Pressemappe Aufarbeitung Krankenhausentwicklung 2. Juli 2015 Inhaltsverzeichnis Gesprächspartner Caemmerer Lenz: Juristische Aufarbeitung der Krankenhausentwicklung Einigung mit Versicherer: Weingarten erhält 750.000 Euro Information: "Karlsruher Gutachten" wird veröffentlicht Konsequenzen: Die richtigen Lehren ziehen Kontakt für Presseanfragen Jasmin Bisanz Pressestelle Stadt Weingarten Telefon: 0751/405-252 E-Mail: [email protected] Gesprächspartner • Rechtsanwalt Ullrich Eidenmüller Caemmerer Lenz • Rechtsanwalt Dr. Oliver Melber Caemmerer Lenz • Rechtsanwalt Hartmut Stegmaier Caemmerer Lenz • Alfred Schick Erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Stadt Weingarten • Alexander Geiger Bürgermeister, Stadt Weingarten • Günter Staud Verwaltungsdirektor, Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung, Stadt Weingarten Caemmerer Lenz: Aufarbeitung der Krankenhausentwicklung Im Verfahren zur Aufarbeitung der Krankenhausvergangenheit hat die Stadt Weingarten am 30. April 2014 die Karlsruher Sozietät Caemmerer Lenz mit der Prüfung möglicher Haftungs- und Versicherungsansprüche beauftragt. Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss wurde in einer Sondersitzung unter Vorsitz des ersten ehrenamtlichen Stellvertreters des Oberbürgermeisters, Alfred Schick, gefasst. Mit der Kanzlei Caemmerer Lenz hat der Gemeinderat eine namhafte Sozietät aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern ausgewählt. Ihr Auftrag war es, Haftungsfragen und mögliche Ansprüche gegen Vertreter der Stadt, Organe der Krankenhausgesellschaft sowie den im maßgeblichen Zeitraum tätigen Wirtschaftsprüfern zu prüfen. Damit setzt der Gemeinderat eine zentrale Forderung des Regierungspräsidiums Tübingen um. Im Abschlussbericht zur überörtlichen Prüfung von Krankenhaus und Stadt hatte die Aufsichtsbehörde wie zuvor schon die Gemeindeprüfungsanstalt der Geschäftsführung des Krankenhauses, dem Aufsichtsrat, der Gesellschafterversammlung sowie der Stadt Versäumnisse bei der Betriebsführung, Aufsicht und Finanzierung des Krankenhauses attestiert und eine weitere Aufarbeitung von Haftungs- und Versicherungsfragen nahegelegt. Oberbürgermeister Markus Ewald als früherer Aufsichtsratsvorsitzender der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH sowie die ehemaligen Aufsichtsräte sind wegen Befangenheit in die Aufarbeitung nicht eingebunden. Die Kosten für das Gutachten belaufen sich auf rund 200.000 Euro. Einigung mit Versicherer: Weingarten erhält eine 750.000 Euro Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 1. Juli das Angebot der WGVVersicherung angenommen. Mit der Summe von 750.000 Euro sind die Haftungsansprüche der Stadt Weingarten als damalige Gesellschafterin der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH abgegolten. Über eine etwaige Inanspruchnahme des Oberbürgermeisters entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen. Das Gutachten beschäftigte sich vorwiegend mit dem Gesellschafterschaden der Stadt Weingarten. Dies bedeutet auch, dass aus der Sicht der geschädigten Gesellschafterin als Haftungsschuldner tatsächlich nur drei Personen ernstlich in Frage kamen, nämlich die Herren Blechschmidt, Ewald und Buck. Höhe des Schadens Für eine juristische Bewertung ist vor allem auch die Schadenshöhe von Bedeutung. Caemmerer Lenz stellen dazu fest, dass in der Öffentlichkeit sehr hohe Beträge als (vermeintlicher) Schaden der Stadt Weingarten behandelt werden. Das Gutachten der Kanzlei hält fest, dass der Endstand der Sonderkasse zum Zeitpunkt des Stichtags der Veräußerung der 94,9 % an der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH nicht mit dem Schaden gleichgesetzt werden darf. Caemmerer Lenz hat herausgearbeitet, dass nicht Bestandteil des Schadens ist, was von Anbeginn an im Wege ordentlichen kaufmännischen Finanzierungsverhaltens der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH als (Eigen-) Kapitalausstattung zur Verfügung gestellt wurde. Die dem Grunde nach zu erhebenden Haftungsvorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum ab dem Jahresende 2009 bzw. den Jahresanfang 2010. Wenn der Schaden der Stadt damit begründet wird, dass sie die stark defizitäre Gesellschaft, wenn sie als Alleingesellschafterin richtig und umfassend informiert worden wäre, frühzeitiger verkauft hätte, ergeben sich rein rechnerisch sehr hohe Haftungsbeträge, deren Adressat zunächst Herr Blechschmidt als Geschäftsführer, in der Folge dann auch die Herren Ewald und Buck als kommunale Amtsträger. Inanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführers Soweit es um den Gesellschafterschaden der Stadt Weingarten geht, der durch die Pflichtverletzung des Geschäftsführers Blechschmidt entstand, war dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die einzige der Stadt Weingarten verbliebene Anspruchsgrundlage (§ 84 GmbHG i.V.m. § 823 II BGB) nach Darstellung des Haftpflichtversicherers nicht durch die entsprechende Police gedeckt sei. Hinsichtlich des hypothetisch rechtshängigen Teils wäre dann eine Beweisaufnahme auf die Frage hinausgelaufen, ob und zu welchen Bedingungen die Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH zu einem früheren Zeitpunkt hätte verkauft werden können. Hier hätte zunächst dargelegt und bewiesen werden müssen, dass der Gemeinderat der Stadt Weingarten auch bereits zwei Jahre früher die Veräußerung befürwortet hätte. Sodann hätte belegt werden müssen, dass der Verkauf tatsächlich auch signifikant früher hätte durchgeführt werden können. Die Stadt Weingarten wäre insoweit von der vollen Beweislast betroffen gewesen; sie hätte darlegen und beweisen müssen, dass z.B. die Klinikum Friedrichshafen GmbH signifikant früher den nämlichen Erwerb getätigt und dafür die gleichen Konditionen vereinbart hätte. Diese Behauptung wäre nicht nur auf eine Beweisaufnahme durch Einvernahme des Geschäftsführers der Klinikum Friedrichshafen GmbH hinausgelaufen, sondern auch auf die Frage, wie die politischen Gremien der Stadt Friedrichshafen zwei Jahre signifikant früher, also etwa eineinhalb, zwei oder zweieinhalb Jahre früher, über die Frage des Zukaufs von 94,9 % an der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH befunden hätten. Allein diese Unwägbarkeiten - die Gutachter hatten noch weitere kritische Punkte herausgearbeitet - hätten im Falle einer hypothetischen Teilklage gegen den Geschäftsführer Blechschmidt (in Größenordnung von 2 oder 2,5 Mio. €) eine sehr hohe beweistechnische Hürde bedeutet. Daher wäre kaum zu erwarten gewesen, dass ein in der Sache zuständiges Gericht Vergleichsvorschläge in dieser oder nur leicht niedrigerer Größenordnung unterbreitet. Im Gegenteil wäre wesentlich wahrscheinlicher, dass ein deutlich geringerer Betrag - etwa auch noch unterhalb der Hälfte der (Teil-)Klagsumme ins Gespräch gebracht worden wäre, und zwar eben unter Hinweise auf die Probleme bei der Beweisführung (z.B. Kausalität) zur Schadenshöhe. In dieser Konstellation wäre zu besorgen gewesen, dass es sowohl der Beklagte als auch der Versicherer darauf hätten ankommen lassen, die Angelegenheit durchzustehen, und zwar unter verschiedenen Beweggründen: Für den Beklagten wäre ein solches Verfahren ein wirtschaftlicher Kampf im Sinne eines „Alles oder Nichts" gewesen, bei dem ihn im Ergebnis nur die Verneinung einer Haftung durch das Gericht hätte retten können. Herr Blechschmidt hätte insoweit alles auf die sprichwörtliche eine Karte setzen müssen. Der Versicherer wiederum hätte es höchstwahrscheinlich darauf ankommen lassen zu sehen, wie das gerichtliche Verfahren ausgeht, um hernach immer noch eine Einstandspflicht im Verhältnis zu Herrn Blechschmidt in Abrede zu stellen. Inanspruchnahmen von Oberbürgermeister Ewald und Stadtkämmerer a.D. Anton Buck Parallel hierzu eingeleitete Klagen bzw. rechtlichen Behelfe gegen die Herren Ewald und Buck hätten - gewissermaßen simultan - das grundsätzlich gleiche Anspruchs- und Einwendungsszenario nach sich gezogen: Trotz feststehender Haftung dem Grunde nach hätte sich das volle Risiko der hohen Beweishürden beim Schaden der Höhe nach auch in gedachten Rechtsstreitigkeiten mit den Herren Ewald und Buck verwirklicht. Nachdem die Arbeiten zur Erstellung des Gutachtens die außerordentlichen Komplexität der Angelegenheit verdeutlicht haben, geht Caemmerer Lenz davon aus, dass in einem jeden gedachten Rechtsstreit - gegen welchen Haftungsschuldner auch immer - der Zeitaufwand für die Bearbeitung der Prozessangelegenheit weit in einen dreistelligen Stundenzahlbereich hineingegangen wäre. Es hätte hochgradiger Anlass zu der Besorgnis bestanden, dass die Stadt Weingarten bei der Durchsetzung der Ansprüche in einem Mehrfrontenkrampf in einem nicht mehr adäquat eindämmbaren Umfang immer tiefer in Kostenrisiken hineingeraten würde. Nachdem gleichzeitig die öffentliche Erwartung nach weitergehender Aufklärung immer stärker akzentuiert wurde, sah sich die Verwaltung in der Einschätzung bestätigt, dass es notwendig wird, mit dem Versicherer zeitnah zu verhandeln, was erfreulicherweise seit Ende Januar 2015 möglich wurde und nunmehr in vertretbar kurzer Zeit zu einem Ergebnis geführt hat. Abwägung des Gemeinderats Der Gemeinderat hatte in der Konsequenz zwei Handlungsalternativen abzuwägen. Die gerichtliche Verfolgung der oben Genannten oder die Annahme des Vergleichs mit der Versicherung. Aufgrund der Unwägbarkeit des Verfahrens und der angenommenen zusätzlichen Kosten einer juristischen Auseinandersetzung hat der Gemeinderat mehrheitlich der Annahme des Angebots der WGV-Versicherung zugestimmt. Mit der Annahme des Angebots sind sämtliche Ansprüche der Stadt gegenüber Oberbürgermeister Ewald, Herrn Buck, sonstige Mitarbeiter der Stadt sowie die Organe und Mitarbeiter der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH erledigt. Zustimmung des Regierungspräsidiums Die Stadtverwaltung steht bezüglich der Aufarbeitung der Krankenhausentwicklung in ständigem Kontakt mit dem Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde, welche zugleich für eine etwaige Inanspruchnahme des Oberbürgermeisters zuständig ist. Bezüglich der Inanspruchnahme des Oberbürgermeisters entscheidet das Regierungspräsidium eigens nach pflichtgemäßem Ermessen. Ergänzende Einschätzung seitens Caemmerer Lenz "Der vorliegende Fall zeigt in eindrucksvoller Weise auch, wie wichtig es ist, Prävention gegenüber schadensauslösendem Verhalten durch Geschäftsleiter und Aufsichtsgremien zu betreiben. Es mag wie eine bittere Erkenntnis klingen, dass sich hohe Schäden zwar beziffern, jedoch nicht am Ende gerichtlich durchsetzen lassen. Dies hängt auch mit der Grundstruktur des BGB Schadensrechts zusammen. Auch wenn die unternehmerischfachmännische Überzeugung aufgrund einer profunden Marktkenntnis dahingehend lautet, dass sich ein Betrieb zur Vermeidung von Verlusten frühzeitiger zum entsprechend günstigen Preis hätte verkaufen lassen, deckt sich dies keineswegs mit der Sicht eines Gerichtes, welches, um einer Schadensersatzklage zu entsprechen, voll davon überzeugt sein muss, dass ein frühzeitigeres Abstoßen eines verlustbringenden Betriebes tatsächlich möglich gewesen wäre. So hoch wie die beweistechnischen Hürden im Fall eines streitigen Austrages hätten werden können, so dringend war es geboten, einen solchen streitigen Austrag zu vermeiden und das maximal erreichbare außergerichtliche Verhandlungsergebnis zu erarbeiten. Dies ist der Stadt Weingarten nunmehr gelungen. Wir haben daher Vergleichsschluss deshalb unter allen uns bekannt gewordenen Umständen empfohlen und in diesem Sinne auch unser hier abgegebenes Votum abgegeben." Information: "Karlsruher Gutachten" wird veröffentlicht Der Gemeinderat hat Krankenhausentwicklung am 1. festgelegt. Juli Das die Öffentlichkeitsarbeit Gutachten Rechtsanwaltskanzlei kann zeitnah vollständig im Rathaus der zur Karlsruher eingesehen oder gegen Unterschrift ausgeliehen werden. Darüber hinaus steht es in ca. einer Woche im Internet unter www.weingarten-online.de zur Verfügung. Das Verfahren, das sich über einen Zeitraum von 30. April 2014 bis1. Juli 2015 erstreckte, wurde im nicht-öffentlichen Raum vollzogen. Die Sitzungen des Gemeinderats zur juristischen Aufarbeitung fanden nicht-öffentlich statt, weil dies aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen rechtlich geboten war, überdies aber auch Raum für offene Diskussionen gegeben hat. Die Stadt anerkennt das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der Aufarbeitung der Krankenhausentwicklung und den juristischen Konsequenzen. Verwaltung und Gemeinderat haben sich in der vergangenen Sitzung klar dafür ausgesprochen, dem Wunsch nach einer öffentlichen Aufarbeitung nachzukommen. Neben der ausführlichen Information durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit stehen den interessierten Bürgerinnen und Bürgern folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Ab dem 3. Juli können auf der städtischen Homepage unter www.weingarten-online.de die Pressemappe und die Präsentation der Rechtsanwaltskanzlei Caemmerer Lenz als Zusammenfassung eingesehen werden. Darüber erhält der Kreis der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses. Oberbürgermeister Markus Ewald hat sein Einverständnis hierzu bereits erteilt, ebenso wie der Stadtkämmerer Michael Sonntag und sein Vorgänger Anton Buck. Darüber hinaus hat der Gemeinderat beschlossen, das Gutachten auch im Internet zur Verfügung zu stellen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Namen in dieser Version geschwärzt werden. Konsequenzen: Die richtigen Lehren ziehen Versuch einer Einordnung in das kommunalpoltische Umfeld durch Rechtsanwalt Ullrich Eidenmüller Die subjektive Seite der Handelnden, die Caemmerer Lenz als Versursacher des Schadens benannt hat, ist für die Kanzlei durchaus nachvollziehbar. Mit Ausnahme des Geschäftsführers und des Leiters der Stadtkämmerei. Sie handeln innerhalb ihrer kernberuflichen Verantwortung, bei ihnen muss man professionelle Sorgfalt voraussetzen. Zur Einordnung der übrigen Handelnden ein Blick auf die kommunalpolitische Praxis in Deutschland in den zurückliegenden Jahren. Immer mehr kommunale Wirtschaftsbetriebe wurden und werden ausgegliedert, weil eine Steuerung des Tagesgeschäfts und Zentralverwaltung ungenügend ist. Sie werden nun überwiegend geführt in privatrechtlichen Gesetzformen, wie etwa einer GmbH. Ein wirklicher Wille auf Gewährung wirtschaftlicher Unabhängigkeit aber besteht politisch oft nicht. Gremien, die eigentlich betriebswirtschaftliches Denken und Fachkenntnis voraussetzen, wurden und werden aus Politik und Verwaltung besetzt. Das gilt für die Aufsichtsräte, manchmal sogar für die Geschäftsführungen. Die Folgen sind, wie eben hier in Weingarten offenkundig geworden ist, fehlende Kontrolle, mangelnde Strategie, sachfremde und politisch motivierte Entscheidungen. Das alles ist nicht nur in Weingarten so. Um es populär zu sagen: Weingarten ist überall. Nur hat sich in Weingarten das Risiko, das potentiell in einem solchen Verhalten enthalten ist, realisiert. Solange die Geschäftsführung professionelle und sachgerechte Entscheidungen trifft, fällt mangelnde Sachkenntnis und Kontrolle im Aufsichtsrat nicht auf. In Weingarten aber hat die Geschäftsführung versagt und damit die latenten Mängel in den Strukturen erkennen lassen. Insofern ist Weingarten eben nicht überall, insofern müssen hier die Amtsträger die Folgen tragen. Der Geschäftsführer, den den Überblick über sein Unternehmen verloren hat, an vorderer Stelle und die dazu berufenen Gremien, die ihre Kontrollfunktion mit einer Mischung aus Vertrauen, Sorglosigkeit und fehlender Sachkenntnis ausgeübt haben, tragen die Folgen eben auch. Das Verhalten der Verantwortlichen in Weingarten ist nicht außergewöhnlich, außergewöhnlich ist hier, dass sich das Risiko realisiert und in großen Verlusten niedergeschlagen hat. Das alles sollte Anlass zum Nachdenken über grundsätzliche strukturelle Änderungen im Verhältnis einer Stadt zu ihren wirtschaftlichen Beteiligungsgesellschaften sein, nicht nur in Weingarten. Gemeinderat und Stadtverwaltung haben in Weingarten auch die internen Strukturen überprüft und im Rahmen der Reorganisation neu geordnet. Besondere ist dabei der vom Gemeinderat beschlossenen Stelle der Beteiligungsmanagerin beizumessen. Deren Aufgabe ist es, die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt auf Grundlage der ebenfalls beschlossenen Beteiligungsrichtlinien zu beraten und zu unterstützen.
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