www.pwc.de/handel-konsumgueter Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum güterindustrie 2014 Diese Sonderauswertung informiert Sie über die Sicherheitslage und den Status quo von Compliance im deutschen Handel und in der Konsumgüterindustrie. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum güterindustrie 2014 Diese Sonderauswertung informiert Sie über die Sicherheitslage und den Status quo von Compliance im deutschen Handel und in der Konsumgüterindustrie. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und in Konsumgüterindustrie 2014 Herausgegeben von der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Von Prof. Dr. jur. Kai-D. Bussmann, Gerd Bovensiepen, Steffen Salvenmoser, Thomas Tilch und René Scheffler Unter Mitarbeit von Dipl.-Psych. Anja Niemeczek & Crime Research Center, Halle (Saale) Durchführung der Befragung durch Oliver Krieg, Director Social & Opinion, TNS Emnid, Bielefeld Mai 2015, 32 Seiten, 14 Abbildungen, Softcover Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigungen, Mikroverfilmung, die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Medien sind ohne Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. Die Inhalte dieser Publikation sind zur Information unserer Mandanten bestimmt. Sie entsprechen dem Kenntnisstand der Autoren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die in der Publikation angegebenen Quellen zurück oder wenden sich an die genannten Ansprechpartner. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. In den Grafiken kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. © Mai 2015 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. „PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. Vorwort Vorwort Noch vor zehn Jahren konnten die wenigsten Unternehmen mit dem Begriff „Compliance“ etwas anfangen. Heute haben 68 % der Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie ein Compliance-Management-System. Dieser Wert liegt allerdings etwas unter dem Durchschnitt aller Branchen (74 %). Die Erfolge lassen nicht auf sich warten: Die Wirtschaftskriminalität befindet sich auch im Handel und in der Konsumgüterindustrie im Rückwärtsgang. 54 % der Unternehmen aus dieser Branche gaben an, von Wirtschaftskriminalität betroffen gewesen zu sein, 2011 waren es noch 72 %. Allerdings bleiben in dieser Branche die Risiken, durch Vermögensdelikte und Patent- und Markenrechtsverletzungen geschädigt zu werden, im Vergleich zur übrigen Wirtschaft auffallend hoch. Auch ist im Handel und in der Konsumgüterindustrie trotz des auch hier zu beobachtenden Rückgangs weiterhin von einem hohen Diebstahlsrisiko vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten auszugehen, 17 % der Unternehmen berichteten über einen entsprechenden Verdacht. Im Handel und in der Konsumgüterindustrie sind trotz der Verbreitung von Compliance-Management-Systemen spezielle Antikorruptionsprogramme keines falls selbstverständlich. Weniger als die Hälfte (46 %) der Unternehmen in dieser Branche verfügt bislang über ein solches Programm, obwohl das Dunkelfeld von Korruption groß bleibt. Zwar zeichnet sich bei der Anzahl der von Korruption betroffenen Unternehmen eine sinkende Tendenz ab, nur 7 % der befragten Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie berichteten von mindestens einem eindeutigen Korruptionsfall, aber jedes vierte Unternehmen gab an, infolge von Korruption eines Wettbewerbers eine Geschäftsmöglichkeit verloren zu haben. Keine Fortschritte zeigen sich bei der Einführung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen. In der gesamten Wirtschaft wie auch im Handel und in der Konsumgüterindustrie verfügt weniger als jedes dritte Unternehmen über ein derartiges Programm. Zwar berichteten nur 8 % von wettbewerbswidrigen Absprachen betroffen zu sein, aber mangels kaum verbreiteter kartellrechtlicher Compliance-Programme werden Risiken unterschätzt, viele Fälle nicht erkannt und aufgedeckt. Immerhin vermutet mehr als jedes zehnte Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie (13 %) einen hohen Marktanteil basierend auf wettbewerbswidrigen Absprachen von über 30 %. Weitere 10 % schätzen den Marktanteil auf 20 bis 29 %. Die Entwicklung von Compliance hat eine neue Stufe erreicht. Nachdem viele Unternehmen ihre Compliance-Organisation aufgebaut haben, kommt es nunmehr auf deren Qualität an. Im Vergleich zum Durchschnitt in der Wirtschaft hinkt im Handel und in der Konsumgüterindustrie die Etablierung des Prüfungsstandards 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) noch ein wenig hinterher. 44 % der Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie ist dieser Standard bekannt (alle Branchen: 54 %). Davon haben 29 % ihre Compliance von unabhängigen Prüfern auditieren lassen. Die Vorteile einer externen Auditierung, wie beispielsweise die Möglichkeit einer Positionsbestimmung durch Benchmarking, eine externe Qualitätskontrolle und Nachweismöglichkeiten gegenüber Aufsichtsorganen und Kunden, werden auch von Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie gesehen. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 5 Vorwort Viele Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie verfügen über eine integritätsförderliche Unternehmenskultur. 85 % der Unternehmen gehen davon aus, dass die meisten Vorgesetzten ihre Mitarbeiter1 für Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien kritisieren. Allerdings zeigt sich auch Skepsis in dieser Branche. Über ein Viertel befürchtet, dass bei einigen Vorgesetzten der Zweck die Mittel heiligen könnte. Diesbezüglich sehen die befragten Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie ihre Unternehmenskultur deutlich kritischer als der Durchschnitt aller Branchen. Hier besteht also noch Nachholbedarf bei der Schaffung eines angemessenen Integritätsbewusstseins. Mit unserer Studie möchten wir die Diskussion über Compliance und die Bekämpfung von Wirtschaftsk riminalität im Handel und in der Konsum güterindustrie bereichern. Die Publikation soll es den Unternehmen zudem ermöglichen, zu bestimmen, wie weit sie bei der Bearbeitung dieser Themen im Vergleich zu anderen Unternehmen gekommen sind. Wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal herzlich bei allen Studienteilnehmern für ihre Auskunftsbereitschaft. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre mit vielen aufschlussreichen Erkenntnissen! Düsseldorf, Frankfurt am Main und Halle an der Saale im April 2015 Prof. Dr. Kai-D. Bussmann Gerd Bovensiepen Steffen Salvenmoser Thomas Tilch 1 W ir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zur besseren Lesbarkeit des Textes für Personen bezeichnungen das generische Maskulinum verwendet haben (z. B. „Mitarbeiter“). Diese Form schließt alle Personen gleichermaßen ein. 6 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis..............................................................................................8 ARückgang der Wirtschaftskriminalität...............................................................9 1Entwicklung im Handel und in der Konsumgüterindustrie 2011–2013...............9 2Abnahme auch bei den Verdachtsfällen............................................................ 11 3Risiko Korruption.............................................................................................12 4Risiko Kartelldelikte.........................................................................................13 BSchadensfolgen im Handel und in der Konsumgüterindustrie.......................... 14 1Finanzielle Schäden......................................................................................... 14 2Indirekte Auswirkungen...................................................................................15 CCompliance im Vergleich.................................................................................. 16 1Erhebliches Defizit bei der kartellrechtlichen Compliance............................... 16 2 Verbreitung von Antikorruptionsmaßnahmen.................................................. 17 3 Gründe für die Einführung eines Compliance-Programms...............................19 4 Compliance Audit.............................................................................................21 DIntegritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie.........................23 1 „Ethical Leadership“.........................................................................................23 2Integrität im Handel und in der Konsumgüterindustrie....................................25 EFazit und Ausblick............................................................................................27 FMethodisches Vorgehen...................................................................................28 Ihre Ansprechpartner..............................................................................................29 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 7 Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Entwicklung der Wirtschaftskriminalität 2011–2013.............................. 10 Abb. 2 Entwicklung der Verdachtsfälle 2011–2013............................................ 11 Abb. 3 Entwicklung der Korruptionsrisiken 2011–2013.....................................12 Abb. 4 Risiko wettbewerbswidriger Absprachen................................................13 Abb. 5 Durchschnittlicher finanzieller Schaden................................................. 14 Abb. 6Reputationsschäden aufgrund von Vermögensdelikten, Verstößen gegen Patent- und Markenrechte und Diebstahl vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten...........................................................15 Abb. 7Compliance im Handel und in der Konsumgüterindustrie im Vergleich............................................................................................ 16 Abb. 8Verbreitung von Antikorruptionsmaßnahmen........................................18 Abb. 9Wahrscheinliche Gründe für die Einführung eines Compliance-Programms..........................................................................20 Abb. 10Bekanntheit des Prüfungsstandards IDW PS 980 und erfolgte Zertifizierung des Compliance-Management-Systems.............................21 Abb. 11Nutzen einer unabhängigen Auditierung................................................22 Abb. 12 Ethical Leadership...................................................................................24 Abb. 13 Dimensionen einer integritätsförderlichen Erfolgskultur........................26 Abb. 14Funktion der Interviewpersonen im Handel und in der Konsumgüterindustrie......................................................................28 8 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 Rückgang der Wirtschaftskriminalität ARückgang der Wirtschaftskriminalität 1 E ntwicklung im Handel und in der Konsumgüterindustrie 2011–2013 Im Handel und in der Konsumgüterindustrie stellen wir eine rückläufige Entwicklung von Wirtschaftskriminalität fest: 54 % der Unternehmen aus dieser Branche gaben an, Opfer von Wirtschaftsk riminalität geworden zu sein, 2011 waren es noch 72 %. Damit bewegt sich diese Branche zwar weiterhin oberhalb des Durchschnitts aller Branchen, aber sie folgt dem allgemeinen positiven Trend in der deutschen Wirtschaft. In unserer Studie zur Wirtschaftsk riminalität 2013 nannte weniger als die Hälfte der Unternehmen einen Schadensfall, während 2009 hierüber noch fast zwei Drittel (61 %) berichteten. Bemerkenswert ist, dass wir uns auf dem Niveau unserer Studie von 2005 mit damals 46 % bewegen. Die Gründe sehen wir in der wachsenden Verbreitung von ComplianceManagement-Systemen.2 Den zwischenzeitlichen Anstieg der Wirtschafts kriminalität führen wir auf den Effekt des Kontrollparadoxes zurück3, da mit der Einführung von Compliance-Programmen die Aufmerksamkeit in den Unternehmen für derartige Risiken gestiegen ist, während wir nunmehr in die Präventionsphase eintreten, in der die Compliance-Maßnahmen zu greifen beginnen und ein weiterer Anstieg der Wirtschaftsk riminalität verhindert und teilweise sogar eine Abnahme erreicht wird. 2 3 ur Verbreitung von Compliance-Management-Systemen siehe Abschnitt C. Z Zum Kontrollparadox siehe PwC: Wirtschaftskriminalität 2007, S. 29f. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 9 Rückgang der Wirtschaftskriminalität Abb. 1 Entwicklung der Wirtschaftskriminalität 2011–2013 Mehrfachnennungen waren möglich. 54 % alle Deliktarten 45 % 72 % 43 % Vermögensdelikte 34 % 60 % Verstoß gegen Patent- und Markenrechte 17 % 10 % 34 % Diebstahl vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten 7 % 5 % 9 % 4 % 6 % Korruption und Bestechung 15 % 3 % 2 % 3 % Falschbilanzierung wettbewerbswidrige Absprachen Industrie- und Wirtschaftsspionage 1 % 5 % 8 % 0 % 2 % 5 % Handel und Konsumgüter 2013 alle Branchen 2013 Handel und Konsumgüter 2011 Die Verteilung der Delikte im Handel und in der Konsumgüterindustrie entspricht weitgehend derjenigen in den anderen Branchen. Am häufigsten wurden die Unternehmen aller Branchen durch Vermögensdelikte betroffen. Dies gilt auch für den Wirtschaftszweig Handel und Konsumgüter mit 43 %. Allerdings dominieren gegenüber dem Durchschnitt in der übrigen Wirtschaft Schädigungen durch strafbare Verstöße gegen Patent- und Markenrechte (17 %). Bei den beiden häufigsten Deliktsgruppen Vermögenskriminalität und Patent- und Markenrechtsverletzungen zeigt sich der rückläufige Trend am stärksten. Ähnlich stark ausgeprägt ist der Rückgang nur noch bei den Korruptionsdelikten. Hier sank der Anteil der betroffenen Unternehmen von 15 % auf nunmehr 4 %. 10 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 Rückgang der Wirtschaftskriminalität 2 A bnahme auch bei den Verdachtsfällen Werfen wir einen Blick auf die Entwicklung der Verdachtsfälle, so bestätigt sich der rückläufige Trend. Jedes zweite Unternehmen (51 %) im Handel und in der Konsumgüterindustrie berichtete über mindestens einen Verdachtsfall, 2011 waren es über drei Viertel (77 %). Im branchenübergreifenden Vergleich bleibt das Risiko also nur bei den Vermögensdelikten überdurchschnittlich hoch. Eine deutliche Abnahme der Verdachtsfälle zeigt sich gegenüber 2011 nahezu bei allen Deliktsgruppen. Allerdings berichteten Unternehmen in Handel und Konsum güterindustrie trotz des auch hier zu beobachtenden Rückgangs deutlich häufiger über den Verdacht eines Diebstahls vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten (17 %), während nur 7 % der Unternehmen über einen eindeutigen Fall berichteten. Das Dunkelfeld dürfte daher auch bei dieser Deliktsgruppe weiterhin groß sein. Abb. 2 Entwicklung der Verdachtsfälle 2011–2013 Mehrfachnennungen waren möglich. 51 % 51 % alle Deliktarten 77 % 59 % 37 % 27 % Vermögensdelikte 56 % 26 % 17 % 15 % Diebstahl vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten 33 % 23 % 12 % 11 % Verstoß gegen Patent- und Markenrechte Korruption und Bestechung wettbewerbswidrige Absprachen Industrie- und Wirtschaftsspionage Falschbilanzierung 31 % 20 % 8 % 15 % 28 % 26 % 8 % 11 % 19 % 13 % 5 % 10 % 14 % 13 % 4 % 3 % 7 % 6 % Handel und Konsumgüter 2013 alle Branchen 2013 Handel und Konsumgüter 2011 alle Branchen 2011 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 11 Rückgang der Wirtschaftskriminalität 3 Risiko Korruption Folgt man den Angaben der befragten Unternehmen im Handel und in der Konsum güterindustrie, gehört Korruption nicht mehr zu ihren besonderen Risiken. Hier zeichnet sich eine stark sinkende Tendenz ab. 2011 meinten noch 43 % der Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie, dass sich wegen Korruption Geschäftschancen zerschlugen. Heute vermutet dies nur noch etwa ein Viertel (26 %) der Unternehmen in dieser Branche. Und damit befinden sie sich im allgemeinen Durchschnitt aller Branchen. Auch gaben nur noch 7 % an, sich im Erhebungszeitraum in einer Korruptionssituation befunden zu haben, gegenüber 21 % in unserer Studie 2011. Vermutlich zeigen die bereits eingeführten Antikorruptionsprogramme ihre erste Wirkung. Allerdings ist Vorsicht geboten. Es gibt keinen Grund für ein Nachlassen bei der Einführung bzw. beim Ausbau von Compliance-Management-Systemen. Das Dunkelfeld der Korruption dürfte auch im Handel und in der Konsumgüterindustrie trotz der erfreulichen Entwicklung angesichts der bestehenden Risiken im Wettbewerb weiterhin als groß einzustufen sein. Abb. 3 Entwicklung der Korruptionsrisiken 2011–2013 26 % 26 % Geschäftsmöglichkeit durch Korruption eines Wettbewerbers verloren (mindestens einmal) Verdachtsfall (mindestens einmal) Korruptionssituation (mindestens einmal) geschädigte Unternehmen 43 % 26 % 8 % 15 % 28 % 26 % 7 % 11 % 21 % 14 % 4 % 6 % 15 % 12 % Handel und Konsumgüter 2013 alle Branchen 2013 Handel und Konsumgüter 2011 alle Branchen 2011 12 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 Rückgang der Wirtschaftskriminalität 4 R isiko Kartelldelikte Der Anteil der Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie, die von Verdachtsfällen und eindeutigen Fällen von wettbewerbswidrigen Absprachen betroffen waren, liegt kaum unterhalb des branchenübergreifenden Durchschnitts. 8 % der befragten Unternehmen berichteten über mindestens einen Verdachtsfall gegenüber 11 % in der gesamten Wirtschaft. Allerdings vermutet mehr als jedes zehnte Unternehmen im Wirtschaftszweig Handel und Konsumgüter (13 %) einen hohen Marktanteil basierend auf wett bewerbswidrigen Absprachen von über 30 %. Weitere 10 % schätzen den Markt anteil auf 20 bis 29 %. Demgegenüber stuft jedes dritte Unternehmen die Risiken deutlich niedriger ein und geht von einem Marktanteil von weniger als 5 % aus. Hierbei dürfte es sich jedoch um eine Unterschätzung der Risiken handeln, da andere Marktteilnehmer im Handel und in der Konsumgüterindustrie die Verbreitung wettbewerbswidriger Absprachen höher einschätzen und die meisten Unternehmen über keine kartellrechtlichen Compliance-Management-Systeme verfügen, so dass viele Fälle nicht erkannt und aufgedeckt werden.4 Das Dunkelfeld dürfte daher erheblich größer sein, als es die Angaben der befragten Unternehmen vermuten lassen. Abb. 4 Risiko wettbewerbswidriger Absprachen 8 % Verdachtsfälle Marktanteil basierend auf wettbewerbswidrigen Absprachen eindeutige Fälle > 30 % 20–29 % 11 % 1 % 5 % 13 % 7 % 10 % 12 % 28 % 10–19 % 22 % 16 % 5–9 % 24 % 33 % 35 % < 5 % Handel und Konsumgüter 4 alle Branchen Zur geringen Verbreitung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen siehe Abschnitt C. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 13 Schadensfolgen im Handel und in der Konsumgüterindustrie BSchadensfolgen im Handel und in der Konsumgüterindustrie 1 Finanzielle Schäden Wir beobachten wie auch in der übrigen Wirtschaft nicht nur eine Abnahme der Wirtschaftsk riminalität, sondern auch einen Rückgang bei den finanziellen Schäden. Im Handel und in der Konsumgüterindustrie betrug im Jahr 2013 der durschnittliche Gesamtschaden 580.000 Euro je Unternehmen, gegenüber 1,25 Millionen Euro im Jahr 2011. Betrachten wir die Schadensfolgen der drei häufigsten Deliktsgruppen im Handel und in der Konsumgüterindustrie, so verursachen nach den Schätzungen der betroffenen Unternehmen Vermögensdelikte einen durchschnittlichen Schaden in Höhe von 580.000 Euro und Verstöße gegen Patent- und Markenrechte einen Schaden in Höhe von 312.000 Euro je betroffenes Unternehmen. Die vergleichs weise seltener auftretenden Diebstähle vertraulicher Kunden- und Unternehmens daten führten zu durchschnittlichen Schäden in Höhe von 188.000 Euro. Abb. 5 Durchschnittlicher finanzieller Schaden in € Vermögensdelikt 580.000 1.603.000 Verstoß gegen Patentund Markenrechte 312.000 Diebstahl vertraulicher Kundenund Unternehmensdaten 188.000 305.000 1.135.000 Handel und Konsumgüter Basis: Anteil der berichteten Fälle. 14 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 alle Branchen Schadensfolgen im Handel und in der Konsumgüterindustrie 2 I ndirekte Auswirkungen Die vergleichsweise geringen Schäden sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie nicht nur direkt, sondern auch indirekt geschädigt werden und indirekte Schäden als Management kosten oder Reputationsschäden ebenfalls gravierende wirtschaftliche Folgen haben können. Das beste Beispiel hierfür sind Verwicklungen von Unternehmen in Korruption. Obwohl die Kosten, die durch das Management der aufgetretenen Delikte entstehen, schwerer zu bestimmen sind als die direkten finanziellen Schäden, haben wir die befragten Unternehmen gebeten, auch ihre Management kosten zu schätzen die durch das erforderliche Management der aufgetretenen Delikte entstehen.5 Sie betrugen im Handel und in der Konsumgüterindustrie durchschnittlich 110.000 Euro je betroffenem Unternehmen. Neben den Managementkosten können Wirtschaftsdelikte zu Reputationsschäden führen.6 Medien und Öffentlichkeit reagierten in den letzten zehn Jahren sehr viel sensibler auf Verwicklungen der Unternehmen in derartige Vorfälle. Drei Viertel der von Vermögensdelikten betroffenen Unternehmen aus dem Bereich Handel und Konsumgüter berichteten über Reputationsschäden. 80 % erfuhren Reputations schäden durch einen Diebstahl vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten und 69 % infolge von Patent- und Markenrechtsverletzungen. Abb. 6Reputationsschäden aufgrund von Vermögensdelikten, Verstößen gegen Patent- und Markenrechte und Diebstahl vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten 76 % 76 % Vermögensdelikt Verstoß gegen Patentund Markenrechte 69 % 82 % Diebstahl vertraulicher Kundenund Unternehmensdaten 80 % 72 % Handel und Konsumgüter alle Branchen Basis: Anteil der berichteten Fälle. 5 6 ie Kosten, die durch das Management der aufgetretenen Delikte entstehen, sind beispielsweise D Prozesskosten, Ausgaben für Untersuchungen, Stakeholdermanagement usw. Hierzu zählen wir neben dem Reputationsverlust in der Öffentlichkeit und gegenüber Aufsichtsbehörden auch die Beeinträchtigung von Geschäftsbeziehungen. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 15 Compliance im Vergleich CCompliance im Vergleich 1 Erhebliches Defizit bei der kartellrechtlichen Compliance Mittlerweile gehört im Handel und in der Konsumgüterindustrie Compliance zur Selbstverständlichkeit, 68 % haben ein derartiges Programm eingeführt. Damit folgt die Branche dem allgemeinen Trend in der deutschen Wirtschaft. Nach zaghaften Anfängen in den Jahren ab 2005 verfügten im Sommer 2013 drei von vier Unternehmen (74 %) über ein Compliance-Programm. Allerdings stagniert generell der Anteil der Unternehmen, die ein Antikorruptions programm implementiert haben. Nur etwa jedes zweite Unternehmen (46 %) im Handel und in der Konsumgüterindustrie verfügt hierüber, Tendenz sogar leicht sinkend. Immerhin dürfte die Abnahme bei den Korruptionsdelikten auch in dieser Branche zu einem großen Teil auf die bereits eingeführten Antikorruptions programme zurückzuführen sein, die nunmehr langsam ihre Wirkung zu entfalten scheinen. Dies zeigt, dass im Handel und in der Konsumgüterindustrie die Korruptionsrisiken noch weiter verringert werden können, wenn KorruptionsCompliance-Programme in allen Unternehmen dieser Branche selbstverständlich werden. Demgegenüber stecken auch im Handel und in der Konsumgüterindustrie die Bemühungen zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Absprachen noch in ihren Anfängen. Nur 31 % der Unternehmen verfügen über ein kartellrechtliches Compliance-Programm, dies entspricht dem ebenfalls geringen branchen übergreifenden Durchschnitt. Aus diesem Grund dürfte es sich bei den eingangs dargestellten relativ geringen Belastungszahlen um Unterschätzungen handeln. Abb. 7 Compliance im Handel und in der Konsumgüterindustrie im Vergleich 68 % 74 % Compliance 46 % 52 % 46 % spezielle KorruptionsCompliance kartellrechtliche Compliance1 52 % 51 % 59 % 31 % 29 % 0 % 0 % Handel und Konsumgüter 2013 alle Branchen 2013 Handel und Konsumgüter 2011 alle Branchen 2011 1 2011 nicht erhoben 16 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 Compliance im Vergleich 2 V erbreitung von Antikorruptionsmaßnahmen Bei denjenigen Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie, die über ein Korruptions-Compliance-Programm verfügen, gehört es zur „good practice“, ein klares Commitment durch die Führungsebene zu kommunizieren (100 %) und Verhaltensrichtlinien (97 %) vorzusehen. In der Regel haben sie die Funktion eines Compliance Officer eingeführt (82 %), aber in dieser Branche erfolgen in jedem vierten Unternehmen keine Schulungsmaßnahmen, nur bei 76 % ist dies der Fall. Vielfach fehlt zudem ein entsprechender Code of Conduct (76 %), während DueDilligence-Prüfungen bei Unternehmenstransaktionen schon üblicher sind (85 %). Neben dem Fehlen von Schulungsmaßnahmen zeigen sich bei vielen ComplianceProgrammen weitere große sicherheitsrelevante Lücken. Nur 58 % der ComplianceProgramme im Handel und in der Konsumgüterindustrie sehen systematische Risikoanalysen vor, obwohl diese eine wichtige Voraussetzung für den Aufbau eines auf das eigene Unternehmen abgestimmten Compliance-Management-Systems bilden. Des Weiteren fehlte bei fast jedem dritten Compliance-Programm eine regel mäßige Überprüfung der Anti-Corruption-Policy (70 %). Compliance kann jedoch nicht quasi im „Blindflug“ erfolgen. Drei Viertel der Compliance-Programme im Bereich Handel und Konsumgüter haben ein Hinweisgebersystem implementiert. Dies bedeutet andererseits, dass bei jedem vierten Programm ein derartiger Kommunikationskanal fehlt. Alle unsere Studien zur Wirtschaftskriminalität zeigten jedoch, dass die meisten Wirtschafts delikte überhaupt erst durch interne und externe Hinweisgeber aufgedeckt wurden. Das Bundeskriminalamt betonte ausdrücklich in seinem Bundeslagebild zur Korruption: „Erfolge in der Bekämpfung der Korruptionskriminalität hängen weiterhin sehr stark von der Gewinnung qualifizierter Hinweise ab. Wie wichtig sowohl anonyme als auch offene Hinweise für die Bekämpfung von Korruption sind, zeigt sich daran, dass im Jahr 2011 annähernd ein Drittel der Verfahren auf entsprechende Hinweise hin eingeleitet wurde. Daran dürften die in vielen Unternehmen geschaffenen ComplianceStrukturen einen nicht unwesentlichen Anteil haben. Der weitere Ausbau dieser Strukturen könnte künftig zu einem weiteren qualitativen und quantitativen Anstieg des Hinweisaufkommens führen.“7 Die größte Schwäche besteht allerdings bei der zumeist fehlenden Evaluation des eigenen Antikorruptionsprogramms. Weniger als ein Drittel (31 %) der ComplianceProgramme im Handel und in der Konsumgüterindustrie führen eine Evaluation der eigenen Maßnahmen durch. Wir weisen darauf hin, dass zur Unterstützung der Unternehmen bei dieser Aufgabe der Compliance Prüfungsstandard PS 980 des IDW geschaffen wurde. 7 Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Korruption 2011, S. 20. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 17 Compliance im Vergleich Abb. 8Verbreitung von Antikorruptionsmaßnahmen Mehrfachnennungen waren möglich. klares Commitment und Kommunikation der Anti-Corruption Policy durch die Führungsebene 100 % 95 % transparente Richtlinien mit Verhaltenskodex 97 % 97 % zuverlässige und zeitnahe Sanktionierung von Verstößen interner Mitarbeiter gegen Anti-Corruption Policy 94 % 89 % Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmenstransaktionen 85 % 78 % Compliance Officer (Antikorruptionsbeauftragter) 82 % 87 % 76 % 82 % Durchführen von Schulungen internes Hinweisgebersystem 76 % 72 % Code of Conduct für Anti-Corruption Policy bei Geschäftspartnern, Zulieferern, Subunternehmen 76 % 69 % regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Anti-Corruption Policy 70 % 70 % 58 % 64 % systematische Risikoanalyse Evaluation der Wirkung des Antikorruptionsprogramms z. B. durch Mitarbeiterbefragungen 31 % 38 % Handel und Konsumgüter alle Branchen Basis: U nternehmen mit Antikorruptionsprogramm (alle Branchen 52 %, Handel & Konsumgüter 46 %) 18 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 Compliance im Vergleich 3 G ründe für die Einführung eines Compliance-Programms Wir haben Unternehmen, die noch nicht über ein Compliance-Programm verfügen, gefragt, aus welchen Gründen ihre Unternehmensleitung in den nächsten Jahren ein derartiges Programm einführen könnte. Die Motive bei Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie decken sich weitgehend mit dem Durchschnitt aller Branchen. Mit einer Ausnahme: Von Unternehmen wurden häufiger höhere Wettbewerbschancen beispielsweise bei Ausschreibungen oder aufgrund des allgemeinen Branchendrucks genannt. Für fast jedes zweite Unternehmen (46 %) wäre dies ein wichtiger Aspekt ein Compliance-Programm einzuführen. Dagegen fühlen sie sich im Vergleich zur gesamten Wirtschaft weniger durch öffentliche Diskussionen (29 %) und auch weniger durch Empfehlungen von Wirtschaftsprüfern und Anwaltskanzleien motiviert. Wenn wir allerdings einen Blick auf die Hauptgründe für die Einführung eines Compliance-Programms werfen, so werden Empfehlungen von Wirtschaftsprüfern und Anwaltskanzleien (54 %) von Unternehmen im Handel und in der Konsum güterindustrie am häufigsten genannt. Daneben führten sie als mögliche Gründe vor allem Verwicklungen in wirtschaftskriminelle Vorfälle (54 %), zivil- und straf rechtliche Haftungsrisiken (50 % bzw. 54 %) sowie Imagegründe (50 %) an. Unserer Einschätzung nach hat mittlerweile eine Eigendynamik eingesetzt, die neben den weiterhin bestehenden Haftungsrisiken die jetzige ComplianceEntwicklung vorantreibt. Nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch im Wettbewerb hat sich mittlerweile eine Erwartung entwickelt, der sich Unternehmen kaum noch entziehen können. Compliance gehört zur guten Reputation eines Unternehmens. So wird ein Unternehmen mit Aktivitäten zur „Corporate Social Responsibility“ kaum noch glaubhaft auf sich aufmerksam machen können, wenn seine Compliance nicht mehr den heutigen Standards entspricht oder aber diese sogar fehlt. Diese Entwicklung, dies zeigen die Antworten der befragten Unternehmen, wird vom Zeitgeist in der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit vorangetrieben, wie sich unter anderem am Leitfaden „Praktische Hilfestellungen für Antikorruptionsmaßnahmen“ ablesen lässt, der vom Bundesministerium des Innern zusammen mit dem Initiativkreis Korruptionsprävention Bundesverwaltung/Wirtschaft herausgegeben wurde.8 8 Leitfaden „Praktische Hilfestellungen für Antikorruptionsmaßnahmen“, hrsg. vom Bundes ministerium des Innern, Initiativkreis Korruptionsprävention Bundesverwaltung/Wirtschaft, Stand Juli 2013. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 19 Compliance im Vergleich Abb. 9Wahrscheinliche Gründe für die Einführung eines Compliance-Programms Mehrfachnennungen waren möglich. Empfehlungen von Wirtschaftsprüfern, Anwaltskanzleien 54 % 62 % strafrechtliche Haftungsrisiken 54 % 59 % wirtschaftskrimminelle Vorfälle 54 % 55 % 50 % Imagegründe 59 % 50 % 55 % zivilrechtliche Haftungsrisiken höhere Wettbewerbschancen, z. B. bei Ausschreibungen oder Branchendruck 46 % 38 % drohende bzw. akute strafrechtliche Verfahren 38 % 40 % 33 % Druck wichtiger Auftraggeber 44 % öffentliche Diskusssion, Medien Druck der Muttergesellschaft 29 % 45 % 13 % 21 % Handel und Konsumgüter Basis: Unternehmen ohne Compliance-Programm 20 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 alle Branchen Compliance im Vergleich 4 C ompliance Audit Im Sommer 2011 wurde der Prüfungsstandard 980 des IDW eingeführt.9 Unsere Studie zeigt, dass die Etablierung dieses Standards im Handel und in der Konsum güterindustrie im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt der Wirtschaft noch ein wenig hinterher hinkt. Über der Hälfte der Unternehmen (54 %) ist dieser Standard mittlerweile bekannt, im Handel und in der Konsumgüterindustrie sind es etwas weniger (44 %). Davon hat mehr als jedes vierte Unternehmen (29 %) auf der Basis dieses Standards eine Zertifizierung seines Compliance-Management-Systems durchführen lassen. Abb. 10Bekanntheit des Prüfungsstandards IDW PS 980 und erfolgte Zertifizierung des Compliance-Management-Systems Unternehmen mit Kenntnis des IDW PS 980 44 % 54 % Unternehmen mit Zertifizierung anhand IDW PS 980 29 % 35 % Handel und Konsumgüter alle Branchen Basis: Unternehmen mit Kenntnis des IDW PS 980. Allerdings bestehen bei vielen Unternehmen auch im Handel und in der Konsum güterindustrie noch Vorbehalte: Nur jedes fünfte (20 %) beabsichtigt bzw. erwägt, eine entsprechende Prüfung seines Compliance-Management-Systems durchführen zu lassen (ohne Abb.). Unabhängig von der Kenntnis des IDW PS 980 überwiegen auch für Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie die Vorteile einer unabhängigen Auditierung. Zwar stehen für die wenigsten Unternehmen die Interessen des Kapitalmarktes im Vordergrund (39 %), aber sie erkennen für sich eine ganze Palette von anderen Vorteilen. Am häufigsten nannten die Unternehmen den Wert eines Gütesiegels in der öffentlichen Darstellung (77 %). Zwei Drittel nannten zudem ihre Eignung als Nachweis für die Qualitätsorganisation und für Kunden (65 %). Daneben sehen die meisten der befragten Unternehmen in einer Auditierung nicht nur Vorteile in der Außendarstellung des Unternehmens. Für etwa drei Viertel (73 %) kann eine unabhängige Überprüfung auch als Nachweis für ihr Aufsichts organ dienen und zwei Drittel (65 %) nannten ihr Interesse an einer internen Positionsbestimmung und einem Benchmarking. 9 IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980), IDW Verlag. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 21 Compliance im Vergleich Des Weiteren versprechen sich von der Durchführung einer unabhängigen Auditierung über die Hälfte (58 %) der Unternehmen die Möglichkeit, sich auf diese Weise besser bei zivil- und strafrechtlichen Haftungsfragen entlasten zu können. Angesichts dieses überwiegend positiven Votums gehen wir auch für Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie von einem wachsenden Interesse an einer Überprüfung des eigenen Compliance-Programms aus. Abb. 11Nutzen einer unabhängigen Auditierung Mehrfachnennungen waren möglich. Gütesiegel für die öffentliche Darstellung 77 % 70 % Nachweis für das Aufsichtsorgan 73 % 78 % Nachweis für Qualitätsorganisation und Kunden 65 % interne Positionsbestimmungen Benchmarking 65 % 64 % Instrument zur Entlassung bei zivil-/ strafrechtlichen Haftungsfragen 58 % 64 % Signalfunktion für den Kapitalmarkt 77 % 39 % 42 % Handel und Konsumgüter alle Branchen Basis: U nternehmen mit Compliance-Programm unabhängig von der Kenntnis des IDW PS 980. 22 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 Integritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie DIntegritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie 1 „ Ethical Leadership“ Für den Erfolg eines Compliance-Programms ist die Unternehmenskultur von besonderer Bedeutung.10 Hierzu gehört neben dem „Tone from the Top“ auch die ethische Haltung auf allen nachgeordneten Ebenen. Bei der „Ethical Leadership“ handelt es sich somit um eine Aufgabe, die sich über die Führungsebene hinaus auf nahezu alle Beschäftigten erstrecken muss. Die Vorbildfunktion des Vorgesetzten spielt in den Unternehmen des Handels und der Konsumgüterindustrie eine ebenso große Rolle wie in den anderen Branchen. 85 % der Unternehmen gehen davon aus, dass die meisten Vorgesetzten ihre Mitarbeiter für Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien kritisieren. Ebenso selbstverständlich ist, dass die Vorgesetzten ein „offenes Ohr“ für die Anliegen ihrer Mitarbeiter haben (82 %). Allerdings zeigt sich bei einigen Unternehmen auch Skepsis. Folgt man den Einschätzungen der befragten Unternehmen, ist es auch im Handel und in der Konsumgüterindustrie nicht selbstverständlich, dass die meisten Vorgesetzten mit ihren Mitarbeitern über den Umgang mit Korruptionssituationen sprechen (26 %). Wir meinen jedoch, dass man seinen Mitarbeitern nicht nur ComplianceRegeln an die Hand geben und mit Sanktionierung im Falle von Verstößen drohen sollte, sondern ihnen auch umfassende Hilfestellungen geben muss, damit sie insbesondere für Dilemmasituationen besser gewappnet sind. Ferner kommt es für den Aufbau eines überzeugenden Compliance-Programms darauf an, dass Erfolge nicht nur nach den Ergebnissen, sondern auch danach bewertet werden, wie diese erreicht werden. Aus Sicht von 38 % der Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie ist dies bei den meisten Vorgesetzten der Fall, bei 35 % indes nur bedingt. Dies liegt deutlich unterhalb des Durchschnitts aller Branchen (alle Branchen: 59 % bzw. 27 %). Auch bedeutet diese selbstk ritische Einschätzung, dass die befragten Unternehmen im Handel und in der Konsum güterindustrie mehrheitlich der Meinung sind, dass bei einigen Vorgesetzten der Zweck die Mittel heiligen könnte. Dies lässt umgekehrt den Schluss zu, dass immer hin bei über einem Viertel der befragten Unternehmen ein ethisch mangelhaftes Führungsverhalten vorkommt. 10 usführlich hierzu PwC-Studie Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur 2013, S. 48ff. A Hier leicht gekürzte Skala. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 23 Integritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie Abb. 12 Ethical Leadership Die meisten Vorgesetzten … alle Branchen … diskutieren mit Mitarbeiter/ innen, wie man mit Korruptions situationen im geschäftlichen Verkehr umgehen sollte. 36 % 38% … beurteilen Erfolge nicht nur nach den Ergebnissen, sondern auch danach, wie sie erreicht wurden. … kritisieren Mitarbeiter/innen, die gegen Unternehmens richtlinien verstoßen. 27 % 59 % 14 % 84 % … haben ein offenes Ohr für die Anliegen der Mitarbeiter/innen. 22 % 76 % Handel und Konsumgüter … diskutieren mit Mitarbeiter/ innen, wie man mit Korruptions situationen im geschäftlichen Verkehr umgehen sollte. 53 % 26 % … beurteilen Erfolge nicht nur nach den Ergebnissen, sondern auch danach, wie sie erreicht wurden. … kritisieren Mitarbeiter/innen, die gegen Unternehmens richtlinien verstoßen. … haben ein offenes Ohr für die Anliegen der Mitarbeiter/innen. 35 % 38 % 15 % 85 % 15 % 82 % teils/teils 24 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 (völlig) zutreffend Integritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie 2 I ntegrität im Handel und in der Konsumgüterindustrie Die Integritätskultur eines Unternehmens bedarf als weiteres Element einer gelebten Erfolgskultur mit vielfältigen, gewachsenen Werten und Handlungs orientierungen, die den Unternehmensalltag aller Beschäftigten – der Mitarbeiter wie auch der Manager – durchdringen. Es geht somit nicht um ein „offizielles Werteideal“, wie es zuweilen in ethischen Richtlinien und anderen internen Broschüren publiziert wird, sondern um eine Werterealität, in deren Rahmen Mitarbeiter im Unternehmen auch erfolgreich sein können. Für den Erfolg eines Compliance-Programms ist entscheidend, ob es sich um eine Erfolgskultur handelt, die der Integrität eines Unternehmens dienlich ist. Unsere Messung einer Erfolgskultur11 besteht aus vier Dimensionen, die je nach Ausprägung integritätshinderlich oder -förderlich sein können: 1. Die Dimension „Individualismus“ beschreibt, inwiefern eigenmächtiges Handeln der Mitarbeiter und das Ausnutzen der eigenen Autorität als Normalität im Unternehmen und somit als Teil der Unternehmenskultur verstanden wird. 2. Eine „offene Kommunikationskultur“ fördert ein offenes Ansprechen von Problemen und somit auch von Regelverstößen. 3. Die Dimension „Regelkonformität“ erfasst, wie bindend die Mitarbeiter die geltenden Richtlinien des Unternehmens wahrnehmen und ob sie auch Richtlinienverstöße durch Kollegen ansprechen. 4. „Transparenz“ bedeutet einen aufrichtigen und transparenten Umgang mit Kollegen und Geschäftspartnern. Transparente Managemententscheidungen fördern eine Unternehmenskultur, in der nicht integres Verhalten schwerer verborgen werden kann. Die befragten Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie bewerten ihre Erfolgskultur ähnlich positiv wie die aus anderen Branchen. So gibt die absolute Mehrheit der Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie an, dass ihre Mitarbeiter die geschäftlichen Entscheidungen transparent gestalten (80 %) und im Umgang mit Geschäftspartnern aufrichtig sind (95 %). Aber jedes zehnte Unternehmen geht davon aus, dass erfolgreiche Mitarbeiter Unternehmensrichtlinien vernachlässigen, wenn es hilft, einen guten Job zu machen und auch zu Compliance-Verstößen Anderer schweigen. Außerdem werden nach Einschätzung der Befragten in 17 % der Unternehmen Probleme nicht offen angesprochen. Zudem gibt es aus Sicht von 29 % der Unternehmen keine Kommunikationskultur, Managemententscheidungen trotz triftigen Grundes offen zu hinterfragen. 11 Ausführlich hierzu PwC-Studie Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur 2013, S. 48ff. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 25 Integritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie Auch besteht bei 20 % der Unternehmen im Handel und in der Konsumgüter industrie eine Tendenz zum Einzelkämpfertum, da sie auch bei folgenreichen Entscheidungen eigenmächtig handeln, gegenüber nur 13 % im Durchschnitt aller Branchen. Hier zeigen sich insgesamt gesehen bei einigen Unternehmen Einfallstore für erhöhte Compliance-Risiken aufgrund einer unzureichend integritäts förderlichen Unternehmenskultur. Abb. 13 Dimensionen einer integritätsförderlichen Erfolgskultur Transparenz Regelkonformität Kommunikation Individualismus Erfolgreiche Mitarbeiter … … nutzen ihre Autorität im Unternehmen für persönliche Interessen aus. … handeln bei folgenreichen Entscheidungen eigenmächtig. 5 % 5% 20 % 13 % … hinterfragen Management entscheidungen offen, wenn ein triftiger Grund besteht. 71 % 69 % 83 % 75 % … sprechen Probleme offen an. … vernachlässigen Unter nehmensrichtlinien, wenn es hilft einen guten Job zu machen. 9 % 10 % … schweigen zu Verstößen anderer gegen Unternehmens richtlinien. 11 % 11 % … gestalten ihre geschäftlichen Entscheidungen transparent. 80 % 80 % … sind im Umgang mit Geschäftspartnern aufrichtig. 95 % 93 % Handel und Konsumgüter 26 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 alle Branchen Fazit und Ausblick EFazit und Ausblick Im Vergleich zum Durchschnitt über alle Branchen treten Fälle von Wirtschafts kriminalität, insbesondere Vermögensdelikte sowie Verstöße gegen Patent- und Markenrechte und der Diebstahl vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten, deutlich häufiger auf. Gegenüber der Befragung im Jahr 2011 zeigt sich jedoch bereits ein signifikanter Rückgang solcher Vorfälle. Die Investitionen vieler Handels- und Konsumgüterunternehmen in Compliance in den letzten Jahren zahlen sich also aus. Compliance-Management-Systeme sind immerhin bereits bei rund zwei Dritteln der befragten Branchenunternehmen bereits etabliert, spezielle Korruptions-Compliance jedoch nur bei etwa der Hälfte und kartellrechtliche Compliance bei weniger als einem Drittel. Angesichts der besonders ausgeprägten Risiken dieser Branche – Vermögensdelikte, zunehmende Verstöße gegen Patent- und Markenrechte sowie die durch Aktivität im Internet erhöhte Gefahr von Datendiebstahl, der mit erheblichen Reputationsschäden einhergehen kann – haben einige Unternehmen noch deutlich Nachholbedarf. Selbst die Unternehmen, die bisher noch über kein Compliance-Programm verfügen, halten die Einführung aufgrund wirtschaftsk rimineller Vorfälle, strafund zivilrechtlicher Haftungsrisiken sowie aus Imagegründen für sinnvoll. Vorausschauende Handelsunternehmen und Konsumgüterhersteller vermeiden unnötige Risiken. Sie halten ihre Mitarbeiter an, im Interesse des Unternehmens ebenso umsichtig zu agieren. Gutes Risikomanagement braucht also eine gute Unternehmensführung, eine sinnvolle Governance. Und wer ein Unternehmen verantwortungsbewusst führt, sorgt auch dafür, dass jederzeit alle gesetzlichen und sonstigen Vorgaben eingehalten werden, und sichert so die Compliance. Das wiederum mindert Risiken. Erfolgsentscheidend für eine effektive Compliance ist also, dass sie in der Unternehmenskultur verankert ist und entsprechend „gelebt“ wird. Wie auch in anderen Branchen besteht allerdings Nachholbedarf bei der Ausgestaltung einer solchen integritätsfördernden Unternehmenskultur. Ein klares Commitment zur Compliance beginnt beim Top-Management und muss sich auf alle Ebenen des Unternehmens erstrecken, damit alle Mitarbeiter die „Spielregeln“ kennen und sich mit ihnen identifizieren, auch wenn dies etwas mehr Aufwand bei der täglichen Arbeit bedeuten könnte. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 27 Methodisches Vorgehen FMethodisches Vorgehen Die siebte Studie zur Wirtschaftskriminalität wurde im Auftrag von PwC und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg von TNS Emnid in Deutschland durchgeführt. Von Mitte Mai bis Mitte Juli 2013 wurden in Deutschland 603 Unternehmen telefonisch interviewt. Bei der vorliegenden Studie handelt es sich um eine Sonderauswertung von 76 Unternehmen aus dem Handel und der Konsumgüterindustrie sowie von 88 Unternehmen aus der gleichen Branche, die zum Vergleich aus den Studien in 2011 herangezogen wurden. Die Ergebnisse sind aufgrund der Stichprobenziehung repräsentativ. Details zur methodischen Durchführung können unserem Report „Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur 2013“ entnommen werden.12 Die Mehrheit der Befragten kam aus der Rechtsabteilung und über ein Viertel aus dem Bereich Finanzen. 17 % übten eine Compliance-Funktion aus. Abb. 14Funktion der Interviewpersonen im Handel und in der Konsumgüterindustrie Mehrfachnennungen waren möglich. Rechtsabteilung 41 % Finanzabteilung 28 % Compliance 17 % Personal 8 % Revision 8 % Risikomanagement Unternehmens sicherheit 5 % 0 % anderer Bereich 24 % In die Studie wurden fast ausschließlich Unternehmen einbezogen, die in Deutschland bzw. weltweit über mindestens 500 Mitarbeiter verfügen. In der Stich probe Handel und Konsumgüter handelt es sich bei über der Hälfte (57 %) um mittelständische Unternehmen mit 500 bis 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Ein Viertel (26 %) verfügt in Deutschland über 1.000 bis 5.000 Mitarbeiter und bei 12 % liegt die Beschäftigtenzahl über 5.000 Mitarbeiter. Weltweit verfügen jedoch 25 % der Unternehmen aus dem Handel und der Konsumgüterindustrie über mehr als 10.000 Beschäftigte. International vertreten sind knapp zwei Drittel der befragten Unternehmen, 33 % verfügen sogar über weltweite bzw. viele Standorte. Jedes vierte befragte Unternehmen aus dieser Branche ist an einer Börse notiert (25 %). 12 w ww.pwc.de/de/risiko-management/wirtschaftskriminalitaet-2013.jhtml 28 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 Ihre Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner PwC Gerd Bovensiepen Partner und Leiter des Geschäfts bereichs Handel und Konsumgüter in Deutschland und Europa Tel.: +49 211 981-2939 [email protected] Steffen Salvenmoser Partner Forensic Services Tel.: +49 69 9585-5555 [email protected] Thomas Tilch Partner Governance, Risk & Compliance Tel.: +49 211 981-2574 [email protected] René Scheffler Manager Governance, Risk & Compliance Tel.: +49 211 981-4686 [email protected] Über uns Unsere Mandanten stehen tagtäglich vor vielfältigen Aufgaben, möchten neue Ideen umsetzen und suchen Rat. Sie erwarten, dass wir sie ganzheitlich betreuen und praxisorientierte Lösungen mit größtmöglichem Nutzen entwickeln. Deshalb setzen wir für jeden Mandanten, ob Global Player, Familienunternehmen oder kommunaler Träger, unser gesamtes Potenzial ein: Erfahrung, Branchenkenntnis, Fachwissen, Qualitätsanspruch, Innovationskraft und die Ressourcen unseres Expertennetzwerks in 157 Ländern. Besonders wichtig ist uns die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, denn je besser wir sie kennen und verstehen, umso gezielter können wir sie unterstützen. PwC. 9.400 engagierte Menschen an 29 Standorten. 1,55 Mrd. Euro Gesamt leistung. Führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft in Deutschland. Forensic Services Trotz alarmierender Studien werden die Risikofaktoren Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftskonflikte vielfach unterschätzt. Ihnen frühzeitig entgegenzusteuern ist heute wichtiger denn je. Wir begleiten Sie von der Prävention über die lückenlose Aufklärung aller Fälle – auf Wunsch in Zusammenarbeit mit den Ermittlungs behörden – bis zur konkreten Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen. Als Berater oder Gutachter helfen wir Ihnen, Schäden aus Wirtschaftskonflikten geltend zu machen und die Interessen Ihres Unternehmens durchzusetzen. Auch als Schiedsgutachter, Schiedsrichter oder Konfliktmoderator stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 29 Ihre Ansprechpartner Competence Center Retail & Consumer Das Competence Center Retail & Consumer Deutschland von PwC und Strategy& (ehemals Booz & Company) ist ein interdisziplinäres Team aus Branchen spezialisten mit langjähriger Prüfungs- und Beratungserfahrung im Handel und in der Konsumgüterindustrie. Mit Teams in über 50 Ländern entwickeln wir Lösungen zu Ihren zentralen Heraus forderungen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Ausarbeitung neuer Geschäftsstrategien oder bei der Transformation vorhandener Geschäftsmodelle, bei der „digitalen Transformation“, der Erschließung neuer Vertriebskanäle und Absatzmärkte, dem Einsatz von Social Media, der Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeits strategie, der Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse, der Implementierung von Compliance-Programmen, der Steuerplanung und natürlich bei der Jahres abschlussprüfung. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. jur. Kai-D. Bussmann Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Tel.: +49 345 55-23116 [email protected] 30 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsumgüterindustrie 2014 www.pwc.de
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