Antrag FDP 7131 Hochschule Ludwigsburg 0715 - FDP/DVP

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7131
15. Wahlperiode
07. 07. 2015
Antrag
der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Engagement des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung
und Kunst und seiner Ministerin angesichts einer Resolution
zu den Zuständen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.wie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (u. a. kenntnisnehmende Stelle, Zeitpunkt Kenntnisnahme und Kommunikationsmittel) von der
„Resolution der erweiterten Fakultätsvorstände der Fakultäten I und II“ vom
14. März 2014 der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfahren hat;
2.mit welchen Maßnahmen das Ministerium (handelnde Stelle, Zeitpunkt) auf die
Resolution reagierte;
3.wie Ministerin Bauer von der „Resolution der erweiterten Fakultätsvorstände
der Fakultäten I und II“ der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfahren hat;
4.inwieweit an Ministerin Bauer von wem außerhalb des Ministeriums die Resolution oder diesbezügliche Informationen bzw. Begehren in welchem konkreten
Wortlaut herangetragen wurden;
5.soweit Ministerin Bauer von außerhalb des Ministeriums informiert wurde, wie
die Ministerin darauf gegenüber den Informierenden in welcher konkreten Form
reagierte von der Bewertung der Vorgänge über die Hilfe, die sie anbot, etwaige
Bitten der Informierenden, die sie aufgriff und erfüllte, bis hin zur Darstellung,
mit welchen Kommunikationsmitteln sie reagierte und welche Auswirkungen
ihre Reaktionen hatten;
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Eingegangen: 07. 07. 2015 / Ausgegeben: 31. 07. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
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Drucksache 15 / 7131
6. soweit Ministerin Bauer von außerhalb des Ministeriums informiert wurde und
sich daraufhin nicht gegenüber den Informierenden äußerte, warum sie eine
Reaktion gegenüber den Informierenden trotz ihrer für das Gedeihen der Hochschullandschaft so verantwortungsvollen Stellung als Ministerin unterließ;
7. mit welchem Ergebnis die Resolution und ihre Veröffentlichung von wem auf
dienstrechtliche Verfehlungen hin überprüft wurde bzw. warum dies unterblieb;
8. inwieweit im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in dieser
Legislaturperiode Sachverhalte, die die Hochschule für öffentliche Verwaltung
und Finanzen Ludwigsburg bzw. ihre Angehörigen betreffen, auf dienstrechtliche Vergehen hin überprüft wurden;
9. wie oft im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in dieser Legislaturperiode überhaupt Sachverhalte auf dienstrechtliche Vergehen hin überprüft wurden;
10. welchen Stellenwert die Ahndung dienstrechtlicher Vergehen in der verantwortungsvollen Tätigkeit des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und
Kunst als oberste Landesbehörde hat.
07. 07. 2015
Dr. Bullinger, Dr. Rülke, Dr. Timm Kern,
Haußmann, Reith, Glück FDP/DVP
Begründung
Am 14. März 2014 verabschiedeten die erweiterten Fakultätsvorstände der Fakultäten I und II der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg eine Resolution, die sich mit Vorgängen an der Hochschule und dem Führungsverhalten der Rektorin Dr. S. beschäftigt. Diese Resolution wurde sodann an
Stellen innerhalb der Hochschule verteilt. Geklärt werden sollen nun die Position
und das Engagement der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst in dieser Sache. Insgesamt sollen so fragwürdige Vorgänge an der Hochschule Ludwigsburg weiter aufgeklärt werden, damit der gute Ruf der Hochschule nicht dauerhaft
befleckt wird.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 27. Juli 2015 Nr. 44-775-.21-108/368/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. wie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (u. a. kenntnisnehmende Stelle, Zeitpunkt Kenntnisnahme und Kommunikationsmittel) von der
„Resolution der erweiterten Fakultätsvorstände der Fakultäten I und II“ vom
14. März 2014 der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfahren hat;
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erhielt von der Resolution der erweiterten Fakultätsvorstände der Fakultäten I und II (im Folgenden Resolution) der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
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(im Folgenden HöVF) vom 14. März 2014 Kenntnis durch eine E-Mail der seinerzeitigen Dekane der Fakultäten I und II der HöVF vom 14. März 2014, 12.48 Uhr,
die u. a. an den für die HöVF zuständigen MWK-Referenten als Mitglied des
Hochschulrats gerichtet war.
2. mit welchen Maßnahmen das Ministerium (handelnde Stelle, Zeitpunkt) auf die
Resolution reagierte;
Das Ministerium reagierte durch die zuständige Abteilung ab März 2014 in Form
von zahlreichen Telefonaten auf Abteilungsleiter- und Referatsleiterebene mit dem
Hochschulratsvorsitzenden (27. März 2014), der Rektorin (3. April 2014, 9. April 2014), der seinerzeitigen Dekanin (17. April 2014), Gesprächen im Wissenschaftsministerium auf Abteilungsleiter- und Referatsleiterebene mit der Rektorin
(15. April 2014, 21. Mai 2014), der seinerzeitigen Prorektorin (15. April 2014,
5. Mai 2014), der Kanzlerin (22. April 2014), der seinerzeitigen Dekanin (30. April 2014), dem seinerzeitigen Prorektor (2. Mai 2014), dem seinerzeitigen Dekan
(2. Mai 2014) sowie im Rahmen seiner beratenden Mitgliedschaft im Hochschulrat
in Sitzungen am 3. April, 22. April 2014, 3. Juni 2014. Aus diesen Gesprächen resultierte für das Wissenschaftsministerium zunehmend der Eindruck des Bestehens
von über in der Resolution genannten Einzelpunkten hinausgehenden Grundkonflikten innerhalb des Rektorats einerseits und zwischen einzelnen Rektoratsmitgliedern und insbesondere den Fakultätsleitungen und Teilen der Professorenschaft
andererseits, der in der Konsequenz am 3. September 2014 zur Einsetzung der
externen Kommission an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
Ludwigsburg geführt hat.
3. wie Ministerin Bauer von der „Resolution der erweiterten Fakultätsvorstände
der Fakultäten I und II“ der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfahren hat;
4. inwieweit an Ministerin Bauer von wem außerhalb des Ministeriums die Resolution oder diesbezügliche Informationen bzw. Begehren in welchem konkreten
Wortlaut herangetragen wurden;
Frau Ministerin Bauer erfuhr von der Resolution am 17. März 2014 durch E-Mail
von Dr. Markus Rösler MdL (15.21 Uhr). Mit Schreiben des Hochschulratsvorsitzenden der HöVF vom 17. März 2014 wurde Frau Ministerin darüber informiert,
dass dieser als Hochschulratsvorsitzender eine Stellungnahme seitens des Rektorats zur Resolution (mit Frist zum 28. März 2014) angefordert hat.
5. soweit Ministerin Bauer von außerhalb des Ministeriums informiert wurde, wie
die Ministerin darauf gegenüber den Informierenden in welcher konkreten Form
reagierte von der Bewertung der Vorgänge über die Hilfe, die sie anbot, etwaige
Bitten der Informierenden, die sie aufgriff und erfüllte, bis hin zur Darstellung,
mit welchen Kommunikationsmitteln sie reagierte und welche Auswirkungen
ihre Reaktionen hatten;
6. soweit Ministerin Bauer von außerhalb des Ministeriums informiert wurde und
sich daraufhin nicht gegenüber den Informierenden äußerte, warum sie eine
Reaktion gegenüber den Informierenden trotz ihrer für das Gedeihen der Hochschullandschaft so verantwortungsvollen Stellung als Ministerin unterließ;
Der vertrauliche Charakter eines Gesprächs mit dem unter Ziff. 3 und 4 genannten
externen Informanten steht dem begehrten Auskunftsinteresse entgegen. Folge der
Frau Ministerin Bauer zugegangenen Informationen über das Vorliegen der Resolution war eine entsprechende Sachstandsanforderung gegenüber der zuständigen
Fachabteilung sowie die Beauftragung der zuständigen Fachabteilung, sich der
Thematik anzunehmen und die Amtsleitung auf dem Laufenden zu halten. Letztlich hat die Bewertung der Resolution vom 14. März 2014, der Stellungnahme von
Rektorin und Prorektoren vom 25. März 2014, der Stellungnahme der Kanzlerin
vom 31. März 2014 zur Stellungnahme von Rektorin und Prorektoren sowie der
zahlreichen Gespräche mit Betroffenen und Beteiligten aus den in Ziff. 2 genannten Gründen zur Einsetzung der externen Kommission geführt.
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7. mit welchem Ergebnis die Resolution und ihre Veröffentlichung von wem auf
dienstrechtliche Verfehlungen hin geprüft wurde bzw. warum dies unterblieb;
Zuständig für die Prüfung und Ahndung von dienstrechtlichen Verfehlungen einschließlich der Einleitung von Disziplinarmaßnahmen ist bei den Professorinnen
und Professoren einer Hochschule die Rektorin oder der Rektor (§ 7 Abs. 1 LDG
i. V. m. § 13 BeamtZuVO). Lediglich bei Verfehlungen der hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats besteht eine originäre Zuständigkeit des Wissenschaftsministe-riums (§ 4 Satz 1 Nr. 3 LDG i. V. m. § 11 Abs. 5 Satz 1 LHG).
Die im Zusammenhang mit der Resolution vorliegenden Vorwürfe betreffen beamtete Professoren der HöVF. Demzufolge war für die Prüfung dieser Vorgänge
das im Jahr 2014 eingesetzte Rektorat der HöVF zuständig, worauf das Wissenschaftsministerium die Rektorin auch hingewiesen hat. Vonseiten der damaligen
Hochschulleitung konnte, auch vor dem Hintergrund, dass in dieser Zeit die generelle Funktionsfähigkeit der Hochschulen infrage stand (Einsetzung einer Kommission) und die Vorwürfe die Rektorin und teilweise auch die damals amtierende
Prorektorin betroffen hatten, keine abschließende Aufarbeitung und Prüfung dieses Sachverhalts erfolgen. Das Wissenschaftsministerium hat sich gegenüber der
Hochschule aufgrund der vorliegenden Betroffenheit in diesem Fall für zuständig
erklärt und ist mit der Prüfung befasst.
8. inwieweit im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in dieser Legislaturperiode Sachverhalte, die die Hochschule für öffentliche Verwaltung
und Finanzen Ludwigsburg bzw. ihre Angehörigen betreffen, auf dienstrechtliche Vergehen hin überprüft wurden;
Das Wissenschaftsministerium ist aufgrund der oben genannten Zuständigkeit
grundsätzlich nur für dienstrechtliche Verstöße des hauptamtlichen Leitungspersonals einer Hochschule zuständig. Das Wissenschaftsministerium prüft im Rahmen
seiner Zuständigkeit einzelne dienstrechtliche Verfehlungen und hat bereits Verfahren eingeleitet. Aus Gründen des Personaldatenschutzes können zu diesen Prüfungen keine weiteren quantitativen oder qualitativen Aussagen gemacht werden.
9. wie oft im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in dieser Legislaturperiode überhaupt Sachverhalte auf dienstrechtliche Vergehen hin überprüft
wurden;
Aufgrund der oben dargestellten engen Zuständigkeit hat das Wissenschaftsministerium in dieser Legislaturperiode in drei Fällen Disziplinarverfahren eingeleitet.
Darüber hinaus sieht es das Wissenschaftsministerium auch als seine Aufgabe an,
die Hochschulen und anderen nachgeordneten Einrichtungen zu beraten. Eine Erhebung dieser Informationen wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand
möglich.
10. welchen Stellenwert die Ahndung dienstrechtlicher Vergehen in der verantwortungsvollen Tätigkeit des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
als oberste Landesbehörde hat.
Das Wissenschaftsministerium misst der Ahndung dienstrechtlicher Vergehen einen hohen Stellenwert bei. Das Disziplinarrecht ist wesentlicher und verfassungsrechtlich abgesicherter Teil des Beamtenrechts. Es umfasst die Gesamtheit der für
die Ahndung dienstlicher und (schwerer) außerdienstlicher von Beamten begangener Verfehlungen. Ziel des Disziplinarrechts ist es, im Falle der Verletzung der Beamtenpflichten die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern und das Ansehen
des Beamtentums in der Öffentlichkeit zu wahren.
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Drucksache 15 / 7131
Soweit die Hochschulen oder andere Einrichtungen im nachgeordneten Bereich
als Dienstvorgesetzte und untere Disziplinarbehörden selbst zuständig sind, steht
das Wissenschaftsministerium diesen Einrichtungen beratend zur Seite. Diese Beratungsleistungen sind gerade bei kleinen Einrichtungen, die erstmals mit dieser
speziellen Thematik zu tun haben, wichtig und werden auch positiv angenommen.
Bauer
Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
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