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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personalvermittlung in Dauerstellen
Grundsätzlich ist unsere Honorarstruktur auf Erfolgsbasis aufgebaut. Die Prüfung der von uns vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten ist absolut kostenlos und unverbindlich. Unser Honoraranspruch besteht erst bei Zustandekommen
eines Anstellungsverhältnisses und errechnet sich wie folgt:
des ersten Bruttojahresgehaltes bei einem Bruttojahressalär bis
Fr. 50.000.--
10 %
8%
des ersten Bruttojahresgehaltes bei einem Bruttojahressalär von
Fr. 50.001.-- bis
Fr. 75.000.--
12 %
des ersten Bruttojahresgehaltes bei einem Bruttojahressalär von
Fr. 75.001.-- bis
Fr. 100.000.--
14 %
des ersten Bruttojahresgehaltes bei einem Bruttojahressalär ab
Fr. 100.001.--
Mindesthonorar
Fr.
2.500.--
Bei Teilzeitangestellten gilt die entsprechende Honorarstufe des auf 100 % umgerechneten Bruttojahresgehaltes. Berechnungsbasis ist jedoch das tatsächlich vereinbarte Bruttojahressalär.
Zum massgebenden Bruttojahresgehalt gehören sämtliche vereinbarten Bezüge während der ersten 12 Monate der Anstellung (Bruttomonatslohn, 13. Gehalt, Gratifikationen, Provisionen, Beteiligungen und weitere Boni).
Unser Honoraranspruch bei Anstellung einer von uns vorgeschlagenen Kandidatin oder einem Kandidaten besteht während
12 Monaten, von der Präsentation der Bewerbung an gerechnet.
Mandatsauftrag
Der Mandatsauftrag ist die gezielte Besetzung einer Position mittels individueller Inseratekampagne und muss speziell
erteilt werden. Für unsere Bemühungen wie das Texten des Inserates, das Ausarbeiten des Mediaplanes, die Disposition,
die Rücklaufkontrolle, das Führen von Gesprächen, die Selektion sowie die Präsentation der Bewerber wird eine Aufwandpauschale in Rechnung gestellt:
Fr. 1.400.-- bei einem voraussichtlichen Bruttojahressalär bis Fr. 75.000.-Fr. 2.400.-- bei einem voraussichtlichen Bruttojahressalär von Fr. 75.001.-- bis Fr. 100.000.-Fr. 3.400.-- bei einem voraussichtlichen Bruttojahressalär ab Fr. 100.001.-Insertionskosten werden zu den offiziellen Zeitungstarifen weiterverrechnet
Bei Zustandekommen eines Anstellungsverhältnisses wird ein Erfolgshonorar (wie oben erwähnt) in Rechnung gestellt.
Davon wird jedoch die Aufwandpauschale vollumfänglich abgezogen.
Temporär-Einsätze
Die Entlöhnung der TemporärmitarbeiterInnen sowie die damit verbundenen gesetzlichen und sozialen Abgaben erfolgt
durch uns.
Dem Kunden wird ein Verrechnungstarif pro geleistete Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Dieser ist variabel, richtet sich
nach den Qualifikationen der Mitarbeiter/innen und wird vor Arbeitsantritt in einem speziellen Verleihvertrag geregelt.
Temporäre MitarbeiterInnen können jederzeit in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Hat der Einsatz nicht
länger als 13 Wochen gedauert, ist uns ein Übernahmehonorar zu entrichten. Als Basis gelten unsere Erfolgshonorare für
Dauerstellen. Das Honorar reduziert sich jedoch pro vollumfänglich gearbeitete Temporärwoche um 1/13.
Gutachten
Graphologische Gutachten, Assessments, spezielle Eignungstests, usw. werden - einen entsprechenden Auftrag vorausgesetzt - zu den Selbstkosten weiterverrechnet.
Zahlungskonditionen
10 Tage netto
30 Tage netto
Rechnungen für Temporär-Einsätze
Erfolgshonorare (Rechnungsstellung bei Zustandekommen eines Anstellungsverhältnisses)
Aufwandpauschalen (Rechnungsstellung bei Auftragserteilung)
Insertionskosten
Rechnungen für Gutachten und weitere Dienstleistungen
Mehrwertsteuer
Alle vorgängig erwähnten Honoraransätze, Entschädigungen und Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die
Mehrwertsteuer von derzeit 8,0 % wird bei der Rechnungsstellung zusätzlich erhoben und separat ausgewiesen.
Garantieleistungen
Bei Austritt einer von uns vermittelten Person innerhalb von 5 Monaten seit Beginn des Anstellungsverhältnisses erhält der
Kunde eine Gutschrift auf künftige Leistungen im Festplatzierungsbereich von:
Bei Austritt im:
1. Monat
2. Monat
3. Monat
4. Monat
5. Monat
Gutschrift:
70 % des Honorars
50 % des Honorars
30 % des Honorars
20 % des Honorars
10 % des Honorars