Pressemappe Stadt Weingarten Krankenhausentwicklungdocx

Pressemappe
Aufarbeitung
Krankenhausentwicklung
2. Juli 2015
Inhaltsverzeichnis
Gesprächspartner
Caemmerer Lenz: Juristische Aufarbeitung der Krankenhausentwicklung
Einigung mit Versicherer: Weingarten erhält 750.000 Euro
Information: "Karlsruher Gutachten" wird veröffentlicht
Konsequenzen: Die richtigen Lehren ziehen
Kontakt für Presseanfragen
Jasmin Bisanz
Pressestelle
Stadt Weingarten
Telefon: 0751/405-252
E-Mail: [email protected]
Gesprächspartner
•
Rechtsanwalt Ullrich Eidenmüller
Caemmerer Lenz
•
Rechtsanwalt Dr. Oliver Melber
Caemmerer Lenz
•
Rechtsanwalt Hartmut Stegmaier
Caemmerer Lenz
•
Alfred Schick
Erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters,
Stadt Weingarten
•
Alexander Geiger
Bürgermeister, Stadt Weingarten
•
Günter Staud
Verwaltungsdirektor, Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung,
Stadt Weingarten
Caemmerer Lenz: Aufarbeitung der Krankenhausentwicklung
Im Verfahren zur Aufarbeitung der Krankenhausvergangenheit hat die Stadt
Weingarten am 30. April 2014 die Karlsruher Sozietät Caemmerer Lenz mit der
Prüfung möglicher Haftungs- und Versicherungsansprüche beauftragt.
Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss wurde in einer Sondersitzung unter Vorsitz des
ersten ehrenamtlichen Stellvertreters des Oberbürgermeisters, Alfred Schick, gefasst.
Mit der Kanzlei Caemmerer Lenz hat der Gemeinderat eine namhafte Sozietät aus
Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern ausgewählt. Ihr Auftrag war es,
Haftungsfragen und mögliche Ansprüche gegen Vertreter der Stadt, Organe der
Krankenhausgesellschaft sowie den im maßgeblichen Zeitraum tätigen Wirtschaftsprüfern
zu
prüfen.
Damit
setzt
der
Gemeinderat
eine
zentrale
Forderung
des
Regierungspräsidiums Tübingen um. Im Abschlussbericht zur überörtlichen Prüfung von
Krankenhaus
und
Stadt
hatte
die
Aufsichtsbehörde
wie
zuvor
schon
die
Gemeindeprüfungsanstalt der Geschäftsführung des Krankenhauses, dem Aufsichtsrat,
der Gesellschafterversammlung sowie der Stadt Versäumnisse bei der Betriebsführung,
Aufsicht und Finanzierung des Krankenhauses attestiert und eine weitere Aufarbeitung
von Haftungs- und Versicherungsfragen nahegelegt.
Oberbürgermeister Markus Ewald als früherer Aufsichtsratsvorsitzender der Krankenhaus
14 Nothelfer GmbH sowie die ehemaligen Aufsichtsräte sind wegen Befangenheit in die
Aufarbeitung nicht eingebunden.
Die Kosten für das Gutachten belaufen sich auf rund 200.000 Euro.
Einigung mit Versicherer: Weingarten erhält eine 750.000 Euro
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 1. Juli das Angebot der WGVVersicherung angenommen. Mit der Summe von 750.000 Euro
sind die
Haftungsansprüche der Stadt Weingarten als damalige Gesellschafterin der
Krankenhaus
14
Nothelfer
GmbH
abgegolten.
Über
eine
etwaige
Inanspruchnahme des Oberbürgermeisters entscheidet das Regierungspräsidium
Tübingen.
Das Gutachten beschäftigte sich vorwiegend mit dem Gesellschafterschaden der Stadt
Weingarten. Dies bedeutet auch, dass aus der Sicht der geschädigten Gesellschafterin als
Haftungsschuldner tatsächlich nur drei Personen ernstlich in Frage kamen, nämlich die
Herren Blechschmidt, Ewald und Buck.
Höhe des Schadens
Für eine juristische Bewertung ist vor allem auch die Schadenshöhe von Bedeutung.
Caemmerer Lenz stellen dazu fest, dass in der Öffentlichkeit sehr hohe Beträge als
(vermeintlicher) Schaden der Stadt Weingarten behandelt werden. Das Gutachten der
Kanzlei hält fest, dass der Endstand der Sonderkasse zum Zeitpunkt des Stichtags der
Veräußerung der 94,9 % an der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH nicht mit dem Schaden
gleichgesetzt werden darf. Caemmerer Lenz hat herausgearbeitet, dass nicht Bestandteil
des Schadens ist, was von Anbeginn an im Wege ordentlichen kaufmännischen
Finanzierungsverhaltens
der
Krankenhaus
14
Nothelfer
GmbH
als
(Eigen-)
Kapitalausstattung zur Verfügung gestellt wurde. Die dem Grunde nach zu erhebenden
Haftungsvorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum ab dem Jahresende 2009 bzw. den
Jahresanfang 2010. Wenn der Schaden der Stadt damit begründet wird, dass sie die stark
defizitäre Gesellschaft, wenn sie als Alleingesellschafterin richtig und umfassend informiert
worden wäre, frühzeitiger verkauft hätte, ergeben sich rein rechnerisch sehr hohe
Haftungsbeträge, deren Adressat zunächst Herr Blechschmidt als Geschäftsführer, in der
Folge dann auch die Herren Ewald und Buck als kommunale Amtsträger.
Inanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführers
Soweit es um den Gesellschafterschaden der Stadt Weingarten geht, der durch die
Pflichtverletzung des Geschäftsführers Blechschmidt entstand, war dem Umstand
Rechnung
zu
tragen,
dass
die
einzige
der
Stadt
Weingarten
verbliebene
Anspruchsgrundlage (§ 84 GmbHG i.V.m. § 823 II BGB) nach Darstellung des
Haftpflichtversicherers nicht durch die entsprechende Police gedeckt sei.
Hinsichtlich des hypothetisch rechtshängigen Teils wäre dann eine Beweisaufnahme auf
die Frage hinausgelaufen, ob und zu welchen Bedingungen die Krankenhaus 14 Nothelfer
GmbH zu einem früheren Zeitpunkt hätte verkauft werden können. Hier hätte zunächst
dargelegt und bewiesen werden müssen, dass der Gemeinderat der Stadt Weingarten
auch bereits zwei Jahre früher die Veräußerung befürwortet hätte. Sodann hätte belegt
werden müssen, dass der Verkauf tatsächlich auch signifikant früher hätte durchgeführt
werden können. Die Stadt Weingarten wäre insoweit von der vollen Beweislast betroffen
gewesen; sie hätte darlegen und beweisen müssen, dass z.B. die Klinikum Friedrichshafen
GmbH signifikant früher den nämlichen Erwerb getätigt und dafür die gleichen
Konditionen vereinbart hätte. Diese Behauptung wäre nicht nur auf eine Beweisaufnahme
durch
Einvernahme
des
Geschäftsführers
der
Klinikum
Friedrichshafen
GmbH
hinausgelaufen, sondern auch auf die Frage, wie die politischen Gremien der Stadt
Friedrichshafen zwei Jahre signifikant früher, also etwa eineinhalb, zwei oder zweieinhalb
Jahre früher, über die Frage des Zukaufs von 94,9 % an der Krankenhaus 14 Nothelfer
GmbH befunden hätten.
Allein diese Unwägbarkeiten - die Gutachter hatten noch weitere kritische Punkte
herausgearbeitet - hätten im Falle einer hypothetischen Teilklage gegen den
Geschäftsführer Blechschmidt (in Größenordnung von 2 oder 2,5 Mio. €) eine sehr hohe
beweistechnische Hürde bedeutet. Daher wäre kaum zu erwarten gewesen, dass ein in
der Sache zuständiges Gericht Vergleichsvorschläge in dieser oder nur leicht niedrigerer
Größenordnung unterbreitet. Im Gegenteil wäre wesentlich wahrscheinlicher, dass ein
deutlich geringerer Betrag - etwa auch noch unterhalb der Hälfte der (Teil-)Klagsumme ins Gespräch gebracht worden wäre, und zwar eben unter Hinweise auf die Probleme bei
der Beweisführung (z.B. Kausalität) zur Schadenshöhe. In dieser Konstellation wäre zu
besorgen gewesen, dass es sowohl der Beklagte als auch der Versicherer darauf hätten
ankommen lassen, die Angelegenheit durchzustehen, und zwar unter verschiedenen
Beweggründen: Für den Beklagten wäre ein solches Verfahren ein wirtschaftlicher Kampf
im Sinne eines „Alles oder Nichts" gewesen, bei dem ihn im Ergebnis nur die Verneinung
einer Haftung durch das Gericht hätte retten können. Herr Blechschmidt hätte insoweit
alles auf die sprichwörtliche eine Karte setzen müssen. Der Versicherer wiederum hätte es
höchstwahrscheinlich darauf ankommen lassen zu sehen, wie das gerichtliche Verfahren
ausgeht, um hernach immer noch eine Einstandspflicht im Verhältnis zu Herrn
Blechschmidt in Abrede zu stellen.
Inanspruchnahmen von Oberbürgermeister Ewald und Stadtkämmerer a.D. Anton
Buck
Parallel hierzu eingeleitete Klagen bzw. rechtlichen Behelfe gegen die Herren Ewald und
Buck hätten - gewissermaßen simultan - das grundsätzlich gleiche Anspruchs- und
Einwendungsszenario nach sich gezogen: Trotz feststehender Haftung dem Grunde nach
hätte sich das volle Risiko der hohen Beweishürden beim Schaden der Höhe nach auch in
gedachten Rechtsstreitigkeiten mit den Herren Ewald und Buck verwirklicht.
Nachdem die Arbeiten zur Erstellung des Gutachtens die außerordentlichen Komplexität
der Angelegenheit verdeutlicht haben, geht Caemmerer Lenz davon aus, dass in einem
jeden gedachten Rechtsstreit - gegen welchen Haftungsschuldner auch immer - der
Zeitaufwand für die Bearbeitung der Prozessangelegenheit weit in einen dreistelligen
Stundenzahlbereich hineingegangen wäre. Es hätte hochgradiger Anlass zu der Besorgnis
bestanden, dass die Stadt Weingarten bei der Durchsetzung der Ansprüche in einem
Mehrfrontenkrampf in einem nicht mehr adäquat eindämmbaren Umfang immer tiefer in
Kostenrisiken hineingeraten würde.
Nachdem gleichzeitig die öffentliche Erwartung nach weitergehender Aufklärung immer
stärker akzentuiert wurde, sah sich die Verwaltung in der Einschätzung bestätigt, dass es
notwendig wird, mit dem Versicherer zeitnah zu verhandeln, was erfreulicherweise seit
Ende Januar 2015 möglich wurde und nunmehr in vertretbar kurzer Zeit zu einem
Ergebnis geführt hat.
Abwägung des Gemeinderats
Der Gemeinderat hatte in der Konsequenz zwei Handlungsalternativen abzuwägen. Die
gerichtliche Verfolgung der oben Genannten oder die Annahme des Vergleichs mit der
Versicherung.
Aufgrund der Unwägbarkeit des Verfahrens und der angenommenen
zusätzlichen Kosten einer juristischen Auseinandersetzung hat der Gemeinderat
mehrheitlich der Annahme des Angebots der WGV-Versicherung zugestimmt. Mit der
Annahme
des
Angebots
sind
sämtliche
Ansprüche
der
Stadt
gegenüber
Oberbürgermeister Ewald, Herrn Buck, sonstige Mitarbeiter der Stadt sowie die Organe
und Mitarbeiter der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH erledigt.
Zustimmung des Regierungspräsidiums
Die Stadtverwaltung steht bezüglich der Aufarbeitung der Krankenhausentwicklung in
ständigem Kontakt mit dem Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde, welche zugleich
für eine etwaige Inanspruchnahme des Oberbürgermeisters zuständig ist. Bezüglich der
Inanspruchnahme des Oberbürgermeisters entscheidet das Regierungspräsidium eigens
nach pflichtgemäßem Ermessen.
Ergänzende Einschätzung seitens Caemmerer Lenz
"Der vorliegende Fall zeigt in eindrucksvoller Weise auch, wie wichtig es ist, Prävention
gegenüber schadensauslösendem Verhalten durch Geschäftsleiter und Aufsichtsgremien
zu betreiben. Es mag wie eine bittere Erkenntnis klingen, dass sich hohe Schäden zwar
beziffern, jedoch nicht am Ende gerichtlich durchsetzen lassen. Dies hängt auch mit der
Grundstruktur des BGB Schadensrechts zusammen. Auch wenn die unternehmerischfachmännische Überzeugung aufgrund einer profunden Marktkenntnis dahingehend
lautet, dass sich ein Betrieb zur Vermeidung von Verlusten frühzeitiger zum entsprechend
günstigen Preis hätte verkaufen lassen, deckt sich dies keineswegs mit der Sicht eines
Gerichtes, welches, um einer Schadensersatzklage zu entsprechen, voll davon überzeugt
sein muss, dass ein frühzeitigeres Abstoßen eines verlustbringenden Betriebes tatsächlich
möglich gewesen wäre. So hoch wie die beweistechnischen Hürden im Fall eines streitigen
Austrages hätten werden können, so dringend war es geboten, einen solchen streitigen
Austrag
zu
vermeiden
und
das
maximal
erreichbare
außergerichtliche
Verhandlungsergebnis zu erarbeiten. Dies ist der Stadt Weingarten nunmehr gelungen.
Wir haben daher Vergleichsschluss deshalb unter allen uns bekannt gewordenen
Umständen empfohlen und in diesem Sinne auch unser hier abgegebenes Votum
abgegeben."
Information: "Karlsruher Gutachten" wird veröffentlicht
Der
Gemeinderat
hat
Krankenhausentwicklung
am
1.
festgelegt.
Juli
Das
die
Öffentlichkeitsarbeit
Gutachten
Rechtsanwaltskanzlei kann zeitnah vollständig im Rathaus
der
zur
Karlsruher
eingesehen oder
gegen Unterschrift ausgeliehen werden. Darüber hinaus steht es in ca. einer
Woche im Internet unter www.weingarten-online.de zur Verfügung.
Das Verfahren, das sich über einen Zeitraum von 30. April 2014 bis1. Juli 2015 erstreckte,
wurde im nicht-öffentlichen Raum vollzogen. Die Sitzungen des Gemeinderats zur
juristischen Aufarbeitung fanden nicht-öffentlich statt, weil dies aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen rechtlich geboten war, überdies aber auch Raum
für offene Diskussionen gegeben hat. Die Stadt anerkennt das berechtigte Interesse der
Öffentlichkeit an der Aufarbeitung der Krankenhausentwicklung und den juristischen
Konsequenzen. Verwaltung und Gemeinderat haben sich in der vergangenen Sitzung klar
dafür ausgesprochen, dem Wunsch nach einer öffentlichen Aufarbeitung nachzukommen.
Neben der ausführlichen Information durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit stehen
den interessierten Bürgerinnen und Bürgern folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Ab
dem 3. Juli können auf der städtischen Homepage unter www.weingarten-online.de die
Pressemappe und die Präsentation der Rechtsanwaltskanzlei Caemmerer Lenz als
Zusammenfassung eingesehen werden. Darüber erhält der Kreis der interessierten
Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten des
Rathauses. Oberbürgermeister Markus Ewald hat sein Einverständnis hierzu bereits erteilt,
ebenso wie der Stadtkämmerer Michael Sonntag und sein Vorgänger Anton Buck.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat beschlossen, das Gutachten auch im Internet zur
Verfügung zu stellen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Namen in dieser
Version geschwärzt werden.
Konsequenzen: Die richtigen Lehren ziehen
Versuch einer Einordnung in das kommunalpoltische Umfeld
durch Rechtsanwalt Ullrich Eidenmüller
Die subjektive Seite der Handelnden, die Caemmerer Lenz als Versursacher des Schadens
benannt hat, ist für die Kanzlei durchaus nachvollziehbar. Mit Ausnahme des
Geschäftsführers und des Leiters der Stadtkämmerei. Sie handeln innerhalb ihrer
kernberuflichen Verantwortung, bei ihnen muss man professionelle Sorgfalt voraussetzen.
Zur Einordnung der übrigen Handelnden ein Blick auf die kommunalpolitische Praxis in
Deutschland in den zurückliegenden Jahren. Immer mehr kommunale Wirtschaftsbetriebe
wurden und werden ausgegliedert, weil eine Steuerung des Tagesgeschäfts und
Zentralverwaltung
ungenügend
ist.
Sie
werden
nun
überwiegend
geführt
in
privatrechtlichen Gesetzformen, wie etwa einer GmbH. Ein wirklicher Wille auf
Gewährung wirtschaftlicher Unabhängigkeit aber besteht politisch oft nicht. Gremien, die
eigentlich betriebswirtschaftliches Denken und Fachkenntnis voraussetzen, wurden und
werden aus Politik und Verwaltung besetzt. Das gilt für die Aufsichtsräte, manchmal sogar
für die Geschäftsführungen. Die Folgen sind, wie eben hier in Weingarten offenkundig
geworden ist, fehlende Kontrolle, mangelnde Strategie, sachfremde und politisch
motivierte Entscheidungen.
Das alles ist nicht nur in Weingarten so. Um es populär zu sagen: Weingarten ist überall.
Nur hat sich in Weingarten das Risiko, das potentiell in einem solchen Verhalten enthalten
ist,
realisiert.
Solange
die
Geschäftsführung
professionelle
und
sachgerechte
Entscheidungen trifft, fällt mangelnde Sachkenntnis und Kontrolle im Aufsichtsrat nicht
auf. In Weingarten aber hat die Geschäftsführung versagt und damit die latenten Mängel
in den Strukturen erkennen lassen. Insofern ist Weingarten eben nicht überall, insofern
müssen hier die Amtsträger die Folgen tragen. Der Geschäftsführer, den den Überblick
über sein Unternehmen verloren hat, an vorderer Stelle und die dazu berufenen Gremien,
die ihre Kontrollfunktion mit einer Mischung aus Vertrauen, Sorglosigkeit und fehlender
Sachkenntnis ausgeübt haben, tragen die Folgen eben auch.
Das Verhalten der Verantwortlichen in Weingarten ist nicht außergewöhnlich,
außergewöhnlich ist hier, dass sich das Risiko realisiert und in großen Verlusten
niedergeschlagen hat.
Das alles sollte Anlass zum Nachdenken über grundsätzliche strukturelle Änderungen im
Verhältnis einer Stadt zu ihren wirtschaftlichen Beteiligungsgesellschaften sein, nicht nur
in Weingarten.
Gemeinderat und Stadtverwaltung haben in Weingarten auch die internen Strukturen
überprüft und im Rahmen der Reorganisation neu geordnet. Besondere ist dabei der vom
Gemeinderat beschlossenen Stelle der Beteiligungsmanagerin
beizumessen. Deren
Aufgabe ist es, die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt auf Grundlage der ebenfalls
beschlossenen Beteiligungsrichtlinien zu beraten und zu unterstützen.