Schul - Musikschule Fröhlich

MUSIKSCHULE FRÖHLICH
Gebietsleitung Inhaber Tobias Mehner
W iesengrund 22, 09577 Niederwiesa
Fon: 03726-713870 / Fax: 03726-713880
Em ail: tobias.m ehner@ m usikschule-froehlich.de
Internet: www.musikschule-froehlich.de/mehner
SCHULSATZUNG
für Eltern und Schüler
(allgem eine Geschäftsbedingungen)
1. Die Musikschule Fröhlich stellt sich folgende Aufgabe: sie m öchte m usikbegeisterte Menschen
wirkungsvoll dabei unterstützen, ein Musikinstrum ent leicht, schnell und m it viel Freude spielen zu lernen.
Außerdem besteht die Möglichkeit der gezielten W eiterbildung und später auch die Aufnahm e in unseren
Kinder- und Jugend-Orchestern.
2. Die Musikalische Ausbildung in der Musikschule Fröhlich findet semesterw eise statt:
(Ausnahm e: M elodika-Anfängerkurs - siehe Pkt. 3)
Sommersemester: 1. April - 30. Septem ber
W intersemester: 1. Oktober - 31. März
des jeweiligen Ausbildungsjahres.
Eine schriftliche Anm eldung ist nur einm al erforderlich. Sie gilt bis zur Abm eldung. Abm eldungen sind zum
jeweiligen Sem esterende m öglich und schriftlich 14 Tage vor dem Abm eldeterm in bei der Anm eldestelle bzw.
bei der Gebietsleitung abzugeben.
3. Der M elodika-Anfängerkurs dauert ca. 1 Jahr. W ir laden die Eltern am Ende des Anfängerkurses zu einer
Elterstunde ein. Die Eltern können dann sehen und erleben, was ihre Kinder bisher gelernt haben und werden über
die W eiterbildung in der Musikschule Fröhlich inform iert. Am Ende des Anfängerkurses erhält jeder Teilnehm er ein
Zeugnis. Eine Abm eldung vom M elodika-Anfängerkurs ist erst zum Ende des Kurses m öglich!
4. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen des jeweiligen Bundeslandes gilt auch für die
Musikschule Fröhlich.
5. Die Kursgebühr beinhaltet eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten in der W oche. Die Kursgebühr ist ein
Jahresbeitrag / Sem esterbeitrag, der durch die Monate geteilt wird. W ie in anderen Einrichtungen auch erheben wir
die Kursgebühr m onatlich durchgehend für den gesam ten Kurs bzw. das ganze Sem ester, d.h. auch bei
unterrichtsfreier Zeit (schulfreien Tagen/Feiertagen/Ferien). W enn m ehr als ein Kind aus einer Fam ilie bei uns
unterrichtet wird, erm äßigt sich die Kursgebühr für das zweite Kind um die Hälfte, das dritte und alle weiteren aus
einer Fam ilie werden kostenlos ausgebildet. Nehm en gleichzeitig außer Kindern auch Erwachsene aus einer
Fam ilie teil, erm äßigt sich die Kursgebühr für jeden Erwachsenen auch um 50%.
6. Nebenkosten: Die für die Musikausbildung notwendigen Unterlagen, das Ausbildungsm aterial und die Noten für
den Anfängerkurs, das anteilige Honorar und die Fahrtkosten des Lehrers sind bereits in der Kursgebühr enthalten
und werden nicht gesondert berechnet.
7. Zur Zahlungsweise: W enn alle Teilnehm er die Kursgebühr m onatlich bar bezahlen würden, wäre das bei der
Größe der Schule eine um ständliche und zeitraubende Sache. Eltern können uns sehr helfen, wenn sie die
Kursgebühr m onatlich von ihrer Bank oder Sparkasse abbuchen lassen.
8. Auch eine Musikschule kann nur dann erfolgreich arbeiten, wenn in ihr eine gute Gem einschaft herrscht. Grobe
Verstöße gegen diese Grundregel berechtigen den Musiklehrer der Musikschule Fröhlich, einen solchen Schüler
vom weiteren Unterricht auszuschließen.
9. W enn die Schüler keine geeigneten Instrum ente besitzen, kann die Musikschule Fröhlich sie zu günstigen
Bedingungen beschaffen.
10. Zum Nutzen der Kinder wünschen wir uns einen guten Kontakt zu den Eltern. Fragen, Vorschläge und kritische
Hinweise sind uns darum stets willkom m en.
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird diese Schulsatzung (allgemeine Geschäftsbedingungen) uneingeschränkt anerkannt.