Beschlüsse der HV der PALFINGER AG vom 09.03.2016

Beschlüsse der HV der PALFINGER AG vom 09.03.2016
1.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR
253.336.809,29 eine Dividende von EUR 0,39 je
(dividendenberechtigte) Aktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
Dividendenzahltag ist der 15.03. 2016; der Ex-Dividendentag ist der 11.03.2016.
Zusammen mit der gem § 54a AktG am 21.12.2015 bereits ausgezahlten Zwischendividende iHv EUR
0,18 ergäbe sich eine Gesamtdividende für 2015 von insgesamt EUR 0,57 je Aktie.
Der Beschluss wurde mit 100 % und damit mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.
Der Beschluss wurde mit 100 % und damit mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.
Der Beschluss wurde mit 99,1 % und damit mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
4. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Anwesenheitsentgelt für die von der Hauptversammlung
gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats („Kapitalvertreter“) für die Teilnahme an den Sitzungen des
Aufsichtsrats in der Höhe von EUR 2.500,-- pro Sitzung (bei physischer Teilnahme an einer Sitzung)
und die Vergütung für die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats
(„Kapitalvertreter“) für das Geschäftsjahr 2016 und die Folgejahre (sofern eine künftige
Hauptversammlung nichts anderes beschließt) folgendermaßen festzusetzen:
Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats
EUR 45.000,-für den Stellvertreter des Vorsitzenden
EUR 20.000,-und für jedes Aufsichtsratsmitglied
EUR 7.000,--.
Für jedes Ausschussmitglied je Ausschussmandat weiters
EUR 2.000,--.
Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses dem Organ nicht während des ganzen
Geschäftsjahres angehört haben, erfolgt die Auszahlung der Vergütung aliquot (berechnet auf
Monatsbasis).
Die genannten Beträge für das Anwesenheitsentgelt und die feste Vergütung sind beginnend mit dem
Geschäftsjahr 2017 (Basiszahl Jänner 2016) nach dem von der Statistik Austria verlautbarten
Verbraucherpreisindex 2010 (bei dessen Nichtverlautbarung nach einem allfälligen Nachfolgeindex)
wertgesichert. Anhand der jeweils für Jänner eines jeden Jahres zuletzt von der Statistik Austria
verlautbarten Monatsindexzahl und der Basiszahl Jänner 2016 bzw. der zuletzt für die Wertanpassung
maßgebenden Indexzahl ist eine etwaige Anpassung der Vergütung und des Sitzungsgeldes für das
gesamte laufende Geschäftsjahr vorzunehmen.
Der Beschluss wurde mit 99,9 % und damit mit der erforderlichen Mehrheit gefasst
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Sinne einer Empfehlung des Prüfungsausschusses, die Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Salzburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
Der Beschluss wurde mit 99,6 % und damit mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
6. Wahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ing. Mag. Hannes Palfinger, geb. 03.09.1973, mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen und zwar in Übereinstimmung
mit Punkt 10.2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hiebei wird das laufende Geschäftsjahr nicht
mitgerechnet. Für den Fall der Beibehaltung des gegenwärtigen Bilanzstichtages zum 31. Dezember
würde die Funktionsperiode des zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, auslaufen.
Der Beschluss wurde mit 97,8 % und damit mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Heinrich Dieter Kiener, geb. 24.07.1956, mit Wirkung ab Beendigung
dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen und zwar in Übereinstimmung mit Punkt 10.2
der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hiebei wird das laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet.
Für den Fall der Beibehaltung des gegenwärtigen Bilanzstichtages zum 31. Dezember würde die
Funktionsperiode des zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds mit Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, auslaufen.
Der Beschluss wurde mit 98,8 % und damit mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dawei Duan, geb. 22.05.1972, mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen und zwar in Übereinstimmung mit Punkt 10.2 der
Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hiebei wird das laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet.
Für den Fall der Beibehaltung des gegenwärtigen Bilanzstichtages zum 31. Dezember würde die
Funktionsperiode des zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds mit Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, auslaufen.
Der Beschluss wurde mit 99,6 % und damit mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Gerhard Rauch, geb. 19.07.1963, mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen und zwar in Übereinstimmung mit Punkt 10.2 der
Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hiebei wird das laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet.
Für den Fall der Beibehaltung des gegenwärtigen Bilanzstichtages zum 31. Dezember würde die
Funktionsperiode des zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds mit Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, auslaufen.
Der Beschluss wurde mit 98,8 % und damit mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
7. Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes von Salzburg nach Bergheim bei Salzburg,
Erweiterung des möglichen Orts zur Abhaltung der Hauptversammlung und Änderung der Satzung in
Punkt 1.2 und 17.3
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge die Änderung der Satzung
beschließen und zwar wie folgt:
(i)
In Punkt 1.2, sodass diese Bestimmung nunmehr lautet wie folgt:
„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bergheim bei Salzburg.“
(ii)
In Punkt 17.3, sodass diese Bestimmung nunmehr lautet wie folgt:
„Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, einer ihrer inländischen
Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten, am Sitz einer inländischen Konzerngesellschaft oder
Zweigniederlassung oder Betriebsstätte einer inländischen Konzerngesellschaft, in einer
österreichischen Landeshauptstadt oder in einem Ort im Bundesland Salzburg im Umkreis von
Bergheim bei Salzburg oder von der Landeshauptstadt Salzburg statt.“
Der Beschluss wurde mit 99,9 % und damit mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.