TÜV Rheinland | Press Reports - Detail

Silvesterfeuerwerk: Nur aus bekannten
Quellen kaufen
27.12.2015 | Köln
An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und
Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals
ist die fahrlässige Verwendung von Feuerwerkskörpern die
Ursache für Brände und Unfälle – zumeist in Kombination
mit Alkohol. Durch den richtigen Umgang mit
Feuerwerkskörpern lassen sich solche Gefahren jedoch
leicht vermeiden. „Beim Feuerwerk ist es wichtig einen
klaren Kopf zu haben und die Gebrauchsanweisung genau
zu beachten“, so Wolfram Stahl, Fachmann für
Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.
Nur getestetes Feuerwerk zulässig
In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die
von unabhängigen Prüfinstituten, wie TÜV Rheinland
getestet wurden. Geprüfte Produkte kann man am CEZeichen in Kombination mit einer Kennnummer erkennen.
Die für den deutschen Handel freigegebenen Böller und
Raketen verfügen zusätzlich über eine von der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
verliehene Identifikationsnummer. „Feuerwerk, das mit F1
oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18
Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete
Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und
gezündet werden, auch an Silvester“, so Stahl. Kindern
unter 12 Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern
generell verboten.
TÜV Rheinland empfiehlt, Feuerwerk nur aus sicheren
Quellen zu beziehen, beispielsweise Supermärkte,
Baumärkte und Warenhäuser. Auch wenn der Kauf von
Böllern und Raketen bereits nach den Weihnachten
möglich ist, tatsächlich erlaubt ist das Abbrennen trotzdem
nur an Silvester und am Neujahrstag.
Raketen nie aus der Hand zünden
Wer keine Brände riskieren will, sollte die
Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten.
Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand
heraus zu zünden. Um Brand- und Verletzungsrisiken zu
vermeiden, sollte beim Abbrennen der Feuerwerkskörper
stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen,
Autos und Bäumen eingehalten werden. Es empfiehlt sich
auch, alle brennbaren Dinge von Balkonen und Terrassen
zu entfernen und während des Feuerwerks Türen und
Fenster geschlossen zu halten. Herumfliegenden Böller
und Raketen könnten ansonsten ins Haus oder die
Wohnung gelangen. „Brand- und Verletzungsgefahren sind
vermeidbar, wenn man sich an die Gebrauchsanweisung
hält und nicht fahrlässig handelt“, erklärt TÜV RheinlandExperte Stahl. „Unbedingt zu beachten ist, dass nicht
explodierte Feuerwerkskörper auf keinen Fall ein zweites
Mal angezündet werden dürfen.“ Vor Kirchen,
Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen ist das
Zünden von Böllern und Raketen grundsätzlich untersagt.
Gemeinden und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz
Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an.
Unfälle mit Feuerwerkskörpern passieren häufig in
Kombination mit Alkohol – der nicht nur Jugendliche
leichtsinnig macht. Verantwortungsvoll handelt, wer in
seiner Umgebung alkoholisierten Personen das Zünden
von Feuerwerksprodukten untersagt. Um Bränden und
Verletzungen vorzubeugen, sind vor allem umsichtige
Erwachsene gefragt.
Kontakt für Journalisten: Wolfram Stahl
Telefon: +49 30 7562-1201
E-Mail: [email protected]
***************************************************************
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger
Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern
arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie
erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9
Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für
Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in
fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft
technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen,
begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die
Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und
Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales
Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren.
Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact
der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen
Korruption.
www.tuv.com im Internet.