Institut Vorschul- und Unterstufe Stand: 08.12.2015 Praktikum in eigener Anstellung Ausgangslage dieser Regelung Die Hochschulleitung hat in ihrer Sitzung am 12. Januar 2011 beschlossen, "Praktika in eigener Klasse" parallel zu den regulären Praktika zu ermöglichen. Praktika in eigener Anstellung1 stehen dabei aber in einer Grundspannung, inhaltlich-konzeptionell eine Lern- und Ausbildungssituation darzustellen, die sich durch kontinuierliche Begleitung durch eine Praxislehrperson und geteilte Verantwortung für den Erfolg des unterrichtlichen Handelns auszeichnet, und der formalen Perspektive, in erster Linie unbegleitete Erwerbstätigkeit darzustellen. Die vorliegende Konzeption des Praktikums in eigener Anstellung balanciert diese Spannung so aus, dass Erwerbstätigkeit möglich bleibt, und dennoch eine intensive Lernsituation entstehen kann. Gestaltungsmerkmale des Praktikums in eigener Anstellung Das Praktikum in eigener Anstellung ist erst ab dem dritten Studienjahr und damit in den Praxisphasen 3 und 4 möglich. Die ersten beiden Studienjahre sind damit grundsätzlich als Lern- und Studienphase konzipiert, in der parallele Berufstätigkeit weder inhaltlich noch organisatorisch vorgesehen ist. Das Praktikum in eigener Anstellung erfolgt parallel zur regulären Praxisphase und beinhaltet die Reflexionsseminare ebenso wie das Mentorat. Während des Zeitraums des Blockpraktikums absolvieren die Studierenden dieses in Vollzeit als Praktikum. Sie werden einmalig von der/dem Leitenden des Reflexionsseminars besucht. Voraussetzungen zum Praktikum in eigener Anstellung Die Praxisphasen 1 und 2, sowie die Berufseignungsabklärung sind regulär und erfolgreich absolviert worden. Die Studierenden absolvieren mindestens 1 Praxisphase entweder in der Vorschul- oder Primarstufe. Die Studierenden haben eine Anstellung mit einem Anstellungsgrad von mindestens 30 Stellenprozent für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. Die Anstellung beinhaltet mindestens zur Hälfte Unterricht im Klassenzusammenhang. Die alleinige Anstellung als DaZ-Lehrperson oder für andere Einzelfördermassnahmen ist nicht hinreichend. Die StellenpartnerInnen der Studierenden haben mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. Die StellenpartnerInnen sind bereit, die Studierenden im Praktikumszeitraum in der Funktion einer Praxislehrperson zu begleiten. Eine Ausbildung der Stellenpartnerin als Praxislehrperson ist wünschenswert, aber nicht obligatorisch. Die StellenpartnerInnen unterstützen die Studierenden in der Gewinnung der Daten für das Videoportfolio (s.u.). Die StellenpartnerInnen besuchen die Einführungsveranstaltungen zur jeweiligen Praxisphase. Aufgaben der Akteure und Akteurinnen Vor Beginn des Praktikumszeitraums besuchen die StellenpartnerInnen einen Informations- und Workshoptag, an dem sie die Grundlagen der Praktikumsbegleitung kennenlernen. Für Praxislehrpersonen ist diese Einführung nicht erforderlich. Während des Praktikumszeitraums gestalten die Studierenden gemeinsam mit den StellenpartnerInnen 100 % der Unterrichtszeit. Die StellenpartnerInnen kooperieren im Umfang ihrer Stellenprozente mit den Studierenden, bereiten gemeinsam den Unterricht in der Klasse vor, gestalten diesen in geteilter Verantwortung und geben den Studierenden 1 Im vorliegenden Konzept wird die Begrifflichkeit "Praktika in eigener Anstellung" verwendet, weil die eigene Anstellung sicher zutrifft, die eigene Klasse mit Funktion als Klassenlehrperson aber eher selten zutreffen dürfte. Institut Vorschul- und Unterstufe Leitung Berufspraktische Studien Obere Sternengasse 7 4502 Solothurn [email protected] www.fhnw.ch/ph/ivu gezielte Rückmeldungen zu gemeinsam vereinbarten Beobachtungs- und Entwicklungsaspekten. Die Unterrichtsgestaltung im Praktikumszeitraum richtet sich nach den inhaltlichen Schwerpunkten der Praxisphasen, wie sie im jeweils gültigen Leitfaden dokumentiert sind. Studierende und StellenpartnerInnen moderieren diese mit den Rahmenbedingungen und Anforderungen der schulischen Situation vor Ort. Die Studierenden besuchen die Begleitveranstaltungen zum Praktikum (Reflexionsseminar und Mentorat) regulär. Honorierung der Begleitung der Studierenden Die Begleitung der Studierenden während des Praktikumszeitraumes wird den StellenpartnerInnen honoriert, und zwar anteilig des entsprechenden Stellenumfangs. Beispiel: Eine Studierende hat eine Anstellung in Höhe von 30 Stellenprozent und absolviert das Praktikum P4 in der eigenen Anstellung. Die Stellenpartnerin erhält dann 70% des Honorars für Praxislehrpersonen als Aufwandsentschädigung für die über den Unterricht hinausgehenden Planungs-, Beratungs- und Unterstützungsaktivitäten. In diesem Umfang begleitet sie die Studierende während des Blockpraktikums. Gestaltung der Studienleistung (P3) und des Leistungsnachweises (P4) Kollegiale Kooperation und geteilte Verantwortung auf einer gemeinsamen Stelle sind wichtige Grundlagen für die gelingende Zusammenarbeit zwischen Studierenden und den jeweiligen StellenpartnerInnen. Daher muss die Funktion der Beurteilung der Praktikumsleistung von Personen ausserhalb der Kooperationsbeziehung durchgeführt werden. Die Studienleistung zum P3 und der Leistungsnachweis zum P4 werden daher als Videoportfolio erbracht, das als kompetenzorientiertes Prüfungsformat sowohl die Qualität des Handelns abbildet, also auch die Fähigkeit, Unterricht begründet zu planen sowie kriterien- und kategoriengeleitet und auf der Basis deutungsmächtiger Konzepte zu analysieren. Das Videoportfolio tritt anstelle der regulären Leistungsbewertung. Verfahren 1. Ein Praktikum in eigener Anstellung muss frühzeitig bei der Leitung der Berufspraktischen Studien am IVU angezeigt werden. Um frühzeitig den Bedarf an Praxislehrpersonen disponieren zu können gelten die folgenden Fristen: Für das P3 im Sommer: 31. März Für das P4 im Winter: 31. Mai 2. Die Anzeige erfolgt mit dem beiliegenden Formular. Im Formular bestätigt die anstellende Schulleitung Stellenumfang und Stellendauer des bzw. der Studierenden, der Stellenpartner, die Stellenpartnerin die Unterstützung des bzw. der Studierenden und die Kenntnisnahme der Bedingungen zur Auszahlung des Honorars und der Studierende die Kenntnisnahme der Bedingungen und Form von Studienleistung bzw. Leistungsnachweis. 3. Die Leitenden der Reflexionsseminare besuchen die Studierenden im üblichen Umfang an deren Schule bzw. Kindergarten. 4. Das Videoportfolio wird 8 Wochen nach Abschluss des Praktikumszeitraumes bei den Leitenden des Reflexionsseminars eingereicht. Das Videoportfolio zum P3 wird ausschliesslich von den Leitenden des Reflexionsseminars beurteilt (bestanden/nicht bestanden), der Leistungsnachweis zum P4 zusätzlich von einer dafür speziell geschulten Praxislehrperson. Die Bewertung erfolgt anhand definierter Bewertungskriterien. Der Leistungsnachweis im P4 wird mit einer Ziffernnote bewertet. Bei einer Notendifferenz bis eine Notenstufe wird das Ergebnis der Bewertungen gemittelt, bei einer höheren Abweichung wird eine dritte Bewertung angefordert. Die Abschlussbewertung erfolgt dann durch die Leitung der Berufspraktischen Studien. Seite 2 / 3 Institut Vorschul- und Unterstufe Leitung Berufspraktische Studien Obere Sternengasse 7 4502 Solothurn [email protected] www.fhnw.ch/ph/ivu Anzeige eines Praktikums in eigener Anstellung Studienstandort: Liestal Praxisphase P3 Brugg-Windisch Solothurn P4 Name, Vorname Studierende/r: _____________________________________ Name Schule/Kindergarten: _____________________________________ Adresse: _____________________________________ Telefon: _____________________________________ Erklärung Studierende/r: Ich habe eine Stelle an o.g. Institution und möchte mein Praktikum dort absolvieren. Mein Arbeitsvertrag beginnt am _____________ und endet am __________________. Mein Stellenumfang beträgt _____Stellenprozent bzw. ______ Lektionen pro Woche. Ich unterrichte die gesamte Klasse im Umfang von _____ Lektionen pro Woche. Ich bin mit den Bedingungen zur Durchführung des Praktikums in eigener Anstellung einverstanden. Die Informationen zu Form und Anforderungen der Studienleistung bzw. des Leistungsnachweises habe ich zur Kenntnis genommen. ___________________ ______________________________ Ort, Datum Unterschrift Name, Vorname Stellenpartner/in: _____________________________________ Erklärung Stellenpartner/in: Ich bin bereit, o.g. Studierende/n im Praktikumszeitraum zu unterstützen. Die Bedingungen habe ich zur Kenntnis genommen. Mit den Regeln zur Honorierung meiner Unterstützung bin ich einverstanden. ___________________ ______________________________ Ort, Datum Unterschrift Name, Vorname Schulleitung: _____________________________________ Erklärung Schulleitung: Ich bin damit einverstanden, dass die o.g. Studierende ihr Praktikum an der eigenen Stelle durchführt. Die Bedingungen für dieses Praktikum sind eingehalten. ___________________ ______________________________ Ort, Datum Unterschrift Stempel der Schule Dieses Dokument ist fristgerecht (P3: 31.03.; P4: 31.05.) im Original einzusenden an: Für Solothurn und Brugg-Windisch: Karin Lerch, Pädagogische Hochschule FHNW, Obere Sternengasse 7, 4502 Solothurn. Mail: [email protected] Tel: +41 32 628 67 61 Für Liestal: Monika Augstburger, Pädagogische Hochschule FHNW, Benzburweg 30, 4410 Liestal. Mail: [email protected] Tel: +41 61 228 50 14 Seite 3 / 3 Institut Vorschul- und Unterstufe Leitung Berufspraktische Studien Obere Sternengasse 7 4502 Solothurn [email protected] www.fhnw.ch/ph/ivu
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