STAND: DEZEMBER 2015 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2016 Mit 01.01.2016 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt. Inhalt Seite FAMILIENBEIHILFE .......................................................................................................................................... 2 KINDERBETREUUNGSGELD ............................................................................................................................. 3 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG .................................................................................................................... 4 ARBEITSLOSENGELD ....................................................................................................................................... 4 WEITERBILDUNGSGELD .................................................................................................................................. 4 SELBSTBEHALTE IN DER KRANKENVERSICHERUNG ...................................................................................... 5 SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG................................................................................................................... 7 MINDESTSTANDARDS IM RAHMEN DER MINDESTSICHERUNG ...................................................................... 8 KONTAKT Seite 1 von 8 ANSCHRIFT TEL E-MAIL WEBSITE Arbeiterkammer OÖ Volksgartenstraße 40, 4020 Linz +43 (0)50 6906 0 [email protected] ooe.arbeiterkammer.at STAND: DEZEMBER 2015 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2016 FAMILIENBEIHILFE Die Familienbeihilfe beträgt pro Monat (nach Alter des Kindes) ab 01.01.2016: ab Geburt 111,80 Euro ab 3 Jahren 119,60 Euro ab 10 Jahren 138,80 Euro ab 19 Jahren 162,00 Euro Zuschlag für erheblich behindertes Kind 152,90 Euro Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie für zwei Kinder gewährt wird, um 6,90 Euro für drei Kinder gewährt wird, um 17,00 Euro für vier Kinder gewährt wird, um 26,00 Euro für fünf Kinder gewährt wird, um 31,40 Euro für sechs Kinder gewährt wird, um 35,00 Euro für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 51,00 Euro Ergänzt wird die Familienbeihilfe mit dem Kinderabsetzbetrag pro Monat: pro Kind 58,40 Euro Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren erhöht sich die Familienbeihilfe für den September 2016 um 100 Euro (vormals 13. Familienbeihilfe bzw. Schulstartgeld). KONTAKT Seite 2 von 8 ANSCHRIFT TEL E-MAIL WEBSITE Arbeiterkammer OÖ Volksgartenstraße 40, 4020 Linz +43 (0)50 6906 0 [email protected] ooe.arbeiterkammer.at STAND: DEZEMBER 2015 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2016 KINDERBETREUUNGSGELD Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz täglich bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten (+ 6 Monate bei Teilung mit Partner) bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten (+ 4 Monate bei Teilung mit Partner) bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten (+ 3 Monate bei Teilung mit Partner) bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner) 14,53 Euro 20,80 Euro 26,60 Euro 33,00 Euro Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld mit maximal 14 Monaten Bezugsdauer (davon mindestens 2 Monate der andere Elternteil) in der Höhe von 80 % des letzten Nettoeinkommens mindestens 33 bis maximal 66 Euro täglich. Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteils ab, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Es ist also nicht das Familieneinkommen bzw. das Einkommen des (Ehe-)Partners maßgeblich. Die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2016 beträgt 60 % des letzten Einkommens (individueller Grenzbetrag) oder 16.200 Euro jährlich (absoluter Grenzbetrag). Hinsichtlich des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein Zuverdienst von 6.400 Euro möglich. Diese Zuverdienstgrenzen gelten für Bezugszeiträume ab 01.01.2014. Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld Bezieher/-innen einer Pauschalvariante können maximal für ein Jahr ab Antragstellung eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von täglich 6,06 Euro beziehen. Die Zuverdienstgrenze beträgt für den Antragsteller/die Antragstellerin jährlich 6.400 Euro und für den Partner/die Partnerin 16.200 Euro. Diese Zuverdienstgrenzen gelten für Bezugszeiträume ab 01.01.2014. KONTAKT Seite 3 von 8 ANSCHRIFT TEL E-MAIL WEBSITE Arbeiterkammer OÖ Volksgartenstraße 40, 4020 Linz +43 (0)50 6906 0 [email protected] ooe.arbeiterkammer.at STAND: DEZEMBER 2015 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2016 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG Geringfügig beschäftigt ist, wer ... Betrag Zeitraum bei regelmäßiger Beschäftigung nicht mehr verdient als 415,72 Euro im Monat bei fallweiser Beschäftigung nicht mehr verdient als 31,92 Euro pro Arbeitstag Geringfügig Beschäftigte können sich um monatlich 58,68 Euro in der Pensions- und Krankenversicherung selbst versichern. ARBEITSLOSENGELD Arbeitslosengeld beträgt (Grundbetrag) Familienzuschlag für Angehörige Betrag mind. 55 % des NettoEinkommens des (vor)letzten Arbeitsjahres 0,97 Euro Zeitraum Tagsatz täglich WEITERBILDUNGSGELD Während einer Bildungskarenz bekommt ein/eine Arbeitnehmer/-in Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice. Dieses entspricht der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern dieses höher ist als das Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 14,53 Euro täglich. KONTAKT Seite 4 von 8 ANSCHRIFT TEL E-MAIL WEBSITE Arbeiterkammer OÖ Volksgartenstraße 40, 4020 Linz +43 (0)50 6906 0 [email protected] ooe.arbeiterkammer.at STAND: DEZEMBER 2015 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2016 SELBSTBEHALTE IN DER KRANKENVERSICHERUNG Heilbehelfe (ausgenommen Brillen) 10 Prozent, aber mindestens 32,40 Euro Brillen und Kontaktlinsen 10 Prozent, aber mindestens 97,20 Euro E-Card Service-Entgelt Das Service-Entgelt für das Jahr 2017 wird im November 2016 eingehoben. 11,10 Euro befreit sind: • geringfügig Beschäftigte • Pensionisten/-innen • Kinder, die als Angehörige gelten • Rezeptgebührenbefreite etc. Rezeptgebühr pro Medikament 5,70 Euro befreit sind: • Ausgleichszulagenbezieher/-innen • Patienten/-innen mit anzeigepflichtiger Krankheit • Versicherte (auf Antrag): mit monatlichen Netto-Einkünften ab 1.1.2016 bis: - Alleinstehende - Ehepaare oder Lebensgefährten - Erhöhung pro Kind bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen: 882,78 Euro 1.015,20 Euro 1.323,58 Euro 1.522,12 Euro 136,21 Euro 136,21 Euro Die generelle Obergrenze bei den Rezeptgebühren beträgt 2 % des jährlichen Nettoeinkommens. KONTAKT Seite 5 von 8 ANSCHRIFT TEL E-MAIL WEBSITE Arbeiterkammer OÖ Volksgartenstraße 40, 4020 Linz +43 (0)50 6906 0 [email protected] ooe.arbeiterkammer.at STAND: DEZEMBER 2015 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2016 Verpflegungskostenbeitrag im Krankenhaus (pro Tag) Versicherte ausgenommen: Rezeptgebührenbefreite, Mindestsicherungsbezieher/-innen, Organspende, Geburt, etc. max. 25 Tage pro Kalenderjahr Mitversicherte Angehörige (abhängig von der Größe des Krankenhauses (KH)) max. 28 Tage pro Kalenderjahr Begleitperson 11,81 Euro große KH: 19,90 Euro mittlere KH: 18,80 Euro kleinere KH: 18,00 Euro 5,10 Euro Betrag pro Verpflegungstag bei Kuraufenthalt und Rehabilitation bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis … 882,78 Euro 0,00 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis … 1.464,16 Euro 7,78 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis … 2.045,55 Euro 13,33 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen über . 2.045,55 Euro 18,90 Euro Der Kostenbeitrag bei Maßnahmen der Rehabilitation ist mit einer Höchstdauer von 28 Tagen pro Kalenderjahr begrenzt. KONTAKT Seite 6 von 8 ANSCHRIFT TEL E-MAIL WEBSITE Arbeiterkammer OÖ Volksgartenstraße 40, 4020 Linz +43 (0)50 6906 0 [email protected] ooe.arbeiterkammer.at STAND: DEZEMBER 2015 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2016 SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Die Höchstbeitragsgrundlage (bis zu diesem Betrag des Einkommens ist Sozialversicherung zu zahlen) beträgt 4.860 Euro monatlich bzw. 162 Euro täglich. Der Sozialversicherungsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen (in Prozent): Arbeitgeber/-in Arbeitnehmer/-in insgesamt 12,55 10,25 22,80 3,78 3,87 7,65 3,00 3,00 6,00 Unfallversicherung 1,30 0,00 1,30 IESG-Zuschlag 0,35 0,00 0,35 Familienlasten-Ausgleichsfonds 4,50 0,00 4,50 Kommunalabgaben 3,00 0,00 3,00 Wohnbauförderung 0,50 0,50 1,00 AK-Umlage 0,00 0,50 0,50 Pensionsversicherung Krankenversicherung Arbeitslosen-Versicherung 1 1 Grenzbeträge (= monatliche Beitragsgrundlage) zum Arbeitnehmer/-innen-Anteil am AlV-Beitrag: bis 1.311 Euro ............................................ 0 Prozent über 1.311 bis 1.430 Euro ............................. 1 Prozent über 1.430 bis 1.609 Euro ............................. 2 Prozent ab 1.609 Euro ............................................. 3 Prozent KONTAKT Seite 7 von 8 ANSCHRIFT TEL E-MAIL WEBSITE Arbeiterkammer OÖ Volksgartenstraße 40, 4020 Linz +43 (0)50 6906 0 [email protected] ooe.arbeiterkammer.at STAND: DEZEMBER 2015 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2016 MINDESTSTANDARDS IM RAHMEN DER MINDESTSICHERUNG Laut Oö. Mindestsicherungsverordnung betragen die monatlichen Geldleistungen (inklusive Wohnbedarf) ab 01.01.2016: Alleinstehende/Alleinerziehende 2 bei Anspruch auf Familienbeihilfe *Zuzüglich einer „Ausgleichszahlung“ gemäß § 1 Abs. 6 Oö. BMSV in der Höhe von 16,30 Euro monatlich. Personen, die in Haushaltsgemeinschaft leben pro volljähriger Person 914,00 Euro *677,30 Euro 643,90 Euro bei Anspruch auf Familienbeihilfe2 mit zumindest einem Elternteil im Haushalt bei Anspruch auf Familienbeihilfe2 ohne Elternteil im gemeinsamen Haushalt 210,30 Euro *407,20 Euro ab der dritten volljährigen und unterhaltsberechtigten Person 447,10 Euro pro minderjähriger und unterhaltsberechtigter Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe für die ersten drei Kinder (je Kind) ab dem vierten minderjährigen Kind (je Kind) 210,30 Euro 184,00 Euro pro minderjähriger Person ohne Anspruch auf Familienbeihilfe 447,10 Euro Nähere Informationen finden Sie beim Land Oberösterreich. 2 Volljährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe beseht und die als Kinder Unterhalt beziehen oder beziehen könnten und nicht Schüler/-in im Sinne des § 11 Abs. 3 Z. 5 Oö. BMSG sind. KONTAKT Seite 8 von 8 ANSCHRIFT TEL E-MAIL WEBSITE Arbeiterkammer OÖ Volksgartenstraße 40, 4020 Linz +43 (0)50 6906 0 [email protected] ooe.arbeiterkammer.at
© Copyright 2024 ExpyDoc