Preisblatt Muenster garantiert Erdgas

Preisblatt Münster:garantiert Gas
gültig ab 19.02.2016
1)
Netto
Brutto
Cent/kWh
Cent/kWh
4,576
4,276
5,45
5,09
Euro/Jahr
105,240
125,24
Cent/kWh
Cent/kWh
4,186
3,886
4,98
4,62
Euro/Jahr
163,800
194,92
Cent/kWh
Cent/kWh
4,430
4,130
5,27
4,91
Euro/Jahr
0,000
0,00
bis 15.015 kWh/Jahr
Arbeitspreis
Grundpreis
2)
1-Jahres Vertrag
2-Jahres Vertrag
3)
bis 67.131 kWh/Jahr
Arbeitspreis
Grundpreis
2)
1-Jahres Vertrag
2-Jahres Vertrag
3)
ab 67.132 kWh/Jahr – Mindestpreis
Arbeitspreis
Grundpreis
2)
4)
1-Jahres Vertrag
2-Jahres Vertrag
3)
1) Endpreis einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
2) Die Preise für die Kilowattstunde (kWh) enthalten die z. Zt. gültigen Steuern auf Erdgas von 0,65 Cent/kWh (0,55 Cent/kWh zuzüglich 19 %
Umsatzsteuer) und die Konzessionsabgabe, die an die Gemeinde abzuführen ist. Diese beträgt gem. § 2 Konzessionsabgabenverordnung 0,03
Cent/kWh.
3) In dem Mess-/Grundpreis ist die Bereitstellung des Zählers bis zur Größe G6 enthalten. Für Sonderzählergrößen, die auf Verlangen des
Kunden eingebaut werden, gelten besondere Verrechnungspreise auf der Grundlage der entstehenden Mehrkosten. Für jeden zusätzlichen Zähler
ist ein Verrechnungspreis zu zahlen.
Aufschlag für Zähler größer G6 (in €/Jahr)
netto
brutto
bis G6
0,00
0,00
bis G40
bis G16
5,76
6,85
bis G60
bis G25
17,52
20,85
bis G100
netto
64,32
111,12
204,60
brutto
76,54
132,23
243,47
4) Bei Abnahmemengen ab 67.132 kWh tritt automatisch die Mindestpreisregelung in Kraft. Es wird dann ausschließlich der Grenzpreis ohne
Grundpreis berechnet. Grenzpreis im Sinne des Vertrages ist der Mindestdurchschnitt aus Grund- und Arbeitspreis, zu dem Erdgaslieferungen
erfolgen. Unterschreitet der sich aus Grund- und Arbeitspreis ergebenden Durchschnittspreis den jeweils gültigen Grenzpreis, so wird anstelle von
Grund- und Arbeitspreis dieser Grenzpreis berechnet.
Die Stadtwerke Münster GmbH bietet „Münster:garantiert“ zu den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ErdgasSonderabkommen „Münster:garantiert“ an. Soweit dieser Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen,
gelten die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem
Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung –GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I S. 2396) und die „Ergänzenden Bedingungen“ der
Stadtwerke in der jeweils gültigen Fassung.
Die Stadtwerke Münster GmbH garantiert während der Erstlaufzeit des Vertrages einen gleichbleibenden Arbeits- und Grundpreis
(Festpreisregelung). Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen durch die Umsatzsteuer, die entsprechend Ziffer 6.7 der AGB
Erdgas auch während der Preisgarantiefrist weitergegeben werden. Weiterhin ausgenommen sind Änderungen bei Steuern, Abgaben und
sonstigen staatlich veranlassten Belastungen wie z. B. die Energiesteuer. Der Lieferant berechnet diese Steuern, Abgaben und sonstigen
Belastungen in der jeweils gültigen Höhe, soweit keine gesetzliche Regelung dem entgegensteht. Nach Ablauf der Preisgarantiefrist erfolgen
Preisänderungen gemäß Ziffer 6 der AGB Erdgas. Die erstmalige Überprüfung der Kostenentwicklung gemäß Ziffer 6.3 und 6.4 der AGB Erdgas
erfolgt dabei durch einen Vergleich mit dem im Erdgaspreis zu Beginn der Preisgarantiefrist enthaltenen Kosten, die nicht auf einer Änderung der
Umsatzsteuer beruhen.
Der veränderbare Preisanteil beträgt derzeit rund 26% des Verbrauchspreises sowie rund 16% des Grundpreises. Im Übrigen gilt Ziffer 6 der
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erdgas-Sonderabkommen der Stadtwerke Münster GmbH".
003.19/02/16.V1
Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster  Geschäftsführer: Dr. Henning Müller-Tengelmann, Dr. Dirk Wernicke
Handelsregister: Amtsgericht Münster Nr. B 343  Vorsitzender des Aufsichtsrats: Gerhard Joksch