Wie importieren Sie Ihr Fahrzeug aus dem Ausland

Strassenverkehrs- und
Schifffahrtsamt
Office de la circulation
routière et de la navigation
Schermenweg 5, Postfach
3001 Bern
Polizei- und Militärdirektion
des Kantons Bern
Direction de la police et des affaires
militaires du canton de Berne
Telefon
Telefax
www.be.ch/svsa
+41 31 634 21 11
+41 31 634 26 81
Wie importieren Sie Ihr Fahrzeug aus dem Ausland?
(Selbstimport für Klein- und Privatimporteure)
1.
KF MB Import Zulassung d / V: 0.1
Setzen Sie sich mit dem Zollinspektorat in Bern in Verbindung, um die Zollabgabe, die Automobil- und die Mehrwertsteuer zu regeln und das Formular 13.20A zu erhalten:
Zollinspektorat Bern, Weyermannsstrasse 12, 3008 Bern, Telefon: +41 58 462 68 68, www.ezv.admin.ch
2.
Für Personenwagen, die weniger als sechs Monate vor der schweizerischen Zollanmeldung im Ausland zugelassen
waren, muss in der Regel eine CO2-Abgabe entrichtet werden. Weitere Informationen zur CO2-Abgabe sowie das
notwendige Gesuch ‚Antrag auf Bescheinigung‘ finden Sie im Internet unter: www.astra.admin.ch > Dienstleistungen > Fahrzeuge > Homologation von Fahrzeugen > CO2 > Klein- und Privatimporteure > Gesuch CO2: ‚Antrag auf
Bescheinigung‘
3.
Um Ihr Fahrzeug prüfen zu lassen, vereinbaren Sie mit einem Verkehrsprüfzentrum (VPZ) einen Prüftermin:
VPZ Bern, Schermenweg 9, 3001 Bern, E-Mail: [email protected] Fax: +41 31 634 25 00
VPZ Thun, Tempelstrasse 30, 3608 Thun-Allmendingen, E-Mail: [email protected] Fax: +41 31 635 87 21
VPZ Orpund, Hauptstrasse 1, 2552 Orpund, E-Mail: [email protected] Fax: +41 31 635 88 01
VPZ Bützberg, Hardstrasse 4, 4922 Bützberg, E-Mail: [email protected] Fax: +41 31 635 89 01
Beachten Sie bitte, dass für eine Abklärung oder Vergabe eines Prüftermins ein vollständiger Prüfungsauftrag für
die Fahrzeugprüfungen Direktimport mit allen notwendigen Nachweisen und Dokumenten beigebracht werden
muss. Sie finden dieses Formular auf unserer Webseite: www.be.ch/svsa Rubrik Fahrzeuge > Import von Fahrzeugen
Weitere Informationen zur Fahrzeugprüfung und zu den benötigten Unterlagen entnehmen Sie den folgenden
Merkblättern:

Personen- und Lieferwagen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Merkblatt über den Import von Personen- und Lieferwagen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung (C.O.C. Certificate of
Conformity)

Personen- und Lieferwagen ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Merkblatt über den Import von Personen- und Lieferwagen ohne EGÜbereinstimmungsbescheinigung

Übersiedlungsgut
Merkblatt über den Import von Fahrzeugen, deren Halter eine
Zollbewilligung Übersiedlungsgut Form. 18.44 besitzen
Sie finden diese sowie weitere Informationen und Merkblätter auf unserer Webseite:
www.be.ch/svsa Rubrik Fahrzeuge > Import von Fahrzeugen > Import von Personenwagen und Motorrädern
4.
Nach erfolgreicher Prüfung können Sie Ihr Fahrzeug am Hauptsitz in Bern oder in einer unserer Geschäftsstellen
immatrikulieren.
Dazu müssen Sie folgende Unterlagen am Schalter abgeben oder per Post einsenden (in Sonderfällen können
weitere Unterlagen erforderlich sein):

Nachweis der Haftpflichtversicherung einer anerkannten Versicherungsgesellschaft (wird uns elektronisch
übermittelt)

Ausländische Fahrzeugpapiere im Original

Ausländische Kontrollschilder (diese werden bei der Immatrikulation des Fahrzeuges eingezogen und vernichtet). Wenn keine Kontrollschilder vorhanden sind, muss diesbezüglich eine Bestätigung abgegeben werden.

Die anlässlich der Fahrzeugprüfung vorgelegten und wieder ausgehändigt erhaltenen Papiere (13.20A, Kopie
EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. DTC- oder FAKT-Prüfberichte)

Von Halterinnen und Haltern ohne Schweizerbürgerrecht, die im Kanton Bern noch kein Fahrzeug zugelassen
haben, eine Kopie des Ausländerausweises.

Das Formular ‚Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges‘
(zu finden unter: www.be.ch/svsa > Fahrzeuge > Formulare / Merkblätter > Formulare)
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