FairPlay - the rules for 8to8

FairPlay - the rules for 8to8
Version 2.0 - 29.11.2015
Reglement für 8to8
Am 8to8-Schwimmwettkampf verhalten sich alle Teilnehmer sportlich und fair. Es gelten
folgende verbindliche Regeln für alle teilnehmenden Teams und Betreuer:
Wettkampf
1. Der Klassenverband stellt ein Kernteam (Schwimmteam) von mind. 8 bis max. 10
Lernenden.
2. In der ersten sowie letzten Stunde darf nur das komplette Kernteam schwimmen. Die
übrigen Lernenden dürfen sich nur in der Fanzone aufhalten.
3. In der übrigen Zeit (09.00 - 19.00 Uhr) kann der Mannschaftsführer das Kernteam selber
einteilen. Es müssen aber mindestens immer drei Lernende schwimmen.
4. Die übrigen Lernenden müssen mindestens eine Stunde eingesetzt werden (zwischen
09.00 - 19.00 Uhr). Es dürfen zusätzlich maximal zwei Lernende ausserhalb des
Kernteams eingesetzt werden.
5. Die Schwimmdistanz pro Einsatz beträgt 50 Meter in freier Lage. Das Schwimmbecken
muss nach jedem Einsatz über die Ausstiegshilfe verlassen werden.
6. Die aktuell eingesetzten Schwimmer müssen sich gleichmässig abwechseln.
7. Die Ablösung erfolgt sobald der Schwimmer die Wand mit der Hand berührt. Die
Ablösung erfolgt immer mittels „Start über Kopf“ und muss sofort erfolgen.
Verzögerungen oder Frühstarts werden ermahnt und führen bei Wiederholung zur
Disqualifikation des gesamten Teams.
8. Es gelten die normalen Absenzenregeln. Das Team kann nur starten, wenn mindestens
8 Lernende um 7.45 Uhr am Beckenrand bereitstehen.
9. Es ist nicht gestattet, andere Lernende zu behindern oder an der Schwimmleine zu
ziehen. Fehlbare werden ermahnt und der Schiedsrichter kann in groben Fällen eine
Disqualifikation des gesamten Teams anordnen.
10. Alle Teilnehmer treffen sich um 07.45 Uhr und spätestens um 19.45 Uhr in der
Schwimmhalle um den gemeinsamen Start und das Ende zu zelebrieren.
11. In der Schwimmhalle & Garderobenbereich darf nicht gegessen werden. Trinkflaschen
sind aber erlaubt.
12. In der Schwimmhalle & Garderobenbereich gilt ein Verbot für Foto- und
Videoaufnahmen. Einzige Ausnahme bildet das Medienteam in der Schwimmhalle.
Teamaufgaben
1. Jedes Team bekommt eine zusätzliche Aufgabe, welche im Normalfall während der
gesamten Wettkampfzeit zu lösen ist.
2. Wenige Aufgaben werden auch vor oder nach dem Wettkampf erledigt. Die Lernenden
können die Zeit dann am Wettkampftag kompensieren. Details und Regelung siehe
Aufgabenbeschrieb.
3. Die Aufgaben dürfen nur Lernenden lösen, welche nicht dem Kernteam angehören.
4. Die Lernenden verhalten sich gegenüber Mitarbeitern der lintharena sgu und weiteren
Partnern korrekt und anständig.
Novalishalle - Ruheraum für Lernende
1. Die Turnhalle ist ein Ruheraum und Rückzugsort für die Lernenden. Jedes Team
bekommt einen Ruheplatz zugewiesen.
2. Es gilt ein striktes Essverbot im Ruhebereich.
3. Die Lernenden verhalten sich entsprechend ruhig, das Musikhören ist nur mit eigenen
Kopfhörern gestattet.
ChillOut-Lounge (Panoramasaal)
1. In der ChillOut-Lounge haben die Lernende die Möglichkeit, sich auszutauschen und mit
diversen Spielen sich zu verweilen.
2. Es sind keine eigenen Musikboxen erlaubt. Das abspielen von Musik mittels eigenen
Kopfhörern ist hingegen erlaubt.
FoodCourt (beim Treppenaufgang)
1. Jeder Lernender bekommt zwei Bons für die Mahlzeiten. Diese können zwischen 11.00
- 14.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr eingelöst werden.
2. Zwischenverpflegungen können jederzeit abgeholt werden. Dafür bekommen die
Lernenden weitere zwei Bons.
3. Die isotonischen Getränke können jederzeit in Trinkflaschen abgefüllt werden.
4. Die Mahlzeiten sind an den Tischen des FoodCourts zu essen.
Wettkampfaufgabe
1. Muss ein Kernteammitglied aus gesundheitlichen Gründen aufgeben, so ist dieser Platz
mit einem Lernenden aus der übrigen Klasse zu besetzen.
2. Es dürfen maximal zwei Lernende vom Kernteam ausscheiden. Der Wettkampf gilt bei
weiteren Ausscheidungen als aufgegeben und das Team scheidet aus.
Allgemeine weitere Bestimmungen
1. Es gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Fehlbare Teams werden ohne
Ermahnung disqualifiziert.
2. Mobiltelefone dürfen benutzt werden, ausser in der Schwimmhalle und im
Garderobenbereich.
3. Die Klassenreise in den Europa Park wird am Schluss (nach dem Kino) verlost. Es
werden nur Teams ausgelost, welche den Wettkampf abgeschlossen und sich an die
geltenden Regeln gehalten haben. Der Termin für die Reise wird mit dem
Mannschaftsführer individuell vereinbart.
4. Die Mannschaftsführer sind dafür verantwortlich, die Reise der Teilnehmer vor- und nach
dem Wettkampf sicherzustellen. Der Schwimmbus macht einen Tag vor dem Anlass
Gepäcktransporte für die Lernenden.
5. Während des Kinos dürfen die Lernenden zwar auf Schlauchbooten sowie
Wassermatratzen auf dem Wasser sein, es ist jedoch nicht erlaubt, sich im Wasser
aufzuhalten (Sicherheit).
6. Die Lernenden sowie Mannschaftsführer müssen den Wettkampfausweis immer bei sich
haben und diesen bei den Eingängen vorweisen.
7. Während dem Wettkampf stehen den Lernenden beschriftete Garderoben zur
Verfügung. Das Hallenbad darf nicht in Strassenkleider betreten werden.
8. In all den nicht aufgeführten Regeln entscheidet der zuständige Schiedsrichter.
Weitere Bemerkung
Der Organisator lehnt jegliche Haftung ab. Die Lernenden müssen bei guter Gesundheit sein
um den Wettkampf zu bestreiten.