ZUM GLÜCK BRAUCHT´S INFORMATION E G I L UNG L I WRÄNK UER I E FR H DA SC PIEL N I E RS DE Freiwillige Einschränkung und Selbstsperre EINSCHRÄNKUNG DER SPIELDAUER Die Einschränkung der Spieldauer ermöglicht es Ihnen weiterhin mit verminderter Spielzeit Casino JOKER‘S zu besuchen. Ihr Spielverhalten wird weiterhin mit der JOKER‘S Card präventiv begleitet und Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich mit einem unserer Präventionsbeauftragten zu unterhalten. 3 en Stund DIE ECKDATEN Reduzierung der maximalen Tageshöchstspieldauer auf 3 Stunden TAGESHÖCHSTSPIELDAUER 3 STUNDEN 1 Tag Pause zwischen zwei Besuchstagen Möglichkeit eines freiwilligen Beratungsgesprächs mit einem speziell dafür geschulten Präventionsbeauftragten weitere präventive Begleitung durch die JOKER‘S Card Die Einschränkung ist für die Dauer von 90, 180, 360 Tagen oder auf unbestimmte Zeit* möglich Vor Ablauf der Dauer ist eine Aufhebung der Einschränkung nicht möglich Innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der Frist können Sie eine Aufhebung der Einschränkung beantragen Um eine freiwillige Einschränkung durchzuführen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Servicemitarbeiter *) Aufhebung nach 90 Tagen möglich EIN TAG PAUSE NACH JEDEM SPIELTAG FREIWILLIGE VERLUSTOBERGRENZE Durch die freiwillige Verlustobergrenze haben Sie die Möglichkeit sich für die Woche bzw. das Monat ein finanzielles Limit zu setzen. Erreichen Sie das Limit können Sie bis Ablauf der Frist (Woche bzw. Monat) weder Automatensalons betreten bzw. noch Automaten aktivieren. Unsere Präventionsbeauftragten beraten Sie gerne. DIE ECKDATEN Möglichkeit eines freiwilligen Beratungsgesprächs mit einem speziell dafür geschulten Präventionsbeauftragten vor Abschluss der Verlustobergrenze SIE BESTIMMEN FREIWILLIG EIN LIMIT Setzen eines wöchentlichen bzw. monatlichen finanziellen Limits weitere präventive Begleitung durch die JOKER‘S Card das Setzen der Verlustobergrenze ist für die Dauer von 90, 180, 360 Tagen oder auf unbestimmte Zeit* möglich Vor Ablauf der Dauer ist eine Aufhebung der Verlustobergrenze nicht möglich Innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der Frist können Sie eine Aufhebung der Verlustobergrenze beantragen Um eine freiwillige Verlustobergrenze einzurichten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Servicemitarbeiter *) Aufhebung nach 90 Tagen möglich ERREICHEN SIE DAS LIMIT, KÖNNEN SIE BIS ZUM ABLAUF DER FRIST NICHT SPIELEN FREIWILLIGE SELBSTSPERRE Durch die freiwillige Selbstsperre haben Sie die Möglichkeit sich für einen von Ihnen gewählten Zeitraum vom Spiel auszuschließen. Nach durchgeführter Sperre können Sie bis Ablauf der Frist weder Automatensalons betreten, noch Automaten aktivieren. Vor Abschluss einer freiwilligen Selbstsperre können Sie natürlich ein Beratungsgespräch mit einem unserer speziell dafür ausgebildeten Präventionsbeauftragen führen. DIE ECKDATEN Möglichkeit eines freiwilligen Beratungsgesprächs mit einem speziell dafür geschulten Präventionsbeauftragten vor Abschluss der Sperre KEIN SPIELEN MÖGLICH Kein Zugang zum Automatensalon Kein Spielen möglich Die Sperre ist für die Dauer von 90, 180, 360 Tagen oder auf unbestimmte Zeit* möglich Vor Ablauf der Dauer ist eine Aufhebung der Sperre nicht möglich Innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der Frist können Sie eine Aufhebung der Sperre beantragen Um eine freiwillige Selbstsperre durchzuführen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Servicemitarbeiter. *) Aufhebung nach 90 Tagen möglich ANDAUERNDE SPERRE FÜR EINEN LÄNGEREN ZEITRAUM TIPPS FÜR DEN VERANTWORTUNGSVOLLEN UMGANG MIT DEM GLÜCKSPIEL Spielen Sie nur mit Geld, das Sie nicht für andere, wichtigere Dinge benötigen! Spielen Sie nur zum Spaß und zur Unterhaltung! Setzen Sie sich selbst Limits! Machen Sie Pausen! Spielen Sie nicht um Sorgen zu entfliehen! Widmen Sie sich auch anderen Hobbies! Borgen Sie sich niemals Geld zum Spielen! Versuchen Sie nicht Verluste zurückzugewinnen! BRAUCHEN SIE RAT UND HILFE? KONTAKTIEREN SIE UNSERE KOSTENFREIE HELPLINE! 0800 20 6000 BERATUNGSSTELLEN FACHSTELLE FÜR GLÜCKSSPIELSUCHT STEIERMARK Dreihackengasse 1 8020 Graz 0664/9643692 www.fachstelle-gluecksspielsucht.at DROGENBERATUNG DES LANDES STEIERMARK Friedrichgasse 7 8010 Graz Glücksspielhotline 0650 32 60 444 Impressum: PA Entertainment & Automaten AG Kärntnerstraße 555 8054 Seiersberg www.pa-ag.at [email protected] SUCHTBERATUNG OBERSTEIERMARK Krottendorfergasse 1 8700 Leoben 03842/44474 INSTITUT GLÜCKSSPIEL & ABHÄNGIGKEIT LANDESGESCHÄFTSTELLE SALZBURG Emil-Kofler-Gasse 2 5020 Salzburg 0662/87 40 30 0 Weitere Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf www.glueckundverantwortung.at bzw. in unserer JOKER’s App Gleichheitsgrundsatz Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in dieser Broschüre darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Jedoch möchte die PA Entertainment & Automaten AG ausdrücklich festhalten, dass die verwendeten maskulinen Formen für beide Geschlechter zu verstehen sind. Satz und Druckfehler vorbehalten HELPLINE ( 0800 20 6000 kostenfrei aus ganz Österreich GEG I L L KUN I W I N UER Ä E R FR SCH ELDA EIN R SPI E DE JETZT QR-CODE SCANNEN UND GRATIS JOKER´S APP LADEN! www.glueck und verantwortung.at
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