Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7131 15. Wahlperiode 07. 07. 2015 Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Engagement des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und seiner Ministerin angesichts einer Resolution zu den Zuständen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1.wie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (u. a. kenntnisnehmende Stelle, Zeitpunkt Kenntnisnahme und Kommunikationsmittel) von der „Resolution der erweiterten Fakultätsvorstände der Fakultäten I und II“ vom 14. März 2014 der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfahren hat; 2.mit welchen Maßnahmen das Ministerium (handelnde Stelle, Zeitpunkt) auf die Resolution reagierte; 3.wie Ministerin Bauer von der „Resolution der erweiterten Fakultätsvorstände der Fakultäten I und II“ der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfahren hat; 4.inwieweit an Ministerin Bauer von wem außerhalb des Ministeriums die Resolution oder diesbezügliche Informationen bzw. Begehren in welchem konkreten Wortlaut herangetragen wurden; 5.soweit Ministerin Bauer von außerhalb des Ministeriums informiert wurde, wie die Ministerin darauf gegenüber den Informierenden in welcher konkreten Form reagierte von der Bewertung der Vorgänge über die Hilfe, die sie anbot, etwaige Bitten der Informierenden, die sie aufgriff und erfüllte, bis hin zur Darstellung, mit welchen Kommunikationsmitteln sie reagierte und welche Auswirkungen ihre Reaktionen hatten; 1 Eingegangen: 07. 07. 2015 / Ausgegeben: 31. 07. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7131 6. soweit Ministerin Bauer von außerhalb des Ministeriums informiert wurde und sich daraufhin nicht gegenüber den Informierenden äußerte, warum sie eine Reaktion gegenüber den Informierenden trotz ihrer für das Gedeihen der Hochschullandschaft so verantwortungsvollen Stellung als Ministerin unterließ; 7. mit welchem Ergebnis die Resolution und ihre Veröffentlichung von wem auf dienstrechtliche Verfehlungen hin überprüft wurde bzw. warum dies unterblieb; 8. inwieweit im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in dieser Legislaturperiode Sachverhalte, die die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg bzw. ihre Angehörigen betreffen, auf dienstrechtliche Vergehen hin überprüft wurden; 9. wie oft im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in dieser Legislaturperiode überhaupt Sachverhalte auf dienstrechtliche Vergehen hin überprüft wurden; 10. welchen Stellenwert die Ahndung dienstrechtlicher Vergehen in der verantwortungsvollen Tätigkeit des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst als oberste Landesbehörde hat. 07. 07. 2015 Dr. Bullinger, Dr. Rülke, Dr. Timm Kern, Haußmann, Reith, Glück FDP/DVP Begründung Am 14. März 2014 verabschiedeten die erweiterten Fakultätsvorstände der Fakultäten I und II der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg eine Resolution, die sich mit Vorgängen an der Hochschule und dem Führungsverhalten der Rektorin Dr. S. beschäftigt. Diese Resolution wurde sodann an Stellen innerhalb der Hochschule verteilt. Geklärt werden sollen nun die Position und das Engagement der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst in dieser Sache. Insgesamt sollen so fragwürdige Vorgänge an der Hochschule Ludwigsburg weiter aufgeklärt werden, damit der gute Ruf der Hochschule nicht dauerhaft befleckt wird. Stellungnahme Mit Schreiben vom 27. Juli 2015 Nr. 44-775-.21-108/368/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (u. a. kenntnisnehmende Stelle, Zeitpunkt Kenntnisnahme und Kommunikationsmittel) von der „Resolution der erweiterten Fakultätsvorstände der Fakultäten I und II“ vom 14. März 2014 der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfahren hat; Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erhielt von der Resolution der erweiterten Fakultätsvorstände der Fakultäten I und II (im Folgenden Resolution) der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7131 (im Folgenden HöVF) vom 14. März 2014 Kenntnis durch eine E-Mail der seinerzeitigen Dekane der Fakultäten I und II der HöVF vom 14. März 2014, 12.48 Uhr, die u. a. an den für die HöVF zuständigen MWK-Referenten als Mitglied des Hochschulrats gerichtet war. 2. mit welchen Maßnahmen das Ministerium (handelnde Stelle, Zeitpunkt) auf die Resolution reagierte; Das Ministerium reagierte durch die zuständige Abteilung ab März 2014 in Form von zahlreichen Telefonaten auf Abteilungsleiter- und Referatsleiterebene mit dem Hochschulratsvorsitzenden (27. März 2014), der Rektorin (3. April 2014, 9. April 2014), der seinerzeitigen Dekanin (17. April 2014), Gesprächen im Wissenschaftsministerium auf Abteilungsleiter- und Referatsleiterebene mit der Rektorin (15. April 2014, 21. Mai 2014), der seinerzeitigen Prorektorin (15. April 2014, 5. Mai 2014), der Kanzlerin (22. April 2014), der seinerzeitigen Dekanin (30. April 2014), dem seinerzeitigen Prorektor (2. Mai 2014), dem seinerzeitigen Dekan (2. Mai 2014) sowie im Rahmen seiner beratenden Mitgliedschaft im Hochschulrat in Sitzungen am 3. April, 22. April 2014, 3. Juni 2014. Aus diesen Gesprächen resultierte für das Wissenschaftsministerium zunehmend der Eindruck des Bestehens von über in der Resolution genannten Einzelpunkten hinausgehenden Grundkonflikten innerhalb des Rektorats einerseits und zwischen einzelnen Rektoratsmitgliedern und insbesondere den Fakultätsleitungen und Teilen der Professorenschaft andererseits, der in der Konsequenz am 3. September 2014 zur Einsetzung der externen Kommission an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg geführt hat. 3. wie Ministerin Bauer von der „Resolution der erweiterten Fakultätsvorstände der Fakultäten I und II“ der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfahren hat; 4. inwieweit an Ministerin Bauer von wem außerhalb des Ministeriums die Resolution oder diesbezügliche Informationen bzw. Begehren in welchem konkreten Wortlaut herangetragen wurden; Frau Ministerin Bauer erfuhr von der Resolution am 17. März 2014 durch E-Mail von Dr. Markus Rösler MdL (15.21 Uhr). Mit Schreiben des Hochschulratsvorsitzenden der HöVF vom 17. März 2014 wurde Frau Ministerin darüber informiert, dass dieser als Hochschulratsvorsitzender eine Stellungnahme seitens des Rektorats zur Resolution (mit Frist zum 28. März 2014) angefordert hat. 5. soweit Ministerin Bauer von außerhalb des Ministeriums informiert wurde, wie die Ministerin darauf gegenüber den Informierenden in welcher konkreten Form reagierte von der Bewertung der Vorgänge über die Hilfe, die sie anbot, etwaige Bitten der Informierenden, die sie aufgriff und erfüllte, bis hin zur Darstellung, mit welchen Kommunikationsmitteln sie reagierte und welche Auswirkungen ihre Reaktionen hatten; 6. soweit Ministerin Bauer von außerhalb des Ministeriums informiert wurde und sich daraufhin nicht gegenüber den Informierenden äußerte, warum sie eine Reaktion gegenüber den Informierenden trotz ihrer für das Gedeihen der Hochschullandschaft so verantwortungsvollen Stellung als Ministerin unterließ; Der vertrauliche Charakter eines Gesprächs mit dem unter Ziff. 3 und 4 genannten externen Informanten steht dem begehrten Auskunftsinteresse entgegen. Folge der Frau Ministerin Bauer zugegangenen Informationen über das Vorliegen der Resolution war eine entsprechende Sachstandsanforderung gegenüber der zuständigen Fachabteilung sowie die Beauftragung der zuständigen Fachabteilung, sich der Thematik anzunehmen und die Amtsleitung auf dem Laufenden zu halten. Letztlich hat die Bewertung der Resolution vom 14. März 2014, der Stellungnahme von Rektorin und Prorektoren vom 25. März 2014, der Stellungnahme der Kanzlerin vom 31. März 2014 zur Stellungnahme von Rektorin und Prorektoren sowie der zahlreichen Gespräche mit Betroffenen und Beteiligten aus den in Ziff. 2 genannten Gründen zur Einsetzung der externen Kommission geführt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7131 7. mit welchem Ergebnis die Resolution und ihre Veröffentlichung von wem auf dienstrechtliche Verfehlungen hin geprüft wurde bzw. warum dies unterblieb; Zuständig für die Prüfung und Ahndung von dienstrechtlichen Verfehlungen einschließlich der Einleitung von Disziplinarmaßnahmen ist bei den Professorinnen und Professoren einer Hochschule die Rektorin oder der Rektor (§ 7 Abs. 1 LDG i. V. m. § 13 BeamtZuVO). Lediglich bei Verfehlungen der hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats besteht eine originäre Zuständigkeit des Wissenschaftsministe-riums (§ 4 Satz 1 Nr. 3 LDG i. V. m. § 11 Abs. 5 Satz 1 LHG). Die im Zusammenhang mit der Resolution vorliegenden Vorwürfe betreffen beamtete Professoren der HöVF. Demzufolge war für die Prüfung dieser Vorgänge das im Jahr 2014 eingesetzte Rektorat der HöVF zuständig, worauf das Wissenschaftsministerium die Rektorin auch hingewiesen hat. Vonseiten der damaligen Hochschulleitung konnte, auch vor dem Hintergrund, dass in dieser Zeit die generelle Funktionsfähigkeit der Hochschulen infrage stand (Einsetzung einer Kommission) und die Vorwürfe die Rektorin und teilweise auch die damals amtierende Prorektorin betroffen hatten, keine abschließende Aufarbeitung und Prüfung dieses Sachverhalts erfolgen. Das Wissenschaftsministerium hat sich gegenüber der Hochschule aufgrund der vorliegenden Betroffenheit in diesem Fall für zuständig erklärt und ist mit der Prüfung befasst. 8. inwieweit im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in dieser Legislaturperiode Sachverhalte, die die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg bzw. ihre Angehörigen betreffen, auf dienstrechtliche Vergehen hin überprüft wurden; Das Wissenschaftsministerium ist aufgrund der oben genannten Zuständigkeit grundsätzlich nur für dienstrechtliche Verstöße des hauptamtlichen Leitungspersonals einer Hochschule zuständig. Das Wissenschaftsministerium prüft im Rahmen seiner Zuständigkeit einzelne dienstrechtliche Verfehlungen und hat bereits Verfahren eingeleitet. Aus Gründen des Personaldatenschutzes können zu diesen Prüfungen keine weiteren quantitativen oder qualitativen Aussagen gemacht werden. 9. wie oft im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in dieser Legislaturperiode überhaupt Sachverhalte auf dienstrechtliche Vergehen hin überprüft wurden; Aufgrund der oben dargestellten engen Zuständigkeit hat das Wissenschaftsministerium in dieser Legislaturperiode in drei Fällen Disziplinarverfahren eingeleitet. Darüber hinaus sieht es das Wissenschaftsministerium auch als seine Aufgabe an, die Hochschulen und anderen nachgeordneten Einrichtungen zu beraten. Eine Erhebung dieser Informationen wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich. 10. welchen Stellenwert die Ahndung dienstrechtlicher Vergehen in der verantwortungsvollen Tätigkeit des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als oberste Landesbehörde hat. Das Wissenschaftsministerium misst der Ahndung dienstrechtlicher Vergehen einen hohen Stellenwert bei. Das Disziplinarrecht ist wesentlicher und verfassungsrechtlich abgesicherter Teil des Beamtenrechts. Es umfasst die Gesamtheit der für die Ahndung dienstlicher und (schwerer) außerdienstlicher von Beamten begangener Verfehlungen. Ziel des Disziplinarrechts ist es, im Falle der Verletzung der Beamtenpflichten die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern und das Ansehen des Beamtentums in der Öffentlichkeit zu wahren. 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7131 Soweit die Hochschulen oder andere Einrichtungen im nachgeordneten Bereich als Dienstvorgesetzte und untere Disziplinarbehörden selbst zuständig sind, steht das Wissenschaftsministerium diesen Einrichtungen beratend zur Seite. Diese Beratungsleistungen sind gerade bei kleinen Einrichtungen, die erstmals mit dieser speziellen Thematik zu tun haben, wichtig und werden auch positiv angenommen. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 5
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