Entwurf Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster März 2016 LK Argus Kassel GmbH in Zusammenarbeit mit Lärmkontor GmbH / konsalt GmbH www.LK-argus.de Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster Entwurf, März 2016 Auftraggeber Stadt Münster Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Albersloher Weg 33 48155 Münster Auftragnehmer mit und LK Argus Kassel GmbH Lärmkontor GmbH konsalt GmbH Ludwig-Erhard-Straße 8 Altonaer Poststraße 13b Altonaer Poststraße 13 D-34131 Kassel D-22767 Hamburg D-22767 Hamburg Tel. 0561.31 09 72 80 Tel. 040.38 99 94 0 Tel. 040.35 75 27 0 Fax 0561.31 09 72 89 Fax 040.38 99 94 44 Fax 040.37 75 27 13 [email protected] [email protected] [email protected] www.LK-argus.de www.laermkontor.de www.konsalt.de Bearbeitung Bearbeitung Bearbeitung Dipl.-Ing. Antje Janßen Dipl.-Ing. Marion Krüger Dipl.-Soz. Margit Bonacker Dipl.-Ing. Dirk Bänfer Dipl.-Ing. Christine Krauskopf Dipl. Geogr. Holger Heering Kassel, März 2016 Inhalt 1 2 Einleitung 1 1.1 Untersuchungsraum 2 1.2 Zuständige Behörde 3 1.3 Rechtlicher Hintergrund 4 1.4 Geltende Grenzwerte und Auslösewerte 5 Analyse der Lärmsituation 7 2.1 7 Zusammenfassung der Lärmkartierung 2.1.1 Strategische Lärmkarten 3 2.1.2 Betroffenenstatistik 12 2.1.3 Gesamtlärmbetrachtung 16 2.2 18 Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation 2.2.1 Lärmbetroffenheiten 19 2.2.2 Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung 22 2.2.3 Emissionsanalysen 25 Vorhandene Planungen und Maßnahmen 31 3.1 3.2 4 7 Planungen und Maßnahmen mit Wechselwirkungen zur Lärmminderung 31 Umgesetzte Maßnahmen und Planungen in den Maßnahmenbereichen 32 3.2.1 Umgesetzte Maßnahmen 32 3.2.2 Vorhandene Planungen 33 3.3 37 Lärmminderungswirkungen Strategische Ansätze zur Lärmminderung 4.1 Vermeidung von Lärmemissionen durch Stadtentwicklungs- und Regionalplanung 38 41 4.1.1 Grundsätze und Wirkungen 41 4.1.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung 42 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 4.2 Vermeidung von Lärmemissionen durch Verkehrsentwicklungsplanung 47 4.2.1 Grundsätze und Wirkungen 47 4.2.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung 49 4.3 52 Räumliche Verlagerung von Lärmemissionen Stadt Münster 4.3.1 Grundsätze und Wirkungen 52 Lärmaktionsplan der 2. Stufe 4.3.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung 53 März 2016 4.4 Lärmminderung durch Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung 56 4.4.1 Grundsätze und Wirkungen 56 4.4.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung 59 4.5 Lärmminderung durch Verringerung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten 60 4.5.1 Grundsätze und Wirkungen 60 4.5.2 Handlungsansätze 61 4.6 62 Lärmminderung durch Verstetigung des Verkehrsflusses 4.6.1 Grundsätze und Wirkungen 62 4.6.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung 64 4.7 65 Lärmminderung durch Straßenraumgestaltung 4.7.1 Grundsätze und Wirkungen 65 4.7.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung 66 4.8 Verminderung von Immissionen im Rahmen der Bauleitplanung 71 4.8.1 Grundsätze 71 4.8.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung 71 4.9 76 Aktiver und passiver Schallschutz 4.9.1 Grundsätze 76 4.9.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung 78 5 Rahmenkonzepte zur Lärmminderung in den Maßnahmenbereichen 80 5.1 Geschwindigkeitskonzept 80 5.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 80 5.1.2 Erste Ergebnisse der Lärmaktionsplanung 83 5.1.3 Erweitertes Geschwindigkeitskonzept 86 Stadt Münster 104 Lärmaktionsplan der 2. Stufe 5.2.1 Grundlagen 104 März 2016 5.2.2 Maßnahmenoptionen Straßenquerschnitte 104 5.2.3 Empfehlungen Straßenräumliche Maßnahmen 106 5.3 Fahrbahnsanierungskonzept 108 5.4 Aktiver Schallschutz 111 5.5 Konzept passiver Schallschutz 113 5.2 6 Straßenräumliches Konzept 5.5.1 Kriterien und Fördermodalitäten für ein Programm „Passiver Schallschutz“ in Münster 113 5.5.2 Umfang eines Programms „Passiver Schallschutz“ 115 5.5.3 Empfehlung für ein Programm „passiver Schallschutz“ in Münster 119 Integriertes Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan Münster 2016 120 6.1 Zeitliche Einordnung der Maßnahmenempfehlungen 120 6.2 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2016 121 6.2.1 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 121 6.2.2 Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung 122 6.2.3 Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung 123 6.2.4 Zusammenfassende Empfehlungen für Kurzfristmaßnahmen und Förderung passiver Schallschutz 124 6.3 128 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 6.3.1 Maßnahmenwirkungen 128 7 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 6.3.2 Kosten der Maßnahmen 133 6.3.3 Kosten-Wirksamkeits-Analyse 135 6.3.4 Kosten-Nutzen-Analyse 135 Ruhige Gebiete 138 7.1 Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen 138 7.2 Vorhandene Daten in Münster 139 7.3 Auswahlkriterien 140 7.4 Mögliche Gebietskulissen für ruhige Gebiete 143 7.5 Ruhige Gebiete in Münster 145 Tabellenverzeichnis 150 Abbildungsverzeichnis 151 Kartenverzeichnis 153 Anhang 154 1 Einleitung Die Stadt Münster ist als Ballungsraum der 2. Stufe nach EG-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, bis 30.06.2012 eine Lärmkartierung vorzulegen, darauf aufbauend eine Lärmaktionsplanung mit Information und Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und an die Kommission zu senden. Die Stadt Münster hat die Lärmkartierung im Jahr 2012 abgeschlossen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung, das weitere Vorgehen sowie Zwischenergebnisse der Bearbeitung sind auf der Internetseite der Stadt Münster abrufbar.1 Mit den Ergebnissen der Lärmkartierung wird deutlich, dass die vom Straßenverkehrslärm ausgehenden Lärmbelastungen ein erhebliches Problem darstellen, während der Lärm der kartierten Gewerbebetriebe nur sehr geringe Lärmbetroffenheiten erzeugt. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Auf den Kartierungsergebnissen aufbauend erfolgt die Erarbeitung des Lärmaktionsplans. Dieser befasst sich aufgrund der ermittelten Lärmbetroffenheiten schwerpunktmäßig mit dem Straßenverkehr und den von diesem ausgehenden Lärmemissionen. Unter Einbindung der bereits bestehenden Planungen werden Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung im Straßenverkehr entwickelt. Die Maßnahmenkonzepte münden in einem Maßnahmenprogramm, in dem das Vorgehen und die Aktivitäten der Stadt Münster für die nächsten 5 Jahre konkretisiert werden. Für dieses Maßnahmenprogramm werden überschlägig die Kosten ermittelt sowie Wirkungen dargestellt. Der Lärmaktionsplan enthält darüber hinaus Aussagen zu Ruhigen Gebieten in der Stadt Münster. Für den Lärmaktionsplan Schiene ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig, das auch die Lärmkartierungen erstellt. Daher erfolgt von Seiten der Stadt Münster aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Maßnahmenentwicklung zum Schienenverkehrslärm. Die seit Januar 2015 verfügbaren Daten zur Schienenlärmkartierung sind in diesem Lärmaktionsplan dokumentiert. Der vorliegende Berichtsentwurf zum Lärmaktionsplan wurde in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern der Stadt Münster erstellt und ist Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan. 1 Stadt Münster, Lärmkarten, Beschlussvorlagen zum Lärmaktionsplan und Zwischenberichte, http://www.muenster.de/stadt/umwelt/laerm.html 1 1.1 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Untersuchungsraum Die kreisfreie Stadt Münster ist das Oberzentrum in der Region Münsterland, zu der die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf gehören. Mit rund 300.000 Einwohnern2 ist Münster die größte Stadt des ansonsten überwiegend ländlicher geprägten Münsterlandes. Die ländliche Prägung ist bereits im Stadtbild von Münster zu erkennen, das einen dicht besiedelten Kern und ländlich geprägte äußere Stadtteile aufweist. Die Stadt gliedert sich in 6 Stadtbezirke mit insgesamt 45 Stadtteilen auf einer Fläche von rund 303 km², was einer Bevölkerungsdichte von knapp 1.000 EW/ km² entspricht. Weitere Oberzentren in der Nähe zu Münster sind Osnabrück (ca. 60 km) und Enschede in Holland (ca. 68 km). Die Stadt Münster ist für den Kfz-Verkehr großräumig über die Autobahn 1 angebunden, die in Richtung Norden über Osnabrück und Bremen bis nach Hamburg und in Richtung Süden vorbei an Dortmund nach Leverkusen und Köln führt. Daneben bestehen zahlreiche Anschlüsse an das weitere überregionale Autobahnnetz. Ebenfalls auf Münsteraner Stadtgebiet beginnt die A 43, die in südwestliche Richtung ins Ruhrgebiet führt. Weiterhin befinden sich auf dem Stadtgebiet wichtige Bundesstraßen wie die ● ● B 51 - Südumfahrung Münster, in Richtung Norden nach Osnabrück bis Bremen, in Richtung Süden durch das Ruhrgebiet weiter bis Trier und nach Saarbrücken, abschnittsweise Verlauf auf Autobahnen (A 43, A 33), B 54 - Nord-Süd-Achse durch Münster vorbei an der Innenstadt, in Richtung Nordwesten nach Enschede, in Richtung Süden durch das Ruhrgebiet bis nach Wiesbaden, Daneben liegen weitere Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet von Münster darunter die L 587 in Nord-Süd-Richtung und die L 843, die die Innenstadt nördlich in Ost-West-Richtung passiert sowie die K 6, die einen weiter gefassten, zweiten Ring um die Innenstadt beschreibt. Anschluss an den überregionalen Schienenverkehr besteht am Bahnhof Münster über verschiedene ICE- und IC-Verbindungen und den Hamburg-KölnExpress sowie für den regionalen Verkehr über RE- und RB-Verbindungen. Neben dem Hauptbahnhof Münster gibt es 7 weitere Bahnhöfe im Stadtgebiet, die vom regionalen Schienenverkehr bedient werden. Der öffentliche Personennahverkehr im Regionalverkehr wird durch Regionalbuslinien der Regionalverkehr Münsterland GmbH, der Westfalenbus GmbH, 2 2 wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2014: 300.267 Einwohner www.muenster.de/stadt/stadtplanung/statistik.html Fa. Weilke GmbH Co.KG und der Fa. Veelker angeboten. Der städtische ÖPNV in Münster wird durch die Stadtwerke Münster mit 18 Stadtbuslinien, 6 Nachtbuslinien und Taxibussen organisiert. Ca. 20 km nördlich von Münster liegt der internationale Verkehrsflughafen Münster/ Osnabrück. Die wirtschaftliche Bedeutung Münsters strahlt weit in die umliegenden Regionen aus. Es dominiert vor allem der tertiäre Sektor und dort insbesondere der Bildungs- und Verwaltungssektor mit der Universität und der Bezirksregierung. Industrie existiert wenig. Weit bedeutender dagegen sind Finanzdienstleistungsunternehmen (diverse Banken) und Unternehmen der Bio- und Nanotechnologie sowie der Einzelhandel. 1.2 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Zuständige Behörde Stadt Münster Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Albersloher Weg 33 48155 Münster www.muenster.de/stadt/umwelt/index.html 3 1.3 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Rechtlicher Hintergrund Rechtliche Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EG-Umgebungslärmrichtlinie vom 25.06.20023, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde4. Damit wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein sechster Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a bis 47f eingefügt. Ergänzt wird das BImSchG durch die 34. BImSchV5, welche die Details für die Erstellung der Lärmkarten regelt. Für die Lärmaktionsplanung gibt es keine entsprechende Verordnung. In den LAI-Hinweisen zur Lärmaktionsplanung6 sowie in weiteren Leitfäden und Musteraktionsplänen7 werden Handlungsempfehlungen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen gegeben. In den LAI-Hinweisen sind auch Aussagen zur rechtlichen Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen enthalten: „Zur Durchsetzung von Maßnahmen, die der Lärmaktionsplan vorsieht, verweist § 47d Abs. 6 BImSchG auf § 47 Abs. 6 BImSchG. Danach sind die Maßnahmen aufgrund eines Lärmaktionsplanes „durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen.“ Soweit planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen sind, „haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen“. § 47 d Abs. 6 BImSchG enthält also keine selbstständige Rechtsgrundlage zur Anordnung bestimmter Maßnahmen, sondern verweist auf spezialgesetzliche Eingriffsgrundlagen (z. B. §§ 17 und 24 BImSchG, § 45 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)8, § 75 Abs. 2 Satz 3 VwVfG). Soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das in diesen Vorschriften eingeräumte Ermessen allerdings durch § 47d Abs. 6 BImSchG in 3 4 5 6 7 8 4 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2005. Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 06.03.2006. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung: LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, aktualisierte Fassung vom 18. Juni 2012. Die Bund/LänderArbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK). Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV), EG-Umgebungslärmrichtlinie, Musteraktionsplan, (o.D.) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16. November 1970, BGBl I 1565, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBL.I S. 1737) Verbindung mit dem Maßnahmenteil des einschlägigen Lärmaktionsplans eingeschränkt. So sind z.B. die in einem Lärmaktionsplan festgelegten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen von den Straßenverkehrsbehörden durchzusetzen. Sind in dem Plan Entscheidungen anderer Träger öffentlicher Verwaltung vorgesehen (z. B. die Aufstellung eines Bebauungsplans), gelten auch hierfür die anderweitig (z. B. im Baugesetzbuch) festgelegten Regeln. Ein wesentlicher Aspekt der Lärmaktionsplanung besteht in der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf von Sanierungsmaßnahmen. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Gesamtbelastung in dem betrachteten Gebiet. In der Regel ist dazu eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich. Sind in einem Lärmaktionsplan planerische Festlegungen vorgesehen, so müssen diese bei der Planung berücksichtigt, d. h. mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einbezogen werden. Dabei ist die Lärmminderung als Ziel des Lärmaktionsplans einer von mehreren zu berücksichtigenden Belange, die untereinander abgewogen werden müssen.“9 1.4 Geltende Grenzwerte und Auslösewerte Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in Deutschland nicht vorgegeben. Für die Lärmaktionsplanung der 2.Stufe der Stadt Münster sind folgende Werte relevant: ● Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung: LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A) Im Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) liegen Lärmprobleme und somit Handlungsbedarf vor, wenn „an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten nach §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten nach § 34 9 Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung: LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, a.a.O. sowie Lärmaktionsplanung - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008 5 Abs. 2 des Baugesetzbuches mit entsprechender Eigenart.“10 Im Musteraktionsplan von NRW werden diese Schwellenwerte als Auslösewerte bezeichnet.11 ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und ≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt12. In Anlehnung daran werden Werte ab 65 dB(A) für den LDEN und 55 dB(A) für den LNight als Schwelle für eine potentielle Gesundheitsgefährdung berücksichtigt. Diese Werte entsprechen der Empfehlung des Umweltbundesamtes für Auslösekriterien der Lärmaktionsplanung in einer 1. Phase. 13 10 11 12 13 6 Gesundheitliche Schwellenwerte: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S. 1 Vgl. MUNLV: EG-Umgebungslärmrichtlinie Musteraktionsplan, (o.D.), S. 5 Vgl. Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksache 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99 Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 „Lärmminderung bei Produkten, Lärmwirkungen“, Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Auslösekriterien für die Lärmaktionsplanung, März 2006 2 Analyse der Lärmsituation 2.1 Zusammenfassung der Lärmkartierung Die vorliegende Lärmkartierung der Stadt Münster umfasst die Kartierung (2012) des Straßenverkehrslärms und des Gewerbelärms (IVU-Anlagen). Die Lärmkarten nach Umgebungslärmrichtlinie wurden nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen“ (VBUS)14 sowie für die IVU-Anlagen nach VBUI15 berechnet. Darüber hinaus liegen seit Dezember 2014 auch die Ergebnisse der Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes Stufe II vor. Diese wurden vom Eisenbahn-Bundesamt nach der Berechnungsvorschrift VBUSch16 erstellt. 2.1.1 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Strategische Lärmkarten Die Ergebnisse der durchgeführten Lärmkartierung sind in strategischen Lärmkarten LDEN (24 h - Wert) und LNight (22- 6 Uhr) für jeden Emittenten getrennt ermittelt worden. Die Lärmbelastungen sind in Form von Isophonenbändern in 5 dB(A) Schritten dargestellt. Abbildung 1 und Abbildung 2 zeigen die Lärmkarten für den Straßenverkehrslärm im Gesamtstraßennetz. Die Darstellungen der Lärmbelastungssituation mit den maßgeblichen Isophonenbändern verdeutlichen die erhebliche Lärmbelastung im Nahbereich übergeordneter Straßen sowie innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen. Deutlich wird auch die Schallabschirmung durch Lärmschutzwälle/-wände, insbesondere an der Autobahn und der Bundesstraße B 51. Auch die Abschirmung durch Bebauung insbesondere im Innenstadtbereich ist ersichtlich. 14 15 16 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen - VBUS vom 15. Mai 2006 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe - VBUI vom 10. Mai 2006 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen VBUSch vom 10. Mai 2006 7 ● Abbildung 1: Lärmkarte LDEN Straßenverkehrslärm17 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 17 8 LÄRMKONTOR GmbH, 2012 ● Abbildung 2: Lärmkarte LNight Straßenverkehrslärm18 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 18 LÄRMKONTOR GmbH, 2012 9 Abbildung 3 zeigt die relevanten Ausschnitte der Lärmkarten für den Gewerbelärm: ● Abbildung 3: Lärmkarten LDEN (links) und LNight (rechts) für Industrie- und Gewerbegelände (IVU-Anlagen)19 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 19 10 LÄRMKONTOR GmbH, 2012 Die ermittelte Lärmbelastung durch IVU-Anlagen ist punktuell und mit einer geringen Ausbreitung. Die Relevanz beschränkt sich auf das unmittelbare Umfeld, im gesamtstädtischen Kontext sind die IVU-Anlagen weniger bedeutend. Abbildung 4 und Abbildung 5 auf der nächsten Seite zeigen die Lärmkarten für den Schienenverkehrslärm in Münster. Die Lärmbelastungen durch den Schienenverkehrslärm treten nach diesen linienhaft entlang der Schienentrassen auf. An Knotenpunkten der Schienenstrecken überlagern sich die einzelnen linienhaften Belastungen zu einer flächenhaften Belastung. ● 20 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Abbildung 4: Lärmkarte LDEN für den Schienenverkehrslärm20, Stand: 2015 http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/Umgebungslaermrichtlinie/Laermkartierung/laermkartierung_node.html 11 2.1.2 Betroffenenstatistik Zu den Kartierungsergebnissen liegen darüber hinaus Einwohnerdaten nach Pegelklassen der durch die verschiedenen Emittenten belasteten Menschen, belasteten Fläche sowie belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhäuser vor. Diese sind in den Betroffenenstatistiken dargestellt. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe 97,9 km² der Stadtfläche Münsters sind mit Lärmpegeln LDEN über 55 dB(A) des Straßenverkehrslärms belastet. Bei einer Stadtfläche von insgesamt 303,2 km² sind dies ca. 32%. März 2016 ● 21 12 Abbildung 5: Lärmkarte LNight für den Schienenverkehrslärm21, Stand: 2015 http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/Umgebungslaermrichtlinie/Laermkartierung/laermkartierung_node.html ● Tabelle 1: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete, Straße LDEN Fläche [km²] Gesamtstraßennetz > 55 dB(A) > 65 dB(A) > 75 dB(A) 97,9 27,7 4,8 Tabelle 2 zeigt die von IVU-Anlagen betroffene Fläche des Stadtgebietes, die deutlich kleiner ist. ● Lärmaktionsplan der 2. Stufe Tabelle 2: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete, IVU-Anlagen LDEN Fläche [km²] Stadt Münster > 55 dB(A) > 65 dB(A) > 75 dB(A) 1 0,3 0 März 2016 In Tabelle 3 ist die Anzahl der Wohn- und Schulgebäude sowie Krankenhäuser dargestellt, bei denen LDEN Werte des Straßenverkehrs von > 55 dB(A), > 65 dB(A) sowie > 75 dB(A) ermittelt wurden. ● Tabelle 3: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, Straße dB(A) LDEN Straßenlärm Gesamtstraßen Wohnungen Schulen Krankenhäuser > 55 26.200 45 18 > 65 6.900 2 0 > 75 100 0 0 Eine von IVU-Anlagen ausgehende Lärmbelastung dieser Lärmpegelbereiche besteht an Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser nicht. Die Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen wird entsprechend VBEB22 anhand der Fassadenpegel an den Wohngebäuden ermittelt. Berücksichtigt werden belastete Menschen > 55 dB(A) LDEN und > 50 dB(A) LNight. 22 Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – VBEB vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch UmgebungslärmVBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137) 13 ● Tabelle 4: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Gesamtstraßennetz Bereich in dB(A) Anzahl der Belasteten nach Bereich Bereich in dB(A) Anzahl der Belasteten aggregiert > 55 bis 60 23.700 > 55 52.400 Stadt Münster > 60 bis 65 14.800 > 60 28.700 Lärmaktionsplan der 2. Stufe > 65 bis 70 11.600 > 65 13.900 > 70 bis 75 2.200 > 70 2.200 > 75 100 > 75 100 > 50 bis 55 17.200 > 50 30.900 > 55 bis 60 10.800 > 55 13.700 > 60 bis 65 2.700 > 60 2.900 > 65 bis 70 200 > 65 200 > 70 0 > 70 0 Lärmindex DEN März 2016 Night Insgesamt sind 52.400 Menschen von Lärmpegeln > 55 dB(A) LDEN und 30.900 Menschen von Lärmpegeln > 50 dB(A) LNight betroffen. Bei einer Einwohnerzahl von rund 290.00023 entspricht dies bei LDEN ca. 18% und bei LNight ca. 11% der Münsteraner Bevölkerung. In den höheren Pegelbereichen sinkt die Anzahl der Betroffenen. Einem LDEN > 65 dB(A) sind noch 13.900 Menschen ausgesetzt, einem LNight > 55 dB(A) 13.700 Menschen. Für die von den IVU-Anlagen ausgehenden Lärmpegelbereiche > 55 dB(A) LDEN und > 50 dB(A) LNight wurden keine Belasteten ermittelt. 23 14 Stand 2012 Bei der Schienenverkehrslärmkartierung des EBA wird unterschieden zwischen Schienenverkehrswege gesamt (Ballungsraum) und Haupteisenbahnstrecken, das sind die Strecken mit einer Belastung von über 30.000 Zügen im Jahr. Im Nachfolgenden sind die Daten für den Ballungsraum Münster dargestellt. ● Tabelle 5: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Schienenverkehrslärm Lärmindex Bereich in dB(A) Anzahl der Belasteten nach Bereich Bereich in dB(A) Stadt Münster Anzahl der Belasteten aggregiert Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Schienenverkehrswege Ballungsraum gesamt LDEN > 55-60 16.600 > 55 29.200 > 60-65 7.700 > 60 12.600 > 65-70 3.100 > 65 4.900 > 70-75 1.400 > 70 1.800 > 75 400 > 75 400 Schienenverkehrswege Ballungsraum gesamt LNight > 50-55 13.600 > 50 23.700 > 55-60 6.200 > 55 10.100 > 60-65 2.600 > 60 3.900 > 65-70 1.000 > 65 1.300 > 70 300 > 70 300 Bei Betrachtung der Lärmbelastung aller kartierten Schienenverkehrsstrecken im Ballungsraum Münster sind 29.200 Menschen von Lärmpegeln > 55 dB(A) LDEN und 23.700 Menschen von Lärmpegeln > 50 dB(A) LNight betroffen. Damit löst der Schienenverkehrslärm neben dem Straßenverkehrslärm ebenfalls hohe Betroffenheiten aus. In den höheren Pegelbereichen sinkt die Anzahl der Betroffenen. Einem LDEN > 65 dB(A) sind noch 4.900 Menschen ausgesetzt, einem LNight > 55 dB(A) 10.100 Menschen. In Tabelle 6 ist die Anzahl der Wohn- und Schulgebäude sowie Krankenhäuser dargestellt, bei denen LDEN Werte des Schienenverkehrslärms von > 55 dB(A), > 65 dB(A) sowie > 75 dB(A) ermittelt wurden. Tabelle 7 stellt die durch Schienenverkehrslärm belasteten Flächen dar. 15 ● Tabelle 6: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, Schienenverkehr im Ballungsraum Münster dB(A) LDEN Schienenlärm Ballungsraum Wohnungen Schulen Krankenhäuser > 55 28.000 3 16 > 65 4.600 0 15 Stadt Münster > 75 300 0 0 Lärmaktionsplan der 2. Stufe ● Tabelle 7: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete Schienenverkehr, Ballungsraum Münster März 2016 LDEN Fläche [km²] Ballungsraum 2.1.3 > 55 dB(A) > 65 dB(A) > 75 dB(A) 55 14 4 Gesamtlärmbetrachtung Eine Gesamtlärmbetrachtung aller relevanten Emittenten24 ist als ergänzendes Kriterium zur Festlegung und Bewertung von Lärmschwerpunkten und insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von ruhigen Gebieten von Bedeutung. Eine zusammenführende Betrachtung der zu berücksichtigenden Schallquellen kommt dem menschlichen Empfinden näher als eine Einzelbetrachtung. Für die Gesamtlärmbetrachtung erfolgt eine Überlagerung von Straßen- und Bahnlärm sowie Gewerbelärm. Eine Aufsummierung der Schallimmissionen erfolgt hierbei nicht. Da die Kartierung des Schienenverkehrslärms der 2. Stufe erst Anfang 2015 vorlag, wurde der Schienenverkehrslärm auf Basis von Berechnungen aus dem Jahre 200025 berücksichtigt. Es werden sogenannte „Verdachtskorridore Schiene“ gebildet. In der Abbildung 6 sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Daten und mit Fokus auf die Bestimmung ruhiger Gebiete26 dargestellt: 24 25 26 16 §2 und §3 Abs.1 ULR zur Verfügung gestellt von der Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz; die Berechnungen zum Schienenverkehrslärm erfolgten nach Schall 03 mit Berücksichtigung des Schienenbonus wegen der Bedeutung der Gesamtlärmbetrachtung für die Bestimmung ruhiger Gebiete wurde die Darstellung eines Taglärmpegels gewählt; aus den Berechnungen nach ULR sind jeweils die 12-h-Tagespegel (6 - 18 Uhr) dargestellt, für den Schienenverkehrslärm ist der 16-h-Tagespegel von 6 - 22 Uhr dargestellt ● Schiene Tag (16h) > 45 dB(A) / 49 dB(A) (ohne Schienenbonus entspricht dies 50 dB(A) /54 dB(A)) in grün / dunkelgrün ● Straße Tag (12h) > 50 dB(A) / 55 dB(A) - in blau / dunkelblau ● Gewerbe Tag (12h) > 50 dB(A) / 55 dB(A) - in rot / dunkelrot ● Abbildung 6: Gesamtlärmbetrachtung Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 17 Mit der Darstellung wird deutlich, dass Überlagerungen des Straßen- und Schienenverkehrslärm für einige Bereiche Münsters eine Relevanz haben. Dies gilt für die Innenstadt entlang der Bahnlinie an Kreuzungsbereichen mit dem Straßenverkehr und in Bereichen der südlichen Innenstadt sowie für die Stadtteile St. Mauritz, Hiltrup, Mecklenbeck, Sudmühle (Handorf) und Sprakel. 2.2 Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die Berechnungen von Pegeln an Gebäuden erfolgten nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“ (VBEB)27. Der gebäudebezogene Lärmpegel stellt den maximalen Fassadenpegel dar, der an einem Gebäude durch Straßenverkehrsbelastung vorliegt. In der Karte 1 und der Karte 2 (siehe Kartenanhang) abgebildet sind alle Gebäude mit Wohnnutzung und einem Gebäudepegel über den folgenden Schwellenwerten: ● ● Oberhalb der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung: LDEN > 70 dB(A) oder LNight > 60 dB(A), rot markiert Im Bereich der Schwelle gesundheitlicher Schädigungen: LDEN > 65 dB(A) bis ≤ 70 dB(A) oder LNight > 55 dB(A) bis ≤ 60 dB(A), gelb markiert Die grau dargestellten Gebäude haben entweder einen Gebäudepegel unterhalb des gesundheitlichen Schwellenwertes oder sind unbewohnt. ● ● Karte 1: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach Schwellenwerten ganztags (LDEN) Karte 2: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach Schwellenwerten nachts (LNight) - siehe Kartenanhang Der Nachtzeitraum ist in der Regel der kritischere Zeitraum, da in diesem von einer höheren Lärmsensibilität und Betroffenheit der Wohnbevölkerung auszugehen ist. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher auf den Nachtzeitraum. Von ca. 60.000 bewohnten Gebäuden in der Stadt Münster weisen 4.561 Gebäude Pegel über dem gesundheitlichen Schwellenwert LNight auf. Darunter sind 887 Gebäude oberhalb des Auslösewertes der Lärmaktionsplanung und 3.674 Gebäude im Bereich der Schwelle gesundheitlicher Schädigung. 27 18 siehe FN 22 Ein Vergleich zwischen LDEN und LNight macht darüber hinaus deutlich, dass die Aussagen zum LNight im Wesentlichen auch auf den LDEN zutreffen. 2.2.1 Lärmbetroffenheiten Insgesamt sind 13.900 Menschen in Münster von Lärmpegeln LDEN > 65 dB(A) und 13.700 Menschen von Lärmpegeln > 55 dB(A) LNight betroffen (siehe auch Kapitel 2.1.2). Die räumliche Verortung der einwohnerbezogenen Lärmbetroffenheit wird über die Lärmkennziffer (LKZDEN und LKZNight) beschrieben (siehe auch Karte 3 und Karte 4 im Kartenanhang). In der Karte 3 sind darüber hinaus lärmsensible Einrichtungen mit Pegeln über dem gesundheitlichen Schwellenwert dargestellt. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Einwohnerbezogene Lärmbetroffenheit Die einwohnerbezogene Lärmbetroffenheit mit der LärmKennZiffer (LKZ) wird als Grundlage der Lärmaktionsplanung abschnittsbezogen ermittelt. ● Karte 3: Lärmbetroffenheit LKZDEN und betroffene lärmsensible Einrichtungen ● Karte 4: Lärmbetroffenheit LKZNight - siehe Kartenanhang Das Untersuchungsnetz umfasst eine Gesamtlänge von rund 357 km und setzt sich aus insgesamt 2.851 Einzelabschnitten mit Längen zwischen 2,6 m und 1,8 km zusammen. Die LKZ am Straßenabschnitt wird auf 100 m normiert, um die unterschiedlichen Abschnittslängen im Netz auszugleichen. Die höchsten für Münster ermittelten LKZ-Werte liegen für die LKZDEN bei 847 und für die LKZNight bei 1.009. Vorrangig betrachtet wird die LKZNight, da die Lärmbelastungen für die Wohnbevölkerung entlang der belasteten Straßen während der Nacht gravierender sind. Ein Vergleich mit der LKZDEN ergibt zwischen den beiden Kenngrößen nur geringe Unterschiede. In Tabelle 8 ist die Anzahl der Abschnitte des Untersuchungsnetzes und die Abschnittslänge nach Höhe der LKZNight dargestellt. 19 ● Tabelle 8: Anzahl der Abschnitte nach Höhe der LärmKennZiffer LKZNight und Länge der Abschnitte (in km) Anzahl der Abschnitte Länge der Abschnitte (in km) 1.692 215 > 0 bis 10 617 89 > 10 bis 25 181 20 > 25 bis 50 113 12 > 50 bis 100 102 9 > 100 bis 200 76 6 > 200 70 6 2.851 357 LKZNight 0 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Untersuchungsnetz der Lärmaktionsplanung An fast 60% des Untersuchungsnetzes liegt keine Lärmbetroffenheit vor. Abschnitte mit einer LKZNight > 0 ≤ 25 weisen eine eher geringe Einwohnerdichte und / oder nur geringe Überschreitungen des gesundheitlichen Schwellenwertes auf, wie beispielsweise an der Autobahn oder in Teilbereichen der Ausfallsstraßen. Von erhöhten Lärmbetroffenheiten ist ab einer LKZNight > 25, insbesondere jedoch ab einer LKZNight > 50, auszugehen. Bei einer LKZNight > 50 sind beispielsweise 50 Einwohner von Lärmbelastungen mit durchschnittlich 1 dB(A) über dem gesundheitlichen Schwellenwert betroffen oder 10 Einwohner von Lärmbelastungen an den Schwellenwerten der Lärmaktionsplanung. Abschnitte mit einer LKZNight > 25 konzentrieren sich vorwiegend innerhalb des 2. Tangentenringes, in darüber hinaus reichende innenstadtnahe Bereiche der Ausfallsstraßen, in den Hauptdurchfahrtsstraßen in den äußeren Stadtteilen von Münster sowie vereinzelt an der A 1 und B 51. Höchste Lärmbetroffenheiten (LKZNight > 200 - 1.009) betreffen 70 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 6 km. Die Straßen mit den höchsten Lärmbetroffenheiten befinden sich innerhalb des 2. Tangentenringes oder an daran angrenzenden Straßen. 20 Betroffene lärmsensible Einrichtungen Lärmsensible Einrichtungen sind ab einem Gebäudepegel LDEN > 65 dB(A) oder LNight > 55 dB(A) berücksichtigt.28 Entlang des Untersuchungsnetzes liegen zwei Schulen, bei denen eine Überschreitung des LDEN -Schwellenwertes ermittelt worden ist. Krankenhäuser sind nicht betroffen. Die Schulen liegen im Innenstadtbereich (siehe Karte 3) an Straßenabschnitten, die auch eine hohe einwohnerbezogene Lärmbetroffenheit aufweisen. In Nachtzeitraum gibt es keine lärmsensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser) mit Pegeln LNight > 55 dB(A). Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Lärmschwerpunkte Die Definition von Lärmschwerpunkten erfolgt auf Grundlage der Lärmbetroffenheiten und der Schallpegel an den belasteten Gebäuden mit Wohnnutzung. Als Lärmschwerpunkte werden Abschnitte definiert, die ● ● ● eine LKZNight > 50 besitzen oder eine LKZNight zwischen 25 und 50 und Wohngebäude mit Pegeln über dem Auslösewert zur Lärmaktionsplanung, LNight > 60 dB(A) aufweisen oder lärmsensible Einrichtungen mit Pegelwerten LDEN > 65 dB(A) aufweisen. Insgesamt werden rund 275 der untersuchten Abschnitte als Lärmschwerpunkte eingestuft. Die Länge der betroffenen Abschnitte liegt zwischen 6 m und 600 m. Die Gesamtlänge der Lärmschwerpunkte beträgt rund 25 km. Zusätzliche Belastungen an Lärmschwerpunkten Die Analyse von Lärmbelastungen durch Schiene und Gewerbe zusätzlich zum Straßenverkehr findet für alle Lärmschwerpunkte statt. Von den kartierten, gewerblichen Emittenten gehen nach den Analysen keine zusätzlichen Belastungen auf die Lärmschwerpunkte des Straßenverkehrs aus. Die Aussagen zum Schienenverkehrslärm beruhen auf Schallimmissionsplänen Schiene der Stadt Münster, da von Seiten des Eisenbahnbundesamtes zum 28 Entsprechend VBEB wird für die Ermittlung der Immissionspegel an Schulen und Krankenhäusern ein energetischer Mittelwert der Fassadenpegel berücksichtigt. 21 Zeitpunkt der Bearbeitung keine vollständige Lärmkartierung vorlag.29 Auf Grundlage der vorliegenden Daten werden „Verdachtskorridore Schiene“ definiert, die einen Nachtpegel nach Schall 03 von > 49 dB(A) aufweisen.30 Abbildung 6 auf Seite 17 zeigt eine Gesamtlärmbetrachtung aller kartierten Emittenten. Sichtbar sind Bereiche, in denen sich Straßenverkehrsimmissionen und Immissionen von Schiene oder Gewerbe überschneiden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Relevante Belastungen zusätzlich zum Straßenverkehrslärm werden durch die kartierten Gewerbebetriebe (IVU-Anlagen) nicht verursacht. Durch Schienenverkehrslärm sind rund 12% der Lärmschwerpunkte Straßenverkehr komplett oder mindestens zu 1/3 ihrer Länge zusätzlich mit Pegeln im Bereich der Schwelle gesundheitlicher Schädigungen belastet. Die zusätzliche Belastung durch Schienenverkehrslärm betrifft eine Gesamtlänge von rund 3,2 km des Untersuchungsnetzes. 2.2.2 Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung Bestimmung von Maßnahmenbereichen Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung werden aus den Lärmschwerpunkten gebildet, um zusammenhängende Bereiche als solche betrachten zu können und für diese Maßnahmen zu entwickeln. Die Zusammenführung von Lärmschwerpunkten und Abgrenzungen von Maßnahmenbereichen erfolgt über die LKZ-Werte sowie über vergleichbare Verkehrsbelastungen (DTV), Schwerverkehrsanteile und Geschwindigkeiten im Abschnitt. Priorisierung der Maßnahmenbereichen Innerhalb der Maßnahmenbereiche erfolgt eine Prioritätenbildung in drei Stufen, aus denen die Dringlichkeit der Maßnahmenentwicklung abgeleitet werden kann. Die LärmKennZiffer stellt eines der zentralen Kriterien zur Priorisierung dar und wird für die festgelegten Maßnahmenbereiche neu berechnet. Ein weiteres 29 30 22 Die Lärmkartierung Schiene des Eisenbahnbundesamtes der 1. Stufe aus dem Jahr 2008 ergibt für Münster ein unvollständiges Bild, die Kartierung der 2. Stufe wurde erst im Januar 2015 zur Verfügung gestellt. Ein Abgleich der Ergebnisse bestätigt im Wesentlichen die Bereiche mit Zusatzbelastungen durch den Schienenverkehr. Die Schall 03 berücksichtigte bis 1.1.2015 einen Schienenbonus von 5 dB(A); ein vergleichbarer Wert nach VBUSch entsprechend Umgebungslärmrichtlinie wäre damit > 54 dB(A) und im Bereich der gesundheitlichen Schwelle. Kriterium ist der Anteil der Wohngebäude im Maßnahmenbereich, die einen Gebäudepegel über der Schwelle der Lärmaktionsplanung aufweisen. Folgende Prioritäten werden gebildet: ● Priorität 1: - LKZNight ≥ 200 oder LKZNight ≥ 100 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit Gebäudepegeln LNight > 60 dB(A) von ≥ 50% am Maßnahmenbereich ● Priorität 2 - LKZNight ≥ 100 oder LKZNight ≥ 50 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit Gebäudepegeln LNight > 60 dB(A) von ≥ 35% am Maßnahmenbereich ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Priorität 3 - LKZNight ≥ 50 oder LKZNight ≥ 25 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit Gebäudepegeln LNight > 60 dB(A) von ≥ 20% am Maßnahmenbereich Eine Anpassung der Prioritäten erfolgt in zwei Maßnahmenbereichen, in denen eine Zusatzbelastung durch Schienenverkehrslärm vorhanden ist. Die Maßnahmenbereiche werden in der Priorität um eine Stufe nach oben gesetzt, da sie aufgrund der Basiskriterien im Bereich der Schwelle zur nächsthöheren Stufe stehen. Die insgesamt 73 Maßnahmenbereiche sind mit ihrer Priorisierung in Karte 5 dargestellt und wie folgt auf die verschiedenen Prioritäten verteilt: ● Tabelle 9: Anzahl der Maßnahmenbereiche in den Prioritäten 1-3 und Bereichslängen Anzahl der Maßnahmenbereiche Länge der Maßnahmenbereiche (in km) Priorität 1 24 10 km Priorität 2 15 4 km Priorität 3 34 10 km Gesamt 73 25 km Priorität Die Abweichung in der Summe der Länge der Maßnahmenbereiche kommt durch Rundung zustande. ● Karte 5: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten - siehe Kartenanhang Für die Maßnahmenbereiche der Priorität 1 sollen vorrangig Maßnahmen entwickelt werden. Sie sind mit den Betroffenheitskriterien in Tabelle 10 aufgeführt. Eine umfassende Tabelle aller Maßnahmenbereiche befindet sich in Anlage 1 im Anhang. 23 Die Maßnahmenbereiche 1. Priorität liegen überwiegend innerhalb des 2. Tangentenringes. Sie konzentrieren sich an den Einfallstraßen Grevener Straße, Wolbecker Straße, Hammer Straße und Weseler Straße sowie in nördlich, südlich und westlich des Ringes um die Altstadt gelegenen Bereichen. Die Maßnahmenbereiche sind in der Regel durch straßenbegleitende, mehrgeschossige und dichte Wohnbebauung gekennzeichnet. Der innerstädtische Abschnitt der Hammer Straße zeichnet sich durch eine fast durchgängige Blockrandbebauung aus. Dies trifft auch auf die Maßnahmenbereiche in der Aegidiistraße, Bremer Straße, Hansaring und Wolbecker Straße zu. An den Maßnahmenbereichen der Grevener Straße, Weseler Straße und des nördlichen und südlichen 1. Tangentenringes ist in Teilen lockere Bebauung vorzufinden. Der Maßnahmenbereich am Schlossplatz ist nur einseitig durch Bebauung eingefasst. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die außerhalb des 2. Tangentenringes liegenden Maßnahmenbereiche befinden sich in Teilbereichen der radialen Hauptverkehrsstraßen Steinfurter Straße, Grevener Straße, Hammer Straße und Weseler Straße. Eine Ausnahme bildet der Maßnahmenbereich Münsterstraße / Am Steintor im niedrig jedoch dicht bebauten Kern von Wolbeck. Die Maßnahmenbereiche entlang der Hammer Straße, die nördlich und südlich der B 51 liegen, zeichnen sich durch eine relativ dichte straßenbegleitende Bebauung aus. Im Bereich der Weseler Straße weisen die Maßnahmenbereiche unterschiedlich dichte und zur Straße versetzte Bebauungsstrukturen auf. Die Maßnahmenbereiche der Steinfurter Straße und Grevener Straße sind beidseitig straßenbegleitend bebaut. 24 1 Weseler Straße 2 Steinfurter Straße 3 415 100 727 Grevener Straße Wilhelmstraße 273 74 354 Wolbecker Straße Bremer Platz / Sauerländer Weg Hohenzollernring 616 59 296 4 Hammer Straße Ludgeriplatz Geiststraße 1.160 62 264 5 Berliner Platz Hamburger Straße Von-Steuben-Straße 73 57 241 6 Aegidiistraße Aegidiikirchplatz Promenade 327 55 240 7 Hammer Straße Straße B 51 - ca. 20 nördlich Querung der Schienenwege 359 86 239 8 Weseler Straße Geiststraße Kolde-Ring 341 79 238 9 Geiststraße Weseler Straße - ca. 70 m 109 50 229 Schule Zusatzbelastung Schiene Lärmsensible Einrichtung Abschnitt von - bis Bismarckallee Geiststraße LKZNight Nr. Straße Gebäudeanteil mit max. LNight > 60 dB(A) (in %) Tabelle 10: Betroffenheiten in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität Länge (in m) ● x x Zusatzbelastung Schiene Lärmsensible Einrichtung LKZNight Gebäudeanteil mit max. LNight > 60 dB(A) (in %) Abschnitt von - bis nördlich Goebenstraße Länge (in m) Nr. Straße 10 Weseler Straße Sentmaringer Weg Inselbogen 398 81 227 11 Hansaring Hafenstraße Dortmunder Straße 358 0 204 12 Moltkestraße Weseler Straße Ludgeriplatz 428 63 200 13 Grevener Straße ca. 80 m südlich Meßkamp - York-Ring 576 65 198 Lärmaktionsplan der 2. Stufe 14 Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße Umgehungsstraße B 51 566 71 198 März 2016 15 Steinfurter Straße ca.160 m südöstl. Austermannstraße - ca.130 m nordwestl. Kreuzung Steinfurter Str. / York-Ring 537 83 196 16 Bremer Straße Hamburger Straße Hafenstraße 348 3 193 17 Schlossplatz Münzstraße – Gerichtsstraße 513 82 151 18 Grevener Straße York-Ring Steinfurter Straße 567 73 148 19 Weseler Straße Inselbogen kurz vor B 51 713 61 133 20 Voßgasse / Bült / Mauritzstraße Neubrückenstraße Sonnenstraße 478 63 132 21 Von-Steuben-Straße Herwarthstraße Hafenstraße 215 54 128 22 Münsterstraße / Am Steintor Herrenstraße - ca. 40 m nördlich Hiltruper Straße 239 73 110 23 Münzstraße ca. 30 m östlich Schlossplatz - Buddenstraße 403 62 108 24 Bergstraße Schlaunstraße Bergstraße 191 62 156 2.2.3 x Stadt Münster x Schule Emissionsanalysen Die Emissionsanalysen in den Maßnahmenbereichen dienen der Darstellung der wesentlichen Emissionsfaktoren, die für die Maßnahmenableitung erforderlich sind. Dies sind insbesondere die Eingangsdaten zur Lärmberechnung im Straßenverkehr wie Verkehrsmengen, Lkw-Anteile, Geschwindigkeiten und Fahrbahnbeläge. 25 Tabelle 11 auf Seite 30 gibt hierzu eine Übersicht für die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität. Eine umfassende Tabelle aller Maßnahmenbereiche befindet sich in Anlage 1 im Anhang. Verkehrsmengen und Schwerverkehrs-Anteile Stadt Münster Der Zusammenhang zwischen Verkehrsmenge und Lärmbelastung kann folgendermaßen veranschaulicht werden: Lärmaktionsplan der 2. Stufe ● März 2016 ● ● Eine Verdoppelung der Verkehrsmenge bewirkt eine Pegelerhöhung um 3 dB(A). Eine Verzehnfachung der Verkehrsmenge bewirkt eine Pegelerhöhung um 10 dB(A), d.h. eine Verdopplung der Lautstärke. Eine wahrnehmbare Differenz in der Lärmbelastung von 1 dB(A) besteht bei Änderungen der Verkehrsmenge um mindestens 20%. ● Abbildung 7: Zusammenhang zwischen Verkehrsbelastung, Schwerverkehrsanteil und Lärmbelastung Karte 6 zeigt die Kfz-Verkehrsbelastungen im gesamten Untersuchungsnetz mit Werten zwischen 3.000 und 68.100 Kfz/24 h: ● ● ● 26 Verkehrsmengen unter 5.000 Kfz/24 h weist nur der Maßnahmenbereich Hörsterstraße innerhalb des 2. Tangentenringes auf. Verkehrsbelastungen zwischen 5.000 und 10.000 Kfz/24 h bestehen an Maßnahmenbereichen in der Innenstadt. Ca. 1/3 aller Maßnahmenbereiche weist Verkehrsmengen zwischen 10.000 und 20.000 Kfz/24 h auf. Diese liegen insbesondere auf den Durchfahrtsstraßen in den äußeren Stadtteilen, am 1. und 2. Tangentenring sowie an den Einfallstraßen. ● ● ● Mit 20.000 bis 40.000 Kfz/24 h belastet sind hauptsächlich Maßnahmenbereiche auf den radialen Hauptstraßen, auf dem 2. Tangentenring sowie die B 51. Belastungen über 40.000 Kfz/24 h treten ausschließlich in den Maßnahmenbereichen der B 51 und der A 1 auf. Karte 6: Kfz-Verkehrsbelastungen im Untersuchungsnetz - siehe Kartenanhang Die Emissionspegel sind neben den Verkehrsbelastungen auch von der Zusammensetzung des Verkehrs abhängig. Der Schwerverkehr (Lkw und Bus) ist ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für den Straßenverkehrslärm. Die Geräuschbelastung durch einen Lkw entspricht bei 50 km/h etwa einem Lärmpegel von 23 Pkw (siehe auch Abbildung 7). Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 In den Maßnahmenbereichen liegen die Schwerverkehrsanteile bei maximal 17% am Tag und 45% in der Nacht. Schwerverkehrsanteile über 10% sind tagsüber (6 - 18 Uhr) in insgesamt neun Maßnahmenbereichen in der Innenstadt sowie auf der A 1 vorzufinden. Im Nachtzeitraum (22 - 6 Uhr) sind Anteile über 10% lediglich auf der A 1 anzutreffen, einen Anteil zwischen 5 -10% weisen Maßnahmenbereiche entlang der B 51, drei Maßnahmenbereiche in der Innenstadt sowie der Maßnahmenbereich Westfalenstraße / Ortseinfahrt Hiltrup auf. ● Karte 7: Schwerverkehrsanteile im Untersuchungsnetz (Nachts, 22-6 Uhr) - siehe Kartenanhang Geschwindigkeiten Die der Kartierung zugrunde gelegten Geschwindigkeiten im Untersuchungsnetz (Stand 2012) sind in Karte 8 dargestellt. Im Innenstadtbereich überwiegt in den Maßnahmenbereichen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist im Maßnahmenbereich Hörsterstraße in der Innenstadt und in Teilabschnitten des Maßnahmenbereichs Münsterstraße / Am Steintor in Münster-Wolbeck angeordnet. Geschwindigkeiten von 60 oder 70 km/h liegen zum Kartierungszeitpunkt in einem Maßnahmenbereich des 2. Tangentenringes (Kardinal-von-Galen-Ring), 27 auf Teilabschnitten der radialen Hauptverkehrsstraßen Grevener Straße, Weseler Straße und Steinfurter Straße sowie auf der B 51 vor.31 In den Maßnahmenbereichen auf der A 1 gehen die bei der Lärmberechnung zu berücksichtigenden Maximalgeschwindigkeiten für Pkw (130 km/h) und für Lkw (80 km/h) ein. ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Karte 8: Geschwindigkeiten im Untersuchungsnetz - siehe Kartenanhang Fahrbahnbelag Für die in Münster eingesetzten Asphalte mit lärmmindernder Wirkung wurden in der Lärmkartierung Korrekturwerte DStrO (Zu- und Abschläge je nach Fahrbahnoberfläche) von -2,5 bis -4,0 dB(A) berücksichtigt. In den vier Maßnahmenbereichen Grevener Straße, Cheruskerring / Lublinring, York-Ring und Friesenring wurden bereits lärmmindernde Fahrbahnoberflächen umgesetzt. Zum Einsatz kamen LOA 5D und SMA, z.T. nur auf Abschnitten oder in einer Fahrtrichtung. Alle Streckenabschnitte des Untersuchungsnetzes mit lärmmindernden Fahrbahnbelägen sind in der Abbildung 8 dargestellt. Lärmerhöhende Fahrbahnbeläge wie z.B. Pflaster sind im Kartierungsnetz der Stadt Münster nicht vorhanden. Zum Teil weisen Fahrbahnoberflächen Schäden und damit verbundene Unebenheiten auf, die ebenfalls erhöhte Lärmpegel verursachen. Diese Mängel gehen nicht in die Lärmberechnungen ein. 31 28 Inzwischen gilt durchgängig Tempo 50 auf den Hauptverkehrsstraßen im Ortsbereich. ● Abbildung 8: Fahrbahnoberflächen mit lärmmindernder Wirkung im Untersuchungsnetz (Stand Kartierung 2012) Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 29 ● Nr. Tabelle 11: Emissionsfaktoren in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität Straße Abschnitt von - bis Bismarckallee Geiststraße DTV (Kfz/24 h) zul. Geschw. (km/h) SVAnteil Nacht (in %) 415 31.800 - 36.000 50 3,2 - 4,3 273 28.600 50 3 616 9.400 50 2,6 1.160 8.400 - 11.800 50 2,8 - 3,5 73 18.200 50 5 327 5.200 - 8.300 50 1,5 359 34.300 - 38.600 50 4,1 - 4,5 341 26.500 50 4,5 Länge (in m) 1 Weseler Straße 2 Steinfurter Straße Stadt Münster 3 Wolbecker Straße Lärmaktionsplan der 2. Stufe 4 Hammer Straße März 2016 5 Berliner Platz 6 Aegidiistraße 7 Hammer Straße 8 Weseler Straße 9 Geiststraße Weseler Straße - ca. 70 m nördlich Goebenstraße 109 12.000 50 0,6 10 Weseler Straße Sentmaringer Weg Inselbogen 398 33.400 70* 2,8 11 Hansaring Hafenstraße Dortmunder Straße 358 13.200 50 1,3 12 Moltkestraße Weseler Straße Ludgeriplatz 428 17.200 - 17.900 50 4,9 13 Grevener Straße ca. 80 m südlich Meßkamp - York-Ring 576 27.600 - 28.600 50 3,3 - 4,9 14 Hammer Straße 566 34.000 - 35.400 50 3,1 - 3,2 15 Steinfurter Straße 537 29.700 - 30.300 50; 70 4,5 16 Bremer Straße 6.500 50 0,4 17 Schlossplatz Münzstraße Gerichtsstraße 513 26.000 - 31.200 50 2,9 - 3,1 18 Grevener Straße York-Ring Steinfurter Straße 567 15.700 - 18.100 50 2,4 - 3,3 19 Weseler Straße Inselbogen kurz vor B 51 713 26.200 - 27.800 70* 4,3 20 Voßgasse / Bült / Mauritzstraße Neubrückenstraße Sonnenstraße 478 15.700 - 16.400 50 3,4 - 4,6 21 Von-SteubenStraße Herwarthstraße Hafenstraße 215 9.400 50 4,1 22 Münsterstraße / Am Steintor Herrenstraße - ca. 40 m nördlich Hiltruper Straße 239 10.500 - 11.600 30; 50 0,7 - 1,6 23 Münzstraße ca. 30 m östlich Schlossplatz - Buddenstraße 403 15.000 - 17.200 50 1,8 24 Bergstraße Schlaunstraße Bergstraße 191 50 2,1 Grevener Straße Wilhelmstraße Bremer Platz / Sauerländer Weg Hohenzollernring Ludgeriplatz Geiststraße Hamburger Straße Von-Steuben-Straße Aegidiikirchplatz Promenade Straße B 51 - ca. 20 nördlich Querung der Schienenwege Geiststraße Kolde-Ring Friedrich-Ebert-Straße Umgehungsstraße B 51 ca.160 m südöstl. Austermannstraße - ca.130 m nordwestl. Kreuzung Steinfurter Str. / York-Ring Hamburger Straße Hafenstraße 348 15.500 * Inzwischen gilt in der Weseler Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h Alle Maßnahmenbereiche der 1. Priorität haben eine asphaltierte Fahrbahnoberfläche 30 3 Vorhandene Planungen und Maßnahmen 3.1 Planungen und Maßnahmen mit Wechselwirkungen zur Lärmminderung In der Stadt Münster bestehen umfangreiche Maßnahmen und Planungen zur Stadt- und Verkehrsentwicklung, die auch eine Relevanz für die Entwicklung der Lärmbelastungssituation aufweisen. Stadtentwicklung und Stadtplanung in Münster nehmen nicht nur Einfluss auf Verkehrsentwicklung und Verkehrsströme, sondern reagieren auch mit städtebaulichen Strukturen auf vorhandene Lärmprobleme. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Mit der Verkehrsentwicklungsplanung wird die bereits heute hohe Nutzung des Fahrrads für die Bewältigung der täglichen Wege weiter gefördert. Dies und auch weitere Maßnahmen, z.B. Angebote zur verstärkten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), tragen zu einem umweltfreundlicheren und leiseren Verkehr bei. Darüber hinaus gibt es im Verkehrsbereich viele Einzelmaßnahmen und kleinräumige Konzepte, die Auswirkungen auf die Lärmbelastungssituation haben. Maßnahmen zur unmittelbaren Lärmentlastung sind die Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen, der Einbau von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung bei Fahrbahnerneuerungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Straßenumgestaltungen zugunsten des Umweltverbundes. Weitere umweltbezogene Planungen sind neben dem Lärmaktionsplan der Luftqualitätsplan und das Klimaschutzkonzept. Auch in diesen werden Konzepte und Maßnahmen entwickelt, die sich positiv auf die Lärmbelastungssituation auswirken können. Eine umfassende Zusammenstellung, in welchen Bereichen die Stadt Münster Planungen mit Wechselwirkungen zur Lärmbelastungssituation verfolgt, enthält der Bericht zu vorhandenen Planungen vom November 201232. In den in Kapitel 4 dieses Berichtes dargestellten strategischen Ansätzen zur Lärmminderung wird auf diese Planungen bzw. deren aktuelle Stände 2015 aufgebaut und die in Münster bereits bestehenden Ansätze mit eingebunden. Im nachfolgenden Kapitel werden konkrete Planungen und Maßnahmen, die in den letzten 5 Jahren bereits umgesetzt wurden oder deren Umsetzung konkret für die nächsten Jahre geplant ist, für die Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung dargestellt. 32 http://www.muenster.de/stadt/umwelt/pdf/LAP_muenster_planungen_ nov_2012.pdf 31 3.2 Umgesetzte Maßnahmen und Planungen in den Maßnahmenbereichen Konkret umgesetzte Maßnahmen und Planungen in den Maßnahmenbereichen betreffen die nachfolgenden Themenfelder: ● Ergänzungen und Erweiterungen des Straßennetzes Stadt Münster ● Umgestaltungs- und Umbaumaßnahmen an relevanten Straßen Lärmaktionsplan der 2. Stufe ● März 2016 ● ● ● Verkehrsmanagement, konkret die Einrichtung eines neuen Verkehrssteuerungssystem mit verbesserter Koordination der Lichtsignalanlagen Verkehrsunfallprävention, konkret die Geschwindigkeitsreduzierungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Fahrbahnsanierung, konkret die umgesetzten und vorgesehenen Sanierungsvorhaben und der Einbau von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung Aktiver Schallschutz (bei Straßen- und Schienenverkehrslärm) nach 16. BImSchV oder zur Lärmsanierung ● Bebauungspläne mit Lärmschutzfestsetzungen zum aktiven Schallschutz In der Aufstellung nicht berücksichtigt sind passive Schallschutzmaßnahmen, die keine Auswirkungen auf den Umgebungslärm haben (Förderung Schallschutzfenster und Festsetzung passiver Maßnahmen in Bebauungsplänen). 3.2.1 Umgesetzte Maßnahmen Maßnahmenbereiche der 1. Priorität In 8 der 24 Maßnahmenbereiche33 der ersten Priorität (siehe Tabelle 12) wurden in den letzten 5-10 Jahren mit der Einrichtung eines Verkehrssteuerungssystems Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses umgesetzt. In 13 Maßnahmenbereichen erfolgten Straßensanierungs- und Umbaumaßnahmen zumindest in Teilbereichen. Bei geeigneten Rahmenbedingungen kamen lärmmindernde Fahrbahnbeläge zur Anwendung. Im Abschnitt Bült des Straßenzuges Voßgasse / Bült / Mauritzstraße wurde 2012 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. 33 32 Die Überschneidung von zwei oder mehr Maßnahmen in einem Maßnahmenbereich ist möglich In der Weseler Straße wurde zwischen Sentmaringer Weg und der B 51 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf die innerstädtische Regelgeschwindigkeit von 50 km/h reduziert. Der Maßnahmenbereich Münsterstraße / Am Steintor wurde mit dem Bau der Umgehungsstraße Wolbeck (L 585n) entlastet. Der Bau einer Lärmschutzwand entlang der Schiene und damit eine Reduzierung der Zusatzbelastung durch Schienenverkehrslärm ist für die Hammer Straße zwischen Umgehungsstraße B 51 und Querung der Schienenwege umgesetzt. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Maßnahmenbereiche der 2. und 3. Priorität In den insgesamt 49 Maßnahmenbereichen der 2. und 3. Priorität wurden ebenfalls Maßnahmen der Verkehrsverstetigung und der Fahrbahnsanierung vorrangig umgesetzt (siehe Anhang, Anlage 2). In 10 Maßnahmenbereichen erfolgte die Erneuerung der LSA-Steuerung zur Verkehrsverstetigung. In 22 der Maßnahmenbereiche fanden Straßensanierungs- und Umbaumaßnahmen, z.T. in Teilbereichen, statt. Bei geeigneten Rahmenbedingungen kamen Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung zur Anwendung. In acht Maßnahmenbereichen wurden Geschwindigkeitsreduzierungen von 70 km/h bzw. 60 km/h auf 50 km/h realisiert. Im Zuge des Ausbaus der A 1 erhielt der Maßnahmenbereich nördlich des Kappenberger Damms Lärmschutzwände bzw. -wälle. 3.2.2 Vorhandene Planungen Maßnahmenbereiche der 1. Priorität In 10 der 24 Maßnahmenbereiche der 1. Priorität ist kurz- bis mittelfristig die Optimierung oder Erneuerung vorhandener LSA-Steuerungen zur Verkehrsverstetigung vorgesehen (mit der Umsetzung der Achse C Bahnhofsbereich wurde 2015 begonnen, die Restarbeiten werden bis April 2016 umgesetzt ). Für sechs Maßnahmenbereiche sind bis ca. 2020 Fahrbahnsanierungen (in Teilbereichen oder komplett) in Planung. Der Einbau von Asphalt mit lärmmindernder Wirkung wird hierbei bei geeigneten Rahmenbedingungen vorgesehen. Die Umgestaltung der Straßenräume ist in zwei Maßnahmenbereichen geplant: Grevener Straße südlich York-Ring (Umsetzung ab 2018) und Münsterstraße / Am Steintor (Ortsdurchfahrt Wolbeck, ab 2016). 33 Maßnahmenbereiche der 2. und 3. Priorität Kurz- bis mittelfristig ist für 20 Maßnahmenbereiche der 2. und 3. Priorität die Optimierung oder Erneuerung von LSA-Steuerungen vorgesehen (mit der Umsetzung der Achse C Bahnhofsbereich wurde 2015 begonnen, die Restarbeiten werden bis April 2016 umgesetzt ) Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die Instandsetzung von Fahrbahnen (komplett oder in Teilbereichen) ist in 10 Maßnahmenbereichen geplant. Der Einbau von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung wird hierbei bei geeigneten Rahmenbedingungen vorgesehen. Eine Umgestaltung ist für die Hüfferstraße geplant. In dieser soll die Radverkehrssituation verbessert und die Randbereiche aufgewertet werden. Mittel- bis langfristig sind folgende Planungen für Maßnahmenbereiche der 2. bzw. 3. Priorität relevant: ● ● Im Zuge des Ausbaus der Umgehungsstraße B 51 sind nördlich der Wolbecker Straße Lärmschutzwände bzw. -wälle vorgesehen. Im Maßnahmenbereich der B 51 südlich Zum Guten Hirten erfolgt zur Lärmminderung die Absenkung der Fahrbahn inklusive Trogbauwerk. Mit dem Bau einer Nordumgehung Roxel (derzeit kein Umsetzungsstand bekannt) würde die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt des Stadtteils Roxel deutlich reduziert. Für die Havixbecker Straße wird ein Rückgang von rund drei Viertel der Verkehrsbelastung mit entsprechender Lärmminderung prognostiziert. In Tabelle 12 dargestellt sind die vorhandenen Planungen und Maßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität. Hierbei wird differenziert zwischen bereits umgesetzten Maßnahmen und geplanten Maßnahmen. Eine umfassende Tabelle aller Maßnahmenbereiche mit zugeordneten Planungen befindet sich im Anhang, Anlage 2. 34 Länge (in m) Tabelle 12: Umgesetzte Maßnahmen und vorhandene Planungen in den Maßnahmenbereichen der ersten Priorität Umgesetzte Maßnahmen in den letzten 5 - 10 Jahren* Nr. ● Straße Abschnitt von bis 1 Weseler Straße Bismarckallee Geiststraße 415 LSA-Steuerung (Achse B1) -- 2 Steinfurter Straße Grevener Straße Wilhelmstraße 273 LSA-Steuerung (Achse B2) -- Wolbecker Straße Bremer Platz / Sauerländer Weg Hohenzollernring 616 LSA-Steuerung (Achse C) LSA-Steuerung (Achse G) -- LSA-Steuerung (Achse F); Instandsetzung Fahrbahn LSA-Steuerung (Achse C) -- 3 4 Hammer Straße Ludgeriplatz Geiststraße 5 Berliner Platz Hamburger Straße - Von-SteubenStraße 7 Hammer Straße Umgehungsstraße B 51 - ca. 20 nördlich Querung der Schienenwege 359 8 Weseler Straße Geiststraße Kolde-Ring 341 9 Geiststraße Weseler Straße ca. 70 m nördlich Goebenstraße 109 Instandsetzung Fahrbahn 1.160 73 Umbau; Instandsetzung Fahrbahn; Lärmschutzwand an Schiene LSA-Steuerung (Achse B1); Instandsetzung Fahrbahn Vorhandene Planungen** -- Sentmaringer Weg - Inselbogen 398 11 Hansaring Hafenstraße Dortmunder Straße 358 Fahrbahnsanierung Kreuzungsbereich Instandsetzung von Albersloher Weg bis Soester Straße Instandsetzung Fahrbahn in Teilbereichen 12 Moltkestraße Weseler Straße Ludgeriplatz 428 Fahrbahnsanierung in Teilbereichen -- 13 Grevener Straße ca. 80 m südlich Meßkamp York-Ring 576 Instandsetzung Fahrbahn in Teilbereichen LSA-Steuerung (Achse H); Instandsetzung Fahrbahn 14 Hammer Straße 566 Umbau / Instandsetzung Fahrbahn und Busspur LSA-Steuerung (Achse F) 537 LSA-Steuerung (Achse B2); Instandsetzung Fahrbahn in Teilbereichen Instandsetzung Fahrbahn in Teilbereichen 348 Fahrbahnsanierung im Kreuzungsbereich; -Anlage Schutzstreifen für Radverkehr Steinfurter Straße 16 Bremer Straße Hamburger Straße - Hafenstraße März 2016 -- Weseler 10 Straße 15 Lärmaktionsplan der 2. Stufe LSA-Steuerung (Achse F) LSA-Steuerung (Achse B1); Fahrbahnsanierung in Teilbereichen; Einführung 50 km/h Friedrich-EbertStraße - Umgehungsstraße B 51 ca.160 m südöstl. Austermannstr. ca.130 m nordwestl. Kreuzung Steinfurter Str. / York-Ring Stadt Münster 35 Schloss17 platz März 2016 Münzstraße Gerichtsstraße 513 -- LSA-Steuerung (Achse B2) Umbau Grevener Straße York-Ring Steinfurter Straße 567 19 Weseler Straße Inselbogen kurz vor B 51 713 Neubrückenstraße - Sonnenstraße 478 Herwarthstraße Hafenstraße 215 Voßgasse / 20 Bült / Mauritzstr. Von21 SteubenStraße Vorhandene Planungen** LSA-Steuerung (Achse B1); Instandsetzung Fahrbahn 18 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Abschnitt von bis Länge (in m) Nr. Straße Umgesetzte Maßnahmen in den letzten 5 - 10 Jahren* LSA-Steuerung (Achse B2); Fahrbahnsanierung; Einführung 50 km/h Tempo 30 im Bült LSA-Steuerung (Achse C) -- LSA-Steuerung (Achse C) Herrenstraße ca. 40 m nördlich Hiltruper Straße 239 Umgehungsstraße Wolbeck verkehrliche und funktionale Umgestaltung der Ortsdurchfahrt inkl. Geschwindigkeitsreduzierung Münzstraße ca. 30 m östlich Schlossplatz Buddenstraße 403 Fahrbahnsanierung LSA-Steuerung (Achse C); Instandsetzung Fahrbahn 24 Bergstraße Schlaunstraße Bergstraße 191 LSA-Steuerung (Achse C) Münsterstraße / 22 Am Steintor 23 Fahrbahnsanierungen mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit lärmmindernden Eigenschaften bei umgesetzten Maßnahmen vollständige Umsetzung bis April 2016 * Aus den letzten 10 Jahren sind die Bebauungsplanung (Zeitraum 2005 bis 04.2012) und Straßensanierungs- und Umbaumaßnahmen (Zeitraum 2005 bis 2015) eingeflossen. Bei allen weiteren einbezogenen Planungen wurden die letzten 5 Jahre berücksichtigt. ** Die Straßensanierungs- und Umbaumaßnahmen haben i.d.R. einen Umsetzungshorizont zwischen 2015 und 2020. 36 3.3 Lärmminderungswirkungen Mit einer Geschwindigkeitsreduktion von 50 km/h auf 30 km/h können in Abhängigkeit vom Lkw-Anteil Reduzierungen des Mittelungspegels bis 2,7 dB(A) erreicht werden. Das Lärmminderungspotential bei der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h beträgt 1,1 1,2 dB(A) und von 70 km/h auf 50 km/h bis zu 2,3 dB(A). Die bereits umgesetzten Geschwindigkeitsreduzierungen flossen bis auf Tempo 30 im Bült und Tempo 50 in der Weseler Straße und Grevener Straße in die aktuellen Berechnungen der Lärmkartierung ein. Für Maßnahmen der Verkehrsverstetigung und Fahrbahnsanierung (allgemein) besteht mit der VBUS34 keine Möglichkeit, die Minderungswirkung darzustellen. Unabhängig davon sind mit Verkehrsverstetigungen und Fahrbahnsanierungen Reduzierungen in der Lärmbelastungssituation zu erwarten. Verkehrsverstetigungen beispielsweise ermöglichen Lärmminderungen insbesondere im Bereich der Spitzenpegel. Effekte beim Mittelungspegel liegen bei einer Reduzierung von 1-2 dB(A). Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Für die in Münster eingesetzten Asphalte mit lärmmindernder Wirkung wurden in der Lärmkartierung auf Grundlage von Messungen Korrekturwerte DStrO (Abschläge je nach Fahrbahnoberfläche) von -2,5 bis -4,0 dB(A) berücksichtigt. Straßenumbaumaßnahmen wirken sich unmittelbar lärmmindernd aus, wenn sie eine Vergrößerung des Abstandes der Emissionsquelle Verkehr zur Bebauung ermöglichen. Maßnahmen zur Abstandsvergrößerung sind z.B. die Reduzierung von Fahrstreifen, die Reduzierung von Fahrbahnbreiten und die daraus resultierende Erweiterung von Seitenräumen. Die mit den Straßenausbaumaßnahmen verbundenen, möglichen Lärmminderungen sind abhängig von den umgesetzten aktiven Lärmschutzmaßnahmen. In der Regel wird die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV angestrebt. Darüber hinaus sind mit Straßenausbau- und Neubaumaßnahmen Verkehrsverlagerungen verbunden, die je nach Höhe der Verlagerungen Lärmwirkungen aufweisen können. 34 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen – VBUS vom 15. Mai 2006 (Rechenvorschrift für die strategische Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie) 37 4 Strategische Ansätze zur Lärmminderung Entsprechend dem Managementansatz der Umgebungslärmrichtlinie erfolgt die Maßnahmenentwicklung zur Lärmminderung in einem zweistufigen Verfahren: ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 ● zum anderen werden in den Maßnahmenbereichen grundsätzliche Handlungsspielräume und Maßnahmen zur Lärmminderung identifiziert. Die gesamtstädtischen Ansätze stellen geeignete Strategien dar, die in der wechselseitigen Verzahnung mit anderen Planebenen zu einer langfristigen Lärmminderung beitragen. ● 35 38 zum einen werden in gesamtstädtisch-strategischen Ansätzen geeignete Strategien zur Lärmminderung im Kontext mit Stadt- und Verkehrsentwicklung erarbeitet und Abbildung 9: Integration der Lärmaktionsplanung in andere raumbezogene Planungen35 Länderausschuss für Immissionsschutz LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, Stand 2012, S. 10 In den Maßnahmenbereichen werden darauf aufbauend Handlungsspielräume und Maßnahmen zur Lärmminderung identifiziert, die in Rahmenkonzepte kurzbis mittelfristig umsetzbarer Lärmminderungsmaßnahmen und einem integrierten Maßnahmenprogramm für die nächsten 5 Jahre münden. Die strategischen Ansätze zur Lärmminderung stehen in engem Zusammenhang mit der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Münster. Grundsätzliche Ansätze zur Vermeidung von Lärmemissionen im Straßenverkehr sind die Förderung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen, Strategien und Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr), Mobilitätsmanagement und zielverkehrsdämpfende Maßnahmen wie Parkraummanagement. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die Verminderung von Lärmemissionen setzt in konkreten Straßenräumen an. Es geht hierbei um eine leise und verträgliche Abwicklung bestehender oder zukünftiger Verkehrsmengen. Mit der Verminderung von Immissionen sind Strategien verbunden, auf vorhandene Lärmbelastungen durch Abstands-, Abschirm- oder städtebauliche Maßnahmen zu reagieren, um am Immissionsort oder innerhalb der Gebäude Lärmminderungen zu erreichen. Im Nachfolgenden werden die grundsätzlichen Strategien dargestellt und unter Berücksichtigung der in der Stadt Münster vorhandenen Planungen mögliche Ansatzpunkte und strategische Ziele für Münster benannt. Diese werden für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung weiter zu verfolgenden Konzepte im darauffolgenden Kapitel konkretisiert. 39 Die Tabelle gibt einen Überblick über die grundsätzlichen Strategien und zugeordneten Maßnahmenarten zur Lärmminderung auf kommunaler Ebene. ● Tabelle 13: Strategien und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung Strategie Maßnahmen Vermeidung von Lärmemissionen Stadtentwicklung: - verkehrssparsame Nutzungsdichte und -mischung - Lärmvermeidung bei Nutzungsansiedlungen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Verkehrsentwicklung: - Förderung des Umweltverbundes (ÖV, Rad, Fuß) - Integriertes Parkraummanagement (P&R, Parkraumbewirtschaftung) - (Betriebliches) Mobilitätsmanagement, Nutzungsmodelle (Carsharing, öffentl. Fahrräder) - Fahrzeugmanagement (E-Mobilität, leiser Fuhrpark) März 2016 Verlagerung von Lärmemissionen - räumliche Verlagerung auf neue Netzteile - räumliche Verlagerung / Bündelung im Bestandsnetz - Lkw-Routenkonzept Verminderung von Lärmemissionen - Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung - Verstetigung des Verkehrsflusses - Geschwindigkeitskonzept - Straßenraumgestaltung (zur Unterstützung Verkehrsverstetigung und Geschwindigkeitskonzept) Verminderung von Immissionen - Straßenraumgestaltung (Erhöhung Abstand Gebäude Emissionsquelle) - Bauleitplanung (Festsetzung von Nutzungszuordnungen, Bebauungsflächen, Gebäudestellungen ...) - Schallschutzwände, -wälle - Schallschutzfenster 40 4.1 Vermeidung von Lärmemissionen durch Stadtentwicklungs- und Regionalplanung 4.1.1 Grundsätze und Wirkungen In einer kompakten Stadtstruktur und daraus resultierenden kurzen innerstädtischen Wegen besteht ein wesentliches Potential zur Lärmminderung in der Reduzierung des Lärm verursachenden Kfz-Verkehrsaufkommens. Im Sinne einer Stadt der kurzen Wege sind der Erhalt und die Schaffung hoher Nutzungsmischungen und -dichten in der Stadt sowie dezentraler Einkaufsmöglichkeiten in den Wohngebieten sehr wichtig. Durch Orientierung auf kurze Wege, die möglichst ohne individuelle Kraftfahrzeuge zu bewältigen sind, kann lärmverursachende Verkehrsarbeit reduziert werden oder zumindest ein weiterer Anstieg vermieden werden. Darüber hinaus ist eine Siedlungsentwicklung in gut durch öffentliche Verkehrsmittel erschlossenen Bereichen sowie durch komfortable stadtteilverbindende Radverkehrsinfrastruktur Voraussetzung für eine umweltfreundliche Abwicklung auch von Wegen auf mittlerer Distanz. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die Flächennutzungs- und Bauleitplanung steuert die räumliche Entwicklung und bauliche Gestaltung der Stadt Münster. Wechselwirkungen mit der Lärmminderung bestehen über Fragen von Nutzungsdichten sowie Nutzungszuordnungen, Erreichbarkeiten und den daraus resultierenden Verkehrsströmen. Auf der Ebene der Bauleitplanung sind entsprechend § 50 BImSchG 36 zum einen die verträgliche Zuordnung von Nutzungen (inkl. Verkehrsnutzungen) und zum anderen Ansätze für die Entwicklung verkehrsvermeidender Strukturen („Stadt der kurzen Wege“ und „ÖPNV-affine Siedlungsstrukturen“) für den Umgang mit Lärmbelastungsstrukturen relevant. In der Expertise „Mobilität Münster / Münsterland 2050“37 wurde in einem Szenario Siedlung untersucht, wie sich mögliche räumliche Umverteilungen der Bevölkerung auf das Verkehrsgeschehen und die Verkehrsmittelwahl auswirken. Im Siedlungsszenario für 2050 wurde von einer stärkeren Konzentration auf urbane Orte (Innenstadt Münster) und ÖV-affine Räume im Münsterland ausgegangen. 36 37 „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.“ LK Argus Kassel GmbH im Auftrag der Stadt Münster: Expertise „Mobilität Münster / Münsterland 2050“, 2010 41 Die Berechnungsergebnisse haben gezeigt, dass ● ● März 2016 regional eine auf zentrale Orte und gute ÖV-Verbindungen ausgerichtete Siedlungspolitik eine Reduzierung der Verkehre der Auswärtigen und eine stärkere Nutzung des öffentlichen Verkehrs bei den verbleibenden Wegen ermöglicht. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe lokal eine Stärkung der Innenstadt als Wohnstandort den nichtmotorisierten Verkehr innerhalb Münsters weiter stärken kann und Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass zur Vermeidung der Kfz-Fahrten insbesondere im Quell- und Zielverkehr auch die Regionalplanung im Münsterland unterstützend tätig werden muss. Die Bemühungen für eine verkehrssparsame Siedlungsentwicklung können nicht an der Stadtgrenze aufhören. Darüber hinaus sind insbesondere bei den Einkaufs-, Freizeit und Ausbildungswegen innerorts durch Förderung der Nahmobilität und entsprechender Nahversorgungsstrukturen Ansätze zur Kfz-Verkehrsvermeidung vorhanden. 4.1.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung Vorhandene Ansätze in Münster Die Stadt Münster wurde am 20.06.2014 vom Umweltministerium NRW als flächensparende Kommune zertifiziert. Beim Zertifizierungsverfahren "Meilenstein" für flächensparende Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat Münster die höchste Stufe erreicht.38 Die für die Zertifizierung der Stadt Münster als flächensparende Kommune relevanten Ziele für die weitere räumliche Entwicklung Münsters sind u.a. im Erläuterungsbericht zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2003 und daran anschließenden Beschlüssen zur räumlichen Entwicklung dargestellt. Diese werden im Folgenden zusammenfassend benannt: ● ● 38 42 Die weitere Siedlungsentwicklung in Münster soll am Leitbild einer „nachhaltigen räumlichen Entwicklung” ausgerichtet werden. Eine „nachhaltige räumliche Entwicklung” in Münster soll sich künftig noch stärker an den städtebaulichen Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, „verstärkte Nutzungsmischung” und „dezentrale Konzentration” ausrichten. Eine verstärkte Orientierung der Siedlungsentwicklung auf diese drei städtebaulichen Ordnungsprinzipien muss unterstützt werden durch die siehe http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/strategie-modelle.html; hier: Beschlussvorlage V/0761/2014: Zertifizierungs- und Flächenbericht klassischen städtebaulichen Aufgabenfelder der Stadterneuerung und des Stadtumbaus. Aufgegebene, ehemals gewerblich oder militärisch genutzte Flächen bieten diesbezüglich in Münster ein kostbares Potenzial für Planungen und Maßnahmen im Rahmen der „Innenentwicklung” des Siedlungsbestandes. ● ● Im Grundsatz sollte „Innenentwicklung” Vorrang haben vor der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungszwecke. Sofern aber dennoch Siedlungsflächen zu Lasten des Freiraumes erweitert werden müssen, sollte dies nur an stadt- und umweltverträglichen Standorten geschehen. Die Stadt Münster bietet mit ihrer kompakten, multifunktionalen Innenstadt als Hauptzentrum, einem polyzentrischen System gut funktionierender, eigenständiger Stadtteile und einem Grünsystem, das die räumliche Siedlungsstruktur beispielhaft gliedert, hervorragende städtebauliche und naturräumliche Qualitäten und Voraussetzungen, um auch die weitere Siedlungsentwicklung der Stadt im Sinne einer „nachhaltigen räumlichen Entwicklung” - orientiert an den oben genannten Ordnungsprinzipien - auszurichten. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Auf der Ebene der vorbereitenden Planung soll sich die Umsetzung des Leitbildes einer „nachhaltigen räumlichen Entwicklung“ in Münster im Wesentlichen an den folgenden Leitzielen ausrichten: ● ● ● ● Entwicklung einer an den lokalen Ressourcen der Stadt angepassten Siedlungsstruktur, vorrangige Siedlungsentwicklung im Einzugsbereich leistungsfähiger Infrastruktur, insbesondere im Einzugsbereich leistungsfähiger Versorgungszentren und öffentlicher Verkehrsangebote, eine auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes abgestimmte Siedlungsentwicklung, Nutzung innerstädtischer Entwicklungspotentiale vor Flächeninanspruchnahme im Außenbereich. Nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplans 2004 wurden weitere Beschlüsse in entsprechende Zielrichtung gefasst, u.a. ● wurde mit den Beschlüssen zum „Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 in Münster“ die Verwaltung beauftragt, „ein umfassendes Konzept für eine klimaschonende Verkehrsentwicklung, für Klimaschutz in der räumlichen Stadtentwicklung und im Städtebau vorzulegen“. Dabei ist das weitere Wachstum der Siedlungsflächen im Stadtgebiet zu stoppen und durch Innenentwicklung, durch Flächenrecycling und durch städtebauliche Verdichtung in den Siedlungskernen zu kompensieren. 43 ● ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Mit den „Bausteinen für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Potenziale zur Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen abzuschätzen und in zwei ausgewählten Potenzialräumen modellhaft Aktivierungsstrategien für neues Wohnen im Bestand zu erproben. Als „Zielwert für die weitere Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 in Münster“ hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, dass ein Zielwert von 30 ha im Jahr für das weitere Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster durchschnittlich nicht überschritten werden soll. Das Handlungsprogramm zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Siedlungs- und Verkehrsfläche verdeutlicht bereits laufende Innenentwicklungsmaßnahmen und -projekte im Umfang von ca. 127 ha: v. a. Wiedernutzung der ehemaligen britischen Kasernenflächen und britischen Wohnstandorte, Wiedernutzung ehemaliger Gewerbestandorte, Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen. Mit der Erarbeitung eines Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen, dem Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025 und dem Handlungsprogramm Wohnen 2014 - 2020 wurde die Bedeutung der Innenentwicklung - und insbesondere auch die Nutzung der Konversionspotentiale - noch einmal bekräftigt. Aufgrund der hohen Wohnungsnachfrage kann die erforderliche jährliche Neubauleistung aber nur erreicht werden, wenn neue Wohnbaugebiete entwickelt werden. Es wird überschlägig davon ausgegangen, dass die Hälfte der Wohnungsbaufertigstellungen künftig im Siedlungsbestand im Rahmen der Innenentwicklung erfolgen wird. Für die übrigen Wohneinheiten werden neue Wohnbaugebiete benötigt. Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung Flächenentwicklung / Flächennutzungsplanung Aus Sicht der Lärmaktionsplanung ist anzustreben, dass auch bei zukünftigen Flächenentwicklungen bereits auf Ebene des FNP / Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten die Frage der Verkehrs- und Lärmwirkungen weiterhin untersucht und dargestellt wird (z.B. auch zur Abwägung / als Entscheidungsgrundlage bei Alternativen). Hierzu ist z.B. eine Verkehrsfolgenabschätzung in einem frühen Planungsstadium denkbar, die auch die Zielsetzungen zur verkehrlichen Erreichbarkeit / ÖPNV-Affinität überprüfbar gestaltet. Aus Sicht der Lärmaktionsplanung sind für eine lärmarme Siedlungsentwicklung folgende Prüfkriterien von Bedeutung, die auch in den Zielen der Stadt Münster für die weitere räumliche Entwicklung Berücksichtigung finden: 44 Entwicklung kompakter und gemischt genutzter Stadtstrukturen zur Verkehrsund Lärmvermeidung ● ● Innenentwicklung vor Außenentwicklung: Wird der Entwicklung von Flächen im bebauten Zusammenhang Vorrang gegeben vor Neuausweisungen auf der „Grünen Wiese“? Nähe zu vorhandenen Infrastrukturen: Sind in fußläufiger Entfernung von zu entwickelnden Wohnbauflächen Versorgungsmöglichkeiten mit Waren des alltäglichen Bedarfs sowie erforderliche soziale Infrastrukturen (u. a. Kindergärten) und Bildungseinrichtungen (u. a. Grundschule) vorhanden bzw. geplant? ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Nähe zur Innenstadt / zu zentralen Bereichen: Liegt die zu entwickelnde Fläche in der Nähe zur Innenstadt bzw. zu anderen zentralen Standorten mit Dienstleistungs- und Arbeitsplatzangeboten? Flächenausweisung an gut erschlossenen Standorten ● ● ● ÖPNV-Erschließung: Besteht in guter Erreichbarkeit der zu entwickelnden Fläche ein attraktives ÖPNV-Angebot bzw. lässt sich ein attraktives ÖPNV-Angebot in die geplante Fläche integrieren (z.B. Linienverlängerung möglich)? Erreichbarkeit der Innenstadt / zentraler Bereiche: Ist die Innenstadt bzw. andere zentrale Standorte mit Dienstleistungs- und Arbeitsplatzangeboten von der zu entwickelnden Fläche gut mit Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zu erreichen? Anbindung an das übergeordnete Straßennetz: Ist die zu entwickelnde Fläche an das übergeordnete Straßennetz angebunden? Sind Belastungszunahmen (Kfz und Lärm) an bestehenden Lärmschwerpunkten zu erwarten? Die genannten Kriterien sind für eine mittel- bis langfristige Entwicklung von verkehrssparsamen Stadtstrukturen, wie sie auch in den strategischen Stadtentwicklungszielen für Münster verankert sind, von Bedeutung. Diese sind nicht nur für die Lärmminderung wichtig, sondern stellen auch entscheidende Ansätze für die Luftreinhaltung und den Klimaschutz dar. Gemeinsames Ziel ist die Reduzierung des Gesamtverkehrsaufkommens und die Schaffung von Rahmenbedingungen zur lärmarmen Abwicklung des verbleibenden Verkehrs. Darüber hinaus weisen sie Synergieeffekte zu Handlungszielen einer auf den demografischen Wandel eingehenden Stadtentwicklung auf, indem u. a. eine nichtmotorisierte Bewältigung von Alltagswegen in der unmittelbaren Wohnumgebung (Einkauf, Erledigungen, Bildung) und die langfristige Auslastung von sozialen und technischen Infrastrukturen unterstützt wird. 45 Neben den zukünftigen Entwicklungskriterien sind konkrete Ziele zur Unterstützung einer lärmarmen Siedlungsentwicklung in Münster: ● die Stärkung der Innenstadt Münsters als Wohnstandort, ● die Förderung der Nahmobilität durch Sicherung und Stärkung dezentraler Versorgungseinrichtungen und Stadt Münster ● Lärmaktionsplan der 2. Stufe Verkehrsintensive Vorhaben März 2016 eine auf zentrale Orte und gute ÖV-Verbindungen ausgerichtete Siedlungspolitik in der Region. Bereits bisher wurden in der Stadt Münster größere und verkehrsintensive (städtebauliche) Projekte unter Einbindung verkehrlicher oder lärmtechnischer Voruntersuchungen und Auswirkungen, teilweise in Alternativen und Varianten geplant, abgewogen und umgesetzt. Aus Sicht der Lärmaktionsplanung ist diese frühzeitige Einbindung der Lärmbelastungssituation bei der Planung verkehrsintensiver Vorhaben für die Vermeidung zusätzlicher unverträglicher Lärmbelastungen von hoher Bedeutung. Auf der Grundlage der mit der Lärmaktionsplanung erarbeiteten Erkenntnisse sollen insbesondere die Lärmbetroffenheit (lärmbedingte Nutzungskonflikte) und die herausgearbeiteten Lärmschwerpunkte und Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung in zukünftige Prüfungen einfließen. Ziel ist, mit den Vorhaben verbundene zusätzliche Verkehre möglichst umweltverträglich und lärmarm abzuwickeln. Die Nutzungskonflikte sollten so gering wie möglich gehalten werden. Neben grundsätzlichen Standortentscheidungen kann dies durch die Konzipierung und Umsetzung von Maßnahmen erfolgen, die zur Minderung des Kfz-Verkehrsaufkommens beitragen. Entsprechende Konzepte (z.B. ein auf das Verkehrsaufkommen orientiertes attraktives ÖPNV-Angebot, optimierte Einbindung des Standortes in das Radwegenetz, gute und ausreichende Abstellanlagen für Fahrräder, umfassendes Mobilitätsmanagement inkl. der Bewirtschaftung der zu schaffenden Parkplätze) sollten wesentlicher Bestandteil des Prüf- und Planungsverfahrens für verkehrsintensive Vorhaben sein. 46 4.2 Vermeidung von Lärmemissionen durch Verkehrsentwicklungsplanung 4.2.1 Grundsätze und Wirkungen Eine Vielzahl von Wirkungszusammenhängen und gemeinsamen Maßnahmenansätzen bestehen zwischen der Lärmaktionsplanung und der Verkehrsentwicklungsplanung. Neben den Effekten der Lärmminderung durch Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsarten sind als positiver Synergieeffekt bei sinkenden Verkehrsbelastungen größere Handlungsspielräume im Straßenraum vorhanden, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Erhöhung der Straßenraumqualität genutzt werden können. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Mögliche Wechselwirkungen und Synergieeffekte zwischen den Maßnahmenbereichen der Verkehrsentwicklungsplanung zur Umweltverbundförderung und Lärmminderungsplanung sind: Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Maßnahmen der Förderung und Sicherung des Öffentlichen Verkehrs dienen dazu, Kfz-Verkehre auf den Öffentlichen Verkehr, der eine leisere Verkehrsabwicklung als der motorisierte Individualverkehr ermöglicht, zu verlagern. Eine entsprechend lärmarme Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs (lärmarme Fahrzeuge) ist bedeutend für eine Akzeptanz bei Netz- bzw. Ausbaumaßnahmen für diese Verkehrsarten. Weitere Synergien der ÖPNV-Förderung mit der Lärmminderungsplanung bestehen bei Verkehrsmanagementmaßnahmen im Straßenraum (z.B. im Zuge der Priorisierung des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Kfz-Verkehr) und bei baulichen Maßnahmen, z.B. der Anlage von Busspuren oder Haltestellen des ÖPNV. Förderung des Radverkehrs Die Förderung des Radverkehrs und eine damit verbundene mögliche Verlagerung von Kfz-Fahrten zum Radverkehr sind u. a. maßgeblich von der Existenz durchgehender, sicherer und komfortabler Radverkehrsanlagen abhängig. Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in Straßenräumen stellt einen Beitrag zur Lärmminderung durch eine mögliche Beeinflussung des Verkehrsablaufes sowie durch eine veränderte Straßenraumgestaltung mit größeren Abständen der Emissionsquelle Straßenverkehr zur Bebauung dar. 47 Förderung des Fußgängerverkehrs Der Fußgängerverkehr ist insbesondere an Hauptverkehrsstraßen auf komfortable Wegeverbindungen und sichere Querungen angewiesen. Darüber hinaus sollte zur Förderung des Fußgängerverkehrs ein engmaschiges, umwegfreies Fußwegenetz angeboten werden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die Förderung des Fußgängerverkehrs als leise Verkehrsart hat weitere Wechselwirkungen mit der Lärmaktionsplanung in der Straßenraumgestaltung. Breite Gehwegbereiche ermöglichen einen ausreichenden Abstand der Emissionsquelle zur angrenzenden Bebauung und haben auch wesentlichen Einfluss auf das subjektive Lärmempfinden, das u. a. von der Straßenraumqualität abhängt. Maßnahmen zur Verbesserung der sicheren Überquerbarkeit von Straßen (Mittelstreifen, Mittelinsel, Blockschaltung) können darüber hinaus zu einem angepassten Geschwindigkeitsniveau und gleichmäßigem Verkehrsfluss beitragen. In diesem Zusammenhang bestehen auch deutliche Wechselwirkungen zwischen Lärmminderung und Verkehrssicherheit (für die nichtmotorisierten Verkehrsarten). Parkraummanagement Parkraumangebote sind Ziel und Quelle von Kfz-Fahrten und haben somit auch Auswirkungen auf Lärmbelastungen. Ein geeignetes Parkraummanagement ist daher ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Beeinflussung des Verkehrsgeschehens und der Lärmsituation. Konkret kann die Parkraumbewirtschaftung zu einer Minderung der Immissionen beitragen, indem sie den Kfz-Zielverkehr (v. a. im Berufsverkehr) und den kleinräumigen Parksuchverkehr verringert und zu einer Verlagerung dieser Fahrten auf emissionsarme Verkehrsarten führt. Untersuchungen haben ergeben, dass nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung die mittlere Parkplatzauslastung deutlich gesenkt werden konnte, Anwohner und Geschäftsleute fanden wieder leichter freie Parkplätze. Beschäftigte kommen häufiger ohne Auto zur Arbeit, der Kfz-Verkehr konnte insgesamt reduziert werden. Mobilitätsmanagement Mobilitätsmanagement ist eine unterstützende Strategie, Kfz-Verkehr zu vermeiden, indem über Informationen und Anreize die Nutzung alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten bzw. lärmarmer Verkehrsmittel erhöht wird. Das betriebliche Mobilitätsmanagement ist aus Sicht der Lärmminderung besonders für Betriebe sinnvoll, die in sensiblen Bereichen liegen und einen hohen Anteil von Beschäftigten mit sehr frühem oder spätem Schichtwechsel haben (z.B. Industriebetriebe, Logistikbetriebe, Krankenhäuser). Auch die 48 Vermeidung von nächtlichen MIV-Fahrten von oder zu diesen Standorten kann deutliche Lärmminderungswirkungen haben. Entsprechende Untersuchungen zeigen, dass eine Reduktion von rund 20 % der MIV-Anteile im Berufsverkehr zu einzelnen Betrieben möglich ist. 4.2.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung Stadt Münster Vorhandene Ansätze in Münster Das Verkehrsgeschehen in Münster zeichnet sich bereits heute durch einen sehr hohen Anteil der Umweltverbundverkehrsmittel, insbesondere des Radverkehrs aus. Die nachfolgende Grafik zeigt die Anteile der verschiedenen Verkehrsmittel (Modal Split) an den täglichen Wegen der Münsteraner Bevölkerung. ● Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Abbildung 10: Modal Split der Münsteraner Bevölkerung, 1982 - 201339 Mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans40 soll auf die gesamtstädtisch zunehmenden Kfz-Verkehrsmengen, den wachsenden Einfluss des regionalen Kfz-Verkehrs im Stadtgebiet, die Anforderungen der wirtschaftlichen 39 40 Quelle: Stadt Münster, 2015 zu diesem liegen verschiedene Bausteine vor, u.a. eine umfassende Analyse des Verkehrsgeschehens im 1. Zwischenbericht 49 Entwicklung und des demografischen Wandels und nicht zuletzt auf die Maßgaben der EU-Umweltgesetzgebung reagiert werden. „Der neue Verkehrsentwicklungsplan wird demnach insbesondere die nachfolgenden Zielsetzungen verfolgen: ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 ● Verbesserung des Modal-Split im Stadt-Umland-Verkehr durch Stärkung des ÖPNV/SPNV, Sicherung und ggf. Verbesserung des Modal-Split der Münsteraner Verkehrssteilnehmer, insbesondere in den Außenstadtteilen, ● umweltverträgliche Abwicklung der notwendigen Verkehre, ● Erhöhung der Verkehrssicherheit, ● Sicherstellung der Verkehrsinfrastruktur in guter Qualität, ● ● stärkere Nutzung des Verkehrsmanagements beim Betrieb des ÖPNV und des Kraftfahrzeugverkehrs und Schaffung eines attraktiven und sicheren Angebotes für die Nahmobilität (Radverkehr und Fußgängerverkehr).“41 Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung Die im 1. Zwischenbericht Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 enthaltenen Ansätze zur Förderung des Umweltverbundes unterstützen auch die Vermeidung von Lärmemissionen. Handlungsschwerpunkte und räumliche Maßnahmenanforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung sind hierbei insbesondere: ● ● das Anstreben einer Gesamtkonzeption für das Münsterland bzw. die Intensivierung der Betrachtung der Quell- und Zielverkehre die weitere Förderung der Umweltverbundverkehrsarten: - weitere Förderung des Fahrradverkehrs - Umsetzung von Ansätzen zur Fußgängerförderung - Überprüfung und Anpassung des Angebotes im ÖPNV ● 41 50 weitere Umsetzung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, 1. Zwischenbericht Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 - Baustein I: Analyse -, 2009 ● ● Förderung einer flexiblen Verkehrsmittelnutzung durch neue Nutzungsmodelle (Carsharing) Integration neuer Technologien (E-Mobilität) Gesamtkonzeption für das Münsterland Der Stadt-Umland-Verkehr verursachte 2007 44% des Kfz-Verkehrs im Stadtgebiet. Die daraus resultierenden hohen Belastungen auf den radialen Einfallstraßen spiegeln sich deutlich in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung wieder, die Schwerpunkte an diesen Straßen aufweisen. Zur aus Lärmminderungssicht anzustrebenden Reduzierung der Verkehrsbelastung insbesondere auf den Radialstraßen kommt somit der Reduzierung des Ziel- und Quellverkehrs eine herausragende Bedeutung zu. Dabei sind nicht nur Berufspendler- und Ausbildungspendler zu berücksichtigen, sondern auch die sonstigen Wegezwecke Einkauf, Freizeit, private Erledigungen. Zur Lärmminderung auf den Radialstraßen sollten Handlungskonzepte entwickelt werden, die zielgruppenspezifisch zu einer Verlagerung von Wegen vom Kfz-Verkehr insbesondere auf den lärmarmen öffentlichen Verkehr beitragen können. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Diese Handlungskonzepte können nicht erst an der Stadtgrenze von Münster ansetzen. Auf Grund der Problemstellung kommt der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Stadt Münster und das Münsterland in einer regionalen Verkehrsplanung eine hohe Bedeutung zu. Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes Aus Lärmminderungssicht ist es zu unterstützen, den heute bereits sehr hohen Radverkehrsanteil der Münsteraner Bevölkerung weiter auszubauen. Hierzu soll neben den bisher umgesetzten Maßnahmen ein Schwerpunkt auf komfortable Radverkehrsrouten für die Überwindung auch größerer Distanzen ( 20 km) gesetzt werden, um die mit der E-Mobilität im Radverkehr verbundenen Potentiale an längeren Wegen und höheren Geschwindigkeiten nutzen zu können. Darüber hinaus ist eine Förderung des Radverkehrs durch Umverteilung von Kfz-Verkehrsflächen zu prüfen. Mit Verlagerung von Radverkehrsflächen in den Fahrbahnbereich können Maßnahmen zur Fußgängerförderung verbunden werden. Breitere Gehwege und eine Reduzierung der Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern können das Zufußgehen stärken und die Anteile dieser leisen Fortbewegungsart stabilisieren und ggf. erhöhen. Die weitere Verbesserung des ÖPNV und eine Intensivierung der Nutzung sind insbesondere im Quell- und Zielverkehr, aber auch in der Anbindung der Außenstadtteile zur Entlastung der Radialstraßen, von Bedeutung. 51 Weitere Umsetzung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements Weitere Anreize zur ÖPNV-Nutzung bzw. den Umstieg auf lärmarme Verkehrsmittel können durch die Umsetzung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements gegeben werden. Ein Schwerpunkt können hierbei betriebsbezogene Verkehre sein (betriebliches Mobilitätsmanagement), aber auch Kampagnen zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu anderen Wegezwecken und die Unterstützung von eigenständigen Wegen von Kindern. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Förderung einer flexiblen Verkehrsmittelnutzung durch neue Nutzungsmodelle Mobilpunkte zur Optimierung der Verkehrsmittelverknüpfung im Umweltverbund bestehen in Münster bereits. Zur weiteren Flexibilisierung der Verkehrsmittelnutzung zugunsten der umweltfreundlichen Verkehrsmittel sollen diese ausgebaut werden. Integration neuer Technologien (E-Mobilität) Unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung lokaler Emissionen ist Elektromobilität auch im Bereich der Lärmminderung von Interesse. Insbesondere für den innerstädtischen Verkehr wird unter bestimmten Voraussetzungen ein geringerer Geräuschpegel für Elektrofahrzeuge im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor erwartet. Positive Effekte der Elektromobilität sind dann zu erwarten, wenn diese in langfristige Strategien zur Förderung einer veränderten Mobilität integriert werden. Elektromobilität kann als Unterstützung insbesondere des Fahrradverkehrs und als Bestandteil von integralen, multimodalen Mobilitätskonzepten dienen. 4.3 Räumliche Verlagerung von Lärmemissionen 4.3.1 Grundsätze und Wirkungen Hintergrund der Strategien zur Verlagerung von Lärmemissionen ist die Bestrebung, Verkehre aus belasteten bzw. sensiblen Bereichen herauszunehmen. Damit verbunden ist eine Bündelung auf möglichst unsensiblen Trassen. Aus lärmtechnischer Sicht ist die Bündelung von Verkehren vorteilhaft: ● ● 52 Kann z.B. in einer untergeordneten Straße der Kfz-Verkehr von 4.000 Kfz/24 h auf 2.000 Kfz/24 h reduziert werden, entspricht dies einer Abnahme der Lärmbelastung um 3 dB(A). Werden die verlagerten 2.000 Kfz/24 h auf einer heute mit 10.000 Kfz/24 h belasteten Straße „abgewickelt“, so erhöht sich dort die Lärmbelastung lediglich um 1 dB(A). ● Abbildung 11: Beispiel für Minderungspotentiale durch Verkehrsbündelung Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Quelle: eigene Darstellung Die Bündelung von Verkehren ist nicht unbegrenzt möglich. Zählen die Hauptverkehrsachsen, auf die ggf. weitere Verkehre verlagert werden sollen, ebenfalls zu den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung, d.h. sind auch dort bereits Grenzwerte oder Richtwerte z.B. der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten, sollten weitere Zuwächse vermieden werden, wenn keine gegensteuernden Maßnahmen (z.B. Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung) möglich sind. Auch die Auswirkungen auf die Luftschadstoffbelastungen sind zu berücksichtigen. Diese stehen einer weiteren Bündelung von Kfz-Verkehren häufig entgegen. Insbesondere beim Neubau von Straßen ist es aus Sicht der Lärmaktionsplanung Ziel, die Entlastungspotentiale dieser neuen Straßenverbindungen für stark lärmbelastete Bereiche so intensiv wie möglich zu nutzen. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass auf den Zulaufstrecken zu den neuen Straßenverbindungen die Gefahr einer erhöhten Verkehrs- und Lärmbelastung besteht. Für die neue Straße selbst wird dagegen Lärmvorsorge nach 16. BImSchV mit höheren Lärmstandards als in der Sanierungsplanung getroffen. Neben der Bündelung und Verlagerung von Verkehren auf Neubaustrecken sind Möglichkeiten einer räumlichen Verlagerung von Verkehren im Bestandsnetz zu analysieren. Bedingung ist auch hier das Vorhandensein entsprechend leistungsfähiger, umwegfreier und nach Möglichkeit lärmunsensibler Straßenverbindungen. 4.3.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung Vorhandene Ansätze in Münster Die Netzgestaltung für den Kfz-Verkehr ist Inhalt der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans für Münster. Dieser legt das Verkehrsnetz mit seinen verkehrlichen Funktionen fest. Weiterhin sind in der Verkehrsentwick53 lungsplan-Fortschreibung die vorgesehenen ergänzenden Straßennetzverbindungen dargestellt. Verkehrsverlagerungen werden durch die Straßennetzergänzungen und die Überprüfung einer Umorganisation des Straßennetzes im innerstädtischen Bereich angestrebt. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Relevante Neu- und Ausbaumaßnahmen im städtischen Straßennetz Münsters sind: ● ● Bau der Umgehungsstraße Wolbeck (umgesetzt Ende 2014) geplanter Ausbau der B 51 und Verlängerung der B 51 durch Neubau der B 481n Im Hinblick auf die realisierte Umgehungsstraße Wolbeck wurde ein Integriertes Handlungskonzept für die weitere Entwicklung der Ortsmitte aufgestellt. Mit diesem sollen die mit der Entlastung der Ortsmitte vom Durchgangsverkehr entstandenen Möglichkeiten für die Belebung und Neugestaltung des öffentlichen Raumes, die lokale Wirtschaft und zur Verbesserung für Bus-, Kfz-, Radund Fußverkehr genutzt werden. Neben den Straßenbaumaßnahmen wird eine Neuklassifizierung des Straßennetzes angestrebt. „Mittelfristig ist die Neuordnung des großräumigen und des überregionalen Straßennetzes im Stadtgebiet zu überprüfen. Dies betrifft zum einen die Einstufung der Landesstraße L551, die als überregionale Straße aufgrund der Parallellage zur A 43 entbehrlich ist. Großräumige Verkehre werden heute innenstadtnah geführt (1. Nordtangente, Am Stadtgraben, Moltkestraße). Es ist zu prüfen, ob zukünftig die Straßen des 2. Tangentenringes diese Funktion übernehmen sollten.“ 42 Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung Lärmminderung durch Straßenneu- und -ausbau Die räumliche Verlagerung von Kfz-Verkehren und damit verbundenen Lärmemissionen durch Verkehrsnetzgestaltung und Verkehrslenkung ist sinnvoll, wenn geeignete Straßenführungen zur Verfügung stehen, die die zu verlagernden Verkehre aufnehmen können und an denen aufgrund der angrenzenden Nutzungen davon ausgegangen werden kann, dass keine neuen Konfliktbereiche durch die steigenden Lärmbelastungen entstehen. 42 54 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, 1. Zwischenbericht Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 - Baustein I: Analyse -, 2009, S. 39 Aus Lärmsicht ist bei den Planungen zu berücksichtigen, dass auf den Zulaufstrecken zu den neuen Straßenverbindungen die Gefahr einer erhöhten Verkehrs- und Lärmbelastung besteht. Hier sollte mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert werden. Für die Akzeptanz erforderlicher Neubaustrecken sollen die negativen Auswirkungen durch diese soweit wie möglich minimiert werden. Hierzu zählt unter anderem der absolute Vorrang aktiver vor passiven Schallschutzmaßnahmen. Wesentlicher Aspekt einer effektiven Entlastung der Bestandsstrecken durch Straßenneu- und -ausbauten ist eine Sicherstellung der reduzierten Verkehrsbelastung durch zeitgleiche Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrslenkung, insbesondere von kapazitätsreduzierenden Maßnahmen in den zu entlastenden Straßen. Im Gesamtnetz sollten mit den Straßenneubauten keine Kapazitätserweiterungen für den Kfz-Verkehr angestrebt werden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Für die effektive Lärmminderung durch die geplanten Straßennetzergänzungen wird empfohlen, ● ● eine weitest gehende Entlastung der Ortsdurchfahrt Wolbeck durch entsprechende baulich / gestalterische und verkehrsorganisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, den geplanten Ausbau der B 51 inkl. der Verlängerung durch den Neubau der B 481n für Entlastungen im südöstlichen Stadtgebiet (Einfallstraßen und Tangentenring) zu nutzen; hierzu sollten entsprechende Untersuchungen durchgeführt werden. Lärmminderung durch Verkehrsverlagerungen im Bestandsnetz Ein Ansatzpunkt zur Verkehrsverlagerung im Bestandsnetz ist die Überprüfung der Umorganisation des Straßennetzes im innerstädtischen Bereich. Das Ziel der Stadt Münster ist, großräumige Verkehre zukünftig nicht mehr innenstadtnah zu führen, sondern zu prüfen, ob die Straßen des 2. Tangentenringes diese Funktion übernehmen könnten. Im Zuge der Neuklassifizierung des Straßennetzes besteht zudem das Ziel, die Innenstadtstraßen aus der übergeordneten Klassifizierung herauszunehmen (inkl. einer Verlegung der B 54). Eine Entlastung des 1. Tangentenringes ist aus Sicht der Lärmaktionsplanung zu begrüßen. Für einige innenstadtnahe Maßnahmenbereiche 1. Priorität der Lärmaktionsplanung könnten damit Reduzierungen der Lärmbelastung erreicht werden. Demgegenüber würden die Straßen des 2. Tangentenringes stärker belastet. Auch diese weisen Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung der 2. und 3. Priorität auf. In den großzügig dimensionierten Straßenräumen bestehen grundsätzlich bessere Möglichkeiten, größere Verkehrsmengen verträglich abzuwickeln. Darauf weist auch die auf dem 2. Tangentenring unproblematischere Luftschadstoffbelastung hin. Zur Kompensation zusätzlicher Verkehrs55 belastungen wird dennoch empfohlen, auf dem 2. Tangentenring u.a. durch Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung entgegenzusteuern. Grundsätzlich ist für eine effektive Bündelung von Kfz-Verkehren auf möglichen Hauptachsen bzw. Haupttangenten eine weitere Dämpfung der gesamten KfzVerkehrsmengen sinnvoll, um ausreichend Handlungsspielräume zu gewährleisten und Überlastungen auf den Bündelungsstrecken zu vermeiden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe 4.4 Lärmminderung durch Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung März 2016 4.4.1 Grundsätze und Wirkungen Die Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahndecke übt einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Kfz-Lärms aus. Die Sanierung von Fahrbahnoberflächen ist dabei eine kontinuierliche Aufgabe zum Erhalt des Fahrbahnzustands aus Gründen des Straßenvermögens und der Verkehrssicherheitspflicht. Die Lärmsanierung ist dabei ein weiterer, aus Sicht der Lärmaktionsplanung gewünschter Aspekt. An lärmbelasteten Situationen kann der Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen zu einer wirksamen Lärmreduzierung führen. Sanierung lärmerhöhender und schadhafter Fahrbahnbeläge Unebene Pflasterbeläge führen bei Geschwindigkeiten von 50 km/h zu 6 dB(A) höheren Lärmbelastungen als bei Asphaltbelägen, bei 30 km/h beträgt der Unterschied 3 dB(A). Ein Austausch von Pflasterbelägen führt zu entsprechenden Lärmminderungen. Im Hauptverkehrsstraßennetz sind häufig keine Pflasterbeläge mehr vorhanden. Im Nebennetz ist in Abhängigkeit von den vorhandenen Verkehrsbelastungen und unter Berücksichtigung weiterer Belange (z.B. Denkmalschutz, Gestaltung) der Austausch vorhandener Pflasterbeläge bei auftretenden Lärmbelastungen zu prüfen. Aber auch mit der Sanierung schadhafter Asphaltbeläge kann eine Lärmminderung um 1 bis 2 dB(A) erreicht werden, die allerdings mit den bestehenden Berechnungsvorschriften nicht darstellbar ist. 56 Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung Die unterschiedlichen Emissionsverhalten einzelner Straßenbeläge können u.a. den Berechnungsgrundlagen für Straßenverkehrslärm (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90 43 bzw. VBUS44) entnommen werden. In die Richtlinien sind derzeit allerdings nur Oberflächen mit einem lärmmindernden Abschlag (DStrO) für Geschwindigkeiten über 60 km/h eingeflossen. Eine Anpassung der Richtlinien ist in Bearbeitung. Für Straßen außerorts stehen u.a. mit den offenporigen Asphaltdeckschichten zugelassene lärmmindernde Beläge zur Verfügung. Innerorts sind dagegen durch die niedrigeren Geschwindigkeiten und weitere Randbedingungen weniger Möglichkeiten vorhanden. Im innerstädtischen Geschwindigkeitsbereich sind insbesondere die Rollgeräusche von Pkw relevant. Rollgeräusche der Lkw sind erst bei höheren Geschwindigkeiten dominanter als das Antriebsgeräusch der Lkw. ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Abbildung 12: Anteil von Roll- und Antriebsgeräuschen an der Gesamtemission 45 Für die spezifischen städtischen Fahrsituationen mit „vielen Lenk-, Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgängen und daraus resultierend größeren horizontalen Kräften“ sind sinnvoll insbesondere „Beläge einer Textur einzusetzen, die wenig mechanische Anregung verursacht. Hierfür ist ein kleines Größtkorn 43 44 45 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 sowie Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991, Sachgebiet 12.1 Lärmschutz vom 25.04.1991 - StB 11/26/14.86.22-01/27 Va 91 - des Bundesministers für Verkehr Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen, VBUS, 2006 Stadt Münster/ Müller BBM: CPX-Monitoring Münster 2009 - 2012, Schalltechnische Untersuchungen und Langzeitmonitoring an verschiedenen geräuschmindernden Fahrbahnbelägen 57 hilfreich. Es bieten sich SMA 0/5, LOA 5 D und evtl. auch Asphaltbetone und Dünnschichtbeläge an.“46 Keiner der genannten Beläge ist derzeit in den Lärmberechnungsvorschriften mit Abschlägen (DStro) berücksichtigt. Zukünftig können entsprechend den vorliegenden aktualisierten Entwürfen zu den RLS für Asphalte mit lärmmindernden Wirkungen nachfolgende Korrekturwerte zur Anwendung kommen: Stadt Münster ● Lärmaktionsplan der 2. Stufe Abbildung 13: Korrekturwerte für verschiedene Straßendeckschichttypen entsprechend aktuellen Entwürfen der RLS-1647 März 2016 46 47 58 Stadt Münster/ Müller BBM: CPX-Monitoring Münster 2009 - 2012, Schalltechnische Untersuchungen und Langzeitmonitoring an verschiedenen geräuschmindernden Fahrbahnbelägen, S. 1 Die RLS-16, Was hat sich bewährt, was wurde verbessert? Dr. Wolfram Bartoloaeus, bast, Vortrag bei der Tagung Umgebungslärmrichtlinie - die Dritte (Veranstalter: LÄRMKONTOR) am 26./ 27.03.2015 4.4.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung Vorhandene Ansätze und Erfahrungen in Münster In Münster wurden auf Teilbereichen des nördlichen Tangentenringes, der Grevener Straße und der Ostmarkstraße zwischen 2009 und 2012 Fahrbahnsanierungen mit Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen durchgeführt. Zum Einsatz kamen LOA 5D, SMA 5S, SMA 0/8 LA und Microvia 5 LA. Ergebnisse von Nahfeld (CPX)-Messungen der Reifen-Fahrbahngeräusche ergaben, dass diese Beläge gegenüber herkömmlichen Deckschichten zwischen 3 und 5 dB(A) niedrigere Pegel aufweisen. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Mit zunehmender Liegedauer ergibt sich aber eine Reduzierung der Minderungswirkung bis fast auf das Niveau eines Standardbelages. ● Abbildung 14: Zeitreihe der CPXI-Werte für unterschiedliche Messabschnitte48 Weiterhin ergeben die CPX-Messungen, dass die Unterschiede zwischen dem lärmmindernden Asphalt LOA 5D und dem Standardbelag SMA bei längerer Liegedauer geringer werden.49 SMA-Beläge werden von der Stadt Münster standardmäßig auf Hauptverkehrsstraßen eingesetzt. Entsprechend der Erfahrungen der Stadt Münster sind 48 49 Stadt Münster/ Müller BBM: CPX-Monitoring Münster 2009 - 2012, Schalltechnische Untersuchungen und Langzeitmonitoring an verschiedenen geräuschmindernden Fahrbahnbelägen ebenda 59 besondere lärmoptimierte Fahrbahnbeläge in der Regel rd. 15-20% teurer als die herkömmlichen Beläge wie z.B. SMA 5 S, SMA 8 S oder AC 8 DS, die auch lärmmindernde Wirkungen besitzen. Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Bei kommenden Fahrbahnsanierungen an Straßen mit hohen Lärmbelastungen sollte grundsätzlich geprüft werden, ob die Sanierung der Fahrbahnoberflächen für möglichst zusammenhängende Bereiche erfolgen kann. Für diese sollte der Einbau von Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen entsprechend den neuen RLS-16 geprüft werden, soweit dies aufgrund der Verkehrsbelastungssituation, insbesondere des Lkw-Anteils, zielführend ist. Im Konzept Fahrbahnsanierung (vgl. Kapitel 5.3) werden die Bereiche herausgearbeitet, für die unter Nutzung von Synergieeffekten mit der Erhaltungsplanung Fahrbahnsanierungen durchgeführt und der Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung geprüft werden soll. 4.5 Lärmminderung durch Verringerung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten 4.5.1 Grundsätze und Wirkungen Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt eine effektive, kostengünstige und kurzfristig umsetzbare Maßnahme zur Verringerung der Lärmimmissionen dar. In Abhängigkeit vom Lkw-Anteil können bei gleichbleibendem Fahrbahnbelag mit einer Geschwindigkeitsreduktion von 50 km/h auf 30 km/h Reduzierungen des Mittelungspegels bis 2,7 dB(A) erreicht werden. Durch Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann bei städtischem Geschwindigkeitsniveau in der Regel auch positiv Einfluss auf die Verstetigung des Fahrverlaufs genommen werden. Dies ermöglicht weitere Lärmminderungen insbesondere im Bereich der Spitzenpegel (Effekte beim Mittelungspegel: 1 - 2 dB(A)). Neben der lärmreduzierenden Wirkung von Geschwindigkeitsreduzierungen treten weitere Synergieeffekte mit der Luftreinhaltung und der Verkehrssicherheit auf. Außerdem kann die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zur Minderung der Trennwirkung von Straßen und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität beitragen. 60 4.5.2 Handlungsansätze Vorhandene Ansätze in Münster In Münster ist die Einrichtung von Tempo 30-Zonen außerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes vollständig umgesetzt. Im innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetz bestehen überwiegend Geschwindigkeitsanordnungen von 50 km/h. Im Zuge des Verkehrssicherheitskonzeptes für die Stadt Münster wurden Leitlinien zur Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz empfohlen. In einem Stufenkonzept erfolgten darauf aufbauend Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Straßen, die 60 - 70 km/h aufwiesen, auf 50 km/h. Diese sind zwischenzeitlich umgesetzt. ● 50 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Abbildung 15: Neufestlegung Tempo 50 km/h im Hauptverkehrsstraßennetz in Münster50 Stadt Münster, Vorlage V/0923/2011/1.Erg., 2012, Anlage 1 61 Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung In den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung mit Lärmbelastungen oberhalb der gesundheitlich relevanten Schwellenwerte sollen Geschwindigkeitsreduzierungen als effektive Maßnahme zur Lärmminderung unter Berücksichtigung der verkehrlichen und städtebaulichen Belange geprüft werden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Hierbei soll eine Abwägung von geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen unter Berücksichtigung u.a. alternativ möglicher Maßnahmen, der Verkehrsfunktion der Straße für alle Verkehrsarten, Verkehrsverlagerungs- bzw. gewollte Verkehrslenkungseffekte sowie der Effekte auf den Verkehrsfluss, die Verkehrssicherheit, die Trennwirkung und die Aufenthaltsqualität erfolgen. Das Thema Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen soll zukünftig unter dem Aspekt der Lärmminderung, aber auch der Verkehrssicherheit und Luftreinhaltung, in den Planungen zur Verkehrs- und Netzgestaltung behandelt werden. Mittel- bis langfristig sollen hierzu strategische Überlegungen in einem gesamtstädtischen Geschwindigkeitskonzept münden, das die hierfür relevanten Themen zusammen führt. Im Kapitel 5.1 wird ein Geschwindigkeitskonzept mit Empfehlungen zu Tempo 30 - Regelungen für Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung erarbeitet. 4.6 Lärmminderung durch Verstetigung des Verkehrsflusses 4.6.1 Grundsätze und Wirkungen Neben der Fragestellung der Verkehrsbelastungen, der Fahrbahnbeläge und der Geschwindigkeiten ist der Verkehrsfluss eine wesentliche Einflussgröße für die Lärmerzeugung. 62 ● Abbildung 16: Einfluss des Geschwindigkeitsverlaufes auf die Geräuschemission51 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Abbildung 16 zeigt, dass bei den im Stadtverkehr zugelassenen Geschwindigkeiten (bis 50 km/h) ein stetiger Verkehrsfluss deutlich weniger Lärm verursacht als ein Verkehrsablauf mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Bei einem ungestörten Verkehrsfluss ist das Einhalten einer gleichmäßigen Geschwindigkeit möglich, ein Fahrzeug kann mit geringen Motordrehzahlen betrieben werden. Störungen im Verkehrsablauf bewirken Beschleunigungs- und Bremsvorgänge, die besonders lärmintensiv sind. Bei einer Verstetigung von Verkehrsabläufen kann ein Lärmminderungspotential von 1 bis 4 dB(A) erreicht werden. Die höchsten Lärmminderungspotentiale weist ein stetiger Verkehrsfluss bei geringem Geschwindigkeitsniveau auf. Die Verstetigung von Verkehrsabläufen weist zudem hohe Synergieeffekte mit der Luftreinhalteplanung auf, da Beschleunigungs- und Bremsvorgänge hohe Schadstoffemissionen verursachen. Wesentliche potentielle Störfaktoren im Verkehrsablauf sind Verkehrsknoten (Kreuzungen mit konkurrierenden Verkehrsströmen) und Störungen in Streckenabschnitten, die zu Beschleunigungs- und Abbremsvorgängen führen. Eine Verstetigung des Verkehrsflusses an hintereinander liegenden Knoten kann durch entsprechende Koordination der Lichtsignalanlagen verbessert werden. 51 Heinz Steven, SILENCE - Quieter Surface Transport in Urban Areas, Project funded by the European Community under the ‘Sustainable Development, Global Change and Ecosystems’ Programme 63 4.6.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung Vorhandene Ansätze und Erfahrungen in Münster Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die Stadt Münster strebt mit der Erneuerung der Verkehrsrechner und dem Aufbau eines Verkehrsmanagementsystems eine stadt- und umweltverträglichen Verkehrsbewältigung an. Der Verkehrsablauf sollte durch die neue Verkehrssteuerung mit einer adaptiven Netzsteuerung optimiert werden. Die durchgeführte Evaluierung der Grünen Wellen im Zuge der Modellachse Albersloher Weg zeigte eine Verbesserung des Verkehrsflusses im Kfz-Verkehr mit geringeren Reisezeiten und einer geringen Anzahl von Halten.52 Nach den ersten Modellversuchen stellten sich erhebliche technische Probleme bei der praktischen Umsetzung des Systems der adaptiven Netzsteuerung heraus. Daher wird dieses bei der Stadt Münster nicht weiter verfolgt. Die Erneuerung des Verkehrsrechners führt aber sukzessive auf allen angeschlossenen Achsen zu einer größeren Stabilität der verkehrsabhängigen Steuerung und damit einem verbesserten Verkehrsfluss, der sich positiv auf die Gesamtbilanz der Lärm- und Luftschadstoffemissionen auswirkt. Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung Aus Lärmminderungssicht ist grundsätzlich eine Verstetigung des Kfz-Verkehrs wegen der geringeren Lärmemissionen zu begrüßen. Die Verkehrsverstetigung des Kfz-Verkehrs sollte aber nicht zu einer Attraktivitätssteigerung für diesen und Qualitätsverlusten für die leisen Umweltverbundverkehrsmittel führen. In jedem Einzelfall sind die Rahmenbedingungen (insbesondere Kreuzungsabstände, Koordininierungsgeschwindigkeit, Umlaufzeit, Qualitätsstandards für den Fuß- und Radverkehr etc.) zu prüfen. Aufgrund der Komplexität der heutigen Anforderungen an Lichtsignalsteuerungen ist in jedem Einzelfall ein abgewogener Kompromiss unter Berücksichtigung der physikalischen Rahmenbedingungen sowie der verkehrsfunktionalen und umweltbedingten Anforderungen zu suchen. 52 64 Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Verkehrswesen, Prof. Dr. Ing. W. Brilon, Evaluierung (Erfolgskontrolle und Bewertung) der Grünen Wellen im Zuge der Modellachse Albersloher Weg in Münster mittels Reisezeitmessung, Schlussbericht Januar 2009 4.7 Lärmminderung durch Straßenraumgestaltung 4.7.1 Grundsätze und Wirkungen Straßenräumliche Maßnahmen mit dem Oberziel der Lärmminderung umfassen verschiedene Handlungsansätze. Diese wirken nicht nur lärmmindernd, sondern stellen in der Regel auch Verbesserungen z.B. des Angebotes für die lärmarmen Verkehrsarten und der Aufenthaltsqualität im Straßenraum dar. Folgende Potentiale zur Lärmminderung und Wechselwirkungen mit anderen Zielfeldern werden bei straßenräumlichen Maßnahmen gesehen: Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Anpassung der Kapazitäten für den Fahrzeugverkehr Eine Reduzierung der Fahrbahnen bzw. Fahrbahnbreiten auf ein für die Abwicklung der vorhandenen oder angestrebten Verkehrsbelastung notwendiges aber ausreichendes Maß kann Handlungsspielräume schaffen, um den KfzVerkehr in der Fahrbahnmitte zu bündeln und ihn damit von den Gebäuden abzurücken. Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes Eine weitere übergreifende Zielsetzung der straßenräumlichen Maßnahmen zur Lärmminderung ist, die Bedingungen für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und den ÖPNV zu verbessern. Maßnahmen zur Verbesserung der Seitenräume zugunsten des Fußverkehrs, des Radverkehrs und der Haltestellensituationen unterstützen langfristige Strategien zur Verringerung von KfzVerkehren durch Umverteilung auf lärmarme Verkehrsarten. Die Verbesserungen der Bedingungen für Fuß- und Radverkehr haben auch positive Wirkungen auf die Verkehrssicherheit. Die grundsätzlichen lärmmindernden Wirkungen von straßenräumlichen Maßnahmen können wie folgt beschrieben werden: Vergrößerung des Abstandes von Lärmquelle und Bebauung Unmittelbar lärmmindernd wirken sich straßenräumliche Maßnahmen aus, die einen größeren Abstand der Emissionsquelle Verkehr zur Bebauung ermöglichen. Maßnahmen zur Abstandsvergrößerung sind die Reduzierung von Fahr- 65 streifen, die Reduzierung von Fahrbahnbreiten53 und die daraus resultierende Erweiterung von Seitenräumen. Verlangsamung und Verstetigung des Verkehrs Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Straßenräumliche Maßnahmen wirken mit der Reduzierung von Fahrbahnbreiten oder durch punktuelle Querschnittsänderungen unterstützend zur Einhaltung eines angepassten Geschwindigkeitsniveaus. Darüber hinaus können mit straßenräumlichen Maßnahmen die Verkehrsabläufe verstetigt und der Verkehrsfluss verbessert werden. Die Fahrbahnbreiten sind hierbei ein wesentliches Gestaltungselement. Auch durch eine Abfolge punktueller Maßnahmen, z.B. Mittelinseln und Buskaps kann eine Verkehrsverstetigung erreicht werden. Verbesserung der Straßenraumqualität Durch verbesserte Straßenraumgestaltung wird darüber hinaus die subjektive Wahrnehmung der Lärmbelastung positiv beeinflusst. Eine ansprechende Gestaltung, Aufenthaltsqualitäten in den Seitenräumen und Straßenraumbegrünung dienen einer verbesserten subjektiven Wahrnehmung der Straßenraumsituation und können die subjektive Belästigungswirkung durch Lärm mindern. 4.7.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung Vorhandene Ansätze in Münster Im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes erfolgte eine verkehrlich-funktionale Bewertung des VEP-Netzes, die integrierte Mängelanalysen beinhaltete. Mit diesen wurde die Straßenraumqualität und städtebauliche Verträglichkeit des Kfz-Verkehrs bewertet.54 Die durchgeführten Auswertungen zeigen Handlungsbedarfe und Handlungsspielräume sowie mögliche Synergien straßenräumlicher Maßnahmen zur Lärmminderung auf. 53 54 66 von Seiten des Tiefbaus wird hierzu ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeglichen Maßnahmen, die eine Reduzierung der Fahrbahnbreiten bzw. der Fahrstreifenbreiten im Bestand zur Folge haben, der Aufbau der Straßen zu berücksichtigen ist. Eine Fahrbahn- bzw. Fahrstreifenreduzierung bewirkt eine größere Beanspruchung der Straße, was zu vorzeitigen Straßenschäden und einer verringerten Nutzungsdauer der Straße führen kann siehe auch 1. Zwischenbericht Verkehrsentwicklungsplan (2009), S. 134 ff Konkret erfolgen Straßenraumneuorganisationen und -gestaltungen in Münster u.a. zur Verbesserung der Bedingungen für die umweltfreundlichen Verkehrsarten. In der Hammer Straße wurden beispielsweise 2013/ 2014 Umbaumaßnahmen zur Einrichtung einer Busspur und zur Erneuerung der Nebenanlagen umgesetzt. Die gestalterische und funktionale Umgestaltung der Verkehrsflächen ist aktuell für die Grevener Straße, die Ortsdurchfahrt Wolbeck und die Hüfferstraße vorgesehen. Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Auf der Grundlage der oben genannten Ziele und Wechselwirkungen lärmarmer Straßenraumgestaltungen werden folgende Hinweise für eine lärmarme Verkehrsabwicklung zur Berücksichtigung bei straßenräumlichen Maßnahmen empfohlen. Diese Hinweise beziehen auch die genannten Wechselwirkungen und Synergieeffekte ein. Grundlage der nachfolgend dargestellten Empfehlungen sind darüber hinaus die einschlägigen Gesetze (insbesondere die StVO55), die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 0656) und ggf. weitere Empfehlungen. Ziel bei zukünftigen Planungen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur soll die Berücksichtigung einer lärmarmen Straßenraumgestaltung sein. Im Einzelnen soll geprüft werden, ob ein Handlungsspielraum für straßenräumliche Maßnahmen, wie nachfolgend beschrieben, besteht, der sowohl zur Lärmminderung wie auch zur Verbesserung der Straßenraumqualitäten genutzt werden kann. Dimensionierung von Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird empfohlen, Fahrbahnen bzw. Fahrbahnbreiten auf ein für die Abwicklung der vorhandenen oder angestrebten Verkehrsbelastungen notwendiges aber ausreichendes Maß zu begrenzen. Dadurch können insbesondere in beengten Straßenräumen Handlungsspielräume geschaffen werden, um den Kfz-Verkehr in der Fahrbahnmitte zu bündeln und ihn damit von den Gebäuden abzurücken. Anlage von Mittelstreifen / flexibel nutzbaren Fahrbahnteilen Die Anlage von Mittelstreifen kann auch unter Abwägung der Effekte aus Lärmsicht sinnvoll sein, auch wenn damit eine nicht so deutliche Bündelung des Kfz-Verkehrs in der Fahrbahnmitte ermöglicht wird. 55 56 StVO - Straßenverkehrsordnung, www.bundesgesetzblatt.de Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. FGSV: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 2006, Köln, 2006 67 Mittelstreifen sind insbesondere in Straßen mit beidseitigem Geschäftsbesatz und somit hohem Querungsbedarf von Interesse: ● mit dem Mittelstreifen wird die lineare Überquerbarkeit deutlich verbessert ● durch die Umgestaltung des Straßenraumes mit flexibel nutzbarem Mittelstreifen kann der Verkehrsfluss verstetigt und das Geschwindigkeitsniveau deutlich gesenkt werden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Anlage von Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen) auf der Fahrbahn Neben der Förderung des Radverkehrs als leises Verkehrsmittel ist bei der Anlage von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn zur Lärmminderung das Abrücken der Fahrbahnen von der Bebauung (um die Breite des Radfahrstreifens) und Bündeln des fließenden Kfz-Verkehrs in der Fahrbahnmitte relevant - hierdurch kann die Lärmbelastung um bis zu 1 dB(A) gesenkt werden. 57 Weiterer Effekt kann die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf das für die Abwicklung der vorhandenen oder angestrebten Verkehrsmengen notwendige Maß sein. Hierdurch kann eine Verlangsamung und Verstetigung des Verkehrsflusses erreicht werden. Insbesondere wenn bei der Anlage von Schutzstreifen die verbleibende Fahrbahn unter 6,00 m breit ist, kann deutlich auf das Geschwindigkeitsniveau Einfluss genommen werden. Einsatzgrenzen und Dimensionierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind in der RASt 06 beschrieben58. Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger im Längsverkehr Kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen im Fußgängerverkehr sind die Aufhebung von Gehwegparken sowie die Aufhebung von Radwegen im Gehwegbereich. Aus Sicht der Lärmminderung ist diese Maßnahme zu unterstützen. Bei Verlagerung des Parkens in den Fahrbahnbereich kann neben der Förderung des Fußgängerverkehrs eine unmittelbare Lärmminderung durch Vergrößerung des Abstandes der Bebauung zur Fahrbahn erreicht werden. Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger im Querungsverkehr 57 58 68 bei Schutzstreifen ergibt sich keine rechnerische Lärmminderung, da diese Bestandteil der Fahrbahn sind Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006, S. 83 Zur Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger im Querungsverkehr stehen prinzipiell folgende Maßnahmen zur Verfügung: ● ● Bei höheren Verkehrsbelastungen sind in der Regel signalgeregelte Überquerungsmöglichkeiten für den Fußgängerverkehr erforderlich59. Bei dafür geeigneten Verkehrsbelastungen und Geschwindigkeiten sind Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und einfache Querungshilfen (Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen) wirkungsvolle Instrumentarien zur Verbesserung der Querungsbedingungen von Fußgängern. Maßnahmen zur Verbesserung der Überquerbarkeit von Straßen weisen neben der Förderung des Fußverkehrs und der Verbesserung der Verkehrssicherheit verschiedene Synergieeffekte zur Lärmminderung auf: ● ● ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Mittelinseln haben durch den damit verbundenen Querschnittswechsel einen positiven Einfluss auf das Geschwindigkeitsniveau; sie stellen „Aufmerksamkeitsbereiche“ für die Autofahrer dar und verhindern den Durchschusscharakter einer Straße. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) stellen ebenso wie Mittelinseln „Aufmerksamkeitsbereiche“ dar, die überhöhten Geschwindigkeiten entgegenwirken. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an Mittelinseln und Zebrastreifen wird insbesondere im Umfeld von Kindergärten und Schulen häufig ergänzend eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet, die die oben genannten Effekte noch unterstützt. Aus Sicht der Lärmminderung ist die Anlage von nicht signalisierten Querungsanlagen Fußgängerfurten vorzuziehen, wenn nicht aus Verkehrssicherheitsgründen eine Signalisierung erforderlich ist. Anlage von Bussonderfahrstreifen Die stadtverträgliche und damit lärmarme Bewältigung des Verkehrsaufkommens durch eine gute ÖPNV-Erschließung bedingt die Führung insbesondere des Busverkehrs in einer Vielzahl von Straßen. Diese werden in aller Regel im fließenden Verkehr geführt, in wenigen Straßen mit hohem Busverkehrsanteil sind Bussonderfahrstreifen teilweise mit Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer vorhanden. 59 Nach RASt 06 sind diese unter bestimmten Rahmenbedingungen unerlässlich (Geschwindigkeiten über 70 km/h, Verkehrsbelastungen über 1.000 Kfz/h zwischen Hochborden und mehr als 500 Fußgänger/h). 69 Bussonderfahrstreifen sind bei hohem Busverkehrsaufkommen geeignet, den Busverkehr unbehindert und damit flüssiger abzuwickeln. Unter Lärmgesichtspunkten tragen diese zur Reduzierung der Belastungen durch den Busverkehr aufgrund der ungestörten Fahrweise und zu einem Abrücken des lauteren Kfz-Verkehrs von der Bebauung bei. Bushaltestellen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Unter Lärmgesichtspunkten wird die Ausbildung von Bushaltestellen als Kaphaltestellen bzw. Haltestellen am Fahrbahnrand in dafür geeigneten Straßenräumen empfohlen. Diese tragen zu einer Beschleunigung des Busverkehrs, zu einem gradlinigeren und damit präziserem Anfahren an die Haltestelle bei und verbessern die Bedingungen für wartende Fahrgäste. Der Straßenraum kann durch Kaphaltestellen bzw. Halten am Fahrbahnrand zumindest punktuell gegliedert werden. Dies unterstützt ein angepasstes Geschwindigkeitsniveau. Parkstreifen Die wahrgenommene Breite der Fahrbahnfläche wird von der Fahrbahn selbst und von den anschließenden Flächen bestimmt. Ein unbeparkter oder ein nur teilweise am Fahrbahnrand benutzter Parkstreifen verbreitert die Fahrbahn optisch und führt zu höheren Geschwindigkeiten. Dies kann durch bauliche Gestaltung / Pflasterung oder auch Markierung des Parkstreifens vermieden werden. Baumpflanzungen Baumpflanzungen und andere Gestaltungselemente dienen der vertikalen Gliederung der Straßenräume und haben Einfluss auf die Geschwindigkeit und damit die Lärmbelastung. Bäume im Straßenraum haben auch Einfluss auf die Lärmwahrnehmung, in begrünten Straßen wird die Lärmbelastung als weniger störend wahrgenommen. In Kapitel 5.2 wird ein straßenräumliches Konzept erarbeitet, das die münsterspezifischen Grundlagen darstellt und daraus erste Empfehlungen für straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung in Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung ableitet. 70 4.8 Verminderung von Immissionen im Rahmen der Bauleitplanung 4.8.1 Grundsätze Die EG-Umgebungslärmrichtlinie wurde mit dem Ziel verabschiedet, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Als Umgebungslärm werden hierbei unerwünschte oder gesundheitliche Geräusche im Freien bezeichnet. Mit der Umgebungslärmrichtlinie rückt der Schutz des Außenraums vor Lärmeinwirkungen in den Focus der Betrachtung. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Minderung des Umgebungslärms, d.h. der Lärmbelastungen im Außenraum. Geschützt werden soll der gesamte Aufenthaltsraum der Bevölkerung einschließlich des Wohnumfeldes. Die Strategie der Lärmaktionsplanung setzt daher auf Vorbeugung und Sanierung an der Quelle durch Verkehrsbeeinflussung. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Bezogen auf die Bauleitplanung ergeben sich aus der Umgebungslärmrichtlinie Anforderungen zur verstärkten Berücksichtigung der Außenpegel. Damit rücken vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung erhöhter Lärmbelastungen und mögliche Maßnahmen zu deren Minderung in den verschiedenen Planungsebenen in den Vordergrund. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die frühzeitige Berücksichtigung der Lärmminderungsaspekte in städtebaulichen Planungen. Erfolgen Lösungen des Lärmproblems in der städtebaulichen Praxis ausschließlich oder überwiegend über Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden, wird der Lärmschutz auf den Innenraum von Wohnungen eingeschränkt. 4.8.2 Handlungsansätze zur Lärmminderung Vorhandene Ansätze in Münster Die Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren in vielen Bebauungsplänen Regelungen zum Lärmschutz getroffen. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Bebauungspläne verfolgt das Ziel, neue Wohnbebauung auch in lärmbelasteten Strukturen zu ermöglichen. Um dies zu ermöglichen, werden städtebauliche und bauleitplanerische Lösungsansätze zur Reduzierung der Lärmkonflikte verfolgt. Die nachfolgende Tabelle 14 zeigt eine Übersicht über verschiedene lärmrelevante Festsetzungen und ihre Verwendung (Häufigkeit) in der Bebauungsplanung in Münster. 71 ● Tabelle 14: Lärmrelevante Festsetzungen in der Bebauungsplanung in Münster60 Art der Lärmschutzfestsetzung Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Anzahl der B-Pläne mit entsprechenden Festsetzungen Passiver Schallschutz 39 Lärmschutzwände und -wälle 17 Organisation von Grundstück und Freibereichen 4 Abschirmung durch Bebauung 2 Grundrissorientierung und Gebäudeorganisation 2 Sonstige (z.B. Ausschluss von Nutzungen, Gliederung nach Abstandsklassen) 5 Wenn aus städtebaulichen Gründen vertretbar, werden in vielen B-Plänen der Stadt Münster für einen aktiven Lärmschutz an bestehenden Straßen oder im Zuge der Neuplanung von Straßen Lärmschutzwälle- und -wände festgesetzt. Darüber hinaus gibt es Beispiele, in denen durch vorgelagerte Lärmschutzbebauung mit entsprechender Stellung der Baukörper eine Schallausbreitung in die hinteren Bereiche von Baufeldern begrenzt oder verhindert werden kann. Regelungen zur zeitlichen Realisierung von Bauabschnitten werden in diesem Zusammenhang dazu genutzt, die Errichtung von „Lärmriegeln“ oder anderen aktiven Lärmschutzmaßnahmen mit der Errichtung von dahinter liegender Bebauung zu koordinieren. Die Grundrissorientierung und Gebäudeorganisation stellt keine aktive Lärmschutzmaßnahme dar, sondern bietet eine Möglichkeit, in einer lärmbelasteten Situation durch die innere Organisation des Gebäudes bzw. der einzelnen Wohnung die Lärmbelastung in störempfindlichen Räumen auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Hierbei werden die Gebäude- bzw. Wohnungsgrundrisse so orientiert, dass an den lärmzugewandten Seiten der Gebäude nur lärmunempfindliche (Neben-) Räume angeordnet werden. Mit Festsetzungen zur Organisation von Grundstück und Freibereichen können z.B. Lärmquellen auf einer Seite gebündelt werden, um ruhige Bereiche auf dem Grundstück sowie an den Gebäudefassaden zu erreichen. Hohe Lärmwirkungen haben beispielsweise Festsetzungen zu Lieferverkehren und zu Anlagen des ruhenden Verkehrs in den lärmabgewandten Bereichen. 60 72 Eigene Darstellung auf Grundlage der Übersichtstabelle über in Kraft getretene Bebauungspläne zwischen 2005 und 04.2012 in: Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung Verkehrsplanung, 2012, S. 2 - 7 Erforderliche Maßnahmen zum passiven Schallschutz werden in Bebauungsplänen über Lärmpegelbereiche nach DIN 410961 festgesetzt. Ziel ist ein ausreichender baulicher Schallschutz über die Außenbauteile, um für die dem Lärm zugewandten Räume mit lärmsensiblen Nutzungen (wie Schlafräume) einen verträglichen Innenraumpegel zu gewährleisten. Der Einbau von schallgedämmten Lüftungen in Räumen mit lärmsensiblen Nutzungen tritt in der Regel im Zusammenhang mit festgesetzten Lärmpegelbereichen auf. In Einzelfällen sind schallgedämmten Lüftungen auch in Bebauungsplänen ohne festgesetzte Lärmpegelbereiche vorgesehen.62 Passive Schallschutzmaßnahmen werden oftmals in Kombination mit aktiven Maßnahmen festgesetzt, wenn durch diese allein kein ausreichender Schallschutz erreicht werden kann. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung Vor dem Hintergrund der gewünschten Innenentwicklung in der Stadt Münster ist es wichtig, den bestehenden Konflikt der Lärmbelastungssituation zur Schaffung „gesunder Wohnverhältnisse“ durch die städtebauliche Planung soweit als möglich sowie rechtlich und wirtschaftlich vertretbar aufzulösen. Darüber hinaus sollen zusätzliche Belastungen an bereits lärmbelasteten Standorten vermieden werden. Mit differenzierten städtebaulichen Strategien zur Lärmminderung, wie sie bereits von der Stadt Münster verfolgt werden, kann auf bestehende Lärmbelastungssituationen reagiert werden. Städtebauliche Strategien dienen der Vermeidung bzw. Verminderung der Lärmbetroffenheit, entweder durch (städtebaulichen) Lärmschutz oder durch verschiedene kompensatorische Maßnahmen, die auch an lärmbelasteten Standorten gute Wohn- bzw. Lebensbedingungen ermöglichen. Bestehende Lösungsstrategien hierzu sind insbesondere: ● 61 62 63 Die Entwicklung „lärmrobuster Stadtstrukturen“63: Im weiteren Sinne sind damit städtische Strukturen gemeint, die aufgrund ihrer „Gesamtqualitäten“ die Lärmbelastungen zu einem gewissen Grad kompensieren und dadurch trotz Lärmbelastungen noch attraktiv sind. Im engeren Sinn bedeutet Lärmrobustheit eine städtebauliche Struktur, die DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, November 1989 Z.B. in den Bebauungsplänen Nr. 497 (Gremmendorf - Erbdrostenweg / ErichGreffin-Weg / Loddenbach, in Kraft getreten 17.11.2006) und Nr. 501 (Westlich Prins-Claus-Kaserne - Grevener Straße / Gasselstiege, in Kraft getreten 01.09.2006) Planungsgemeinschaft Dr.-Ing. Walter Theine (PGT), Lärmrelevanz und EUAnforderungen, im Auftrag des BBR, 2007 73 sich mit der Belastungssituation an der schallzugewandten Seite auseinandersetzt sowie ruhige, schallabgeschirmte Bereiche schafft. ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die Definition von akustischen Zielen für verschiedene Situationen („laute Seite“, „Außenwohnbereich“, „ruhige Seite“);64 Diese Differenzierung ermöglicht ein Reagieren auf unterschiedliche akustische Situationen in der Bauleitplanung und eine situationsbedingte Konkretisierung von Zielwerten. Kriterien für lärmrobuste Stadtstrukturen und städtebauliche Strukturen65 Lärmbelastungen können bis zu einem gewissen Grad kompensiert werden. Bei der Planung in lärmbelasteten Bereichen soll dies nicht nur im Projekt selbst, sondern auch unter Einbeziehung der Qualitäten des näheren Wohnumfeldes erfolgen. Dies kann (z.B. bei kleineren Projekten, Baulückenschließungen etc.) das bestehende Wohnumfeld / Quartier sein, bei größeren Projekten (z.B. Planung neuer Quartiere) können diese Qualitäten auch innerhalb der Neuplanungen berücksichtigt werden. Die wesentlichen Kriterien für lärmrobuste Stadtstrukturen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. ● Tabelle 15: Kriterien für lärmrobuste Stadtstrukturen Bezug Kriterium Städtebau und Straßenraum Hohe städtebauliche Qualitäten Nutzungen Straßenraum mit hohen Aufenthaltsqualitäten und ansprechender Gestaltung Nutzungsqualitäten im Straßenraum, z.B. durch Nutzungsvielfalt in den Erdgeschosszonen Nutzungsqualitäten im umliegenden Quartier, u.a. durch Nutzungsmischung Lage und Ausstattung 64 65 74 Zentralität des Quartiers und Qualität der Anbindungen schnell erreichbare, attraktive Ruhe- und Grünbereiche siehe u.a. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt / Amt für Landes- und Landschaftsplanung: Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin: Handreichung zur Berücksichtigung der Umweltbelange in der räumlichen Planung - Aspekt Lärmminderung, Anlage 2 zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans, Dezember 2012 zum Nachfolgenden siehe ausführlich: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin: Handreichung zur Berücksichtigung der Umweltbelange in der räumlichen Planung - Aspekt Lärmminderung, Anlage 2a zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans Berlin 2013; http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/ download/laermaktionsplan/anhang_2_a_handreichung.pdf Vermieden bzw. besonders mit Blick auf ihre Verträglichkeit untersucht werden sollte die Überplanung lärmbelasteter Flächen mit Wohnbebauung in Gebieten, die keine der genannten Qualitäten aufweisen bzw. in denen auch mit der vorgesehenen Planung diese Qualitäten nicht erreicht werden können. Bei städtebaulichen Planungen mit lärmsensiblen Nutzungen an lärmbelasteten Standorten sollten weiterhin städtebauliche Konzepte angestrebt werden, die die Bedingungen oder die Entwicklung lärmrobuster städtebaulicher Strukturen begünstigen. Lärmrobuste städtebauliche Strukturen setzen sich mit der Belastungssituation an der Schall zugewandten Seite auseinander und schaffen ruhige, schallabgeschirmte Bereiche. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die Kriterien für lärmrobuste städtebauliche Strukturen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. ● Tabelle 16: Kriterien für lärmrobuste städtebauliche Strukturen an der lärmzugewandten Seite Mindestmaß an akustischen Qualitäten (Außenpegel) geschlossene Raumkanten zur Lärmquelle hin Vermeidung städtebaulicher Lärmwirkungen der geplanten Bebauung an Bestandsgebäuden an der Lärm abgewandten Seite ruhige Seiten für jeden Bebauungsteil / für jede Wohnung ruhige Außenwohnbereiche Ruhe- und Grünbereiche auf Grundstücks- bzw. Blockebene, ruhige Schulhöfe Strategische Zielsetzungen Ziel bei zukünftigen städtebaulichen Planungen in lärmbelasteten Bereichen sollte aus Sicht der Lärmaktionsplanung weiterhin die Anwendung der Kriterien für lärmrobuste Stadtstrukturen und städtebauliche Strukturen sein. Zur Minderung des Umgebungslärms auch auf der dem Lärm zugewandten Seite sollen – wo städtebaulich vertretbar - mögliche aktive Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen einbezogen werden. 75 4.9 Aktiver und passiver Schallschutz 4.9.1 Grundsätze Aktiver Schallschutz Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Der Einsatz von Schallschutzwänden ist für nicht direkt angebaute Straßen ohne Erschließungsfunktionen unter Berücksichtigung weiterer Kriterien prinzipiell möglich. In innerstädtischen Gebieten kommen Schallschutzwände oder wälle in der Regel kaum in Frage. Die möglichen Wirkungen von Schallschutzwänden auf die Schallimmissionspegel ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit von der Höhe und dem Abstand des Emissionsortes zum Immissionsort. Je höher die Schallschutzwand ist oder umso näher sie an der Quelle bzw. dem Empfänger steht, desto mehr Wirkung kann sie entfalten. Mit zunehmendem Abstand der Bebauung von der Wand sinkt das Minderungspotential. „Damit Wände und Wälle ihre volle Wirkung entfalten, muss der direkte Schallausbreitungsweg zwischen dem Immissionsort (zum Beispiel dem Gebäude) und der Straße deutlich unterbrochen werden.“66 Aufgrund der beschriebenen Einflussfaktoren lässt sich keine definitive Wirkung von Schallschutzwänden benennen. Die tatsächliche Pegelminderung ist immer vom Einzelfall abhängig. ● 66 67 76 Abbildung 17: Schema zur Wirkung einer Schallschutzwand für unterschiedliche Wandhöhen für Abstände zwischen Straßenachse und Immissionsort von 10m bis 100m67 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Gute Beispiele für Maßnahmen zur Lärmminderung, Arbeitshilfe für die Lärmaktionsplanung, 2012, S. 28 Länderausschuss für Immissionsschutz - AG Lärmaktionsplanung, LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, aktualisierte Fassung vom 18. Juni 2012 S. 26 Passiver Schallschutz Neben Maßnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg (aktiver Lärmschutz) können Maßnahmen am Immissionsort (passiver Lärmschutz) zur Reduzierung der Lärmbelastungen beitragen. Gegenüber aktiven Lärmschutzmaßnahmen werden beim passiven Schallschutz nur die Innenpegel in den Gebäuden reduziert. Deshalb sollten passive Schallschutzmaßnahmen nachrangig zu den Bemühungen eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle behandelt werden und insbesondere dort zum Einsatz kommen, wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der Lärmemissionen oder der Abschirmung auf dem Ausbreitungsweg gesehen werden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes sollen die Umfassungsbauteile eines Wohngebäudes so verbessert werden, dass die Innenpegel in schutzbedürftigen Räumen68 von 40 dB(A) am Tage und 30 dB(A) in der Nacht69 nicht überschritten werden. Umfassungsbauteile sind Bauteile, die Räume von Wohngebäuden nach außen abschließen. Dazu zählen insbesondere Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände, Dächer sowie Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen. Bei der Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile stellen dabei die Fenster in der Regel die größten Schwachstellen dar. Die Pegelminderung durch Schallschutzfenster wird nur bei geschlossenem Fenster erreicht. Um ein gesundes Wohnklima sicherzustellen, erfolgt daher vielfach der kombinierte Einbau von Schallschutzfenstern mit Schalldämmlüftern. Darüber hinaus gibt es auch Konzepte für Lärmschutzbausteine an Fensteröffnungen, die es ermöglichen, auch bei gekipptem Fenster die gewünschten Lärmminderungen für einen Innenpegel entsprechend Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) zu erreichen70. Beispiele zur Lärmsanierung wurden hierfür u.a. für den Mittleren Ring in München71 entwickelt. Weitere konstruktive Möglichkeiten enthält der Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 201072. Die Maßnahmen zum passiven Schallschutz haben den zusätzlichen Effekt, dass sie in der Regel auch zu einer Verbesserung der Wärmedämmung der 68 69 70 71 72 Schutzbedürftige Räume gemäß den Vorgaben für die Lärmsanierung im Sinne der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) Vgl. 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV); die genannten Werte sind in der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs zur 24. BImSchV aufgeführt; vgl. auch Strick, Stefan: Lärmschutz an Straßen, 2006 Wohnräume tags 40 dB(A), Schlafräume nachts 30 dB(A) Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung: Geförderter Wohnungsbau in München, Wohnen am Ring, Handlungsprogramm Mittlerer Ring Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt: Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung, Hamburg 2010 77 Gebäude führen. Somit besteht hier die Möglichkeit der Nutzung von Synergieeffekten von lärmmindernden Maßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes. 4.9.2 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Handlungsansätze zur Lärmminderung Vorhandene Ansätze in Münster Die in den letzten Jahren entstandenen Lärmschutzwälle und -wände in der Baulast der Stadt Münster73 wurden im Rahmen von Bebauungsplanverfahren oder im Rahmen der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen umgesetzt. Darüber hinaus wurden entlang der A 1 im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus Lärmschutzwände errichtet. Auch passive Schallschutzmaßnahmen sind im Rahmen von Bebauungsplanverfahren oder im Rahmen der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen umgesetzt worden (Lärmvorsorge). Beispielhaft in den Maßnahmenbereichen zu nennen sind: ● passive Schallschutzmaßnahmen nach 16. BImSchV74 im Rahmen - des Umbaus der Hammer Straße, mit Relevanz für den Maßnahmenbereich Hammer Straße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und B 51, - von Ausbauplanungen für die A 1, mit Relevanz für den Maßnahmenbereiche A 1 nördlich des Kappenberger Damms und - von Ausbauplanungen der B 51, mit Relevanz für die zwei Maßnahmenbereiche der B 51 nördlich der Wolbecker Straße75 sowie ● 73 74 75 76 78 passive Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan Nr. 512 Kardinal-vonGalen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp mit Relevanz für den Maßnahmenbereich Kardinal-Von-Galen-Ring nördlich der Hüfferstraße.76 Vgl. Stadt Münster, Dokument: „Lärmschutzwände“ und „Lärmschutzwälle“; übermittelt durch: Amt für Grünflächen und Umweltschutz, erhalten 04.2012 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12.06.1990; die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen Zu den Planungen vgl. LK Argus: Bericht zu vorhandenen Planungen - Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster, Stand November 2012, Kapitel 2.3 und 2.4 Vgl. Stadt Münster: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 512 - Kardinal-vonGalen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp (in Kraft getreten 07.09.2007) Weiterhin wurde passiver Schallschutz in der Stadt Münster im Rahmen der Lärmsanierung durch das Schallschutzfensterprogramm (1995-2002) gefördert. Das Schallschutzfensterprogramm (1995-2002) hatte die „Richtlinien der Stadt Münster für die Gewährung von Zuschüssen / Zuwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Straßenverkehrslärm in Wohnungen“ (in der Fassung von 28.07.1995 und 25.10. 2000) zur Grundlage. Die Richtlinien beruhten auf einer entsprechenden Förderrichtlinie des Landes.77 Seit 1997 fördert die Stadt Münster freiwillig, in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Mitteln die Sanierung von Altbauten / Wohngebäuden, die vor 1980 bzw. vor 1995 errichtet wurden. Auch in diesem Rahmen wurden und werden Schallschutzfenster gefördert.78 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung Zu Lärmvorsorge sollen bei Neuplanungen von Straßen aktive Maßnahmen wie Schallschutzwände/-wälle prioritär umgesetzt werden, da mit diesen der Umgebungslärm an der Außenfassade betroffener Wohngebäude reduziert werden kann. Darüber hinaus soll zur Lärmsanierung der Einsatz von Schallschutzwänden oder -wällen für Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung, die nicht direkt angebaut sind oder aufgrund der städtebaulichen Situation geeignet erscheinen, geprüft werden (siehe auch Kapitel 5.4). Die Möglichkeit der Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen soll dort geprüft werden, wo keine anderen Möglichkeiten einer Reduzierung der Lärmemissionen und -immissionen gesehen werden (siehe auch Kapitel 5.5). 77 78 Bis 1998: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des aktiven und des passiven Lärmschutzes an kommunalen Straßen (FöRi-LärmSch). Ab 1998 abgelöst durch die neue Landesrichtlinie: Richtlinie zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur im Straßenraum in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens (Förderrichtlinie Stadtverkehr FöRi-Sta) Vgl. LK Argus: Bericht zu vorhandenen Planungen - Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster, Stand November 2012, Kapitel 2.10 79 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 5 Rahmenkonzepte zur Lärmminderung in den Maßnahmenbereichen 5.1 Geschwindigkeitskonzept 5.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtsgrundlage für die Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm ist der § 45 StVO, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, wonach „die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten können. Das gleiche Recht haben sie […] zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen […]“.79 Hierbei ist § 45 Abs. 9 S. 2 StVO zu berücksichtigen, nach dem Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. In den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)80 werden Hinweise zu grundsätzlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen gegeben. In einer im April 2015 vom Umweltbundesamt veröffentlichten Studie zu Geschwindigkeitsreduzierungen81 sind die Wirkungen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen detailliert beschrieben. Im Fazit dieser Studie werden die Möglichkeiten der Planträger (i.d.R. die Kommune) positiv eingeschätzt. Dieser „kann ein Tempolimit mit verbindlicher Wirkung für die Straßenverkehrsbehörde festlegen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören vor allem: ● 79 80 81 80 die ordnungsgemäße Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde, Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), Neufassung gem. V v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am 1.4. 2013, § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Absatz 1 Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV), S 32/7332,9/1/781915, Bonn, November 2007 TUNE ULR, Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Arbeitspaket 2: Geschwindigkeitsreduzierungen; Bearbeitung: LK Argus GmbH, Berlin mit Prof. Dr. Pascale Cancik, Universität Osnabrück, Osnabrück ● die Berücksichtigung der Anforderungen des Fachrechts (hier: StVO) und der weiteren Anforderungen an die Planerstellung (insbesondere die ausreichende Abwägung).“82 Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007 Die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) sollen den Straßenverkehrsbehörden als „Orientierungshilfe zur Entscheidung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen […] zum Schutz der Wohn-/ Bevölkerung vor Straßenverkehrslärm“83 dienen. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 In den Lärmschutz-Richtlinien-StV sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen geregelt. Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kommen nach diesen insbesondere bei Überschreitung der in Tabelle 17 dargestellten Richtwerte in Betracht. Nach derzeitiger Rechtsauffassung84 gewährt die Regelung des § 45 Abs. 1 StVO nicht erst bei Überschreiten eines bestimmten Schallpegels Schutz vor Lärm, sondern dann, wenn „der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss.“85 Grundsätzlich kann dies nach verschiedenen Gerichtsurteilen86 bereits ab den Werten der 16. BImSchV (siehe Tabelle 18) angenommen werden. Bei Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV kann sich der Ermessensspielraum zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten. 82 83 84 85 86 ebenda, S. 7 ebenda ebenda, S. 106 und 112 ebenda, FN 110 z.B. bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 21. März 2012, Az. 11 B 10.1657 oder Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19. Juni 1995, Az. 11 A 568/93 81 ● Tabelle 17: Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV für straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen Richtwerte tags (6 - 22 Uhr) nachts (22 - 6 Uhr) in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 70 dB(A) 60 dB(A) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 72 dB(A) 62 dB(A) in Gewerbegebieten 75 dB(A) 65 dB(A) Immissionsort / Gebietstyp Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Entsprechend der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist die Festlegung der Richtwerte in Anlehnung an die Lärmsanierungsgrenzwerte erfolgt. Diese sind seit 2010 um 3 dB(A) abgesenkt. Folgt man der Intention der Richtlinie, so sollten auch bei dieser die um 3 dB(A) abgesenkten Werte zur Anwendung kommen. ● Tabelle 18: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nach Gebietstypen Grenzwerte tags (6.00 - 22.00 Uhr) Grenzwerte nachts (22.00 - 6.00 Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A) in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten 59 dB(A) 49 dB(A) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 64 dB(A) 54 dB(A) in Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A) Gebietstyp Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind bei straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen die nationalen Berechnungsvorschriften (Richtlinien für den Lärmschutz an Straße (RLS-90))87 anzuwenden. Die Lärmschutz-Richtlinien-StV legt neben den Richtwerten weiterhin fest, dass „durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen […] der Beurteilungspegel unter den Richtwert abgesenkt, mindestens jedoch eine Pegelminderung um 3 dB(A) bewirkt werden [soll]. Bei der Berechnung der Wirkung einer Maßnahme nach den RLS-90 Abschnitt 4 ist die Differenz der nicht aufgerundeten Beurteilungspegel zwischen dem Zustand ohne Maßnahmen und dem Zustand mit Maß87 82 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/1990 nahmen aufzurunden“88,89. In verschiedenen Gerichtsurteilen wird die Lärmschutz-Richtlinien-StV so ausgelegt, dass auch eine Maßnahme mit einer Wirksamkeit von weniger als 3 dB(A) angeordnet werden kann90. Grundsätzlich ist die Abwägung der Maßnahmen unter Berücksichtigung verschiedener Prüfkriterien, insbesondere der verkehrlichen Belange, durchzuführen. 5.1.2 Erste Ergebnisse der Lärmaktionsplanung Stadt Münster Im Rahmen der Entwicklung von Strategien und Maßnahmenkonzepten hat sich die Lärmaktionsplanung intensiv mit den Möglichkeiten und Grenzen von Geschwindigkeitsreduzierungen zur Lärmminderung befasst (siehe auch Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster, Bericht zu Strategien und Maßnahmenkonzepten, Dezember 201291). Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Das in dieser Phase entwickelte Geschwindigkeitskonzept enthält folgende Arbeitsschritte zur Herausarbeitung von möglichen Geschwindigkeitsreduzierungen in den definierten Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung: ● ● Abgleich der Immissionswerte aus der vorliegenden RLS-90 - Berechnung92 mit den Richtwerten der Lärmschutz-Richtlinien-StV - Prüfung der Überschreitung der nutzungsspezifischen Immissionswerte Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzrichtlinien StV weitere Prüfung und Abwägung nach folgenden Kriterien: - Betroffenendichte - Funktion der Straße für den Individual- und Wirtschaftsverkehr - Funktion der Straße für den öffentlichen Verkehr - Verkehrsfluss - Straßenraumaufteilung 88 89 90 91 92 Dies bedeutet, dass nach dieser [...] Berechnungsvorschrift schon ab einer berechneten Differenz von 2,1 dB(A) straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen geeignet sein können. Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV), S 32/7332,9/1/781915, Bonn, November 2007 Entsprechend verschiedener Gerichtsurteile, u.a. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.05.2009 wird die Wirksamkeit der straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme auch unter 3 dB(A) bzw. 2,1 dB(A) anerkannt. http://www.muenster.de/stadt/umwelt/pdf/lap_berichtsentwurf_strategie_ rahmenkonzept.pdf im Zuge der Lärmkartierung wurde auch eine Berechnung nach der nationalen Berechnungsvorschrift RLS-90 durchgeführt, die bei der Prüfung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Anwendung kommen muss 83 - Straßenraumnutzung - Verkehrssicherheit / Unfallgeschehen - Luftschadstoffbelastungen Im Ergebnis wurden an 64 Maßnahmenbereichen zumindest abschnittsweise Überschreitungen der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV ganztags oder in der Nacht festgestellt. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die Auswertungen unter Einbeziehung der weiteren Prüfkriterien ergaben, dass an 15 Maßnahmenbereichen, für die die Immissionsrichtwerte nach Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten sind, zumindest abschnittsweise Geschwindigkeitsreduktionen aus Lärmschutzgründen sinnvoll sein können. ● ● ● ● Für 3 Maßnahmenbereiche wurde die Einführung von Tempo 30 ganztags empfohlen. Für 5 Maßnahmenbereiche wurde die Einführung von Tempo 30 während der Nachstunden (22 bis 6 Uhr) empfohlen. Für 2 Maßnahmenbereiche wurde empfohlen zu prüfen, ob die vorgesehene Lichtsignalkoordinierung mit einer verringerten Progressionsgeschwindigkeit ganztags umgesetzt werden kann. Für 5 Maßnahmenbereiche wurde empfohlen zu prüfen, ob die vorgesehene Lichtsignalkoordinierung mit einer verringerten Progressionsgeschwindigkeit im Nachtzeitraum umgesetzt werden kann. Die Empfehlungen des Geschwindigkeitskonzeptes flossen in den Entwurf des Integrierten Maßnahmenprogramms zum Lärmaktionsplan Münster ein. In diesem erfolgte eine Abwägung der möglichen Maßnahmen, bezogen auf die einzelnen Maßnahmenbereiche und eine abschließende Empfehlung weiter zu verfolgender Maßnahmen. Die Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung bezogen - neben den erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen - den Handlungsbedarf zur Lärmminderung (Priorität des Maßnahmenbereichs), die verkehrliche und straßenräumliche Ausgangssituation in den Straßen (u.a. Klassifizierung, Verkehrsbelastung, ÖPNV-Frequentierung, Lichtsignalanlagen im Abschnitt, Anzahl Fahrspuren) und andere mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung ein. Aus den Vorschlägen zur Geschwindigkeitsreduzierung ausgewählt wurden Maßnahmenbereiche der 1. und 2. Priorität, für die kurzfristig keine anderen Maßnahmen möglich sind. In den kurzfristigen Empfehlungen nicht aufgenommen wurden darüber hinaus Straßenführungen mit mehrstreifigen Fahrbahnen und hohen Verkehrsbelastungen (z.B. die Grevener Straße). 84 Der Entwurf zum Integrierten Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans (April 2013) enthielt insgesamt 7 Empfehlungen zur Einrichtung von Tempo 30 ganztags oder nachts. ● Einführung von Tempo 30 ganztags - Aegidiistraße zwischen Aegidiikirchplatz und Promenade - Straßenzug Voßgasse / Bült / Mauritzstraße - Wolbecker Straße zwischen Bremer Straße und Hohenzollernring - Nordstraße zwischen Am Kreuztor und Coerdestraße ● Einführung von Tempo 30 nachts Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 - Moltkestraße zwischen Weseler Straße und Ludgeriplatz - Hammer Straße zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße - Straßenzug Münzstraße / Bergstraße ● Abbildung 18: Entwurf zum Integrierten Handlungskonzept 2013 Kurzfristmaßnahmen Geschwindigkeitskonzept 85 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Im Ergebnis stellen die Empfehlungen zur Geschwindigkeitsreduzierung (Kurzfristmaßnahmen) insbesondere im Innenstadtbereich ein lückenhaftes Netz mit abschnittsweise unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen dar. Im Sinne der Transparenz für den Verkehrsteilnehmer sind häufig wechselnde Geschwindigkeiten und eine zeitliche Differenzierung in unmittelbar aneinander angrenzenden Bereichen nicht sinnvoll. Ziel sollte ein zusammenhängendes und nachvollziehbares Netz von Streckenabschnitten mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zur Reduzierung der Lärmbelastungen sein. 5.1.3 Erweitertes Geschwindigkeitskonzept Aufgrund der oben beschriebenen Kritik an den ersten Maßnahmenvorschlägen werden die Empfehlungen zur Geschwindigkeitsreduzierung nochmal dahingehend überprüft, inwieweit an weiteren Maßnahmenbereichen im Innenstadt-/ Bahnhofsbereich Lärmbelastungssituationen bestehen, die eine Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduzierung ebenfalls erforderlich und sinnvoll erscheinen lassen. In diesem Zuge wird auch die räumliche Fassung der relevanten Maßnahmenbereiche vor der Fragestellung geprüft, ob ggf. unmittelbar angrenzend weitere lärmbelastete Gebäude bestehen, die in die Maßnahmenbereiche eingebunden werden sollten. Die Maßnahmenbereiche wurden im Rahmen der Analyse auf Basis der abschnittsweise berechneten LärmKennZiffer (LKZ) gesamtstädtisch identifiziert. In diesem Arbeitsschritt konnte die Definition nicht kleinräumig im Detail und für maßnahmenrelevante Abschnitte erfolgen - dies muss auf der abgegrenzten Quartiersebene und für die konkrete Maßnahme - in diesem Fall der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 - erfolgen. Diese Schritte erfolgen mit dem erweiterten Geschwindigkeitskonzept, dessen Ziel es ist, ein zusammenhängendes und nachvollziehbares Netz von Streckenabschnitten mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zur Reduzierung der Lärmbelastungen im Innenstadt- bzw. Bahnhofsbereich zu definieren. Bei der Entwicklung dieses Netzes zur Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen werden folgende Aspekte eingebunden: ● ● ● die Maßnahmenempfehlungen des Entwurfs zum Integrierten Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans (April 2013) weitere Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans mit erhöhtem Handlungsbedarf zur Reduzierung der Lärmbelastungen an die Maßnahmenbereiche angrenzende Straßenabschnitte, an denen ebenfalls lärmbelastete Gebäude zu verorten sind sowie 86 ● bestehender Tempo 30 - Regelungen Auf Basis der genannten Aspekte wird ein Untersuchungsnetz definiert, das ● ● alle kartierten Straßen innerhalb des 1. Tangentenringes, die nicht bereits Tempo 30 aufweisen den 1. Tangentenring mit Ausnahme der B 54 Schlossplatz / Am Stadtgraben ● ● die Straßen im Bahnhofsbereich (zwischen Hafenstraße, Bremer Straße, Wolbecker Straße und 1. Tangentenring) sowie die Geiststraße, Hammer Straße, Wolbecker Straße und Nordstraße als angrenzende Radialen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 enthält. ● Abbildung 19: zusammenhängendes Untersuchungsnetz für ein Geschwindigkeitskonzept zur Lärmminderung im Innenstadt- und Bahnhofsbereich Im Untersuchungsnetz werden Analysen zur Prüfung der Eignung und als Grundlage für die Anordnung von Tempo 30 durchgeführt. Die Analysen umfassen folgende Arbeitsschritte: 87 ● ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen anhand aktueller Verkehrslärmberechnungen auf Basis der RLS-90 (Lärmbelastungen, Lärmminderungswirkung bei Tempo 30) Prüfung der verkehrlichen Bedeutung der Straßenabschnitte und der verkehrlichen Wirkungen einer Geschwindigkeitssenkung ● Prüfung alternativer Maßnahmen ● Zusammenfassende Bewertung und Abwägung ● Empfehlung Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, ein zusammenhängendes und nachvollziehbares Netz zu entwickeln, liegt dabei der Schwerpunkt auf der Netzbetrachtung, d.h. die Prüfung erfolgt für das gesamte zusammenhängende Netz. Als Grundlage der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung müssen zudem auch die fachrechtlichen Anforderungen erfüllt und ermessensfehlerfrei abgewogen werden. Hierfür ist im Rahmen der Netzkonzeption auch eine Einzelfallbetrachtung für Streckenabschnitte erforderlich. Die Streckenabschnitte umfassen die urspünglich definierten Maßnahmenbereiche ggf. mit ihren räumlichen Erweiterungen sowie ergänzend untersuchte Streckenabschnitte. Folgende Streckenabschnitte werden definiert: Innenstadtbereich ● Aegidiistraße (Maßnahmenbereich 6) ● Universitätsstraße / Bispinghof (Maßnahmenbereich 50 mit Ergänzungen) ● Windhorststraße (Maßnahmenbereich 55 mit Ergänzungen) Erster Tangentenring ● ● Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritzstraße (Maßnahmenbereiche 20, 23 und 24 mit Ergänzung) Schorlemer Straße / Engelenschanze / Von-Vincke-Straße / Eisenbahnstraße (Maßnahmenbereiche 64 und 66 mit Ergänzungen) ● Moltkestraße (Maßnahmenbereich 12) Bahnhofsbereich 88 ● Hafenstraße (Maßnahmenbereich 29 mit Ergänzungen) ● Bremer Straße (Maßnahmenbereich 16 mit Ergänzung) ● Von Steuben-Straße / Bahnhofstraße (Maßnahmenbereiche 5, 21 und 63 mit Ergänzung) ● Herwarthstraße (Maßnahmenbereich 28) ● Engelstraße (Maßnahmenbereich 56 mit Ergänzungen) ● Urbanstraße (Ergänzungsstrecke im Bahnhofsbereich) ● Achtermannstraße (Ergänzungsstrecke im Bahnhofsbereich) ● „Kleine“ Bahnhofstraße (Ergänzungsstrecke im Bahnhofsbereich) Angrenzende Radialen ● Geiststraße (Maßnahmenbereiche 9 und 32 mit Ergänzung) ● Hammer Straße (Maßnahmenbereich 4) ● ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Wolbecker Straße von Eisenbahnstraße bis Hohenzollernring (Maßnahmenbereiche 3 und 34) Wienburgstraße / Nordstraße / Am Kreuztor (Maßnahmenbereich 26 mit Ergänzungen) Die Einzelfallbetrachtung für diese Streckenabschnitte ist im Anhang (Anlage 3) tabellarisch dargestellt. Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen Zur Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen entsprechend der in Kapitel 5.1.1 dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen Lärmberechnungen nach den RLS-90 mit aktualisierten Eingangsdaten zur Verkehrsbelastungssituation (Stand 2014). Für jedes Gebäude entlang des Untersuchungsnetzes werden Fassadenpegel berechnet. Darstellung und Begründung der besonderen örtlichen Verhältnisse entsprechend § 45 Abs. 9 S. 2 StVO Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen gemäß § 45 Abs. 9 S. 2 StVO nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Diese Tatbestandsvoraussetzungen des § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 9 S. 2 StVO für die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkungen liegen mit der in der Analyse der Lärmbelastungssituation festgestellten Problemlage (siehe auch Kapitel 2.2), die anhand der aktuellen RLS-90 Berechnung bestätigt wurde, vor. 89 Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und ≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt93. Belastungen über diesen Werten sind für Bereiche mit dichter Wohnnutzung, wie die Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung zu charakterisieren sind, vor dem Ziel gesunder Wohnverhältnisse als Belastungen einzustufen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung übersteigen. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Diese im Rahmen der Lärmaktionsplanung angewandten Pegel von 65 / 55 dB(A) liegen noch 1 dB(A) über den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV für Mischgebiete (64 / 54 dB(A)) und 6 dB(A) über denen für Wohngebiete (59 / 49 dB(A)), siehe auch Tabelle 18 auf Seite 82). Die Bereiche entlang des Untersuchungsnetzes, an denen entsprechende Belastungen festgestellt werden, sind für den Tageszeitraum (6 - 22 Uhr) in Karte 9, für den Nachtzeitraum (22 - 6 Uhr) in Karte 10 dargestellt. Grundlage ist jeweils der höchste beurteilte Fassadenpegel je Wohngebäude. ● ● Karte 9: Lärmbelastungen an bewohnten Gebäuden im Untersuchungsnetz Innenstadt 6 - 22 Uhr Karte 10: Lärmbelastungen an bewohnten Gebäuden im Untersuchungsnetz Innenstadt 22 - 6 Uhr - siehe Kartenanhang Die Darstellungen verdeutlichen die hohen Lärmbelastungen über 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht. Diese hohen Belastungen treten durchgehend an den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung und teilweise auch an den ergänzend betrachteten Streckenabschnitten auf. Abgleich mit den Richtwerten der Lärmschutz-Richtlinien-StV In der Karte 11 sind Gebäude farbig markiert, die am Tag und in der Nacht die nutzungsspezifischen Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV bzw. um 3 dB(A) abgesenkte Werte94 überschreiten. Karte 12 enthält entsprechende Aussagen bei Betrachtung ausschließlich des Nachtzeitraumes (22 - 06 Uhr). 93 94 90 Vgl. Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksache 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99 Entsprechend der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist die Festlegung der Richtwerte in Anlehnung an die Lärmsanierungsgrenzwerte erfolgt. Diese sind seit 2010 um 3 dB(A) abgesenkt. Folgt man der Intention der Richtlinie, so sollten auch bei dieser die um 3 dB(A) abgesenkten Werte entsprechend der Grenzwerte der VLärmSchR 97 zur Anwendung kommen. Die Darstellung der unterschiedlichen Zeiträume Tag und Nacht (entspricht 24 Stunden) und nur Nacht erfolgt vor dem Hintergrund möglicher Anordnungszeiträume von Tempo 30 (ganztags oder nur im Nachtzeitraum). ● ● Karte 11: Prüfung Richtwertüberschreitung der Lärmschutz-Richtlinie-StV Tag und Nacht Karte 12: Prüfung Richtwertüberschreitung der Lärmschutz-Richtlinie-StV bei Nacht - siehe Kartenanhang Die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV werden über 24 Stunden (Tag und Nacht) an den meisten Maßnahmenbereichen des Lärmaktionsplans zumindest an einzelnen Gebäuden überschritten. Ausnahmen sind Aegidiistraße, Windthorststraße, Hammer Straße und Geiststraße. Die um 3 dB(A) abgesenkten Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV werden an allen Maßnahmenbereichen überschritten. Auch an den Ergänzungsstrecken treten Richtwertüberschreitungen auf. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Im Nachtzeitraum treten an nahezu allen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung Überschreitungen der Richtwerte der Lärmschutz-RichtlinienStV auf. Ausnahme ist hier die Windthorststraße. Die um 3 dB(A) abgesenkten Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV werden an allen Maßnahmenbereichen nahezu im gesamten Abschnitt überschritten. Auch an den Ergänzungsstrecken treten Richtwertüberschreitungen auf. Bei Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV kann sich der Ermessensspielraum zur Anordnung einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten. Nachweis der erzielbaren Lärmminderung Die mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h erzielbare Lärmminderung ist für den Tageszeitraum (6 - 22 Uhr) in Karte 13, für den Nachtzeitraum (22 - 6 Uhr) in Karte 14 dargestellt. ● ● Karte 13: Pegelminderung an bewohnten Gebäuden im Untersuchungsnetz Innenstadt 6 - 22 Uhr Karte 14: Pegelminderung an bewohnten Gebäuden im Untersuchungsnetz Innenstadt 22 - 6 Uhr - siehe Kartenanhang Eine entsprechend der Lärmschutz-Richtlinien-StV erforderliche Pegelminderung von aufgerundet 3 dB(A) (ab 2,1 dB(A)) wird entlang der Gebäude des Untersuchungsnetzes nahezu vollständig erreicht. Nur an den Knotenpunkten zu Streckenabschnitten mit weiterhin einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nimmt die Lärmminderungswirkung ab. Erkennbar sind auch die bestehenden Tempo 30 - Abschnitte am Aegidiimarkt, der Johannisstraße und 91 am Bült. Da sich hier die Geschwindigkeitsregelung nicht ändert, resultieren die geringfügig auftretenden Lärmminderungen aus den benachbarten Straßenabschnitten mit geänderten Geschwindigkeitsregelungen. Deutlich wird darüber hinaus, dass die Lärmminderungen nicht ausschließlich an der straßenbegleitenden Bebauung der Abschnitte mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit auftreten, sondern auch in die 2. Reihe bzw. die Seitenstraßen hinein wirken. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Mit der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 würden im untersuchten Netz insgesamt 7.337 Einwohner, die heute Belastungen über 65 dB(A) am Tag oder 55 dB(A) in der Nacht ausgesetzt sind, entlastet; davon 6.850 Einwohner zwischen 2,1 und 3 dB(A) (nachts) und weitere 487 Einwohner bis 2,0 dB(A)95. 1.416 Einwohner (tags) bzw. 2.510 Einwohner (nachts) sind von Lärmbelastungen oberhalb der jeweiligen nutzungsspezifischen Richtwerte der LärmschutzRichtlinien-StV betroffen. Für 1.253 dieser Einwohner (tags) und für 2.098 Einwohner (nachts) würden die Lärmbelastungen bei Einführung von Tempo 30 ganztags auf Werte unterhalb dieser Richtwerte sinken. Bei Einführung von Tempo 30 würde die Zahl der Einwohner, die von Lärmbelastungen oberhalb der jeweiligen nutzungsspezifischen Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV betroffen sind, auf 163 (tags) und 412 (nachts) sinken. Prüfung der verkehrlichen Bedeutung und der verkehrlichen Wirkungen In diesem Arbeitsschritt wird die verkehrliche Bedeutung der Strecken im Untersuchungsnetz dargestellt. Thematisiert werden darüber hinaus mögliche Verkehrsverlagerungseffekte, Vereinbarkeit mit dem Rettungswesen und dem öffentlichen Verkehr sowie mögliche Auswirkungen auf die Lichtsignalkoordinierung und die Radverkehrsführung. Netzbedeutung und Verkehrsfunktionen Das Untersuchungsnetz gliedert sich in ● innerstädtische Erschließungsstraßen im Altstadtbereich, die vom 1. Tangentenring abgehend die Feinerschließung der Altstadt gewährleisten, ● Erschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen im Bahnhofsbereich, ● Hauptverkehrsstraßen des 1. Tangentenringes am Rand der Altstadt und ● 95 92 weitere Hauptverkehrsstraßen, insbesondere Hauptradialen in die Innenstadt in dicht bebauten Bereichen. in den Übergangsbereichen zu Tempo 50 oder in der 2. Reihe Die Untersuchungsstrecken sind überwiegend als Gemeindestraßen klassifiziert. Landesstraßen sind u.a. die Wolbecker Straße, Bremer Straße, Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritzstraße und Hafenstraße. Als Bundesstraßen klassifiziert sind die Moltkestraße und die Hammer Straße96. Die verkehrliche Bedeutung ist entsprechend der verschiedenen Funktionen unterschiedlich hoch. Die Verkehrsmengen im Kfz-Verkehr reichen von etwa 5.000 Kfz/24 h bis knapp 27.000 Kfz/24 h. Diese werden auf überwiegend 2-streifigen, in Einzelfällen auch mehrstreifigen Fahrbahnen, abgewickelt. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Darüber hinaus haben viele der Abschnitte eine hohe Bedeutung für den ÖPNV sowie auch für den Fuß- und Radverkehr. Die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr sind in den einzelnen Abschnitten unterschiedlich ausgeprägt und entsprechen z.T. nicht den an sie gestellten qualitativen Anforderungen. Nicht zuletzt bestehen an das Untersuchungsnetz Anforderungen des Rettungswesens. In die Abwägung sind die unterschiedlichen Belange der verschiedenen Verkehrsarten sowie die örtliche Situation an den Untersuchungsabschnitten einzubeziehen: ● ● ● ● 96 die Funktion für den fließenden Kfz-Verkehr unter Berücksichtigung der Klassifizierung der Straßen und deren ggf. Beeinträchtigung durch eine Geschwindigkeitsreduzierung, insbesondere ein zu erwartender Reisezeitverlust; zu berücksichtigen sind hierbei auch bestehende Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses (LSA-Koordinierung) die Relevanz der Abschnitte für das Rettungswesen; hierbei sind insbesondere mögliche Beeinträchtigung der einzuhaltenden Hilfsfristen auch unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit ggf. entfallenden Radwegebenutzungspflichten zu beachten den öffentlichen Verkehr und ggf. zu erwartende Behinderungen durch Geschwindigkeitsreduzierungen die Anforderungen nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer (Rad- und Fußverkehr) an die Abschnitte des Untersuchungsnetzes und die bestehenden Bedingungen für diese Verkehrsarten einschließlich möglicher Auswirkun- eine Umwidmung des Straßenzuges Moltkestraße/ Hammer Straße mit Verlegung der B 54 auf den 2. Tangentenring wird von der Stadt Münster angestrebt - ein entsprechendes Antragsverfahren ist in die Wege geleitet 93 gen einer Tempo 30 - Regelung auf die Radverkehrsführung (Radwegebenutzungspflicht) ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 die Verkehrssicherheit bzw. die Unfalllage an den Untersuchungsabschnitten Die bestehenden Rahmenbedingungen sowie nach heutigem Stand bewertbare Auswirkungen sind für jede Untersuchungsstrecke in Anlage 3 detailliert dargestellt. Verkehrliche Bewertung Die verkehrliche Bewertung jedes einzelnen Untersuchungsabschnittes ist Anlage 3 zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Aspekte abschließend bewertet werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine zeitlich begrenzte Einführung der Tempo 30 - Regelungen mit begleitender Evaluation empfohlen (siehe auch Ausführungen hierzu ab Seite 102). Zusammenfassend stellt sich die vorläufige verkehrliche Bewertung wie folgt dar: ● ● 94 Die Erschließungsstraßen, die vom 1. Tangentenring abgehend die Feinerschließung der Altstadt gewährleisten, dienen ausschließlich dem Ziel- und Quellverkehr in die Altstadt und sind als Gemeindestraßen klassifiziert. Es werden keine Beeinträchtigungen des fließenden Kfz-Verkehrs einschließlich der Rettungsfahrzeuge bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie keine Verkehrsverlagerungen erwartet. Die Reisezeitverluste auch für den ÖPNV sind auf den kurzen Strecken mit Haltestellenlagen gering. Die Anforderungen von Fuß- und Radverkehr an diese Straßen sind hoch, der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der Bereich zwischen dem Hauptbahnhof Münster und dem 1. Tangentenring ist von einem Netz von Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen durchzogen, die verschiedene Funktionen aufweisen. Einige Straßenzüge, u.a. Hafenstraße und Bremer Straße sind als Landesstraßen klassifiziert. Beeinträchtigungen des fließenden Kfz-Verkehrs bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind auf einigen Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung nicht ganz auszuschließen, aber aufgrund des hohen Anteils gebundener Verkehre und einer dichten Folge von LSA-Anlagen voraussichtlich gering. Dies gilt auch für die klassifizierten Straßen, deren Funktion mit einer Tempo 30 - Regelung nicht verändert wird. Zur Minimierung der Beeinträchtigungen wäre die LSA-Koordinierung in diesem Bereich (Bereich C der LSA-Steuerungsbereiche) an die reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit anzupassen. Bedenken der Feuerwehr hinsichtlich der Einhaltung der Hilfsfristen für einige Straßen in diesem Bereich sollen im Rahmen der Evaluation geprüft werden. Auch mögliche Auswirkungen auf den ÖPNV, der eine hohe Bedeutung im Zulauf zum Bahnhof hat, sollen geprüft werden. Verkehrsverlagerungen aus den Straßen mit überwiegend Quell- und Zielverkehr sind eher unwahrscheinlich, da keine Alternativen bestehen. Verkehrsverlagerungen durchfahrender Verkehre, z.B. auf den 2. Tangentenring sind möglich. Die Anforderungen von Fuß- und Radverkehr an diese Straßen sind insbesondere im Zulauf zum Bahnhof hoch. Streckenabschnitte mit heutiger Radwegebenutzungspflicht sollen im Rahmen der Evaluation hinsichtlich der Erforderlichkeit der Radwegebenutzungspflicht beobachtet werden. ● ● Die Hauptverkehrsstraßen des 1. Tangentenringes weisen eine hohe verkehrliche Bedeutung auf. Sie sind überwiegend als Landesstraßen, die Moltkestraße als Bundesstraße97 klassifiziert. Beeinträchtigungen des fließenden Kfz-Verkehrs sind bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht ganz auszuschließen, aber aufgrund des hohen Anteils gebundener Verkehre und einer dichten Folge von LSA-Anlagen voraussichtlich gering. Dies gilt auch für den ÖPNV. Die Funktion der klassifizierten Straßen wird mit einer Tempo 30 - Regelung nicht verändert. Zur Minimierung möglicher Beeinträchtigungen wäre die LSA-Koordinierung in diesem Bereich (1. Nordtangente: Bereich C der LSA-Steuerungsbereiche) an die reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit anzupassen. Für die Hauptverkehrsstraßen des 1. Tangentenringes bestehen Bedenken der Feuerwehr hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen zur Einhaltung der Hilfsfristen. Diese sind im Rahmen der Evaluation zu prüfen. Verkehrsverlagerungen aus diesen Straßen sind bei bestehenden Alternativen (2. Tangentenring) möglich. Verlagerungen ins untergeordnete Netz werden wegen der flächendeckenden Tempo 30 - Zonen nicht erwartet. Die Anforderungen von Fuß- und Radverkehr sind insbesondere an der 1. Nordtangente, aber auch in weiteren Teilen des 1. Ringes abschnittsweise hoch. Die Nebenanlagen sind, soweit vorhanden, z.T. hierfür nicht ausreichend. Streckenabschnitte mit heutiger Radwegebenutzungspflicht sollen im Rahmen der Evaluation hinsichtlich der Erforderlichkeit der Radwegebenutzungspflicht beobachtet werden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Weitere Hauptverkehrsstraßen im Untersuchungsnetz mit unterschiedlich hoher verkehrlicher Bedeutung sind Nordstraße, Wolbecker Straße, Hammer Straße und Geiststraße. Die Wolbecker Straße ist als Landesstraße klassifiziert, die Hammer Straße als Bundesstraße98. Die Beeinträchtigungen des fließenden Kfz-Verkehrs sind bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf diesen Straßen voraus- 97 98 eine Umwidmung wird angestrebt, siehe Fußnote 96 ebenda 95 sichtlich gering, da die Verkehrssituation (mit z.T. Radfahrern auf der Fahrbahn, Parken am Fahrbahnrand, dichte LSA-Abfolgen etc.) bereits heute keine hohen Geschwindigkeiten zulassen. Die Funktion der klassifizierten Straßen wird mit einer Tempo 30 - Regelung nicht verändert. Auch Reisezeitverluste für den ÖPNV sind in den betroffenen Straßen Hammer Straße, Wolbecker Straße und Nordstraße aufgrund der Haltestellen entlang der Strecke voraussichtlich gering, sollen aber im Rahmen der Evaluation beobachtet werden. Erhebliche Beeinträchtigungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten werden insbesondere für die Geiststraße befürchtet. Verkehrsverlagerungen können z.T. relevant sein. Im Zusammenhang zu betrachten sind mögliche Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Hammer Straße und der Geiststraße, da hier Wechselwirkungen bestehen. Kleinräumige Verkehrsverlagerungen aus der Wolbecker Straße und Nordstraße sind aufgrund der umliegenden Tempo 30 - Zonen nicht zu erwarten. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Synergien der Tempo 30 - Anordnungen mit anderen Zielfeldern Bei der Würdigung, ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, ist entsprechend Lärmschutz-Richtlinien-StV auf alle Umstände des Einzelfalls abzustellen. Neben den Wirkungen der Tempo 30 - Regelungen auf die Lärmbelastungssituation sowie den oben dargestellten ggf. auftretenden negativen verkehrlichen Wirkungen sind hierbei die nachfolgend aufgeführten Synergien mit den Zielfeldern Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität, Wohnumfeldbedingungen, Innenentwicklung und städtebauliche Aufwertung des Bahnhofsbereiches zu nennen: ● ● ● 96 Ein einheitliches Geschwindigkeitsniveau von 30 km/h innerhalb des 1. Tangentenringes unterstützt die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und die einheitliche Wahrnehmung des Innenstadtbereichs als attraktiven Stadtraum. Aufgrund der intensiven Nutzung der Erschließungsstraßen durch den Fuß- und Radverkehr werden darüber hinaus Synergien mit der Verkehrssicherheit erwartet. Auch für die Hauptverkehrsstraßen des 1. Tangentenringes werden bei Anordnung von Tempo 30 Verbesserungen der Verkehrssicherheit erwartet. Darüber hinaus ist der 1. Tangentenring teilweise dicht bebaut und weist einen nicht unerheblichen Anteil an Wohnnutzungen auf. Zur Unterstützung einer Innenentwicklung können mit Tempo 30 die Lärmbelastungen am 1. Tangentenring gesenkt und damit die Wohnumfeldbedingungen im Innenstadtbereich weiter verbessert werden. Auch die weiteren Hauptverkehrsstraßen im Untersuchungsnetz (Nordstraße, Wolbecker Straße, Hammer Straße und Geiststraße) weisen hohe Nutzungsdichten in den innenstadtnahen Bereichen auf, deren Wohnumfeldbe- dingungen zur Unterstützung der Innenentwicklung mit Tempo 30 weiter verbessert werden können. Verbesserungen der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 insbesondere für die nichtmotorisierten Verkehre sind insbesondere auf der Hammer Straße (hoher Querungsbedarf) und auf der Nordstraße (Radverkehr auf der Fahrbahn) zu erwarten. ● Der Bahnhofsbereich (zwischen Hafenstraße, Bremer Straße, Wolbecker Straße und 1. Tangentenring) kann mit einer einheitlichen Tempo 30 - Regelung aufgewertet und in seiner städtebaulichen Entwicklung unterstützt werden. Die Aufenthaltsqualität sowie die Verkehrssicherheit kann in dem von allen Verkehrsarten intensiv genutzten Bereich mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsniveau erhöht werden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Prüfung alternativer Maßnahmen Mögliche alternative Maßnahmen sind in Abhängigkeit von der Zielsetzung der Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung zu sehen. Im Rahmen des Lärmaktionsplans steht hier die Lärmminderung (Anordnungsgrund Lärmschutz) im Vordergrund. Im Untersuchungsnetz sind unter Berücksichtigung laufender Planungen und bereits vorgesehener investiver Maßnahmen aktuell keine alternativen Maßnahmen zur Lärmminderung vorgesehen: ● ● Auf wenigen Abschnitten des Untersuchungsnetzes erfolgten bereits in den letzten Jahren Fahrbahnsanierungen. Hierbei kamen Asphalte mit lärmmindernder Wirkung zum Einsatz. Weitere sind für die kommenden Jahre geplant, diese sind aber nur für wenige Strecken des Untersuchungsnetzes relevant. Eine Koordinierung von LSA-Anlagen im Untersuchungsnetz stellt keine alternative Maßnahme mit vergleichbarer Lärmminderungswirkung dar. Vielmehr kann bei entsprechend niedriger Progressionsgeschwindigkeit diese Maßnahme unterstützend zu einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit wirken. Zusammenfassende Bewertung und Abwägung Im Gesamtergebnis wird die Einführung einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ganztags auf der überwiegenden Anzahl der Streckenabschnitte des Untersuchungsnetzes auf Basis folgender zusammenfassender Bewertung empfohlen: ● An den Streckenabschnitten des Untersuchungsnetzes sind Anwohner von Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts betroffen. Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch 97 nachweisbar, dass bei einer Dauerbelastung mit Pegeln in dieser Höhe das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt. Belastungen über diesen Werten sind für Bereiche mit dichter Wohnnutzung vor dem Ziel gesunder Wohnverhältnisse als ortsunübliche Belastungen einzustufen. In den Maßnahmenbereichen ist die Lärmbetroffenheit oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) sehr hoch. Hier ist von besonderen örtlichen Verhältnissen entsprechend § 45 Abs. 9 S. 2 StVO auszugehen. An den ergänzend betrachteten Untersuchungsstrecken außerhalb der Maßnahmenbereiche ist die Anzahl der Belasteten deutlich geringer als in den Maßnahmenbereichen. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 ● ● An 14 der 18 untersuchten Strecken sind darüber hinaus die nutzungsspezifischen Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV entweder ganztags oder nachts zumindest an einzelnen Gebäuden überschritten. Dies betrifft etwa 10 km des insgesamt 11 km langen Untersuchungsnetzes (90%). In den Maßnahmenbereichen liegen Überschreitungen an 14 von 15 untersuchten Strecken vor, an den ergänzend betrachteten Untersuchungsstrecken außerhalb der Maßnahmenbereiche liegen an keinem Streckenabschnitt Überschreitungen vor. Für alle lärmbetroffenen Bereiche entlang des Untersuchungsnetzes wird die erforderliche Lärmminderung um mindestens 3 dB(A) (>2,1 dB(A)) erreicht. ● ● ● 98 Für die meisten Streckenabschnitte werden keine oder nur geringe Beeinträchtigungen für den fließenden Kfz-Verkehr erwartet. Auch eine Änderung der Verkehrsfunktion der klassifizierten Straßen im Untersuchungsnetz ist mit der Anordnung von Tempo 30 nicht verbunden. Zur Minimierung der Beeinträchtigungen ist die LSA-Koordinierung in hierfür relevanten Bereichen an die reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit anzupassen. An Streckenabschnitten mit hoher Bedeutung für den ÖPNV sind die Auswirkungen auf diesen zu berücksichtigen. Dies kann im Rahmen des Lärmaktionsplans nicht abschließend erfolgen und soll im Rahmen der Evaluation weiter untersucht werden. Voraussichtlich sind die Auswirkungen aber - bei Sicherstellung eines guten Verkehrsflusses auf niedrigem Geschwindigkeitsniveau und einer Bevorrechtigung des ÖPNV an Lichtsignalanlagen - gering. An Streckenabschnitten mit hoher Bedeutung für die Feuerwehr und das Rettungswesen sind auch die Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfristen zu berücksichtigen. Für einige Straßen des Untersuchungsnetzes sind mögliche Beeinträchtigungen der einzuhaltenden Hilfsfristen auch unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit ggf. entfallenden Radwegebenutzungspflichten zu beachten. Erhebliche Beeinträchtigungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten werden insbesondere für die Geiststraße befürchtet. Allerdings liegen keine konkreten Erfahrungen zur Beeinflussung der Rettungsfahrten durch Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Diese sollen im Rahmen der Evaluation erhoben und bewertet werden. ● ● Die Bedeutung der Streckenabschnitte für den Fuß- und Radverkehr und die Qualität deren Anlagen sind unterschiedlich. Bei Radverkehr auf der Fahrbahn und / oder schmalen Nebenanlagen ist Tempo 30 auch aus Verkehrssicherheitsgründen relevant. Bei Führung des Radverkehrs auf benutzungspflichtigen Anlagen können durch die Anordnung von Tempo 30 Änderungen der Radwegebenutzungspflicht erforderlich werden; eine entsprechende Bewertung unter Beachtung der örtlichen Situationen soll ebenfalls im Rahmen der Evaluation erfolgen. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Verkehrsverlagerungen in andere sensible Bereiche werden nicht in einem unverträglichen Maße erwartet. Aufgrund der flächenhaften Tempo 30 Zonen-Regelung sind kleinräumige Ausweichverkehre nicht wahrscheinlich. Eine Verkehrsverlagerung auf den 2. Tangentenring ist für großräumige Verkehre z.T. denkbar. Dies wird aufgrund der dort überwiegenden großzügigen straßenräumlichen Situation sowie lärmmindernder Maßnahmen, wie der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge, als unproblematisch bewertet. Unter Berücksichtigung des Netzcharakters des Untersuchungsnetzes sind folgende weitere Aspekte relevant: ● ● ● Bei Einbindung der untersuchten Straßen Aegidiistraße, Universitätsstraße / Bispinghoff und Windthorststraße in eine Tempo 30 - Regelung gilt ein für den Verkehrsteilnehmer nachvollziehbares, einheitliches Geschwindigkeitsniveau von 30 km/h innerhalb des 1. Tangentenringes. Auch der 1. Tangentenring wird als innenstadtnahes Straßensystem möglichst weitgehend in die Tempo 30 - Regelung einbezogen. Davon ausgenommen ist lediglich die Achse Schloßplatz / Am Stadtgraben / Weseler Straße. Der Bahnhofsbereich (zwischen Hafenstraße, Bremer Straße, Wolbecker Straße und 1. Tangentenring) kann mit einer einheitlichen Tempo 30 - Regelung in seiner Aufenthaltsqualität aufgewertet und in seiner städtebaulichen Entwicklung unterstützt werden. Empfehlung Bei Abwägung der Anforderungen des Lärmschutzes mit den verschiedenen verkehrlichen Belangen einschließlich möglicher Synergien mit benachbarten Zielfeldern und einer Einzelfallbetrachtung der jeweiligen örtlichen Situationen wird die Anordnung von Tempo 30 ganztags zur Reduzierung der Lärmbelas99 tungssituation für nachfolgende Strecken als geeignet, erforderlich und angemessen bewertet (nach Bereichen geordnet): Innenstadtbereich Stadt Münster ● Aegidiistraße, Am Stadtgraben bis Aegidiikirchplatz ● Universitätsstraße / Bispinghoff, Schlossplatz bis Johannisstraße ● Windthorststraße, Engelenschanze bis Loerstraße Lärmaktionsplan der 2. Stufe Erster Tangentenring März 2016 ● ● Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritzstraße, Schloßplatz bis Eisenbahnstraße Schorlemer Straße / Engelenschanze / Von-Vincke-Straße / Eisenbahnstraße, Ludgeriplatz bis Mauritztor ● Moltkestraße, Weseler Straße bis Ludgeriplatz Bahnhofsbereich ● Hafenstraße, Ludgeriplatz bis Bremer Straße ● Bremer Straße, Hansaring bis Wolbecker Straße ● Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße, Hafenstraße bis Wolbecker Straße ● ● Schorlemer Straße / Herwarthstraße, Engelenschanze bis Von-SteubenStraße Engelstraße, Hafenstraße bis Engelenschanze Angrenzende Radialen ● Hammer Straße, Geiststraße bis Ludgeriplatz ● Wolbecker Straße, Hohenzollernring bis Bahnhofstraße ● Wienburgstraße / Nordstraße / Am Kreuztor, Friesenring bis Bergstraße Eine abweichende Bewertung erfolgt für folgende Straßenzüge ● ● 100 Urbanstraße (Ergänzungsstrecke im Bahnhofsbereich): in der Urbahnstraße bestehen keine Lärmbetroffenheiten, die eine Anordnung von Tempo 30 zur Lärmminderung erforderlich machen Achtermannstraße (Ergänzungsstrecke im Bahnhofsbereich): in der Achtermannstraße bestehen keine Lärmbetroffenheiten, die eine Anordnung von Tempo 30 zur Lärmminderung erforderlich machen ● ● „Kleine“ Bahnhofstraße (Ergänzungsstrecke im Bahnhofsbereich): in der „Kleinen“ Bahnhofstraße ist die Lärmbetroffenheit gering, die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen erscheint nicht als angemessen Geiststraße (Maßnahmenbereich an den angrenzenden Radialen): aufgrund der Lärmbetroffenheiten und der zu erwartenden Lärmminderungswirkungen ist Tempo 30 in der Geiststraße erforderlich und auch geeignet, eine Lärmminderung herbeizuführen; in der Abwägung mit den Belangen des Rettungswesens, für das erhebliche Beeinträchtigungen befürchtet werden, wird aber die Anordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 In der nachfolgenden Abbildung sowie in Karte 15 ist das Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich dargestellt. ● Abbildung 20: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich ● Karte 15: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich - siehe Kartenanhang 101 In der Anlage 3 im Anhang sind alle geprüften Sachverhalte sowie eine zusammenfassende Bewertung und Abwägung für die einzelnen Prüfabschnitte (mit entsprechenden Bezeichnungen) tabellarisch zusammengefasst. Evaluation der Wirkungen im Rahmen einer befristeten Anordnung Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Nicht alle verkehrlichen Wirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Untersuchungsnetz sind detailliert bekannt. Verschiedene Untersuchungen zu den Wirkungen von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen liegen für Einzelanordnungen vor99, noch nicht untersucht ist die Umsetzung in einem Netz zusammenhängender Streckenabschnitte, wie sie für die Innenstadt einschließlich Bahnhofsbereich in Münster aus Lärmschutzgründen angeordnet werden soll. Vor diesem Hintergrund wird eine zeitlich befristete Anordnung von 30 km/h an den ausgewählten Strecken des Untersuchungsnetzes empfohlen, in deren Rahmen die Wirkungen evaluiert werden sollen. Während der zeitlich befristeten Anordnung erfolgen keine Veränderungen im Straßenraum. Folgende Themen sind bei der Evaluierung von Bedeutung: ● ● 99 102 Auswirkungen auf Hilfsfristen: Von Seiten der Feuerwehr wurden zum Teil erhebliche Bedenken zur Einführung von Tempo 30 auf Streckenabschnitten, die aufgrund ihrer Nutzungsfrequenz durch Einsatzfahrzeuge für die Einhaltung der Hilfsfristen sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst wesentlich sind, geäußert. Die Bedenken resultieren aus Annahmen zur Beeinflussung der Rettungsfahrten durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Konkrete Erfahrungen und belastbare Daten liegen hierzu aber nicht vor. Im Zuge der Evaluation sollen Einsatzdokumentationen von Feuerwehr und Rettungsdiensten, die über die empfohlenen Tempo 30 - Strecken erfolgen, hinsichtlich der Frage der Einhaltung der Hilfsfristen ausgewertet werden. Wichtig ist auch hierbei ein Vorher-/Nachher-Vergleich über einen noch festzulegenden Zeitraum. Auswirkungen auf Reisezeit und ÖPNV-Fahrplanzeiten: Der rechnerisch maximale Zeitverlust von Tempo 30 ist für jede untersuchte Strecke in Anhang 3 dargestellt. In der Praxis sind die Zeitverluste jedoch geringer: „Die mittleren Reisegeschwindigkeiten (über den gesamten Streckenabschnitt inkl. der Stauungen und Halte) liegen bei Tempo 30 tagsüber TUNE ULR, Technisch-wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie, Arbeitspaket 2: Geschwindigkeitsreduzierungen, UBATexte 33/2015, Bearbeitung: LK Argus GmbH/ Universität Osnabrück ebenfalls um 7 km/h und nachts um bis zu 6 km/h unter dem Wert des Tempo-50 - Abschnitts. Die daraus resultierenden Reisezeitverluste durch Tempo 30 gegenüber Tempo 50 liegen tagsüber bei 2 Sekunden je 100 m und nachts zwischen 0 und 2 Sekunden je 100 Meter.“100 Der Zeitverlust beträgt demnach weniger als die Hälfte des rechnerisch ermittelbaren Wertes. Viele Strecken im Untersuchungsnetz weisen zu großen Teilen des Tages schon heute gebundene Verkehre und dem entsprechend Geschwindigkeiten unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf. Im ÖPNV tragen darüber hinaus die Haltestellenzeiten insbesondere bei dichten Haltestellenabständen nicht unwesentlich zur Gesamtreisezeit bei. Im Zuge der Evaluation sollen für ausgewählte Relationen und Tageszeiten z.B. anhand von GPS-Befahrungen die Auswirkungen auf die Reisezeiten im Netz der zusammenhängenden Streckenabschnitte im Vorher-NachherVergleich untersucht werden. Auch im Busverkehr sollen entsprechende Untersuchungen erfolgen. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Im Zuge der Evaluation sollen auch mögliche Auswirkungen auf die Radwegebenutzungspflicht untersucht werden. In einigen der Untersuchungsstrecken bestehen heute benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen. Grundsätzlich muss entsprechend § 2 Absatz 4 StVO die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufs erforderlich sein. Dies erfordert eine Prüfung der Erforderlichkeit im Einzelfall. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann sich ggf. auf diese Prüfungen auswirken. Für die relevanten Streckenabschnitte wird empfohlen, die Situation vor Ort zu beobachten und ggf. die Erforderlichkeit im Einzelfall erneut zu überprüfen. Neben den verkehrlichen Untersuchungen soll auch die Frage der Wirksamkeit von Tempo 30 hinsichtlich der angestrebten Lärmminderung evaluiert werden. Der Nachweis der Lärmreduzierung bei sinkenden Geschwindigkeiten wurde bereits in einer Reihe von Untersuchungen erbracht.101 Vor diesem Hintergrund sollte in einer Vorher-Nachher-Untersuchung an ausgewählten (repräsentativen) Streckenabschnitten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Die Geschwindigkeitsmessungen sollten über einen längeren Zeitraum kontinuierlich erfolgen, um die Entwicklung des Geschwindigkeitsniveaus nach Einführung von Tempo 30 abbilden zu können und Schwankungen im Verkehrsgeschehen ausgleichen zu können. 100 101 ebenda, S. 40 ebenda 103 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 5.2 Straßenräumliches Konzept 5.2.1 Grundlagen Zur Ableitung von Maßnahmenmöglichkeiten im Straßenraum zur Lärmminderung werden auf der Grundlage der vorhandenen Eingangsdaten aus der Lärmkartierung Abschnitte herausgearbeitet, in denen die Straßenraumaufteilung bzw. die Verkehrsorganisation grundsätzlich geändert werden könnte, ohne die Qualität des Kfz-Verkehrsflusses zu beeinträchtigen. In einem ersten Schritt werden die Maßnahmenbereiche dahingehend geprüft, ob die Verkehrsbelastung gemäß Lärmkartierung unterhalb der theoretischen Kapazitätsgrenzen (Unter- bzw. Obergrenze) vergleichbarer Straßenquerschnitte liegt und somit möglicherweise Handlungsspielräume für straßenräumliche Maßnahmen vorhanden sind. Die Ableitung der theoretischen Kapazitäten erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06).102 Der in den RASt 06 angegebene maximale Belastungswert für die Spitzenstunde wird über den Hochrechnungsfaktor 10 auf eine Tagesbelastung (Kfz/24 h) hochgerechnet. ● Tabelle 19: Theoretische Leistungsfähigkeit von Fahrbahnquerschnitten (in Anlehnung an die RASt 06) Ausbauzustand (Anzahl Fahrspuren) Theoretische Verkehrsstärke / 24 h Zwei- (bis drei)streifige Fahrbahnen (ohne Mittelstreifen) 14.000 bis 22.000 Kfz/24 h im Querschnitt Zwei- (bis drei)streifige Fahrbahnen (mit Mittelstreifen) 16.000 bis 36.000 Kfz/24 h im Querschnitt Überbreite einstreifige Richtungsfahrbahnen (mit Mittelstreifen) 28.000 bis 44.000 Kfz/24 h im Querschnitt Vier- (bis fünf)streifige Fahrbahnen (i.d. Regel mit Mittelstreifen) 36.000 bis 52.000 Kfz/24 h im Querschnitt 5.2.2 Maßnahmenoptionen Straßenquerschnitte Für 4- oder mehrstreifige Fahrbahnen ist bei entsprechend geringen Verkehrsbelastungen die Reduzierung einer Fahrspur denkbar. Soweit kein umfassender Umbau der Straße verfolgt wird, können die Flächenumverteilungen auch mit niederschwelligen Maßnahmen erfolgen. Mögliche Maßnahmen sind z.B. die 102 104 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. FGSV: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 2006, Köln, 2006 Neuordnung des Parkens, die Anlage von Busspuren und Flächen für den Radverkehr. ● Abbildung 21: Busspur (links, Weseler Straße) und für den Linienverkehr freigegebener Radweg (rechts, Moltkestraße) (Photos: LK Argus) Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Eine Maßnahmenoption können auch Querschnitte mit überbreiten einstreifigen Richtungsfahrbahnen sein. Dies ermöglicht z.B. die Umverteilung von Fahrbahnflächen zugunsten des Radverkehrs durch Abmarkierung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. ● Abbildung 22: Abmarkierung von Angebotsstreifen für den Radverkehr auf einer vorher 4-streifigen Fahrbahn (Brandenburgische Straße, Berlin, Photos: LK Argus) Für bestehende zweistreifige Fahrbahnen ist ggf. die Reduzierung der Fahrbahnbreite möglich, z.B. durch die Abmarkierung von Schutzstreifen für den Radverkehr. Hierzu sind im Detail die vorhandenen Fahrbahnbreiten zu prüfen. Nach RASt 06 sind Schutzstreifen für den Radfahrer von jeweils 1,50 m Breite ab einer Fahrbahnbreite von 7,50 m möglich. Es verbleibt eine Fahrgasse für den Kfz-Verkehr von 4,50 m. 105 ● Abbildung 23: Abmarkierung von Schutzstreifen für den Radverkehr auf einer 2-streifigen Fahrbahn (Münzstraße in Münster, Kölnische Straße in Kassel; Photos: LK Argus) Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 5.2.3 Empfehlungen Straßenräumliche Maßnahmen Unter Berücksichtigung der theoretischen Verkehrsstärken wurde geprüft, ob ein anderer als der heute vorhandene Straßenquerschnitt zur Abwicklung der Verkehrsmengen grundsätzlich möglich ist. Daraus abgeleitet werden Empfehlungen für straßenräumliche Maßnahmen. Die Auswertungen ergeben folgendes Bild: ● Die 4- und mehrstreifig ausgebaute Steinfurter Straße hat zwischen YorkRing und Grevener Straße eine Verkehrsbelastung von etwa 15.000 Kfz/24 h. Im weiteren Verlauf Richtung Innenstadt liegt die Verkehrsbelastung bei 28.600 Kfz/24 h. Für diese Straße werden abschnittsweise Handlungsmöglichkeiten gesehen: - Zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße ist stadteinwärts bereits eine Busspur vorhanden; stadtauswärts ist die Steinfurter Straße ab der Kreuzung Wilhelmstraße 3-streifig, der rechte Fahrstreifen ist ab Bushaltestelle als Rechtsabbieger markiert. Empfohlen wird die Rücknahme des 3. Fahrstreifens und dessen Nutzung als Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle statt der heutigen Busbucht103; die erforderliche Länge des Rechtsabbiegestreifens in die Grevener Straße muss im Detail geprüft werden. 103 106 von Seiten des Tiefbaus wird hierzu ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeglichen Maßnahmen, die eine Nutzungsänderung von Fahrbahnen bzw. Fahrstreifen im Bestand zur Folge haben, der Aufbau der Straßen zu berücksichtigen ist. Eine größere Beanspruchung von Fahrbahnen oder einzelner Fahrstreifen kann zu vorzeitigen Straßenschäden und einer verringerten Nutzungsdauer der Straße führen - Nordwestlich der Grevener Straße kann der Kfz-Verkehr auf einem Fahrstreifen je Richtung abgewickelt werden; die Nutzung des 2. Fahrstreifens als Busspur und / oder für den Radverkehr soll geprüft werden. ● Abbildung 24: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 ● Viele der weiteren 4- und mehrstreifigen Maßnahmenbereiche weisen Verkehrsbelastungen über 28.000 Kfz/24 h auf; für diese wird ohne detaillierte Verkehrsanalysen wenig Handlungsspielraum gesehen. Darüber hinaus sind die weiteren Randbedingungen in diesen Straßen häufig nicht geeignet, um mit niederschwelligen Maßnahmen Lärmminderungen zu ermöglichen. Sind für diese Straßen Umgestaltungsmaßnahmen vorgesehen, sollte angestrebt werden, die Lärmminderungsbelange in den Planungen integrativ zu beachten. Für die Grevener Straße nördlich York-Ring, den Schloßplatz, die Straße Am Stadtgraben und die Weseler Straße von Bismarckallee bis Kolde-Ring wird empfohlen, mittel- bis langfristig die Potentiale zur Lärmminderung und städtebaulichen Integration zu klären. Dies sollte für Schloßplatz, Am Stadtgraben und Weseler Straße auch vor dem Hintergrund angestrebten Herausnahme der Bundesstraßenführung aus der Innenstadt erfolgen. Für die zweistreifig ausgebauten Straßen - Nordstraße, Coerdestraße bis Am Kreuztor und - Kanalstraße, Ferdinandstraße bis Coerdeplatz soll die Reduzierung der Fahrbahnbreiten zugunsten der Abmarkierung von Schutzstreifen für den Radverkehr geprüft werden. In der Nordstraße und der Kanalstraße gibt es aktuell keine Anlagen für den Radverkehr. Die Abmarkierung der Schutzstreifen kann neben der Unterstützung eines langsamen und leisen Verkehrsablaufs auch die Sicherheit für den Radverkehr erhöhen. Eine vergleichbare Maßnahme ist Ende 2014 in der Bremer Straße durchgeführt worden. 107 ● Abbildung 25: Nordstraße (links) und Bremer Straße (rechts, mit Schutzstreifen) ● Für die zweistreifig ausgebaute Straße Hansaring sollen ebenfalls Maß- Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 nahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung und Straßenraumaufteilung geprüft werden. Im Hansaring bestehen Radverkehrsanlagen im Seitenraum. Die Führung des Radverkehrs im Fahrbahnbereich würde neben der Verstetigung und Verlangsamung des Kfz-Verkehrs zu mehr Flächen im Seitenraum mit Erhöhung der Qualitäten für den Fußgängerverkehr beitragen. Aufgrund der heutigen Straßenraumaufteilung und der bestehenden Organisation des Parkens ist diese Maßnahmen im Hansaring voraussichtlich nicht ohne eine grundsätzliche Änderung des Straßenquerschnitts (Versatz der Bordsteine) und der Neuorganisation des Parkens möglich. Die Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung sowie bestehende Maßnahmen sind zusammen gefasst in Karte 16 dargestellt. ● Karte 16: Empfehlungen für straßenräumliche Maßnahmen - siehe Kartenanhang Die Empfehlungen zur straßenräumlichen Maßnahmen fließen in das Gesamtkonzept zur Lärmaktionsplanung ein. In diesem erfolgt eine Abwägung der möglichen Maßnahmen, bezogen auf die einzelnen Maßnahmenbereiche und eine abschließende Empfehlung weiter zu verfolgender Maßnahmen. 5.3 Fahrbahnsanierungskonzept Die Fahrbahnsanierung im Münsteraner Straßennetz ist eine Regelaufgabe. Fahrbahnen mit schweren Schäden bzw. einer Schadenshäufigkeit werden in die mittelfristige Erhaltungsplanung aufgenommen. Im Zuge des Fahrbahnsanierungskonzeptes erfolgt ein Abgleich der Maßnahmenbereiche zur Lärmaktionsplanung mit bereits durchgeführten Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung sowie bereits geplanten Maßnahmen. 108 Darüber hinaus werden für ausgewählte Straßen ergänzende Empfehlungen zur Fahrbahnsanierung gegeben. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass an diesen Straßen auch mittel- bis langfristig keine anderen wirksamen Maßnahmen zur Lärmminderung zu erwarten sind. Kurzfristig geht die Empfehlung aus Sicht der Lärmaktionsplanung dahin, im Zuge geplanter Fahrbahnsanierungen an Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung möglichst zusammenhängende Straßenabschnitte zu sanieren und für diese den Einsatz eines Asphaltes mit lärmmindernder Wirkung zu prüfen. Hierbei sollen folgende Kriterien in die Prüfung einfließen: ● Zulässige Geschwindigkeit (30 km/h, 50 km/h,...): Die derzeitige zulässige Höchstgeschwindigkeit und die im Rahmen des Geschwindigkeitskonzeptes angestrebte zulässige Höchstgeschwindigkeit wird berücksichtigt. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 ist der Effekt eines Asphaltes mit lärmmindernden Wirkungen nicht so hoch wie bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Verkehrsstärke, Lkw-Anteil und Schwerverkehrsanteil: Bei hohen Schwerverkehrsanteilen treten die Antriebsgeräusche stärker hervor, außerdem bestehen höhere Ansprüche an die Fahrbahnfestigkeit. ● Anzahl und Lage von Einmündungen und Lichtsignalanlagen, Kurvenradien im Streckenverlauf, Abbiegeverkehr (Lkw, Pkw), Busverkehr, -haltestellen, Scherkräfte ● Umfang der geplanten Maßnahme Nach den bisher erfolgten Abstimmungen sind für folgende Straßenabschnitte mit hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahnsanierungen geplant, bei denen der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wirkung aus Lärmschutzgründen z.T. empfohlen bzw. unterstützt wird: ● Tabelle 20: Maßnahmenbereiche (MB) mit geplanten Instandsetzungen der Fahrbahn und Empfehlungen zu Asphalten mit lärmmindernder Wirkung Straße, Abschnitt Instandsetzungsbereich und Umsetzungshorizont Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung/ Priorität aus Sicht des LAP 4 Hammer Straße, Ludgeriplatz Geiststraße Fahrbahn zwischen Ludgeriplatz und Bernhardstraße , ab 2018 bei Umsetzung Geschwindigkeitskonzept keine hohe Priorität für Asphalt mit lärmmindernder Wirkung 10 Weseler Straße, Sentmaringer Weg Inselbogen in Teilbereichen in 2017 2018 Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung bei ausreichend großen Teilbereichen 11 Hansaring, Hafenstraße - Dortmunder Straße Fahrbahn zwischen Albersloher Weg und Soester Straße, stadteinwärts, ab 2018 Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung MBNr. 109 Stadt Münster Straße, Abschnitt Instandsetzungsbereich und Umsetzungshorizont Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung/ Priorität aus Sicht des LAP 13 Grevener Straße, Meßkamp - York-Ring Fahrbahn zwischen Jahnstraße und Meßkamp, ab 2016 Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung 15 Steinfurter Straße, 160 m südöstl. Austermannstr. - 130 m nordwestlich Kreuzung Steinfurter Str. / York-Ring Fahrbahn zwischen Hs.Nr. 118 und Hs.-Nr.95, ab 2016 keine prioritäre Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung auf kurzem Teilstück 18 Grevener Straße, York-Ring - Steinfurter Straße Umbau, Steinfurter Str. bis York-Ring, ab 2018 Fahrbahndecke mit SMA 5 S oder 08 S Empfehlung Umsetzung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung bei Umbau 23 Münzstraße, Schlossplatz - Buddenstraße Fahrbahn zwischen Jüdefelderstraße und Kreuzstraße ab 2017 bei Umsetzung Geschwindigkeitskonzept keine hohe Priorität für Asphalt mit lärmmindernder Wirkung 27 Grevener Straße, Fresnostraße Meßkamp stadteinwärtigen Spuren ab 2016 Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung 30 Hohenzollernring, Von-der-TinnenStraße - Wolbecker Straße Fahrbahn, Sophienstraße bis Manfred-vonRichthofen-Straße (ca. 80 m des Maßnahmenbereiches, 2018) keine prioritäre Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung auf kurzem Teilstück 31 Kanalstraße, Ferdinandstraße - nördlich Coerdeplatz in Teilbereichen ab 2018 Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung bei ausreichend großen Teilbereichen 33 Weseler Straße, Geiststraße - 180 m nördlich Sperlichstr. in Teilbereichen zwischen Kolde-Ring und Sperlichstraße ab 2017 42 Hörsterstraße, Voßgasse - Sonnenstraße Fahrbahn ab 2016 51 Friesenring, Jahnstraße - Wienburgstraße Fahrbahn zwischen Jahnstraße und Ferdinand-Freiligrath-Straße ab 2016 Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung 53 Gartenstraße, Kolpingstraße Zeppelinstraße Fahrbahn zwischen Zeppelinstraße und Ring ab 2018 Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung 62 Cheruskerring / Lublinring, Langemarckstraße Gartenstraße Fahrbahn zwischen Gartenstraße und Kanalstraße ab 2018 Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung 63 Bahnhofstraße, Wolbecker Straße Urbanstraße Instandsetzung Fahrbahn im Zuge des Bahnhofsumbaus ab 2017 bei Umsetzung Geschwindigkeitskonzept keine hohe Priorität für Asphalt mit lärmmindernder Wirkung MBNr. Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 110 Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung bei ausreichend großen Teilbereichen Prüfung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung unter Berücksichtigung des hohen SV-Anteiles MBNr. 68 Straße, Abschnitt Instandsetzungsbereich und Umsetzungshorizont Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung/ Priorität aus Sicht des LAP Grevener Straße, Höhe Nubbenberg Westhoffstraße stadteinwärtige Spuren / in Teilbereichen ab 2016 Empfehlung Asphalt mit lärmmindernder Wirkung bei ausreichend großen Teilbereichen Darüber hinaus werden für folgende Straßen ergänzende Empfehlungen zur Fahrbahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung gegeben, da an diesen Straßen auch mittel- bis langfristig keine anderen wirksamen Maßnahmen zur Lärmminderung zu erwarten sind: ● Weseler Straße, Bismarckallee bis Kolde-Ring ● Am Stadtgraben, Gerichtsstraße bis Weseler Straße ● Schlossplatz, Münzstraße bis Gerichtsstraße ● Neutor, Wilhelmstraße bis Schlossplatz ● Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Steinfurter Straße, ca. 200 m südöstlich Kreuzung York-Ring / Steinfurter Straße bis Grevener Straße ● ● Stadt Münster Hohenzollernring, Von-der-Timmen-Straße bis Wolbecker Straße Karte 17: Empfehlungen für Fahrbahnsanierung - siehe Kartenanhang 5.4 Aktiver Schallschutz Der Einsatz von Schallschutzwänden oder -wällen soll für Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung, die nicht direkt angebaut sind oder aufgrund der städtebaulichen Situation geeignet erscheinen, geprüft werden. 111 ● Abbildung 26: beispielhafte geeignete städtebauliche Situationen für den Einsatz aktiver Schallschutzelemente (links: Hammer Straße zw. Ronnebergweg und Münstermannweg, rechts: Grevener Straße nördl. York-Ring; Quelle: Stadt Münster, Online-Kartenservice, Luftbilder aus 2008) Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Akustisch besonders ungünstige Baustrukturen sind Zeilenbauten senkrecht zur Straße wie z.B. in der Hammer Straße zwischen Ronnebergweg und Münstermannweg, da dadurch alle Gebäudeseiten verlärmt werden. Zu prüfen ist in diesem Fall die Schließung der Lärmlücken entweder durch eine ergänzende Bebauung, durch schallabschirmende Nebengebäude oder eine Lärmschutzwand. Ein anderer Anwendungsfall kann die Ausrichtung der Freiflächen einer Wohnbebauung zur Straße hin sein (Beispiel Grevener Straße). Hier können bereits Lärmschutzelemente mit relativ geringer Höhe einen Schutz der wohnungsbezogenen Freiflächen ermöglichen. ● 104 112 Abbildung 27: Beispiele für aktiven Lärmschutz durch Baulückenschließung (links)104 und begrünte Lärmschutzwände zur Grundstückseinfassung (rechts) Quelle: PRR / BBSR, Treusch architecture ZT GmbH Zur Umsetzung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes sind außerhalb des Straßenraumes die jeweiligen Grundstückseigentümer zuständig. Zur Umsetzungsunterstützung kann ein Beratungs- und Förderprogramm zur Schließung von Schalllücken sinnvoll sein. Dies kann ggf. gemeinsam mit einem Programm zum passiven Schallschutz eingerichtet werden (siehe hierzu Kapitel 5.5). 5.5 Konzept passiver Schallschutz Passive Schallschutzmaßnahmen sollten nachrangig zu den Bemühungen eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle behandelt werden und insbesondere dort zum Einsatz kommen, wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der Lärmemissionen gesehen werden und aktive Schallschutzelemente nicht einsetzbar sind. 5.5.1 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Kriterien und Fördermodalitäten für ein Programm „Passiver Schallschutz“ in Münster Zur Minderung der Betroffenheiten in den Gebäuden soll im Rahmen der Lärmaktionsplanung ein Konzept für ein gesamtstädtisches Programm „Passiver Schallschutz“ erstellt werden. Das Programm „Passiver Schallschutz“ sollte in Anlehnung an die in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR) genannten Fördervoraussetzungen aufgestellt werden. Die wichtigsten sind: ● ● Überschreitung der nach Nutzungsgebieten gestaffelten Sanierungsgrenzwerte105 und Schutz von Räumen, die ganz oder überwiegend zum Wohnen, Unterrichten, zur Kranken- und Altenpflege genutzt werden. Die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes unterscheiden bei den Grenzwerten zur Förderfähigkeit nach Gebietstypen (siehe nachfolgende Tabelle). 105 Lärmsanierungsgrenzwerte der VLärmSchR 97: Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes, 37.1 Immissionsgrenzwerte, unter Beachtung der seit 01.02.2010 gültigen Absenkung der Grenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um 3 dB(A) mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetz 2010, vgl. Umweltbundesamt : Instrumente und Maßnahmen zur Reduktion der Beeinträchtigung durch Lärm, www.umweltbundesamt-daten-zurumwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent=3173, Stand Juli 2012 113 ● Tabelle 21: Immissionsgrenzwerte der VLärmSchR 97 (Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes)106 Richtwerte tags (6.00 - 22.00 Uhr) Richtwerte nachts (22.00 - 6.00 Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten 67 dB(A) 57 dB(A) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 69 dB(A) 59 dB(A) in Gewerbegebieten 72 dB(A) 62 dB(A) Immissionsort / Gebietstyp Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Abweichend davon können im Rahmen eines städtischen Programms auch andere Grenzwerte festgelegt werden, z.B. ein einheitlicher Grenzwert für Wohngebäude unabhängig von der Gebietsnutzung. Die Stadt Dortmund legt beispielsweise in dem „Förderprogramm für den passiven Lärmschutz in Dortmund“ (2012) 107 die Schwellenwerte Lr,N = 60 dB(A) bzw. L r,T = 70 dB(A) (ermittelt nach RLS-90/Schall 03) für alle Gebietstypen fest. Für ein Programm „Passiver Schallschutz“ in Münster wird empfohlen, die Schutzwürdigkeit aller Wohngebäude unabhängig von der Gebietsnutzung gleich zu behandeln. Hintergrund ist, dass viele Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung als Mischgebiete ausgewiesen sind, aber eine hohe Lärmbetroffenheit aufweisen. Das heißt, dass unabhängig von der Gebietseinstufung eine hohe Wohndichte zu verzeichnen ist. Ein Schutz der betroffenen Bevölkerung vor Lärm an diesen Hauptverkehrsstraßen kann auch zur Stabilisierung der Wohnnutzung in diesen Bereichen beitragen. Ein Programm zum passiven Schallschutz kann grundsätzlich unabhängig von den Maßnahmenbereichen sein, da beim Schutz von Einzelgebäuden mit hoher Lärmbelastung die Anzahl bzw. Dichte der hochbelasteten Gebäude in einem bestimmten Bereich nicht entscheidend ist. Dennoch kann es sinnvoll sein, in bestimmten Umsetzungsstufen des Programms eine Konzentration auf ausgewählte Bereiche vorzunehmen. Dies unterstützt auch eine gute Umsetzungsquote, da in den gewählten Bereichen ggf. gezielt zum Thema informiert werden kann. Für eine Priorisierung der Abschnitte bzw. Bereiche sind folgende ergänzende Kriterien sinnvoll: 106 107 114 Ebenda Stadt Dortmund: Förderprogramm für den passiven Lärmschutz in Dortmund, http://www.dortmund.de/media/p/umweltamt_2/umweltamt_1/Foerderrichtlinie_Fenst erprogramm_2012.pdf, letzter Aufruf: 11.2012 ● ● ● hoch belastete Straßenabschnitte mit hoher Priorität, für die keine sinnvollen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen anwendbar sind hoch belastete Straßenabschnitte mit hoher Priorität, in denen auch nach Umsetzung aktiver Maßnahmen hohe Belastungen verbleiben werden, weil die erzielbaren Pegelminderungen nicht ausreichen hoch belastete Straßenabschnitte mit einer geringen Priorität, für die keine aktiven Maßnahmen vorgeschlagen werden. Für die Festlegung des Förderspektrums des Programms „Passiver Schallschutz“ wird empfohlen, dieses nicht ausschließlich auf Schallschutzfenster (inkl. Schalldämmlüfter) zu beschränken. Vielmehr sollten alle Maßnahmen förderfähig sein, die geeignet sind, den Innenpegel auf das angestrebte Maß zu reduzieren. Für Maßnahmen, die sowohl dem Lärmschutz wie auch dem Klimaschutz dienen, sollten geeignete kombinierte Fördermöglichkeiten geprüft werden. 5.5.2 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Umfang eines Programms „Passiver Schallschutz“ Um den Umfang eines Programms „passiver Schallschutz“ für die Stadt Münster abschätzen zu können, wird auf der Grundlage der vorliegenden RLS-90 Berechnungen zum Straßenverkehrslärm die Anzahl der Gebäude ermittelt, deren Pegel Lr,N über den definierten Grenzwerten liegt.108 Der Nachtwert wird gewählt, da im Nachtzeitraum die Immissionsgrenzwerte an einer größeren Zahl von Gebäuden überschritten werden. Insgesamt weisen 3.211 Gebäude einen L r,T über 67 dB(A) auf, 4.571 Gebäude einen Lr,N von über 57 dB(A). In der nachfolgenden Tabelle sind alle Gebäude mit einem Lr,N > 57 dB(A) nach Nutzungsgebieten differenziert aufgeführt. 108 da Fassadenpegel nur für Gebäude mit zugeordneten Einwohnerzahlen vorliegen, beziehen sich die Angaben auf Wohngebäude; nicht enthalten sind andere schutzwürdige Gebäude wie z.B. Krankenhäuser und Schulen 115 ● Tabelle 22: Anzahl der Gebäude im Kartierungsnetz mit Lärmwerten Lr,N > 57 dB(A), differenziert nach Nutzungsgebieten, auf 10 gerundet >57 - 59 dB(A) >59 - 62 dB(A) > 62 dB(A) SUMME > 57 dB(A) SUMME VLärmSchR 1.040 700 240 1.980 1.980 in Misch- und Kerngebieten 830 890 570 2.290 1.460 in Gewerbegebieten 150 110 60 310 60 2.020 1.700 870 4.580 3.500 Gebäude mit maximalen Pegel Lr,N in Wohngebieten Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 SUMMEN anspruchsberechtigte Gebäude bei Anwendung gebietsspezifischer Immissionsgrenzwerte nach VLärmSchR 97 Von allen Gebäuden mit Wohnnutzung und mit nächtlichen Lärmpegeln über 57 dB(A) liegen rund 2.600 in Misch-, Kern- und Gewerbegebieten. Bei Anwendung der gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der VLärmSchR entfällt für etwa 830 Gebäude in Mischgebieten sowie für die etwa 250 Gebäude in Gewerbegebieten die Möglichkeit der Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen. Es verbleiben rund 3.500 Wohngebäude, für die die Voraussetzungen zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen vorliegen. Die Abschätzung der Fensteranzahl an den Wohngebäuden erfolgt mit dem Ziel einer Abschätzung der erforderlichen Finanzmittel zur Förderung passiven Schallschutzes. Für diese wird von den „klassischen“ Maßnahmen Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter ausgegangen. Für die Abschätzung der Fensteranzahl wird eine Kategorisierung der Bebauung in ausgewählten typischen Stadtbereichen nach Bebauungstyp und Geschossigkeit vorgenommen. Jedem Typ wird auf der Grundlage stichprobenhafter Erhebungen eine Gesamtfensterzahl zugeordnet. Diese wird in Bezug zu den betroffenen Einwohnern gesetzt, so dass gesamtstädtisch anhand des Indikators betroffene Einwohner eine Fensterzahl abgeschätzt werden kann. Berücksichtigt wird hierbei auch der Anteil schutzwürdiger Fenster an der Gesamtfensterzahl109. In der nachfolgenden Tabelle sind alle entsprechend der gewählten Herangehensweise zu berücksichtigenden Fenster in Gebäuden mit einem Lr,N > 57 dB(A) nach Nutzungsgebieten differenziert aufgeführt. 109 116 Die Größenordnung schutzwürdiger Fenster wird mit 75% der Gesamtfensterzahl einer Wohnung angenommen. ● Tabelle 23: Abschätzung der schutzwürdigen Fenster in Gebäuden mit Lr,N > 57 dB(A), differenziert nach Nutzungsgebieten, auf 100 gerundet schutzwürdige Fenster in Gebäuden mit maximalen Pegel Lr,N >57 - 59 dB(A) >59 - 62 dB(A) > 62 dB(A) SUMME > 57 dB(A) SUMME VlärmSchR in Wohngebieten 6.200 4.700 2.200 13.100 13.100 in Misch- und Kerngebieten 4.800 5.800 3.600 14.200 9.400 200 100 0 300 0 11.200 10.600 5.800 27.600 22.500 in Gewerbegebieten SUMMEN Stadt Münster Fenster in anspruchsberechtigten Gebäuden bei Anwendung gebietsspezifischer Immissionsgrenzwerte nach VLärmSchR 97 Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Bei Umsetzung aktiver Maßnahmen und unter Berücksichtigung deren Wirkungen kann die Zahl der Gebäude und Fenster, für die passiver Schallschutz erforderlich ist, reduziert werden. Erforderliche Finanzmittel Zur Ermittlung der notwendigen Finanzmittel für die Aufstellung eines Schallschutzfensterprogramms wurden die folgenden Annahmen zu Grunde gelegt: ● m² Preis Schallschutzfenster: ● durchschnittliche Fenstergröße: ● Stückpreis Schalldämmlüfter: 596,00 €111 ● Schalldämmlüfter je Fenster: 0,5 (nur für Schlafräume) 110 111 613,00 €110 2,0 m² Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS, Hrsg.): Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2014, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StB/laermschutz-statistik2014.pdf?__blob=publicationFile, S. 32 ebenda 117 Unter Berücksichtigung einer Erstattung von 75% der erforderlichen Maßnahmen gemäß VLärmSchR 97 und einer Umsetzungsquote von 25%112 der Maßnahmen können folgende überschlägige maximale Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen bei Förderung aller Wohngebäude mit Pegelüberschreitungen Lr,N > 57 dB(A) ermittelt werden (ohne Berücksichtigung aktiver Maßnahmen): Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 ● Tabelle 24: Kostenschätzung passive Schallschutzmaßnahmen, Kostenannahmen gemäß VLärmSchR 97 bei Berücksichtigung aller Gebäude mit Lr,N > 57 dB(A) (auf 100 € gerundet) Pegelbereich in dB(A) Fensterkosten Lüfterkosten Gesamtkosten Lr,N > 62 dB(A) 1.351.900 € 328.600 € 1.680.500 € Lr,N > 57 dB(A) und <=62 dB(A) 4.986.700 € 1.212.100 € 6.198.800 € Gesamtkosten 6.338.600 € 1.540.700 € 7.879.300 € Bei Anwendung der gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der VLärmSchR entfällt für etwa 1.100 Gebäude in Mischgebieten und in Gewerbegebieten die Möglichkeit der Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen. Daraus ergibt sich folgender Kostenrahmen: ● Tabelle 25: Kostenschätzung passive Schallschutzmaßnahmen, Kostenannahmen gemäß VLärmSchR 97 bei Berücksichtigung aller Gebäude mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach VLärmSchR 97 (auf 100 € gerundet) Pegelbereich in dB(A) Fensterkosten Lüfterkosten Gesamtkosten Lr,N > 62 dB(A) 1.351.900 € 328.600 € 1.680.500 € Lr,N > 57 dB(A) und <=62 dB(A) 3.824.200 € 929.500 € 4.753.700 € Gesamtkosten 5.176.100 € 1.258.100 € 6.434.200 € Abweichend davon können im Rahmen eines städtischen Programms auch andere Förderzuschussmodalitäten festgelegt werden. In dem „Förderprogramm für den passiven Lärmschutz in Dortmund“ der Stadt Dortmund ist auch die Erstattung von 75% der förderfähigen Kosten vorgesehen. Hierbei sind jedoch Höchstgrenzen von 4.000 € pro Wohneinheit und 20.000 € pro Eigentü- 112 118 Die Umsetzungsquote stellt einen durchschnittlichen Wert aus verschiedenen Lärmsanierungsprogrammen in Deutschland dar. Dabei wird berücksichtigt, dass nicht jedes Gebäude förderfähig ist, die Eigentümer keinen Antrag auf Förderung stellen oder bereits ausreichende Schallschutzfenster vorhanden sind. mer je Kalenderjahr sowie Höchstsätze für Fenster/-türen (410 €/m²), Lüfter (410 € pro Stück) und Rollladenkästen (150 € pro laufendem Meter) festgesetzt.113 Mit der Umsetzung der empfohlenen aktiven Maßnahmen zur Lärmminderung sinkt das abgeschätzte erforderliche Fördervolumen. 5.5.3 Empfehlung für ein Programm „passiver Schallschutz“ in Münster Das Programm „Passiver Schallschutz“ sollte in Anlehnung an die in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR) genannten Fördervoraussetzungen aufgestellt werden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Es wird empfohlen, eine bereichsweise Förderung vorzunehmen, die sich an folgenden Kriterien orientiert: ● ● hoch belastete Straßenabschnitte, für die keine sinnvollen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen anwendbar sind oder in denen auch nach Umsetzung aktiver Maßnahmen hohe Belastungen verbleiben werden, weil die erzielbaren Pegelminderungen nicht ausreichen In einem ersten Schritt sollten die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen zur Lärmminderung in eine Förderung einbezogen werden. Für die weitere Umsetzung wird ebenfalls empfohlen, zusammenhängende Straßenzüge einer Förderstufe zuzuordnen. 113 Stadt Dortmund: Förderprogramm für den passiven Lärmschutz in Dortmund, http://www.dortmund.de/media/p/umweltamt_2/umweltamt_1/Foerderrichtlinie_Fenst erprogramm_2012.pdf, S. 4, letzter Aufruf: 11.2012 119 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 6 Integriertes Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan Münster 2016 6.1 Zeitliche Einordnung der Maßnahmenempfehlungen Das integrierte Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan Münster 2016 enthält auf der Grundlage der Maßnahmenkonzepte Empfehlungen zur Umsetzung bzw. Weiterverfolgung der entwickelten Lärmminderungsmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen. Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnahmen, für die eine konkrete Prüfung und Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre angestrebt wird. Für diese Maßnahmen erfolgen Aussagen zu deren Wirkungen und den Kosten der Maßnahmen. Die Auswahl der Kurzfristmaßnahmen erfolgt nach folgenden Kriterien: ● ● Dringlichkeit aufgrund der Betroffenheitssituation in den Maßnahmenbereichen (Priorität des Maßnahmenbereichs), Abhängigkeit der Maßnahme von bzw. Wechselwirkungen mit anderen Planungen, ● erforderlicher Planungsvorlauf und ● Aufwand der Maßnahme (finanziell, personell) Für einige Kurzfristmaßnahmen sind bereits Haushaltsmittel vorgesehen. Darüber hinaus werden insbesondere Maßnahmen im Kurzfristprogramm vorgeschlagen, die Entlastungen für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärmminderung ermöglichen und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Mit den Kurzfristmaßnahmen sollen in den nächsten 5 Jahren erste Lärmminderungsmaßnahmen in die Umsetzung gebracht werden. Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen Maßnahmen (mittel- bis langfristige Maßnahmen) sollen ebenfalls in den kommenden Jahren in den entsprechenden Fachplanungen vertieft werden, um konkrete Umsetzungsmöglichkeiten der vorgeschlagenen lärmmindernden Maßnahmen einschließlich der Finanzierung zu prüfen. 120 Ergänzend zu den konkreten Maßnahmen in den lärmbetroffenen Straßen sind darüber hinaus strategische Überlegungen zur langfristigen Lärmminderung erforderlich. Diese sollten vor dem Hintergrund der zukünftigen Verkehrs- und Lärmbelastungen erfolgen. Aufbauend auf die zu erwartende Lärmbelastungssituation sind Fragestellungen zur zukünftigen stadtverträglichen Gestaltung der zu erwartenden Verkehre relevant (u.a. Verkehrsnetze, Verkehrsverteilung, Geschwindigkeiten), die in entsprechenden Konzepten vertiefend betrachtet werden sollten. Anlage 4 enthält alle Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktionsplans für konkrete Maßnahmenbereiche. 6.2 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2016 Die Kurzfristmaßnahmen umfassen ● ● ● Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung und Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung 6.2.1 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine wirksame und kostengünstige Maßnahme zur Lärmminderung. Im Zuge der Einführung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gemäß Ratsbeschluss vom Juni 2012 wurden bereits Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Straßen mit zuvor 70 / 60 km/h umgesetzt. Im Ortszentrum von Wolbeck wird im Rahmen der verkehrlichen und funktionalen Umgestaltung der Ortsdurchfahrt die Ausweisung als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20) angestrebt. Im Kurzfristprogramm des Lärmaktionsplans erfolgt darüber hinaus die Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes im Innenstadtbereich mit vorerst zeitlich befristeter Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Lärmschutzgründen für folgende Streckenabschnitte: Innenstadtbereich ● Aegidiistraße, Am Stadtgraben bis Aegidiikirchplatz ● Universitätsstraße / Bispinghoff, Schlossplatz bis Johannisstraße ● Windthorststraße, Engelenschanze bis Loerstraße Erster Tangentenring ● Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritzstraße, Schloßplatz bis Eisenbahnstraße 121 ● ● Schorlemer Straße / Engelenschanze / Von-Vincke-Straße / Eisenbahnstraße, Ludgeriplatz bis Mauritztor Moltkestraße, Weseler Straße bis Ludgeriplatz Bahnhofsbereich Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 ● Hafenstraße, Ludgeriplatz bis Bremer Straße ● Bremer Straße, Hansaring bis Wolbecker Straße ● Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße, Hafenstraße bis Wolbecker Straße ● ● Schorlemer Straße / Herwarthstraße, Engelenschanze bis Von-SteubenStraße Engelstraße, Hafenstraße bis Engelenschanze Angrenzende Radialen ● Hammer Straße, Geiststraße bis Ludgeriplatz ● Wolbecker Straße, Hohenzollernring bis Bahnhofstraße ● Wienburgstraße / Nordstraße / Am Kreuztor, Friesenring bis Bergstraße Die zeitlich befristete Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes wird evaluiert. Wichtige Fragen der Evaluation sind Auswirkungen auf Hilfsfristen, Auswirkungen auf Reisezeit und ÖPNV-Fahrplanzeiten, mögliche Auswirkungen auf die Radwegebenutzungspflicht sowie die Wirksamkeit von Tempo 30 hinsichtlich der angestrebten Lärmminderung. 6.2.2 Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung Die Stadt Münster hat gute Erfahrungen mit herkömmlichen Fahrbahnbelägen mit lärmmindernden Wirkungen, wie z.B. mit SMA 5S, SMA 8S oder AC 8 DS gemacht. Mit diesen können vergleichbare Lärmminderungswirkungen wie mit speziellen lärmoptimierten Asphalten (z.B. LOA 5D) erreicht werden. Hinsichtlich weiterer Rahmenbedingungen (Kosten, Bauverfahren, Haltbarkeit) sind sie dem lärmoptimierten Asphalt überlegen. Nach den bisher erfolgten Abstimmungen sind für folgende Straßenabschnitte mit hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahnsanierungen geplant, bei denen der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wirkung aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt wird: ● 122 Weseler Straße, Sentmaringer Weg bis Inselbogen ● Weseler Straße, Kolde-Ring bis Sperlichstraße ● Grevener Straße, Meßkamp bis York-Ring ● Grevener Straße, York-Ring bis Steinfurter Straße (Umbau) ● Grevener Straße, Fresnostraße bis Meßkamp ● Grevener Straße, Höhe Nubbenberg bis Westhoffstraße ● Kanalstraße, Ferdinandstraße bis nördlich Coerdeplatz ● Hörsterstraße, Voßgasse bis Sonnenstraße ● Friesenring, Jahnstraße bis Ferdinand-Freiligrath-Straße ● Cheruskerring / Lublinring, Langemarckstraße bis Gartenstraße ● Gartenstraße, Kolpingstraße bis Zeppelinstraße ● Hansaring, Albersloher Weg bis Soester Straße Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Für Straßenabschnitte mit geplanter Fahrbahnsanierung bis 2020, in denen Tempo 30 empfohlen wird, sowie bei sehr kurzen Sanierungsabschnitten wird keine Empfehlung für den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung ausgesprochen. 6.2.3 Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung Maßnahmen des Straßenumbaus erfolgen überwiegend nicht mit dem Hauptziel der Lärmminderung. Häufig bestehen aber Synergieeffekte. In verschiedenen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung sind voraussichtlich für die nächsten 5 Jahre Umbaumaßnahmen im Straßenraum vorgesehen: ● ● ● Grevener Straße zwischen York-Ring und Steinfurter Straße: gestalterische und funktionale Umgestaltung der Verkehrsflächen auf Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 379 Münsterstraße / Am Steintor: Neugestaltung des öffentlichen Raums u.a. mit Fahrbahnverengungen und Verbreiterung der Seitenbereiche Hüfferstraße: Umbau der Verkehrsflächen zur Verbesserung der Radverkehrssituation / Aufwertung der Randbereiche 123 Aus Lärmschutzgründen wird darüber hinaus eine kurzfristige Prüfung und Umsetzung der folgenden straßenräumlichen Maßnahme vorgeschlagen: ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Steinfurter Straße zwischen Grevener Straße und Wilhelmstraße: zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße ist die Steinfurter Straße stadtauswärts 3-streifig, der rechte Fahrstreifen ist ab Bushaltestelle als Rechtsabbieger markiert. Empfohlen wird die Rücknahme des 3. Fahrstreifens und dessen Nutzung als Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle statt der heutigen Busbucht; die Maßnahme kann ggf. im Zuge des Umbaus der Grevener Straße erfolgen, da in diesem Zusammenhang bereits Änderungen am Rechtsabbieger vorgesehen sind; die erforderliche Länge des Rechtsabbiegestreifens in die Grevener Straße muss im Detail geprüft werden. 6.2.4 Zusammenfassende Empfehlungen für Kurzfristmaßnahmen und Förderung passiver Schallschutz In der nachfolgenden Tabelle sind für die Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung zusammenfassend die Kurzfristmaßnahmen dargestellt. Diese beinhalten die bereits geplanten Maßnahmen mit einem Umsetzungshorizont bis ca. 2020 sowie die Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktionsplans mit einem kurzfristigen Umsetzungshorizont innerhalb der nächsten 5 Jahre. In der Tabelle nicht enthalten sind bereits umgesetzte Maßnahmen sowie geplante Maßnahmen zur Optimierung der LSA-Steuerung, soweit sie die einzige Maßnahme im Abschnitt darstellen. Die Kurzfristmaßnahmen sind zusammenfassend ebenfalls in Karte 18 (siehe Kartenanhang) dargestellt. ● Karte 18: Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2016 - siehe Kartenanhang 124 Hammer Straße Berliner Platz Aegidiistraße Weseler Straße Hansaring Moltkestraße Grevener Straße Steinfurter Straße Bremer Straße Grevener Straße Voßgasse / Bült / Mauritzstr. Münsterstr. / Am Steintor Münzstraße Bergstraße Nordstraße Grevener Straße Herwarthstraße Hafenstraße Hohenzollernring Kanalstraße Weseler Straße Wilhelmstraße Grevener Straße Bremer Straße Hohenzollernring Ludgeriplatz Geiststraße Hamburger Straße - Von-Steuben-Str. Aegidiikirchplatz Promenade Sentmaringer Weg - Inselbogen Hafenstraße Dortmunder Str. Weseler Straße Ludgeriplatz Meßkamp York-Ring Austermannstr. York-Ring Hamburger Straße - Hafenstraße York-Ring Steinfurter Straße Neubrückenstraße - Sonnenstraße Herrenstr. nördl. Hiltruper Str. Schlossplatz Buddenstraße Schlaunstraße Bergstraße Coerdestraße Am Kreuztor Fresnostraße Meßkamp Schorlemer Straße - Von-Steuben-Str. Engelstraße - VonSteuben-Straße V. d. Tinnen-Str. Wolbecker Str. Ferdinandstr. Coerdeplatz Kolde-Ring - nördl. Sperlichstr. Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Instandsetzung der Fahrbahn Straßenräumliche Maßnahmen Länge (in m) Steinfurter Straße Wolbecker Straße Abschnitt / Bereich von - bis Priorität Straße Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung LSA-Steuerung Tabelle 26: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung nach Prioritäten Maßnahmenbereich Nr. ● 2 1 273 3 1 616 E P 4 1 1.160 E P 5 1 73 E 6 1 327 E 10 1 398 P① E 11 1 358 P① E 12 1 428 13 1 576 P① E 15 1 537 16 1 348 18 1 567 20 1 478 22 1 239 23 1 403 E P 24 1 191 E P 26 2 371 E 27 2 629 28 2 116 E P 29 2 120 E P 30 2 262 31 2 268 P① E 33 2 214 P① E E Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 P① E P P① E P E E P P P P P① P① E P① 125 Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Straßenräumliche Maßnahmen P E 331 P① E 3 299 P ① E 54 3 77 55 3 111 E 56 3 100 E 62 3 530 P① E 63 3 163 E 64 3 166 E 66 3 161 E 68 3 192 34 2 55 42 3 248 50 3 122 51 3 53 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung LSA-Steuerung Instandsetzung der Fahrbahn Schaumburgstraße - Sauerländer Weg Voßgasse Hörster Straße Sonnenstraße UniversitätsGerichtsstraße straße Krummer Timpen Jahnstraße Friesenring Wienburgstraße Kolpingstraße Gartenstraße Zeppelinstraße Hüfferstr. Hüfferstraße Himmelreichallee Harsewinkelgasse Windhorststraße Klosterstraße Brockhoffstraße Engelstraße Hafenstraße Cherusker- / Langemarckstr. Lublinring Gartenstraße Wolbecker Straße Bahnhofstraße - Urbanstraße SchorlemerLudgeriplatz straße Engelenschanze Von-VinckeUrbanstraße Straße Servatiiplatz Höhe Nubbenberg Grevener Straße - Westhoffstraße Länge (in m) März 2016 Wolbecker Straße Abschnitt / Bereich von - bis Priorität Lärmaktionsplan der 2. Stufe Straße Maßnahmenbereich Nr. Stadt Münster E P P E P P P P① P P P① E P: bereits geplant bis 2020 E: Empfehlung des Lärmaktionsplans für die nächsten 5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm) : die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs zur Lärmaktionsplanung : Straßenräumliche Maßnahme und Geschwindigkeitsreduzierung 126 Mit den empfohlenen Kurzfristmaßnahmen können bereits in vielen Maßnahmenbereichen und z.T. auch für angrenzende Bereiche Lärmminderungseffekte erreicht werden. Darüber hinaus wurden seit 2012 bereits Maßnahmen mit Lärmminderungswirkungen realisiert, mit einem Umsetzungshorizont bis 2020 sind weitere bereits in Planung. Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten aktiven Maßnahmen der Lärmminderung umgesetzt wurden, geplant sind oder entwickelt werden konnten114, sollen in eine 1. Stufe eines Programms zum passiven Schallschutz aufgenommen werden. Dies sind beim aktuellen Maßnahmenplan ● ● ● ● ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Weseler Straße zwischen Bismarckallee und Goebenstraße (Maßnahmenbereich 1 und Maßnahmenbereich 8 z.T.) Hammer Straße zwischen B 51 und Düesbergweg (Maßnahmenbereich 7 z.T.) Geiststraße zwischen Weselerstraße und 70 m nördlich der Goebenstraße (Maßnahmenbereich 9) Steinfurter Straße zwischen Eispalast südöstlich Austermannstraße und ca. 130m nordwestlich York-Ring in Teilbereichen ohne umgesetzte bzw. geplante Fahrbahnsanierung (Maßnahmenbereich 15 z.T.) Schlossplatz zwischen Münzstraße und Überwasserstraße (Maßnahmenbereich 17 z.T.). Seit 1997 fördert die Stadt Münster bereits im Rahmen des Altbausanierungsprogrammes die energetische Optimierung von Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt pauschal, z.B. pro m² Fenster, und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Eine Einbindung der Förderung des passiven Schallschutzes in das Altbausanierungsprogramm wäre für die Nutzung von Synergien zu prüfen. Erforderlich wären hierzu eine entsprechende Information und Beratung in den genannten Bereichen und eine entsprechende Aufstockung der Haushaltsmittel. 114 eingeschlossen sind auch Straßen, für die ausschließlich in Teilbereichen Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen ohne den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen vorgesehen sind sowie Straßen, in denen ausschließlich eine LSAKoordinierung vorgesehen ist 127 6.3 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 6.3.1 Maßnahmenwirkungen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsverstetigung Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Mit einer Geschwindigkeitsreduktion von 50 km/h auf 30 km/h können in Abhängigkeit vom Lkw-Anteil Reduzierungen des Mittelungspegels bis zu 2,7 dB(A) erreicht werden. Das Lärmminderungspotential bei der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h beträgt bis zu 1,2 dB(A) und von 70 km/h auf 50 km/h bis zu 2,3 dB(A). Mit den seit der letzten Lärmkartierung bereits umgesetzten Geschwindigkeitsreduzierungen auf 50 km/h in der Weseler Straße und Grevener Straße (vorher 70 km/h) wurden 1.200 Einwohner um bis zu 2,3 dB(A) entlastet. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt Wolbeck werden dort 120 Einwohner weiter entlastet.115 Mit der empfohlenen Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes für die Innenstadt können in den eingebundenen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung etwa 5.250 Einwohner116 um bis zu 2,7 dB(A) entlastet werden. Weitere etwa 1.140 Einwohner werden in den für die Tempo 30 - Konzeption erfolgten Erweiterungen der Maßnahmenbereiche entlastet. Mit den bereits umgesetzten sowie den geplanten Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung können in den Maßnahmenbereichen 6.570 Einwohner, damit knapp 40% aller Einwohner, die dort Pegeln über 65 dB(A) ganztags oder 55 dB(A) nachts ausgesetzt sind (insgesamt 17.600), entlastet werden. 115 116 128 lärmmindernd hat sich bereits die Verkehrsentlastung durch den Bau der OU Wolbeck ausgewirkt Die Schätzung der Anzahl der entlasteten Einwohner in der Wirkungsanalyse ist nicht mit den Ergebnissen der Lärmkartierung nach VBEB (Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm) vergleichbar: - In der VBEB werden die Bewohner anteilig auf die Fassadenpunkte eines Gebäudes verteilt, für die die Belastungspegel ermittelt werden. Dementsprechend ergibt sich die Anzahl der belasteten Einwohner aus den Einwohnern mit Fassadenpegel in den jeweiligen Pegelklassen. - Bei der Wirkungsanalyse werden hingegen alle Bewohner eines Gebäudes, an dem die Maximalpegel LDEN > 65 oder LNight > 55 dB(A) überschreiten, berücksichtigt. Für die Maßnahmen der Verkehrsverstetigung im Zuge der geplanten Erneuerung und Optimierung der Verkehrssteuerung besteht mit der VBUS117 keine Möglichkeit, die Minderungswirkung darzustellen. Unabhängig davon sind mit Verkehrsverstetigungen Reduzierungen in der Lärmbelastungssituation zu erwarten, insbesondere im Bereich der Spitzenpegel. Effekte der geplanten Optimierungen beim Mittelungspegel werden im Bereich bis 1 dB(A) angenommen. Etwa 7.000 Menschen, d.h. 40% aller Lärmbetroffenen in Maßnahmenbereichen, profitieren von Lärmminderungseffekten bei der geplanten Optimierung der Verkehrsteuerung. Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärm- Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 mindernder Wirkung Für Maßnahmen der Fahrbahnsanierung (allgemein) besteht ebenfalls keine Möglichkeit, die Minderungswirkung mit der VBUS darzustellen. Unabhängig davon sind auch von Fahrbahnsanierungen Reduzierungen in der Lärmbelastungssituation zu erwarten. Für die in Münster eingesetzten Asphalte mit lärmmindernder Wirkung wurden in der Lärmkartierung auf Grundlage von Messungen Korrekturwerte DStrO (Abschläge je nach Fahrbahnoberfläche) von -2,5 bis -4,0 dB(A) berücksichtigt. Auf Basis der aktuellen Erfahrungen mit verschiedenen Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen (vgl. auch Kapitel 4.4) sowie des Entwurfs zur RLS-16118 werden für die in Münster zum Einsatz kommenden Fahrbahnbeläge mit lärmmindernden Wirkungen DStrO-Werte von -1,5 bis - 2,7 dB(A) berücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle wird ein Wert von 2 dB(A) angenommen, da die konkret zum Einsatz kommenden Beläge noch nicht feststehen. Mit den seit der letzten Lärmkartierung umgesetzten Fahrbahnsanierungen mit Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen wurden bereits etwa 1.700 Einwohner entlastet. Die vorgesehenen Fahrbahnsanierungen entlasten ca. 3.090 Einwohner, bei Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung um etwa 2 dB(A)119. 117 118 119 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen – VBUS vom 15. Mai 2006 (Rechenvorschrift für die strategische Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie) Die RLS-16, Was hat sich bewährt, was wurde verbessert? Dr. Wolfram Bartoloaeus, bast, Vortrag bei der Tagung Umgebungslärmrichtlinie - die Dritte (Veranstalter: LÄRMKONTOR) am 26./ 27.03.2015 die geplanten Fahrbahnsanierungen erstrecken sich in der Regel nicht über die gesamten Maßnahmenbereiche; der Anteil der entlasteten Einwohner ist entsprechend abgeschätzt 129 Straßenräumliche Maßnahmen Straßenumbaumaßnahmen wirken sich unmittelbar lärmmindernd aus, wenn sie eine Vergrößerung des Abstandes der Emissionsquelle Verkehr zur Bebauung ermöglichen. Maßnahmen zur Abstandsvergrößerung sind z.B. die Reduzierung von Fahrstreifen, die Reduzierung von Fahrbahnbreiten und die daraus resultierende Erweiterung von Seitenräumen. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Mit den bereits geplanten baulichen Maßnahmen in der Grevener Straße, der Münsterstraße / Am Steintor und der Hüfferstraße können etwa 550 Einwohner entlastet werden. Die akustische Entlastungswirkung hängt von den konkreten Maßnahmen und deren Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten ab. In der nachfolgenden Zusammenstellung wird von einer lärmmindernden Wirkung bis etwa 1 dB(A) ausgegangen. Mit der ergänzend empfohlenen Umbaumaßnahme in der Steinfurter Straße können etwa 370 Einwohner entlastet werden. Die akustische Entlastungswirkung liegt zwischen 1 und 2 dB(A). Passive Schallschutzmaßnahmen Mit passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt ein Schutz der Bevölkerung innerhalb der Gebäude. Eine berechnungsrelevante lärmmindernde Wirkung wird nicht erreicht. Mit der empfohlenen Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen für Maßnahmenbereiche der 1. Priorität könnten bei 100%iger Umsetzung 1.200 Einwohner innerhalb der Gebäude besser geschützt werden. Zusammenfassung In der nachfolgenden Tabelle sind für alle Maßnahmenbereiche mit akustisch wirksamen Maßnahmen, die entweder bereits geplant sind oder im Zuge der Lärmaktionsplanung empfohlen werden, die Lärmminderungswirkungen dargestellt. In der Summe werden durch aktive Maßnahmen etwa 8.290 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden (> 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts) durch die Kurzfristmaßnahmen entlastet120. Weitere 1.200 Einwohner könnten innerhalb der Gebäude besser geschützt werden, wenn bei Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen für Maßnahmenbereiche 1. Priorität ohne mögliche 120 130 Da an einigen Maßnahmenbereichen mehrere Empfehlungen bestehen, entspricht die Summe der entlasteten Einwohner nicht der Summe der zuvor oben genannten Zahlen; bei Instandsetzungsmaßnahmen muss darüber hinaus berücksichtigt werden, dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen. aktive Maßnahmen diese zu 100% in Anspruch genommen werden. Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in denen Kurzfristmaßnahmen vorgesehen sind, 10.600 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden. Bei Fahrbahnsanierungsmaßnahmen muss berücksichtigt werden, dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen. Bei den betreffenden Maßnahmenbereichen sind in der nachfolgenden Tabelle die Einwohnerdaten (alle Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden) grau dargestellt. ● Stadt Münster Tabelle 27: Kurzfristmaßnahmen der Lärmaktionsplanung und Entlastungswirkungen (entlastete Einwohner, Lärmminderung), nach Prioritäten Wilhelmstraße Grevener Straße Bremer Straße Hohenzollernring Ludgeriplatz Geiststraße Hamburger Straße Berliner Platz Von-Steuben-Straße Aegidiikirchplatz Aegidiistraße Promenade Weseler Sentmaringer Weg Straße Inselbogen Hafenstraße Hansaring Dortmunder Str. Weseler Straße Moltkestraße Ludgeriplatz Grevener Meßkamp Straße York-Ring Steinfurter Austermannstr. Straße York-Ring Hamburger Straße Bremer Straße Hafenstraße Grevener York-Ring Straße Steinfurter Straße Voßg. / Bült / Neubrückenstraße Mauritzstr. Sonnenstraße Von-Steuben- Herwarthstraße bis Straße Hafenstraße Münsterstr. / Herrenstr. Am Steintor nördl. Hiltruper Str. Schlossplatz Münzstraße Buddenstraße Einwohner in belasteten Wohngebäuden Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung Instandsetzung der Fahrbahn Straßenräumliche Maßnahmen Verkehrsverstetigung durch Optimierung LSA-Steuerung Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Länge (in m) Steinfurter Straße Wolbecker Straße Hammer Straße Abschnitt / Bereich von - bis März 2016 Priorität Straße Maßnahmenbereich Nr. Entlastungswirkung in dB(A) nach Art der Maßnahme 2 1 273 3 1 616 2,5 <1 4 1 1.160 2,5 <1 5 1 73 2,5 83 6 1 327 2,5 402 10 1 398 <1 2 312 11 1 358 <1 2 522 12 1 428 13 1 576 15 1 537 16 1 348 18 1 567 20 1 478 2,5 21 1 215 2,5 22 1 239 23 1 403 1,5 371 892 <1 1.458 2,5 225 <1 <1 2 332 <1 2 427 2,5 452 <1 2 <1 400 272 53 3 2,5 Lärmaktionsplan der 2. Stufe <1 124 <1 278 131 Grevener Straße Herwarthstraße Hafenstraße Hohenzollernring Kanalstraße Weseler Straße Wolbecker Straße Hörster Straße Universitätsstraße Friesenring Gartenstraße Hüfferstraße Windhorststraße Engelstraße Cherusker- / Lublinring Bahnhofstraße Schorlemerstraße Von-VinckeStraße Grevener Straße 191 2,5 <1 26 2 371 2,5 27 2 629 28 2 116 2,5 <1 66 29 2 120 2,5 <1 80 30 2 262 31 2 268 <1 2 413 33 2 214 <1 2 113 34 2 55 42 3 248 50 3 122 51 3 331 <1 2 215 53 3 299 <1 2 235 54 3 77 55 3 111 2,5 56 3 100 2,5 62 3 530 63 3 163 2,5 64 3 166 2,5 66 3 161 2,5 68 3 192 420 <1 <1 2 <1 528 288 <1 52 <1 <1 2 2,5 171 70 <1 41 90 <1 56 <1 <1 2 <1 470 39 72 <1 <1 : straßenräumliche Maßnahme und Geschwindigkeitsreduzierung 132 153 <1 2,5 Einwohner in belasteten Wohngebäuden 1 Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung 24 Straßenräumliche Maßnahmen Verkehrsverstetigung durch Optimierung LSA-Steuerung Nordstraße Schlaunstraße Bergstraße Coerdestraße Am Kreuztor Fresnostraße Meßkamp Schorlemer Straße Von-Steuben-Str. Engelstraße - VonSteuben-Straße V. d. Tinnen-Str. Wolbecker Str. Ferdinandstr. Coerdeplatz Kolde-Ring - nördl. Sperlichstr. Schaumburgstraße Sauerländer Weg Voßgasse - Sonnenstraße Gerichtsstraße Krummer Timpen Jahnstraße Wienburgstraße Kolpingstraße Zeppelinstraße Hüfferstr. - Himmelreichallee Harsewinkelgasse Klosterstraße Brockhoffstraße Hafenstraße Langemarckstr. Gartenstraße Wolbecker Straße Urbanstraße Ludgeriplatz Engelenschanze Urbanstraße Servatiiplatz Höhe Nubbenberg Westhoffstraße Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Bergstraße Abschnitt / Bereich von - bis Länge (in m) März 2016 Straße Priorität Lärmaktionsplan der 2. Stufe Maßnahmenbereich Nr. Stadt Münster Instandsetzung der Fahrbahn Entlastungswirkung in dB(A) nach Art der Maßnahme 38 <1 2 31 6.3.2 Kosten der Maßnahmen Auf der Basis der dargestellten Kurzfristmaßnahmen zur Lärmminderung (vgl. Kapitel 6.2) erfolgt eine überschlägige Kostenschätzung auf Basis von Standardwerten aus der Literatur. Die empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bestehen zu einem großen Teil aus bestehenden Planungen / Maßnahmen anderer Maßnahmenträger, die bereits in die Investitionsplanung eingestellt sind oder aus anderen Programmen finanziert werden. Durch die hohen Synergiewirkungen der Lärmminderung mit anderen Planungen können bei Nutzung dieser Synergien die Kosten der Lärmminderung vergleichsweise gering gehalten werden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Hohe Kosten sind mit baulichen Maßnahmen im Straßenraum und der Grundsanierung von schadhaften Fahrbahnen verbunden. Viele dieser kostenintensiven Maßnahmen sind bereits finanziert bzw. in der Investitionsplanung enthalten. Verkehrsorganisatorische Maßnahmen, die mit Beschilderungen und /oder Markierungen umgesetzt werden können, sind mit eher geringen Kosten verbunden. In der nachfolgenden Aufstellung berücksichtigt sind folgende Kosten: ● ● Beschilderung der Tempo 30-Anordnung bei Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes mit 200 € je Schild (inkl. Montage) Anpassung der LSA-Schaltungen (u.a. Räumzeiten) bei Tempo 30Anordnungen mit 3.500 € je Lichtsignalanlage; dieser Wert wird pauschal angesetzt - in Abhängigkeit der Komplexität der Lichtsignalanlagen kann er deutlich unterschiedlich ausfallen; bei einer konkreten Kostenermittlung sind darüber hinaus auch die laufenden Optimierungen der LSA-Anlagen zu berücksichtigen, die ggf. mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit koordiniert werden können. Weitere Kosten für unterstützende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung (Geschwindigkeitsdisplays und / oder Geschwindigkeitskontrollen) sind nicht berücksichtigt. Weiterhin nicht berücksichtigt sind die Kosten der Evaluation von Tempo 30. Die Empfehlungen zum Einsatz von Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung erfolgen in den Kurzfristmaßnahmen ausschließlich für bereits geplante Instandsetzungen. Für diese erfolgt keine Kostenberechnung. 133 Für die straßenräumliche Maßnahme in der Steinfurter Straße werden im Kostenansatz überwiegend Ummarkierungsarbeiten berücksichtigt. Bei Konkretisierung der Planung sind Kostenberechnungen durchzuführen. ● Tabelle 28: Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen Maßnahme Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt Neuorganisation Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße Berechnungsgrundlage Einheitspreis ca. 115 Schilder 200 €/Schild Anpassung von ca. 35 LSA 3.500 €/LSA Ummarkierung des rechten Fahrstreifens auf 200m, Demarkierung von 6 Pfeilzeichen Aufbringen 5 Piktogramme Bus Kosten gesamt Kosten (ca.) ca. 145.500 € 15 €/m Ummarkierung ca. 7.000,- € 500 €/Zeichen 200 €/Zeichen ca. 152.500,- € Hinzu kommen Kosten für die Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen zur Lärmminderung. Dies betrifft in der Summe 107 anspruchsberechtigte Gebäude in den 6 Maßnahmenbereichen mit etwa 1.200 schutzwürdigen Fenstern. Für diese ergeben sich entsprechend dem Vorgehen in Kapitel 5.5.1 (Berücksichtigung einer Erstattung von 75% der erforderlichen Maßnahmenkosten und einer Umsetzungsquote von 25%121) folgende Kostenansätze: ● Tabelle 29: Kostenschätzung Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen, Kostenannahmen gemäß VLärmSchR 97 (auf 100 € gerundet) Fensterkosten Lüfterkosten Gesamtkosten 271.500 € 66.000 € 337.500 € Die durch die Lärmaktionsplanung entstehenden Kosten können zum einen anhand der Wirksamkeit der Kosten bewertet werden (Kosten-Wirksamkeits- 121 134 Die Umsetzungsquote stellt einen durchschnittlichen Wert aus verschiedenen Lärmsanierungsprogrammen in Deutschland dar. Dabei wird berücksichtigt, dass nicht jedes Gebäude förderfähig ist, die Eigentümer keinen Antrag auf Förderung stellen oder bereits ausreichende Schallschutzfenster vorhanden sind. Analyse), zum anderen kann über eine Kosten-Nutzen-Analyse der monetäre Nutzen der Maßnahmen der Lärmaktionsplanung herausgearbeitet werden. 6.3.3 Kosten-Wirksamkeits-Analyse Die Kosten-Wirksamkeits-Analyse zeigt auf, mit welchen finanziellen Mitteln welche Entlastungseffekte erreicht werden können. ● Stadt Münster Tabelle 30: Kosten und Entlastungseffekte der kurzfristigen Maßnahmen Maßnahme Einwohner in Gebäuden LDEN > 65 dB(A) LNight > 55 dB(A) Geschwindigkeitskonzept Innenstadt Neuorganisation Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße Lärmaktionsplan der 2. Stufe Entlastung in dB(A) Kosten der Maßnahme in € Kosten pro EW und dB 122 2,5 dB(A) 145.500 € 9,10 € 371 1,5 dB(A) 7.000 € 12,60 € 6.390 Durchschnittliche Kosten zur Entlastung eines Einwohners um 1 dB(A) März 2016 9,30 € Für die Kosten zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen können keine entsprechenden Wirkungsanalysen erstellt werden. 6.3.4 Kosten-Nutzen-Analyse Die Kosten-Nutzen-Analyse stellt den Kosten der Lärmaktionsplanung den möglichen monetären Nutzen bei Umsetzung der Maßnahmen den zu erwartenden Lärmminderungseffekten gegenüber. Der monetäre Nutzen besteht aus der Reduzierung der externen Kosten der Lärmbelastung. Externe Kosten des Lärms Lärmbelastungen führen zu vielfältigen negativen Effekten mit hohen externen Kosten. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Verkehrslärms resultieren insbesondere aus den gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Darüber hinaus sind auch Immobilienwertverluste zur monetären Bewertung der Lärmbelastungen in verschiedenen Untersuchungen von Bedeutung.123 122 123 inklusive Einwohner in maßnahmenrelevanten Erweiterungen der Maßnahmenbereiche mit Geschwindigkeitsreduzierung z.B. Schmedding / Schaffer in Zeitschrift für Lärmbekämpfung: Monetäre Bewertung von Lärmminderungsszenarien, Nr. 5, 2005, S. 142 - 147 135 Gesundheitskosten Lärmaktionsplan der 2. Stufe Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Lärm zählen u.a. HerzKreislauf-Erkrankungen und psychische Beeinträchtigungen (Stressreaktionen, Schlafstörungen). Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen zu Behandlungskosten und Produktionsausfall. Studien über die gesamtwirtschaftlichen Kosten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und den lärmbedingten Anteilen124 zeigen die durch Verkehrslärm bedingten Gesundheitskosten auf. In einer Auswertung nach Schmedding / Schaffer125 wird z.B. von jährlichen, dem Straßenverkehrslärm zuzurechnenden Kosten in Höhe von 130 € pro Person, die Lärmbelastungen über 65 dB(A) ausgesetzt sind, ausgegangen. März 2016 Miet- und Immobilienwertverluste Stadt Münster Neben den Kosten für Gesundheitsschäden, die volkswirtschaftlich relevant sind, sind insbesondere verminderte Einnahmen durch Mietzahlungen und Immobilienverkäufe feststellbar. Studien zu verminderten Mieteinnahmen zeigen im Mittel einen Wert von 0,9% Mietverlust pro dB(A) ab 50 dB(A) auf126. Kosten-Nutzen-Betrachtung Die vorangehenden Darstellungen zu den Lärmkosten im Gesundheits- und Immobilienbereich haben deutlich gemacht, dass eine umfassende Bewertung der externen Kosten des Lärms und damit verbunden des monetären Nutzens bei Minderung der Lärmbelastungen immer gewisse Unsicherheiten beinhalten. Neben der Problematik der Bandbreiten der dargestellten Bewertungen können bestimmte Nutzenkategorien nicht ausreichend monetär berücksichtigt werden, andere Nutzen der Lärmminderung, z.B. im Bereich der Immobilien, haben ggf. umfassende Auswirkungen auf den betroffenen Markt, die im Rahmen der Lärmminderungsplanung nicht abschließend abgebildet werden können. Eine zusammenfassende Beurteilung der Lärmkosten und des durch Lärmminderung erreichbaren Nutzens kann auf der Grundlage eines von einer Arbeitsgruppe der EG-Kommission empfohlenen Wertes zur monetären Bewertung des Straßenverkehrslärms erfolgen. Ein Expertengremium, das sich mit Gesundheit und sozioökonomischen Aspekten von Lärm beschäftigt, legte im Dezember 2003 den Entwurf einer entsprechenden Empfehlung vor127. 124 125 126 127 136 vgl. u.a. Weinberger, M., Thomassen, G., Willeke, R.: Kosten des Lärms in der Bundesrepublik Deutschland, Umweltbundesamt Berichte 9/91, Berlin 1991 und INFRAS, IWW: external Costs of Transport, März 2000 Schmedding / Schaffer, a.a.O. vgl. zusammenfassend in: Schmid, Stephan A., Externe Kosten des Verkehrs: Grenz- und Gesamtkosten durch Luftschadstoffe und Lärm in Deutschland, Stuttgart 2005 Valuation of noise, Position Paper of the working group on health and socioeconomic aspects, 4. Dezember 2003 Unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten wird in dem vorliegenden Papier ein Nutzwert von 25 € pro dB (LDEN) pro Haushalt und Jahr für die Bewertung der Minderung von Straßenlärm empfohlen. Dieser Nutzwert stellt die Zahlungsbereitschaft zur Verringerung von Lärmbelästigung dar. Der Zahlungsbereitschaftsansatz ist eine von mehreren möglichen monetären Bewertungsmethoden. Als subjektiver Ansatz orientiert er sich an den individuellen Präferenzen der Menschen und stellt dar, welchen Preis die Bevölkerung bereit wäre zu zahlen, um einen bestimmten Zustand zu gewährleisten (z. B. nächtliche Ruhe).128 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Nach einer Studie des Umweltbundesamtes ist dieser Wert anwendbar für einen Schwellenwert zwischen 45 und 55 dB(A)129. ● Tabelle 31: Nutzwert der empfohlenen Kurzfristmaßnahmen Maßnahme Geschwindigkeitskonzept Innenstadt Neuorganisation Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße Haushalte 130 (abgeleitet) Minderungspotential Nutzwert (gerundet) 3.185 2,5 dB(A) 199.100 €/a 186 1,5 dB(A) 7.000 €/a Nutzwert der empfohlenen Kurzfristmaßnahmen gesamt 206.100 €/a Den einmaligen Investitionen von ca. 152.500 € für die Umsetzung von kurzfristigen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms steht ein volkswirtschaftlicher Nutzwert von 206.100 € jährlich gegenüber. Für die Kosten zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen können keine entsprechenden Nutzwertanalysen erstellt werden. 128 129 130 vgl. auch Schmedding / Schaffer, a.a.O. vgl. auch Umweltbundesamt: Praktische Anwendung der Methodenkonvention: Möglichkeiten der Berücksichtigung externer Umweltkosten bei Wirtschaftlichkeitsrechnungen von öffentlichen Investitionen, Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes, FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 203 14 127, April 2007 Die Ableitung der Haushaltsanzahl erfolgt über die Anzahl der Einwohner/ 2. 137 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 7 Ruhige Gebiete 7.1 Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen Der rechtliche Rahmen zur Auswahl, Festlegung und Umsetzung von ruhigen Gebieten ist in der Umgebungslärmrichtlinie weitestgehend offen gehalten. Dies wurde auch auf Bundes- und Landesebene nicht konkretisiert. Weitergehende Informationen zur Umsetzung bieten u.a. Leitfäden und Arbeitshinweise131 zur Umgebungslärmrichtlinie. ● Zielsetzungen Ruhige Gebiete in Ballungsräumen sind laut Umgebungslärmrichtlinie im Sinne der Vorsorge gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Es geht demnach weniger um eine Verringerung der vorhandenen Lärmbelastung als um die Vermeidung zusätzlicher Belastungen. ● Schwellenwerte für ruhige Gebiete Eine Definition von nicht zu überschreitenden Lärmindexwerten ist nicht vorgeschrieben. Der in der Regel zur Anwendung kommende Schwellenwert liegt bei einem LDEN von 50 dB(A) bis 55 dB(A). Eine Festlegung fester Schwellenwerte wird für Gebiete mit hohem Naherholungsnutzen diskutiert. Für diese wird der Begriff „relativ ruhiger Gebiete“ geprägt, die im Kern oder Teilbereichen ausreichend ruhig im Verhältnis zu ihrem Umfeld sind. Der Einbeziehung von nichtakustischen Kriterien und subjektiv wahrgenommen Qualitäten von Gebieten in Ballungsräumen wird hierbei eine Bedeutung zugemessen.132 ● Nutzungen in ruhigen Gebieten Bei ruhigen Gebieten ist offen gehalten, ob es sich um bebaute oder unbebaute Gebiete handeln soll. Dies wurde auch im Runderlass des nordrheinwestfälischen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau- 131 132 138 Z.B.: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Gemäß UMK-Umlaufbeschluss 33/2007 von der Umweltministerkonferenz zur Kenntnis genommen mit der Ergänzung zu ruhigen Gebieten; Umweltbundesamt / EA.UE, LK Argus GmbH, konsalt GmbH, Lärmkontor GmbH: Silent City - Ein Handbuch zur kommunalen Lärmminderung. Berlin 2008. Hierauf verweist u.a. die Arbeitshilfe: European Commission Working Group “Assessment of Exposure to Noise (WGAEN)”: Good Practice Guide for Strategic Noise Mapping and the Production of Associated Data on Noise Exposure. Position Paper, Final Draft, 13th January 2006; sowie Brüning: Leuchttürme der Umgebungslärmrichtlinie, Informationsübersicht zum Leuchtturm Nr.: 13 - Norderstedt: Ruhige Gebiete; Grüne Liga e.V. (Hrsg.), Berlin, 2011, S. 2-3 cherschutz herausgestellt.133 Auch wenn bebaute Bereiche nicht ausgeschlossen sind, wurden in der Praxis (1.Stufe Lärmaktionsplanung) vorwiegend unbebaute Bereiche in die Erwägungen miteinbezogen. Auch die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission für die Bewertung von Lärmbelastungen empfiehlt insbesondere Freizeit- und Erholungsgebiete in die Betrachtung mit einzubeziehen, „die regelmäßig für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind und die Erholung von den häufig hohen Lärmpegeln in der geschäftigen Umgebung der Städte bieten können.“134 ● Bindungswirkung Nach der Begriffsdefinition des § 3 ULR gibt es ruhige Gebiete nicht per se, z.B. aufgrund der akustischen Situation oder anderer Eigenschaften, sondern es bedarf einer Festsetzung durch die zuständige Behörde.135 Einmal festgesetzt erfordern diese von den zuständigen Planungsträgern eine Berücksichtigung und Abwägung der Belange ruhiger Gebiete in ihren Planungen. Dies kann ggf. den Ermessungsspielraum der Planungsträger einschränken. Ein Verbot der Lärmerhöhung oder andere zwingende Vorgaben sind damit jedoch nicht verbunden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Zur Erhöhung der Bindungswirkung des Planes empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung von betroffenen Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange an der Festsetzung von ruhigen Gebieten. Aufgrund der Funktion des Lärmaktionsplanes als behördenverbindlicher Umweltschutzplan ist nicht von einer direkten rechtlichen Wirkung auf Dritte auszugehen.136 7.2 Vorhandene Daten in Münster Die Möglichkeit der Definition von ruhigen Gebieten ist u.a. in Abhängigkeit von der bestehenden Datenlage zu sehen. Im Folgenden aufgelistet sind die für Münster vorhandenen Datengrundlagen. Wenn nicht anders benannt, wurden diese von der Stadt Münster zur Verfügung gestellt. 133 134 135 136 Vgl. Lärmaktionsplanung RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S.3 Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission für die Bewertung von Lärmbelastungen (WG-AEN): Leitfaden zu den Best Practices für die strategische Lärmkartierung und die Zusammenstellung entsprechender Daten zur Lärmexposition. Positionspapier, endgültiger Entwurf vom 13.01.2006. Vgl. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, 2009, S. 5 Vgl. Schulze-Fielitz: Brauchen wir eine Verordnung zur Lärmaktionsplanung? – Bindungswirkung und Durchsetzbarkeit von Lärmaktionsplänen. Würzburg, o.D. 139 ● Grundkarten Die Grundkarten basieren auf Informationen bzw. Daten zum Straßennetz, zum Schienennetz und zu den Gebäuden der Stadt Münster. ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Gesamtlärmbetrachtung (siehe auch Abbildung 6) Die Gesamtlärmkarte besteht aus der Überlagerung von Straßen-, Bahnlärm und Gewerbelärm. Die Daten zum Gewerbe- und Straßenlärm stammen aus der Lärmkartierung 2012 nach Umgebungslärmrichtlinie (VBUS, VBUI). Die Lärmbelastungen des Schienenverkehrslärms wurden auf Grundlage von Berechnungen aus dem Jahre 2000 über sogenannte „Verdachtskorridore Schiene“ abgebildet137. Die Berechnungen erfolgten nach Schall 03 mit Berücksichtigung des Schienenbonus (zur Gesamtlärmbetrachtung vgl. auch Kapitel 2.1.3). ● Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das zentrale Steuerungsinstrument für die zukünftige Siedlungs- und Freiflächenentwicklung Münsters. Der FNP liegt mit Bearbeitungsstand August 2011 vor. Für die ruhigen Gebiete sind hauptsächlich Grün- aber auch andere Freiflächen von Relevanz. Die in die Betrachtung einzubeziehenden Flächen werden in Kapitel 7.3 weitergehend bestimmt. ● Grünordnungsplan Als Instrument der Umwelt- und Freiraumplanung stellt die Grünordnungsplanung den Bestand und die möglichen Entwicklungen des Grünsystems dar. Für die ruhigen Gebiete ist das „Zielkonzept - Freizeit und Erholung“, Fortschreibung 2012 relevant. 7.3 Auswahlkriterien Lärmindex In der Regel wird der Index LDEN zur Identifizierung von ruhigen Gebieten verwendet, da dieser aus der Lärmkartierung vorliegt (siehe 7.1). Zugleich wird davon ausgegangen, dass ruhige Gebiete vor allem tagsüber als Rückzugsmöglichkeit vom Alltagslärm in Verbindung mit Aufenthalt im Freien genutzt werden. Geeignete Kriterien für ruhige Gebiete wären demnach der LDay (6-18 Uhr) und ggf. der LEvening (18-22 Uhr). Deren getrennte Berechnung ist auf Grundlage der Regelwerke jedoch nicht gefordert. 137 140 die Lärmkartierung des EBA zur 2. Stufe liegt erst seit Januar 2015 vor Für Münster liegen aus der Lärmkartierung für Straße und Gewerbe LDay -Werte (12h) vor, die bei der Gesamtlärmbetrachtung herangezogen werden können. Eine Gesamtbetrachtung von LDay und LEvening wird nicht vorgenommen, da diese weitere zusätzliche Berechnungen vorrausetzen würde und einen in der Umgebungslärmrichtlinie nicht definierten Index ergäben. Zur Schiene liegen, abweichend zu Straße und Gewerbe, Tagwerte (6-22 Uhr) nach nationalen Berechnungsvorschriften vor. Stadt Münster Gesamtlärmbetrachtung Die Gesamtbetrachtung aller Schallquellen kommt dem menschlichen Empfinden wesentlich näher als eine Einzelbetrachtung. Für Münster ist eine sinnvolle Aufsummierung der verschiedenen Schallpegel nicht möglich, da die Daten von Schiene, Straße und Gewerbe auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und -modi beruhen. Für die Gebietsauswahl in Münster erfolgt daher eine Überlagerung der Pegel. Dabei werden die Pegel der einzelnen Schallquellen und die Bereiche, in die mehrere Schallquellen einwirken, dargestellt. Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Schallpegelgrenze Die Schallpegelgrenze ist ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl von ruhigen Gebieten. Häufig wird als Pegelgrenze für ruhige Gebiete der LDEN < 55 dB(A) gewählt, da dies auch die Kartierungsschwelle ist. Für Münster werden zwei verschiedene Pegelgrenzen für ruhige Gebiete zur Diskussion gestellt: Der Schwellenwert LDay = 50 dB(A) und der Schwellenwert LDay = 55 dB(A). Damit werden beispielsweise auch Gebiete in die Betrachtung einbezogen, die an ihren Rändern etwas lautere Bereiche aufweisen, in der Kernfläche aber ruhig sind. Karte 19 bildet alle potentiell ruhigen Gebiete mit einem LDay ≤ 55 dB(A) ab. Berücksichtigt werden hierbei alle in der Lärmaktionsplanung einbezogenen Schallquellen auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten. Innerhalb der potentiell ruhigen Gebiete findet eine Abstufung in zwei verschiedene Schallpegelbereiche statt: ● Flächen, die unter dem Schwellenwert LDay ≤ 50 dB(A) liegen ● Flächen innerhalb des Pegelbereich LDay zwischen 50 und 55 dB(A) Flächen, in denen eine Überschneidung von zwei Lärmquellen in den Pegelbereich zwischen 50 und 55 dB(A) vorliegt, werden nicht als ruhig eingestuft. 141 In der Karte sind auch die Siedlungsflächen dargestellt, die einen LDay ≤ 55 dB(A) aufweisen. ● Karte 19: Potentiell ruhige Gebiete - siehe Kartenanhang Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Funktion und Flächennutzung Der Berücksichtigung der Funktion und Flächennutzung eines Gebietes als nicht-akustisches Kriterium kommt bei der Auswahl von ruhigen Gebieten eine wichtige Bedeutung zu. Laut Artikel 2 der Umgebungslärmrichtlinie betrifft die Richtlinie u.a. „den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, […] ausgesetzt sind.“ Für Münster wird empfohlen, sich bei Ausweisung ruhiger Gebiete auf unbebaute Flächen zu konzentrieren. Bebaute Gebiete, wie stark belastete Wohn- und Mischgebiete, sollten prioritär hinsichtlich der Lärmsanierung behandelt werden. Vor dem aufgezeigten Hintergrund werden für die Auswahl geeigneter Gebietskulissen für ruhige Gebiete folgende Flächen aus dem Flächennutzungsplan vorgeschlagen: ● Allgemeine / sonstige Grünflächen, insbesondere von Interesse sind wegen ihrer Erholungsfunktion Grünflächen mit den Nutzungen: Parkanlagen, Friedhofsbereiche, Spielbereiche und Kleingärten ● Flächen für Wald ● Flächen für Landwirtschaft ● Wasserflächen ● Flächen mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (u.a. in Überschneidung mit Flächen für Wald und Landwirtschaft) ● ● Dortmund-Ems-Kanal (nachrichtlich vermerkt und übernommen) Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebiete (nachrichtlich vermerkt und übernommen) In Karte 20 sind alle Flächen mit den entsprechenden Ausweisungen im Flächennutzungsplan dargestellt. 142 Die Darstellung der Grünflächen enthält auch Flächen mit weiteren Nutzungsspezifizierungen. Im weiteren Festlegungsprozess sind Bereiche ggf. detaillierter zu betrachten, die sich auf Grund ihrer Nutzung oder Zugänglichkeitsbarrieren (wie Sportplätze und Golfplätze) weniger für ruhige Gebiete eignen, jedoch innerhalb einer Grünfläche liegen. ● Karte 20: Potentiell geeignete Flächennutzungen - siehe Kartenanhang 7.4 Mögliche Gebietskulissen für ruhige Gebiete Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Die möglichen Gebietskulissen für ruhige Gebiete in Münster werden aus einer Überschneidung der zur Diskussion gestellten Schallpegelgrenzen und Flächennutzungen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mindestgrößen Ergänzend dazu wird als vorläufige Mindestgröße eine Fläche von 10 ha, die einen Pegel LDay ≤ 50 dB(A) aufweist, berücksichtigt. Flächen innerhalb der Gebietskulissen, die diesen Grenzwerten entsprechen, werden folgend auch als ruhige Kernflächen bezeichnet. Störfaktoren und weiteren Einschränkungen Eine Einschränkung im Hinblick auf eine Ausweisung von ruhigen Gebieten besteht im Umfeld von seit der Lärmkartierung umgesetzten Straßen (OU Wolbeck) bzw. im FNP freigehaltenen Straßentrassen (wie die Umgehungsstraßen Roxel). Anhand von prognostizierten Lärmbändern werden die belasteten Flächen von den ruhigen Gebietskulissen ausgenommen. Die im Entwurf zum 3. Nahverkehrsplan vorgeschlagene Umweltspur auf der ehemaligen Gleistrasse durch den Wienburgpark wurde ebenfalls in ihren Lärmwirkungen berücksichtigt. Aufgrund der niedrigen Belastung (3 Fahrten je Stunde und Richtung)138 hat diese aber keine Auswirkungen auf die Gebietskulissen. Auch zu den aktuellen Konzentrationszonen für die Windenergie139 werden Abstandsflächen zu möglichen ruhigen Gebieten berücksichtigt. 138 139 Entwurf 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Januar 2014, S. 141; http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/nahverkehrsplan3_entwurf_ schlussbericht.pdf Stadt Münster, Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen, Stand zur öffentlichen Auslegung Februar 2016 143 Darüber hinaus befinden sich innerhalb der ruhigen Gebietskulissen einzelne, die Freiflächen im FNP spezifizierenden Nutzungen, die eine Eignung als ruhiges Gebiet mit Nutzen für die gesamte Bevölkerung ggf. einschränken (wie Sportplatz, Golfplatz, Festplatz). Diese Nutzungen befinden sich jedoch überwiegend am Rand der Gebietskulissen. Ob diese Nutzungen eine Einstufung als ruhiges Gebiet beeinflussen, wird im Einzelfall entschieden. Stadt Münster Die aus den dargestellten Kriterien resultierenden Gebietskulissen sind in Karte 21 abgebildet. Lärmaktionsplan der 2. Stufe ● März 2016 - siehe Kartenanhang Karte 21: Mögliche Gebietskulissen für ruhige Gebiete Auf Basis der oben genannten Kriterien wurden 54 ruhige Gebiete mit Flächengrößen von 11 bis 1.270 ha (LDay ≤ 50 dB(A)) bzw. 13 bis 1.450 ha (LDay ≤ 55 dB(A)) abgegrenzt. 144 7.5 Ruhige Gebiete in Münster Für eine weitere Spezifizierung der ruhigen Gebiete in Münster erfolgt eine Verschneidung mit dem Zielkonzept Freizeit und Erholung der Grünordnung Münster140. Eine Festlegung von ruhigen Gebieten erfolgt auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung, die entsprechende akustische Qualitäten aufweisen. ● 140 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Abbildung 28: Zielkonzept Freizeit und Erholung des Grünordnungssystems Münster, Fortschreibung 2012 März 2016 http://www.muenster.de/stadt/umwelt/pdf/gruenordnung_zielkonzept_freizeiterholung.pdf 145 Hierbei wird unterschieden zwischen ● ● März 2016 Stadtteilparks, die in ruhiger Umgebung (LDay < 55 dB(A)) liegen - bei diesen kleinen Flächen wird als Voraussetzung für die Festlegung auf einen ruhigen Kern (LDay < 50 dB(A)) verzichtet. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Erholungslandschaften, Rieselfelder, Landschaftsparks und Parkanlagen, die einen Mindestanteil von 75% an Flächen aufweisen, die den akustischen Kriterien für ruhige Gebiete entsprechen (inklusive ggf. weiterer Arrondierungsflächen mit einem LDay < 55 dB(A)); Die entsprechenden Flächen und Stadtteilparks sind im Folgenden tabellarisch sowie in Abbildung 29 dargestellt. Innerhalb der aktuellen Abgrenzungen der Erholungsflächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung (Stand 2012) in überwiegend ruhigen Bereichen können auch bestehende oder geplante141 Siedlungsflächen liegen. Diese sind mit Übernahme der Grenzen der Erholungsflächen mit in die ruhigen Gebiete übernommen worden. Bei einer Aktualisierung / Anpassung der Abgrenzungen der Erholungsflächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung aufgrund veränderter Flächennutzungsplanungen sind auch die Abgrenzungen der ruhigen Gebiete anzupassen. 141 146 entsprechend Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 ● Tabelle 32: Erholungsflächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung in überwiegend ruhigen Bereichen (Anteil Fläche mit Pegel LDay <= 55 dB(A) ist größer als 75%) Bezeichnung Definition entsprechend Zielkonzept Freizeit und Erholung Fläche in ha Anteil Fläche mit Pegel LDay <= 55 dB(A) 178 100% 18 100% Rieselfelder Gebiet mit spezieller Erholungseinrichtung (Zielplanung laut Grünordnung) Mauritzheide Parkanlage (Zielplanung laut Grünordnung) Wolbecker Tiergarten Erholungslandschaft (Bestand) 327 98% Gremmendorf Angelmodde Landschaftspark (Zielplanung laut Grünordnung) 90 97% Sentrup Landschaftspark (Zielplanung laut Grünordnung) 243 92% Mecklenbeck Landschaftspark (Bestand) 58 92% Loddenheide Landschaftspark (Bestand) 256 90% Gievenbeck Parkanlage (Zielplanung laut Grünordnung) 93 89% Stadtpark Wienburg Parkanlage (Bestand) 77 87% Aasee Parkanlage (Bestand) 143 86% Gasselstiege Landschaftspark (Zielplanung laut Grünordnung) 117 85% Werse - Ems Erholungslandschaft (Bestand) 1.258 83% Waldpark Coerheide Landschaftspark (Bestand) 62 80% Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 147 ● Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 148 Tabelle 33: Stadtteilparks in ruhiger Umgebung (LDay <= 55 dB(A)) Bezeichnung Definition entsprechend Zielkonzept Freizeit und Erholung Martin-Niemöller-Park Stadtteilpark (Bestand) Kreuzschanze Stadtteilpark (Bestand) Coerdeplatz Stadtteilpark (Bestand) Stühmerweg Stadtteilpark (Bestand) Hörsterfriedhof Stadtteilpark (Bestand) Linnebrinks Garten Stadtteilpark (Bestand) Schlossgarten Stadtteilpark (Bestand) Südpark Stadtteilpark (Bestand) Friedrichsburg Stadtteilpark (Zielplanung laut Grünordnung) Gievenbach/Laustiege Stadtteilpark (Bestand) Kleikuhle/Roxel Stadtteilpark (Planung) Hasenbusch Stadtteilpark (Bestand) Kinderbachtal/Pastorat Stadtteilpark (Bestand) Haus Wolbeck Stadtteilpark (Zielplanung laut Grünordnung) Drostenhof / Wolbeck Stadtteilpark (Bestand) Sandfortsbusch Stadtteilpark (Bestand) ● Abbildung 29: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung (siehe auch Karte 22 im Kartenanhang) Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 ● Karte 22: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung - siehe Kartenanhang Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von den jeweils zuständigen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus dem Lärmaktionsplan resultierender Belang zu beachten. Dabei steht beim Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms der Vorsorgegedanke im Fokus der Bemühungen. 149 Tabellenverzeichnis Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 ● Tabelle 1: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete, Straße 13 ● Tabelle 2: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete, IVU-Anlagen 13 ● Tabelle 3: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, Straße 13 ● Tabelle 4: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Gesamtstraßennetz 14 ● Tabelle 5: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Schienenverkehrslärm 15 ● Tabelle 6: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, Schienenverkehr im Ballungsraum Münster 16 ● Tabelle 7: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete Schienenverkehr, Ballungsraum Münster 16 ● Tabelle 8: Anzahl der Abschnitte nach Höhe der LärmKennZiffer LKZNight und Länge der Abschnitte (in km) 20 ● Tabelle 9: Anzahl der Maßnahmenbereiche in den Prioritäten 1-3 und Bereichslängen 23 ● Tabelle 10: Betroffenheiten in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität 24 ● Tabelle 11: Emissionsfaktoren in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität 30 ● Tabelle 12: Umgesetzte Maßnahmen und vorhandene Planungen in den Maßnahmenbereichen der ersten Priorität 35 ● Tabelle 13: Strategien und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung 40 ● Tabelle 14: Lärmrelevante Festsetzungen in der Bebauungsplanung in Münster 72 ● Tabelle 15: Kriterien für lärmrobuste Stadtstrukturen 74 ● Tabelle 16: Kriterien für lärmrobuste städtebauliche Strukturen 75 ● Tabelle 17: Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV für straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen 82 ● Tabelle 18: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nach Gebietstypen 82 ● Tabelle 19: Theoretische Leistungsfähigkeit von Fahrbahnquerschnitten (in Anlehnung an die RASt 06) 104 150 ● Tabelle 20: Maßnahmenbereiche (MB) mit geplanten Instandsetzungen der Fahrbahn und Empfehlungen zu Asphalten mit lärmmindernder Wirkung 109 ● Tabelle 21: Immissionsgrenzwerte der VLärmSchR 97 (Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes) 114 ● Tabelle 22: Anzahl der Gebäude im Kartierungsnetz mit Lärmwerten Lr,N > 57 dB(A), differenziert nach Nutzungsgebieten, auf 10 gerundet 116 ● Tabelle 23: Abschätzung der schutzwürdigen Fenster in Gebäuden mit Lr,N > 57 dB(A), differenziert nach Nutzungsgebieten, auf 100 gerundet 117 ● Tabelle 24: Kostenschätzung passive Schallschutzmaßnahmen, Kostenannahmen gemäß VLärmSchR 97 bei Berücksichtigung aller Gebäude mit Lr,N > 57 dB(A) (auf 100 € gerundet) 118 ● Tabelle 25: Kostenschätzung passive Schallschutzmaßnahmen, Kostenannahmen gemäß VLärmSchR 97 bei Berücksichtigung aller Gebäude mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach VLärmSchR 97 (auf 100 € gerundet) 118 Stadt Münster 125 Lärmaktionsplan der 2. Stufe ● Tabelle 26: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung nach Prioritäten März 2016 ● Tabelle 27: Kurzfristmaßnahmen der Lärmaktionsplanung und Entlastungswirkungen (entlastete Einwohner, Lärmminderung), nach Prioritäten 131 ● Tabelle 28: Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen 134 ● Tabelle 29: Kostenschätzung Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen, Kostenannahmen gemäß VLärmSchR 97 (auf 100 € gerundet) 134 ● Tabelle 30: Kosten und Entlastungseffekte der kurzfristigen Maßnahmen 135 ● Tabelle 31: Nutzwert der empfohlenen Kurzfristmaßnahmen 137 ● Tabelle 32: Erholungsflächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung in überwiegend ruhigen Bereichen (Anteil Fläche mit Pegel LDay <= 55 dB(A) ist größer als 75%) 147 ● Tabelle 33: Stadtteilparks in ruhiger Umgebung (LDay <= 55 dB(A)) 148 Abbildungsverzeichnis ● Abbildung 1: Lärmkarte LDEN Straßenverkehrslärm 8 ● Abbildung 2: Lärmkarte LNight Straßenverkehrslärm 9 ● Abbildung 3: Lärmkarten LDEN (links) und LNight (rechts) für Industrie- und Gewerbegelände (IVU-Anlagen) 10 ● Abbildung 4: Lärmkarte LDEN für den Schienenverkehrslärm, Stand: 2015 11 ● Abbildung 5: Lärmkarte LNight für den Schienenverkehrslärm, Stand: 2015 12 ● Abbildung 6: Gesamtlärmbetrachtung 17 151 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 ● Abbildung 7: Zusammenhang zwischen Verkehrsbelastung, Schwerverkehrsanteil und Lärmbelastung 26 ● Abbildung 8: Fahrbahnoberflächen mit lärmmindernder Wirkung im Untersuchungsnetz (Stand Kartierung 2012) 29 ● Abbildung 9: Integration der Lärmaktionsplanung in andere raumbezogene Planungen 38 ● Abbildung 10: Modal Split der Münsteraner Bevölkerung, 1982 - 2013 49 ● Abbildung 11: Beispiel für Minderungspotentiale durch Verkehrsbündelung 53 ● Abbildung 12: Anteil von Roll- und Antriebsgeräuschen an der Gesamtemission 57 ● Abbildung 13: Korrekturwerte für verschiedene Straßendeckschichttypen entsprechend aktuellen Entwürfen der RLS-16 58 ● Abbildung 14: Zeitreihe der CPXI-Werte für unterschiedliche Messabschnitte 59 ● Abbildung 15: Neufestlegung Tempo 50 km/h im Hauptverkehrsstraßennetz in Münster 61 ● Abbildung 16: Einfluss des Geschwindigkeitsverlaufes auf die Geräuschemission 63 ● Abbildung 17: Schema zur Wirkung einer Schallschutzwand für unterschiedliche Wandhöhen für Abstände zwischen Straßenachse und Immissionsort von 10m bis 100m 76 ● Abbildung 18: Entwurf zum Integrierten Handlungskonzept 2013 Kurzfristmaßnahmen Geschwindigkeitskonzept 85 ● Abbildung 19: zusammenhängendes Untersuchungsnetz für ein Geschwindigkeitskonzept zur Lärmminderung im Innenstadt- und Bahnhofsbereich 87 ● Abbildung 20: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich 101 ● Abbildung 21: Busspur (links, Weseler Straße) und für den Linienverkehr freigegebener Radweg (rechts, Moltkestraße) (Photos: LK Argus) 105 ● Abbildung 22: Abmarkierung von Angebotsstreifen für den Radverkehr auf einer vorher 4-streifigen Fahrbahn (Brandenburgische Straße, Berlin, Photos: LK Argus) 105 ● Abbildung 23: Abmarkierung von Schutzstreifen für den Radverkehr auf einer 2-streifigen Fahrbahn (Münzstraße in Münster, Kölnische Straße in Kassel; Photos: LK Argus) 106 ● Abbildung 24: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 107 ● Abbildung 25: Nordstraße (links) und Bremer Straße (rechts, mit Schutzstreifen) 152 108 ● Abbildung 26: beispielhafte geeignete städtebauliche Situationen für den Einsatz aktiver Schallschutzelemente (links: Hammer Straße zw. Ronnebergweg und Münstermannweg, rechts: Grevener Straße nördl. York-Ring; Quelle: Stadt Münster, Online-Kartenservice, Luftbilder aus 2008) 112 ● Abbildung 27: Beispiele für aktiven Lärmschutz durch Baulückenschließung (links) und begrünte Lärmschutzwände zur Grundstückseinfassung (rechts) 112 ● Abbildung 28: Zielkonzept Freizeit und Erholung des Grünordnungssystems Münster, Fortschreibung 2012 145 ● Abbildung 29: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung (siehe auch Karte 22 im Kartenanhang) 149 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe März 2016 Kartenverzeichnis ● Karte 1: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach Schwellenwerten ganztags (LDEN) 18 ● Karte 2: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach Schwellenwerten nachts (LNight) 18 ● Karte 3: Lärmbetroffenheit LKZDEN und betroffene lärmsensible Einrichtungen 19 ● Karte 4: Lärmbetroffenheit LKZNight 19 ● Karte 5: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten 23 ● Karte 6: Kfz-Verkehrsbelastungen im Untersuchungsnetz 27 ● Karte 7: Schwerverkehrsanteile im Untersuchungsnetz (Nachts, 22-6 Uhr) 27 ● Karte 8: Geschwindigkeiten im Untersuchungsnetz 28 ● Karte 9: Lärmbelastungen an bewohnten Gebäuden im Untersuchungsnetz Innenstadt 6 - 22 Uhr 90 ● Karte 10: Lärmbelastungen an bewohnten Gebäuden im Untersuchungsnetz Innenstadt 22 - 6 Uhr 90 ● Karte 11: Prüfung Richtwertüberschreitung der Lärmschutz-RichtlinieStV Tag und Nacht 91 ● Karte 12: Prüfung Richtwertüberschreitung der Lärmschutz-RichtlinieStV bei Nacht 91 ● Karte 13: Pegelminderung an bewohnten Gebäuden im Untersuchungsnetz Innenstadt 6 - 22 Uhr 91 ● Karte 14: Pegelminderung an bewohnten Gebäuden im Untersuchungsnetz Innenstadt 22 - 6 Uhr 91 153 ● Karte 15: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich 101 ● Karte 16: Empfehlungen für straßenräumliche Maßnahmen 108 ● Karte 17: Empfehlungen für Fahrbahnsanierung 111 ● Karte 18: Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2016 124 ● Karte 19: Potentiell ruhige Gebiete 142 Stadt Münster ● Karte 20: Potentiell geeignete Flächennutzungen 143 Lärmaktionsplan der 2. Stufe ● Karte 21: Mögliche Gebietskulissen für ruhige Gebiete 144 März 2016 ● Karte 22: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung 149 Anhang ● ● ● ● Anlage 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung Tabelle 1: Maßnahmenbereiche - Betroffenheiten und Prioritäten Tabelle 2: Maßnahmenbereiche - Emissionsfaktoren Anlage 2: Vorhandene Planungen und Maßnahmen Tabelle: Umgesetzte und geplante Maßnahmen in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung, Stand: Februar 2016 Anlage 3: Prüfung und Abwägung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung Tabelle 1: verkehrliche Funktion und Wirkungen Tabelle 2: Lärmbelastung, Lärmbetroffenheit und Minderungswirkungen Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung, Abwägung und Empfehlung Anlage 4: Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktionsplans nach Maßnahmenbereichen 154 Kassel Ludwig-Erhard-Straße 8 D-34131 Kassel Tel. 0561.31 09 72 80 Fax 0561.31 09 72 89 [email protected] Berlin Schicklerstraße 5-7 D-10179 Berlin Tel. 030.322 95 25 30 Fax 030.322 95 25 55 [email protected] Hamburg Altonaer Poststraße 13b D-22767 Hamburg-Altona Tel. 040.38 99 94 50 Fax 040.38 99 94 55 [email protected] www.LK-argus.de
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