MUSIKSCHULE FRÖHLICH Gebietsleitung Inhaber Tobias Mehner W iesengrund 22, 09577 Niederwiesa Fon: 03726-713870 / Fax: 03726-713880 Em ail: tobias.m ehner@ m usikschule-froehlich.de Internet: www.musikschule-froehlich.de/mehner SCHULSATZUNG für Eltern und Schüler (allgem eine Geschäftsbedingungen) 1. Die Musikschule Fröhlich stellt sich folgende Aufgabe: sie m öchte m usikbegeisterte Menschen wirkungsvoll dabei unterstützen, ein Musikinstrum ent leicht, schnell und m it viel Freude spielen zu lernen. Außerdem besteht die Möglichkeit der gezielten W eiterbildung und später auch die Aufnahm e in unseren Kinder- und Jugend-Orchestern. 2. Die Musikalische Ausbildung in der Musikschule Fröhlich findet semesterw eise statt: (Ausnahm e: M elodika-Anfängerkurs - siehe Pkt. 3) Sommersemester: 1. April - 30. Septem ber W intersemester: 1. Oktober - 31. März des jeweiligen Ausbildungsjahres. Eine schriftliche Anm eldung ist nur einm al erforderlich. Sie gilt bis zur Abm eldung. Abm eldungen sind zum jeweiligen Sem esterende m öglich und schriftlich 14 Tage vor dem Abm eldeterm in bei der Anm eldestelle bzw. bei der Gebietsleitung abzugeben. 3. Der M elodika-Anfängerkurs dauert ca. 1 Jahr. W ir laden die Eltern am Ende des Anfängerkurses zu einer Elterstunde ein. Die Eltern können dann sehen und erleben, was ihre Kinder bisher gelernt haben und werden über die W eiterbildung in der Musikschule Fröhlich inform iert. Am Ende des Anfängerkurses erhält jeder Teilnehm er ein Zeugnis. Eine Abm eldung vom M elodika-Anfängerkurs ist erst zum Ende des Kurses m öglich! 4. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen des jeweiligen Bundeslandes gilt auch für die Musikschule Fröhlich. 5. Die Kursgebühr beinhaltet eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten in der W oche. Die Kursgebühr ist ein Jahresbeitrag / Sem esterbeitrag, der durch die Monate geteilt wird. W ie in anderen Einrichtungen auch erheben wir die Kursgebühr m onatlich durchgehend für den gesam ten Kurs bzw. das ganze Sem ester, d.h. auch bei unterrichtsfreier Zeit (schulfreien Tagen/Feiertagen/Ferien). W enn m ehr als ein Kind aus einer Fam ilie bei uns unterrichtet wird, erm äßigt sich die Kursgebühr für das zweite Kind um die Hälfte, das dritte und alle weiteren aus einer Fam ilie werden kostenlos ausgebildet. Nehm en gleichzeitig außer Kindern auch Erwachsene aus einer Fam ilie teil, erm äßigt sich die Kursgebühr für jeden Erwachsenen auch um 50%. 6. Nebenkosten: Die für die Musikausbildung notwendigen Unterlagen, das Ausbildungsm aterial und die Noten für den Anfängerkurs, das anteilige Honorar und die Fahrtkosten des Lehrers sind bereits in der Kursgebühr enthalten und werden nicht gesondert berechnet. 7. Zur Zahlungsweise: W enn alle Teilnehm er die Kursgebühr m onatlich bar bezahlen würden, wäre das bei der Größe der Schule eine um ständliche und zeitraubende Sache. Eltern können uns sehr helfen, wenn sie die Kursgebühr m onatlich von ihrer Bank oder Sparkasse abbuchen lassen. 8. Auch eine Musikschule kann nur dann erfolgreich arbeiten, wenn in ihr eine gute Gem einschaft herrscht. Grobe Verstöße gegen diese Grundregel berechtigen den Musiklehrer der Musikschule Fröhlich, einen solchen Schüler vom weiteren Unterricht auszuschließen. 9. W enn die Schüler keine geeigneten Instrum ente besitzen, kann die Musikschule Fröhlich sie zu günstigen Bedingungen beschaffen. 10. Zum Nutzen der Kinder wünschen wir uns einen guten Kontakt zu den Eltern. Fragen, Vorschläge und kritische Hinweise sind uns darum stets willkom m en. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird diese Schulsatzung (allgemeine Geschäftsbedingungen) uneingeschränkt anerkannt.
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