BARMER GEK hebt Ausschreibung zu Inkontinenz

NR. 15 // 17. Dezember 2015
BARMER GEK hebt Ausschreibung zu Inkontinenz-Hilfsmitteln auf
Die BARMER GEK hat ihre Ausschreibung zu aufsaugenden Inkontinenz-Hilfsmitteln aufgehoben. Am 28.07.2015 hatte die BARMER GEK ihre dritte europaweite Ausschreibung
im Bereich der Inkontinenz-Hilfsmittel für ihre Versicherten veröffentlicht.
Ein besonderer Fokus der Ausschreibung lag dabei auf Qualitätskriterien. So wurde etwa
eine eigene höhere Pauschale für Kinder-Inkontinenzprodukte eingeführt, um den besonderen Bedürfnissen der Versorgung von Kindern gerecht zu werden.
Nach Ablauf der Angebotsfrist zeigten sich auffällig niedrige Monatspauschalen. Wegen
der extrem niedrigen Preise veranlasste die BARMER GEK eine sogenannte Auskömmlichkeitsprüfung, um bei den besonders niedrigen Geboten vergaberechtlich die Auskömmlichkeit der Kalkulation des Angebots zu prüfen. Aufgrund der Ergebnisse der Prüfung liegt die
Vermutung nahe, dass die angefragten Bieter mit erheblichen Aufzahlungen der versorgten Patienten kalkulierten. Aufzahlungen sind jedoch nur dann zulässig, wenn der Versicherte eine andere als die medizinisch zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche
Versorgung freiwillig wählt.
Um die Qualität und Sicherheit bei der Versorgung der Versicherten mit InkontinenzHilfsmitteln nicht zu gefährden, entschied sich die BARMER GEK für die Aufhebung der
Ausschreibung gegenüber allen Anbietern. Unmittelbar danach hat die BARMER GEK einen
Bekanntmachungsvertrag veröffentlicht, zu dem jeder Anbieter sein Verhandlungsinteresse bekunden oder nach Abschluss der Verträge bundesweit zu gleichen Konditionen beitreten kann. Damit wird den Versicherten eine Vielzahl von Anbietern zur Auswahl stehen.
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Eckpunktepapier BMG
Vorschläge des BMG zur Hilfsmittel-Versorgung
Inzwischen ist ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums bekannt geworden, in dem zahlreiche Neuregelungen zur Hilfsmittelversorgung vorgeschlagen werden.
Eine zentrale Forderung ist dabei die regelmäßige verpflichtende Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den GKV-Spitzenverband. Auch soll die Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis in Produktgruppen mit „hoher Innovationsdynamik“ künftig nur noch zeitlich befristet erfolgen.
Daneben könnten die Krankenkassen zu einer noch stärkeren Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Zuschlagserteilung verpflichtet werden als bereits bisher. Ebenso
sollen die Kassen die Einhaltung der Vertragsinhalte überwachen, wozu als Instrumente
Versichertenbefragungen, die Einrichtung eines Beschwerdemanagements oder stichprobenartige Überprüfungen durch den Medizinischen Dienst genannt werden. Die Versicherten sollen künftig auch über ihr Recht auf eine Versorgung ohne Mehrkosten von den Kassen informiert werden.
Aus Sicht der BARMER GEK haben sich Ausschreibungen als wettbewerbliches Instrument zum Abschluss von Verträgen in der Hilfsmittelversorgung bewährt. Die Produktund Qualitätsanforderungen der Hilfsmittel werden dabei im Hilfsmittelverzeichnis geregelt. Diese Anforderungen sind jedoch überholt. Deshalb sollte der GKV-Spitzenverband
gesetzlich verpflichtet werden, das Hilfsmittelverzeichnis zur Verbesserung der Versorgungsqualität zeitnah und anschließend regelmäßig zu aktualisieren.
Darüber hinaus bedarf es einer größeren Transparenz über die Qualität des Versorgungsprozesses, wie etwa über die Lieferbedingungen oder die Einhaltung der Beratungs- und
Einweisungspflichten der Leistungsanbieter. So sollten die Krankenkassen alle für die
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Qualitätssicherung der Versorgung relevanten Daten anfordern dürfen. Nur so wird
sichergestellt, dass die Versorgung dem individuellen medizinischen Bedarf des Versicherten sowie den vertraglichen Anforderungen und damit der Leistungspflicht der Kasse
und der geforderten Qualität entspricht. Hierzu gehört auch die Information, ob und in
welcher Höhe ein Versicherter eine Aufzahlung geleistet hat.
Empfehlungen des Sachverständigenrats zum Krankengeld
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SVR-Gutachten
Krankengeld
*Die derzeitige gesetzliche
Bestimmung sieht lediglich vor, Versicherte mit
Vollendung des 65. Lebensjahres aufzufordern,
einen Antrag auf Altersrente zu stellen, selbst
wenn aufgrund einer
Schwerbehinderung oder
aufgrund von 45 Versicherungsjahren ein früherer
Rentenanspruch besteht.
Die Ausgaben für das Krankengeld sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Zwischen
2007 und 2014 wuchsen die Kosten durchschnittlich um 8,1 Prozent pro Jahr an und damit
weitaus stärker als die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie
erreichten 2014 den Spitzenwert von 10,6 Mrd. Euro. Im ersten Halbjahr 2015 wurde
hingegen eine Abflachung des Anstiegs der Krankengeldausgaben beobachtet.
Mittlerweile liegt ein Sondergutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) vor, das Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe im Dezember 2014 in Auftrag gegeben hatte. Darin sollte der SVR die Entwicklung
der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für das Krankengeld analysieren und
Steuerungsmöglichkeiten aufzeigen. Für seine Analysen standen dem SVR auch Daten der
BARMER GEK zur Verfügung.
Der SVR richtet insgesamt 13 Handlungsempfehlungen zum Krankengeld an den Gesetzgeber. Er betont dabei, dass die Empfehlungen nicht darauf abzielten, die Krankengeldausgaben „um jeden Preis” zu senken, denn das Krankengeld sei ein sozialrechtlicher
Anspruch, der zuvor durch Beiträge erworben worden sei.
 Um die Arbeitsfähigkeit zu wahren und die Krankheitsdauer zu verkürzen, schlägt der
SVR zum Beispiel die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit und eines Teilkrankengeldes vor. Anders als bei der derzeit in Deutschland praktizierten „Alles-oderNichts”-Regelung (entweder „gesund” oder zu 100 Prozent arbeitsunfähig) könnte
– ähnlich wie in Schweden – die im Rahmen einer Krankschreibung festgestellte
Arbeitsunfähigkeit (AU) prozentual differenziert werden in 100%, 75%, 50% oder 25%
AU. Die Höhe des Krankengelds würde analog zur prozentualen Reduzierung der AU
berechnet.
 Der SVR schlägt „erweiterte Mitwirkungspflichten” der GKV-Mitglieder vor, um
bestehende Probleme an den Schnittstellen zwischen Krankengeld und Erwerbsminderungs- sowie Altersrenten zu beheben: Bereits jetzt können Krankenkassen
Bezieher von Krankengeld auffordern, einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen,
wenn die Erwerbsfähigkeit des Mitglieds nach ärztlichem Gutachten erheblich
gefährdet ist. Diese Aufforderung löst Mitwirkungspflichten des Mitglieds aus: Stellt
es den Antrag nicht innerhalb einer Frist von 10 Wochen, entfällt der Anspruch auf
Krankengeld.
Zukünftig sollte der Krankengeldanspruch auch dann entfallen, so der SVR, wenn ein
GKV-Mitglied, dessen Erwerbsfähigkeit deutlich gemindert ist, der Aufforderung der
Kasse nicht nachkommt, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Gleichzeitig
sollten die Krankenkassen das Recht erhalten, bei Vorliegen der Voraussetzungen
bestimmte Mitglieder schon früher* zur Beantragung einer Altersrente aufzufordern.
Dies bei gleichen Mitwirkungspflichten des Mitglieds. Die 10-wöchige Antragsfrist für
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Mitglieder will das Expertengremium auf vier Wochen verkürzt sehen.
 Der Anspruch von GKV-Mitgliedern auf Krankengeld soll für Urlaubszeiten ruhen.
Damit will der SVR eine Ungleichbehandlung beenden, denn gekündigte Arbeitnehmer
haben für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
 Nach geltendem Recht erhalten GKV-Mitglieder, die über das Ende eines befristeten
Arbeitsverhältnisses hinaus arbeitsunfähig sind, weiterhin Krankengeld. Dieses soll
nach Auffassung des SVR auf die Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs beschränkt
werden. Damit soll eine Ungleichbehandlung mit Personen beendet werden, die erst
nach Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses erkranken und dabei das in
der Regel niedrigere ALG 1 beziehen.
Der Sachverständigenrat legt in seinem Sondergutachten dar, dass der Ausgabenanstieg
beim Krankengeld im Wesentlichen durch Faktoren bestimmt wird, die durch das
Krankengeldfallmanagement der gesetzlichen Kassen nicht beeinflussbar sind. Deshalb
sollten die Vorschläge des Gremiums aufgegriffen werden, die zur Klärung der Zuständigkeiten der unterschiedlichen Versicherungsträger beitragen und die bestehenden
Schnittstellenprobleme beenden.
Die bestehende Regelung, nach der Krankenkassen im Rahmen einer stufenweisen Eingliederung zur Zahlung des vollen Krankengeldes verpflichtet werden, auch wenn das
Mitglied wieder teilweise eine Arbeitsleistung erbringt, ist nicht sachgerecht. Deshalb ist
der Vorschlag eines Teilkrankengeldes überlegenswert.
BARMER GEK Arzneimittelreport 2015
Im Jahr 2014 sind die Ausgaben für Arzneimittel bundesweit von 30,4 auf 33,3 Mrd. Euro
gestiegen. Die Steigerung der Arzneimittelausgaben im Vergleich zum Vorjahr entspricht
einem Plus von neun Prozent, so ein Ergebnis des BARMER GEK Arzneimittelreports 2015.
Das ist der höchste Anstieg aller Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung,
unterstrich Studienautor Prof. Dr. Gerd Glaeske.
Beispielhaft dafür steht das Hepatitis-C-Medikament Sovaldi, das nach Markteinführung
innerhalb eines Jahres in die Top Ten der ausgabenstärksten Arzneimittel bei der BARMER
GEK gelangte. Doch Fertigarzneimittel wie Sovaldi sind nicht die alleinigen Preistreiber.
Eine immer stärkere Bedeutung gewinnen sogenannte parenterale Zubereitungen, die
dem Patienten meist durch Infusionen in der onkologischen Therapie verabreicht werden.
Dr. Christoph Straub
Vorstandsvorsitzender
BARMER GEK
Klarer Blick auf Ursachen für Ausgabensteigerungen
Die BARMER GEK legt mit dem aktuellen Report erstmals eine Analyse darüber vor, in
welcher Häufigkeit und zu welchen Kosten Wirkstoffe als individuelle Zubereitungen für
Patienten mit onkologischen Erkrankungen angefordert werden.
So verursachten parenterale Lösungen im Jahr 2014 Ausgaben in Höhe von 424 Mio. Euro,
etwa zehn Prozent der Arzneimittelkosten bei der BARMER GEK. „Zubereitungen in der
Krebsmedizin sind vor allem wegen der darin verwendeten monoklonalen Antikörper sehr
teuer“, betonte der Vorstandsvorsitzende Dr. Christoph Straub. Seit dem Jahr 2004 haben
sich die Ausgaben für diese individuellen Zubereitungen, die überwiegend in Apotheken
hergestellt werden, fast verdreifacht, mit weiteren Steigerungen sei zu rechnen, so Straub.
Vorschläge zur Ergänzung des AMNOG-Prozesses
Um die Ausgabensteigerungen insbesondere bei Arzneimittelinnovationen wirksam zu
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begrenzen, sind die Hersteller seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 verpflichtet, den Zusatznutzen für jedes Medikament mit
einem neuen Wirkstoff nachzuweisen. Seitdem ist der Zusatznutzen die Basis für Preisverhandlungen bei innovativen Arzneimitteln. Dieses Verfahren hat sich bewährt.
Vor dem Hintergrund der rasant wachsenden Arzneimittelausgaben – vor allem einzelner
Präparate wie Sovaldi – fordert die BARMER GEK, das System der Preisfestsetzung bei
besonders versorgungsrelevanten Arzneimitteln sinnvoll zu ergänzen. Dies sind ausgabenstarke Arzneimittel mit einem absehbaren Jahresumsatz von mehr als 80 Mio. Euro. Nach
aktuellen Marktdaten verursachen solche Blockbuster mit rund 6,64 Mrd. Euro mehr als
die Hälfte der Jahresausgaben der Krankenkassen für patentgeschützte Fertigarzneimittel.
Prof. Dr. Gerd Glaeske
Universität Bremen
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BARMER GEK Arzneimittelreport 2015
Pressemappe
Patientennutzen stärker berücksichtigen
So sollte bei besonders versorgungsrelevanten Arzneimitteln idealerweise direkt bei
Markteintritt eine gesundheitsökonomische Schnellbewertung erfolgen. Dieser Ansatz
stellt eine sinnvolle Ergänzung zur etablierten frühen Nutzenbewertung dar, bei der Informationen zur Kosten-Nutzen-Relation nicht vorlegt werden müssen. Spätestens nach fünf
Jahren sollte dann eine regelhafte Kosten-Nutzen-Bewertung unter Alltagsbedingungen
und im Vergleich mit anderen Arzneimitteln stattfinden. Dazu Straub: „Sowohl die medizinische als auch die gesundheitsökonomische Bedeutung neuer Arzneimittel soll deren
Preis fair mitbestimmen. Die Vorschläge tragen dazu bei, faire Preise für besonders versorgungsrelevante Arzneimittelinnovationen zu finden. Das dient der Wirtschaftlichkeit.
Vor allem aber nutzt es Patientinnen und Patienten umso mehr, je sicherer wir uns sind,
welchen Zusatznutzen Arzneimittelinnovationen im Versorgungsalltag haben.“
Nachrichten aus Europa
EPSCO-Rat fordert Entstigmatisierung der Demenz
Das Thema Demenz stand im Fokus der letzten Sitzung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) am 7.12.2015 in Brüssel. Die EU-Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, eine geeignete Behandlung und Betreuung für Demenzerkrankte, deren Familien und für das Pflegepersonal sicherzustellen. Ziel sei es, zu
einer Entstigmatisierung der Demenz zu gelangen, den Austausch über bewährte Präventionsverfahren und die Behandlung von Demenz zu vertiefen, in Forschung zu investieren
und die Ausbildung professioneller Pflegekräfte und pflegender Angehöriger anzupassen.
"Demenz ist eine echte soziale und wirtschaftliche Herausforderung, die nicht nur die Patienten und deren Familien, sondern auch unsere Gesundheitssysteme auf eine harte Probe
stellt. Daher sehen wir die Demenz als ein gesellschaftliches Phänomen, das ein sektorenübergreifendes Handeln erfordert", erklärte die Luxemburgische Gesundheitsministerin
Lydia Mutsch.
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Tabelle Gesetzgebung
Termine laufender Gesetzgebungsverfahren
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