Stellungnahme des KiTa Zweckverbandes zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 24. September 2015 „Kitaschließungen verhindern – Trägervielfalt bewahren 1. 2. 3. 4. 5. Freie Träger sind gewollt? Es muss sofort und umfassend gehandelt werden Zahlen, Daten und Fakten Sondersituation im Ruhrgebiet Handlungsbedarf 16 STELLUNGNAHME 16/2994 A04 1. Freie Träger sind gewollt? Bereits seit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), zum 01.08.2008, weist der KiTa Zweckverband im Rahmen seiner Möglichkeiten das Land und die Kommunen darauf hin, dass die öffentliche Förderung durch die KiBizKindpauschalen nicht ausreicht, um den laufenden Betrieb der KiTas finanzieren zu können. Bei diesen Gesprächen wurde die Bewertung des KiTa Zweckverbandes bestätigt. Zur finanziellen Lösung durch eine Anpassung der Kindpauschalen, verweisen die Kommunen den KiTa Zweckverband an das Land und das Land verweist wiederum an die Kommunen! Die Situation hat sich aktuell soweit zugespitzt, dass der KiTa Zweckverband zum Handeln gezwungen ist. Insbesondere durch die aktuellen Tarifverhandlungen der kommunalen Arbeitgeber mit der Gewerkschaft Ver.di wird der Handlungsdruck um ein Vielfaches erhöht. Verhandelt werden Tarifsteigerungen, deren zu erwartende Personalkostensteigerungen nicht über die jetzt schon unzureichenden Kindpauschalen zu finanzieren sind. Dies wird bereits im aktuellen Kindergartenjahr für den KiTa Zweckverband zu einer beachtlichen Verschärfung der Finanzierungslücke führen. Sollten die Forderungen der Gewerkschaft Ver.di in voller Höhe umgesetzt werden, entstehen zusätzliche jährliche Personalkosten von mehr als 3 Mio. €, die im vollen Umfang vom Träger selbst zu finanzieren sind. Konnexitätsprinzip Die Situation macht deutlich, dass das Land und die Kommunen in der Auseinandersetzung um das Konnexitätsprinzip verharren und die Freien Träger in der sich zunehmend abzeichnenden Finanzierungsproblematik in der Folge allein lassen. Konkret wird bei dieser Auseinandersetzung wechselseitig annonciert, wer welchen Anteil an den Kosten für die KiTas zu übernehmen hat. Für den KiTa Zweckverband als Freier Träger ist es unerheblich, wem ein Verschulden zuzurechnen ist. Vielmehr ist ohne Zeitaufschub ein Ergebnis im Sinne einer auskömmlichen Finanzierung zu priorisieren. Andernfalls wird auf der Basis der Ist-Situation der KiTa Zweckverband gezwungen sein, auf das sich seit Jahren aufbauende strukturelle Defizit durch Reduzierung des Platzangebots zu reagieren! KiTa Zweckverband im Bistum Essen 1 Stellungnahme des KiTa Zweckverbandes zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 24. September 2015 „Kitaschließungen verhindern – Trägervielfalt bewahren Subsidiarität Die aktuelle Trägervielfalt in den Kommunen ist über Jahrzehnte gewachsen. Damit wird dem Grundprinzip der Subsidiarität Rechnung getragen. Danach soll die öffentliche Hand, also die Kommunen und das Land, hoheitliche Aufgaben selbst erledigen und andere Aufgaben, wie zum Beispiel den Betrieb von KiTas, mit Vorrang den freien Trägern übertragen. Dieses Prinzip hat sich in den letzten 60 Jahren bewährt! Es basiert auf den Erfahrungen der deutschen Geschichte und den gesamtgesellschaftlichen Veränderungen, die sich mit dem Beginn der Industrialisierung ergeben haben. Unter den Stichworten der Personenorientierung und der sozialen Gerechtigkeit soll eine Vielfalt an Trägern, mit ihren unterschiedlichen Ausrichtungen und Wertorientierungen angeboten werden. Dies sichert • die individuelle Förderung der Kinder, unter Einbeziehung der Familien, also deren Kompetenzanerkennung sowie • die Umsetzung des Zieles der „sozialen Gerechtigkeit“, damit alle Kinder die gleichen Teilhabechancen erhalten. Diesem Grundgedanken wird Rechnung getragen, wenn der öffentliche Träger lediglich nachrangig tätig wird; Vorrang hat der freie Träger! Derzeit wird es jedoch den freien Trägern • • die Eigentümer der KiTa-Gebäude sind und die ihre Mitarbeitenden tarifgebunden, auf der Basis des TVöD, vergüten durch die strukturelle Unterfinanzierung mittelfristig nahezu unmöglich gemacht, das bisherige Angebot aufrecht zu erhalten. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip, das sicherstellt, dass die freien Träger durch den öffentlichen Träger in die Lage versetzt werden müssen, ihre Aufgaben für das Gemeinwohl erfüllen zu können (z.B.: § 4, Abs. 3 SGB VIII). Hier ist der wertgebundene Freie Träger, in unserem Fall der KiTa Zweckverband, in eine Diskussion zwischen den Kommunen und dem Land geraten, die die kommunalen Haushaltsdefizite als Grundlage hat. Diese Defizite gefährden aus Sicht der Kommunen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, die im Artikel 28, Absatz 2, des Grundgesetzes (GG) verankert ist. Mit dem Hinweis, dass die Sicherung des KiTaBetriebs keine originäre kommunale Aufgabe ist, werden weitergehende Finanzierungserfordernisse diskutiert. Der KiTa Zweckverband hat in dieser Situation nur die Möglichkeit, KiTas zu schließen damit die Finanzierung der verbleibenden KiTas aus den Trägermitteln halbwegs konstant gehalten werden kann. KiTa Zweckverband im Bistum Essen 2 Stellungnahme des KiTa Zweckverbandes zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 24. September 2015 „Kitaschließungen verhindern – Trägervielfalt bewahren Konsequenzen für die Trägervielfalt Das aktuelle Handeln der Kommunen und des Landes ist für den KiTa Zweckverband nicht akzeptabel, denn die sich aus dem Handeln, bzw. eben aus dem „Nichthandeln“, ableitende Konsequenz wäre, dass die Kommune selbst einspringen müsste, indem sie die KiTas selbst betreiben oder diese an einen anderen Träger übergeben würde. Beide Lösungswege bedeuten höhere Kosten für die Kommune, denn • • • • die Kommunen haben, insbesondere bezogen auf das Personalkostenniveau, eine vergleichbare Kostenstruktur; die Kommunen erhalten, wenn sie die KiTas selbst betreiben, weniger Zuschüsse vom Land; alle anderen Träger haben einen geringeren Trägeranteil aufzubringen, eine Vielzahl von neuen Gebäuden und Grundstücken müssten generiert werden. Hinzu kommt, dass es derzeit bereits im intrakommunalen Vergleich zwischen den KiTas eine Ungleichbehandlung gibt. Städtische KiTas werden durch den Haushalt der Kommune auskömmlich finanziert (indirekte Förderung). Der Fehlbetrag zwischen den Erträgen und Kosten wird zwangsläufig durch den städtischen Haushalt zusätzlich getragen. Dadurch stellen die Kommunen für Kinder in der Regel in städtischen KiTas einen höheren Zuschuss zur Verfügung. Kinder innerhalb einer Stadt werden also zunehmend unterschiedlich gefördert – je nachdem, ob eine kommunale KiTa oder die eines Freien Trägers besucht wird. Als Fazit muss festgestellt werden, dass die bisherige Trägervielfalt in der Eigentümerstruktur derzeit nicht mehr zu halten sein wird, wenn nicht alsbald gegengesteuert wird! Es wird das Signal gesetzt und steht zu fürchten, dass in der Zukunft verstärkt Träger gesucht werden, die • Mieter von neuen, großen KiTa-Gebäuden sind und damit höhere öffentliche Zuschüsse erhalten; • ein geringeres Personalkostenniveau haben und damit die Mitarbeitenden unterhalb des Tarifgefüges des TVöD vergüten; • zusätzliche Erträge erwirtschaften durch eine stärkere finanzielle Beteiligung der Eltern. Dies ist aus der Sicht des KiTa Zweckverbandes, insbesondere im Hinblick auf die Sondersituation im Ruhrgebiet, als katastrophal zu bewerten. Hier leben überdurchschnittlich viele Empfänger von Transferleistungen und Menschen mit einem Migrationshintergrund. Insbesondere im Ruhrgebiet werden kleine Kinder überproportional in Familien mit Transferleistungen groß. Aufgrund der Signale ist fraglich, ob die derzeitige Trägervielfalt so zukünftig gewollt ist. Aus der Perspektive des KiTa Zweckverbandes bedeutet eine Absicherung des Subsidiaritätsprinzips, dass die Kommunen und das Land verpflichtet sind, Freie Träger finanziell in die Lage zu versetzen, die KiTas, die sie bisher betreiben, weiter betreiben zu können. KiTa Zweckverband im Bistum Essen 3 Stellungnahme des KiTa Zweckverbandes zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 24. September 2015 „Kitaschließungen verhindern – Trägervielfalt bewahren 2. Es muss sofort und umfassend gehandelt werden Es gibt keine Zeit und auch keine Erfordernis für eine erneute Evaluation! Evaluation im Jahr 2011 Die Analyse der Gründe für die Unterfinanzierung durch die Kindpauschalen, die der KiTa Zweckverband ermittelt hat, wird durch das Gutachten der prognos AG (Stand: 2011), das vom Ministerium (MFKJKS) beauftragt wurde, bestätigt. Die prognos AG benennt dies insbesondere und ganz konkret für Träger, die • • die Mitarbeitenden tarifgebunden (z. B. nach der kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung KAVO, vergleichbar mit dem TVöD VkA) bezahlen und gleichzeitig Eigentümer der Immobilien sind. Alle Träger, die Kommunen, die Landesjugendämter, das Landesministerium und die Politik bestätigen im Grundsatz diese Aussagen zu den Kindpauschalen! Daher bedeutet eine erneute Evaluierung dieser Erkenntnisse eine zeitliche Verzögerung, die sich die Träger zeitlich und finanziell nicht mehr „leisten können“! Historie dieses Diskussionsprozesses Bei der Diskussion ist zu bedenken, dass der KiTa Zweckverband bereits bei der Diskussion um die Einführung des KiBiz im Jahr 2008 darauf hingewiesen hat, dass die Kindpauschalen zu gering berechnet wurden. Daher wurden spürbare Verbesserungen mit der Evaluation im Jahr 2011 erwartet. Die Revisionen in den Jahren 2011 und 2014 haben jedoch keine Verbesserungen bei der strukturellen Unterfinanzierung über die Kindpauschalen für den Träger gebracht. Eine Entlastung ist auch jetzt Ende 2015 nicht abzusehen. Die Situation wird durch die aktuellen Tarifverhandlungen weiter verschärft, ein finanzieller Kollaps droht. Daher kann der KiTa Zweckverband nicht mehr abwarten! Er ist zum Handeln gezwungen, damit die finanzielle Belastung, die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist, sich nicht noch weiter potenziert. Das Ziel muss sein, dass zumindest der gesetzlich festgelegte Trägeranteil von 12 % ausreicht, um die laufenden Betriebskosten und eine ausreichende Rücklage für Instandhaltungsmaßnahmen zu finanzieren. Mit dem Punkt 3 werden einzelne Aspekte dazu erläutert. 3. Zahlen, Daten und Fakten Die Kindpauschalen des KiBiz sind zu gering bemessen Der KiTa Zweckverband weist bereits seit Jahren darauf hin, dass die Kindpauschalen des KiBiz nicht ausreichen, um die laufenden Kosten für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (KiTas) zu finanzieren. KiTa Zweckverband im Bistum Essen 4 Stellungnahme des KiTa Zweckverbandes zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 24. September 2015 „Kitaschließungen verhindern – Trägervielfalt bewahren Konkret bedeutet dies für den KiTa Zweckverband, dass viele der 271 KiTas dauerhaft finanziell defizitär arbeiten: KGJ 2008/2009: KGJ 2009/2010: KGJ 2010/2011: Defizitär 43 % 47 % 80 % KGJ 2011/2012: KGJ 2012/2013: Defizitär 76 % 82 % Die Folge ist, dass der KiTa Zweckverband zusätzlich, über den 12-prozentigen Trägeranteil hinaus, weitere Finanzmittel bereitstellen muss, um den laufenden Betrieb der KiTas zu finanzieren. Derzeit unmöglich ist die Bildung von Rücklagen, zur Finanzierung von größeren Instandhaltungsmaßnahmen, wie z.B. die Heizungserneuerung und die Dachsanierung. Diese Unterfinanzierung wird durch die KiBiz-Verwendungsnachweise dokumentiert, indem eine interne Kreditaufnahme dort dargestellt wird, wo die laufenden Aufwendungen aus den Kindpauschalen die laufenden Erträge übersteigen. Es werden als interne Kreditaufnahme 17,1 Mio. € durch die geprüften Verwendungsnachweise zum 31.07.2013 nachgewiesen. Diese Summe wird sich weiter deutlich erhöhen. Dieser Betrag musste in den letzten Jahren, zusätzlich zum gesetzlich festgeschriebenen Trägeranteil von 12 %, durch den KiTa Zweckverband finanziert werden. Eine Bildung von ausreichenden Rücklagen für größere Instandhaltungsmaßnahmen war nicht möglich. Eine Zuspitzung der Situation ergibt sich durch den Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Den höheren Erträgen aus den Kindpauschalen stehen hier stärkere Erhöhungen der Personalaufwendungen gegenüber! Bei der Diskussion geht es daher für den KiTa Zweckverband nicht um die Reduzierung des 12-prozentigen Trägeranteils, sondern um eine auskömmliche Finanzierung über die Kindpauschalen, so dass der Betrieb mit einem 12-prozentigen Trägeranteil langfristig aufrechtzuerhalten ist. Die bisherigen Revisionen haben das strukturelle Defizit nicht reduziert Durch die bisherige jährliche Anpassung der Kindpauschalen (1,5 %) und die beiden Revisionen des KiBiz, in den Jahren 2011 und 2014 konnte das strukturelle Defizit nicht beseitigt werden. Die zusätzliche modulare Förderung durch die zusätzliche Personalförderung im U3Bereich, die Verfügungspauschale, die PLUSKiTas und die Sprachförderung hat es den Trägern ermöglicht, zusätzliches Personal zu finanzieren. Die strukturellen Probleme durch die Unterfinanzierung über die Kindpauschalen konnten keineswegs beseitigt werden. KiTa Zweckverband im Bistum Essen 5 Stellungnahme des KiTa Zweckverbandes zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 24. September 2015 „Kitaschließungen verhindern – Trägervielfalt bewahren Die weitergehende Analyse des KiTa Zweckverbandes filtert folgende zwei Faktoren heraus: Personalaufwendungen Es entfallen rund 85 % der Aufwendungen einer KiTa auf den Personalbereich. Damit wird deutlich, dass eine Steuerung fast ausschließlich über diesen Kostenbereich möglich ist. Da die Personalkostensteigerungen durch Tariferhöhungen (z. B. im Bereich der kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung KAVO) in den letzten Jahren bei jährlich durchschnittlich 3 % lagen und die Kindpauschalen lediglich jährlich um 1,5 % angepasst wurden, hat sich seit mehreren Jahren ein strukturelles Defizit aufgebaut, dass sich kontinuierlich weiter erhöht. Verschärft wird diese Situation durch die aktuellen zusätzlichen Tarifverhandlungen! Sachaufwendungen Es müssen alle laufenden Kosten des KiTa-Betriebs über die Sachkosten finanziert werden. Hierbei gibt es, so bestätigt es das Gutachten der prognos AG, eine Ungleichbehandlung der Träger. Benachteiligt werden derzeit die Eigentümer von Immobilien. Es ist nicht möglich, Rücklagen für größere Instandhaltungsmaßnahmen (wie Heizungserneuerung, Dachsanierung, Fassadensanierung) zu bilden, da alle Gelder für den laufenden Betrieb benötigt werden. Die Kaltmiete wird für Mieter von Gebäuden separat und zeitlich unbegrenzt finanziert. Für Mieter entstehen keine Aufwendungen für größere Instandhaltungsmaßnahmen, da diese durch den Vermieter zu finanzieren sind. Daher sollte für die Eigentümer von Immobilien eine zusätzliche Erhaltungspauschale, analog der früheren Praxis gemäß dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK), eingeführt werden. Hierbei kann eine Deckelung berücksichtigt werden um zu vermeiden, dass unverhältnismäßig hohe Rücklagen angespart werden. Wie früher im GTK muss dabei die Größe der KiTa sowie das Alter der Gebäude berücksichtigt werden, da mit zunehmendem Alter auch von deutlich größeren Instandhaltungsaufwendungen auszugehen ist. 4. Sondersituation im Ruhrgebiet Bereits bei der Anhörung am 11.12.2014 hat der KiTa Zweckverband auf die Sondersituation im Ruhrgebiet hingewiesen. In den Kernbereichen des Ruhrgebietes ist eine Schließung von KiTas in Großstädten nicht überall grundsätzlich gleichbedeutend mit der Reduzierung einer Trägervielfalt. In den ländlicheren Regionen des Ruhrgebietes ist diese Situation anders. In beiden Fällen geht in der Flächenabdeckung die gewachsene Trägervielfalt verloren. KiTa Zweckverband im Bistum Essen 6 Stellungnahme des KiTa Zweckverbandes zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 24. September 2015 „Kitaschließungen verhindern – Trägervielfalt bewahren Das Subsidiaritätsprinzip wird dann ad absurdum geführt, wenn die zu schließenden KiTas von den Kommunen weiter geführt werden, da die Kommunen mindestens exakt die gleiche Kostenstruktur haben, da die Mitarbeitenden analog bezahlt werden und die Personalkosten mit über 85 % den größten Teil der Aufwendungen darstellen. Regionales Ungleichgewicht Im Bereich des Ruhrgebiets ist es überdies derzeit durch die prekäre Finanzsituation der Kommunen und Kreise (Nothaushalte/Stärkungspakt) anscheinend nur äußerst eingeschränkt möglich, dass die Kommunen und Kreise die freien Träger durch die Übernahme bzw. Teilübernahme von Trägeranteilen und Investitionskostenzuschüssen zusätzlich fördern. Diese Schieflage verschärft sich durch die Tatsache, dass in zahlreichen Stadtteilen der Ruhrgebietsstädte überdurchschnittlich viele Kinder in besonderen „Notlagen“ leben. Diese Kinder benötigen, um eine gelingende Bildungsbiografie gewährleisten zu können, durch die KiTas eine zusätzliche Förderung. Dies betrifft insbesondere Kinder, die von Armut betroffen sind sowie Kinder mit einem Migrationshintergrund. So entsteht ein Ungleichgewicht für die Betreuungssituation der Kinder in NRW. Die KiBiz-Revision berücksichtigt zwar nun den besonderen Bedarf in Form von zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. PLUSKitas, Sprachförderung und Verfügungspauschale. Der gewollte Effekt wird aber konterkariert durch die fehlende Auskömmlichkeit der Kindpauschalen in der Grundfinanzierung. 5. Handlungsbedarf Insofern ist aus Sicht des KiTa Zweckverbandes folgender dringender Handlungsbedarf zu annoncieren: a. Eine einmalige deutliche Anpassung der Höhe der Kindpauschalen an die aktuellen, realen Personal- und Sachkosten ist unverzichtbar, damit die Kindpauschalen ein auskömmliches Niveau erreichen. b. Darüber hinaus ist zusätzlich zukünftig eine jährliche Erhöhung der Kindpauschalen an die tatsächlichen Kostensteigerungen erforderlich: o Personalkosten: Anpassung für die Träger, die ihre Mitarbeitenden tarifgebunden auf Basis des TVöD bezahlen, an die Tarifsteigerungen. o Sachkosten: Anpassung an die Steigerung des Sachkostenindex. c. Analog der Mietkostenpauschale muss für die Eigentümer von Immobilien eine Erhaltungspauschale eingeführt werden. d. Ein einmaliger Ausgleich des strukturellen Defizits aus den letzten Jahren ist erforderlich. KiTa Zweckverband im Bistum Essen 7
© Copyright 2024 ExpyDoc