Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Office de la circulation routière et de la navigation Schermenweg 5, Postfach 3001 Bern Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Direction de la police et des affaires militaires du canton de Berne Telefon Telefax www.be.ch/svsa +41 31 634 21 11 +41 31 634 26 81 Wie importieren Sie Ihr Fahrzeug aus dem Ausland? (Selbstimport für Klein- und Privatimporteure) 1. KF MB Import Zulassung d / V: 0.1 Setzen Sie sich mit dem Zollinspektorat in Bern in Verbindung, um die Zollabgabe, die Automobil- und die Mehrwertsteuer zu regeln und das Formular 13.20A zu erhalten: Zollinspektorat Bern, Weyermannsstrasse 12, 3008 Bern, Telefon: +41 58 462 68 68, www.ezv.admin.ch 2. Für Personenwagen, die weniger als sechs Monate vor der schweizerischen Zollanmeldung im Ausland zugelassen waren, muss in der Regel eine CO2-Abgabe entrichtet werden. Weitere Informationen zur CO2-Abgabe sowie das notwendige Gesuch ‚Antrag auf Bescheinigung‘ finden Sie im Internet unter: www.astra.admin.ch > Dienstleistungen > Fahrzeuge > Homologation von Fahrzeugen > CO2 > Klein- und Privatimporteure > Gesuch CO2: ‚Antrag auf Bescheinigung‘ 3. Um Ihr Fahrzeug prüfen zu lassen, vereinbaren Sie mit einem Verkehrsprüfzentrum (VPZ) einen Prüftermin: VPZ Bern, Schermenweg 9, 3001 Bern, E-Mail: [email protected] Fax: +41 31 634 25 00 VPZ Thun, Tempelstrasse 30, 3608 Thun-Allmendingen, E-Mail: [email protected] Fax: +41 31 635 87 21 VPZ Orpund, Hauptstrasse 1, 2552 Orpund, E-Mail: [email protected] Fax: +41 31 635 88 01 VPZ Bützberg, Hardstrasse 4, 4922 Bützberg, E-Mail: [email protected] Fax: +41 31 635 89 01 Beachten Sie bitte, dass für eine Abklärung oder Vergabe eines Prüftermins ein vollständiger Prüfungsauftrag für die Fahrzeugprüfungen Direktimport mit allen notwendigen Nachweisen und Dokumenten beigebracht werden muss. Sie finden dieses Formular auf unserer Webseite: www.be.ch/svsa Rubrik Fahrzeuge > Import von Fahrzeugen Weitere Informationen zur Fahrzeugprüfung und zu den benötigten Unterlagen entnehmen Sie den folgenden Merkblättern: Personen- und Lieferwagen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung Merkblatt über den Import von Personen- und Lieferwagen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung (C.O.C. Certificate of Conformity) Personen- und Lieferwagen ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung Merkblatt über den Import von Personen- und Lieferwagen ohne EGÜbereinstimmungsbescheinigung Übersiedlungsgut Merkblatt über den Import von Fahrzeugen, deren Halter eine Zollbewilligung Übersiedlungsgut Form. 18.44 besitzen Sie finden diese sowie weitere Informationen und Merkblätter auf unserer Webseite: www.be.ch/svsa Rubrik Fahrzeuge > Import von Fahrzeugen > Import von Personenwagen und Motorrädern 4. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie Ihr Fahrzeug am Hauptsitz in Bern oder in einer unserer Geschäftsstellen immatrikulieren. Dazu müssen Sie folgende Unterlagen am Schalter abgeben oder per Post einsenden (in Sonderfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein): Nachweis der Haftpflichtversicherung einer anerkannten Versicherungsgesellschaft (wird uns elektronisch übermittelt) Ausländische Fahrzeugpapiere im Original Ausländische Kontrollschilder (diese werden bei der Immatrikulation des Fahrzeuges eingezogen und vernichtet). Wenn keine Kontrollschilder vorhanden sind, muss diesbezüglich eine Bestätigung abgegeben werden. Die anlässlich der Fahrzeugprüfung vorgelegten und wieder ausgehändigt erhaltenen Papiere (13.20A, Kopie EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. DTC- oder FAKT-Prüfberichte) Von Halterinnen und Haltern ohne Schweizerbürgerrecht, die im Kanton Bern noch kein Fahrzeug zugelassen haben, eine Kopie des Ausländerausweises. Das Formular ‚Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges‘ (zu finden unter: www.be.ch/svsa > Fahrzeuge > Formulare / Merkblätter > Formulare) SVSA - Ihr Partner für Verkehrssicherheit
© Copyright 2024 ExpyDoc