AGB - Legenden Club

Anlage1
AutohausHagenlocherGmbH
ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜRDIEVERMIETUNGVONFAHRZEUGENDES
LegendenClassicCarClubbyMercedes-Benz
Sindelfingen
-EtwaigeÄnderungensindvondenParteienschriftlichzuvereinbaren-
1. Anwendung. Die nachfolgenden Bedingungen („AGB“) gelten für die Vermietung von historischen
Fahrzeugen(Young-undOldtimern)imLegenden ClassicCarClubbyMercedes-Benz(„MBCCC“)Sindelfingendurch
AutohausHagenlocherGmbHandieKundendesMBCCC.
2.Gegenstand.GegenstandderVermietungsinddieNichtraucher-Fahrzeuge(Old-undYoungtimer),die
imFahrzeugpooldesvonAutohausHagenlocherGmbHbetriebenenMBCCCenthaltensind.DieKunden
haben keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit eines bestimmten Fahrzeugs zu einem bestimmten
Zeitpunkt.DievorhandenenFahrzeugewerdennachdem„Firstcome,firstserved“–Prinzipvermietet.
3.AllgemeineMietbedingungen.Soweitnichtsanderesvereinbartwird,dürfendieFahrzeugenurvondem
Kundenselbstgelenktwerden.DerFahrermussmindestens25Jahrealtseinundseitmindestens4Jahren
imBesitzeinergültigenFahrerlaubnissein.FührteinandereralsderKundenachdessenausdrücklicher
AutorisierungdenWagen(z.B.imModellCompanyMember),soistdieseralsErfüllungsgehilfedesMieters
vollumfänglichandieseBedingungengebunden.
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht
verwendetwerden
•
•
•
•
•
•
zumotorsportlichenZwecken,insbesondereFahrveranstaltungen,beidenenesaufdieErzielung
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings und
Übungsfahrten,auchsoweitdieRennstreckenfürdieAllgemeinheitfreigegebensind,
zurWeitervermietung,
zurgewerblichenPersonenbeförderung,
zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe
bedrohtsind,
zurBeförderungvonleichtentzündlichen,giftigenodersonstgefährlichenStoffen,
fürsonstigeNutzungen,dieüberdenvertragsgemäßenGebrauchhinausgehen.
DieVermietungdesMBCCCFahrzeugesandenKundenerfolgtaufBasisderfolgendeRegeln:
•
•
•
•
DerKundeistverpflichtet,sichvorAntrittderFahrtmitderspeziellenBedienungdesOldtimerFahrzeugsvertrautzumachen.ZudiesemZweckliegtinjedemFahrzeugeinegesonderteMBCCCBedienungsanleitungaus.BeiWagenohneselbstrückstellendemBlinkermussdieserunbedingt
nachdemAbbiegenwiedervonHandausgeschaltetwerden.BeiOldtimernmitEinkreisBremsanlagestündebeieinemDefektnurnochdieFeststellbremsezurVerfügung;indiesemFall
darfnichtweitergefahrenwerden.DieBremslichtersindoftmalskleinundwerdenleicht
übersehen.
DasFahrzeugistsachgemäßundschonendzubehandeln,derKundehatstetsdaraufzuachten,
dassessichineinemverkehrssicherenZustandbefindet.
DerKundeistnichtbefugt,EingriffeindieTechnikdesFahrzeugesvorzunehmen
UmMotorschädenzuvermeiden,muss-jenachFahrzeug-handelsüblicherBleizusatzzugegeben
oderSuperPlus(98Oktan)getanktwerden.EsdarfkeinE10Kraftstoffgetanktwerden,die
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
TankquittungkannvomMBCCCeingesehenwerden.
BeieinerMietdauervonmehrals500kmistderKundeverpflichtet,denÖlstandzukontrollieren
undggf.Ölaufzufüllen.DieKostendafürwerdendemKundenachVorlagedesBelegsvonMBCCC
erstattet.
DerKundeistdarüberhinausverpflichtet,dieÖldruck-undKühlwassertemperaturanzeigezu
beobachtenundbeieinerfürLaienerkennbarenFehleranzeigedenWagenunverzüglichaneiner
geeignetenStellezuparkenunddenMotorabzustellen.InsbesonderebeisehrheißemWetterkann
langsamesFahrenoderStehenmitlaufendemMotorzuÜberhitzungführen,derWagenistdann
rechtzeitigzuparkenundabzukühlen.
MitdemMietfahrzeugenistesnichtgestattet,durcheineWaschanlagezufahren.Beioffenen
Fahrzeugenistsicherzustellen,dassdasDachbeiRegenvollständiggeschlossenist.
BeiCabriosmussauchdaszusätzlicheLenkradschlossangebrachtsein,sofernderWagenlängere
ZeitnichtimBlickfelddesMietersistbzw.überNachtabgestelltwird.
CabriosdürfennichtunterharzendenoderblühendenBäumenabgestelltwerden,Mehraufwand
fürReinigungdesStoffdachsoderderInneneinrichtunggehenzuLastendesMieters.
MotorenundGetriebevonOldtimernneigenzuleichtemÖlverlust;derKundemussggf.dafür
Sorgetragen,dasseinsensiblerUntergrundbeimParkenvorÖlfleckengeschütztwäre.
Esistnichterlaubt,mitSchuhenaufdenSitzenoderdenStoßstangenzustehen.
DerMieterentbindetdenMBCCCvonjederHaftungfürdasbeförderteGepäck.
DerMieterhaftetfürUnfallschädenamFahrzeugundFolgeschädenbiszurHöhedergenannten
SelbstbeteiligungvonEuro1.000,--proSchadensereignis.DerMieterhaftetaufjedenFallbei
Vorsatz,groberFahrlässigkeitundbeialkoholbedingterFahruntüchtigkeitimgesamtenUmfangdes
Schadens.
DasFahrenoderMitfahrenimMietfahrzeugdesMBCCCwährendderMietdauergeschiehtfüralle
InsassenineigenerVerantwortung;derMieteristverpflichtet,alleFahrgästeaufdiesenUmstand
hinzuweisenundderenEinverständniseinzuholen.
DieBenutzungdesFahrzeugsistnurinnerhalbDeutschlands,Österreich,Italien,Frankreichund
derSchweizgestattet
4.Preise.DieKundenbezahlenfürdieAnmietungderFahrzeuge,diesichzumZeitpunktderAnmietung
aus der Punktepreisliste des MBCCC ergebenden Punkte für das entsprechende Fahrzeug und die
jeweiligeMietdauer.DiezubezahlendenPunktewerdenvondemGuthabenderKunden,dasdurchdie
zu entrichtenden Monatsbeiträge erworben wird, sowie durch die Einmalzahlung bei Beitritt und
entsprechendemUmwandlungsantragdurchdenKunden,abgezogen.SoweitdasPunkteguthabennicht
ausreicht, hat der Kunde jeweils im Einzelfall VOR Mietantritt entweder eine Zusatzzahlung zu leisten
odereineVereinbarungmitMBCCCüberdieKreditierungderÜberschreitungzutreffen.DiePreisefür
den Erwerb von zusätzlichen Punkten sind der jeweils aktuellen Punktepreisliste des MBCCC zu
entnehmen. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Kunden, sofern das
Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Im Mietpreis sind Freikilometer laut aktueller
Preisliste enthalten. Darüber hinausgehende km sind von dem Kunden entsprechend der jeweils
aktuellenPreislistedesMBCCCgesondertzuvergüten.DerKundehaftetfürsämtlicheimZusammenhang
mitderkonkretenNutzungdesFahrzeugsanfallendenGebühren,Abgaben,BußgelderundStrafenfürdie
MBCCCinAnspruchgenommenwird,soweitderKundediesezuvertretenhat.
5. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs. Die für die Berechnung des Mietpreises maßgebliche
Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs und endet, auch bei vorzeitiger Rückgabe des
Fahrzeugs, mit deren vereinbartem Ende. Bei Übergabe des Fahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll
erstellt. Sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart wird, wird das Fahrzeug mit vollem
Kraftstofftank übergeben und ist vom Kunden mit vollem Kraftstofftank zurück zu geben. Wird das
FahrzeugnichtmitvollständiggefülltemKraftstofftankzurückgegeben,hatderKundederMBCCCeine
Aufwandsentschädigung in Höhe der Kosten des nachgefülltem Kraftstoffs sowie eine
Aufwandspauschale von Euro 25,00 zu bezahlen. Die Aufwandsentschädigung ist höher oder niedriger
anzusetzen,wennMBCCCeinenhöherenAufwandnachweist,oderwennderKundenachweist,dassder
AufwandgeringeristodergarkeinAufwandentstandenist.
Bei Nichtabholung des Fahrzeugs werden 50% des Mietpreises fällig, es sei denn MBCCC kann das
Fahrzeuganderweitigvermieten.
DerKundeistverpflichtet,MBCCCdasFahrzeugbeiAblaufderMietzeitwährendderÖffnungszeitendes
MBCCCzurückzugeben.BeiRückgabewirddasFahrzeugvonderMBCCCabgenommenundderZustand
geprüftEswirdeinRücknahmeprotokollerstellt.SchädenamFahrzeug,dienichtimÜbergabeprotokoll
vermerkt sind, gelten als vom Kunden verursacht. Gibt der Kunde das Fahrzeug unerlaubt – auch
unverschuldet–zumAblaufdervereinbartenMietzeitnichtanMBCCCzurück,istMBCCCberechtigt,für
dieDauerderVorenthaltungalsNutzungsentschädigungmindestensdiefürdieVermietunganfallenden
Punkte erneut von dem Guthaben des Mietglieds abzubuchen; verfügt der Kunde nicht über ein
ausreichendes Punkte-Guthaben wird dem MBCCC dem Kunden den entsprechenden Barwert in
Rechnungstellen.DasRechtzurGeltendmachungweitererSchadensersatzansprüchebleibtunberührt.
6. Weitere Pflichten des Kunden. ( ergänzend zu den in Abs3 genannten ) Der Kunde hat das Fahrzeug
sorgsam zu behandeln. Es sind dabei technische Vorschriften, die Betriebsanleitung (sofern vorhanden)
undetwaigefahrzeugspezifischeVorgabendesMBCCCzubeachten,insbesondereistdervorgeschriebene
Kraftstoff zu tanken und die fortdauernde Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Old-/Youngtimer handelt, der besonderer Sorgfalt
bedarf.EsbestehteinabsolutesRauchverbotinnerhalbdesFahrzeugs.
NacheinemUnfall,Diebstahl,Brand,Wild-odersonstigenSchadenhatderKundeunverzüglichdiePolizei
zuverständigenundhinzuzuziehen.DiesgiltauchbeigeringfügigenBeschädigungendesFahrzeugssowie
bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs
währendderMietzeithatderKundeMBCCCunverzüglichüberalleEinzelheitendesEreignisses,daszur
BeschädigungdesFahrzeugsgeführthat,schriftlichzuunterrichten.DerUnfallberichtmussinsbesondere
NamenundAnschriftderbeteiligtenPersonenundetwaigerZeugensowiedieamtlichenKennzeichender
beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Die
DurchführungderReparaturdesUnfallschadenswirdausschliesslichvomMBCCCveranlasst.BeiSchäden
istderKundeverpflichtet,dasFahrzeugzueinemautorisiertenMercedes-BenzHändler,einemMercedesBenz Vertreter oder einer Mercedes-Benz Werkstatt oder einer entsprechenden markenbezogenen
Fachwerkstatt zu bringen. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Fahrzeug
stehen in jedem Fall der MBCCC zu. Sind derartige Leistungen dem Kunden zugeflossen, muss er sie an
denMBCCCweiterleiten.
7.HaftungdesKunden.BeiFahrzeugschäden,FahrzeugverlustundMietvertragsverletzungenhaftetder
KundegrundsätzlichnachdenallgemeinengesetzlichenRegelungen.InsbesonderehatderKundedas
FahrzeugindemZustandzurückzugeben,indemeresübernommenhat.
Haftpflichtversicherung(TI)
DerVersicherungsschutzfürdasgemieteteFahrzeugerstrecktsichaufeineHaftpflichtversicherungmit
einermaximalenDeckungssummebeiPersonen-undSachschädeninHöhevonEUR100Mio.Die
maximaleDeckungssummejegeschädigtePersonbeläuftsichaufEUR15Mio.undistaufdie
freigegebenenStaatenbeschränkt.AusgenommenvonderVersicherungistdieVerwendungder
FahrzeugefürdieBeförderungvongefährlichenGütern.JederimRahmendesMietvertragsvereinbarte
Versicherungsschutzentfälltinsbesondere,wenneinunberechtigterFahrerdasFahrzeuggebrauchtoder
wennderFahrerdesFahrzeugsbeiEintrittdesVersicherungsfallesnichtdievorgeschriebene
Fahrerlaubnishat
DemKundenstehtesfrei,dieHaftungausUnfällenfürSchädendurchZahlungeineszusätzlichenEntgelts
zumAbschlusseinerVollkaskoversicherunglt.aktuellerPreislisteauszuschließen.DerKundehaftetdann
fürSchädenbiszueinemBetraginHöhedesvereinbartenSelbstbehalts.DieSelbstbeteiligungpro
Schadensfall,diederKundeinjedemFallzutragenhatbeläuftsichaufEUR1.000,00.Die
HaftungsfreistellungentbindetnichtvondenvertraglichenObliegenheiteninsbesondereinZiffern3und6
dieserBedingungen.EinAnspruchaufeinevertraglicheHaftungsfreistellungbestehtnicht,wennder
Schadenvorsätzlichherbeigeführtwurde.InsbesonderehaftetderKundevollbeivorsätzlicherVerletzung
dervertraglichenObliegenheiten,insbesonderefürSchäden,diebeiBenutzungdurcheinennicht
berechtigtenFahreroderzuverbotenemZweck(Ziffer3)entstehen.HatderKundeeineObliegenheit
nachZiffer6verletzt,haftetderKundeebenfallsvoll,esseidenndieVerletzunghatkeinenEinflussauf
dieFeststellungdesSchadensfalls.WurdederSchadengrobfahrlässigherbeigeführt,odereine
vertraglicheObliegenheitgrobfahrlässigverletzt,istMBCCCberechtigt,dieLeistungsverpflichtungzur
HaftungsfreistellungineinemderSchweredesVerschuldensentsprechendenVerhältniszukürzen.
InFällenvonBeschädigungenamMietobjekthaftetderMieter,beikostenpflichtigemAbschlussder
HaftungsreduzierungbiszueinemfestenBetragvon€1.000,-proSchadensfall,zuzüglichAbschleppkosten,
Sachverständigengebühr,WertminderungundMietausfallfürdieDauerderReparaturzeitohne
NotwendigkeitdesNachweisesderVermietmöglichkeitdurchdenMBCCC.DieseBeschränkunggiltjedoch
nichtfürVorsatzundgrobeFahrlässigkeit.
DerMieterhaftetbeiAlkoholmissbrauchfürsämtlicheSchädeninunbeschränkterHöhe!
8.HaftungAutohausHagenlocherAutohausHagenlocherGmbH/MBCCChaftetinFällendesVorsatzes
oderdergrobenFahrlässigkeitvonAutohausHagenlocherGmbH/MBCCCnachdengesetzlichen
Bestimmungen.ImÜbrigenhaftetAutohausHagenlocherGmbH/MBCCCnurwegenderVerletzungdes
Lebens,desKörpers,derGesundheitoderderschuldhaftenVerletzungvonwesentlichen
VertragspflichtensowiebeieinerzwingendenHaftungnachdemProdukthaftungsgesetz.Der
SchadensersatzanspruchwegenVerletzungwesentlicherVertragspflichtenistaufdenvertragstypischen,
vorhersehbarenSchadenbegrenzt.
DerMieterversichertausdrücklichdavonKenntnisgenommenzuhaben,dassdasFahrzeugauchunterdem
AspektdesInsassenschutzesbeieinemUnfalldemtechnischendesjeweiligenBaujahresentspricht(z.B.
dasFehlenvonSicherheitsgurtenundKopfstützen).DerMieterwurdeausdrücklichaufdasschlechtere
Fahrverhalten/BremsverhaltenderMietfahrzeugegegenüberNeufahrzeugensowieaufdie
NotwendigkeiteinerdefensivenFahrweisehingewiesen;fürsichausdiesenUmständenergebende
SchädenoderVerletzungendesKundenoderderInsassenisteineHaftungdesMBCCCsausgeschlossen.
DarüberhinauskannderMieterkeinerleiweitergehendeAnsprücheaufErstattungenoderSchadensersatz
geltendmachen.EineHaftungfürVorsatzundFahrlässigkeitist,soweitmöglich,ausgeschlossen.
DerKundeistsichdessenbewusst,dassessichbeidemFahrzeugumeinenOld-/Youngtimerhandeltder
vonMBCCCtechnischbestmöglichfürdieMietehergerichtetwordenist.DerKundehaftetaberfüralle
Kosten,dieentstehen,wenndasFahrzeugaufgrundeinertechnischenPannezeitweiseoderganz
liegenbleibtunddieFahrtnichtfortgesetztoderbeendetwerdenkann.DieKosteneinerggfnotwendigen
Rückführung/TransportträgtderKunde.DerKundenhatkeinenAnspruchaufeinErsatzfahrzeugoder
eineBereitstellungeinesErsatzfahrzeugsausdemFundusdesMBCCCamPannenort.Eventuellanfallende
KostenfürdieRückreiseträgtderKundeselbst.
MBCCCwirdindiesemFallnurdieaufdenpannenfreieFahrtabschnittentfallenenPunktebeimKunde
anrechnen.
9.VollständigeVereinbarung.DerVertragüberdieNutzungvonhistorischenFahrzeugenausdemPool
deAutohaus Hagenlocher GmbH/MBCCC und diese AGB stellen die einzige und gesamte Vereinbarung
zwischendenParteienmitBezugaufdieVermietungvonFahrzeugenderAutohausHagenlocherGmbH/
MBCCC dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Abmachungen,
Zusicherungen oder Kommunikationen und/oder sonstigen Bedingungen in einem Auftrag oder einem
sonstigenDokument.
10. Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten des Kunden und / oder Fahrers werden zum
Zwecke der Vertragsabwicklung, der Schadensabwicklung sowie für Zwecke der Ziffer 4 letzter Absatz
dieserallgemeinenGeschäftsbedingungenerhoben,verarbeitetundgenutzt.
11. Anwendbares Recht. Diese AGB unterliegen deutschem Recht und sind nach deutschem Recht
durchzusetzen, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtstand ist am Ort des Betreibers des
MBCCC.DerGerichtsstandistBöblingen
12.SalvatorischeKlausel.SollteeineBestimmungdiesesVertragsunwirksamseinoderwerden,sollendie
übrigenVertragsbestimmungensowiederBestanddiesesVertragsdavonunberührtbleiben.ImFallder
UnwirksamkeiteinerBestimmungdiesesVertragssinddieParteienverpflichtet,anstellederunwirksamen
BestimmungeineunterBeachtungderwirtschaftlichenInteressenbeiderParteienangemessene,
wirksameBestimmungzuvereinbaren,durchwelchediekaufmännischenZielsetzungenderParteien
bestmöglichverwirklichtwerden.