Freeride-Strecke-Monzelfeld 1. Bei der Strecke handelt es sich um eine öffentliche Sportanlage der Gemeinde Monzelfeld, die grundsätzlich allen interessierten Nutzern zur Verfügung steht. Sie wurde aus Finanzmitteln des Landes Rheinland – Pfalz und der Gemeinde Monzelfeld bei erheblicher Eigenleistung durch Mitglieder des Sportvereins Monzelfeld ,Abt. Radsport, errichtet. 2. Die Betreuung der Strecke obliegt dem SV Monzelfeld, Abt. Radsport. Hinweise oder Anordnungen von beauftragten Mitgliedern der Radsportabteilung oder von beauftragten Mitarbeitern der Gemeinde und des Forstes ist Folge zu leisten. 3. Gemeinde Monzelfeld und Abteilung Radsport sind bestrebt, alle Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch irgendwelche sicherheitstechnischen Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitte sofort die Abteilung Radsport Telefon: 0176/20981709, verständigen. Eine Haftung oder Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäßen Zustand der Strecke kann insbesondere aufgrund unvermeidbarer Witterungseinflüsse (z.B. Unwetter) von keiner Seite übernommen werden. Deshalb empfiehlt es sich, den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen. 4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen äußerst anspruchsvollen Streckenverlauf handelt, dessen Befahren von jedem Biker ein hohes fahrerisches Können verlangt. Keinesfalls ist die Stecke für Anfänger oder weniger geübte Benutzer geeignet. 5. Bei feuchter Witterung oder Nässe sowie vom 01.November bis 31.März ist die Benutzung der Strecke grundsätzlich für jedermann untersagt. 6. Die Benutzung der Strecke erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr! Eltern haften für ihre Kinder! 7. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm und umfassendem Protektoenschutz gestattet. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren. 8. Sicherheitsabstand einhalten! Keinesfalls an unübersichtlichen Stellen anhalten! Bei der Querung öffentlicher Wege ebenso wie am Zieleinlauf höchste Vorsicht walten lassen. 9. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind strengstens untersagt! 10. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger strengstens untersagt. ACHTUNG LEBENSGEFAHR
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