Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. Präambel Ziel der Sport- und Trainingsordnung ist die Regelung allgemeiner Rahmenbedingungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Sportbetriebs innerhalb der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. (im folgenden TSA genannt). § 1 Allgemein Die TSA bietet grundsätzlich Training an für: • • • TänzerInnen aller Alters- und Leistungsstufen im Breitensport TurniertänzerInnen aller Altersgruppen und Leistungsklassen (Amateure) sowie Sondertraining nach Möglichkeit und Nachfrage (z.B. Showtanz, Formation, usw.) Die konkret angebotenen Trainingsgruppen sind abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit von Raum- und Trainerkapazität und sind im Anhang zu dieser Sport- und Trainingsordnung in ihrer jeweiligen Fassung geregelt. § 2 Rechte der Mitglieder Jedes zahlende ordentliche Mitglied hat das Recht zur Teilnahme an mindestens einer regelmäßig stattfindenden Trainingsgruppe. Die Höhe der aufgrund der Teilnahme an einzelnen bzw. mehreren Trainingsgruppen anfallenden Beiträge ergibt sich aus der Beitragsordnung der TSA in ihrer jeweiligen Fassung. § 3 Besondere Regelungen einzelner Trainingsgruppen § 3.1. Turniervorbereitungsgruppen Teilnehmer der Turniervorbereitungsgruppen müssen sich nach ca. 12 Monaten für den Übertritt in die entsprechende Turniertanzgruppe entscheiden und eine ID-Karte beantragen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Teilnahme am Turniervorbereitungstraining. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der zuständige Trainer bzw. Übungsleiter gemeinsam mit dem Sportwart. § 3.2. Turniertanzgruppen Teilnehmer der Turniertanzgruppen haben die Pflicht, jährlich mindestens an folgenden Turnieren teilzunehmen: - jeweilige Landesmeisterschaft (und höher, wenn qualifiziert) sowie - Heimturnier sowie - mindestens 3 weiteren Turnieren. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Teilnahme am Turniertraining. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der zuständige Trainer bzw. Übungsleiter gemeinsam mit dem Sportwart. Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. Seite 1 von 7 Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. § 3.3. Breitensport-Formationsgruppe Breitensport-Formationsgruppen verfolgen ausschließlich das Ziel, Showauftritte zu absolvieren. TänzerInnen der Breitensport-Formationsgruppe müssen grundsätzlich die Bereitschaft erklären, an Auftritten teilzunehmen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Teilnahme am Formationstraining. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der zuständige Trainer bzw. Übungsleiter gemeinsam mit dem Sportwart. § 3.4. Privatstunden § 3.4.1 Privatstunden bei abteilungsfremden Trainern Mitglieder haben das Recht, auf eigene Kosten Privatunterricht bei einem Trainer ihrer Wahl zu nehmen. Das Trainerhonorar für den Privatunterricht wird zwischen den TänzerInnen und dem Trainer individuell vereinbart. Die TSA hat bei der Honorarhöhe kein Mitwirkungs- oder Einspruchsrecht. Generell kann der Privatunterricht nur in den zum freien Training zur Verfügung gestellten Trainingszeiten durchgeführt werden. Der Privatunterricht darf dabei nicht das freie Training stören. Sowohl TänzerInnen, die am Privatunterricht teilnehmen, als auch TänzerInnen, die frei trainieren, sind dabei gleichberechtigt. § 3.4.2 Privatstunden bei Trainern der TSA Für Privatstunden bei den Profitrainern der TSA werden spezielle Zeiten im Trainingsplan ausgewiesen. Die Vergabe der Stunden erfolgt nach interner Regelung durch den Sportwart oder eine von ihm beauftragte Person. § 3.5. Freies Training Mitglieder haben das Recht, an den im Trainingsplan ausgewiesenen Zeiten und Orten frei zu trainieren. Eine Ausnahme bilden hier nur die im Trainingsplan gekennzeichneten, durch einen Trainer bzw. Übungsleiter „betreuten freien Trainingszeiten“. Die im freien Training anwesenden TänzerInnen haben sich selbstständig bei der Musikauswahl untereinander abzustimmen. Freie Trainingseinheiten sind ausschließlich zum freien Training bzw. für Privatstunden nach den unter 3.4. näher festgelegten Bedingungen zu nutzen. Wichtige Regeln, die hierbei aus haftungsrechtlichen Gründen eingehalten werden müssen: • • • Im freien Training am Wochenende oder Feiertag muss von Anfang bis Ende ein Schlüsselinhaber anwesend sein, unabhängig davon, ob ihm von der Abteilungsleitung ein Schlüssel zugeteilt wurde, oder er diesen ausgeliehen hat. Bei Missachtung hat eine sofortige Information an ein Mitglied der Abteilungsleitung zu erfolgen. Jede Planung/Durchführung eines freien Trainings am Wochenende oder Feiertag ist in dem entsprechenden Google-Kalender einzutragen (bevorzugt vorab zwecks Info für andere Paare, mindestens aber im Anschluss an das Training) Jede Anwesenheit für ein freies Training, unabhängig vom Wochentag, muss außerdem im Belegungsbuch der jeweiligen Halle eingetragen werden. Bei wiederholter Zuwiderhandlung können geeignete Maßnahmen (z.B. Entzug des Schlüssels) durch die Abteilungsleitung ergriffen werden. Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. Seite 2 von 7 Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. § 4 Zuordnung von Mitgliedern in entsprechende Trainingsgruppen § 4.1. Die Mindestvoraussetzungen für die Zuteilung der einzelnen Mitglieder in eine der angebotenen Trainingsgruppen ergeben sich aus der Anlage zu dieser Sport- und Trainingsordnung in ihrer jeweiligen Fassung. § 4.2. Bei neuen Mitgliedern erfolgt die Zuordnung in eine entsprechende Trainingsgruppe unter Berücksichtigung der Leistungsstärke und des Alters durch die zuständigen Trainer oder Übungsleiter. § 4.3. Der Wechsel in eine andere Übungsgruppe erfolgt nur in Absprache mit den betreffenden Trainern oder Übungsleitern. § 4.4. Die Trainer haben stets das Ziel der Vorbereitung der aktiven Mitglieder auf die fortführenden Übungsgruppen zu verfolgen. § 5 Ort, Dauer und Zeitpunkt des Trainings § 5.1. Die grundsätzliche Trainingsplanung erfolgt durch die Abteilungsleitung: • • • in Abstimmung mit den Trainern und Übungsleitern, nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Wünsche der aktiven Mitglieder sowie unter vorrangiger Beachtung der wirtschaftlichen Raumnutzung. Im Einzelnen gelten die im Trainingsplan vorgegebenen Trainingszeiten und -orte, die auf der Homepage der TSA veröffentlicht werden. § 5.2. Kurzfristige Trainingsplanänderungen sind der Homepage der TSA bzw. den aktualisierten Google-Kalendern zu entnehmen. Eintragungen erfolgen ausschließlich durch die von der Abteilungsleitung autorisierten Personen. § 6 Verhalten § 6.1. Grundsätzlich gilt es, für jede Form des Trainings der TSA (Gruppenstunden, freies Training sowie Privatstunden) einen respektvollen Umgang zu wahren. Hierzu zählt z.B. auch das rechtzeitige Erscheinen, ohne jedoch vorherige Gruppen beim Training zu stören. § 6.2. Einzelne Paare oder TänzerInnen jeder Leistungsstufe können bei ungebührlichem Verhalten oder gravierender Störung des Trainingsbetriebs durch den jeweiligen Trainer bzw. Übungsleiter vom Training ausgeschlossen werden. § 6.3. Ein dauerhafter Ausschluss vom Trainingsbetrieb kann nur mit Zustimmung der Abteilungsleitung geschehen. Dazu wird das Paar bzw. der/die TänzerIn und der Trainer bzw. Übungsleiter von der Abteilungsleitung angehört. § 6.4. Beschwerden über einen Trainer bzw. Übungsleiter sind bei einem Mitglied der Abteilungsleitung in Absprache mit dem jeweiligen Beauftragten der Trainingsgruppe vorzubringen. Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. Seite 3 von 7 Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. § 6.5. Die Mitglieder der TSA sind dazu verpflichtet, das Eigentum der TSA (u.a. Computer, Musikanlage, Schränke, CDs) pfleglich und sorgfältig zu behandeln. § 6.6. Auf dem Tanzparkett sollten nach Möglichkeit kein(e) Straßenschuhe oder Schuhwerk, welches das Parkett beschädigen könnte, getragen werden. § 6.7. Bei grober Fahrlässigkeit durch ein Mitglied der TSA tritt § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) in Kraft. § 6.8. Die von der TSA gemieteten, gepachteten bzw. der TSA zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sind stets sauber und aufgeräumt zu verlassen. Werden die Räumlichkeiten so verlassen, dass sich dort keine weiteren Personen mehr aufhalten, so ist stets darauf zu achten, dass sämtliche Fenster fest verschlossen, Lichtquellen ausgeschaltet, Wasserzufuhren geschlossen und elektrische Verbraucher ausgeschaltet sind. Die Eingangstür ist abzuschließen. § 6.9. Aushänge dürfen nur in Absprache mit einem Mitglied der Abteilungsleitung und an den dafür vorgesehenen Flächen vorgenommen werden. § 7 Weisungsbefugnis Den Anweisungen und Vorgaben der Trainer bzw. Übungsleiter während des sportlichen Betriebes bzw. von Mitgliedern der Abteilungsleitung ist stets Folge zu leisten. § 8 Schlüssel § 8.1. Einen Schlüssel für die von der TSA gemieteten, gepachteten bzw. der TSA zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten erhalten nur Trainer bzw. Übungsleiter, Gruppenbeauftragte, der Veranstaltungswart und Abteilungsleiter. Die Aufteilung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Schlüssel erfolgt in der Reihenfolge des Bedarfs. Ausnahmegenehmigungen erteilt der Abteilungsleiter. § 8.2. Die Schlüsselinhaber müssen die Entgegennahme des Schlüssels und eine Belehrung mit ihrer Unterschrift gegenüber dem Abteilungsleiter auf dem Formblatt der Stadt Regensburg quittieren. Bei Verlust des Schlüssels oder fahrlässigem Umgang haftet der Schlüsselinhaber bzw. Entleiher persönlich gegenüber der Stadt Regensburg. § 8.3. Alle Mitglieder, welche nicht in Besitz eines Schlüssels sind, haben die Möglichkeit, einen Schlüssel für das freie Training am Wochenende und an Feiertagen bei den Schlüsselinhabern auszuleihen. • • • Bevorzugt sollen hier die Beauftragten für Breitensport, Standard und Latein angesprochen werden. Die Absprache muss rechtzeitig mit dem jeweiligen Schlüsselinhaber erfolgen. Der Erhalt des Schlüssels ist durch Unterschrift in der Schlüsselübergabeliste zu bestätigen. Mit dem Zeitpunkt der Schlüsselübernahme bis zur Rückgabe an den jeweiligen Schlüsselinhaber gehen alle Haftungsverpflichtungen auf das Mitglied über, welches den Schlüssel ausgeliehen hat. Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. Seite 4 von 7 Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. § 8.4. Nach Beendigung der Tätigkeit als Trainer, Übungsleiter, Veranstaltungswart oder als Beauftragter sind sämtliche Schlüssel unverzüglich an den Abteilungsleiter zurückzugeben. Bei Beendigung der Tätigkeit als AbteilungsleiterIn muss diese(r) den oder die Schlüssel an seine(n) NachfolgerIn oder StellvertreterIn oder ggf. an das Sportamt zurückgeben. § 9 Sportbetrieb § 9.1. Startberechtigung, ID-Karten, Startmarken • • Die Freigabe für die Bestellung einer ID-Karte und/oder Startmarke (Startberechtigung für das Sportjahr) erfolgt durch den Sportwart in enger Abstimmung mit den jeweiligen Trainern des Paares. Die Beantragung von ID-Karten und Startmarken sowie die Änderung bei PaarZusammenstellungen erfolgt grundsätzlich über den Sportwart oder eine von ihm benannte Person. § 9.2. Turniermeldungen und Meldungen zu Lehrgängen • • • • • • Anmeldungen zu offenen Turnieren erfolgen durch das Paar selbst über das ESVPortal des DTV. Da die Meldung vom Sportwart bestätigt werden muss, muss diese bis spätestens Sonntag, 22:00 Uhr vor dem Turnierwochenende im ESV-Portal eingetragen werden. Kann das Paar nicht wie geplant an einem gemeldeten Turnier teilnehmen, so hat das Paar dafür Sorge zu tragen, dass es gemäß TSO fristgerecht entschuldigt ist. Ansonsten besteht das Risiko von Sanktionen durch den DTV. Der Sportwart bzw. eine vom Sportwart beauftragte Person ist verpflichtet, das Nichtstattfinden eines Turniers umgehend nach Kenntniserlangung den gemeldeten Paaren telefonisch, per E-Mail oder persönlich mitzuteilen. Nach der Teilnahme an einem Turnier entsteht für das betreffende Turnierpaar eine Bringschuld bezüglich der Berichterstattung des Turnierergebnisses. Das Ergebnis ist dem Sportwart und dem Presseteam innerhalb von drei Tagen nach dem Turnier mittels der auf der Homepage der TSA vorgesehenen E-Mail-Vorlage mitzuteilen. Sollte keine Veröffentlichung des Turnierergebnisses gewünscht werden, ist dies in der Mitteilung anzugeben. Bei wiederholter Nichtbeachtung behält sich die Abteilungsleitung weitere Maßnahmen vor. Meldungen zu Lehrgängen sind beim Sportwart unter Einhaltung der Frist lt. Ausschreibung zzgl. 1 Woche einzureichen. Bei Nichterscheinen auf dem Lehrgang ist eine Abmeldung oder Stornierung der Meldung durch den Teilnehmer zu veranlassen. § 10 Showauftritte §10.1. Genehmigung von Showauftritten • • Showauftritte unterliegen grundsätzlich den Regelungen der TSO. Alle Showauftritte bei öffentlichen Veranstaltungen müssen gemäß TSO vom Verband genehmigt werden. Der Antrag erfolgt grundsätzlich über den Sportwart oder eine beauftragte Person. Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. Seite 5 von 7 Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. • • • Die TänzerInnen sind verpflichtet, alle Showauftritte fristgerecht (mindestens vier Wochen vorher) an den Sportwart oder an die hierfür beauftragte Person zu melden. Der Sportwart kann aus berechtigten Gründen einen Showauftritt durch ein Paar der TSA ablehnen. Die Ablehnung ist dem Paar unverzüglich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Bei Showauftritten von Paaren der TSA muss grundsätzlich in der Moderation die Zugehörigkeit des Paares zur TSA erwähnt werden. § 10.2. Aufwandsentschädigung für Showauftritte • • Honorare, die bei Auftritten im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erzielt werden, verbleiben vollständig beim Paar, sofern sie 50 € nicht überschreiten. Damit sind alle Aufwendungen des Paares für Vorbereitung, Anfahrt usw. abgedeckt. Der über 50 € hinausgehende Teil des Honorars wird zu je ½ auf das Paar und zu ½ auf die TSA aufgeteilt. Honorare, die bei privaten Veranstaltungen von einem direkt betroffenen Paar (Beispiel: 75. Geburtstag der Oma) erzielt werden, verbleiben vollständig beim Paar. § 11 Schnuppertraining Nichtmitglieder der Regensburger Turnerschaft bzw. Mitglieder der Regensburger Turnerschaft, die keine Mitglieder der TSA sind, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten “Schnuppertrainings” unter nachfolgenden Bedingungen den Sportbetrieb der TSA kennenzulernen. • • Je nach individueller Leistungsstärke und Alter können sie in Abstimmung mit dem zuständigen Trainer bzw. Übungsleiter zur Erprobung an bis zu maximal drei Trainingseinheiten in einem Gruppen- oder Einzeltraining teilnehmen. Die Teilnahme am freien Training ist im Rahmen eines Schnuppertrainings ausgeschlossen. Die Teilnahme an weiteren Trainingseinheiten ist nur nach Erklärung der Mitgliedschaft in der TSA sowie, falls noch nicht erfolgt, in der Regensburger Turnerschaft möglich. § 12 Änderung und Genehmigung der Sport- und Trainingsordnung § 12.1. Änderungen oder die Genehmigung der Sport- und Trainingsordnung erfolgen grundsätzlich durch Beschluss der Abteilungsleitung. § 12.2. Mitglieder sind berechtigt, Vorschläge zur Änderung der Sport- und Trainingsordnung bei der Abteilungsleitung mit entsprechender Begründung einzureichen. § 13 Inkrafttreten Diese Sport- und Trainingsordnung tritt gemäß dem Beschluss der Abteilungsleitung vom 27.09.2015 in Kraft. Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. Seite 6 von 7 Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. § 14 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Sport- und Trainingsordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Sport- und Trainingsordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der ideellen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Geber der Sport- und Trainingsordnung mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Sport- und Trainingsordnung als lückenhaft erweist. _____________________________ Unterschrift 1. Abteilungsleiter _____________________________ Unterschrift 2. Abteilungsleiter Sport- und Trainingsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.V. Seite 7 von 7
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