Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Hundegesetz1 zur

PositionspapierderArbeitsgemeinschaftHundegesetz1zur
NovellierungdesBerlinerHundegesetzes
DieAGHundegesetz,diesichausderErna-Graff-StiftungfürTierschutz,derBürgerinitiativeBerliner
SchnauzenunddemBündnisverantwortungsbewussterHundehalter_innenzusammensetzt,hatden
GesetzentwurfkritischgeprüftundhegteinigeBedenken.
DeraktuelleEntwurfdesHundegesetzesweisterheblichefachlicheMängelauf.Sowirdesnach§28
einegenerelleLeinenpflichtfürHundegeben,unterderverstandenwird,dassHundeaußerhalbdes
eingefriedetenGrundstücksundaußerhalbderWohnunganderLeinezuführensind.
HundebrauchenjedochdieMöglichkeitKontaktezuknüpfenundsichfreizubewegen.
EinegenerelleAnleinpflichtverhindertdies.
EinGutachtenvonFrauDr.DorotheaDöringkommtzufolgendenEmpfehlungen:
„[…]EingenerellerLeinenzwangfürHundeistausethologischerSichtabzulehnenundsomit
tierschutzrelevant.ZueinertiergerechtenHaltungvonHundengehörtdieMöglichkeitzueinem
freienAuslaufohneLeineundzufreiemKontaktmitArtgenossen.LeinenzwangundMaulkorb
behinderndenartgemäßenSozialkontakt,dieolfaktorischeKommunikationunddas
Erkundungsverhalten.InsbesonderebeiWelpensinddieMöglichkeitenzufreiemKontaktohne
MaulkorbundLeinemitArtgenossenfüreinegesundeVerhaltensentwicklungessentiell.Wenn
inStadtgebietenein„genereller“Leinenzwangvorgeschriebenseinsollte,müssenaus
Tierschutzgründenausreichendviele,großeundfüralleHundehalterguterreichbare,
strukturierteFreilaufarealefürHundezurVerfügunggestelltwerden[…]“2
EinHund,dergenerellanderLeineausgeführtwird,kannwederseineLaufgeschwindigkeit
bestimmen,nochdenfürihnrelevantenReizenfolgenundwirdsomitinseinemBewegungs-und
Erkundungsverhaltenstarkeingeschränkt.DieQualitätderAuslastungundReizaufnahmeistdaherbei
einemFreilaufalsdeutlichhöherzubewertenalsbeieinemAusführenanderLeine.
DerLeinenzwangbirgtsomitdieGefahr,dassHundeaufgrundvonunzureichenderAuslastungund
UnterbeschäftigungVerhaltensproblemeentwickeln.
FrauA.Univ.Prof.Dr.med.vet.IreneSommerfeld-SturkommtzufolgendemSchluss:
„[...]DurchdiefehlendeBefriedigungdesBewegungsbedürfnisseskommteszueinemSinkender
Reizschwelle.Hunde,diesichausschließlichanderLeinebewegendürfen,werdensomitinjedemFall
gefährlicheralsHunde,diesichausreichendbewegenkönnen.Esistdaherdamitzurechnen,dassder
AnteilvonBissvorfällenmitHundendurchgenerellenLeinenzwangehersteigtalssinkt,...[...]“³
EinweiterergrundlegenderKritikpunktistdieAufführungangeblichgefährlicherHundenachRassenin
§5.DemnachwerdendieRassenPitbull-Terrier,AmericanStaffordshireTerrier,Bullterier,TosaInu
sowieKreuzungenmiteinerdergenanntenRassenalsgefährlicheingestuft.
1DieArbeitsgemeinschaftHundegesetz(AGHundegesetz)hatsicham25.Juni2015gegründetundsetztsichfüreinfaires,
hundefreundlichesundsinnvollesHundegesetzinBerlinein.DieMitgliederderAGverfolgengemeinsameZiele,leisten
Lobbyarbeit,informierendieÖffentlichkeitundgehengegebenenfallsgemeinsamjuristischgegendasHundegesetzvor.
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Döring,Mittmann,Schneider,http://www.tierhyg.vetmed.unimuenchen.de/forschung/download_publikationen/2008/2008_dtb_12_leine.pdf
³ÜberlegungenzudenmöglichenAuswirkungenvonständigemLeinen-undMaulkorbzwang,A.Univ.Prof.Dr.IreneStur
InstitutfürTierzuchtundGenetikVeterinärmedizinischeUniversitätWien,
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/promi/stae_leinen_stur.htm
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AggressivesVerhaltenvonHundenistnichtaufdieHunderasse,sondernaufandereFaktoren
zurückzuführen.VieleStudienbelegen,geradeaktuelleineStudieausGroßbritannien,dassdieso
genanntenKampfhundegenausowenigbeißenwieandereRassen.BezeichnendauchindieserStudie
ist,dassdieHäufigkeitgefahrdrohenderodergefährlicherVerhaltensweisennichtsmitderRassedes
Hundeszutunhaben.SoreagierenHundediemitSanktionen(Bestrafung)erzogenwurdenwesentlich
aggressiveraufFremdeundBekannte,alsHunde,derenErziehungaufBelohnungenaufgebautwar.
DieseErgebnissesolltenfolgendeKonsequenzenzulassen:DieRasselistealssolchesist
wissenschaftlichwiderlegtundmussabgeschafftwerden.
WasdemvorliegendenReferentenentwurfvölligfehlt,istdienotwendigeAusweitungder
MöglichkeitenseinenHundohneLeinelaufenzulassen,indemin50%allerParksundGrünflächen
Leinenfreiheitgilt.Wirregenan,dassesausgewieseneLiegewiesen(imSommer)undsogenannte
„Tabu-Zonen“gibt,aufdenenHundekeinenZutritthaben,umderGruppeMenschen,dieabsolutauf
dieAnwesenheitvonHundenverzichtenmöchten,ausreichendRaumzugeben.
DerFreilaufinGrünanlagenistdeshalbsowichtig,weilerdieAusgrenzungvonMenschenmitHund
endlichbeendet.DieseAusgrenzungbetrifftinsbesondereFamilienmitHund,weilKindermiteinem
angeleintenHundnichtspielenkönnen.Ebensokannmannichtverlangen,dasseinHundpermanent
anderLeineirgendwoangebundenist,wennmanmitFreund_inneneinenTagimParkverbringen
möchte,picknicktodereinBuchliest.VorallemwenndazukeintriftigerGrundbesteht.
ImmerweiterbeschnitteneHundeauslaufgebietedieamRandderStadtunddarüberhinaus
ausschließlichimWestenliegen,sindkeineAlternative.FürdenAlltagsindsiedefinitivzuweitweg
undHundeplätze–dieanverdreckteKäfigeohnejeglicheVegetationerinnern–sindkeineSpiel-oder
Sportplätze,wosichz.B.MüttermitKindernundihremHundaufhaltenkönnen.
Fürdieart-undbedarfsgerechteHundehaltungistesnotwendigHundeohneLeineinGrünanlagen
laufenlassenzukönnen.NursokönnensiesozialeKontakte(zuanderenHundenundauchzuanderen
Menschen)knüpfen.ArtspezifischeKommunikationistebensonurohneLeinemöglich.DieHunde
müssengefördertwerden,nichtnurdurchkörperlicheAuslastung,sondernauchdurchDenkaufgaben.
Spielediediesermöglichen,könnenjedochnichtmiteinemangeleintenHunddurchgeführtwerden.
VordemHintergrunddesgeplanten§27,derzukünftigdasgewerbsmäßigeFührenvonHundenregeln
soll,sehenwirvielemutwillig,weilunnötigzerstörteExistenzenvonDogwalkern.VondemFührenvon
4HundenkannkeinDogwalkerleben.
ImVerlaufdesBelloDialogswarenDogwalkerunseresWissensauchniemalseinKritikpunkt.
DieAGHundegesetzformuliertdeutlicheKritikamvorliegendenGesetzentwurf.
DieAGHundegesetzsetztsichfüreinHundegesetzein,dasausgewogendieInteressenallerBerliner
berücksichtigt.DervorliegendeGesetzentwurfverhindertdietiergerechteHaltung,schreibt
bestimmtenHunderassen–wissenschaftlichunbegründet–erhöhteGefährlichkeitzuundvertieftdie
GräbenzwischenMenschenmitundohneHund.DieswidersprichtdemVersprechen,dassichder
BerlinerSenataufdieFahnengeschriebenhat,nämlichdensozialenZusammenhaltinderGesellschaft
zufördern.
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