Departement Bau und Volkswirtschaft Amt für Raum und Wald Abteilung Wald und Natur Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. +41 71 353 67 71 [email protected] www.ar.ch Abteilung Wald und Natur, 9102 Herisau Heinz Nigg Jagdverwalter Tel. +41 71 353 67 70 [email protected] Herisau, 16. Februar 2016 Anmeldung zum Bezug des Jagdpatentes 2016 Sehr geehrte Jägerinnen, sehr geehrte Jäger Wir laden Sie ein, sich mit dem beigelegten Anmeldeformular bis spätestens am 10. April 2016 für die Jagdsaison 2016/2017 anzumelden. Gleichzeitig ist auch die Meldekarte für erlegtes Raubwild und Vögel im Jagdjahr 2015/2016 einzusenden (sofern nicht bereits erfolgt). Die Abschussliste muss auch dann eingereicht werden, wenn keine Abschüsse getätigt worden sind. Beides kann per Post an die Jagdverwaltung oder aber (mit eingescanntem Formular) auch per E-Mail an [email protected] erfolgen. Sie finden diese Unterlagen auch auf www.ar.ch/jagd. Dort wird ab 1. März auch eine Möglichkeit zur Online-Anmeldung aufgeschaltet. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist die Anzahlung von pauschal Fr. 100.-- zu leisten. Dieser Betrag gilt, ungesehen ob Sie die Niederjagd einzeln, die Hochjagd einzeln oder die Nieder- und Hochjagd ausüben möchten. Ohne diese Anzahlung ist Ihre Anmeldung ungültig. Für die Bezahlung der Gebühr verwenden Sie bitte den beiliegenden Einzahlungsschein. Die geleistete Anzahlung wird bei der Verrechnung der gesamten Patentgebühren berücksichtigt. Die Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit dem Versand des Jagdpatentes. Versicherung: Es besteht die Möglichkeit, die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung via Jagdverwaltung AR abzuschliessen. Die Versicherungsprämie beträgt Fr. 30.-- für die Jagd in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Wenn Sie über eine private Jagdhaftpflichtversicherung verfügen, ist dies bei der Anmeldung zwingend mittels einem aktuellem Versicherungsnachweis nachzuweisen (Kopie genügt). Wenn bei der Anmeldung eine Unsicherheit bezüglich einer gültigen Versicherung besteht, werden wir Ihnen ohne Rücksprache die Kollektivversicherung in Rechnung stellen. Jagdzeiten 2016 Hochjagd erste Jagdperiode: Hochjagd zweite Jagdperiode: Niederjagd / Reh Ansitzjagd: Niederjagd / Reh ordentliche Jagd: Freundliche Grüsse Heinz Nigg, Jagdverwalter 05. September 2016 – 24. September 2016 07. November 2016 – 26. November 2016 05. September 2016 – 24. September 2016 26. September 2016 – 05. November 2016 Anmeldung Jagdpatent 2016 Name: ..................................................... Vorname: ..................................................... Geburtsdatum: ..................................................... Bürgerort: ..................................................... Wohnadresse: ........................................................................................................................................ Ich bewerbe mich für die Erteilung der nachfolgenden Patente: (Gewünschtes ankreuzen) □ Niederjagd Jagdbezirk Hinterland □ Niederjagd Jagdbezirk Mittelland □ Niederjagd Jagdbezirk Vorderland □ Hochjagd □ nur Raubwildjagd (ab 1. November möglich) Die Erteilung eines Jagdpatentes erfolgt nach Art. 15 des kantonalen Jagdgesetzes. Die Zulassung von Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons wird, gestützt auf die Jagdplanung in den vom Regierungsrat erlassenen jährlichen Jagdvorschriften, geregelt. Versicherung (Zutreffendes ankreuzen) Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Kollektivversicherung. Wenn Sie über eine private Jagdhaftpflichtversicherung verfügen, ist dies zwingend mittels einem aktuellem Versicherungsnachweis nachzuweisen (Kopie genügt). □ Ich wünsche die Kollektivversicherung (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein) □ Ich habe eine private Jagdhaftpflichtversicherung über mindestens Fr. 2 Mio. bei folgender Versicherungsgesellschaft: ............................................................................................................... Anzahlung Für Nieder- und/oder Hochjagdpatent pauschal Für die Raubwildjagd (ab 1. November) ist keine Anzahlung notwendig Kollektive Jagdhaftpflichtversicherung (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein) Fr. 100.-Fr. 30.-- Die Anzahlung ist bis spätestens 10. April 2016 einzuzahlen an: Kanton Appenzell A.Rh., Finanzamt, 9100 Herisau, PC-Konto 90-2483-0, IBAN Ch27 0900 000 900 2483 0 Vermerk "Jagdpatent 2016". Datum: .................................................. Unterschrift: ................................................................ Beizulegen, wenn vorhanden: Versicherungsnachweis, Abschussmeldekarte 2015/2016 Anmeldeschluss: Freitag, 10. April 2015 Einreichen an: Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau oder [email protected] Obligatorischer Treffsicherheitsnachweises gemäss JFK-Standard Zur Erfüllung der obligatorischen Schiesspflicht empfehlen wir, wenn immer möglich, den vom Patentjägerverein AR betriebenen Jagdschiessstand in der Hinteren Au in Schwellbrunn zu benutzen. An den offiziellen Jagd-Schiesstagen sind die Mitglieder des Patentjägervereins pauschal berechtigt die mit einem allgemeinen Fahrverbot belegte Zufahrtstrasse von Sägenbach bis zum Parkplatz beim Dienstgebäude des Truppenübungsplatzes zu benutzen. Es wird keine separate Fahrbewilligung mehr abgegeben. Ausserhalb der Schiesszeiten ist das allgemeine Fahrverbot gütig. Gemäss Beschluss der Jagdkommission AR vom 10. Dezember 2014 ist die jährliche Schiesspflicht gemäss Art. 12 Abs. 3 des Kantonalen Jagdgesetzes mit dem Treffsicherheitsnachweis gemäss Standard der Konferenz der Jagd- und Fischereiverwalter (JFK) zu erfüllen. Sie umfasst sowohl den Kugel- wie auch den Schrotschuss. Gestützt auf Art. 8 Abs. 2 wird Ihnen das Jagdpatent nur erteilt, wenn der Nachweis für beide Programme erfüllt worden ist. Das Formular muss deshalb bis spätestens am 8. August 2016 per Post oder E-Mail bei der Jagdverwaltung eingetroffen sein. Schiessprogramm Kugel Passe zu 4 Schuss auf stehende Reh- oder Gamsscheibe (DJV-Scheibe mit Einteilung 0, 1, 3, 8, 9, 10 oder St. Galler-Scheibe mit Trefferfeld), empfohlene Distanz mind. 100m, als Treffer gelten Punkte 8, 9, 10 bzw. Trefferfeld, Bedingung: 4 Treffer Das Schiessprogramm Kugel ist jährlich zu erfüllen. Schiessprogramm Schrot Passe zu 4 Schuss auf 3-teilige Kippscheibe (Hase/Fuchs) oder auf Rollhase; empfohlene Distanz max. 30m, als Treffer bei der Kippscheibe gelten vordere und/oder mittlere Klappe, Bedingung: 4 Treffer Das Schiessprogramm Schrot ist jährlich zu erfüllen. Schiessprogramm bewegte Ziele (fakultativ) Passe zu 4 Schuss auf laufenden Keiler (Einteilung 0, 3, 5, 8, 9, 10 oder St. Galler-Scheibe), als Treffer gelten Punkte 8, 9, 10 bzw. Trefferfeld, Bedingung: 4 Treffer und/oder Passe zu 8 Schuss auf Tontauben, Bedingung: 5 Treffer Der Treffsicherheitsnachweis auf bewegte Ziele kann auf freiwilliger Basis absolviert werden. Das Kugel- und Schrotprogramm kann wiederholt werden, bis die Bedingungen der Treffsicherheit erfüllt sind. Der Beginn einer Passe muss vom Schützen vor dem ersten Schuss angekündigt werden. Der Treffsicherheitsnachweis ist mit einer für die Jagd erlaubten Waffe zu schiessen und ist von der Schützin/dem Schützen sowie der Standaufsicht zu unterzeichnen. Treffsicherheitsnachweis (Standblatt nach JFK-Standard) Name ____________________________ Vorname _____________________________ Geburtsdatum _____________________ PLZ / Wohnort _________________________ Kanton ___________________________ Kugelprogramm Schuss 1 Schuss 2 100m 150m Schuss 3 _____ Unterschrift des Warners Schuss 4 Bedingung: Passe zu 4 Schuss, 4 Treffer (als Treffer zählen Punkte 8, 9, 10 bzw. Trefferfeld) Datum _________________ Schiessanlage ___________________ Kanton ______________ Unterschrift Schütze _________________ Visum Standaufsicht _______________________ Schrotprogramm Schuss 1 Schuss 2 Kippscheibe Schuss 3 Rollhase Unterschrift des Warners Schuss 4 Bedingung: Passe zu 4 Schuss, 4 Treffer (als Kippscheiben-Treffer zählen vordere u/o mittlere Klappe) Datum _________________ Schiessanlage ___________________ Kanton ______________ Unterschrift Schütze _________________ Visum Standaufsicht _______________________ Bewegte Ziele (fakultativ) 1 2 3 4 Laufender Keiler 5 6 7 Tontauben 8 Unterschrift des Warners Bedingung: Passe zu 4 bzw. 8 Schuss (als Keiler-Treffer zählen Punkte 8, 9, 10 bzw. Trefferfeld) Datum _________________ Schiessanlage ___________________ Kanton ______________ Unterschrift Schütze _________________ Visum Standaufsicht _______________________
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