AGB - AWO SANO Nordsee

SANO
Nordsee gGmbH
Familienferiendorf Schillig • Ferienzentrum Am Deich
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Abschluss des Vertrages
1. Mit seiner Buchung bietet uns der Gast den Abschluss
eines Vertrages verbindlich an. Die Annahme wird durch schriftliche Bestätigung unsererseits erklärt. Der Gast ist 14 Tage an
seinen Antrag gebunden.
1.2 Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der
Buchung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung
der Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2 Bezahlung
2.1 Der Aufenthalt wird nach der zum Vertragsabschluss
gültigen Preisliste der AWO SANO Nordsee gGmbH abgerechnet.
2.2 Nach Eingang der Buchungsbestätigung wird eine
Anzahlung von 15 %, mindestens aber 50 Euro fällig. Der
gesamte Preis abzüglich geleisteter Anzahlung ist spätestens 4
Wochen vor dem Anreisetag zu leisten. Bei Abschluss des
Vertrages weniger als 4 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes ist
der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Reisebestätigung zur
Zahlung fällig.
5 Rücktritt und Kündigung durch die
AWO SANO Nordsee gGmbH
5.1 Die AWO SANO Nordsee gGmbH kann den
Buchungsvertrag nach Beginn des Aufenthaltes kündigen, wenn
der Gast oder in seiner Buchung aufgeführte Personen trotz
Abmahnung durch ihr Verhalten andere gefährden oder sich
sonst vertragswidrig verhalten. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie derjenigen Vorteile, welche die AWO SANO Nordsee
gGmbH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangt, gerechtfertigt.
5.2 Wenn der Gast entgegen den Mietbedingungen seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird die AWO
SANO Nordsee ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und
Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf die
AWO SANO Nordsee gGmbH berechtigt ist, den Vertrag zu
kündigen. In diesem Fall gelten die Regelungen zu den
Stornopauschalen gemäß Ziffer 4 entsprechend.
6 Gewährleistung / Haftung
6.1 Sofern die Leistung nach diesem Vertrag mangelhaft ist,
kann der Gast Abhilfe verlangen, vorausgesetzt, er hat den
3.1 Die Wohneinheit steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur
Mangel angezeigt. Die AWO SANO gGmbH Nordsee kann
Verfügung. Die Anreise erfolgt in der Regel bis 18 Uhr. Bei
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
späterer Anreise ist die AWO SANO Nordsee gGmbH zu
Aufwand erfordert.
benachrichtigen, um die Anmeldung zu gewährleisten. Am
6.2 Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchAbreisetag kann die Wohneinheit bis 10.00 Uhr genutzt werden. tigt, so kann der Gast den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist
3.2 Haustiere sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen
erst zulässig, wenn die AWO SANO Nordsee gGmbH eine ihm
sind durch den Gast zu beseitigen.
vom Gast bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen,
ohne Abhilfe zu leisten.
4 Rücktritt durch den Gast
6.3 Für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten
Der Gast kann bis zum Beginn des Aufenthaltes jederzeit durch
oder anderen Wertsachen oder die Beschädigung von FahrErklärung gegenüber der AWO SANO Nordsee von seinem
zeugen oder anderen Gegenständen, wie insbesondere
Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftFahrrädern oder Surfbrettern, die auf dem Gelände offen abgelichen Rücktrittserklärung. Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder stellt sind, haftet die AWO SANO Nordsee gGmbH beschränkt
tritt er den Aufenthalt nicht an, kann die AWO SANO Nordsee
auf den dreifachen Mietpreis nur, sofern eine Schädigung aufgGmbH Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen bzw.
grund grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens der
Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind
AWO SANO Nordsee gGmbH oder ihrer Mitarbeiter beruht.
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen.
Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Zur Verringerung der im Falle eines Rücktritts entstehenden
im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Aufent- Unannehmlichkeiten und zur eigenen Absicherung des Gastes
haltes keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die unten empfiehlt die AWO SANO Nordsee gGmbH den Abschluss
ausgewiesenen pauschal berechneten Kosten. Die pauschaliereiner Reiserücktrittsversicherung mit der "Europäischen Reiseverten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei
sicherung AG". Den Überweisungsprospekt für den Abschluss
Rücktritt des Gastes:
dieser Versicherung erhält der Gast zusammen mit der Buchungs•
bis zum 45. Tag vor der Anreise 15 % der in der
bestätigung. Diese Versicherung deckt die Aufwendungen des
Buchungsbestätigung für die Unterbringung
Gastes im Falle vorzeitigen Abbruches des Aufenthaltes durch
ausgewiesenen Summe, jedoch mindestens 50 Euro.
den Gast und seine vertraglich geschuldeten Stornokosten im
•
bis zum 30. Tag vor der Anreise 20 %
Falle des Rücktritts von der Buchung vor Beginn des Aufenthaltes.
•
bis zum 22. Tag vor der Anreise 40 %.
•
Danach 80 %
Juni_2012
3 Aufenthalt