Hausmitteilung D vertraulich Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden Herrn Stadtrat Norbert Engemaier Dresden. [)tt;~qcu' Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin GZ: (OB) GB 6 Datum: • l SEP. 20!5 Überwachungskameras in Dresden AF0703/15 Sehr geehrter Herr Engemai er, Ihre oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt: "Überwachungskameras, welche auf den öffentlichen Raum gerichtet sind, werden zuweilen als wirkmächtiges oder gar notwendiges Mittel zur Prävention und Aufklärung von Straftaten bezeichnet. Da diese jedoch einen erheblichen Eingriff in die Freiheit und informationeile Selbstbestimmung des Einzelnen darstellen und mitunter die Attraktivität Dresdens für Besuchende und Menschen, die hier leben, erheblich schmälern, ist zumindest deren Wirksamkeit in regelmäßigen Abständen standortbezogen neu zu bewerten. Dabei müssen auch die Kosten der Videoüberwachung berücksichtigt werden. 1. Wie viele fest installierte Anlagen zur Videoüberwachung des öffentlichen oder halböffentlichen Raumes werden von der Stadt Dresden verantwortet? Welche Standorte wurden ln den letzten Jahren neu errichtet, welche sind weggefallen? (Bitte um Auflistung der Standorte)" Die Abteilung Brücken- und Ingenieurbauwerke des Straßen- und Tiefbauamtes betreibt aufgrundvon gesetzlichen Vorschriften zwei Verkehrsüberwachungsanlagen: Tunnel Bramschstraße, Baujahr 2002, 20 Kameras, Waldschlößchentunnel, Baujahr 2013, 33 Kameras. Durch den Regiebetrieb Zenirale Technische Dienstleistungen (RB ZTD) werden lediglich Kameras zur Überwachung der folgenden Eingänge betrieben: Neues Rathaus: Schulgasse, Kreuzstraße 2, Kreuzstraße 6, Lager Spenerstraße, Stadtmuseum Wilsdruffer Straße, Museum Junghansstraße. -2- 2. "Welche Regelungen und technischen Anforderungen gelten für diese Videoüberwachungsanlagen? Insbesondere:" Allgemein gilt der§ 33 SächsDSG bei Verarbeitung personenbezogener Daten. Gefordert werden i. d. R. ein Einsatzkonzept und eine Dienstanweisung bzw. Dienstvereinbarung. Rechtsgrundlage für die Installation der Verkehrsüberwachungskameras in Tunnels sind die technischen Vorschriften in der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel in der Fassung von 2006 (RABT 2006), dort ist u. a. die lückenlose Überwachung des Verkehrsraumes und deren Bildübertragung an eine ständig besetzte Stelle geregelt. Errichtung und Betrieb sind mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden. a) "Welche Speicherfristen gelten?" Allgemein gelten Speicherfristen gemäß der Einsatzkonzepte bzw. Dienstanweisungen, gesetzlich max. zwei Monate. Speicherfristen sind bei der Tunnelüberwachung nicht geregelt, wegen der Größenbeschränkung des Speichermediumswerden die Daten nach etwa einer Woche zwangsläufig überschrieben. b) "Welche Qualität haben die gelieferten Bilder?" ln beiden Tunneln beträgt die Bildpunktdichte der Kameras theoretisch 752 x 582. Diese Qualität reicht nicht zur Erkennung von Kfz-Kennzeichen oder Personen aus. Zu den Kameras des RB ZTD liegt keine Aussage vor. c) "Werden etwaige private Bereiche (etwa Hauseingänge) automatisch geschwärzt?" Private Bereichegibt es in den Tunnelröhren.nicht, auch in den Portalbereichen werden private Objekte nicht erfasst. d) "Werden automatische Erkennungsanwendungen verwendet etwa von KfZ-Kennzeichungen, biometrischen Daten oder anderem?" Automatische Erkennungsanwendungen sind nicht installiert. Die Qualität der Videobilder reicht dafü.r auch nicht aus. e) "Sind alle Videoüberwachungsanlagen ordnungsgemäß gekennzeichnet?" Alle Anlagen sind ordnungsgemäß gekennzeichnet. f) "Welche Verfahren zur sicheren Löschung werden eingesetzt?" Insoweit Daten gespeichert werden, werden diese durch Speicherung aktueller Daten automatisch und zwangsläufig überschrieben. g) "Werden Dritte (etwa private Sicherheitsfirmen I mit der Durchführung der Videoüberwachung betraut (wenn ja, welche)?" Für die Tunnelüberwachung werden ausschließlich Mitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden eingesetzt. Die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr erhalten Sequenzen ereignisgesteuert aufgeschaltet, eine Speicherung der Daten erfolgt dort nicht. -3- Wenn die Eingangsbereiche nicht durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Dresden besetzt sind, ist die Firma Securitas vor Ort. 3. "in wie vielen Fällen erfolgte in welchem Zeitraum eine Herausgabe von Aufzeichnungen? Zu welchem Zweck erfolgte die Herausgabe? (Aufschlüsselung der Aufzeichnugnsempfänger) ln welchen Arealen erfolgte die Herausgabe schwerpunktmäßig?" Die Polizeidirektion Dresden forderte seit 2002 infolge von drei schweren Verkehrsunfällen, z. T. mit Schwerverletzten, zwischengespeicherte Videosequenzen beim Straßen- und Tiefbauamt an. in einem Fall kam die Anforderung zu spät, die Daten waren bereits überschrieben. 4. "Wie oft nutzten betroffene /aufgezeichnete Personen das Recht auf Auskunft?" Eventuell aufgezeichnete Personen sind wegen der schwachen Qualität nicht identifizierbar. Insofern gab es bisher auch kein Auskunftsersuchen. 5. "Welche Kosten entstehen bzw. entstanden durch Unterhaltung und Einrichtung der Anlagen?" Die Errichtung der Anlagen des Straßen- und Tiefbauamtes war in beiden Fällen Bestandteil sehr großer Investitionen im zweistelligen Millionenbereich (Tunnelbau). Die Errichtungskosten einzelner Ausrüstungsteile lassen sich nachträglich nicht ohne erheblichen Aufwand ermitteln. Gleiches gilt für die Unterhaltungskosten, die Bestandteil eines umfangreichen Tunnelwartungsvertrages sind. Bei den Kameras Spenerstraße, Wilsdruffer Straße und Junghansstraße 1 bis 3 entstehen jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 5.280 Euro. 6. "Wie oft hat die Stadt in den letzten Jahren gegenüber dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten um die Überprüfung von nicht-öffentlichen Kameras gebeten, deren Aufnahmebereich (auch) den öffentlichen Raum erfasst? Achten gemeindlicher Vollzugsdienst oder andere Stellen auf mögliche Verstöße, bzw. in wessen Zuständigkeit fällt dies?" Dazu bestand kein Anlass. 7. "ln welchem Umfang setzen städtische Eigenbetriebe und Beteiligungen auf Videoüberwachung?" Im Eigenbetrieb Sportstätten Dresden kommt eine Videoüberwachung nur in Teilbereichen innerhalb der Energieverbund Arena zum Einsatz. Aufgrund der steigenden Einbruch- und Diebstahlschäden wurde diese auf Anraten der Polizei als Präventionsmaßnahme in unübersichtlichen Bereichen (Gänge) installiert. Zwei weitere Kameras dienen der Einlasskontrolle an einer Schrankenanlage und einer Polleranlage im Sportpark Ostra. 8. "Wie schätzt die DVB die Wirksamkeit der Videoüberwachung in ihrem Verantwortungsbereich ein?" Von der DVB AG erfolgte folgende Zuarbeit zu Ihren Fragen: Videoaufzeichnungen gibt es nur in den Fahrzeugen der DVB AG (166 Stadtbahnen, rund 145 Busse), die mit Signets zur Videoüberwachung gekennzeichnet sind. Eine Überwachung von Haltestellen oder Gebäuden im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt bei der DVB AG nicht. Alle Aufnahmen des Fahrzeuginnenraumes werden nach 24 Stunden automatisch überschrieben, es erfolgt keine langfristige Speicherung. Nur auf konkrete Anforderung der Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft/Polizei) wird der Speicher des betreffenden Fahrzeuges ausgetauscht und übergeben- Zugriff hat lediglich ein kleiner, besonders geschulter Personenkreis. Alle Speicher sind im Fahrzeug verschlossen und nicht frei zugänglich, auch die Fahrer können sich die Bilder nicht nachträglich ansehen. Zudem können die Aufzeichnungen nur mit spezieller Software angesehen werden. - 4- Im Jahr 2014 gab es seitens der Ermittlungsbehörden insgesamt 529 Anforderungen von Bildern aus der Straßenbahn und 77 aus Bussen. in erster Linie dienen die Kameras der Prävention und tragen dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste Rechnung. Obwohl es bei der DVB AG keine diesbezügliche Statistik gibt, ging die.Zahl der Straftaten in den Fahrzeugen seit Einführung der Videotechnik gefühlt zurück. Bei mit der Staatsanwaltschaft abgestimmten Veröffentlichungen von Überwachungsbildern in den Medien hat die Polizei nach eigener Aussage eine Aufklärungsquote von weit über 90 Prozent. Sämtlicher Einsatz der Videotechnik und das Procedere seitens der DVB AG ist mit dem sächsischen Datenschutz abgestimmt. Bei den neueren Fahrzeugen gehörte die Videotechnik schon zur Grundausstattung, 83 Stadtbahnen und 123 Busse wurden für insgesamt 694.300 Euro nachgerüstet; dafür steuerte der Freistaat Fördermittel in Höhe von 512.000 Euro (75 Prozent) bei. 9. "Ist der Stadt Dresden bekannt wie viele feste Videoübewachungsanlagen die Polizeibehörden im Raum Dresden einsetzen?" Dies ist nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Dirk Hilbert Erster Bürgermeister
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