VERSiCHERuNGEN

SHV FSVL FSVL Schweizerischer Hängegleiter Verband
Fédération Suisse de Vol Libre
Federazione Svizzera di Volo Libero
Exklusiv
FÜR MITGLIEDER des SHV
VERSICHERUNGEN
FÜR PILOTEN
Zusammen mit GENERALI hat der Schweizerische Hängegleiter-Verband Versicherungen
exklusiv für seine Mitglieder konzipiert.
Angeboten werden die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen sowie Unfallversicherungen, welche entweder als Jahresdeckung für Piloten und Passagiere oder als
Deckung für Passagiere pro Flug abgeschlossen
werden können.
An die Bergung des Fluggerätes wurde
auch gedacht, inklusive Zubehör,
selbstverständlich!
Unter den vielen Versicherungen findest Du
ebenfalls eine Betriebshaftpflicht für Händler,
Hersteller und Flugschulen.
Das bietet
die versicherung
Wo sind diese Versicherungen gültig ?
Die Grund- und Unfallversicherungen sowie die
Bergung sind weltweit gültig, wenn der Wohnsitz
des Versicherten in der Schweiz ist. Wenn Du im
Ausland wohnhaft bist, ist die Deckung nur in der
Schweiz sowie bei Flügen von der Schweiz ins
benachbarte Ausland gültig.
Ab wann ist die Versicherung gültig?
Die Versicherung beginnt ab Ausstellung eines
gültigen Versicherungsnachweises
und Bezahlung der vereinbarten Prämie.
Wie lange ist die Versicherung gültig ?
Jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember*.
Für Neuversicherte, die im Verlauf des Jahres
eintreten, wird eine Prämie pro rata errechnet
Haftpflicht (Schutz vor den finanziellen Folgen eines Schadens bei Dritten)
Unfall
Bergung
GRUNDVERSICHERUNGEN
Diese Versicherungen werden ausschliesslich den Mitgliedern des SHV angeboten.
Haftpflicht als Halter und Benützer von Hängegleitern und Fallschirmen.
Kategorie
Deckung
Leistung
Privatpilot
Haftpflicht gegenüber
Dritten am Boden und bei
Zusammenstössen in der
Luft.
Garantiesumme Fr. 10 Mio.
Fr. 85.–
Doppelsitzerpilot
Haftpflicht gegenüber
Passagieren und Dritten
am Boden und bei
Zusammenstössen
in der Luft.
Garantiesumme für
Schadenersatzansprüche
• von Personen ausserhalb
des Fluggerätes Fr. 10 Mio.
• von Passagieren
Fr. 200‘000.–/1 Mio./5 Mio.
Fr. 205.–/
Fr. 295.–/
Fr. 545.–
Fluglehrer
Haftpflicht gegenüber
Passagieren und Dritten
am Boden und bei Zusammenstössen in der Luft.
Haftpflicht für Ansprüche
von Flugschülern
gegenüber dem Fluglehrer
und seinen Flughelfern
(Berufshaftpflicht inkl.
Schulungsflüge).
Haftpflicht als
Notschirmpacker.
Garantiesumme für
Schadenersatzansprüche
• von Personen ausserhalb
des Fluggerätes Fr. 10 Mio.
• von Flugschülern Fr. 2 Mio.
• für DoppelsitzerSchulungsflüge Fr. 2 Mio.
• von Passagieren
Fr. 200‘000.–/1 Mio./5Mio.
Fr. 250.–/
Fr. 395.–/
Fr. 595.–
Garantiesumme für
Schadenersatzansprüche
• von Personen ausserhalb
des Fluggerätes
(Schulschirme) Fr. 10 Mio.
Fr. 250.–
Flugschulen,
Haftpflicht von FlugschüHersteller, Händler
lern und Kunden gegen(ohne Betriebshaftpflicht) über Passagieren und
Dritten am Boden und bei
Zusammenstössen
in der Luft.
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SHV - Dein Verband
• von Passagieren
Fr. 200‘000.–
Jahresprämie
(Ausnahme Bergungsversicherung). Diese endet
dann auch per 31. Dezember.
Wem muss der Schaden gemeldet werden ?
Dem Schweizerischen Hängegleiter-Verband.
Können die Fallschirmspringer auch von diesen
Versicherungen profitieren ?
Ja, wenn sie SHV-Mitglieder sind.
Wo kann ich die allgemeinen Versicherungsbedingungen dieser Deckungen finden ?
Am einfachsten im Internet: www.shv-fsvl.ch
oder Du kannst sie beim SHV unter
Tel. 044 387 46 83 bestellen.
Sind Luft-Luft-Kollisionen gedeckt ?
Ja, durch die Grundversicherung (Haftpflicht).
ZUSATZVERSICHERUNGEN
Die Zusatzversicherungen können nur abgeschlossen werden, wenn eine Grundversicherung
bei GENERALI (Haftpflichtversicherung) für das Mitglied besteht.
Kategorie
Deckung
Leistung
Flugschulen
Haftpflicht aus dem Schulbetrieb inkl. Vermittlung
von Passagierflügen ohne
Haftpflicht als Halter und
Benützer von Fluggeräten.
Garantiesumme
Fr. 3 Mio.:
Fr. 5 Mio.:
Fr. 200.–
Fr. 340.–
Händler
Hersteller
Flugschulen
Betriebshaftpflicht
(Handel, Verkauf, Service
und Unterhaltsarbeiten)
Garantiesumme
Fr. 5 Mio.:
Fr. 10 Mio.:
Fr. 250.–
Fr. 360.–
Pilot oder
Passagier Variante A
InsassenUnfallversicherung
Heilungskosten in Ergänzung zum UVG/KVG,
(Privatdeckung) 5 Jahre
unbegrenzt.
Tod:
Fr. 20‘000.–
Invalidität:
Fr. 40‘000.–
Fr. 450.–/
Person
Pilot oder
Passagier Variante B
InsassenUnfallversicherung
Heilungskosten in Ergänzung zum UVG/KVG,
(Privatdeckung) 5 Jahre
unbegrenzt.
Tod:
Fr. 20‘000.–
Invalidität:
Fr. 100‘000.–
Fr. 710.–/
Person
Passagier
Unfalldeckung für
Passagier pro Flug
Heilungskosten in Ergänzung zum UVG/KVG,
(Privatdeckung) 5 Jahre
unbegrenzt.
Tod:
Fr. 20‘000.–
Invalidität:
Fr. 100‘000.–
Bergung Fluggerät
Pilot:
Flugschule:
Kosten der von Fachleuten
durchgeführten Bergung
des Fluggeräts inkl. Zubehör nach einem Unfall.
Jahresprämie
Bis Fr. 5‘000.– pro Fall
Block
à 10 Scheine
Fr. 150.–
(Verkaufspreis
Fr. 20.–)
Fr. 25.–/Gerät
Fr. 5.–/Gerät,
Schüler
mind. Fr 50.–
Versicherung für Piloten
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Direktabschluss-Formular
Die Prämien gelten für ein volles Jahr. Für Neuversicherte, die im Verlauf des Jahres eintreten, wird eine Prämie pro rata
errechnet (Ausnahme Bergungsversicherung).
Haftpflichtversicherung
Privatpilot 85.–
Deckung Passagier Doppelsitzer B & A
Fluglehrer
200000.–
1 Mio
Zusatzversicherung (Betriebshaftpflicht)*
Insassen-Unfallversicherung*
Flugschule
Pilot (Variante Leistungen A) Pilot (Variante Leistungen B) Passagier (Variante Leistungen A) Passagier (Variante Leistungen B) Coupon-Block (10 Scheine) Anzahl Blöcke :
(Haftpflicht aus Schulbetrieb ohne Fluggerät)
Garantiesumme 3 Mio. Garantiesumme 5 Mio. 5 Mio
205.–295.–545.–
250.–395.–595.–
200.–
340.–
Flugschule, Hersteller, Händler
450.–
710.–
450.–
710.–
150.–
(Haftpflicht aus Handel, Verkauf, Service)
Garantiesumme 5 Mio. Garantiesumme 10 Mio. 250.–
360.–
Bergung des Fluggerätes*
Pilot Bergung (Gerät und Zubehör)
25.–
Flugschule Bergung (Schulgerät und Zubehör)
mind. Fr 50.–
pro Gerät/Schüler 5.– * nur im Zusammenhang mit einer Grunddeckung möglich
Der Unterzeichnende beantragt die Versicherungsdeckung ab dem untenstehenden Datum und verpflichtet sich, die jeweils fällige
Prämie an den SHV zu entrichten. Die Versicherungsdeckung ist erst nach Bezahlung der entsprechenden Versicherungsprämie
gegeben. Für Schadenfälle, welche vor Bezahlung der Prämie verursacht werden, besteht kein Versicherungsschutz.
Jeder Hängegleiterpilot ist selbst dafür verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht erfüllt wird.
Frau Herr Sende bitte das Direktabschluss-Formular an den SHV Schweizerischer Hängegleiter-Verband.
SHV-Mitgliednummer:
Name:
Vorname:
Strasse, Nr.:
PLZ, Ort:
Tel. Privat: Geschäft:
Geburtsdatum: E-Mail:
Beruf:
Gewünschter Beginn der Deckung: Monat Ort, Datum: SHV FSVL FSVL Jahr
Unterschrift:
Schweizerischer Hängegleiter Verband
Fédération Suisse de Vol Libre
Federazione Svizzera di Volo Libero
Seefeldstrasse 224 | CH-8008 Zürich | www.shv-fsvl.ch | 044 387 46 80 | [email protected]