Beförderungsbedingungen für Tandemflüge mit vogelfrei Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und geistig gesund zu sein und den Belastungen des Fluges gewachsen zu sein. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er keine Einweisung bekommt, bzw. er Teile der Einweisung nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss steht. vogelfrei verpflichtet sich, dem Passagier Flugausrüstung, Bekleidung und Helm zur Verfügung zu stellen. Bei minderjährigen Passagieren wird die Unterschrift eines Elternteiles, bzw. des gesetzlichen Vertreters im Beförderungsvertrag benötigt. Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt Folge zu leisten. Beim Start verpflichtet sich der Passagier mit angepasster Geschwindigkeit mit dem Pilot mitzulaufen und die Laufbewegung solange fortzusetzen, bis er ausdrücklich aufgefordert wird, das Laufen einzustellen. D.h. laufbereit bleiben, bis die Sicherheitshöhe erreicht ist. Auch bei der Landung ist Laufbereitschaft erforderlich. Das Nichtbefolgen der Anweisungen kann bei Start, Flug und Landung zur Gefährdung von Pilot und Passagier führen. Bei Schäden durch Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten haftet der Passagier. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige, vom Passagier verursachten Schäden an Pilot, Ausrüstung oder Dritten, haftet der Passagier. Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann. Speziell beim Starten bewegen wir uns in alpinem Gelände, mit allen damit verbundenen Gefahren. Im Rahmen der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung besteht durch den jeweiligen Piloten Versicherungsschutz. Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Einoder Aussteigen körperlich verletzt oder getötet, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Dabei haftete der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 122.000€, wenn der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde. Der Passagier haftet selbst für seine Wertsachen und evtl. mitgeführte Foto-/Filmausrüstung. vogelfrei haftet nicht für beschädigte oder verlorene persönliche Gegenstände des Passagiers. Der Passagier willigt ein, dass vogelfrei alle Foto- und Videoaufnahmen, die im Rahmen des gebuchten Fotoservices entstanden sind für Werbezwecke kostenfrei verwenden darf. Auf der Vorderseite dieses Vertrages kann sich der Passagier ausdrücklich dagegen aussprechen, dass Fotos, auf denen seine Person erkennbar ist, von vogelfrei verwendet werden. Beförderungsvertrag und Name des Passagier: zwischen Straße: PLZ, Wohnort: __________________________ Tel: Name des Piloten Email: ______________________________ Unterschrift Pilot ____________________________________ Datum Unterschrift Passagier (Erziehungsberechtigter)
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