Anmeldung zum Bezug des Jagdpatentes 2016_internet

Departement Bau
und Volkswirtschaft
Amt für Raum und Wald
Abteilung Wald und Natur
Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
Tel. +41 71 353 67 71
[email protected]
www.ar.ch
Abteilung Wald und Natur, 9102 Herisau
Heinz Nigg
Jagdverwalter
Tel. +41 71 353 67 70
[email protected]
Herisau, 16. Februar 2016
Anmeldung zum Bezug des Jagdpatentes 2016
Sehr geehrte Jägerinnen, sehr geehrte Jäger
Wir laden Sie ein, sich mit dem beigelegten Anmeldeformular bis spätestens am 10. April 2016 für die Jagdsaison 2016/2017 anzumelden. Gleichzeitig ist auch die Meldekarte für erlegtes Raubwild und Vögel im
Jagdjahr 2015/2016 einzusenden (sofern nicht bereits erfolgt). Die Abschussliste muss auch dann eingereicht
werden, wenn keine Abschüsse getätigt worden sind. Beides kann per Post an die Jagdverwaltung oder aber
(mit eingescanntem Formular) auch per E-Mail an [email protected] erfolgen. Sie finden diese Unterlagen
auch auf www.ar.ch/jagd. Dort wird ab 1. März auch eine Möglichkeit zur Online-Anmeldung aufgeschaltet.
Gleichzeitig mit der Anmeldung ist die Anzahlung von pauschal Fr. 100.-- zu leisten. Dieser Betrag gilt, ungesehen ob Sie die Niederjagd einzeln, die Hochjagd einzeln oder die Nieder- und Hochjagd ausüben möchten. Ohne diese Anzahlung ist Ihre Anmeldung ungültig. Für die Bezahlung der Gebühr verwenden Sie
bitte den beiliegenden Einzahlungsschein. Die geleistete Anzahlung wird bei der Verrechnung der gesamten
Patentgebühren berücksichtigt. Die Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit dem Versand des Jagdpatentes.
Versicherung: Es besteht die Möglichkeit, die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung via Jagdverwaltung
AR abzuschliessen. Die Versicherungsprämie beträgt Fr. 30.-- für die Jagd in der Schweiz und im Fürstentum
Liechtenstein. Wenn Sie über eine private Jagdhaftpflichtversicherung verfügen, ist dies bei der Anmeldung
zwingend mittels einem aktuellem Versicherungsnachweis nachzuweisen (Kopie genügt). Wenn bei der
Anmeldung eine Unsicherheit bezüglich einer gültigen Versicherung besteht, werden wir Ihnen ohne Rücksprache die Kollektivversicherung in Rechnung stellen.
Jagdzeiten 2016
Hochjagd erste Jagdperiode:
Hochjagd zweite Jagdperiode:
Niederjagd / Reh Ansitzjagd:
Niederjagd / Reh ordentliche Jagd:
Freundliche Grüsse
Heinz Nigg, Jagdverwalter
05. September 2016 – 24. September 2016
07. November 2016 – 26. November 2016
05. September 2016 – 24. September 2016
26. September 2016 – 05. November 2016
Anmeldung Jagdpatent 2016
Name:
.....................................................
Vorname:
.....................................................
Geburtsdatum:
.....................................................
Bürgerort:
.....................................................
Wohnadresse:
........................................................................................................................................
Ich bewerbe mich für die Erteilung der nachfolgenden Patente:
(Gewünschtes ankreuzen)
□ Niederjagd Jagdbezirk Hinterland
□ Niederjagd Jagdbezirk Mittelland
□ Niederjagd Jagdbezirk Vorderland
□ Hochjagd
□ nur Raubwildjagd (ab 1. November möglich)
Die Erteilung eines Jagdpatentes erfolgt nach Art. 15 des kantonalen Jagdgesetzes. Die Zulassung von Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons wird, gestützt auf die Jagdplanung in den vom Regierungsrat erlassenen jährlichen Jagdvorschriften, geregelt.
Versicherung (Zutreffendes ankreuzen)
Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Kollektivversicherung. Wenn Sie über eine private Jagdhaftpflichtversicherung verfügen, ist dies zwingend mittels einem aktuellem Versicherungsnachweis nachzuweisen (Kopie genügt).
□ Ich wünsche die Kollektivversicherung (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein)
□ Ich habe eine private Jagdhaftpflichtversicherung über mindestens Fr. 2 Mio. bei folgender
Versicherungsgesellschaft: ...............................................................................................................
Anzahlung
Für Nieder- und/oder Hochjagdpatent pauschal
Für die Raubwildjagd (ab 1. November) ist keine Anzahlung notwendig
Kollektive Jagdhaftpflichtversicherung (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein)
Fr. 100.-Fr. 30.--
Die Anzahlung ist bis spätestens 10. April 2016 einzuzahlen an: Kanton Appenzell A.Rh., Finanzamt,
9100 Herisau, PC-Konto 90-2483-0, IBAN Ch27 0900 000 900 2483 0 Vermerk "Jagdpatent 2016".
Datum: ..................................................
Unterschrift: ................................................................
Beizulegen, wenn vorhanden: Versicherungsnachweis, Abschussmeldekarte 2015/2016
Anmeldeschluss: Freitag, 10. April 2015
Einreichen an: Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau oder [email protected]
Obligatorischer Treffsicherheitsnachweises gemäss JFK-Standard
Zur Erfüllung der obligatorischen Schiesspflicht empfehlen wir, wenn immer möglich, den vom Patentjägerverein AR betriebenen Jagdschiessstand in der Hinteren Au in Schwellbrunn zu benutzen.
An den offiziellen Jagd-Schiesstagen sind die Mitglieder des Patentjägervereins pauschal berechtigt die mit
einem allgemeinen Fahrverbot belegte Zufahrtstrasse von Sägenbach bis zum Parkplatz beim Dienstgebäude
des Truppenübungsplatzes zu benutzen. Es wird keine separate Fahrbewilligung mehr abgegeben. Ausserhalb
der Schiesszeiten ist das allgemeine Fahrverbot gütig.
Gemäss Beschluss der Jagdkommission AR vom 10. Dezember 2014 ist die jährliche Schiesspflicht gemäss
Art. 12 Abs. 3 des Kantonalen Jagdgesetzes mit dem Treffsicherheitsnachweis gemäss Standard der Konferenz der Jagd- und Fischereiverwalter (JFK) zu erfüllen. Sie umfasst sowohl den Kugel- wie auch den Schrotschuss. Gestützt auf Art. 8 Abs. 2 wird Ihnen das Jagdpatent nur erteilt, wenn der Nachweis für beide Programme erfüllt worden ist. Das Formular muss deshalb bis spätestens am 8. August 2016 per Post oder
E-Mail bei der Jagdverwaltung eingetroffen sein.
Schiessprogramm Kugel
Passe zu 4 Schuss auf stehende Reh- oder Gamsscheibe (DJV-Scheibe mit Einteilung 0, 1, 3, 8, 9, 10 oder
St. Galler-Scheibe mit Trefferfeld), empfohlene Distanz mind. 100m, als Treffer gelten Punkte 8, 9, 10 bzw.
Trefferfeld, Bedingung: 4 Treffer
Das Schiessprogramm Kugel ist jährlich zu erfüllen.
Schiessprogramm Schrot
Passe zu 4 Schuss auf 3-teilige Kippscheibe (Hase/Fuchs) oder auf Rollhase; empfohlene Distanz max. 30m,
als Treffer bei der Kippscheibe gelten vordere und/oder mittlere Klappe, Bedingung: 4 Treffer
Das Schiessprogramm Schrot ist jährlich zu erfüllen.
Schiessprogramm bewegte Ziele (fakultativ)
Passe zu 4 Schuss auf laufenden Keiler (Einteilung 0, 3, 5, 8, 9, 10 oder St. Galler-Scheibe), als Treffer gelten Punkte 8, 9, 10 bzw. Trefferfeld, Bedingung: 4 Treffer
und/oder
Passe zu 8 Schuss auf Tontauben, Bedingung: 5 Treffer
Der Treffsicherheitsnachweis auf bewegte Ziele kann auf freiwilliger Basis absolviert werden.
Das Kugel- und Schrotprogramm kann wiederholt werden, bis die Bedingungen der Treffsicherheit erfüllt sind.
Der Beginn einer Passe muss vom Schützen vor dem ersten Schuss angekündigt werden. Der Treffsicherheitsnachweis ist mit einer für die Jagd erlaubten Waffe zu schiessen und ist von der Schützin/dem Schützen
sowie der Standaufsicht zu unterzeichnen.
Treffsicherheitsnachweis
(Standblatt nach JFK-Standard)
Name ____________________________
Vorname _____________________________
Geburtsdatum _____________________
PLZ / Wohnort _________________________
Kanton ___________________________
Kugelprogramm
Schuss 1
Schuss 2
100m
150m
Schuss 3
_____
Unterschrift des Warners
Schuss 4
Bedingung: Passe zu 4 Schuss, 4 Treffer (als Treffer zählen Punkte 8, 9, 10 bzw. Trefferfeld)
Datum _________________ Schiessanlage ___________________
Kanton ______________
Unterschrift Schütze _________________ Visum Standaufsicht _______________________
Schrotprogramm
Schuss 1
Schuss 2
Kippscheibe
Schuss 3
Rollhase
Unterschrift des Warners
Schuss 4
Bedingung: Passe zu 4 Schuss, 4 Treffer (als Kippscheiben-Treffer zählen vordere u/o mittlere Klappe)
Datum _________________ Schiessanlage ___________________
Kanton ______________
Unterschrift Schütze _________________ Visum Standaufsicht _______________________
Bewegte Ziele (fakultativ)
1
2
3
4
Laufender Keiler
5
6
7
Tontauben
8
Unterschrift des Warners
Bedingung: Passe zu 4 bzw. 8 Schuss (als Keiler-Treffer zählen Punkte 8, 9, 10 bzw. Trefferfeld)
Datum _________________ Schiessanlage ___________________
Kanton ______________
Unterschrift Schütze _________________ Visum Standaufsicht _______________________