Preisblatt Münster:garantiert Gas gültig ab 19.02.2016 1) Netto Brutto Cent/kWh Cent/kWh 4,576 4,276 5,45 5,09 Euro/Jahr 105,240 125,24 Cent/kWh Cent/kWh 4,186 3,886 4,98 4,62 Euro/Jahr 163,800 194,92 Cent/kWh Cent/kWh 4,430 4,130 5,27 4,91 Euro/Jahr 0,000 0,00 bis 15.015 kWh/Jahr Arbeitspreis Grundpreis 2) 1-Jahres Vertrag 2-Jahres Vertrag 3) bis 67.131 kWh/Jahr Arbeitspreis Grundpreis 2) 1-Jahres Vertrag 2-Jahres Vertrag 3) ab 67.132 kWh/Jahr – Mindestpreis Arbeitspreis Grundpreis 2) 4) 1-Jahres Vertrag 2-Jahres Vertrag 3) 1) Endpreis einschließlich 19 % Umsatzsteuer. 2) Die Preise für die Kilowattstunde (kWh) enthalten die z. Zt. gültigen Steuern auf Erdgas von 0,65 Cent/kWh (0,55 Cent/kWh zuzüglich 19 % Umsatzsteuer) und die Konzessionsabgabe, die an die Gemeinde abzuführen ist. Diese beträgt gem. § 2 Konzessionsabgabenverordnung 0,03 Cent/kWh. 3) In dem Mess-/Grundpreis ist die Bereitstellung des Zählers bis zur Größe G6 enthalten. Für Sonderzählergrößen, die auf Verlangen des Kunden eingebaut werden, gelten besondere Verrechnungspreise auf der Grundlage der entstehenden Mehrkosten. Für jeden zusätzlichen Zähler ist ein Verrechnungspreis zu zahlen. Aufschlag für Zähler größer G6 (in €/Jahr) netto brutto bis G6 0,00 0,00 bis G40 bis G16 5,76 6,85 bis G60 bis G25 17,52 20,85 bis G100 netto 64,32 111,12 204,60 brutto 76,54 132,23 243,47 4) Bei Abnahmemengen ab 67.132 kWh tritt automatisch die Mindestpreisregelung in Kraft. Es wird dann ausschließlich der Grenzpreis ohne Grundpreis berechnet. Grenzpreis im Sinne des Vertrages ist der Mindestdurchschnitt aus Grund- und Arbeitspreis, zu dem Erdgaslieferungen erfolgen. Unterschreitet der sich aus Grund- und Arbeitspreis ergebenden Durchschnittspreis den jeweils gültigen Grenzpreis, so wird anstelle von Grund- und Arbeitspreis dieser Grenzpreis berechnet. Die Stadtwerke Münster GmbH bietet „Münster:garantiert“ zu den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ErdgasSonderabkommen „Münster:garantiert“ an. Soweit dieser Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen, gelten die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung –GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I S. 2396) und die „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke in der jeweils gültigen Fassung. Die Stadtwerke Münster GmbH garantiert während der Erstlaufzeit des Vertrages einen gleichbleibenden Arbeits- und Grundpreis (Festpreisregelung). Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen durch die Umsatzsteuer, die entsprechend Ziffer 6.7 der AGB Erdgas auch während der Preisgarantiefrist weitergegeben werden. Weiterhin ausgenommen sind Änderungen bei Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen wie z. B. die Energiesteuer. Der Lieferant berechnet diese Steuern, Abgaben und sonstigen Belastungen in der jeweils gültigen Höhe, soweit keine gesetzliche Regelung dem entgegensteht. Nach Ablauf der Preisgarantiefrist erfolgen Preisänderungen gemäß Ziffer 6 der AGB Erdgas. Die erstmalige Überprüfung der Kostenentwicklung gemäß Ziffer 6.3 und 6.4 der AGB Erdgas erfolgt dabei durch einen Vergleich mit dem im Erdgaspreis zu Beginn der Preisgarantiefrist enthaltenen Kosten, die nicht auf einer Änderung der Umsatzsteuer beruhen. Der veränderbare Preisanteil beträgt derzeit rund 26% des Verbrauchspreises sowie rund 16% des Grundpreises. Im Übrigen gilt Ziffer 6 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erdgas-Sonderabkommen der Stadtwerke Münster GmbH". 003.19/02/16.V1 Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster Geschäftsführer: Dr. Henning Müller-Tengelmann, Dr. Dirk Wernicke Handelsregister: Amtsgericht Münster Nr. B 343 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Gerhard Joksch
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