DE - NI vo -EUROPCAR - PAI

Schutz für Fahrer und Insassen der Fahrzeuge von Europcar Überblick
über den Versicherungsschutz der Police EUROPCAR "PAI"
in Form eines Informationsblatts gemäß § 4 VVG-InfoV
Vertrag AXA Corporate Solutions Nr. XFR0078448GP
Versicherungsnehmer: Europcar International
sowohl für sich als auch für seine in den sonderbedingungen aufgelisteten standorte
ÜBERSCHRIFT I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 1 - DEFINITIONEN
Jeder in diesem Dokument verwendete Begriff hat,
wenn er groß geschrieben ist, folgende Bedeutung:
UNFALL
Jede
unfreiwillige
Körperschädigung,
die
ein
VERSICHERTER erleidet und die durch eine plötzliche
und unerwartete Einwirkung von außen entsteht.
Zu einem UNFALL zählen:
Direkt durch einen versicherten UNFALL
verursachte Infektionen.
Vergiftungen und Körperverletzungen durch
unabsichtliche
Aufnahme giftiger oder ätzender Substanzen.
Ersticken durch unvorhergesehene Einwirkung
von Gas oder Rauch, Ertrinken.
VERKEHRSUNFALL
Ein UNFALL, der sich auf einer Straße, einer
Landstraße oder Autobahn ereignet und allgemein an
irgendeinem Ort, der für Motorfahrzeuge freigegeben ist,
und an dem ein Fahrer, ein Insasse ein Fußgänger oder
ein Fahrzeug beteiligt ist.
VERSICHERTE(R)
Der Mieter des gemieteten Fahrzeugs und allgemein
jede Person, die das Fahrzeug mit Genehmigung des
Mieters und des VERSICHERUNGSNEHMERS führt,
sowie alle Insassen, die kostenlos transportiert werden.
Der Mieter ist die Person, die beim
VERSICHERUNGSNEHMER ein Fahrzeug durch
Abschluss eines Mietvertrags gemietet hat.
Beim gemieteten Fahrzeug handelt es sich um
ein motorisiertes Landfahrzeug, das vom
VERSICHERUNGSNEHMER kurzzeitig vermietet
wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Fahrzeuge
auch:
ausgeliehen und/oder innerhalb des Netzwerks
verlegt werden können,
ohne Vermietung verwendet werden können, egal
ob es sich um ein Dienstfahrzeug handelt oder
nicht,
ihre Nutzung dann einer kurzzeitigen Vermietung
gleichgestellt ist.
VERSICHERER
AXA Corporate Solutions Assurance
4, Rue Jules Lefebvre - 75426 Paris Cedex 09, France
Société Anonyme de droit français, régie par le code
des Assurances au capital de 190 069 080 €
399 227 354 RCS Paris TVA intracommunautaire
n° FR 85 399 227 354
Opérations d’assurance et de réassurance exonérées
de TVA – art 261-C cgi
BEGÜNSTIGTE(R)
Die Person, die im von einem SCHADENSFALL
verursachten TODESFALL vom VERSICHERER den
Schadensersatz erhält. BEGÜNSTIGTER ist in
nachfolgender, absteigender Prioritätsreihenfolge:
Der
zum
Zeitpunkt
des
TODESFALLS
überlebende, weder durch ein definitives Urteil
geschiedene
noch
getrennt
lebende
EHEPARTNER oder Partner mit geltender
eingetragener Lebenspartnerschaft.
Ansonsten seine geborenen oder ungeborenen,
lebenden Kinder oder Mündel zu gleichen Teilen
sowie vom verstorbenen VERSICHERTEN
adoptierte Kinder.
Ansonsten seine Erben zu gleichen Teilen.
Der VERSICHERTE besitzt das Recht, den
BEGÜNSTIGTEN seiner Wahl zu bezeichnen oder
einen BEGÜNSTIGTEN durch einen anderen zu
ersetzen.
ENDE DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
Auf jeden Fall endet der Versicherungsschutz für jeden
VERSICHERTEN am Datum der VERTRAGSauflösung.
EHEPARTNER
Unter EHEPARTNER ist zu verstehen:
Die Person, die mit dem VERSICHERTEN durch
Heirat verbunden ist und nicht gerichtlich von ihm
getrennt wurde.
Der Lebenspartner: Es handelt sich um die
Person, die mit dem VERSICHERTEN eheähnlich
in derselben Interessengemeinschaft wie ein
verheiratetes Paar lebt.
PRÄMIE
Vom VERSICHERUNGSNEHMER für den
VERSICHERER
gewährten Versicherungsschutz gezahlter Betrag.
Informationsblatt – Vertrag EUROPCAR "PAI" AXA CS Police XFR0078448GP
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vom
DATUM DES INKRAFTTRETENS
Datum, ab dem der Versicherungsschutz
VERTRAGS wirksam wird.
des
TODESFALL
Der Tod des VERSICHERTEN infolge eines UNFALLS
und innerhalb von maximal vierundzwanzig (24)
Monaten nach dem Datum des UNFALLS.
VERLUST DES LEISTUNGSFREIHEIT
Wegfall des Anspruchs auf den von diesem VERTRAG
vorgesehenen
Versicherungsschutz
durch
Nichteinhaltung der ihnen obliegenden Pflichten durch
den
VERSICHERUNGSNEHMER
oder
den
VERSICHERTEN.
HAUPTFÄLLIGKEIT
Das im VERTRAG angegebene Datum, zu dem der
VERSICHERUNGSNEHMER oder der VERSICHERTE
den VERTRAG unter Einhaltung einer Frist von zwei
Monaten kündigen kann.
GELTUNGSBEREICH
Länder, die auf der grünen Karte des Fahrzeugs des
VERSICHERUNGSNEHMERS angegeben sind.
KAPITEL
2
ANWENDUNGSBEREICH
DES
VERSICHERUNGSSCHUTZES
Der Versicherungsschutz dieses VERTRAGS gilt für alle
versicherungsfähigen Personen, die nur als Fahrer aus
beruflichen und/oder privaten Gründen Platz in
Landfahrzeugen genommen haben und Inhaber eines
Führerscheins sind, oder, wenn dies einschließen
während einer Reise, als Insassen dort Platz
genommen haben.
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der
Grenzen der Gebiete, die auf der grünen Karte
der Fahrzeuge hinsichtlich der Länder angegeben
wurden, in denen die grüne Karte nicht für
ungültig erklärt wurde.
Er greift bei UNFALL mit Körperschaden, dessen
Opfer der VERSICHERTE sein könnte, während
des
gesamten
Gültigkeitszeitraums
des
Mietvertrags, während er:
AUSSCHLUSS
Was nicht vom VERTRAG gedeckt wird.
SELBSTBEHALT
Es handelt sich entweder:
um
einen vom
VERSICHERER pauschal
festgelegten Betrag, der im Falle einer
Entschädigung vom VERSICHERUNGSNEHMER
oder VERSICHERTEN zu tragen bleibt.
um einen Prozentsatz, über dem Entschädigungen
gewährt werden.
oder um eine Anzahl Tage oder Monate, nach
deren Ablauf die Entschädigungen gewährt
werden.
DAUERHAFTE VOLL- ODER TEILINVALIDITÄT
Definitive vollständige oder teilweise Verringerung
bestimmter
körperlicher,
geistiger
und/oder
psychosensorischer Funktionen eines VERSICHERTEN
infolge eines UNFALLS.
KRANKHEIT
Jede bedeutende und stabilisierte Verschlechterung des
Gesundheitszustands, die von einer zuständigen
medizinischen Behörde festgestellt wird.
ENTSCHÄDIGUNGSZEITRAUM
Maximaler Zeitraum, während dem der VERSICHERER
Entschädigungen zahlt.
SCHADENSFALL
Das Auftreten eines VERKEHRSUNFALLS, das zur
Anwendung
des
Versicherungsschutzes
des
VERTRAGS führt.
VERSICHERUNGSNEHMER
Europcar International - 2 rue René Caudron – Bat OP
78960 Voisin le Bretonneux – France
-
-
einen Platz im vermieteten Fahrzeug
einnimmt, einsteigt oder aussteigt, an
dessen Inbetriebnahme oder unterwegs
an dessen Reparatur beteiligt ist,
nach einem VERKEHRSUNFALL freiwillig
Hilfe leistet.
Die Gültigkeit der Deckung entspricht den Daten auf
Ihrer Wagen-Mietrechnung mit einem Maximum von 120
aufeinanderfolgenden Tagen an.
ÜBERSCHRIFT
II
ART
VERSICHERUNGSSCHUTZES
UND
HÖHE
DES
Für die Anwendung der Bestimmungen, Pflichten und
AUSSCHLÜSSE dieses Dokuments wird nur der
Versicherungsschutz berücksichtigt, der speziell in des
VERTRAGS sowie in der Anlage zum Überblick über
den
Versicherungsschutz
in
Form
eines
Informationsblatts erwähnt wird.
A. TODESFALLSCHUTZ NACH EINEM UNFALL:
Wenn ein VERSICHERTER einen UNFALL erleidet und
innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach dessen
Eintreten an dessen Folgen verstirbt, zahlt der
VERSICHERER den sowie in der Anlage zum
Informationsblatt angegebenen Betrag an den
BEGÜNSTIGTEN.
VERSCHWINDEN
Wenn der Körper des VERSICHERTEN infolge des
Verschwindens
oder
der
Zerstörung
des
Transportmittels, in dem er reiste, nicht gefunden wird,
wird der Tod nach Ablauf einer Frist von einem Jahr ab
dem Tag des UNFALLS angenommen.
Der Versicherungsschutz greift bei Vorlage eines
Sterbeurkunde Urteils, das den Tod feststellt.
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Wenn nach Auszahlung des Kapitals an den
BEGÜNSTIGTEN jedoch irgendwann bewiesen wird,
dass der VERSICHERTE immer noch am Leben ist,
muss die unter Annahme des Todes ausgezahlte
Summe vom BEGÜNSTIGTEN vollständig mit Zinsen
zum gesetzlichen Satz an den VERSICHERER
zurückerstattet werden. Der VERSICHERTE bürgt dabei
für diese Rückerstattung.
B. VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI DAUERHAFTER VOLLODER TEILINVALIDITÄT INFOLGE EINES UNFALLS:
Wenn ein VERSICHERTER einen UNFALL erleidet und
feststeht, dass er infolgedessen Voll- oder Teilinvalide
bleibt,
zahlt
der
VERSICHERER
an
den
VERSICHERTEN einen Betrag, der sich durch
Multiplikation des in den SONDERBEDINGUNGEN
sowie in der Anlage zum Überblick über den
Versicherungsschutz in Form eines Informationsblatts
angegebenen Betrags mit dem Invaliditätsgrad, wie er
im Leitfaden der Europäischen Tabelle zur Bewertung
der
Beeinträchtigung
der
physischen
und
psychischen Integrität angegeben ist, ergibt.
Die
Entschädigung
wird
am
Datum
der
KONSOLIDIERUNG ermittelt.
Der Invaliditätsgrad wird festgelegt, sobald der Zustand
des VERSICHERTEN konsolidiert ist, spätestens nach
Ablauf einer Frist von zwei Jahren nach dem
UNFALLdatum
Der anatomische Verlust von Gliedmaßen oder
Organen, deren Funktion bereits vor dem UNFALL nicht
mehr vorhanden war, kann zu keiner Entschädigung
führen.
Verletzungen von bereits vor dem UNFALL invaliden
Gliedmaßen oder Organen werden nur hinsichtlich der
Differenz zwischen dem Zustand vor und nach dem
UNFALL entschädigt.
Die Bewertung von Verletzungen von Gliedmaßen oder
Organen kann von der zuvor existierenden Invalidität
anderer Gliedmaßen oder Organe nicht beeinflusst
werden.
Wenn mehrere Gliedmaßen oder Organe vom gleichen
UNFALL betroffen sind, werden die Invaliditätsgrade
kumuliert, ohne einhundert Prozent überschreiten zu
können.
Im TODESFALL infolge eines UNFALLS vor
definitiver KONSOLIDIERUNG der Invalidität wird
das Todesfallkapital nach Abzug etwaiger im
Rahmen
der
Invalidität
gezahlter
Beträge
ausgezahlt.
Die Versicherungsleistungen "TODESFALL infolge
eines UNFALLS" und "DAUERHAFTE VOLL- ODER
TEILINVALIDITÄT infolge eines UNFALLS" werden
nicht kumuliert, wenn sie die Folge desselben
SCHADENSFALLS sind.
Deckungslimit Verwendung des Sicherheitsgurts: Wenn
bewiesen ist, dass zum Zeitpunkt des UNFALLS
kein Sicherheitsgurt angelegt war, werden die
Versicherungsleistungen im TODESFALLS und bei
Invalidität, wie sie vorstehend definiert sind, um
dreiunddreißig Prozent (33%) verringert.
C MEDIZINISCHE KOSTEN IM FALLE EINES UNFALLS:
Dieser Versicherungsschutz gilt bis zum einem Limit von
Leistungstabelle
je
SCHADENSFALL
und
je
VERSICHERTEM (für jede Person im Fahrzeug,
einschließlich dem Fahrer) im Falle eines UNFALLS und
übernimmt die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt
sowie die Arztkosten, die pharmazeutischen Kosten, die
Kosten für eine Radiographie und medizinische
Analysen nach Abzug der Erstattungen der
Sozialversicherung oder eines gleichwertigen Systems
für Gesundheitskosten und jeder weiteren Stelle, die
Gesundheitskosten zurückerstattet oder ähnlichem.
All diese Kosten dürfen nur von einem gesetzlich für die
Ausübung seines Berufs zugelassenen, praktizierenden
Arzt verschrieben werden, der die in dem Land, in dem
er seinen Beruf ausübt.
Der VERSICHERER erstattet dem VERSICHERTEN die
medizinischen Kosten gegen Vorlage aller Belege.
Die Kosten für Zahnbehandlungen infolge eines
versicherten UNFALLS sind begrenzt auf dreihundert
Euro
(300
€)
pro
Zahn
maximal
zweitausendfünfhundert Euro (2 500 €) pro
SCHADENSFALL.
Die Kosten für eine Augen-, Zahn- und Ohrprothese
infolge eines versicherten UNFALLS sind begrenzt auf
fünfhundert Euro (500 €) pro Prothese.
Deckungslimit Verwendung eines Sicherheitsgurts:
Wenn bewiesen ist, dass zum Zeitpunkt des
UNFALLS kein Sicherheitsgurt angelegt war, werden
die Versicherungsleistungen für medizinische
Kosten, wie sie vorstehend definiert sind, um
dreiunddreißig Prozent (33%) verringert.
Spezielle
AUSSCHLÜSSE
für
den
Versicherungsschutz gegen medizinische Kosten
infolge eines UNFALLS:
Neben den allgemeinen AUSSCHLÜSSEN der
Allgemeinen
Bedingungen
sind
auch
ausgeschlossen:
- Kosten für eine funktionelle Prothese und/oder
infolge einer KRANKHEIT.
- Kosten für Zahnbehandlungen, die nicht als
Folge eines UNFALLS entstehen.
- Kosten für Augenoptik, die nicht als Folge eines
UNFALLS entstehen.
- Kosten für Thermalkuren und Aufenthalte in
Erholungsheimen.
- Rehabilitationskosten.
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-
-
Kosten, die durch einen UNFALL oder eine
KRANKHEIT verursacht werden, deren erste
Feststellung vor dem Inkrafttreten der Miete
eines
Fahrzeugs
des
VERSICHERUNGSNEHMERS
durch
den
VERSICHERTEN liegt.
Kosten für eine Geburt oder Schwangerschaft
Kosten für eine vor dem Inkrafttreten der Miete
eines
Fahrzeugs
des
VERSICHERUNGSNEHMERS
durch
den
VERSICHERTEN verschriebene Behandlung.
D. - VERSICHERTES EREIGNIS MIT MEHREREN
BETEILIGTEN
Sollte
der
Versicherungsschutz
für
mehrere
VERSICHERTE Anwendung finden, die Opfer
desselben UNFALL waren, der durch das gleiche
Ereignis verursacht wurde, beschränkt sich die
Entschädigungszahlung des VERSICHERERS auf die
laut den Herstellerspezifikationen des gemieteten
Fahrzeugs maximal vorgesehene Plätzezahl.
Bei Überschreitung der Insassenzahl wird die
Gesamtentschädigung proportional auf alle Insassen
dieses Fahrzeugs aufgeteilt und gemäß dem für jeden
von ihnen garantierten Kapital anteilsmäßig ausgezahlt.
Es wird vermerkt, dass Kinder unter 4 Jahren für die
Berechnung der Insassenzahl nicht berücksichtigt
werden und dass Kinder zwischen 4 und 10 Jahren als
halber Platz gezählt werden.
ÜBERSCHRIFT IIII - AUSSCHLÜSSE
FÜR
ALLE
VERSICHERUNGSDECKUNGEN
GELTENDE AUSSCHLÜSSE
Ausgeschlossen sind Schadensfälle:
- Die vom VERSICHERTEN absichtlich verursacht
oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
- Die von einer KRANKHEIT verursacht wurden.
- Die durch Fahren irgendeiner Fahrzeugart bei
Nichtbesitz eines gültigen Führerscheins für
das Fahren des betroffenen Fahrzeugs
entstanden.
- Die durch Fahren irgendeiner Fahrzeugart bei
Trunkenheit mit einem Alkoholspiegel, der dem
gesetzlich in dem Land, in dem der UNFALL
stattfand, erlaubten entspricht oder höher liegt,
entstanden sind.
- Die durch den Konsum von nicht ärztlich
verschriebenen Drogen, Betäubungsmitteln
oder Beruhigungsmitteln oder das Fahren
irgendeiner
Fahrzeugart,
während
der
VERSICHERTE unter der Wirkung von ärztlich
verschriebenen Drogen, Betäubungsmittel oder
Beruhigungsmittel
stand,
deren
Gebrauchsanweisung das Führen jeglicher
Fahrzeugart verbietet, entstanden sind.
- Die durch den Suizid oder den Suizidversuch
oder
die
Selbstverstümmelung
des
VERSICHERTEN verursacht wurden.
- Die aus der Beteiligung des VERSICHERTEN an
Wetten jeder Art (außer sportlicher Wettkämpfe,
die im Rahmen von Verbänden autorisiert sind),
-
an Schlägereien (außer bei Notwehr) oder an
Verbrechen und Delikten resultieren.
Die aus der Ausübung eines Sports als Profi
sowie an der Teilnahme, auch als Amateur, an
Rennen mit Motorfahrzeugen resultieren.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schadensfälle:
- Die nach einem UNFALL auftreten, wenn
Infektionen
des
VERSICHERTEN
durch
menschliche
Intervention
nach
einem
versicherten UNFALL entstehen.
- Wenn der UNFALL durch einen medizinischen
UNFALL verursacht wird, der bei der
Behandlung eines versicherten UNFALLS
auftritt.
ÜBERSCHRIFT IV - MELDUNG, ERFORDERLICHE
DOKUMENTE
UND
REGULIERUNG
DER
SCHADENSFÄLLE
KAPITEL 1 - VERLUST DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
GEMEINSAMER
VERLUST
ALLER
VERSICHERUNGSDECKUNGEN (Leistungsfreiheit)
- Keine Entschädigung wird gezahlt für dem
VERSICHERER vorsätzlich mehr als fünf Tage
nach ihrem Auftreten gemeldete Schadensfälle.
- Der
VERSICHERUNGSNEHMER
oder
der
VERSICHERTE, der in der Absicht, den
VERSICHERER zu täuschen, absichtlich falsche
Informationen oder falsche oder veränderte
Dokumente liefert, verliert jeglichen Anspruch
auf
die
Versicherungsleistung
für
den
betroffenen SCHADENSFALL.
- Es müssen unverzüglich alle zweckdienlichen
Maßnahmen getroffen werden, um die Folgen
des SCHADENSFALLS zu begrenzen und die
Wiederherstellung
des
Garantiedecke
Versicherung zu beschleunigen, der sich der
medizinischen Behandlung unterziehen muss,
die sein Zustand erfordert.
KAPITEL 2 - ZU LIEFERNDE DOKUMENTE
Die Meldeunterlagen zum SCHADENSFALL müssen
per Einschreiben an folgende Adresse gesandt werden:
Informationsblatt – Vertrag EUROPCAR "PAI" AXA CS Police XFR0078448GP
TSM Assistance
c/o AXA Corporate Solutions
Service Sinistres Assurances Europcar AXA CS
2 cours de Rive - 1204 Genève - SUISSE
Oder per e-mail an:
:[email protected]
Phone + 41 22 819 44 58
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1. FÜR ALLE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
Die
entsprechende
VERTRAGSnummer
XFR0078448GP.
Neben den vorstehenden und in den Allgemeinen
Bedingungen genannten Bestimmungen vereinbaren die
Parteien,
dass
der
VERSICHERTE
im
SCHADENSFALL, wenn kein Fall höherer Gewalt
vorliegt, innerhalb von 5 Tagen eine Schadensmeldung
an die AXA Corporate Solutions richten und dabei alle
erforderlichen Belege vorlegen muss, insbesondere
z.B.:
-
-
-
-
Eine
Kopie
des
Mietvertrags
des
vom
VERSICHERTEN
beim
VERSICHERUNGSNEHMER
gemieteten
Fahrzeugs,
Eine
Kopie der
einvernehmlichen
Tatbestandsaufnahme (wenn es sich um einen
UNFALL oder Brand handelt) oder eines Originals
der innerhalb von 48 Stunden gemachten Anzeige
(bei einem Diebstahl)
Eine
schriftliche
Erklärung
zu
den
UNFALLumständen, den Namen der Zeugen und
gegebenenfalls die Identität der Behörde, die das
Protokoll erstellt hat, wenn ein Protokoll erstellt
wurde,
Im Falle von Invalidität ein ärztliches Attest, das die
Verletzungen beschreibt,
Im TODESFALL die Sterbeurkunde und die
Dokumente,
die
die
Eigenschaft
als
BEGÜNSTIGTER feststellen.
Der VERSICHERTE oder BEGÜNSTIGTE, der in der
Absicht, den VERSICHERER zu täuschen, absichtlich
falsche Informationen oder falsche oder veränderte
Dokumente liefert, verliert jeglichen Anspruch auf die
Versicherungsleistung
für
den
betroffenen
SCHADENSFALL.
Es müssen unverzüglich alle zweckdienlichen
Maßnahmen getroffen werden, um die Folgen des
SCHADENSFALLS
zu
begrenzen
und
die
Wiederherstellung
des
VERSICHERTEN
zu
beschleunigen, der sich der medizinischen Behandlung
unterziehen muss, die sein Zustand erfordert.
2.
FÜR
DEN
VERSICHERUNGSSCHUTZ
FÜR
MEDIZINISCHE KOSTEN
Der VERSICHERUNGSNEHMER, der VERSICHERTE
oder seine Rechtsnachfolger verpflichten sich, alle
erforderlichen Schritte zu unternehmen, um diese
Kosten (ganz oder teilweise) von der Sozialversicherung
oder
dem
entsprechenden
System
für
Gesundheitskosten oder einer zusätzlichen Stelle für die
Erstattung von Gesundheitskosten oder ähnlichem, von
der der VERSICHERTE profitiert, erstattet zu
bekommen.
Der VERSICHERER vervollständigt die von der
Sozialversicherung oder dem entsprechenden System
für Gesundheitskosten oder einer zusätzlichen Stelle für
die Erstattung von Gesundheitskosten oder ähnlichem,
von der der VERSICHERTE profitiert, erstatteten
Kosten.
Die Erstattung medizinischer Kosten erfolgt gegen
Vorlage eines ärztlichen Attests, der Krankenblätter,
Krankenhausrechnungen,
Arzthonorarrechnungen,
Aufstellungen der Sozialversicherung oder des
entsprechenden Systems für Gesundheitskosten oder
einer zusätzlichen Stelle für die Erstattung von
Gesundheitskosten oder ähnlichem, sowie der
Abrechnungen zu Erstattungen, die der VERSICHERTE
erhalten hat, durch den VERSICHERTEN oder den
VERSICHERUNGSNEHMER.
ÜBERSCHRIFT V - SONDERBESTIMMUNGEN
ENTSCHÄDIGUNGEN DER VERSICHERTEN ODER
BEGÜNSTIGTEN
Wenn der VERSICHERTE oder der Begünstige (bei
dessen Tod oder Verschwinden) in einem Gebiet
wohnhaft ist, in dem der VERSICHERER nicht
autorisiert ist, zu intervenieren und/oder eine Leistung
zu erbringen, und wenn keine lokal abgeschlossene
Versicherungspolice besteht, um den VERSICHERTEN
zu decken, zahlt der VERSICHERER die im Rahmen
der
abgeschlossenen
Versicherungsleistung(en)
geschuldete Entschädigung gegen vorherige Quittung
an den VERSICHERUNGSNEHMER. Dieser besitzt
dann die Pflicht, diese Entschädigung an den
VERSICHERTEN weiterzuleiten.
BESCHWERDEVERFAHEN
Ombudsmann
Unser
Unternehmen
ist
Mitglied
im
Verein
Versicherungs- Ombudsmann e.V. Sie können damit
das
kostenlose
außergerichtliche
Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen.
Der Versicherungs-Ombudsmann kann Beschwerden
bis zu einem Streitwert von z.Zt. € 100.000,-behandeln.
Wir verpflichten uns, bei Entscheidungen bis zu einer
Höhe von € 10.000,-- auf die Anrufung eines Gerichts zu
verzichten
und
den
Schlichterspruch
des
Ombudsmannes anzuerkennen.
Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten bleibt für
Sie hiervon unberührt.
Der Versicherungs-Ombudsmann ist zu erreichen unter
[email protected]
Postfach 080632, 10006 Berlin. Aufsichtsbehörde
Sie könnenBeschwerdenauch an diezuständige
Aufsichtsbehörde richten; es ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten bleibt für
Sie hiervon unberührt.
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Informationen zum Versicherer
4, Rue Jules Lefebvre - 75426 Paris Cedex 09, France
ÜBERSCHRIFT VI – DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Vorbemerkung
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch
mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV)
erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,
schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die
EDV einen besseren Schutz der
Versichertengemeinschaft
vor
missbräuchlichen
Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren.
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu
Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und
-nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere
Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene
eingewilligt hat.
Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung
stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung
eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen
Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur
Wahrung berechtigter
Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und
kein Grund zu der Annahme besteht, dass das
schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem
Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden
Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem
Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach
dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die
Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet
jedoch - außer in der Lebens- und Unfallversicherung schon mit Ablehnung des Antrags oder durch ihren
jederzeit möglichen Widerruf.
Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz
oder teilweise gestrichen, kommt es unter Umständen
nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder
ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung
kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem
begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen,
wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie
z.B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine
spezielle
Erlaubnis
des
Betroffenen
(Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-,
Krankenund
Unfallversicherung
(Personenversicherung) ist daher im Antrag bzw. in
Schaden-/
Leistungsanzeigen
auch
eine
Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche
Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung
nennen.
Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag
notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Antragsdaten,
z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum; Beruf.
Weiter werden zum
Vertrag
versicherungstechnische
Daten,
wie
Kundennummer
(Partnernummer),
Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag,
Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben
eines
Dritten,
z.B.
eines
Vermittlers,
eines
Sachverständigen
oder
eines
Arztes
geführt
(Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern
wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben
von Dritten, wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der
Berufsunfähigkeit,
die
Feststellung
Ihrer
Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder
bei
Ablauf
einer
Lebensversicherung
den
Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).
Datenübermittlung an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein
Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm
übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in
vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer
im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen
ebenfalls
entsprechende
versicherungstechnische
Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag,
Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und
Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre
Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und
Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die
dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer
weiterer
Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Daten übergeben.
Datenübermittlung an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der
Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
und im Schadenfall dem Versicherer alle für die
Einschätzung
des
Wagnisses
und
die
Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben.
Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und
Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige
andere Versicherungen (beantragte, bestehende,
abgelehnte
oder
gekündigte).
Um
Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
Widersprüche in den Angaben des Versicherten
aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen
zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es
erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu
bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu
erteilen.
Informationsblatt – Vertrag EUROPCAR "PAI" AXA CS Police XFR0078448GP
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Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen
(Doppelversicherungen,
gesetzlicher
Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen)
eines Austausches von personenbezogenen Daten
unter den Versicherern. Dabei werden Daten des
Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift,
Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und
des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie
Schadenhöhe und Schadentag.
Zentrale Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann
es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren
Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von
Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen
Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten
oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer
zu
beantworten.
Dazu
bestehen
zentrale
Hinweissysteme, die mit dem jeweiligen System verfolgt
werden
dürfen,
also
nur
soweit
bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel Unfallversicherer:
Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher
Obliegenheitsverletzung
im
Leistungsfall,
wegen
Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen,
außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer
nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf
Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von
Versicherungsmissbrauch.
Betreuung durch Versicherungsvermittler
In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie ggf.
durch einen Vermittler betreut. Vermittler in diesem Sinn
sind
neben
Einzelpersonen
auch
Vermittlungsgesellschaften.
Um
seine
Aufgaben
ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der
Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die
Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus
Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B.
Versicherungsnummer,
Beiträge,
Art
des
Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der
Versicherungsfälle
und
Höhe
von
Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck
von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung
können an den zuständigen Vermittler auch
Gesundheitsdaten übermittelt werden. Vermittler
verarbeiten
und
nutzen
selbst
diese
personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten
Beratung und Betreuung des Kunden.
Auch werden Sie von uns über Änderungen der
kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist
gesetzlich
und
vertraglich
verpflichtet,
die
Bestimmungen des BDSG und seine besonderen
Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und
Datengeheimnis) zu beachten.
Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Sie
haben
als
Betroffener
nach
dem
Bundesdatenschutzgesetz
neben
dem
eingangs
erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie
unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer
Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer
Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an
den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres
Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen
auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung
wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten
stets an Ihren Versicherer.
4, Rue Jules Lefebvre - 75426 Paris Cedex 09, France
Société Anonyme de droit français, régie par le code des
Assurances au capital de 190 069 080 €
399 227 354
RCS
Paris
TVA
intracommunautaire
n° FR 85 399 227 354
Opérations d’assurance et de réassurance exonérées de TVA
– art 261-C cgi
Informationsblatt – Vertrag EUROPCAR "PAI" AXA CS Police XFR0078448GP
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ÜBERSCHRIFT VII - LEISTUNGSTABELLE
VERSICHERUNGSSCHUTZ "AXA CS "
des VERTRAGS Nr. XFR0078448GP mit der Bezeichnung "PAI"
In Abweichung von den Allgemeinen Bedingungen
sind auf den VERTRAG nur die nachstehenden Versicherungsdeckungen anzuwenden:
ART DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
A
TODESKAPITAL BEI UNFALL:
beschränkt auf die Beisetzungskosten für Kinder unter 18 Jahren:
B
C
BETRAG
50 000 Euro
bis zu maximal 10 000 Euro
KAPITAL BEI DAUERHAFTER VOLL- ODER TEILINVALIDITÄT DURCH
UNFALL
(Europäische Tabelle - ohne SELBSTBEHALT)
MEDIZINISCHE KOSTEN IM FALLE EINES UNFALLS
50 000 Euro
bis zu maximal 2 500 Euro
4, Rue Jules Lefebvre - 75426 Paris Cedex 09, France
Société Anonyme de droit français, régie par le code des Assurances au capital de 190 069 080 €
399 227 354 RCS Paris TVA intracommunautaire n° FR 85 3 99 227 354
Opérations d’assurance et de réassurance exonérées de TVA – art 261-C cgi
Informationsblatt – Vertrag EUROPCAR "PAI" AXA CS Police XFR0078448GP
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