Anmeldung eines Wildschadens

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Vor- und Zuname des/r Geschädigten
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Straße
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PLZ, Ort
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Telefon-Nr. oder Handy-Nr.
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Fax-Nr.
An die
Stadtverwaltung Engen
Stadtkämmerei
Spendgasse 1
78234 Engen
per Fax: 07733/502-255 oder Post
Anmeldung eines Wildschadens
Auf dem/den folgenden Grundstück/en:
Flst.Nr. Gemarkung
Gewann
Größe
Eigentümer
Fruchtart
ist am ________________ Wildschaden, verursacht durch _______________________
(genaues Datum angeben)
(Wildart angeben)
festgestellt worden.
Name/Telefon-Nr. des schadensersatzpflichtigen Jagdpächters ist bekannt:
□ ja
□ nein
Ich melde den Schaden an und beantrage Schadensersatz gem. §§ 29 bis 35 Bundesjagdgesetz.
Engen, den _______________________
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Unterschrift des/r Geschädigten
Hinweis:
Der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden erlischt, wenn der Geschädigte den Schadensfall nicht
binnen einer Woche, nachdem der vom Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Stadt Engen meldet.
Der/die Geschädigte wird darauf hingewiesen, dass er/sie versuchen muss, mit dem Jagdpächter eine
einvernehmliche Regelung zu treffen. Gelingt dies nicht, meldet sich der/die Geschädigte umgehend
bei der Stadtverwaltung, damit das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren eingeleitet werden
kann. Das Vorverfahren ist kostenpflichtig. Diese Anmeldung dient lediglich der Festhaltung der
gesetzlich festgelegten Wochenfrist. Bei verspäteter Anmeldung wird die Durchführung des
Vorverfahrens abgelehnt.
Ansprechpartner: Stadtkämmerei Engen - Frau Nutz - Telefon: 07733/502-247 - E-Mail:[email protected]