Rechtsanwälte & Kanzleien Sortiert nach Interessenschwerpunkten ... ganz in Ihrer Nähe Sozialrecht KANZLEI Bürogemeinschaft Bieker & Mosbacher Rechtsanwälte Dr. med. Gaidzik Rechtsanwaltskanzlei Schrewe Strafrecht KANZLEI ANSPRECHPARTNER ADRESSE TEL./FAX/INTERNET Tina Mosbacher Werler Str. 113/115 Dirk Brinkmann Fachanwalt für Sozialrecht Peter Schrewe Hafenstraße 14 59067 Hamm Bahnhofstraße 3 59065 Hamm Fachanwältin f. Familien- u. Sozialrecht 59063 Hamm Fachanwalt für Sozialrecht Norbert Velser Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwälte Dr. med. Gaidzik Anke Richter Fachanwältin für Strafrecht Hammer Str. 146 59075 Hamm Hafenstraße 14 59067 Hamm [email protected] Tel. 02381/20500 www.rechtsanwalt-schrewe.de Verkehrsrecht KANZLEI Rechtsanwaltskanzlei Brinkkötter KANZLEI [email protected] Verwaltungsrecht ANSPRECHPARTNER ADRESSE Eugen Brinkkötter Rechtsanwaltskanzlei Kahlert Padberg Westenwall 10/Ritterpassage Tel. 02381/9723970 59065 Hamm Willy-Brandt-Platz 9 59065 Hamm Fax 02381/9723977 Tel. 02381/9199-141 kahlert-padberg.de Dr. Eckart Pfau, LL.M (London) Versicherungsrecht echt Rechtsanwälte und Kanzleien stellen sich vor Tel. 02381/9199-141 kahlert-padberg.de Hafenstraße 14 59067 Hamm Tel. 02381/94301-0 [email protected] ANSPRECHPARTNER ADRESSE TEL./FAX/INTERNET Dr. Michael Klostermann Willy-Brandt-Platz 9 Fachanwalt für Verwaltungsrecht 59065 Hamm Tel. 02381/9199-251 kahlert-padberg.de Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht KANZLEI TEL./FAX/INTERNET Rechtsanwaltskanzlei Kahlert Padberg ANSPRECHPARTNER ADRESSE TEL./FAX/INTERNET Thiemo Loof Willy-Brandt-Platz 9 Fachanwalt f. Gewerblichen Rechtsschutz 59065 Hamm Tel. 02381/9199-261 kahlert-padberg.de Westenwall 10/Ritterpassage Tel. 02381/9723970 59065 Hamm Fax 02381/9723977 Westfälischer Anzeiger „Rechtsanwälte & Kanzleien in Ihrer Nähe“ finden Sie wöchentlich in Ihrer Zeitung. Medienberatung: Bettina Steube / Tel.: 023 81/105-253 / Fax 023 81/105-192 / E-Mail: [email protected] Ihr gutes R [email protected] ANSPRECHPARTNER ADRESSE TEL./FAX/INTERNET Rechtsanwälte Dr. med. Gaidzik ANSPRECHPARTNER ADRESSE TEL./FAX/INTERNET Sebastian Asshoff Fachanwalt für Verkehrsrecht Tel. 02381/9 11 01 www.demnitz-bockel.de Tel. 02381/94301-0 Versicherungsrecht KANZLEI Eugen Brinkkötter TEL./FAX/INTERNET Jobst Demnitz Schillerstr. 7 Fachanwalt f. Verkehrsrecht 59065 Hamm Hafenstraße 14 Anke Richter Fachanwältin für Verkehrsrecht 59067 Hamm Sebastian Asshoff Willy-Brandt-Platz 9 Fachanwalt für Verkehrsrecht 59065 Hamm Tel. 02381/9434880 Fax 02381/9434889 Tel. 02381/94301-0 Verkehrsstrafrecht Rechtsanwaltskanzlei Brinkkötter Rechtsanwaltskanzlei Kahlert Padberg ANSPRECHPARTNER ADRESSE Kanzlei Demnitz & Bockel Rechtsanwälte Dr. med. Gaidzik Rechtsanwaltskanzlei Kahlert Padberg Tel. 02381/4364499 www.kanzlei-mosbacher.de Tel. 02381/94301-0 ANSPRECHPARTNER ADRESSE TEL./FAX/INTERNET ETL Rechtsanwälte KANZLEI Verkehrsrecht KANZLEI Der VW-Skandal und die kaufrechtlichen Möglichkeiten für den Käufer Die deutsche Autoindustrie wird gegenwärtig überschatten von einem der größten Skandale ihrer Geschichte. Der VW Konzern soll massiv Abgaswerte bei Diesel-Fahrzeugen manipuliert haben, um die strengen Grenzwerte einhalten zu können. Es geht insgesamt weltweit um 5 Millionen Autos, davon 2,8 Millionen in Deutschland. In Deutschland sind wohl u. a. betroffen der Golf VI, der Passat in 7. Generation und die 1. Generation des Tiguan-Dieselmotor EA 189, Audi-Modellreihen A1, A3, A4 und A6 mit dem Dieselmotor EA 189). Welche Rechte hat nun der Käufer eines derartigen Fahrzeugs? Ebenso wie der Kraftstoffverbrauch, so sind die Angaben über den CO2-Verbrauch Pflichtangaben nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordung (EnVKV). Regelmäßig werden diese Angaben unmittelbar im Kaufvertrag hinterlegt oder sie ergeben sich aus den Angaben in dem Verkaufsprospekt zu dem jeweiligen Fahrzeug. Kann das betreffende Fahrzeug - wovon auszugehen sein wird - die vereinbarten Abgaswerte nicht reproduzieren, so dürfte ein Mangel im Rechtssinne vorliegen, der Gewährleistungsrechte eröffnet. Das OLG Hamm hat in der Entscheidung vom 07.02.2013, Az. I-28 U 94/12, zu abweichenden Kraftstoffverbrauchswerten wie folgt ausgeführt: „Der Käufer kann erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar sind.“ Der Kunde hat dann zu prüfen, ob Ansprüche nicht verjährt sind. Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren ab Übergabe der Sache. Die Verjährung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Jahr ab Übergabe reduziert werden. Hier ist also ein Blick in den Kaufvertrag erforderlich. Anders ist es, wenn der Verkäufer arglistig getäuscht hat. Gegenwärtig scheint es so zu sein, dass der Konzern VW bereits seit Längerem Kenntnis über die Manipulation hatte. Nimmt man dann noch an, dass sich der Käufer auch getäuscht fühlt, weil er ein umweltfreundliches DieselFahrzeug kaufen wollte, das Fahrzeug aber tatsächlich nicht so umweltfreundlich ist, weil die Testergebnisse manipuliert wurden, so kann eine arglistige Täuschung zumindest nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Käufer direkt vom Hersteller gekauft hat, also beispielsweise über die Niederlassung. Hat der Kunde beim Händler gekauft, sieht es anders aus, selbst wenn man den Händler als „verlängerten Arm des Herstellers“ ansieht. Kannte er die Manipulation nicht, so kann er auch nicht täuschen. Ließe sich eine Täuschung begründen, so würde abweichend die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gelten. Der Beginn der Verjährungsfrist setzt voraus, dass der Käufer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangen konnte. Stellt man also auf die nun mit der Presse veröffentlichten Tatsachen ab, so könnte jetzt an den Beginn der Verjährungsfrist gedacht werden. Die arglistige Täuschung wäre jedoch vom Käufer zu beweisen. Liegt ein Mangel vor und kann eine Verjährung verneint werden, so hat der Käufer den Verkäufer zunächst zur Nachbesserung aufzufordern. Der Käufer hat dem Verkäufer das Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen. Wie in konkret die Mängelbeseitigung aussehen könnte, erscheint noch völlig offen. Jedenfalls hat der Verkäufer das Fahrzeug so nachzubessern, dass der vertraglich vereinbarte Ausstoßwert reproduzierbar ist, also das Fahrzeug dem vertraglich geschuldeten Zustand entspricht. Versucht der Verkäufer zweimal vergeblich nachzubessern oder verweigert er die Überprüfung des Mangels, so stehen dem Käufer weitere Rechte zu. Er kann von dem Vertrag zu- Sebastian Asshoff Fachanwalt für Verkehrsund Versicherungsrecht rücktreten, wenn der Mangel erheblich ist. Beim Kfz-Kauf hat sich die herrschende Meinung durchgesetzt, dass der Mangel dann erheblich sei, wenn die Beseitigung 10 % des Anschaffungspreises ausmache. Geht man davon aus, dass die Verbrauchswerte nur durch Einbau eines Ersatzmotors oder einer neuen Abgasanlage auf den vertraglich vereinbarten Wert gebracht werden können, so muss wohl von einem erheblichen Mangel ausgegangen werden, der zum Rücktritt berechtigt. Sollte jedoch nur ein Softwareupdate erforderlich sein, um tatsächlich die vereinbarten Werte reproduzieren zu können, so wäre eine Erheblichkeit zumindest zu hinterfragen. Dann käme es auf den Kostenumfang des Updates und des Eingriffs in das Fahrzeug an. Dieses Update darf natrülich nicht auf Kosten anderer Parameter (Leistung) erfolgen, was wiederum eine Mangelhaftigekeit begründen würde. Ebenso wäre es Rahmen eines Schadensersatzes möglich, die Kosten dieser Reparatur erstattet zu verlangen. Auch die Minderung des Kaufpreises wäre möglich. Wie sich ein Minderwert jedoch darstellt, müsste im Zweifel ein Sachverständiger festlegen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung. Dazu gilt das oben Gesagte. Da dies aufgrund der derzeitig noch frischen Berichterstattung nur ein Überblick über Ansprüche dem Grunde nach sein kann, lassen Sie sich gerne bei uns beraten.
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