Prüfungsamt Anerkennung von Leistungen Ich beantrage die Anerkennung nachfolgender Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen gemäß § 20 Rahmenordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge bzw. §§ 19 Akademische Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge in den jeweils geltenden Fassungen. Name, Vorname: Matrikelnummer: Studiengang: Fachkombination: (Lehramt) Anerkennung der Leistungen Wird vom / von den Modulverantwortlichen / den Ansprechpartner/innen der Fächern ausgefüllt Wird vom Studierenden ausgefüllt Anzuerkennende Leistung und Name der Einrichtung,bei der die Leistung erbracht wurde Semester Note ECTS Modulzuweisung / Bezeichnung laut Modulhandbuch Note ECTS Bei Nicht-Anerkennung, Gründe hier eintragen Datum, Name, Unterschrift: Datum, Name, Unterschrift: Datum, Name, Unterschrift: 07/2013 Bitte wenden und Seite 2 beachten -Unterschrift nicht vergessen 1 Anerkennung von Leistungen, Name des Studierenden: _____________________________________ Anerkennung der Leistungen Wird vom / von den Modulverantwortlichen / den Ansprechpartner/innen der Fächern ausgefüllt Wird vom Studierenden ausgefüllt Anzuerkennende Leistung und Name der Einrichtung,bei der die Leistung erbracht wurde Semester Seite 2 Note ECTS Modulzuweisung / Bezeichnung laut Modulhandbuch Note ECTS Bei Nicht-Anerkennung, Gründe hier eintragen Datum, Name, Unterschrift: Datum, Name, Unterschrift: Die Nachweise für die beantragten Anerkennungen sind beigefügt. Ich habe - im Falle einer Nicht-Anerkennung - von den eingetragenen Gründen Kenntnis genommen. Ich bestätige die Richtigkeit und Echtheit meiner Angaben und der vorgelegten Unterlagen. ___________________________ Datum ___________________________________________________ Unterschrift Studierender/Antragsteller/in Die Unterlagen und Anerkennungen wurden vom Prüfungsamtsleiter / zuständigen Prüfungsausschuss überprüft und genehmigt. Die kompletten Anerkennungsunterlagen werden an das Prüfungsamt zur Erfassung und weiteren Berarbeitung weitergeleitet. ___________________________ Datum 07/2013 _____________________________________________________________________ Unterschrift Prüfungsamtsleiter / Prüfungsausschuss 2 Prüfungsamt Information zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen gemäß § 20 Rahmenordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge bzw. §§ 19 Akademische Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge Bitte beachten Sie bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die ab sofort gültigen Änderungen. Die Lissabon Konvention schreibt den Hochschulen einige Änderungen in der Handhabung bei der Anerkennung von Studienleistungen vor. Es bestehen zwei wesentliche Unterschiede zur bisherigen Regelung: 1. Bisher ging es nur darum die Gleichwertigkeit von anzuerkennenden Leistungen festzustellen. Ab sofort gilt die Vorgabe, dass die anzuerkennenden Studien- und Prüfungsleistungen nicht wesentliche Unterschiede zu den in der Hochschule in Frage kommenden Leistungen aufweisen dürfen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung, vorzunehmen. 2. In der Vergangenheit musste die Hochschule nicht begründen, warum eine Leistung nicht anerkannt werden kann. Das hat sich geändert. Die Beweislast liegt nun bei der Hochschule. Eine Nicht-Anerkennung muss begründet werden. Anerkennung von Modulleistungen: Falls ein Modul nur aus einer Modulprüfung besteht, kann nur die Modulprüfung im ganzen anerkannt werden. Teile einer 100 % Prüfung können nicht anerkannt werden. Werden nur einzelne Veranstaltungen anerkannt, muss dennoch die Modulprüfung abgelegt werden. Der Ablauf: Die Studierenden beantragen die Anerkennung ihrer Leistungen mit dem Formular „Anerkennung von Leistungen“ und allen erforderlichen Unterlagen persönlich entweder beim Prüfungsamtsleiter, beim Zuständigen des Prüfungsausschusses oder gleich bei den Fachsprechern / Modulverantwortlichen während der Sprechzeiten. Dort wird geprüft, wer die Anerkennung und ob eine Anerkennung vorgenommen werden kann. Sobald die erforderlichen Unterschriften vorliegen, müssen die Unterlagen Prüfungsausschuss / Prüfungsamtsleiter vorgelegt und abschließend genehmigt werden. dem Prüfungsamt 12/2012 3
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