Beförderungsbedingungen für Tandemflüge mit vogelfrei

Beförderungsbedingungen für
Tandemflüge mit vogelfrei
Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und geistig gesund zu sein und den Belastungen des Fluges
gewachsen zu sein. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er keine Einweisung bekommt, bzw. er Teile
der Einweisung nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol, Drogen
oder Medikamenteneinfluss steht. vogelfrei verpflichtet sich, dem Passagier Flugausrüstung, Bekleidung und
Helm zur Verfügung zu stellen. Bei minderjährigen Passagieren wird die Unterschrift eines Elternteiles, bzw. des
gesetzlichen Vertreters im Beförderungsvertrag benötigt. Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des
Piloten unbedingt Folge zu leisten. Beim Start verpflichtet sich der Passagier mit angepasster Geschwindigkeit
mit dem Pilot mitzulaufen und die Laufbewegung solange fortzusetzen, bis er ausdrücklich aufgefordert wird,
das Laufen einzustellen. D.h. laufbereit bleiben, bis die Sicherheitshöhe erreicht ist. Auch bei der Landung ist
Laufbereitschaft erforderlich. Das Nichtbefolgen der Anweisungen kann bei Start, Flug und Landung zur
Gefährdung von Pilot und Passagier führen. Bei Schäden durch Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten
haftet der Passagier. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige, vom Passagier verursachten Schäden an Pilot,
Ausrüstung oder Dritten, haftet der Passagier. Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum
des Passagiers entstehen kann. Speziell beim Starten bewegen wir uns in alpinem Gelände, mit allen damit
verbundenen Gefahren. Im Rahmen der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung besteht durch den jeweiligen
Piloten Versicherungsschutz. Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Einoder Aussteigen körperlich verletzt oder getötet, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstandenen
Schaden zu ersetzen. Dabei haftete der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 122.000€,
wenn der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das
rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder der Schaden
ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht
wurde. Der Passagier haftet selbst für seine Wertsachen und evtl. mitgeführte Foto-/Filmausrüstung. vogelfrei
haftet nicht für beschädigte oder verlorene persönliche Gegenstände des Passagiers. Der Passagier willigt ein,
dass vogelfrei alle Foto- und Videoaufnahmen, die im Rahmen des gebuchten Fotoservices entstanden sind für
Werbezwecke kostenfrei verwenden darf. Auf der Vorderseite dieses Vertrages kann sich der Passagier
ausdrücklich dagegen aussprechen, dass Fotos, auf denen seine Person erkennbar ist, von vogelfrei verwendet
werden.
Beförderungsvertrag
und
Name des Passagier:
zwischen
Straße:
PLZ, Wohnort:
__________________________
Tel:
Name des Piloten
Email:
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Unterschrift Pilot
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Datum
Unterschrift Passagier (Erziehungsberechtigter)