, um ein möbliertes Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) oder
eine möblierte Wohnung mieten zu können?
 ausgefülltes Anmeldeformular siehe: http://www.aw-immo.ch/en/downloads.html
 Passkopie
 Kopie des Arbeitsvertrages
 Betreibungsauszug (wenn in der Schweiz wohnhaft)
 für Studenten: Bürgschaftserklärung für den Mietzins und Zulassungsschreiben von der
Universität
Arbeiten Sie auf Provisionsbasis (Maklergebühr für Vermietung)?
Nein.
Wie hoch ist die Kaution für ein möbliertes Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) bzw. für eine
möblierte Wohnung, und kann ich sie auch in Raten bezahlen?
Die Kaution beträgt zwischen zwei und drei Monatsmieten.
Es ist nicht möglich, diese in Raten zu bezahlen.
Kommen bei Abschluss eines Mietvertrags noch andere Kosten auf den Mieter zu?
Für möblierte Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) noch das Akonto von CHF 150.00 für die
Endreinigung.
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Bis wann muss die Miete jeweils überwiesen werden?
Die Erstmiete muss vor dem Einzug (d.h. vor der Schlüsselübergabe) zusammen mit der Kaution und,
falls es sich um ein möbliertes Zimmer handelt, zusammen mit dem Akonto für die Endreinigung
(siehe oben), bezahlt werden. Die darauf folgenden Mieten sind monatlich im Voraus bis zum 1. des
Monats zahlbar.
Wie ist die Miete zu bezahlen?
 via Banküberweisung
 via Barbezahlung
 via Kredit- oder EC-Karte
Kann ich mit Kreditkarte bezahlen?
Ja.
Muss ich die volle Miete bezahlen, wenn ich in der Mitte des Monats einziehe bzw. ausziehe?
Beim Einzug: Nein, die Miete wird anteilsmässig verrechnet.
Beim Auszug: Ja.
Ist es möglich, die Kaution via Mietkautionsversicherung zu begleichen?
Nein, die Kaution muss immer direkt vom Mieter bezahlt werden.
Wann kann ich mit der Rückerstattung meiner Kaution rechnen?
Innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Auszugsdatum.
Siehe 'Allgemeine Geschäftsbedingungen', Abschnitt 19 'Schlussabrechnung':
http://www.aw-immo.ch/de/downloads.html/20140818_AGB_AW_D.pdf
Wie und wann kann ich kündigen, bzw. wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigung muss in schriftlicher Form via Brief oder E-Mail erfolgen und zwar zwei Monate im
Voraus auf Ende des Monats, ausser den ganzen Monat Dezember. Allerdings muss die
Mindestmietdauer gemäss Mietvertrag eingehalten werden.
Ist eine Wohnungsbesichtigung auch am Wochenende möglich?
Nein.
Sind Übergaben und Abnahmen der Wohnungen bzw. Zimmer auch am Wochenende möglich?
Grundsätzlich nicht. In bestimmten Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden (Schlüsselhinterlegung).
Wo finden die Übergaben bzw. Abnahmen statt?
Direkt vor Ort. Die Abnahme hat spätestens am letzten Tag des Beherbergungsvertrages während
den Bürozeiten zu erfolgen. Es ist rechtzeitig ein Termin mit der Verwaltung zu vereinbaren.
Kann das möblierte Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) oder die möblierte Wohnung auch nur
für einen Monat gemietet werden?
Die Mindestmietdauer beträgt zwei Monate. Eine kürzere Mietdauer muss bei Vertragsabschluss
vereinbart werden. In diesem Fall wird ein Kurzaufenthaltszuschlag wie folgt verrechnet:
Möblierte Einzelzimmer (gemeinschaftliches Wohnen):
 CHF
200.00 pro Monat
Möblierte Wohnungen:
 CHF
200.00 pro Monat
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Darf ein Gast in meinem möblierten Einzelzimmer (gemeinschaftliches Wohnen) übernachten?
Ja, aber ein Gast muss vorgängig bei der Verwaltung via E-Mail angemeldet werden. Für den
kurzfristigen Aufenthalt von Gästen (bis zu zwei Tagen pro Woche) wird ein Besuch in der Regel
toleriert. Danach muss eine Gebühr von CHF 200 pro Monat bezahlt werden.
Ist es auch möglich, ein möbliertes Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) oder eine 1-Zimmerwohnung zu zweit zu mieten?
Ja, allerdings wird dann monatlich ein Aufpreis von CHF 200 verrechnet.
Bieten Sie auch unmöblierte Wohnungen an?
AW Apartments und Wohnungen vermietet keine unmöblierten Wohnungen.
Auf der Homepage von AZ Immobilien und Verwaltung GmbH http://www.azimmo.ch/de/ finden Sie
unsere unmöblierten Wohnungen.
Es ist momentan nur ein kleines möbliertes Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) frei, kann ich
später in ein grösseres Zimmer wechseln?
Grundsätzlich nicht. Bei einem grösseren Leerstand besteht ggf. die Möglichkeit.
Muss eine Gebühr bezahlt werden, wenn das möblierte Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) bzw.
die Wohnung gewechselt wird?
Möbliertes Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen)
Wenn der Mieter einen befristeten Mietvertrag hat und nach Ablauf des Mietverhältnisses in ein
anderes Zimmer umziehen will, werden ihm, sofern das Zimmer nicht stark verschmutzt ist, keine
Kosten verrechnet. Wechselt der Mieter aber noch während des Mietverhältnisses in ein neues
Zimmer, wird ihm eine Gebühr von CHF 200 verrechnet sowie für das neue Zimmer das Akonto von
CHF 150.00 für die Endreinigung.
Möblierte Wohnung
Wenn der Mieter einen befristeten Mietvertrag hat und nach Ablauf des Mietverhältnisses in eine
andere Wohnung umziehen will, werden ihm, sofern er die Wohnung nicht selbst reinigt, nur die
Endreinigungskosten verrechnet. Wechselt der Mieter aber noch während des Mietverhältnisses in
eine neue Wohnung, wird ihm nebst den Endreinigungskosten (sofern er die Wohnung nicht selbst
reinigt) eine Gebühr von CHF 200 verrechnet.
Wie teuer kommen die Endreinigungskosten zu stehen, wenn die Wohnung nicht selbst gereinigt
wird?
Endreinigung
Zwischenreinigung
1 ½ ZWG
CHF
800
CHF
560
2 ½ ZWG
CHF 1'000
CHF
700
3 ½ ZWG
CHF 1'200
CHF
840
4 ½ ZWG
CHF 1'500
CHF 1'050
5 ½ ZWG
CHF 1'800
CHF 1'260
Das sind unsere Richtpreise; je nach Zustand der Wohnung ist die Reinigung teurer!
Welche Möblierung ist in einem Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) vorzufinden?
Die möblierten Zimmer sind vollständig mit Bett, Schrank, Schreibtisch, Stuhl und Sideboard (mit
Fernseher) ausgestattet. Ausserdem werden Bettwäsche, Duvet, Kissen und Frotteewäsche zur
Verfügung gestellt.
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Welche Möblierung ist in einer Wohnung vorzufinden?
Die Wohnungen sind vollständig möbliert. Zur Ausstattung gehören auch Küchenutensilien und
Reinigungsmaterialien.
Wie breit sind die Betten?
Von 90 cm bis 180 cm.
Ist es erlaubt, eigenes Mobiliar ins möblierte Zimmer bzw. in die Wohnung mitzunehmen?
Sofern dafür genügend Platz vorhanden ist, darf auch eigenes Mobiliar mitgebracht werden. Es darf
allerdings kein Mobiliar der AW Apartments und Wohnungen entfernt oder durch eigenes ersetzt
werden. Ebenso dürfen keine baulichen Veränderungen an Mobiliar und Einrichtungen
vorgenommen werden. Beim Auszug müssen alle persönlichen Gegenstände wieder mitgenommen
werden.
Hat man beim gemeinschaftlichen Wohnen seine eigene Dusche und Toilette?
Nein. Küche, Dusche und Toilette werden gemeinschaftlich genutzt.
Bieten Sie auch möblierte Studios an?
Ein paar wenige an der Zentralstrasse 48 in Wohlen (Aargau) und an der Dorfstrasse 2 in Rupperswil
(Aargau).
Gibt es möblierte Zimmer und Wohnungen mit eigenem Balkon?
Ja.
Sind Haustiere im Zimmer erlaubt?
Haustiere benötigen eine Sondergenehmigung von der Verwaltung.
Darf im Zimmer geraucht werden?
Nein, in allen Zimmern und Wohnungen gilt striktes Rauchverbot. Wird das Rauchverbot missachtet,
wird eine Umtriebsentschädigung erhoben.
Wie gross sind die möblierten Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen)?
Zwischen 12 m² und 25 m².
Ist in den möblierten Zimmern (gemeinschaftliches Wohnen) bzw. in den möblierten Wohnungen
Internet vorhanden?
Zimmer:
W-LAN
Wohnungen: LAN oder W-LAN
Ist das Internet kostenpflichtig?
Zimmer:
CHF 15.00/Monat
Wohnungen: CHF 60.00/Monat
Sind alle möblierten Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) und möblierten Wohnungen mit einem
Fernsehgerät ausgerüstet?
Ja.
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Gibt es in allen möblierten Zimmern (gemeinschaftliches Wohnen) und möblierten Wohnungen
einen Telefonanschluss?
Zimmer:
Nein
Wohnungen: Ja
Welche Serviceleistungen werden gegen Bezahlung angeboten?
Reinigungsservice inkl. Waschen und Bügeln der Bett- und Frotteewäsche.
Wie oft werden die Allgemeinräume (gemeinschaftliches Wohnen) gereinigt?
Je nach Liegenschaft unterschiedlich.
Wird das möblierte Zimmer (gemeinschaftliches Wohnen) bzw. die möblierte Wohnung gereinigt?
 Ja, sofern der Reinigungsservice gebucht wurde
oder ein Ad hoc-Auftrag für eine Zwischenreinigung mit der Verwaltung vereinbart wurde
Ohne Auftrag ist der Mieter selbst für die Zimmer- bzw. Wohnungsreinigung zuständig.
Wie komme ich an frische Bett- und Frotteewäsche?
Falls der Wäscheservice inkl. Waschen und Bügeln der Frotteewäsche gebucht wurde, wird die
Wäsche je nach Wunsch entweder jede Woche oder alle zwei Wochen gewechselt. Ansonsten muss
sie selbst gewaschen werden.
Gibt es in jeder privaten oder gemeinschaftlich genutzten Wohnung eine Waschmaschine?
Ja, zum Teil direkt in der Wohnung, zum Teil in der Waschküche.
Stehen Trockner, Waschmittel, Bügelbrett und Bügeleisen in jeder Wohnung zur Verfügung?
Trockner:
Teilweise
Waschmittel:
Nein
Bügelbrett/Bügeleisen:
Ja
Wird das Küchenmaterial zur Verfügung gestellt?
Ja.
Wie entsorge ich meinen Abfall ordnungsgemäss?
In den meisten Gemeinden müssen spezielle, gebührenpflichtige Abfallsäcke oder Abfallmarken
verwendet werden. Altpapier, Altglas, Metall, Kompost usw. werden separat abgeholt oder sind an
zentralen Sammelstellen zu entsorgen. Auskunft erteilt die Gemeinde.
Der Abfall wird meist einmal in der Woche abgeholt.
Was muss ich tun, wenn ich einen Schlüssel verliere?
Ein Schlüsselverlust muss umgehend der Verwaltung gemeldet werden:
 via E-Mail:
[email protected]
 via Post:
AW Apartments und Wohnungen, Buckhauserstrasse 26, 8048 Zürich
via Telefon:
+41 (0)44 495 70 80.
Was für Parkmöglichkeiten gibt es?
Zum Teil besteht die Möglichkeit, einen Parkplatz zu mieten. Leider steht nur eine beschränkte
Anzahl von Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die meisten Liegenschaften sind jedoch gut ans
öffentliche Verkehrsnetz angebunden.
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Anwohnende haben die Möglichkeit, bei der örtlichen Gemeinde oder online via www.parkkarten.ch
eine Parkkarte zu erwerben. Ausserdem gibt es in der Umgebung "Blaue Zone"-Parkplätze, die
montags bis samstags von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr und den ganzen Sonntag kostenfrei genutzt
werden können.
Gibt es einen Fahrradunterstand?
Zum Teil.
Wo kann ich während der Wohnungsbesichtigung parkieren?
In der blauen Zone oder auf öffentlichen Parkplätzen.
Wo befinden sich die nächsten Einkaufsmöglichkeiten?
In der nahen Umgebung.
Kann auch ein Lagerraum gemietet werden?
Ja, aber nur an der Zentralstrasse 48 / 50 in Wohlen (Aargau).
Muss ich mich selbst beim Personenmeldeamt anmelden?
Ja, bei der örtlichen Gemeinde.
Für den Kanton Zürich ist eine Anmeldung auch online möglich:
https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/
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