_________________________________ Vor- und Zuname des/r Geschädigten _________________________________ Straße _________________________________ PLZ, Ort _________________________________ Telefon-Nr. oder Handy-Nr. _________________________________ Fax-Nr. An die Stadtverwaltung Engen Stadtkämmerei Spendgasse 1 78234 Engen per Fax: 07733/502-255 oder Post Anmeldung eines Wildschadens Auf dem/den folgenden Grundstück/en: Flst.Nr. Gemarkung Gewann Größe Eigentümer Fruchtart ist am ________________ Wildschaden, verursacht durch _______________________ (genaues Datum angeben) (Wildart angeben) festgestellt worden. Name/Telefon-Nr. des schadensersatzpflichtigen Jagdpächters ist bekannt: □ ja □ nein Ich melde den Schaden an und beantrage Schadensersatz gem. §§ 29 bis 35 Bundesjagdgesetz. Engen, den _______________________ ___________________________ Unterschrift des/r Geschädigten Hinweis: Der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden erlischt, wenn der Geschädigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem der vom Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Stadt Engen meldet. Der/die Geschädigte wird darauf hingewiesen, dass er/sie versuchen muss, mit dem Jagdpächter eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Gelingt dies nicht, meldet sich der/die Geschädigte umgehend bei der Stadtverwaltung, damit das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren eingeleitet werden kann. Das Vorverfahren ist kostenpflichtig. Diese Anmeldung dient lediglich der Festhaltung der gesetzlich festgelegten Wochenfrist. Bei verspäteter Anmeldung wird die Durchführung des Vorverfahrens abgelehnt. Ansprechpartner: Stadtkämmerei Engen - Frau Nutz - Telefon: 07733/502-247 - E-Mail:[email protected]
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