SHV FSVL FSVL Schweizerischer Hängegleiter Verband Fédération Suisse de Vol Libre Federazione Svizzera di Volo Libero Exklusiv FÜR MITGLIEDER des SHV VERSICHERUNGEN FÜR PILOTEN Zusammen mit GENERALI hat der Schweizerische Hängegleiter-Verband Versicherungen exklusiv für seine Mitglieder konzipiert. Angeboten werden die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen sowie Unfallversicherungen, welche entweder als Jahresdeckung für Piloten und Passagiere oder als Deckung für Passagiere pro Flug abgeschlossen werden können. An die Bergung des Fluggerätes wurde auch gedacht, inklusive Zubehör, selbstverständlich! Unter den vielen Versicherungen findest Du ebenfalls eine Betriebshaftpflicht für Händler, Hersteller und Flugschulen. Das bietet die versicherung Wo sind diese Versicherungen gültig ? Die Grund- und Unfallversicherungen sowie die Bergung sind weltweit gültig, wenn der Wohnsitz des Versicherten in der Schweiz ist. Wenn Du im Ausland wohnhaft bist, ist die Deckung nur in der Schweiz sowie bei Flügen von der Schweiz ins benachbarte Ausland gültig. Ab wann ist die Versicherung gültig? Die Versicherung beginnt ab Ausstellung eines gültigen Versicherungsnachweises und Bezahlung der vereinbarten Prämie. Wie lange ist die Versicherung gültig ? Jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember*. Für Neuversicherte, die im Verlauf des Jahres eintreten, wird eine Prämie pro rata errechnet Haftpflicht (Schutz vor den finanziellen Folgen eines Schadens bei Dritten) Unfall Bergung GRUNDVERSICHERUNGEN Diese Versicherungen werden ausschliesslich den Mitgliedern des SHV angeboten. Haftpflicht als Halter und Benützer von Hängegleitern und Fallschirmen. Kategorie Deckung Leistung Privatpilot Haftpflicht gegenüber Dritten am Boden und bei Zusammenstössen in der Luft. Garantiesumme Fr. 10 Mio. Fr. 85.– Doppelsitzerpilot Haftpflicht gegenüber Passagieren und Dritten am Boden und bei Zusammenstössen in der Luft. Garantiesumme für Schadenersatzansprüche • von Personen ausserhalb des Fluggerätes Fr. 10 Mio. • von Passagieren Fr. 200‘000.–/1 Mio./5 Mio. Fr. 205.–/ Fr. 295.–/ Fr. 545.– Fluglehrer Haftpflicht gegenüber Passagieren und Dritten am Boden und bei Zusammenstössen in der Luft. Haftpflicht für Ansprüche von Flugschülern gegenüber dem Fluglehrer und seinen Flughelfern (Berufshaftpflicht inkl. Schulungsflüge). Haftpflicht als Notschirmpacker. Garantiesumme für Schadenersatzansprüche • von Personen ausserhalb des Fluggerätes Fr. 10 Mio. • von Flugschülern Fr. 2 Mio. • für DoppelsitzerSchulungsflüge Fr. 2 Mio. • von Passagieren Fr. 200‘000.–/1 Mio./5Mio. Fr. 250.–/ Fr. 395.–/ Fr. 595.– Garantiesumme für Schadenersatzansprüche • von Personen ausserhalb des Fluggerätes (Schulschirme) Fr. 10 Mio. Fr. 250.– Flugschulen, Haftpflicht von FlugschüHersteller, Händler lern und Kunden gegen(ohne Betriebshaftpflicht) über Passagieren und Dritten am Boden und bei Zusammenstössen in der Luft. 2 SHV - Dein Verband • von Passagieren Fr. 200‘000.– Jahresprämie (Ausnahme Bergungsversicherung). Diese endet dann auch per 31. Dezember. Wem muss der Schaden gemeldet werden ? Dem Schweizerischen Hängegleiter-Verband. Können die Fallschirmspringer auch von diesen Versicherungen profitieren ? Ja, wenn sie SHV-Mitglieder sind. Wo kann ich die allgemeinen Versicherungsbedingungen dieser Deckungen finden ? Am einfachsten im Internet: www.shv-fsvl.ch oder Du kannst sie beim SHV unter Tel. 044 387 46 83 bestellen. Sind Luft-Luft-Kollisionen gedeckt ? Ja, durch die Grundversicherung (Haftpflicht). ZUSATZVERSICHERUNGEN Die Zusatzversicherungen können nur abgeschlossen werden, wenn eine Grundversicherung bei GENERALI (Haftpflichtversicherung) für das Mitglied besteht. Kategorie Deckung Leistung Flugschulen Haftpflicht aus dem Schulbetrieb inkl. Vermittlung von Passagierflügen ohne Haftpflicht als Halter und Benützer von Fluggeräten. Garantiesumme Fr. 3 Mio.: Fr. 5 Mio.: Fr. 200.– Fr. 340.– Händler Hersteller Flugschulen Betriebshaftpflicht (Handel, Verkauf, Service und Unterhaltsarbeiten) Garantiesumme Fr. 5 Mio.: Fr. 10 Mio.: Fr. 250.– Fr. 360.– Pilot oder Passagier Variante A InsassenUnfallversicherung Heilungskosten in Ergänzung zum UVG/KVG, (Privatdeckung) 5 Jahre unbegrenzt. Tod: Fr. 20‘000.– Invalidität: Fr. 40‘000.– Fr. 450.–/ Person Pilot oder Passagier Variante B InsassenUnfallversicherung Heilungskosten in Ergänzung zum UVG/KVG, (Privatdeckung) 5 Jahre unbegrenzt. Tod: Fr. 20‘000.– Invalidität: Fr. 100‘000.– Fr. 710.–/ Person Passagier Unfalldeckung für Passagier pro Flug Heilungskosten in Ergänzung zum UVG/KVG, (Privatdeckung) 5 Jahre unbegrenzt. Tod: Fr. 20‘000.– Invalidität: Fr. 100‘000.– Bergung Fluggerät Pilot: Flugschule: Kosten der von Fachleuten durchgeführten Bergung des Fluggeräts inkl. Zubehör nach einem Unfall. Jahresprämie Bis Fr. 5‘000.– pro Fall Block à 10 Scheine Fr. 150.– (Verkaufspreis Fr. 20.–) Fr. 25.–/Gerät Fr. 5.–/Gerät, Schüler mind. Fr 50.– Versicherung für Piloten 3 Direktabschluss-Formular Die Prämien gelten für ein volles Jahr. Für Neuversicherte, die im Verlauf des Jahres eintreten, wird eine Prämie pro rata errechnet (Ausnahme Bergungsversicherung). Haftpflichtversicherung Privatpilot 85.– Deckung Passagier Doppelsitzer B & A Fluglehrer 200000.– 1 Mio Zusatzversicherung (Betriebshaftpflicht)* Insassen-Unfallversicherung* Flugschule Pilot (Variante Leistungen A) Pilot (Variante Leistungen B) Passagier (Variante Leistungen A) Passagier (Variante Leistungen B) Coupon-Block (10 Scheine) Anzahl Blöcke : (Haftpflicht aus Schulbetrieb ohne Fluggerät) Garantiesumme 3 Mio. Garantiesumme 5 Mio. 5 Mio 205.–295.–545.– 250.–395.–595.– 200.– 340.– Flugschule, Hersteller, Händler 450.– 710.– 450.– 710.– 150.– (Haftpflicht aus Handel, Verkauf, Service) Garantiesumme 5 Mio. Garantiesumme 10 Mio. 250.– 360.– Bergung des Fluggerätes* Pilot Bergung (Gerät und Zubehör) 25.– Flugschule Bergung (Schulgerät und Zubehör) mind. Fr 50.– pro Gerät/Schüler 5.– * nur im Zusammenhang mit einer Grunddeckung möglich Der Unterzeichnende beantragt die Versicherungsdeckung ab dem untenstehenden Datum und verpflichtet sich, die jeweils fällige Prämie an den SHV zu entrichten. Die Versicherungsdeckung ist erst nach Bezahlung der entsprechenden Versicherungsprämie gegeben. Für Schadenfälle, welche vor Bezahlung der Prämie verursacht werden, besteht kein Versicherungsschutz. Jeder Hängegleiterpilot ist selbst dafür verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht erfüllt wird. Frau Herr Sende bitte das Direktabschluss-Formular an den SHV Schweizerischer Hängegleiter-Verband. SHV-Mitgliednummer: Name: Vorname: Strasse, Nr.: PLZ, Ort: Tel. Privat: Geschäft: Geburtsdatum: E-Mail: Beruf: Gewünschter Beginn der Deckung: Monat Ort, Datum: SHV FSVL FSVL Jahr Unterschrift: Schweizerischer Hängegleiter Verband Fédération Suisse de Vol Libre Federazione Svizzera di Volo Libero Seefeldstrasse 224 | CH-8008 Zürich | www.shv-fsvl.ch | 044 387 46 80 | [email protected]
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