Departement Bau und Umwelt Tiefbauamt Reduktion der Geschwindigkeit im Dorfzentrum Kantonsstrassen Teufen Verzeichnis der öffentlichen Strassen Teufen 12.1 Lustmühle Niederteufen 12.3 12 90 .4 11 Teufen 46 Ausgangslage 27 .2 12 1 14. Hochleistungsstrassen (HLS) Hauptverkehrsstrassen (HVS) Regionalverbindungsstrassen (RVS) Teufen Die Hauptstrasse durchs Dorf ist eine Kantonsstrasse und als blau signalisierte Hauptverkehrsstrasse klassiert. Das heisst, es ist eine verkehrsorientierte Strasse. Sie ist zudem Bestandteil des Schweizerischen Hauptstrassennetzes (Strasse Nr. 447) und muss für den allgemeinen Durchgangsverkehr offen gehalten werden. Hinweis: Die Umfahrungsstrasse ist eine Hochleistungsstrasse und steht nicht allen Verkehrsteilnehmenden offen. Landwirtschaftlicher Verkehr, Langsamverkehr und anderer Verkehr, der nicht 80 km/h erreichen kann, ist nicht zugelassen. Aktuell beträgt der durchschnittliche tägliche Verkehr im Dorfzentrum auf der Hauptstrasse ca. 5‘500 Fahrzeuge pro Tag. Davon ist über 85% Ziel-, Quell- und Binnenverkehr, also hausgemachter Verkehr. Plan Preisig AG, Teufen Die angrenzenden und einmündenden Strassen sind entweder Gemeindestrassen oder Strassen im privaten Eigentum. Es sind grossmehrheitlich siedlungsorientierte Strassen. Die Gemeinde Teufen ist aktuell daran, die öffentlichen Strassen zu klassieren. Verkehrsanordnungen auf Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen in privatem Eigentum werden durch die Gemeindebehörde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei verfügt. Verkehrskonzept 2012 Verkehrsanordnungen auf Kantonsstrassen werden durch das Departement Bau und Umwelt verfügt. Das aktuelle Verkehrskonzept wurde nach einem intensiven Prozess mit einer grossen Arbeitsgruppe im Sommer 2012 fertiggestellt. Der Gemeinderat Teufen hat die darin enthaltenen Ziele im Herbst 2012 verabschiedet. Das Verkehrskonzept sieht eine Verkehrsberuhigung in den Wohnquartieren mittels Einführung von Tempo-30-Zonen in Kombination mit baulichen und gestalterischen Massnahmen vor. In einer Tempo-30-Zone gilt der Rechtsvortritt und Fussgängerstreifen sind unzulässig. Nur in speziellen Fällen kann ein Fussgängerstreifen auch in einer Tempo-30-Zone markiert werden. Die Umsetzung soll quartierbezogen erfolgen. Die Gemeinde übernimmt die Federführung. Plan Wälli AG, Herisau Das Bild zeigt die Gebiete möglicher Tempo-30-Zonen. Für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone muss ein Verkehrsgutachten erstellt werden, welches die Ziele, die Sicherheitsdefizite, das vorhandene Geschwindigkeitsniveau und die geplanten baulichen und signalisationstechnischen Massnahmen umfasst. Die Zone muss mit Rechtsmittel publiziert werden. Nach einem Jahr muss die Wirkung der Zone kontrolliert werden. Wenn die angestrebten Ziele nicht erreicht werden, muss nachgebessert werden. Hinweis: Die Hauptstrasse kann wegen Bundesvorgaben nicht Bestandteil einer Tempo-30-Zone sein. Einzig wenn an die Hauptstrasse beidseitig andere Tempo-30-Zonen grenzen, kann die Hauptstrasse in die Signalisation einbezogen werden. Es handelt sich dann um eine verkehrsorientierte Strasse, auf der Tempo 30 angeordnet wird. Die Hauptstrasse wird nicht zu einer eigentlichen Tempo-30-Zonen-Strasse, sondern bleibt eine hierarchisch übergeordnete und verkehrsorientierte Strasse. Die Hauptstrasse muss weiterhin vortrittsberechtigt bleiben und das grundsätzliche Fussgängerstreifenverbot gilt nicht. Zukunftsbild und Dorfzentrum Das Zukunftsbild postuliert drei Leitsätze, die zum Thema Geschwindigkeit im Dorfzentrum mitspielen: Raum für Begegnung Sichere Bewegung Vernetzte Angebote Fussgängerinnen und Fussgänger sollen sich im Dorfzentrum wohl fühlen. Sie sind nicht einfach „langsamere Verkehrsmittel“, die mittels Markierungen und anderer visueller Mittel nach Belieben herumgeführt werden können. Sie wollen spontan handelnde Menschen sein, die aufgrund von Sinneseindrücken reagieren, plötzlich stehen bleiben, die Richtung wechseln etc. Gleichwohl sollen die Fussgänger und Fussgängerinnen auch in Zukunft nicht auf den Flächen aufhalten, die für den motorisierten Verkehr vorgesehen sind. Dazu ist der Verkehr auf der Hauptstrasse einfach zu gross und die Fussgängermengen sind zu klein. Es bräuchte ein vielfach höheres Fussgängeraufkommen, tagsüber und abends, im Sommer und im Winter. Eine Trennung der Fussgängerbereiche von den Fahrbahnen ist im Zentrum sinnvoll und notwendig Das Zukunftsbild sieht darum für das Dorfzentrum unabhängig von der Variante das Prinzip der Verkehrsverlangsamung und des respektvollen Umgangs miteinander vor. Es soll eine Entschleunigung stattfinden. Unabhängig von der Signalisationsfrage und der Variante soll die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs im Dorfzentrum reduziert werden. Die Automobilisten sollen erkennen, dass hier ein Dorfzentrum ist. Die geplante Aufwertung, die Stärkung der Aufenthaltsnutzung und eine Erhöhung des Durchfahrtswiderstandes sollen dabei helfen. Fazit: Lassen wir das Auto häufiger stehen und gehen stattdessen zu Fuss oder nehmen das Velo
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