Die Chancen früher begreifen.

Mediadaten
2016
Die Chancen früher begreifen.
Konzept
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Konzept
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Themen
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Technische
Daten
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extra
App / Online
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Heise
Medien
Der Heftaufbau
Märkte von morgen
Technology Review ist das Magazin im
Spannungsfeld von Wissenschaft und
Wirtschaft.
aktuell zeigt neue Entwicklungen aus
den Ideenschmieden von Universitäten,
Forschungsgesellschaften und Industrieunternehmen und bewertet ihr Marktpotenzial.
am markt: Auf vier Seiten findet der Leser
innovative Produkte, die neu auf dem Markt
sind - inklusive Preis, Bezugsquelle, Internetlinks und Gebrauchstest.
Als monatlich erscheinende deutsche
Ausgabe des berühmten „MIT´s Magazine
of Innovation“ berichtet es über neueste
technologische Trends, die das Zeug haben, unsere Gesellschaft und unser
Leben zu verändern.
Es identifiziert Marktchancen und den
Nutzen von Innovationen vor allem aus
Infomations-, Bio- und Nanotechnologie,
Energie, Verkehr, Raumfahrt, Medizintechnik und Materialforschung.
Technology Review vermittelt Wissen,
Orientierung und Inspiration für Führungskräfte und Entscheider, Forscher und
Entwickler, Macher und Manager.
fokus ist das „Heft im Heft“, das auf
12 – 16 Seiten ein Schwerpunktthema
in großer Eindringtiefe beleuchtet.
Wer den fokus liest, will alles wissen.
1/2
Konzept
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Konzept
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Der Heftaufbau
DIE SCHWERPUNKTE
karriere beschäftigt sich mit neuen Jobs
und Veranstaltungen. Im Jobprofil stellen wir
technische Berufe mit Zukunft vor. Darüberhinaus gibt es aktuelle Nachrichten aus dem
Bildungsmarkt und eine Vorschau auf wichtige
Jobmessen.
• neue Technologien und ihre
Anwendungen
• zukunftsweisende Trends
• innovative Business-Strategien
• Auswirkungen neuer Technologien
auf Wirtschaft und Gesellschaft
DIE THEMEN
meinung versteht sich als Beitrag zur
öffentlichen Debatte über die Chancen und
Risiken von neuen Technologien.
• Informationstechnologie
• Biotechnologie/Medizin
• Chemie/Pharmazie
• Energie/Klima
• Telekommunikation
• Verkehr/Transport/Fahrzeugtechnik
• Maschinenbau
DER STIL
tr mondo: Technology Review ist mit regionalen Ausgaben auf drei Kontinenten präsent.
Auf vier Seiten finden sich Artikel der internationalen Partner (u.a. USA, Indien, China).
• gehaltvoll, aber voraussetzungsfrei
zu lesen
• informativ und unterhaltsam
• mit Mut zur Kontroverse
2/2
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Termine /
Themen
Zielgruppen
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Ansprechpartner
Die Leser im Überblick *
IMPULSGEBER VON HEUTE UND MORGEN
IMPULSGEBER VON HEUTE UND MORGEN
Die Kernzielgruppe der Technology Review
Zahl der Mitarbeiter im Unternehmen (nur Berufstätige, n=584)
Unternehmer und Führungskräfte
Heise
Medien
14 %
20 %
bis zu 9
... geben die Richtung im Unternehmen vor. Sie legen maßgeblich fest, welche Innovationen und Technologien eingesetzt werden. Als zentrale Investitionsentscheider bestimmen sie die Ausgaben der Unternehmen.
15 %
10 bis 49
50 bis 99
5%
16 %
100 bis 499
500 bis 2.000
14 %
30 %
mehr als 2.000
Forscher und Entwickler
27 %
... bilden die Basis für Innovationen – sowohl im Unternehmen als auch im
wissenschaftlichen Umfeld. Sie prüfen neue Technologien, beurteilen sie,
setzen sie ein und entwickeln sie weiter.
Berufliche Stellung (alle Befragten)
Angestellte (57 %)
Studenten (19 %)
Selbstständige (9 %)
Studenten
19 %
... sind Entscheider der Zukunft. Sie lernen heute und investieren morgen. Ihr
Interesse an neuen Technologien ist besonders vielfältig, da ihre Laufbahn
noch nicht festgelegt ist. Sie bevorzugen Informationen über technische und
naturwissenschaftliche Innovationen.
* Leserbefragung April - Juli 2011 /Basis 767 Fälle
Freiberufler (5 %)
Beamte (4 %)
Rentner (4 %)
Sonstige (1 %)
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Themen
Formate /
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Zielgruppen
Technische
Daten
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Ansprechpartner
Die Leser im Überblick *
VERANTWORTUNG FÜR PERSONAL UND BUDGET
INTERESSE AN HOCHWERTIGEN PRODUKTEN
Position im Unternehmen (nur Berufstätige, n=584)
Produktinteresse und Kaufabsicht (Mehrfachnennungen)
Produktinteresse
Fachkraft / Mitarbeiter (43 %)
Projektleitung (22 %)
Führungsposition / gehobenes Management (20 %)
mittleres Management / Abteilungsleitung (15 %)
Kaufabsicht in den nächsten zwei Jahren
57 %
Auto
23 %
Bücher
Fotografie
Investitionsentscheidungen im Beruf
(nur Berufstätige, Mehrfachnennung, n=584)
Haustechnik
Entscheidungskompetenz (allein oder im Team) über folgende Investitionen:
Telekommunikation
75 %
56 %
35 %
59 %
25 %
Unterhaltungselektronik
Software
Hardware
Dienstleistungen
Personal
Internet Dienstleistungen
Bürobedarf
Maschinen/Anlagen
Kommunikationssysteme
Laborbedarf
Unternehmensberatung
Fuhrpark
26 %
62 %
34 %
75 %
25 %
69 %
42 %
72 %
Computer
54 %
66 %
64 %
50 %
48 %
48 %
43 %
38 %
37 %
36 %
* Leserbefragung April - Juli 2011 /Basis 767 Fälle
Heise
Medien
Was unsere Leser an innovativen Marken und Produkten interessiert
(Mehrfachnennungen)
Funktionalität
Technologie
Innovatives Design
Neue Funktionen
44 %
30 %
29 %
22 %
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Konzept
Zielgruppen
Termine /
Themen
Formate /
Preise
Technische
Daten
Termine
Ad Specials
extra
App / Online
Platzierung
im
Fokus-Them
a
möglich
Verlagsangaben
Ansprechpartner
Heise
Medien
Ausgabe
Erscheinungs- Buchungs- Druckuntertermin
schluss
lagenschluss Fokus-Thema*
02/16
28.01.2016
12.01.2016
14.01.2016
FinTech
Teure Überweisungen, überhöhte Kreditzinsen, kompliziertes bargeldloses Zahlen, intransparente Geschäftstrukturen. Die Finanzbranche
steht bei vielen ihrer Dienste massiv in der Kritik. Nun sollen digitale
Verfahren das Finanzwesen deutlich vereinfachen - und durchschaubarer machen. Finanztechnologien gelten derzeit als eines der wichtigsten
Geschäftsfelder der Digitalisierung. Was bedeutet das für den Kunden?
LEARNTEC, 26.01. - 28.01.2016, Karlsruhe
E-world energy & water, 16.02. 18.02.2016, Essen
embedded world, 23.02. - 25.02.2016,
Nürnberg
03/16
25.02.2016
09.02.2016
11.02.2016
VR/AR
Die Wirklichkeit alleine ist nicht mehr genug: Nachdem Brillen für Virtuelle Realität und Augmented Reality lange nur als Prototyp verfügbar
waren, kommen nun die ersten erschwinglichen Geräte für normale
Kunden auf den Markt. Das lockt die Entwickler neuer Anwendungen
für Unterhaltung und Industrie an. Auf was dürfen wir uns gefasst
machen?
METAV, 23.02. - 27.02.2016, Düsseldorf
LOPEC, 06.03. - 07.03.2016, München
LogiMAT, 08.03. - 10.03.2016, Stuttgart
Light+Building, 13.03. - 18.03.2016, Frankfurt/
Main
CeBIT, 14.03. - 18.03.2016, Hannover
extra
Smart Living
Messen
04/16
24.03.2016
08.03.2016
10.03.2016
3D-Druck
Noch immer gilt der 3D-Druck vielen als Spielerei. Doch schrittweise erobert die Technologie die industrielle Fertigung - und längst nicht mehr
nur zur Schaffung von Prototypen. Welche neuen Technologien sind viel
versprechend? Und wie werden sie die Fabrikation verändern?
05/16
21.04.2016
05.04.2016
07.04.2016
Drohnen
Quadrokopter nehmen den Luftverkehr in Beschlag. Von der Inspektion
von Bauwerken bis zum Pakettransport entstehen immer neue Ideen –
und die ersten Gegenmaßnahmen aus Angst vor Terroranschlägen oder
Spionage aus der Luft. So werden Drohnen den Luftraum verändern.
HANNOVER MESSE, 25.04. - 29.04.2016,
Hannover
analytica, 10.05. - 13.05.2016, München
PCIM Europe, 10.05. - 12.05.2016, Nürnberg
SENSOR+TEST, 10.05. - 12.05.2016, Nürnberg
11.05.2016
Biotech
Die Durststrecke in der Biotechnologie scheint überwunden. Neue
Methoden beschleunigen und verbilligen gentechnologische Forschung
immens, zusätzlich zeichnen sich durch die massenhafte Auswertung
genetischer Daten neue Möglichkeiten für Therapien ab. Nicht umsonst
fließen wieder hunderte Millionen Dollar in entsprechende Start-ups.
Wie werden sie die Zukunft der Medizin prägen?
IFAT, 30.05. - 03.06.2016, München
ILA, 01.06. - 04.06.2016, Berlin
extra
Fabrik der Zukunft
06/16
26.05.2016
10.05.2016
*Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Themenstand unter Tel. 0511/5352-571 (Julia Gäbel)
1/3
Konzept
Zielgruppen
Termine /
Themen
Formate /
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Daten
Termine
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im
Fokus-Them
a
möglich
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Ausgabe
Erscheinungs- Buchungs- DruckunterFokus-Thema*
termin
schluss
lagenschluss
07/16
23.06.2016
07.06.2016
09.06.2016
Dezentrale Energie
Solarzellen sind bereits massiv im Preis gesunken, langsam ziehen die
Batterien nach. Hinzu kommen Micro-Blockheizkraftwerke, revolutionäre Ideen für die künstliche Photosynthese, Microgrid-Lösungen. Wie
weit sind die Technologien. Wann wird sich damit jeder Wohnblock
selbst mit Strom versorgen können? Und was kommt damit auf die
Energiebranche zu?
08/16
21.07.2016
05.07.2016
07.07.2016
gamescom, 17.08. – 21.08.2016, Köln
Musik
Das Musikerlebnis ändert sich, und Streaming ist nur der Anfang.
Datenanalysen entdecken die Vorlieben der Nutzer, Kopfhörerhersteller basteln am Raumklang, per 3D-Druck entstehen völlig neuartige
Instrumente. Gleichzeitig beklagen Musikexperten, dass mit der Digitalisierung die Tonqualität verloren geht.
09/16
18.08.2016
02.08.2016
04.08.2016
Wearables
Sie gelten als die nächste große Entwicklung nach den Smartphones.
Erste Geräte von intelligenten Hörgeräten über Fitness-Armbänder bis
schlauen Uhren sind bereits auf dem Markt. Schon jetzt zeigt sich, dass
Wearables unseren Alltag verändern werden - sei es im Gesundheitsbereich oder im Verkehr.
Eurobike, 31.08. – 04.09.2016, Friedrichshafen
IFA, 02.09. - 07.09.2016, Berlin
10/16
15.09.2016
30.08.2016
01.09.2016
Autonome Autos
Erst 2030? Oder doch schon 2020? Die Schätzungen, wann die ersten
Autos wirklich autonom über die Straße rollen werden, gehen weit
auseinander. Die bisherigen Erfahrung mit Computertechnologien zeigt
allerdings: Es geht weit schneller als die meisten glauben. Wir analysieren, wie weit die Technologien sind - und wie die Menschen mit den
Roboterautos umgehen werden, wenn sie erst einmal da sind.
dmexco, 14.09. – 15.09.2016, Köln
IAA Nutzfahrzeuge, 22.09. - 29.09.2016,
Hannover
Motek, 10.10. - 13.10.2016, Stuttgart
*Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Themenstand unter Tel. 0511/5352-571 (Julia Gäbel)
Messen
Automatica, 21.06 - 24.06.2016, München
Intersolar Europe, 22.06. - 24.06.2016,
München
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Konzept
Zielgruppen
Termine /
Themen
Formate /
Preise
Technische
Daten
Termine
Ad Specials
extra
App / Online
Platzierung
im
Fokus-Them
a
möglich
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Ansprechpartner
Heise
Medien
Ausgabe
Erscheinungs- Buchungs- DruckunterFokus-Thema*
termin
schluss
lagenschluss
11/16
13.10.2016
27.09.2016
28.09.2016
Maker
Lange war der Weg für neue Ideen praktisch vorgezeichnet: Von den
Forschungsabteilungen etablierter Unternehmen in den Markt. Das aber
ändert sich gerade. Große Firmen merken, dass sie ohne die Kreativität
in Garagenlaboren, Hobbykellern und Studentenprojekten den Anschluss zu verlieren drohen. Warum Maker die neuen Innovationstreiber
sind.
RENEXPO®, 06.10. – 09.10.2016, Augsburg
Micro Photonics, 11.-13.10.2016, Berlin
eCarTec / MATERIALICA/sMove 360°, 18.10.
- 20.10.2016, München
it-sa, 18.10. - 20.10.2016, Nürnberg
12/16
10.11.2016
25.10.2016
27.10.2016
Ernährung
Von Urban Farming über fleischlose Steaks bis Essen aus dem 3DDrucker – die Lebensmittelindustrie steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Neue Methoden versprechen gesündere, umweltfreundlichere
Nahrungsmittel. Aber lässt sich das Versprechen halten? Und werden
den Konsumenten die neuen Kreationen schmecken?
MEDICA, 14.11. - 17.11.2016, Düsseldorf
SPS IPC Drives, 22.11. - 24.11.2016, Nürnberg
extra
Fabrik der Zukunft
13/16
08.12.2016
22.11.2016
24.11.2016
Technology Review Special: „2017“
Wir leben in einer Zeit des massiven technologischen Umbruchs.
Technology Review analysiert, welche neuen Ideen das kommende Jahr
prägen und wie sie unsere Gesellschaft verändern werden.
01/17
22.12.2016
06.12.2016
08.12.2016
Künstliche Intelligenz
Die Versprechen der Protagonisten von Facebook bis Google sind
immens. Mehr und mehr geistige Fähigkeiten des Menschen sollen
Computer übernehmen. Sie sollen sich wie wir unterhalten können, uns
als digitale Butler durch den Alltag führen – und die menschliche Intelligenz zu verstärken. Was davon ist realistisch, was Utopie? Wo steht die
Forschung und was erwartet die Menschen in 10 Jahren?
*Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Themenstand unter Tel. 0511/5352-571 (Julia Gäbel)
Messen
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Konzept
Zielgruppen
Termine /
Themen
Formate /
Preise
Formate/Preise
Größe in Seitenteilen
Satzspiegel
Anschnitt*
Technische
Daten
Ad Specials
extra
App / Online
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Formatgrößen und Preise 2016
Preis (s/w + 4 c)
Heftformat
210 mm breit, 280 mm hoch
2/1 Seite
396 x 251
420 x 280
12.400 ¤
1/1 Seite
180 x 251
210 x 280
6.200 ¤
2/3 Seite
120 x 251
131 x 280
4.150 ¤
Nachlässe
Juniorpage
130 x 188
146 x 204
3.700 ¤
bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten
1/2 Seite hoch
92 x 251
103 x 280
3.100 ¤
1/2 Seite quer
180 x 124
210 x 143
3.100 ¤
1/3 Seite hoch
62 x 251
74 x 280
2.100 ¤
1/3 Seite quer
180 x 82
210 x 96
2.100 ¤
Malstaffel
ab ab ab ab 1/4 Seite hoch
42 x 251
54 x 280
1.550 ¤
1/4 Seite quer
180 x 64
210 x 80
1.550 ¤
Mengenstaffel
ab ab ab ab * Beschnittzugabe
Beschnittzugabe ausgehend vom Anschnittformat zzgl. 3 mm Kopf, mind. 3 mm Außen- und 3 mm Fußbeschnitt
sowie 3 mm Fräsrand zum Bund.
Bei Anzeigen mit Bunddurchdruck ist außerdem der Klammereffekt der Klebebindung zu beachten.
Unsere Empfehlung für die Textentfernung vom Bund in mm, gemessen für 12 Punkt Schrift:
bei Platzierung im vorderen Teil: linke Seite 7,5 mm
rechte Seite 5,5 mm – größere Zeilen entsprechend ihrem Wortzwischenraum
bei Platzierung im Mittelteil: linke Seite 5,0 mm
rechte Seite 5,0 mm – größere Zeilen entsprechend ihrem Wortzwischenraum
bei Platzierung im hinteren Teil: linke Seite 5,5 mm
rechte Seite 7,5 mm – größere Zeilen entsprechend ihrem Wortzwischenraum
alle Preise zzgl. MwSt. • andere Formate auf Anfrage • alle Größenangaben B x H in mm
3 Anzeigen 6 Anzeigen 9 Anzeigen 12 Anzeigen 3%
5%
10 %
15 %
3 Seiten
6 Seiten 9 Seiten 12 Seiten 5%
10 %
15 %
20 %
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Formate /
Preise
Technische
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Technische Daten
Bitte legen Sie die Daten grundsätzlich im
Portable Document Format (PDF) an, unsepariert,
keine DCS-Bilder, mit 3 mm Beschnitt bei
angeschnittenen Formaten.
Datenversand per Internet
(E-Mail* oder FTP*)
Unser PDF-Settings erhalten Sie über Internet
www.ddm.de oder auf Anfrage per E-Mail.
E-Mail-Adresse: [email protected]
Datenversand per Datenträger
Service
1. Schicken Sie Ihren Belichtungsauftrag
zusammen mit einem verbindlichen
Farbausdruck (z. B. Proof) an:
Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG
(Adresse siehe unten rechts)
Bei anderen Dateiformaten oder Problemen
bei der PDF-Erstellung rufen Sie bitte unter
der Nummer +49 [0]561 / 60280-255 an.
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
www.ddm.de
Sie loggen sich in unseren FTP-Server ein:
Hostname: ftp.ddm.de
User ID: heise
Password: anz05xz
2. Bitte liefern Sie uns Ihre Anzeige auf
einem der folgenden Datenträger an:
CD-ROM, DVD
* Bitte senden Sie maximal 8 MB per E-Mail.
Bei größeren Dateien sollten Sie einen Datenträger oder FTP benutzen.
Rollenoffset, Umschlag Bogenoffset,
gedruckt wird nach Euroskala.
Für die zu liefernden Daten gelten folgende Profile:
Umschlag: Iso coated v2 300% ECI (Fogra39)
Inhalt: PSO LWC Improved (ECI) (Fogra45)
Druckverfahren
Sonderfarben
Beachten Sie, dass bei der Umwandlung von
Pantone- oder HKS-Tönen Farbabweich ungen
entstehen können.
Adresse Druckerei:
Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG
Abteilung Druckvorstufe
Frau Schüßler / Herr Schlewitz
Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel
Tel. +49 [0]561 / 60280-255
Fax +49 [0]561 / 60280-199
E-Mail: [email protected]
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Beilagen
Beihefter
Beikleber
Der Zeitschrift lose beigefügte Drucksachen,
die der Gesamtauflage, Abo-Auflage oder der
Einzel verkaufsmenge nach Postleitzahlgebie ten beigelegt werden. Die Beilagen müssen für
die maschinelle Bearbeitung der Zeitschrift geeignet
sein, Beilagen unverschränkt abgesetzt.
Mit der Zeitschrift fest verbundene Druck sachen. Diese müssen gefalzt und für die
Weiterver arbei tung mit 10 mm Kopfbeschnitt,
3 mm Fräsrand und mindestens 3 mm Außen- und
Heftbeschnitt angeliefert werden. Muster 5-fach
bei Auftragserteilung.
• Höchstformat: 190 x 270 mm
• Muster: 5-fach bei Auftragserteilung
• Maschinell sind max. 2 x 2 Beilagen an
2 Stellen möglich
• maximale Beilagenstärke 2,5 mm
• Mindestabnahme 10.000 Exemplare
• Beilage im Leporellofalz (Zickzackfalz)
maschinell nicht möglich
• Bitte Merkblatt für die maschinelle
Verarbeitung anfordern
• Heftformat: 210 x 280 mm (B x H)
zuzüglich o. g. Beschnittzugaben.
Zum Beispiel Postkarten (mind. 150 g/m2),
Booklet, Warenproben, CDs nur in Verbin dung mit einer Basisanzeige (Mindestformat
1/1 Seite) in der Gesamtauflage. Warenproben, Booklets und CDs nicht auf die erste
Seite des Inhalts. Warenproben grundsätzlich
nur nach Absprache und Bemusterung.
Lieferung unverschränkt in Kartons
(CDs/ DVDs fertig in Umhüllung). Sonstige
Beikleber auf Anfrage.
Preise
• 2-seitig 120,00 ¤ pro tausend Exemplare
(mind. 150 g/m2)
Preise
Post- oder Antwortkarten: 75,00 ¤ pro Tausend.
Alle Preise zzgl. MwSt.
• 4-seitig 160,00 ¤ pro tausend Exemplare
• über 4 Seiten nach Vorlage/Muster.
Beilagen, Beihefter, Beikleber jeweils
zzgl. 5 % Verarbeitungszuschuss.
Preise
170,00 ¤ pro Tausend bis 25 g.
Über 25 g auf Anfrage. Teilbelegungszuschlag
10 %.
* weitere Ad Specials auf Anfrage
Versandanschrift für alle
Beilagen, Beihefter, Beikleber
Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG
Herr Martin Franz
Frankfurter Straße 168
34121 Kassel
Tel. +49 [0]561 / 60280-153
Fax +49 [0]561 / 60280-199
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Technology Review Themenbeihefter erscheinen mehrfach im Jahr. Die jeweiligen
Ausgaben werden von einem Fachjournalisten betreut und sind mit ca. 16 Seiten
ein fester zusätzlicher Bestandteil des Hauptheftes. Wie bei Technology Review
selbstverständlich, erfüllen Inhalt und Aufmachung des Beihefters höchste Ansprüche. Der Beihefter ist optisch und haptisch als hochwertiges Sonderprodukt
erkennbar. Für Anzeigenkunden ergibt sich so die Gelegenheit einer Werbeschaltung im themenaffinen Umfeld. Sonderdrucke des Beihefters (Fortdruck) mit
Firmenlogo sind auf Anfrage möglich.
Unser Service: Der Themenbeihefter ist auch als Anzeigensonderveröffentlichung
exklusiv für einen Kunden möglich. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zu
Ihrem Wunschthema.
Bisher geplant:
03/16: 25.02.2016 (Smart Living zur Light+Building und CeBIT)
05/16: 21.04.2016 (Fabrik der Zukunft zur Hannover Messe)
12/16: 10.11.2016 (Fabrik der Zukunft zur SPS IPC Drives)
Crossmediale Wirkung:
Parallel zur Print-Ausgabe erscheint ein Themen-Dossier digital auf der
Technology Review Website. Bei Interesse an digitalen Platzierungen oder
einem crossmedialen Angebot sprechen Sie uns gerne an.
Umsetzung:
• fixer Teaser im sichtbaren Bereich auf der Technology Review Startseite
• Link auf Landingpage
• Plus: redaktionelle Promotion im Technology Review Newsletter
• 3 exklusive Display-Formate: Leaderboard, Rectangle und Skyscraper
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Prominente Platzierung
direkt hinter dem Cover
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Grundpreis: ¤ 2.000,–
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Scroll-down-Funktion für mehr Inhalt
Grundpreis: ¤ 1.000,–
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Sollte Ihnen die Möglichkeit zur Erstellung für das Tablet optimierter
Werbemittel fehlen, helfen wir gern:
Mit unserem Template-Service übernehmen wir die Produktion Ihrer
digitalen Anzeige nach Ihren Wünschen – zu günstigen Konditionen und
optimal auf das Endgerät abgestimmt.
Die genannten Preise sind rabatt- und
AE-fähig. Interaktive und multimediale
Elemente können gemäß den technischen
Vorgaben ohne Aufpreis enthalten sein.
Template-Beispiel:
Animierte, sukzessive
Präsentation von
kompakten Informationen;
inklusive Verlinkung
Bitte beachten Sie unsere aktuellen AGB und fragen Sie nach unserem Datenblatt mit den technischen Spezifikationen.
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• alle IAB Standardformate
• permanente Kampagnen-Optimierung über inhouse Adserver
• Geo-Targeting
• Frequency Capping
• AdSpecials und exklusives Sponsoring auf Anfrage
• Sponsoring einzelner Rubriken wie z.B. Infotech oder Energie möglich
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71,- ¤
71,- ¤
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(300 x 250)
Wallpaper
(728 x 90 + 160 x 600)
93,- ¤
116,- ¤ Half Page Ad
(300 x 600)
111,- ¤
Billboard
(max. 970 x 250)
111,- ¤
Reichweite
• 2.370.391 Page Impressions (September 2015)*
• 262.000 Unique User pro Monat **
• 333.075 mobile Page Impressions pro Monat ***
* Quelle: IVW
** AGOF digital facts 2015-06 ***Quelle: IVW
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13. Jahrgang 2016
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind bei Vorauszahlung
mit 2 % Skonto oder innerhalb
von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
jeden Abzug zahlbar.
Preisliste gültig ab
01. 01. 2016
Erscheinungsweise
monatlich
Bezugspreis
Jahresabonnement 124,15 ¤
Einzelverkaufspreis 9,90 ¤
Druckverfahren
Umschlag Bogenoffset, Inhalt Rollenoffset
Heatset-Trocknung, gedruckt wird nach Euroskala.
Herausgeber
Geschäftsführer
Verlagsleiter
Christian Heise | Ansgar Heise
Ansgar Heise | Dr. Alfons Schräder
Dr. Alfons Schräder
Druckunterlagen
Genaue Informationen siehe Seite 10
„Technische Daten“ oder im Internet unter
www.ddm.de
Chefredaktion
Telefon
Telefax
E-Mail
Robert Thielicke
+49 [0]511 53 52-877
+49 [0]511 53 52-767
[email protected]
Druck
Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG
Technology Review
Frau Schüßler / Herr Schlewitz
Frankfurter Straße 168
34121 Kassel
Verlag
Heise Medien GmbH & Co. KG
Karl-Wiechert-Allee 10
30625 Hannover
Telefon
+49 [0]561 60 280 255/256
Telefax
+49 [0]561 60 280 279
Media-Serviceseite
www.heise.de/mediadaten/tr
Agentur
Agenturprovision 15 %
Bankverbindung
Postbank Hannover
BLZ 250 100 30; Kto.-Nr: 93 05-308
Sparkasse Hannover
BLZ 250 501 80; Kto.-Nr: 19 968
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Wenn Sie nähere Informationen zur deutschen Ausgabe wünschen oder Interesse an Anzeigenbuchungen
haben, stehen Ihnen gerne Ihre Ansprechpartner zur Verfügung.
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Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und
Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt
als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder
sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in der Zeitschrift „Technology Review“
zum Zweck der Verbreitung.
2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte,
wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht,
für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu
erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner
Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres
seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern keine
gegenteilige Regelung vereinbart wird.
3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus
Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts
anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner
tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres
entsprechenden Nachlass.
4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter
um gerechnet.
5. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei
Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe
im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn
– deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder
– deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
– deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts,
der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form
unzumutbar ist
AGB für Anzeigen (Stand 01. 10. 2015)
– Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der
vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbund aufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines
anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel
ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung
von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den
technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen
für Anzeigen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der
Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten
Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der
Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder
anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass
der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung
und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
8. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an
den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.
9. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der
vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat
der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des
anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der
Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw.
Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn
– diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungs interesse des Auftraggebers steht, oder
– diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich wäre.
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein
Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der
Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei
nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht
werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus
vertraglicher Pflicht verletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober
Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen
Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen
ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln
– innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und
Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren
in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern
sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb einer zwischen den Parteien
vereinbarten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so
wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich
eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der
Preisliste gewährt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche
Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach
Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über
die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Erfüllungsort ist Hannover. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Hannover. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus
dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
der Sitz des Verlages vereinbart.
16. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet,
sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den
Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
17. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens
einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des
anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer
Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu.
Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
der Mitteilung über die Preiserhöhung in Textform ausgeübt
werden.
18. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des
Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind
Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung
von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei
Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss vor Inanspruchnahme des
Konzernrabattes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann
nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen
in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch
den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der
Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
19. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung
der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber
trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten
Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel.
Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen
Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher
Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von
den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und
Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der
Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich
Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und
Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte
Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
20. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung
und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in
fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner
Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle
Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale
verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom
Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis
gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte
Auflage zur tatsächlichausgelieferten Auflage steht.
21. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten
Heftnummern,bestimmten Ausgaben oder an bestimmten
Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen
so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber
noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Weise nicht ausgeführt werden kann. Sofern
die Veröffentlichung der Anzeige an gewünschter Stelle nicht
durch den Verlag bestätigt wurde, übernimmt der Verlag
hierfür keine Haftung. Rubrizierte Anzeigen werden in der
jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf.
22. Sofern die Beilage einer CD-ROM als Werbeträger vereinbart wurde, so hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass diese gemäß den Vorgaben des Jugendschutzrechtes gekennzeichnet ist. Der Verlag kann die Veröffentlichung einer solchen
CD-ROM ablehnen, wenn diese mit einer Altersfreigabe über
sechs Jahre gekennzeichnet ist oder eine Kennzeichnung
generell fehlt.
23. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen
a) Digitale Druckvorlagen sind solche, welche per Datenträger
(z. B. CD-ROM, DVD), direkt oder indirekt per Fernüber tragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden.
b) Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe Seite 05 „Technische Daten“), führen zu keinem Preisminderungsanspruch.
c) Für die Übertragung von digital übermittelten Druck vorlagen dürfen nur geschlossene Dateien verwendet
werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien,
z. B. Dateien, welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Free-
Hand usw. gespeichert wurden, kann der Verlag ablehnen. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.
d) Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses
(Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
e) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen
können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind
Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preis minderungsanspruch auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax an die Druckerei zu senden, um die
sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrektur-
fax muss vom Kunden ausdrücklich angefordert werden.
f) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druck-
vorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde
hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag be-
hält sich zudem vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wenn dem Verlag Schäden entstanden sind, die durch vom Kunden infiltrierte Computerviren verursacht wurden.
24. Bezieht sich der Anzeigenauftrag auch oder nur auf die
auf der Zeitschrift basierenden und auch offline lesbaren
Mobile – und Tablet-PC-Applikation (APP), gelten zusätzlich zu
diesen AGB besondere Bestimmungen, die unter
www.heise.de/ePaperAppAGB.pdf abgerufen werden können.