Anlage1 AutohausHagenlocherGmbH ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜRDIEVERMIETUNGVONFAHRZEUGENDES LegendenClassicCarClubbyMercedes-Benz Sindelfingen -EtwaigeÄnderungensindvondenParteienschriftlichzuvereinbaren- 1. Anwendung. Die nachfolgenden Bedingungen („AGB“) gelten für die Vermietung von historischen Fahrzeugen(Young-undOldtimern)imLegenden ClassicCarClubbyMercedes-Benz(„MBCCC“)Sindelfingendurch AutohausHagenlocherGmbHandieKundendesMBCCC. 2.Gegenstand.GegenstandderVermietungsinddieNichtraucher-Fahrzeuge(Old-undYoungtimer),die imFahrzeugpooldesvonAutohausHagenlocherGmbHbetriebenenMBCCCenthaltensind.DieKunden haben keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit eines bestimmten Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt.DievorhandenenFahrzeugewerdennachdem„Firstcome,firstserved“–Prinzipvermietet. 3.AllgemeineMietbedingungen.Soweitnichtsanderesvereinbartwird,dürfendieFahrzeugenurvondem Kundenselbstgelenktwerden.DerFahrermussmindestens25Jahrealtseinundseitmindestens4Jahren imBesitzeinergültigenFahrerlaubnissein.FührteinandereralsderKundenachdessenausdrücklicher AutorisierungdenWagen(z.B.imModellCompanyMember),soistdieseralsErfüllungsgehilfedesMieters vollumfänglichandieseBedingungengebunden. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht verwendetwerden • • • • • • zumotorsportlichenZwecken,insbesondereFahrveranstaltungen,beidenenesaufdieErzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings und Übungsfahrten,auchsoweitdieRennstreckenfürdieAllgemeinheitfreigegebensind, zurWeitervermietung, zurgewerblichenPersonenbeförderung, zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedrohtsind, zurBeförderungvonleichtentzündlichen,giftigenodersonstgefährlichenStoffen, fürsonstigeNutzungen,dieüberdenvertragsgemäßenGebrauchhinausgehen. DieVermietungdesMBCCCFahrzeugesandenKundenerfolgtaufBasisderfolgendeRegeln: • • • • DerKundeistverpflichtet,sichvorAntrittderFahrtmitderspeziellenBedienungdesOldtimerFahrzeugsvertrautzumachen.ZudiesemZweckliegtinjedemFahrzeugeinegesonderteMBCCCBedienungsanleitungaus.BeiWagenohneselbstrückstellendemBlinkermussdieserunbedingt nachdemAbbiegenwiedervonHandausgeschaltetwerden.BeiOldtimernmitEinkreisBremsanlagestündebeieinemDefektnurnochdieFeststellbremsezurVerfügung;indiesemFall darfnichtweitergefahrenwerden.DieBremslichtersindoftmalskleinundwerdenleicht übersehen. DasFahrzeugistsachgemäßundschonendzubehandeln,derKundehatstetsdaraufzuachten, dassessichineinemverkehrssicherenZustandbefindet. DerKundeistnichtbefugt,EingriffeindieTechnikdesFahrzeugesvorzunehmen UmMotorschädenzuvermeiden,muss-jenachFahrzeug-handelsüblicherBleizusatzzugegeben oderSuperPlus(98Oktan)getanktwerden.EsdarfkeinE10Kraftstoffgetanktwerden,die • • • • • • • • • • • TankquittungkannvomMBCCCeingesehenwerden. BeieinerMietdauervonmehrals500kmistderKundeverpflichtet,denÖlstandzukontrollieren undggf.Ölaufzufüllen.DieKostendafürwerdendemKundenachVorlagedesBelegsvonMBCCC erstattet. DerKundeistdarüberhinausverpflichtet,dieÖldruck-undKühlwassertemperaturanzeigezu beobachtenundbeieinerfürLaienerkennbarenFehleranzeigedenWagenunverzüglichaneiner geeignetenStellezuparkenunddenMotorabzustellen.InsbesonderebeisehrheißemWetterkann langsamesFahrenoderStehenmitlaufendemMotorzuÜberhitzungführen,derWagenistdann rechtzeitigzuparkenundabzukühlen. MitdemMietfahrzeugenistesnichtgestattet,durcheineWaschanlagezufahren.Beioffenen Fahrzeugenistsicherzustellen,dassdasDachbeiRegenvollständiggeschlossenist. BeiCabriosmussauchdaszusätzlicheLenkradschlossangebrachtsein,sofernderWagenlängere ZeitnichtimBlickfelddesMietersistbzw.überNachtabgestelltwird. CabriosdürfennichtunterharzendenoderblühendenBäumenabgestelltwerden,Mehraufwand fürReinigungdesStoffdachsoderderInneneinrichtunggehenzuLastendesMieters. MotorenundGetriebevonOldtimernneigenzuleichtemÖlverlust;derKundemussggf.dafür Sorgetragen,dasseinsensiblerUntergrundbeimParkenvorÖlfleckengeschütztwäre. Esistnichterlaubt,mitSchuhenaufdenSitzenoderdenStoßstangenzustehen. DerMieterentbindetdenMBCCCvonjederHaftungfürdasbeförderteGepäck. DerMieterhaftetfürUnfallschädenamFahrzeugundFolgeschädenbiszurHöhedergenannten SelbstbeteiligungvonEuro1.000,--proSchadensereignis.DerMieterhaftetaufjedenFallbei Vorsatz,groberFahrlässigkeitundbeialkoholbedingterFahruntüchtigkeitimgesamtenUmfangdes Schadens. DasFahrenoderMitfahrenimMietfahrzeugdesMBCCCwährendderMietdauergeschiehtfüralle InsassenineigenerVerantwortung;derMieteristverpflichtet,alleFahrgästeaufdiesenUmstand hinzuweisenundderenEinverständniseinzuholen. DieBenutzungdesFahrzeugsistnurinnerhalbDeutschlands,Österreich,Italien,Frankreichund derSchweizgestattet 4.Preise.DieKundenbezahlenfürdieAnmietungderFahrzeuge,diesichzumZeitpunktderAnmietung aus der Punktepreisliste des MBCCC ergebenden Punkte für das entsprechende Fahrzeug und die jeweiligeMietdauer.DiezubezahlendenPunktewerdenvondemGuthabenderKunden,dasdurchdie zu entrichtenden Monatsbeiträge erworben wird, sowie durch die Einmalzahlung bei Beitritt und entsprechendemUmwandlungsantragdurchdenKunden,abgezogen.SoweitdasPunkteguthabennicht ausreicht, hat der Kunde jeweils im Einzelfall VOR Mietantritt entweder eine Zusatzzahlung zu leisten odereineVereinbarungmitMBCCCüberdieKreditierungderÜberschreitungzutreffen.DiePreisefür den Erwerb von zusätzlichen Punkten sind der jeweils aktuellen Punktepreisliste des MBCCC zu entnehmen. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Kunden, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Im Mietpreis sind Freikilometer laut aktueller Preisliste enthalten. Darüber hinausgehende km sind von dem Kunden entsprechend der jeweils aktuellenPreislistedesMBCCCgesondertzuvergüten.DerKundehaftetfürsämtlicheimZusammenhang mitderkonkretenNutzungdesFahrzeugsanfallendenGebühren,Abgaben,BußgelderundStrafenfürdie MBCCCinAnspruchgenommenwird,soweitderKundediesezuvertretenhat. 5. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs. Die für die Berechnung des Mietpreises maßgebliche Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs und endet, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, mit deren vereinbartem Ende. Bei Übergabe des Fahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart wird, wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben und ist vom Kunden mit vollem Kraftstofftank zurück zu geben. Wird das FahrzeugnichtmitvollständiggefülltemKraftstofftankzurückgegeben,hatderKundederMBCCCeine Aufwandsentschädigung in Höhe der Kosten des nachgefülltem Kraftstoffs sowie eine Aufwandspauschale von Euro 25,00 zu bezahlen. Die Aufwandsentschädigung ist höher oder niedriger anzusetzen,wennMBCCCeinenhöherenAufwandnachweist,oderwennderKundenachweist,dassder AufwandgeringeristodergarkeinAufwandentstandenist. Bei Nichtabholung des Fahrzeugs werden 50% des Mietpreises fällig, es sei denn MBCCC kann das Fahrzeuganderweitigvermieten. DerKundeistverpflichtet,MBCCCdasFahrzeugbeiAblaufderMietzeitwährendderÖffnungszeitendes MBCCCzurückzugeben.BeiRückgabewirddasFahrzeugvonderMBCCCabgenommenundderZustand geprüftEswirdeinRücknahmeprotokollerstellt.SchädenamFahrzeug,dienichtimÜbergabeprotokoll vermerkt sind, gelten als vom Kunden verursacht. Gibt der Kunde das Fahrzeug unerlaubt – auch unverschuldet–zumAblaufdervereinbartenMietzeitnichtanMBCCCzurück,istMBCCCberechtigt,für dieDauerderVorenthaltungalsNutzungsentschädigungmindestensdiefürdieVermietunganfallenden Punkte erneut von dem Guthaben des Mietglieds abzubuchen; verfügt der Kunde nicht über ein ausreichendes Punkte-Guthaben wird dem MBCCC dem Kunden den entsprechenden Barwert in Rechnungstellen.DasRechtzurGeltendmachungweitererSchadensersatzansprüchebleibtunberührt. 6. Weitere Pflichten des Kunden. ( ergänzend zu den in Abs3 genannten ) Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Es sind dabei technische Vorschriften, die Betriebsanleitung (sofern vorhanden) undetwaigefahrzeugspezifischeVorgabendesMBCCCzubeachten,insbesondereistdervorgeschriebene Kraftstoff zu tanken und die fortdauernde Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Old-/Youngtimer handelt, der besonderer Sorgfalt bedarf.EsbestehteinabsolutesRauchverbotinnerhalbdesFahrzeugs. NacheinemUnfall,Diebstahl,Brand,Wild-odersonstigenSchadenhatderKundeunverzüglichdiePolizei zuverständigenundhinzuzuziehen.DiesgiltauchbeigeringfügigenBeschädigungendesFahrzeugssowie bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs währendderMietzeithatderKundeMBCCCunverzüglichüberalleEinzelheitendesEreignisses,daszur BeschädigungdesFahrzeugsgeführthat,schriftlichzuunterrichten.DerUnfallberichtmussinsbesondere NamenundAnschriftderbeteiligtenPersonenundetwaigerZeugensowiedieamtlichenKennzeichender beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Die DurchführungderReparaturdesUnfallschadenswirdausschliesslichvomMBCCCveranlasst.BeiSchäden istderKundeverpflichtet,dasFahrzeugzueinemautorisiertenMercedes-BenzHändler,einemMercedesBenz Vertreter oder einer Mercedes-Benz Werkstatt oder einer entsprechenden markenbezogenen Fachwerkstatt zu bringen. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Fahrzeug stehen in jedem Fall der MBCCC zu. Sind derartige Leistungen dem Kunden zugeflossen, muss er sie an denMBCCCweiterleiten. 7.HaftungdesKunden.BeiFahrzeugschäden,FahrzeugverlustundMietvertragsverletzungenhaftetder KundegrundsätzlichnachdenallgemeinengesetzlichenRegelungen.InsbesonderehatderKundedas FahrzeugindemZustandzurückzugeben,indemeresübernommenhat. Haftpflichtversicherung(TI) DerVersicherungsschutzfürdasgemieteteFahrzeugerstrecktsichaufeineHaftpflichtversicherungmit einermaximalenDeckungssummebeiPersonen-undSachschädeninHöhevonEUR100Mio.Die maximaleDeckungssummejegeschädigtePersonbeläuftsichaufEUR15Mio.undistaufdie freigegebenenStaatenbeschränkt.AusgenommenvonderVersicherungistdieVerwendungder FahrzeugefürdieBeförderungvongefährlichenGütern.JederimRahmendesMietvertragsvereinbarte Versicherungsschutzentfälltinsbesondere,wenneinunberechtigterFahrerdasFahrzeuggebrauchtoder wennderFahrerdesFahrzeugsbeiEintrittdesVersicherungsfallesnichtdievorgeschriebene Fahrerlaubnishat DemKundenstehtesfrei,dieHaftungausUnfällenfürSchädendurchZahlungeineszusätzlichenEntgelts zumAbschlusseinerVollkaskoversicherunglt.aktuellerPreislisteauszuschließen.DerKundehaftetdann fürSchädenbiszueinemBetraginHöhedesvereinbartenSelbstbehalts.DieSelbstbeteiligungpro Schadensfall,diederKundeinjedemFallzutragenhatbeläuftsichaufEUR1.000,00.Die HaftungsfreistellungentbindetnichtvondenvertraglichenObliegenheiteninsbesondereinZiffern3und6 dieserBedingungen.EinAnspruchaufeinevertraglicheHaftungsfreistellungbestehtnicht,wennder Schadenvorsätzlichherbeigeführtwurde.InsbesonderehaftetderKundevollbeivorsätzlicherVerletzung dervertraglichenObliegenheiten,insbesonderefürSchäden,diebeiBenutzungdurcheinennicht berechtigtenFahreroderzuverbotenemZweck(Ziffer3)entstehen.HatderKundeeineObliegenheit nachZiffer6verletzt,haftetderKundeebenfallsvoll,esseidenndieVerletzunghatkeinenEinflussauf dieFeststellungdesSchadensfalls.WurdederSchadengrobfahrlässigherbeigeführt,odereine vertraglicheObliegenheitgrobfahrlässigverletzt,istMBCCCberechtigt,dieLeistungsverpflichtungzur HaftungsfreistellungineinemderSchweredesVerschuldensentsprechendenVerhältniszukürzen. InFällenvonBeschädigungenamMietobjekthaftetderMieter,beikostenpflichtigemAbschlussder HaftungsreduzierungbiszueinemfestenBetragvon€1.000,-proSchadensfall,zuzüglichAbschleppkosten, Sachverständigengebühr,WertminderungundMietausfallfürdieDauerderReparaturzeitohne NotwendigkeitdesNachweisesderVermietmöglichkeitdurchdenMBCCC.DieseBeschränkunggiltjedoch nichtfürVorsatzundgrobeFahrlässigkeit. DerMieterhaftetbeiAlkoholmissbrauchfürsämtlicheSchädeninunbeschränkterHöhe! 8.HaftungAutohausHagenlocherAutohausHagenlocherGmbH/MBCCChaftetinFällendesVorsatzes oderdergrobenFahrlässigkeitvonAutohausHagenlocherGmbH/MBCCCnachdengesetzlichen Bestimmungen.ImÜbrigenhaftetAutohausHagenlocherGmbH/MBCCCnurwegenderVerletzungdes Lebens,desKörpers,derGesundheitoderderschuldhaftenVerletzungvonwesentlichen VertragspflichtensowiebeieinerzwingendenHaftungnachdemProdukthaftungsgesetz.Der SchadensersatzanspruchwegenVerletzungwesentlicherVertragspflichtenistaufdenvertragstypischen, vorhersehbarenSchadenbegrenzt. DerMieterversichertausdrücklichdavonKenntnisgenommenzuhaben,dassdasFahrzeugauchunterdem AspektdesInsassenschutzesbeieinemUnfalldemtechnischendesjeweiligenBaujahresentspricht(z.B. dasFehlenvonSicherheitsgurtenundKopfstützen).DerMieterwurdeausdrücklichaufdasschlechtere Fahrverhalten/BremsverhaltenderMietfahrzeugegegenüberNeufahrzeugensowieaufdie NotwendigkeiteinerdefensivenFahrweisehingewiesen;fürsichausdiesenUmständenergebende SchädenoderVerletzungendesKundenoderderInsassenisteineHaftungdesMBCCCsausgeschlossen. DarüberhinauskannderMieterkeinerleiweitergehendeAnsprücheaufErstattungenoderSchadensersatz geltendmachen.EineHaftungfürVorsatzundFahrlässigkeitist,soweitmöglich,ausgeschlossen. DerKundeistsichdessenbewusst,dassessichbeidemFahrzeugumeinenOld-/Youngtimerhandeltder vonMBCCCtechnischbestmöglichfürdieMietehergerichtetwordenist.DerKundehaftetaberfüralle Kosten,dieentstehen,wenndasFahrzeugaufgrundeinertechnischenPannezeitweiseoderganz liegenbleibtunddieFahrtnichtfortgesetztoderbeendetwerdenkann.DieKosteneinerggfnotwendigen Rückführung/TransportträgtderKunde.DerKundenhatkeinenAnspruchaufeinErsatzfahrzeugoder eineBereitstellungeinesErsatzfahrzeugsausdemFundusdesMBCCCamPannenort.Eventuellanfallende KostenfürdieRückreiseträgtderKundeselbst. MBCCCwirdindiesemFallnurdieaufdenpannenfreieFahrtabschnittentfallenenPunktebeimKunde anrechnen. 9.VollständigeVereinbarung.DerVertragüberdieNutzungvonhistorischenFahrzeugenausdemPool deAutohaus Hagenlocher GmbH/MBCCC und diese AGB stellen die einzige und gesamte Vereinbarung zwischendenParteienmitBezugaufdieVermietungvonFahrzeugenderAutohausHagenlocherGmbH/ MBCCC dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Abmachungen, Zusicherungen oder Kommunikationen und/oder sonstigen Bedingungen in einem Auftrag oder einem sonstigenDokument. 10. Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten des Kunden und / oder Fahrers werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Schadensabwicklung sowie für Zwecke der Ziffer 4 letzter Absatz dieserallgemeinenGeschäftsbedingungenerhoben,verarbeitetundgenutzt. 11. Anwendbares Recht. Diese AGB unterliegen deutschem Recht und sind nach deutschem Recht durchzusetzen, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtstand ist am Ort des Betreibers des MBCCC.DerGerichtsstandistBöblingen 12.SalvatorischeKlausel.SollteeineBestimmungdiesesVertragsunwirksamseinoderwerden,sollendie übrigenVertragsbestimmungensowiederBestanddiesesVertragsdavonunberührtbleiben.ImFallder UnwirksamkeiteinerBestimmungdiesesVertragssinddieParteienverpflichtet,anstellederunwirksamen BestimmungeineunterBeachtungderwirtschaftlichenInteressenbeiderParteienangemessene, wirksameBestimmungzuvereinbaren,durchwelchediekaufmännischenZielsetzungenderParteien bestmöglichverwirklichtwerden.
© Copyright 2024 ExpyDoc