Freeride-Strecke-Monzelfeld - SV

Freeride-Strecke-Monzelfeld
1. Bei der Strecke handelt es sich um eine öffentliche Sportanlage der Gemeinde
Monzelfeld, die grundsätzlich allen interessierten Nutzern zur Verfügung steht. Sie
wurde aus Finanzmitteln des Landes Rheinland – Pfalz und der Gemeinde
Monzelfeld bei erheblicher Eigenleistung durch Mitglieder des Sportvereins
Monzelfeld ,Abt. Radsport, errichtet.
2. Die Betreuung der Strecke obliegt dem SV Monzelfeld, Abt. Radsport. Hinweise
oder Anordnungen von beauftragten Mitgliedern der Radsportabteilung oder von
beauftragten Mitarbeitern der Gemeinde und des Forstes ist Folge zu leisten.
3. Gemeinde Monzelfeld und Abteilung Radsport sind bestrebt, alle
Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch irgendwelche
sicherheitstechnischen Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitte sofort die
Abteilung Radsport Telefon: 0176/20981709, verständigen. Eine Haftung oder
Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäßen Zustand der Strecke kann
insbesondere aufgrund unvermeidbarer Witterungseinflüsse (z.B. Unwetter) von
keiner Seite übernommen werden. Deshalb empfiehlt es sich, den Streckenverlauf
einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu
überprüfen.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen äußerst
anspruchsvollen Streckenverlauf handelt, dessen Befahren von jedem Biker ein
hohes fahrerisches Können verlangt. Keinesfalls ist die Stecke für Anfänger oder
weniger geübte Benutzer geeignet.
5. Bei feuchter Witterung oder Nässe sowie vom 01.November bis 31.März ist die
Benutzung der Strecke grundsätzlich für jedermann untersagt.
6. Die Benutzung der Strecke erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr! Eltern haften für
ihre Kinder!
7. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm und umfassendem
Protektoenschutz gestattet. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer
weiteren Person zu befahren.
8. Sicherheitsabstand einhalten! Keinesfalls an unübersichtlichen Stellen anhalten! Bei
der Querung öffentlicher Wege ebenso wie am Zieleinlauf höchste Vorsicht walten
lassen.
9. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind
strengstens untersagt!
10. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger strengstens
untersagt. ACHTUNG LEBENSGEFAHR