Silvesterfeuerwerk: Nur aus bekannten Quellen kaufen 27.12.2015 | Köln An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die fahrlässige Verwendung von Feuerwerkskörpern die Ursache für Brände und Unfälle – zumeist in Kombination mit Alkohol. Durch den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern lassen sich solche Gefahren jedoch leicht vermeiden. „Beim Feuerwerk ist es wichtig einen klaren Kopf zu haben und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten“, so Wolfram Stahl, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland. Nur getestetes Feuerwerk zulässig In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen Prüfinstituten, wie TÜV Rheinland getestet wurden. Geprüfte Produkte kann man am CEZeichen in Kombination mit einer Kennnummer erkennen. Die für den deutschen Handel freigegebenen Böller und Raketen verfügen zusätzlich über eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verliehene Identifikationsnummer. „Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester“, so Stahl. Kindern unter 12 Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten. TÜV Rheinland empfiehlt, Feuerwerk nur aus sicheren Quellen zu beziehen, beispielsweise Supermärkte, Baumärkte und Warenhäuser. Auch wenn der Kauf von Böllern und Raketen bereits nach den Weihnachten möglich ist, tatsächlich erlaubt ist das Abbrennen trotzdem nur an Silvester und am Neujahrstag. Raketen nie aus der Hand zünden Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten. Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Um Brand- und Verletzungsrisiken zu vermeiden, sollte beim Abbrennen der Feuerwerkskörper stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen eingehalten werden. Es empfiehlt sich auch, alle brennbaren Dinge von Balkonen und Terrassen zu entfernen und während des Feuerwerks Türen und Fenster geschlossen zu halten. Herumfliegenden Böller und Raketen könnten ansonsten ins Haus oder die Wohnung gelangen. „Brand- und Verletzungsgefahren sind vermeidbar, wenn man sich an die Gebrauchsanweisung hält und nicht fahrlässig handelt“, erklärt TÜV RheinlandExperte Stahl. „Unbedingt zu beachten ist, dass nicht explodierte Feuerwerkskörper auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden dürfen.“ Vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen ist das Zünden von Böllern und Raketen grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an. Unfälle mit Feuerwerkskörpern passieren häufig in Kombination mit Alkohol – der nicht nur Jugendliche leichtsinnig macht. Verantwortungsvoll handelt, wer in seiner Umgebung alkoholisierten Personen das Zünden von Feuerwerksprodukten untersagt. Um Bränden und Verletzungen vorzubeugen, sind vor allem umsichtige Erwachsene gefragt. Kontakt für Journalisten: Wolfram Stahl Telefon: +49 30 7562-1201 E-Mail: [email protected] *************************************************************** TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.
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