Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und

www.pwc.de/handel-konsumgueter
Wirtschaftskriminalität
und Compliance –
Handel und Konsum­
güterindustrie 2014
Diese Sonderauswertung
informiert Sie über die
Sicherheitslage und den
Status quo von Compliance
im deutschen Handel und in
der Konsumgüterindustrie.
Wirtschaftskriminalität
und Compliance –
Handel und Konsum­
güterindustrie 2014
Diese Sonderauswertung
informiert Sie über die
Sicherheitslage und den
Status quo von Compliance
im deutschen Handel und in
der Konsumgüterindustrie.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und in Konsumgüterindustrie 2014
Herausgegeben von der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) und
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Von Prof. Dr. jur. Kai-D. Bussmann, Gerd Bovensiepen, Steffen Salvenmoser, Thomas Tilch und
René Scheffler
Unter Mitarbeit von Dipl.-Psych. Anja Niemeczek & Crime Research Center, Halle (Saale)
Durchführung der Befragung durch Oliver Krieg, Director Social & Opinion, TNS Emnid, Bielefeld
Mai 2015, 32 Seiten, 14 Abbildungen, Softcover
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigungen, Mikroverfilmung, die Einspeicherung und Verarbeitung in
elektronischen Medien sind ohne Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet.
Die Inhalte dieser Publikation sind zur Information unserer Mandanten bestimmt. Sie entsprechen
dem Kenntnisstand der Autoren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Für die Lösung einschlägiger
Probleme greifen Sie bitte auf die in der Publikation angegebenen Quellen zurück oder wenden sich
an die genannten Ansprechpartner. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren
wieder. In den Grafiken kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
© Mai 2015 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Alle Rechte vorbehalten.
„PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers
International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich
selbstständige Gesellschaft.
Vorwort
Vorwort
Noch vor zehn Jahren konnten die wenigsten Unternehmen mit dem Begriff
„Compliance“ etwas anfangen. Heute haben 68 % der Unternehmen im Handel und
in der Konsum­güterindustrie ein Compliance-Management-System. Dieser Wert
liegt allerdings etwas unter dem Durchschnitt aller Branchen (74 %).
Die Erfolge lassen nicht auf sich warten: Die Wirtschaftskriminalität befindet sich
auch im Handel und in der Konsum­güterindustrie im Rückwärtsgang. 54 % der
Unternehmen aus dieser Branche gaben an, von Wirtschaftskriminalität betroffen
gewesen zu sein, 2011 waren es noch 72 %. Allerdings bleiben in dieser Branche
die Risiken, durch Vermögens­delikte und Patent- und Markenrechts­verletzungen
geschädigt zu werden, im Vergleich zur übrigen Wirtschaft auffallend hoch. Auch ist
im Handel und in der Konsum­güterindustrie trotz des auch hier zu beobachtenden
Rückgangs weiterhin von einem hohen Diebstahl­srisiko vertraulicher Kunden- und
Unternehmens­daten auszugehen, 17 % der Unternehmen berichteten über einen
entsprechenden Verdacht.
Im Handel und in der Konsum­güterindustrie sind trotz der Verbreitung von
Compliance-Management-Systemen spezielle Antikorruptions­programme keines­
falls selbstverständlich. Weniger als die Hälfte (46 %) der Unternehmen in dieser
Branche verfügt bislang über ein solches Programm, obwohl das Dunkelfeld von
Korruption groß bleibt. Zwar zeichnet sich bei der Anzahl der von Korruption
betroffenen Unternehmen eine sinkende Tendenz ab, nur 7 % der befragten
Unternehmen im Handel und in der Konsum­güterindustrie berichteten von
mindestens einem eindeutigen Korruptionsfall, aber jedes vierte Unternehmen gab
an, infolge von Korruption eines Wettbewerbers eine Geschäfts­möglichkeit verloren
zu haben.
Keine Fortschritte zeigen sich bei der Einführung von kartellrechtlichen
Compliance-­Programmen. In der gesamten Wirtschaft wie auch im Handel und
in der Konsum­güterindustrie verfügt weniger als jedes dritte Unternehmen über
ein derartiges Programm. Zwar berichteten nur 8 % von wettbewerbs­widrigen
Absprachen betroffen zu sein, aber mangels kaum verbreiteter kartellrechtlicher
Compliance-Programme werden Risiken unterschätzt, viele Fälle nicht erkannt und
aufgedeckt. Immerhin vermutet mehr als jedes zehnte Unternehmen im Handel
und in der Konsumgüterindustrie (13 %) einen hohen Marktanteil basierend auf
wettbewerbs­widrigen Absprachen von über 30 %. Weitere 10 % schätzen den
Marktanteil auf 20 bis 29 %.
Die Entwicklung von Compliance hat eine neue Stufe erreicht. Nachdem viele
Unternehmen ihre Compliance-Organisation aufgebaut haben, kommt es nunmehr
auf deren Qualität an. Im Vergleich zum Durchschnitt in der Wirtschaft hinkt im
Handel und in der Konsum­güterindustrie die Etablierung des Prüfungs­standards
980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) noch ein wenig
hinterher. 44 % der Unternehmen im Handel und in der Konsum­güterindustrie ist
dieser Standard bekannt (alle Branchen: 54 %). Davon haben 29 % ihre Compliance
von unabhängigen Prüfern auditieren lassen. Die Vorteile einer externen
Auditierung, wie beispielsweise die Möglichkeit einer Positions­bestimmung durch
Benchmarking, eine externe Qualitätskontrolle und Nachweis­möglichkeiten
gegenüber Aufsichts­organen und Kunden, werden auch von Unternehmen im
Handel und in der Konsum­güterindustrie gesehen.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 5
Vorwort
Viele Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie verfügen über
eine integritäts­förderliche Unternehmens­kultur. 85 % der Unternehmen gehen
davon aus, dass die meisten Vorgesetzten ihre Mitarbeiter1 für Verstöße gegen die
Unternehmens­richtlinien kritisieren. Allerdings zeigt sich auch Skepsis in dieser
Branche. Über ein Viertel befürchtet, dass bei einigen Vorgesetzten der Zweck die
Mittel heiligen könnte. Diesbezüglich sehen die befragten Unternehmen im Handel
und in der Konsumgüter­industrie ihre Unternehmens­kultur deutlich kritischer
als der Durchschnitt aller Branchen. Hier besteht also noch Nachholbedarf bei der
Schaffung eines angemessenen Integritätsbewusstseins.
Mit unserer Studie möchten wir die Diskussion über Compliance und die
Bekämpfung von Wirtschafts­k riminalität im Handel und in der Konsum­
güterindustrie bereichern. Die Publikation soll es den Unternehmen zudem
ermöglichen, zu bestimmen, wie weit sie bei der Bearbeitung dieser Themen
im Vergleich zu anderen Unternehmen gekommen sind. Wir bedanken uns
an dieser Stelle noch einmal herzlich bei allen Studienteilnehmern für ihre
Auskunftsbereitschaft.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre mit vielen aufschlussreichen
Erkenntnissen!
Düsseldorf, Frankfurt am Main und Halle an der Saale im April 2015
Prof. Dr. Kai-D. Bussmann
Gerd Bovensiepen
Steffen Salvenmoser
Thomas Tilch
1
W
ir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zur besseren Lesbarkeit des Textes für Personen­
bezeichnungen das generische Maskulinum verwendet haben (z. B. „Mitarbeiter“). Diese Form
schließt alle Personen gleichermaßen ein.
6 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis..............................................................................................8
ARückgang der Wirtschaftskriminalität...............................................................9
1Entwicklung im Handel und in der Konsumgüterindustrie 2011–2013...............9
2Abnahme auch bei den Verdachtsfällen............................................................ 11
3Risiko Korruption.............................................................................................12
4Risiko Kartelldelikte.........................................................................................13
BSchadensfolgen im Handel und in der Konsumgüterindustrie.......................... 14
1Finanzielle Schäden......................................................................................... 14
2Indirekte Auswirkungen...................................................................................15
CCompliance im Vergleich.................................................................................. 16
1Erhebliches Defizit bei der kartellrechtlichen Compliance............................... 16
2 Verbreitung von Antikorruptionsmaßnahmen.................................................. 17
3 Gründe für die Einführung eines Compliance-Programms...............................19
4 Compliance Audit.............................................................................................21
DIntegritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie.........................23
1 „Ethical Leadership“.........................................................................................23
2Integrität im Handel und in der Konsumgüterindustrie....................................25
EFazit und Ausblick............................................................................................27
FMethodisches Vorgehen...................................................................................28
Ihre Ansprechpartner..............................................................................................29
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 7
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1
Entwicklung der Wirtschaftskriminalität 2011–2013.............................. 10
Abb. 2
Entwicklung der Verdachtsfälle 2011–2013............................................ 11
Abb. 3
Entwicklung der Korruptionsrisiken 2011–2013.....................................12
Abb. 4
Risiko wettbewerbswidriger Absprachen................................................13
Abb. 5
Durchschnittlicher finanzieller Schaden................................................. 14
Abb. 6Reputationsschäden aufgrund von Vermögensdelikten, Verstößen
gegen Patent- und Markenrechte und Diebstahl vertraulicher
Kunden- und Unternehmensdaten...........................................................15
Abb. 7Compliance im Handel und in der Konsumgüterindustrie
im Vergleich............................................................................................ 16
Abb. 8Verbreitung von Antikorruptionsmaßnahmen........................................18
Abb. 9Wahrscheinliche Gründe für die Einführung eines
Compliance-Programms..........................................................................20
Abb. 10Bekanntheit des Prüfungsstandards IDW PS 980 und erfolgte
Zertifizierung des Compliance-Management-Systems.............................21
Abb. 11Nutzen einer unabhängigen Auditierung................................................22
Abb. 12 Ethical Leadership...................................................................................24
Abb. 13 Dimensionen einer integritätsförderlichen Erfolgskultur........................26
Abb. 14Funktion der Interviewpersonen im Handel und in
der Konsumgüterindustrie......................................................................28
8 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
Rückgang der Wirtschaftskriminalität
ARückgang der Wirtschaftskriminalität
1 E
ntwicklung im Handel und in der Konsumgüterindustrie
2011–2013
Im Handel und in der Konsumgüterindustrie stellen wir eine rückläufige
Entwicklung von Wirtschaftskriminalität fest: 54 % der Unternehmen aus dieser
Branche gaben an, Opfer von Wirtschafts­k riminalität geworden zu sein, 2011
waren es noch 72 %.
Damit bewegt sich diese Branche zwar weiterhin oberhalb des Durchschnitts
aller Branchen, aber sie folgt dem allgemeinen positiven Trend in der deutschen
Wirtschaft. In unserer Studie zur Wirtschafts­k riminalität 2013 nannte weniger als
die Hälfte der Unternehmen einen Schadensfall, während 2009 hierüber noch fast
zwei Drittel (61 %) berichteten. Bemerkenswert ist, dass wir uns auf dem Niveau
unserer Studie von 2005 mit damals 46 % bewegen.
Die Gründe sehen wir in der wachsenden Verbreitung von ComplianceManagement-­Systemen.2 Den zwischenzeitlichen Anstieg der Wirtschafts­
kriminalität führen wir auf den Effekt des Kontrollparadoxes zurück3, da mit
der Einführung von Compliance-Programmen die Aufmerksamkeit in den
Unternehmen für derartige Risiken gestiegen ist, während wir nunmehr in die
Präventions­phase eintreten, in der die Compliance-Maßnahmen zu greifen
beginnen und ein weiterer Anstieg der Wirtschafts­k riminalität verhindert und
teilweise sogar eine Abnahme erreicht wird.
2
3
ur Verbreitung von Compliance-Management-Systemen siehe Abschnitt C.
Z
Zum Kontrollparadox siehe PwC: Wirtschaftskriminalität 2007, S. 29f.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 9
Rückgang der Wirtschaftskriminalität
Abb. 1
Entwicklung der Wirtschaftskriminalität 2011–2013
Mehrfachnennungen waren möglich.
54 %
alle Deliktarten
45 %
72 %
43 %
Vermögensdelikte
34 %
60 %
Verstoß gegen
Patent- und
Markenrechte
17 %
10 %
34 %
Diebstahl vertraulicher
Kunden- und
Unternehmensdaten
7 %
5 %
9 %
4 %
6 %
Korruption und
Bestechung
15 %
3 %
2 %
3 %
Falschbilanzierung
wettbewerbswidrige
Absprachen
Industrie- und
Wirtschaftsspionage
1 %
5 %
8 %
0 %
2 %
5 %
Handel und Konsumgüter 2013
alle Branchen 2013
Handel und Konsumgüter 2011
Die Verteilung der Delikte im Handel und in der Konsumgüterindustrie entspricht
weit­gehend derjenigen in den anderen Branchen. Am häufigsten wurden die
Unternehmen aller Branchen durch Vermögens­delikte betroffen. Dies gilt auch für
den Wirtschafts­zweig Handel und Konsum­güter mit 43 %. Allerdings dominieren
gegenüber dem Durchschnitt in der übrigen Wirtschaft Schädigungen durch
strafbare Verstöße gegen Patent- und Markenrechte (17 %).
Bei den beiden häufigsten Deliktsgruppen Vermögenskriminalität und Patent- und
Markenrechts­verletzungen zeigt sich der rückläufige Trend am stärksten. Ähnlich
stark ausgeprägt ist der Rückgang nur noch bei den Korruptionsdelikten. Hier sank
der Anteil der betroffenen Unternehmen von 15 % auf nunmehr 4 %.
10 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
Rückgang der Wirtschaftskriminalität
2 A
bnahme auch bei den Verdachtsfällen
Werfen wir einen Blick auf die Entwicklung der Verdachtsfälle, so bestätigt sich
der rückläufige Trend. Jedes zweite Unternehmen (51 %) im Handel und in der
Konsum­güterindustrie berichtete über mindestens einen Verdachtsfall, 2011 waren
es über drei Viertel (77 %). Im branchen­übergreifenden Vergleich bleibt das Risiko
also nur bei den Vermögens­delikten überdurchschnittlich hoch.
Eine deutliche Abnahme der Verdachtsfälle zeigt sich gegenüber 2011 nahezu bei
allen Delikts­gruppen. Allerdings berichteten Unternehmen in Handel und Konsum­
güterindustrie trotz des auch hier zu beobachtenden Rückgangs deutlich häufiger
über den Verdacht eines Diebstahls vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten
(17 %), während nur 7 % der Unternehmen über einen eindeutigen Fall berichteten.
Das Dunkelfeld dürfte daher auch bei dieser Deliktsgruppe weiterhin groß sein.
Abb. 2 Entwicklung der Verdachtsfälle 2011–2013
Mehrfachnennungen waren möglich.
51 %
51 %
alle Deliktarten
77 %
59 %
37 %
27 %
Vermögensdelikte
56 %
26 %
17 %
15 %
Diebstahl vertraulicher
Kunden- und
Unternehmensdaten
33 %
23 %
12 %
11 %
Verstoß gegen
Patent- und
Markenrechte
Korruption und
Bestechung
wettbewerbswidrige
Absprachen
Industrie- und
Wirtschaftsspionage
Falschbilanzierung
31 %
20 %
8 %
15 %
28 %
26 %
8 %
11 %
19 %
13 %
5 %
10 %
14 %
13 %
4 %
3 %
7 %
6 %
Handel und Konsumgüter 2013
alle Branchen 2013
Handel und Konsumgüter 2011
alle Branchen 2011
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 11
Rückgang der Wirtschaftskriminalität
3 Risiko Korruption
Folgt man den Angaben der befragten Unternehmen im Handel und in der Konsum­
güterindustrie, gehört Korruption nicht mehr zu ihren besonderen Risiken.
Hier zeichnet sich eine stark sinkende Tendenz ab. 2011 meinten noch 43 % der
Unternehmen im Handel und in der Konsum­güterindustrie, dass sich wegen
Korruption Geschäfts­chancen zerschlugen. Heute vermutet dies nur noch etwa
ein Viertel (26 %) der Unternehmen in dieser Branche. Und damit befinden sie
sich im allgemeinen Durchschnitt aller Branchen. Auch gaben nur noch 7 % an,
sich im Erhebungs­zeitraum in einer Korruptions­situation befunden zu haben,
gegenüber 21 % in unserer Studie 2011. Vermutlich zeigen die bereits eingeführten
Antikorruptions­programme ihre erste Wirkung.
Allerdings ist Vorsicht geboten. Es gibt keinen Grund für ein Nachlassen bei der
Einführung bzw. beim Ausbau von Compliance-Management-Systemen. Das
Dunkel­feld der Korruption dürfte auch im Handel und in der Konsum­güterindustrie
trotz der erfreulichen Entwicklung angesichts der bestehenden Risiken im
Wettbewerb weiterhin als groß einzustufen sein.
Abb. 3 Entwicklung der Korruptionsrisiken 2011–2013
26 %
26 %
Geschäftsmöglichkeit durch
Korruption eines Wettbewerbers
verloren (mindestens einmal)
Verdachtsfall
(mindestens einmal)
Korruptionssituation
(mindestens einmal)
geschädigte Unternehmen
43 %
26 %
8 %
15 %
28 %
26 %
7 %
11 %
21 %
14 %
4 %
6 %
15 %
12 %
Handel und Konsumgüter 2013
alle Branchen 2013
Handel und Konsumgüter 2011
alle Branchen 2011
12 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
Rückgang der Wirtschaftskriminalität
4 R
isiko Kartelldelikte
Der Anteil der Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie, die von
Verdachts­fällen und eindeutigen Fällen von wettbewerbs­widrigen Absprachen
betroffen waren, liegt kaum unterhalb des branchenübergreifenden Durchschnitts.
8 % der befragten Unternehmen berichteten über mindestens einen Verdachtsfall
gegenüber 11 % in der gesamten Wirtschaft.
Allerdings vermutet mehr als jedes zehnte Unternehmen im Wirtschaftszweig
Handel und Konsumgüter (13 %) einen hohen Marktanteil basierend auf wett­
bewerbs­widrigen Absprachen von über 30 %. Weitere 10 % schätzen den Markt­
anteil auf 20 bis 29 %. Dem­gegenüber stuft jedes dritte Unternehmen die Risiken
deutlich niedriger ein und geht von einem Marktanteil von weniger als 5 % aus.
Hier­bei dürfte es sich jedoch um eine Unterschätzung der Risiken handeln,
da andere Markt­teilnehmer im Handel und in der Konsumgüter­industrie die
Verbreitung wettbewerbs­widriger Absprachen höher einschätzen und die meisten
Unternehmen über keine kartell­rechtlichen Compliance-Management-Systeme
verfügen, so dass viele Fälle nicht erkannt und aufgedeckt werden.4 Das Dunkelfeld
dürfte daher erheblich größer sein, als es die Angaben der befragten Unternehmen
vermuten lassen.
Abb. 4
Risiko wettbewerbswidriger Absprachen
8 %
Verdachts­fälle
Marktanteil basierend auf
wettbewerbswidrigen Absprachen
eindeutige
Fälle
> 30 %
20–29 %
11 %
1 %
5 %
13 %
7 %
10 %
12 %
28 %
10–19 %
22 %
16 %
5–9 %
24 %
33 %
35 %
< 5 %
Handel und Konsumgüter
4
alle Branchen
Zur geringen Verbreitung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen siehe Abschnitt C.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 13
Schadensfolgen im Handel und in der Konsumgüterindustrie
BSchadensfolgen im Handel und in der
Konsumgüterindustrie
1 Finanzielle Schäden
Wir beobachten wie auch in der übrigen Wirtschaft nicht nur eine Abnahme
der Wirtschafts­k riminalität, sondern auch einen Rückgang bei den finanziellen
Schäden. Im Handel und in der Konsumgüterindustrie betrug im Jahr 2013
der durschnittliche Gesamtschaden 580.000 Euro je Unternehmen, gegenüber
1,25 Millionen Euro im Jahr 2011.
Betrachten wir die Schadensfolgen der drei häufigsten Deliktsgruppen im Handel
und in der Konsum­güterindustrie, so verursachen nach den Schätzungen der
betroffenen Unternehmen Vermögens­delikte einen durch­schnittlichen Schaden
in Höhe von 580.000 Euro und Verstöße gegen Patent- und Markenrechte einen
Schaden in Höhe von 312.000 Euro je betroffenes Unternehmen. Die vergleichs­
weise seltener auftretenden Diebstähle vertraulicher Kunden- und Unternehmens­
daten führten zu durchschnittlichen Schäden in Höhe von 188.000 Euro.
Abb. 5
Durchschnittlicher finanzieller Schaden
in €
Vermögensdelikt
580.000
1.603.000
Verstoß gegen Patentund Markenrechte
312.000
Diebstahl vertraulicher Kundenund Unternehmensdaten
188.000
305.000
1.135.000
Handel und Konsumgüter
Basis: Anteil der berichteten Fälle.
14 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
alle Branchen
Schadensfolgen im Handel und in der Konsumgüterindustrie
2 I ndirekte Auswirkungen
Die vergleichsweise geringen Schäden sollten nicht darüber hinwegtäuschen,
dass Unternehmen im Handel und in der Konsum­güterindustrie nicht nur direkt,
sondern auch indirekt geschädigt werden und indirekte Schäden als Management­
kosten oder Reputationsschäden ebenfalls gravierende wirtschaftliche Folgen
haben können. Das beste Beispiel hierfür sind Verwicklungen von Unternehmen in
Korruption.
Obwohl die Kosten, die durch das Management der aufgetretenen Delikte
entstehen, schwerer zu bestimmen sind als die direkten finanziellen Schäden,
haben wir die befragten Unternehmen gebeten, auch ihre Management­
kosten zu schätzen die durch das erforderliche Management der aufgetretenen
Delikte entstehen.5 Sie betrugen im Handel und in der Konsum­güter­industrie
durchschnittlich 110.000 Euro je betroffenem Unternehmen.
Neben den Management­kosten können Wirtschaftsdelikte zu Reputationsschäden
führen.6 Medien und Öffentlichkeit reagierten in den letzten zehn Jahren sehr viel
sensibler auf Verwicklungen der Unternehmen in derartige Vorfälle. Drei Viertel
der von Vermögensdelikten betroffenen Unternehmen aus dem Bereich Handel und
Konsumgüter berichteten über Reputations­schäden. 80 % erfuhren Reputations­
schäden durch einen Diebstahl vertraulicher Kunden- und Unternehmens­daten und
69 % infolge von Patent- und Markenrechts­verletzungen.
Abb. 6Reputationsschäden aufgrund von Vermögensdelikten, Verstößen gegen
Patent- und Markenrechte und Diebstahl vertraulicher Kunden- und
Unternehmensdaten
76 %
76 %
Vermögensdelikt
Verstoß gegen Patentund Markenrechte
69 %
82 %
Diebstahl vertraulicher Kundenund Unternehmensdaten
80 %
72 %
Handel und Konsumgüter
alle Branchen
Basis: Anteil der berichteten Fälle.
5
6
ie Kosten, die durch das Management der aufgetretenen Delikte entstehen, sind beispielsweise
D
Prozess­kosten, Ausgaben für Untersuchungen, Stakeholdermanagement usw.
Hierzu zählen wir neben dem Reputationsverlust in der Öffentlichkeit und gegenüber
Aufsichtsbehörden auch die Beeinträchtigung von Geschäftsbeziehungen.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 15
Compliance im Vergleich
CCompliance im Vergleich
1 Erhebliches Defizit bei der kartellrechtlichen Compliance
Mittlerweile gehört im Handel und in der Konsumgüterindustrie Compliance zur
Selbstverständlichkeit, 68 % haben ein derartiges Programm eingeführt. Damit
folgt die Branche dem allgemeinen Trend in der deutschen Wirtschaft. Nach
zaghaften Anfängen in den Jahren ab 2005 verfügten im Sommer 2013 drei von
vier Unternehmen (74 %) über ein Compliance-Programm.
Allerdings stagniert generell der Anteil der Unternehmen, die ein Antikorruptions­
programm implementiert haben. Nur etwa jedes zweite Unternehmen (46 %) im
Handel und in der Konsum­güter­industrie verfügt hierüber, Tendenz sogar leicht
sinkend. Immerhin dürfte die Abnahme bei den Korruptions­delikten auch in
dieser Branche zu einem großen Teil auf die bereits eingeführten Antikorruptions­
programme zurückzuführen sein, die nunmehr langsam ihre Wirkung zu entfalten
scheinen. Dies zeigt, dass im Handel und in der Konsumgüterindustrie die
Korruptions­risiken noch weiter verringert werden können, wenn KorruptionsCompliance-Programme in allen Unternehmen dieser Branche selbstverständlich
werden.
Demgegenüber stecken auch im Handel und in der Konsumgüterindustrie die
Bemühungen zur Bekämpfung wettbewerbs­widriger Absprachen noch in ihren
Anfängen. Nur 31 % der Unternehmen verfügen über ein kartell­rechtliches
Compliance-Programm, dies entspricht dem ebenfalls geringen branchen­
übergreifenden Durchschnitt. Aus diesem Grund dürfte es sich bei den eingangs
dargestellten relativ geringen Belastungs­zahlen um Unterschätzungen handeln.
Abb. 7 Compliance im Handel und in der Konsumgüterindustrie im Vergleich
68 %
74 %
Compliance
46 %
52 %
46 %
spezielle
KorruptionsCompliance
kartellrechtliche
Compliance1
52 %
51 %
59 %
31 %
29 %
0 %
0 %
Handel und Konsumgüter 2013
alle Branchen 2013
Handel und Konsumgüter 2011
alle Branchen 2011
1
2011 nicht erhoben
16 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
Compliance im Vergleich
2 V
erbreitung von Antikorruptionsmaßnahmen
Bei denjenigen Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie, die über
ein Korruptions-Compliance-Programm verfügen, gehört es zur „good practice“,
ein klares Commitment durch die Führungs­ebene zu kommunizieren (100 %) und
Verhaltens­richtlinien (97 %) vorzusehen. In der Regel haben sie die Funktion eines
Compliance Officer eingeführt (82 %), aber in dieser Branche erfolgen in jedem
vierten Unternehmen keine Schulungsmaßnahmen, nur bei 76 % ist dies der Fall.
Vielfach fehlt zudem ein entsprechender Code of Conduct (76 %), während DueDilligence-Prüfungen bei Unternehmenstransaktionen schon üblicher sind (85 %).
Neben dem Fehlen von Schulungs­maßnahmen zeigen sich bei vielen ComplianceProgrammen weitere große sicherheits­relevante Lücken. Nur 58 % der ComplianceProgramme im Handel und in der Konsum­güterindustrie sehen systematische
Risiko­analysen vor, obwohl diese eine wichtige Voraussetzung für den Aufbau eines
auf das eigene Unternehmen abgestimmten Compliance-Management-Systems
bilden. Des Weiteren fehlte bei fast jedem dritten Compliance-Programm eine regel­
mäßige Überprüfung der Anti-Corruption-Policy (70 %). Compliance kann jedoch
nicht quasi im „Blindflug“ erfolgen.
Drei Viertel der Compliance-Programme im Bereich Handel und Konsumgüter
haben ein Hinweis­gebersystem implementiert. Dies bedeutet andererseits, dass bei
jedem vierten Programm ein derartiger Kommunikations­kanal fehlt. Alle unsere
Studien zur Wirtschaftskriminalität zeigten jedoch, dass die meisten Wirtschafts­
delikte überhaupt erst durch interne und externe Hinweis­geber aufgedeckt wurden.
Das Bundeskriminalamt betonte ausdrücklich in seinem Bundeslagebild zur
Korruption:
„Erfolge in der Bekämpfung der Korruptionskriminalität hängen weiterhin sehr stark
von der Gewinnung qualifizierter Hinweise ab. Wie wichtig sowohl anonyme als
auch offene Hinweise für die Bekämpfung von Korruption sind, zeigt sich daran, dass
im Jahr 2011 annähernd ein Drittel der Verfahren auf entsprechende Hinweise hin
eingeleitet wurde. Daran dürften die in vielen Unternehmen geschaffenen ComplianceStrukturen einen nicht unwesentlichen Anteil haben. Der weitere Ausbau dieser
Strukturen könnte künftig zu einem weiteren qualitativen und quantitativen Anstieg
des Hinweisaufkommens führen.“7
Die größte Schwäche besteht allerdings bei der zumeist fehlenden Evaluation des
eigenen Antikorruptionsprogramms. Weniger als ein Drittel (31 %) der ComplianceProgramme im Handel und in der Konsumgüterindustrie führen eine Evaluation
der eigenen Maßnahmen durch. Wir weisen darauf hin, dass zur Unterstützung der
Unternehmen bei dieser Aufgabe der Compliance Prüfungsstandard PS 980 des IDW
geschaffen wurde.
7
Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Korruption 2011, S. 20.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 17
Compliance im Vergleich
Abb. 8Verbreitung von Antikorruptionsmaßnahmen
Mehrfachnennungen waren möglich.
klares Commitment und Kommunikation
der Anti-Corruption Policy durch die
Führungsebene
100 %
95 %
transparente Richtlinien mit
Verhaltenskodex
97 %
97 %
zuverlässige und zeitnahe
Sanktionierung von Verstößen interner
Mitarbeiter gegen Anti-Corruption Policy
94 %
89 %
Due-Diligence-Prüfungen bei
Unternehmens­transaktionen
85 %
78 %
Compliance Officer
(Antikorruptionsbeauftragter)
82 %
87 %
76 %
82 %
Durchführen von Schulungen
internes Hinweisgebersystem
76 %
72 %
Code of Conduct für Anti-Corruption
Policy bei Geschäftspartnern,
Zulieferern, Subunternehmen
76 %
69 %
regelmäßige Überprüfung der
Einhaltung der Anti-Corruption Policy
70 %
70 %
58 %
64 %
systematische Risikoanalyse
Evaluation der Wirkung
des Antikorruptionsprogramms
z. B. durch Mitarbeiterbefragungen
31 %
38 %
Handel und Konsumgüter
alle Branchen
Basis: U
nternehmen mit Antikorruptionsprogramm
(alle Branchen 52 %, Handel & Konsumgüter 46 %)
18 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
Compliance im Vergleich
3 G
ründe für die Einführung eines Compliance-Programms
Wir haben Unternehmen, die noch nicht über ein Compliance-Programm verfügen,
gefragt, aus welchen Gründen ihre Unternehmensleitung in den nächsten Jahren
ein derartiges Programm einführen könnte. Die Motive bei Unternehmen im Handel
und in der Konsumgüterindustrie decken sich weitgehend mit dem Durchschnitt
aller Branchen. Mit einer Ausnahme: Von Unternehmen wurden häufiger höhere
Wettbewerbschancen beispielsweise bei Ausschreibungen oder aufgrund des
allgemeinen Branchendrucks genannt. Für fast jedes zweite Unternehmen
(46 %) wäre dies ein wichtiger Aspekt ein Compliance-Programm einzuführen.
Dagegen fühlen sie sich im Vergleich zur gesamten Wirtschaft weniger durch
öffentliche Diskussionen (29 %) und auch weniger durch Empfehlungen von
Wirtschaftsprüfern und Anwaltskanzleien motiviert.
Wenn wir allerdings einen Blick auf die Hauptgründe für die Einführung eines
Compliance-Programms werfen, so werden Empfehlungen von Wirtschaftsprüfern
und Anwaltskanzleien (54 %) von Unternehmen im Handel und in der Konsum­
güter­industrie am häufigsten genannt. Daneben führten sie als mögliche Gründe
vor allem Verwicklungen in wirtschaftskriminelle Vorfälle (54 %), zivil- und straf­
rechtliche Haftungsrisiken (50 % bzw. 54 %) sowie Imagegründe (50 %) an.
Unserer Einschätzung nach hat mittlerweile eine Eigendynamik eingesetzt,
die neben den weiterhin bestehenden Haftungs­risiken die jetzige ComplianceEntwicklung vorantreibt. Nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch im
Wettbewerb hat sich mittlerweile eine Erwartung entwickelt, der sich Unternehmen
kaum noch entziehen können. Compliance gehört zur guten Reputation eines
Unternehmens. So wird ein Unternehmen mit Aktivitäten zur „Corporate Social
Responsibility“ kaum noch glaubhaft auf sich aufmerksam machen können,
wenn seine Compliance nicht mehr den heutigen Standards entspricht oder aber
diese sogar fehlt. Diese Entwicklung, dies zeigen die Antworten der befragten
Unternehmen, wird vom Zeitgeist in der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit
vorangetrieben, wie sich unter anderem am Leitfaden „Praktische Hilfestellungen
für Anti­korruptions­maßnahmen“ ablesen lässt, der vom Bundesministerium
des Innern zusammen mit dem Initiativkreis Korruptions­prävention
Bundesverwaltung/Wirtschaft herausgegeben wurde.8
8
Leitfaden „Praktische Hilfestellungen für Antikorruptionsmaßnahmen“, hrsg. vom Bundes­
ministerium des Innern, Initiativkreis Korruptionsprävention Bundesverwaltung/Wirtschaft, Stand
Juli 2013.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 19
Compliance im Vergleich
Abb. 9Wahrscheinliche Gründe für die Einführung eines Compliance-Programms
Mehrfachnennungen waren möglich.
Empfehlungen von
Wirtschaftsprüfern,
Anwaltskanzleien
54 %
62 %
strafrechtliche
Haftungsrisiken
54 %
59 %
wirtschaftskrimminelle
Vorfälle
54 %
55 %
50 %
Imagegründe
59 %
50 %
55 %
zivilrechtliche Haftungsrisiken
höhere Wettbewerbschancen,
z. B. bei Ausschreibungen
oder Branchendruck
46 %
38 %
drohende bzw. akute
strafrechtliche Verfahren
38 %
40 %
33 %
Druck wichtiger Auftraggeber
44 %
öffentliche Diskusssion,
Medien
Druck der Muttergesellschaft
29 %
45 %
13 %
21 %
Handel und Konsumgüter
Basis: Unternehmen ohne Compliance-Programm
20 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
alle Branchen
Compliance im Vergleich
4 C
ompliance Audit
Im Sommer 2011 wurde der Prüfungsstandard 980 des IDW eingeführt.9 Unsere
Studie zeigt, dass die Etablierung dieses Standards im Handel und in der Konsum­
güterindustrie im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt der Wirtschaft noch ein
wenig hinterher hinkt. Über der Hälfte der Unternehmen (54 %) ist dieser Standard
mittlerweile bekannt, im Handel und in der Konsumgüterindustrie sind es etwas
weniger (44 %). Davon hat mehr als jedes vierte Unternehmen (29 %) auf der Basis
dieses Standards eine Zertifizierung seines Compliance-Management-Systems
durchführen lassen.
Abb. 10Bekanntheit des Prüfungsstandards IDW PS 980 und erfolgte
Zertifizierung des Compliance-Management-Systems
Unternehmen mit Kenntnis des
IDW PS 980
44 %
54 %
Unternehmen mit Zertifizierung
anhand IDW PS 980
29 %
35 %
Handel und Konsumgüter
alle Branchen
Basis: Unternehmen mit Kenntnis des IDW PS 980.
Allerdings bestehen bei vielen Unternehmen auch im Handel und in der Konsum­
güter­industrie noch Vorbehalte: Nur jedes fünfte (20 %) beabsichtigt bzw. erwägt,
eine entsprechende Prüfung seines Compliance-Management-Systems durchführen
zu lassen (ohne Abb.).
Unabhängig von der Kenntnis des IDW PS 980 überwiegen auch für Unternehmen
im Handel und in der Konsum­güterindustrie die Vorteile einer unabhängigen
Auditierung. Zwar stehen für die wenigsten Unternehmen die Interessen des
Kapitalmarktes im Vordergrund (39 %), aber sie erkennen für sich eine ganze
Palette von anderen Vorteilen. Am häufigsten nannten die Unternehmen den Wert
eines Güte­siegels in der öffentlichen Darstellung (77 %). Zwei Drittel nannten
zudem ihre Eignung als Nachweis für die Qualitäts­organisation und für Kunden
(65 %).
Daneben sehen die meisten der befragten Unternehmen in einer Auditierung nicht
nur Vorteile in der Außendarstellung des Unternehmens. Für etwa drei Viertel
(73 %) kann eine unabhängige Überprüfung auch als Nachweis für ihr Aufsichts­
organ dienen und zwei Drittel (65 %) nannten ihr Interesse an einer internen
Positions­bestimmung und einem Benchmarking.
9
IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management
Systemen (IDW PS 980), IDW Verlag.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 21
Compliance im Vergleich
Des Weiteren versprechen sich von der Durchführung einer unabhängigen
Auditierung über die Hälfte (58 %) der Unternehmen die Möglichkeit, sich auf diese
Weise besser bei zivil- und strafrechtlichen Haftungsfragen entlasten zu können.
Angesichts dieses überwiegend positiven Votums gehen wir auch für Unternehmen
im Handel und in der Konsum­güterindustrie von einem wachsenden Interesse an
einer Überprüfung des eigenen Compliance-Programms aus.
Abb. 11Nutzen einer unabhängigen Auditierung
Mehrfachnennungen waren möglich.
Gütesiegel für die öffentliche
Darstellung
77 %
70 %
Nachweis für das Aufsichtsorgan
73 %
78 %
Nachweis für Qualitätsorganisation
und Kunden
65 %
interne Positionsbestimmungen
Benchmarking
65 %
64 %
Instrument zur Entlassung bei zivil-/
strafrechtlichen Haftungsfragen
58 %
64 %
Signalfunktion für den Kapitalmarkt
77 %
39 %
42 %
Handel und Konsumgüter
alle Branchen
Basis: U
nternehmen mit Compliance-Programm unabhängig von der Kenntnis
des IDW PS 980.
22 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
Integritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie
DIntegritätskultur im Handel und in der
Konsumgüterindustrie
1 „ Ethical Leadership“
Für den Erfolg eines Compliance-Programms ist die Unternehmenskultur von
besonderer Bedeutung.10 Hierzu gehört neben dem „Tone from the Top“ auch die
ethische Haltung auf allen nach­geordneten Ebenen. Bei der „Ethical Leadership“
handelt es sich somit um eine Aufgabe, die sich über die Führungsebene hinaus auf
nahezu alle Beschäftigten erstrecken muss.
Die Vorbildfunktion des Vorgesetzten spielt in den Unternehmen des Handels und
der Konsumgüterindustrie eine ebenso große Rolle wie in den anderen Branchen.
85 % der Unternehmen gehen davon aus, dass die meisten Vorgesetzten ihre
Mitarbeiter für Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien kritisieren. Ebenso
selbstverständlich ist, dass die Vorgesetzten ein „offenes Ohr“ für die Anliegen ihrer
Mitarbeiter haben (82 %).
Allerdings zeigt sich bei einigen Unternehmen auch Skepsis. Folgt man den
Einschätzungen der befragten Unternehmen, ist es auch im Handel und in der
Konsumgüterindustrie nicht selbst­verständlich, dass die meisten Vorgesetzten
mit ihren Mitarbeitern über den Umgang mit Korruptions­situationen sprechen
(26 %). Wir meinen jedoch, dass man seinen Mitarbeitern nicht nur ComplianceRegeln an die Hand geben und mit Sanktionierung im Falle von Verstößen drohen
sollte, sondern ihnen auch umfassende Hilfestellungen geben muss, damit sie
insbesondere für Dilemmasituationen besser gewappnet sind.
Ferner kommt es für den Aufbau eines überzeugenden Compliance-Programms
darauf an, dass Erfolge nicht nur nach den Ergebnissen, sondern auch danach
bewertet werden, wie diese erreicht werden. Aus Sicht von 38 % der Unternehmen
im Handel und in der Konsum­güter­industrie ist dies bei den meisten Vor­gesetzten
der Fall, bei 35 % indes nur bedingt. Dies liegt deutlich unterhalb des Durch­schnitts
aller Branchen (alle Branchen: 59 % bzw. 27 %). Auch bedeutet diese selbst­k ritische
Einschätzung, dass die befragten Unternehmen im Handel und in der Konsum­
güter­industrie mehrheitlich der Meinung sind, dass bei einigen Vorgesetzten der
Zweck die Mittel heiligen könnte. Dies lässt umgekehrt den Schluss zu, dass immer­
hin bei über einem Viertel der befragten Unternehmen ein ethisch mangelhaftes
Führungsverhalten vorkommt.
10
usführlich hierzu PwC-Studie Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur 2013, S. 48ff.
A
Hier leicht gekürzte Skala.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 23
Integritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie
Abb. 12 Ethical Leadership
Die meisten Vorgesetzten …
alle Branchen
… diskutieren mit Mitarbeiter/
innen, wie man mit Korruptions­
situationen im geschäftlichen
Verkehr umgehen sollte.
36 %
38%
… beurteilen Erfolge nicht nur
nach den Ergebnissen, sondern
auch danach, wie sie erreicht
wurden.
… kritisieren Mitarbeiter/innen,
die gegen Unternehmens­
richtlinien verstoßen.
27 %
59 %
14 %
84 %
… haben ein offenes Ohr für die
Anliegen der Mitarbeiter/innen.
22 %
76 %
Handel und Konsumgüter
… diskutieren mit Mitarbeiter/
innen, wie man mit Korruptions­
situationen im geschäftlichen
Verkehr umgehen sollte.
53 %
26 %
… beurteilen Erfolge nicht nur
nach den Ergebnissen, sondern
auch danach, wie sie erreicht
wurden.
… kritisieren Mitarbeiter/innen,
die gegen Unternehmens­
richtlinien verstoßen.
… haben ein offenes Ohr für die
Anliegen der Mitarbeiter/innen.
35 %
38 %
15 %
85 %
15 %
82 %
teils/teils
24 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
(völlig) zutreffend
Integritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie
2 I ntegrität im Handel und in der Konsumgüterindustrie
Die Integritätskultur eines Unternehmens bedarf als weiteres Element einer
gelebten Erfolgskultur mit vielfältigen, gewachsenen Werten und Handlungs­
orientierungen, die den Unternehmensalltag aller Beschäftigten – der Mitarbeiter
wie auch der Manager – durchdringen. Es geht somit nicht um ein „offizielles
Werteideal“, wie es zuweilen in ethischen Richtlinien und anderen internen
Broschüren publiziert wird, sondern um eine Werte­realität, in deren Rahmen
Mitarbeiter im Unternehmen auch erfolgreich sein können. Für den Erfolg eines
Compliance-Programms ist entscheidend, ob es sich um eine Erfolgskultur handelt,
die der Integrität eines Unternehmens dienlich ist.
Unsere Messung einer Erfolgskultur11 besteht aus vier Dimensionen, die je nach
Ausprägung integritätshinderlich oder -förderlich sein können:
1. Die Dimension „Individualismus“ beschreibt, inwiefern eigenmächtiges Handeln
der Mitarbeiter und das Ausnutzen der eigenen Autorität als Normalität im
Unternehmen und somit als Teil der Unternehmens­kultur verstanden wird.
2. Eine „offene Kommunikationskultur“ fördert ein offenes Ansprechen von
Problemen und somit auch von Regelverstößen.
3. Die Dimension „Regelkonformität“ erfasst, wie bindend die Mitarbeiter
die geltenden Richtlinien des Unternehmens wahrnehmen und ob sie auch
Richtlinienverstöße durch Kollegen ansprechen.
4. „Transparenz“ bedeutet einen aufrichtigen und transparenten Umgang mit
Kollegen und Geschäftspartnern. Transparente Managemententscheidungen
fördern eine Unternehmenskultur, in der nicht integres Verhalten schwerer
verborgen werden kann.
Die befragten Unternehmen im Handel und in der Konsumgüterindustrie bewerten
ihre Erfolgskultur ähnlich positiv wie die aus anderen Branchen. So gibt die
absolute Mehrheit der Unternehmen im Handel und in der Konsum­güterindustrie
an, dass ihre Mitarbeiter die geschäftlichen Entscheidungen transparent gestalten
(80 %) und im Umgang mit Geschäftspartnern aufrichtig sind (95 %).
Aber jedes zehnte Unternehmen geht davon aus, dass erfolgreiche Mitarbeiter
Unternehmens­richtlinien vernachlässigen, wenn es hilft, einen guten Job zu
machen und auch zu Compliance-Verstößen Anderer schweigen. Außerdem
werden nach Einschätzung der Befragten in 17 % der Unternehmen Probleme nicht
offen angesprochen. Zudem gibt es aus Sicht von 29 % der Unternehmen keine
Kommunikations­kultur, Management­entscheidungen trotz triftigen Grundes offen
zu hinterfragen.
11
Ausführlich hierzu PwC-Studie Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur 2013, S. 48ff.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 25
Integritätskultur im Handel und in der Konsumgüterindustrie
Auch besteht bei 20 % der Unternehmen im Handel und in der Konsumgüter­
industrie eine Tendenz zum Einzel­kämpfertum, da sie auch bei folgenreichen
Entscheidungen eigenmächtig handeln, gegenüber nur 13 % im Durchschnitt aller
Branchen. Hier zeigen sich insgesamt gesehen bei einigen Unternehmen Einfallstore
für erhöhte Compliance-Risiken aufgrund einer unzureichend integritäts­
förderlichen Unternehmenskultur.
Abb. 13 Dimensionen einer integritätsförderlichen Erfolgskultur
Transparenz
Regelkonformität
Kommunikation
Individualismus
Erfolgreiche Mitarbeiter …
… nutzen ihre Autorität im
Unternehmen für persönliche
Interessen aus.
… handeln bei folgenreichen
Entscheidungen eigenmächtig.
5 %
5%
20 %
13 %
… hinterfragen Management­
entscheidungen offen, wenn ein
triftiger Grund besteht.
71 %
69 %
83 %
75 %
… sprechen Probleme offen an.
… vernachlässigen Unter­
nehmens­richtlinien, wenn es hilft
einen guten Job zu machen.
9 %
10 %
… schweigen zu Verstößen
anderer gegen Unternehmens­
richtlinien.
11 %
11 %
… gestalten ihre geschäftlichen
Entscheidungen transparent.
80 %
80 %
… sind im Umgang mit
Geschäfts­partnern aufrichtig.
95 %
93 %
Handel und Konsumgüter
26 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
alle Branchen
Fazit und Ausblick
EFazit und Ausblick
Im Vergleich zum Durchschnitt über alle Branchen treten Fälle von Wirtschafts­
kriminalität, insbesondere Vermögensdelikte sowie Verstöße gegen Patent- und
Markenrechte und der Diebstahl vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten,
deutlich häufiger auf. Gegenüber der Befragung im Jahr 2011 zeigt sich jedoch
bereits ein signifikanter Rückgang solcher Vorfälle.
Die Investitionen vieler Handels- und Konsumgüterunternehmen in Compliance
in den letzten Jahren zahlen sich also aus. Compliance-Management-Systeme sind
immerhin bereits bei rund zwei Dritteln der befragten Branchen­unternehmen
bereits etabliert, spezielle Korruptions-Compliance jedoch nur bei etwa der Hälfte
und kartellrechtliche Compliance bei weniger als einem Drittel. Angesichts der
besonders ausgeprägten Risiken dieser Branche – Vermögens­delikte, zunehmende
Verstöße gegen Patent- und Markenrechte sowie die durch Aktivität im Internet
erhöhte Gefahr von Daten­diebstahl, der mit erheblichen Reputations­schäden
einhergehen kann – haben einige Unternehmen noch deutlich Nachholbedarf.
Selbst die Unternehmen, die bisher noch über kein Compliance-Programm
verfügen, halten die Einführung aufgrund wirtschafts­k rimineller Vorfälle, strafund zivilrechtlicher Haftungs­risiken sowie aus Imagegründen für sinnvoll.
Vorausschauende Handelsunternehmen und Konsumgüterhersteller vermeiden
unnötige Risiken. Sie halten ihre Mitarbeiter an, im Interesse des Unternehmens
ebenso umsichtig zu agieren. Gutes Risiko­management braucht also eine gute
Unternehmensführung, eine sinnvolle Governance. Und wer ein Unternehmen
verantwortungs­bewusst führt, sorgt auch dafür, dass jederzeit alle gesetzlichen
und sonstigen Vorgaben eingehalten werden, und sichert so die Compliance. Das
wiederum mindert Risiken. Erfolgsentscheidend für eine effektive Compliance ist
also, dass sie in der Unternehmens­kultur verankert ist und entsprechend „gelebt“
wird. Wie auch in anderen Branchen besteht allerdings Nachholbedarf bei der
Ausgestaltung einer solchen integritätsfördernden Unternehmenskultur. Ein klares
Commitment zur Compliance beginnt beim Top-Management und muss sich auf
alle Ebenen des Unternehmens erstrecken, damit alle Mitarbeiter die „Spielregeln“
kennen und sich mit ihnen identifizieren, auch wenn dies etwas mehr Aufwand bei
der täglichen Arbeit bedeuten könnte.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 27
Methodisches Vorgehen
FMethodisches Vorgehen
Die siebte Studie zur Wirtschaftskriminalität wurde im Auftrag von PwC und
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg von TNS Emnid in Deutschland
durchgeführt. Von Mitte Mai bis Mitte Juli 2013 wurden in Deutschland 603
Unternehmen telefonisch interviewt. Bei der vorliegenden Studie handelt
es sich um eine Sonderauswertung von 76 Unternehmen aus dem Handel
und der Konsumgüterindustrie sowie von 88 Unternehmen aus der gleichen
Branche, die zum Vergleich aus den Studien in 2011 herangezogen wurden. Die
Ergebnisse sind aufgrund der Stichprobenziehung repräsentativ. Details zur
methodischen Durchführung können unserem Report „Wirtschaftskriminalität und
Unternehmenskultur 2013“ entnommen werden.12
Die Mehrheit der Befragten kam aus der Rechtsabteilung und über ein Viertel aus
dem Bereich Finanzen. 17 % übten eine Compliance-Funktion aus.
Abb. 14Funktion der Interviewpersonen im Handel und in der
Konsumgüterindustrie
Mehrfachnennungen waren möglich.
Rechtsabteilung
41 %
Finanzabteilung
28 %
Compliance
17 %
Personal
8 %
Revision
8 %
Risiko­management
Unternehmens­
sicherheit
5 %
0 %
anderer Bereich
24 %
In die Studie wurden fast ausschließlich Unternehmen einbezogen, die in
Deutschland bzw. weltweit über mindestens 500 Mitarbeiter verfügen. In der Stich­
probe Handel und Konsumgüter handelt es sich bei über der Hälfte (57 %) um
mittelständische Unternehmen mit 500 bis 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Ein
Viertel (26 %) verfügt in Deutschland über 1.000 bis 5.000 Mitarbeiter und bei 12 %
liegt die Beschäftigten­zahl über 5.000 Mitarbeiter. Weltweit verfügen jedoch 25 %
der Unternehmen aus dem Handel und der Konsum­güterindustrie über mehr als
10.000 Beschäftigte. International vertreten sind knapp zwei Drittel der befragten
Unternehmen, 33 % verfügen sogar über weltweite bzw. viele Standorte. Jedes vierte
befragte Unternehmen aus dieser Branche ist an einer Börse notiert (25 %).
12
w
ww.pwc.de/de/risiko-management/wirtschaftskriminalitaet-2013.jhtml
28 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner
PwC
Gerd Bovensiepen
Partner und Leiter des Geschäfts­
bereichs Handel und Konsumgüter in
Deutschland und Europa
Tel.: +49 211 981-2939
[email protected]
Steffen Salvenmoser
Partner
Forensic Services
Tel.: +49 69 9585-5555
[email protected]
Thomas Tilch
Partner
Governance, Risk & Compliance
Tel.: +49 211 981-2574
[email protected]
René Scheffler
Manager
Governance, Risk & Compliance
Tel.: +49 211 981-4686
[email protected]
Über uns
Unsere Mandanten stehen tagtäglich vor vielfältigen Aufgaben, möchten neue
Ideen umsetzen und suchen Rat. Sie erwarten, dass wir sie ganzheitlich betreuen
und praxisorientierte Lösungen mit größtmöglichem Nutzen entwickeln. Deshalb
setzen wir für jeden Mandanten, ob Global Player, Familienunternehmen oder
kommunaler Träger, unser gesamtes Potenzial ein: Erfahrung, Branchenkenntnis,
Fachwissen, Qualitätsanspruch, Innovationskraft und die Ressourcen unseres
Experten­netzwerks in 157 Ländern. Besonders wichtig ist uns die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, denn je besser wir sie kennen und
verstehen, umso gezielter können wir sie unterstützen.
PwC. 9.400 engagierte Menschen an 29 Standorten. 1,55 Mrd. Euro Gesamt­
leistung. Führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft in
Deutschland.
Forensic Services
Trotz alarmierender Studien werden die Risikofaktoren Wirtschaftskriminalität
und Wirtschaftskonflikte vielfach unterschätzt. Ihnen frühzeitig entgegen­zu­steuern
ist heute wichtiger denn je. Wir begleiten Sie von der Prävention über die lückenlose
Aufklärung aller Fälle – auf Wunsch in Zusammenarbeit mit den Ermittlungs­
behörden – bis zur konkreten Umsetzung von Verbesserungs­maßnahmen.
Als Berater oder Gutachter helfen wir Ihnen, Schäden aus Wirtschafts­konflikten
geltend zu machen und die Interessen Ihres Unternehmens durchzusetzen.
Auch als Schieds­gutachter, Schiedsrichter oder Konfliktmoderator stehen wir
Ihnen gern zur Verfügung.
Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014 29
Ihre Ansprechpartner
Competence Center Retail & Consumer
Das Competence Center Retail & Consumer Deutschland von PwC und Strategy&
(ehemals Booz & Company) ist ein interdisziplinäres Team aus Branchen­
spezialisten mit langjähriger Prüfungs- und Beratungserfahrung im Handel und in
der Konsumgüterindustrie.
Mit Teams in über 50 Ländern entwickeln wir Lösungen zu Ihren zentralen Heraus­
forderungen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Ausarbeitung neuer
Geschäfts­­strategien oder bei der Transformation vorhandener Geschäfts­modelle,
bei der „digitalen Transformation“, der Erschließung neuer Vertriebs­kanäle und
Absatzmärkte, dem Einsatz von Social Media, der Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeits­
strategie, der Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse, der Implementierung von
Compliance-Programmen, der Steuerplanung und natürlich bei der Jahres­
abschlussprüfung.
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prof. Dr. jur. Kai-D. Bussmann
Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Tel.: +49 345 55-23116
[email protected]
30 Wirtschaftskriminalität und Compliance – Handel und Konsum­güterindustrie 2014
www.pwc.de