4 Tieftempogebiet Teufen

Departement
Bau und Umwelt
Tiefbauamt
Reduktion der Geschwindigkeit im Dorfzentrum
Kantonsstrassen Teufen
Verzeichnis der öffentlichen Strassen Teufen
12.1
Lustmühle
Niederteufen
12.3
12
90
.4
11
Teufen
46
Ausgangslage
27
.2
12
1
14.
Hochleistungsstrassen (HLS)
Hauptverkehrsstrassen (HVS)
Regionalverbindungsstrassen (RVS)
Teufen
Die Hauptstrasse durchs Dorf ist eine Kantonsstrasse und als blau
signalisierte Hauptverkehrsstrasse klassiert. Das heisst, es ist eine
verkehrsorientierte Strasse. Sie ist zudem Bestandteil des Schweizerischen
Hauptstrassennetzes (Strasse Nr. 447) und muss für den allgemeinen
Durchgangsverkehr offen gehalten werden.
Hinweis: Die Umfahrungsstrasse ist eine Hochleistungsstrasse und steht nicht
allen Verkehrsteilnehmenden offen. Landwirtschaftlicher Verkehr,
Langsamverkehr und anderer Verkehr, der nicht 80 km/h erreichen kann,
ist nicht zugelassen.
Aktuell beträgt der durchschnittliche tägliche Verkehr im Dorfzentrum auf der Hauptstrasse
ca. 5‘500 Fahrzeuge pro Tag. Davon ist über 85% Ziel-, Quell- und Binnenverkehr, also
hausgemachter Verkehr.
Plan Preisig AG, Teufen
Die angrenzenden und einmündenden Strassen sind entweder Gemeindestrassen oder
Strassen im privaten Eigentum. Es sind grossmehrheitlich siedlungsorientierte
Strassen. Die Gemeinde Teufen ist aktuell daran, die öffentlichen Strassen zu klassieren.
Verkehrsanordnungen auf Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen in privatem
Eigentum werden durch die Gemeindebehörde in Zusammenarbeit mit der
Verkehrspolizei verfügt.
Verkehrskonzept
2012
Verkehrsanordnungen auf Kantonsstrassen werden durch das Departement Bau und
Umwelt verfügt.
Das aktuelle Verkehrskonzept wurde nach einem
intensiven Prozess mit einer grossen Arbeitsgruppe im
Sommer 2012 fertiggestellt. Der Gemeinderat Teufen hat
die darin enthaltenen Ziele im Herbst 2012 verabschiedet.
Das Verkehrskonzept sieht eine Verkehrsberuhigung in
den Wohnquartieren mittels Einführung von
Tempo-30-Zonen in Kombination mit baulichen und
gestalterischen Massnahmen vor. In einer
Tempo-30-Zone gilt der Rechtsvortritt und
Fussgängerstreifen sind unzulässig. Nur in speziellen
Fällen kann ein Fussgängerstreifen auch in einer
Tempo-30-Zone markiert werden. Die Umsetzung soll
quartierbezogen erfolgen. Die Gemeinde übernimmt die
Federführung.
Plan Wälli AG, Herisau
Das Bild zeigt die Gebiete möglicher Tempo-30-Zonen.
Für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone muss ein
Verkehrsgutachten erstellt werden, welches die Ziele, die
Sicherheitsdefizite, das vorhandene
Geschwindigkeitsniveau und die geplanten baulichen und
signalisationstechnischen Massnahmen umfasst. Die
Zone muss mit Rechtsmittel publiziert werden. Nach
einem Jahr muss die Wirkung der Zone kontrolliert
werden. Wenn die angestrebten Ziele nicht erreicht
werden, muss nachgebessert werden.
Hinweis: Die Hauptstrasse kann wegen Bundesvorgaben nicht Bestandteil einer Tempo-30-Zone sein. Einzig wenn an die Hauptstrasse beidseitig
andere Tempo-30-Zonen grenzen, kann die Hauptstrasse in die Signalisation einbezogen werden. Es handelt sich dann um eine verkehrsorientierte
Strasse, auf der Tempo 30 angeordnet wird. Die Hauptstrasse wird nicht zu einer eigentlichen Tempo-30-Zonen-Strasse, sondern bleibt eine
hierarchisch übergeordnete und verkehrsorientierte Strasse. Die Hauptstrasse muss weiterhin vortrittsberechtigt bleiben und das grundsätzliche
Fussgängerstreifenverbot gilt nicht.
Zukunftsbild
und Dorfzentrum
Das Zukunftsbild postuliert drei Leitsätze, die zum Thema
Geschwindigkeit im Dorfzentrum mitspielen:
Raum für Begegnung
Sichere Bewegung
Vernetzte Angebote
Fussgängerinnen und Fussgänger sollen sich
im Dorfzentrum wohl fühlen. Sie sind nicht
einfach „langsamere Verkehrsmittel“, die
mittels Markierungen und anderer visueller
Mittel nach Belieben herumgeführt werden
können. Sie wollen spontan handelnde
Menschen sein, die aufgrund von
Sinneseindrücken reagieren, plötzlich stehen
bleiben, die Richtung wechseln etc.
Gleichwohl sollen die Fussgänger und
Fussgängerinnen auch in Zukunft nicht auf
den Flächen aufhalten, die für den
motorisierten Verkehr vorgesehen sind. Dazu
ist der Verkehr auf der Hauptstrasse einfach zu
gross und die Fussgängermengen sind zu
klein. Es bräuchte ein vielfach höheres
Fussgängeraufkommen, tagsüber und abends,
im Sommer und im Winter. Eine Trennung der
Fussgängerbereiche von den Fahrbahnen ist
im Zentrum sinnvoll und notwendig
Das Zukunftsbild sieht darum für das
Dorfzentrum unabhängig von der Variante das
Prinzip der Verkehrsverlangsamung und des
respektvollen Umgangs miteinander vor. Es
soll eine Entschleunigung stattfinden.
Unabhängig von der Signalisationsfrage und
der Variante soll die Geschwindigkeit des
motorisierten Verkehrs im Dorfzentrum
reduziert werden. Die Automobilisten sollen
erkennen, dass hier ein Dorfzentrum ist. Die
geplante Aufwertung, die Stärkung der
Aufenthaltsnutzung und eine Erhöhung des
Durchfahrtswiderstandes sollen dabei helfen.
Fazit: Lassen wir das Auto häufiger stehen und gehen stattdessen zu Fuss oder nehmen das Velo