Reklamegesuch Genehmigt Abgewiesen

Reklamegesuch
Eingang:
Hochbaudienste der Stadt Chur
Bausekretariat
Stadthaus, Masanserstrasse 2
Postfach 64
7002 Chur
081 254 51 51, [email protected]
Nr:
Angaben zur Person (Vor- und Nachname) oder Firma und Ansprechperson. Unterschreibt eine Vertretung, ist eine schriftliche Vollmacht dem Gesuch
beizulegen.
Gesuchsteller/in
(wird in einer Ausschreibung erwähnt)
Vertreten durch
Vorname, Name
Vorname, Name
Adresse
Adresse
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Tel., E-Mail
Tel., E-Mail
(
in einer Ausschreibung erwähnen)
Datum, Unterschrift____________________________________________
Datum, Unterschrift____________________________________________
Projektverfasser/in
Grundeigentümer/in
(
in einer Ausschreibung erwähnen)
Vorname, Name
Vorname, Name
Adresse
Adresse
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Tel., E-Mail
Tel., E-Mail
Datum, Unterschrift____________________________________________
Datum, Unterschrift____________________________________________
Reklamevorrichtung
Leuchtkasten einseitig
Position
Anzahl
Schrift(en)
Position
Anzahl
Leuchtkasten doppelt
Position
Anzahl
Pylon(e)
Position
Anzahl
Leuchtschrift(en)
Position
Anzahl
Megaposter
Position
Anzahl
Schaukasten
Position
Anzahl
andere
Position
Anzahl
Kat. Nr.
Lage
sämtlicher betroffener Grundstücke
Strasse, Haus Nr.
Text / Signet / Logo
Abmessungen
Durchgangshöhe
Ausladung
Material
(über Trottoir oder Fahrbahn) in cm
Acryl
Alu hinterlegt
Mesh
Vinyl
anderes
Beseitigung best. Vorrichtung
an Fassade
(Zutreffendes ankreuzen)
an Vordach
auf Dach
freistehend
an Baugerüst
anderes
Ausleuchtung
Beilagen
(einschliesslich Halterung) in cm
Montageart
(Zutreffendes ankreuzen)
Acryl / Alu
(Breite, Höhe, Tiefe) in cm
(wenn ja, welche)
Montagedauer
von:
bis:
(sämtliche Beilagen mindestens 2-fach)
Gesuchsformular
Massstäbliche Zeichnung (keine Perspektive) der Reklame
Fotomontage
Katasterplan mit Eintrag der Standorte
Fassadenplan mit eingezeichneter Reklame
Bedingungen
Die Anlage darf erst nach Bewilligung durch das Departement 3 oder den Stadtrat der Stadt Chur angebracht werden. Übertretungen werden nach dem
Baugesetz oder nach dem Reklamereglement der Stadt Chur mit Busse geahndet.
Die Ausführung hat gemäss den vorgelegten Plänen und Angaben zu erfolgen. Die Anlagen sind sicher zu befestigen und dauernd instand zu halten.
Grelle oder wechselnde Beleuchtung ist unzulässig.
Die Bewilligung erlischt, wenn die Anlage nicht innert Jahresfrist seit der Rechtskraft der Bewilligung ausgeführt wird.
Bitte leer lassen, wird vom Bausekretariat ausgefüllt
Genehmigt
Abgewiesen