Reklamegesuch Eingang: Hochbaudienste der Stadt Chur Bausekretariat Stadthaus, Masanserstrasse 2 Postfach 64 7002 Chur 081 254 51 51, [email protected] Nr: Angaben zur Person (Vor- und Nachname) oder Firma und Ansprechperson. Unterschreibt eine Vertretung, ist eine schriftliche Vollmacht dem Gesuch beizulegen. Gesuchsteller/in (wird in einer Ausschreibung erwähnt) Vertreten durch Vorname, Name Vorname, Name Adresse Adresse PLZ, Ort PLZ, Ort Tel., E-Mail Tel., E-Mail ( in einer Ausschreibung erwähnen) Datum, Unterschrift____________________________________________ Datum, Unterschrift____________________________________________ Projektverfasser/in Grundeigentümer/in ( in einer Ausschreibung erwähnen) Vorname, Name Vorname, Name Adresse Adresse PLZ, Ort PLZ, Ort Tel., E-Mail Tel., E-Mail Datum, Unterschrift____________________________________________ Datum, Unterschrift____________________________________________ Reklamevorrichtung Leuchtkasten einseitig Position Anzahl Schrift(en) Position Anzahl Leuchtkasten doppelt Position Anzahl Pylon(e) Position Anzahl Leuchtschrift(en) Position Anzahl Megaposter Position Anzahl Schaukasten Position Anzahl andere Position Anzahl Kat. Nr. Lage sämtlicher betroffener Grundstücke Strasse, Haus Nr. Text / Signet / Logo Abmessungen Durchgangshöhe Ausladung Material (über Trottoir oder Fahrbahn) in cm Acryl Alu hinterlegt Mesh Vinyl anderes Beseitigung best. Vorrichtung an Fassade (Zutreffendes ankreuzen) an Vordach auf Dach freistehend an Baugerüst anderes Ausleuchtung Beilagen (einschliesslich Halterung) in cm Montageart (Zutreffendes ankreuzen) Acryl / Alu (Breite, Höhe, Tiefe) in cm (wenn ja, welche) Montagedauer von: bis: (sämtliche Beilagen mindestens 2-fach) Gesuchsformular Massstäbliche Zeichnung (keine Perspektive) der Reklame Fotomontage Katasterplan mit Eintrag der Standorte Fassadenplan mit eingezeichneter Reklame Bedingungen Die Anlage darf erst nach Bewilligung durch das Departement 3 oder den Stadtrat der Stadt Chur angebracht werden. Übertretungen werden nach dem Baugesetz oder nach dem Reklamereglement der Stadt Chur mit Busse geahndet. Die Ausführung hat gemäss den vorgelegten Plänen und Angaben zu erfolgen. Die Anlagen sind sicher zu befestigen und dauernd instand zu halten. Grelle oder wechselnde Beleuchtung ist unzulässig. Die Bewilligung erlischt, wenn die Anlage nicht innert Jahresfrist seit der Rechtskraft der Bewilligung ausgeführt wird. Bitte leer lassen, wird vom Bausekretariat ausgefüllt Genehmigt Abgewiesen
© Copyright 2024 ExpyDoc