Ausschreibung für den 5. Stralsunder Behörden‐Golfcup 2016 um

Ausschreibung für den 5. Stralsunder Behörden‐Golfcup 2016 um den Wanderpokal des Deutschen Bundeswehr‐Verbandes Termin: Austragung: Ort: Zeit: Samstag, 27. August 2016 Einzelzählspiel nach Stableford über 18 Löcher (Plätze AB), vorgabewirksam Golfpark Strelasund, 18516 Süderholz (www.golfpark‐strelasund.de) Einspielen bis 09.30 Uhr, Begrüßung 09.45 Uhr Start des Wettspiels 10.00 Uhr (Kanonenstart oder ab Bahn 1, abhängig von der Anzahl der Teilnehmer) Siegerehrung ca. 16.00 Uhr Teilnahmeberechtigt: Das Turnier ist grundsätzlich offen, Details zur Wertung siehe unten. Spielbedingungen: Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des Deutschen Golfverbandes e.V. und den Platzregeln des Golfparks Strelasund Teilnehmerzahl: Maximal 80 Teilnehmer Anmeldung: Meldungen an den Golfpark Strelasund unter o.a. Internet‐Adresse Nenngeld: 20 € Spielführung, Einspiel‐Token, Tee‐off‐Geschenk, Rundenverpflegung und Preise. Für Nicht‐Mitglieder des Golfpark zzgl. ermäßigtes Greenfee in Höhe von 40 € Meldeschluss: 23. August 2016, 12 Uhr Wertungen: Bruttowertung: Gesamtsieger des Wanderpokals wird der punktbeste aktive oder ehemalige Mitarbeiter einer Behörde in den neuen Bundesländern bzw. Berlin; Doppelpreisausschluss Nettowertung: Klasseneinteilung nach Anzahl der Teilnehmer, je Klasse jeweils 1. – 3. Preis Sonderpreise: Nearest to the pin, longest drive, nearest to the line Je Spieler kann nur ein Sonderpreis in o.a. Reihenfolge gewonnen werden Wertungsreihenfolge nach Wertung der Spielsoftware des Golfparks Spielleiter/Platzrichter: Gestellt durch den Golfpark Strelasund. Bis Spielbeginn hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem Start sind Änderungen nur bei außergewöhnlichen Umständen zulässig. Kontakt: Bernd‐P. Rahner, 0173‐3878716, [email protected] oder GP Strelasund Medien: Vor, während und nach dem Wettspiel werden Fotos von den Teilnehmern aufgenommen. Mit der Teilnahme wird der Verwendung dieser Fotos für Zwecke der Berichterstattung zugestimmt.