2.Quartal 2016 - Rechtsanwaltskanzlei Cäsar

2. Quartal 2016 :: www.caesar-preller.de
BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE
IM PROFIFUSSBALL
:: www.caesar-preller.de
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BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE
IM PROFIFUSSBALL
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BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE IM PROFIFUSSBALL
BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE IM PROFIFUSSBALL
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CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
2. QUARTAL 2016
INHALT
Kein Laufband für Beamte
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Negative Schufaeinträge oftmals rechtswidrig
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Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig
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Fristlose Kündigung – das Nachschieben von Begründungen
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Vereinfachte Betriebskostenabrechnung
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Rechte des Mieters bei Schimmel- befall der Wohnung
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Hausflurüberwachung mit Video-Türspionen
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So parkt man richtig
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Vermieterwechsel und Vorkaufsrecht
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Die Auswirkungen der Mietpreisbremse
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Hundebabys an das Autofahren gewöhnen
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Hundebesitzer sollten eine Versicherung abschliessen
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Tierrecht – Aussetzen von Hunden kann teuer werden!
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Schutz von „Stalking“-Opfern
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Sozialrecht: Kommt die „Teilzeit-Krankschreibung“?
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Geschenkt ist geschenkt – doch Wiederholen ist keinesfalls immer gestohlen!
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Wissens-Quiz ???
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Quiz Auflösung von Seite 19
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Vortragstermine
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Kanzlei – Privat
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CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
2. QUARTAL 2016
KEIN LAUFBAND FÜR BEAMTE
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil
vom 12.01.2016, Az.: 1 K 3238/15.TR, entschieden, dass Beamte ihre privaten Sportgeräte grundsätzlich nicht an ihrem Arbeitsplatz aufstellen dürfen.
Der Entscheidung lag der Sachverhalt zugrunde, bei dem eine Universitätsmitarbeiterin in ihrem Dienstzimmer ein Laufband
aufstellte.
Die Universitätsleitung verfügte dann die
Entfernung dieses Sportgerätes und setzte
diese Verfügung auch im Wege des Verwaltungszwangs durch, wogegen sich die Beamtin vor dem Verwaltungsgericht erfolglos zur Wehr setzte.
Ihre Argumentation, dass das Laufband zu
einem „dynamischen Arbeitsplatz“ und
zum Erhalt ihrer Dienstfähigkeit beitrage,
überzeugte die Richter nicht. Vielmehr
stehe ein Laufband im Dienstzimmer dem
Grundsatz des vollen persönlichen Einsatzes eines Beamten für seinen Dienstherren
entgegen. Außerdem sprechen auch bandschutzrechtliche Aspekte gegen das Aufstellen von Sportgeräten in Dienstzimmern.
An diesem Rechtsstreit sehen Sie beispielhaft, wie bunt das Feld der Juristerei ist.
Eben genau so bunt wie das Leben selbst.
Und so ist auch unser Newsletter zu verstehen, den wir viermal im Jahr für Sie als
Service herausgeben.
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CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
Stets sind wir bemüht, eine gute Mischung
der darin behandelten Rechtsthemen zu
finden, die wir für Sie entsprechend aufbereiten.
Wenn Sie Anregungen und Wünsche hierzu
haben, lassen Sie es uns wissen.
Bitte sprechen Sie uns an!
Ihre Birgit Cäsar-Preller
Die Angaben in diesem Heft wurden nach
bestem Wissen und Gewissen gemacht. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Eine Haftung für den Inhalt ist ausgeschlossen.
Impressum:
Herausgeber: Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
Redaktion und Layout: Birgit Cäsar-Preller
Gestaltungskonzept: www.ansicht.com
Copyright: Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
Fotos. freie Word-Datei
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2. QUARTAL 2016
NEGATIVE SCHUFAEINTRÄGE OFTMALS
RECHTSWIDRIG
Ein negativer Schufaeintrag kann Existenzen kosten, da ein solcher oftmals Kündigungen von Darlehen, Telekommunikations- und anderen Dauerverträgen nach sich
zieht.
Jedoch ist ein negativer Eintrag nur unter
engen Voraussetzungen überhaupt zulässig, wie der Wiesbadener Rechtsanwalt
Joachim Cäsar-Preller weiß.
So ist eine negative Meldung an die Schufa
nur erlaubt, wenn eine Vertragsverletzung,
wie z.B. ein Zahlungsverzug, unbestritten
oder rechtskräftig (z.B. durch ein Gerichtsurteil) festgestellt ist.
Hieran halten sich jedoch vor allem Kommunikationsunternehmen selten. Oftmals
werden Verletzungen an die Schufa gemeldet, obwohl der Vertragspartner die Forderung rechtzeitig bestreitet bzw. Einreden
hiergegen erhebt. Hierfür reicht schon ein
Einfaches Widersprechen der geltend gemachten Ansprüche.
Cäsar-Preller rät dringend dazu, jährlich die
bei der Schufa gespeicherten Daten abzufragen. Dies insbesondere, wenn es Streitigkeiten mit Unternehmen gibt, welche mit
der Schufa zusammenarbeiten, also zumeist eben die Telefon- und Internetanbieter, sowie Banken.
CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
Sollte trotz des Widerspruches gegen eine
Forderung ein Negativ-Eintrag festzustellen
sein, so empfiehlt Rechtsanwalt CäsarPreller, sich umgehend rechtlich beraten zu
lassen, da es aufgrund des Eintrages sehr
schnell zu erheblichen Unannehmlichkeiten
wie Kündigungen und Problemen bei Neuabschlüssen kommen kann.
:: T I PP S
Bevor Sie unnötiges Geld durch aussichtslose Klagen verschwenden, lassen
Sie sich umfassend über die Erfolgsaussichten beraten.
2. QUARTAL 2016
BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE IM PROFIFUSSBALL ZULÄSSIG
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
(Az.: 4 Sa 202/15) hat am 17.02.2016 in einer viel beachteten Entscheidung ausgeführt, dass befristete Arbeitsverträge im
Profifußball grundsätzlich zulässig sind.
Das Gesetz sieht befristete Arbeitsverträge
in § 14 TzBfG zwar grundsätzlich als Ausnahme an, was daran deutlich wird, dass
ein befristetes Arbeitsverhältnis immer
durch einen „sachlichen Grund“ gerechtfertigt sein muss. Ein solcher sachlicher Grund
liegt etwa in der allgemein bekannten und
sicherlich von jedem schon einmal durchlebten „Erprobung des Arbeitnehmers“ (§
14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG).
Im Profifußball liegt nach
Auffassung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz der sachliche
Grund für eine Befristung jedenfalls in § 14
Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG begründet, wonach die „Eigenart der Arbeitsleistung“ die Befristung
rechtfertigt.
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CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
Dies erscheint durchaus interessengerecht,
da ein professioneller Fußballverein natürlich die Möglichkeit haben muss, leistungsschwächeren Spieler zu kündigen, um ineffiziente Kosten einzusparen und damit
letztlich einen Klassenerhalt nicht zu gefährden. Das Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist allerdings noch
nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten,
ob die Revision in Erfurt – sollte sie denn
angerufen werden - dieser Auffassung
folgt.
FRISTLOSE
KÜNDIGUNG – DAS
NACHSCHIEBEN VON
BEGRÜNDUNGEN
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte am 10.11.2015 (Az.: 2 Sa
235/15) über eine fristlose Kündigung eines
Abteilungsleiters eines Lebensmitteleinzelhandels zu entscheiden, der zunächst mit
dem Vorwurf fristlos gekündigt wurde, er
habe ein Stück Fleisch im Wert von 80 Cent
unrechtmäßig verzehrt und damit seinen
Arbeitgeber geschädigt.
Im Laufe des Kündigungsschutzrechtstreites und damit nach Ausspruch der fristlosen
Kündigung erfuhr der Arbeitgeber von einer
sexuellen Belästigung, die der gekündigte
Arbeitnehmer schon vor über einem Jahr
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2. QUARTAL 2016
zulasten einer anderen Mitarbeiterin begangen hat. Der Arbeitgeber nahm diesen
neuen Sachverhalt zum Anlass, seine bereits ausgesprochene Kündigung alternativ
auch mit diesem Sachverhalt zu begründen.
Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht nun
entschied! Zwar liege der Vorfall bezüglich
der sexuellen Belästigung schon über ein
Jahr und damit länger als die 2-wöchige
Frist für die fristlose Kündigung gemäß §
626 Abs. 2 Satz 1 BGB zurück. Allerdings beginnt die Frist gemäß § 626 Abs. 2 Satz 2
BGB erst mit dem Zeitpunkt, in dem der
Kündigungsberechtigte von den für die
Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.
Da der Arbeitgeber im Fall erst nach Ausspruch der fristlosen Kündigung wegen des
Diebstahls von der schwerwiegenden sexuellen Belästigung erfahren hatte, konnte er
CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
diesen neuerlichen Grund auch später noch
zur Begründung seiner bereits ausgesprochenen fristlosen Kündigung anführen. Er
war nicht gehalten, eine neue fristlose Kündigung auszusprechen und damit Gefahr zu
laufen, den Zeitpunkt des Ausscheidens des
Arbeitnehmers nach hinten zu verschieben.
Der Vorwurf der sexuellen Belästigung ist
auch so schwerwiegend, dass eine fristlose
Kündigung ohne weiteres gerechtfertigt ist.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten
Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren
Besuch.
2. QUARTAL 2016
Der Bundesgerichtshof beschloss am 20. Januar 2016, dass an Nebenkostenabrechnungen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Es müssen von nun an
nicht mehr alle einzelnen Rechenschritte
aus der Abrechnung nachvollziehbar sein.
Teilen sich z. B. mehrere Gebäude einen
Müllplatz und zwei Heizstationen und sind
die Gesamtkosten nach Wohnfläche auf die
Gebäude und die jeweiligen Mieter umgelegt, so muss dies von nun an nicht mehr
unbedingt für die einzelnen Mieter nachvollziehbar sein.
Welche Kriterien hier zukünftig gelten und
welche genauen Folgen dies für die Kontrolle von ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnungen haben wird, bleibt aber
abzuwarten.
VEREINFACHTE
BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG
Zukünftig wird es für Vermieter einfacher,
formell wirksame Betriebskostenabrechnungen zu erstellen.
Betriebskosten setzen sich häufig aus Heizung, Warmwasser und diversen Gebühren
für Abwasser, Grundsteuer, Müllbeseitigung, Versicherungen oder Gartenpflege
zusammen. Diese Kosten machen meist einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtmiete aus.
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CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
RECHTE DES
MIETERS BEI
SCHIMMELBEFALL
DER WOHNUNG
Schimmelbefall in Mietwohnungen ist
keine Seltenheit. Besonders häufig tritt dieser in Räumen mit erhöhter Luftfeuchtigkeit auf.
Entdeckt ein Mieter Schimmel, so ist er verpflichtet, dies umgehend dem Vermieter
anzuzeigen, da dieser grundsätzlich dazu
angehalten ist, diesen zu beseitigen. Fraglich ist sodann nur, wer die eigentlichen
Kosten der Sanierung tragen muss.
Hierbei muss geklärt werden, auf welchen
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2. QUARTAL 2016
Gründen die Schimmelbildung basiert und
wer dafür verantwortlich ist. Der Vermieter
kann immer dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Schimmel aufgrund
baulicher Mängel entstehen konnte. Um
dies sicher festzustellen, kann der Vermieter einen Gutachter heranziehen, der den
Schimmelbefall protokolliert und deren Ursachen dokumentiert. Dies kann auch – für
alle Parteien verbindlich – im Rahmen eines
Beweissicherungsverfahrens vor Gericht
geschehen.
Lässt sich die Kostenübernahme auf diesem Weg nicht
klären, so muss gerichtlich
entschieden werden. Vor Gericht ist üblicherweise der Vermieter in der Beweispflicht,
dass der Schimmel eben gerade nicht auf baulichen Mängeln basiert, sondern dem
Mieter zuzurechnen ist. Der
Mieter kann sich dann nur retten, wenn er sein Heiz- und
Lüftungsverhalten genau darlegt. Werden Räume ausreichend gelüftet, verringert dies die Luftfeuchtigkeit, die aufgrund der allgemeinen
häuslichen Tätigkeiten wie Wäschetrocknen, Kochen, etc. entstehen kann.
Ist sich der Mieter sicher, dass er seine
Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat und
beginnt der Vermieter nicht umgehend zu
handeln, so kann er von Beginn der Schimmelentdeckung an die Miete mindern.
Denn Schimmel stellt einen so genannten
CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
Mietmangel dar, den der Mieter nicht hinnehmen muss. Dieser kann bereits nach
kurzer Zeit durch den Aufenthalt in befallenen Räumen ein erhebliches Risiko für die
Gesundheit sein.
HAUSFLURÜBERWACHUNG MIT
VIDEO-TÜRSPIONEN
Fühlt man sich von den Nachbarn belästigt
oder ist man mit diesen im Streit, versucht
man Schutzmaßnahmen für die eigene Sicherheit zu finden; doch wie weit darf man
hierbei gehen ?
Überwacht man beispielsweise den Hausflur mit einem Video-Türspion, muss man
wissen, dass man dabei das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitmietern und Dritten verletzt. Hierauf weist Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der
Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden hin, der
sich auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts in München beruft.
Eine Mieterin in München hatte an der Eingangstür ihrer Wohnung einen elektrischen
Video-Türspion installiert, aus Angst vor ihren Nachbarn, da sie sich mit diesen im
Streit befand. Dieser elektrische Video-Türspion konnte tagsüber im Live-Modus das
Geschehen im Hausflur vor der Wohnungseingangstür übertragen und nachts war der
Video-Türspion im Automatikmodus aktiv.
2. QUARTAL 2016
Die Aufnahmen der nächtlichen Bilder
konnten dann auf dem PC der Mieterin angeschaut werden.
Nachdem die Vermieterin den Video-Türspion entdeckt hatte, forderte sie die betroffene Mieterin auf, die Kamera zu beseitigen. Dieser Aufforderung kam die Mieterin nicht nach, da sie Angst vor ihren Nachbarn habe.
Das zuständige Amtsgericht in München
entschied jedoch, dass die Kamera entfernt
werden müsse. Bei solchen Kameraaufnahmen wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitmietern oder Dritten verletzt
und dieser Eingriff ist nicht gerechtfertigt.
Man muss eine Interessenabwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Mitmieter und Dritten und dem Schutzinteresse der Vermieterin einerseits und dem
Eigentumsrecht und Überwachungsinteresse der beklagten Mieterin andererseits
vornehmen.
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CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
Die Freiheit vor unerwünschter Kontrolle
oder Überwachung durch Dritte, speziell in
der Privat- und Intimsphäre im häuslichen
und privaten Bereich, wird von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst, erläutert Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht in der Kanzlei
Cäsar-Preller in Wiesbaden. Die Mitmieter
haben das Recht, die Wohnung zu verlassen, zu betreten, ungestört Besuch zu empfangen, ohne dass ein Mieter diese Vorgänge überwacht. Diese Eingriffe in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Mitmieter sind nur gerechtfertigt, wenn unmittelbar Angriffe auf die Mieterin bevorstehen und diese die Gefahr nicht anders bewältigen kann. Bei einer bloßen Streitigkeit
mit dem Nachbar und Angst vor diesem,
kann ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitmieter nicht gerechtfertigt sein.
SO PARKT
MAN RICHTIG
Viele Städter fragen sich, wie sie in dicht besiedelten Gegenden ordnungsgemäß, ohne
ein Knöllchen zu bekommen, parken können. Viele denken, es sei egal, wie und in
welche Richtung man parke, solange der
Verkehr weiterhin reibungslos fließen kann.
Allerdings sehen dies die zuständigen Ordnungsbeamten oft anders. Häufig finden
dann die Betroffenen ein Knöllchen vor,
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2. QUARTAL 2016
welches ihnen erläutert, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und sie
werden aufgefordert, ein Bußgeld von 15 €
zu zahlen.
Abgeschleppt werden die Fahrzeuge nur,
sofern der Verkehr behindert wird und das
Parken an dieser Stelle tatsächlich verboten
ist. Die Regeln für Halten und Parken sind in
der Straßenverkehrsordnung in Paragraph
12 geregelt. Demnach ist ausschließlich der
rechte Seitenstreifen zum Parken zu verwenden.
Von dieser Grundregel gibt es zwei Ausnahmen. Zum einen gibt es z.B. in Einbahnstraßen nur eine Fahrtrichtung, in die geparkt
werden kann, weshalb es in diesem Fall egal
ist, wo man sein Fahrzeug abstellt. Sollten
rechtsseitig der Straße Schienen verlaufen,
so kann auch in diesem Falle ausnahmsweise links geparkt werden.
Besonders „Smart“-Fahrer parken häufig
schlichtweg so, wie es gerade passt, z.B.
quer auf einem Längsparkplatz. Dann ragt
CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
dieser aber häufig trotzdem ein wenig über
die Parklücke hinaus. Das ist aber nicht nur
beim Smart so, sondern bspw. auch bei normal parkenden Lieferwagen oder großen Limousinen. In Konflikt geraten dann häufig
der Grundsatz des platzsparenden Parkens
und die Regelung, in Fahrtrichtung zu parken. Vielerorts nutzen die Ordnungsbeamten die ungeklärte Rechtslage aus, um
Knöllchen zu verteilen.
Die Betroffenen können sich aber dann immer noch mit einem Widerspruch gegen
den Bescheid wenden und zur Begründung
auf die bisher wenigen ergangenen Urteile
verweisen. Damit die Rechtslage endgültig
geklärt wird, müsste wohl ein Fall des
Falschparkens vor den BGH kommen, was
in Anbetracht der niedrigen Kosten i.H.v.
15 € allerdings eher unwahrscheinlich ist.
Sollten Sie sich gegen ein solches Knöllchen
mit professioneller Hilfe zur Wehr setzen
wollen, so berät Sie die Kanzlei Cäsar-Preller daher gerne weiter in diesbezüglichen,
aber auch in anderen Rechtsfragen.
:: T I PP S
Die Regeln für Halten und Parken sind in
der Strassenverkehrsordnung in Paragraf 12 geregelt. Ein Blick hinein lohnt
sich manches Mal.
2. QUARTAL 2016
VERMIETERWECHSEL
UND
VORKAUFSRECHT
Nicht selten kommt es vor, dass ein Mieter
während der Mietzeit einer Wohnung mit
einem Eigentümerwechsel bzw. Vermieterwechsel konfrontiert wird. Dieser allein bewirkt allerdings keine unmittelbaren Nachteile für die Mieter. Die betroffenen Mieter
sollten sich dennoch ausführlich über ihre
Rechte und Pflichten zum Beispiel bei Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht der
Kanzlei Cäsar-Preller, informieren.
Prinzipiell gilt, dass sich an der Bestandsmiete vorerst gar nichts ändert, denn Kauf
bricht Miete nicht. Der Neueigentümer tritt
an die Stelle des Alteigentümers und übernimmt auch alle Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit den alten Mietverhältnissen. Es muss deshalb weder ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, noch eine etwaige
Vertragsänderung unterschrieben werden.
Außerdem hat der Mieter die Option, von
einem möglicherweise zuvor vereinbarten
Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Er
kann dadurch in den Kaufvertrag zwischen
Alt- und Neueigentümer einsteigen. Entscheidet sich der Mieter für diese Option,
muss er aber einige Dinge beachten.
Der zugrunde liegende Kaufvertrag sollte
auf jeden Fall mit Hilfe eines Experten un-
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CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
tersucht werden. Es sollte hier auf die Maklerprovision geachtet werden. Der eigentliche Kaufvertrag mit dem Fremdinteressenten würde aufgrund eines Vorkaufrechts
des Mieters nicht zu Stande kommen, weshalb grundsätzlich auch keine Maklerprovision vom Vorkaufsberechtigten verlangt
werden kann. Dennoch befinden sich solche Klauseln nicht selten im Vertrag. Zusätzlich muss der Vorkaufsberechtigte an
die Nebenkosten denken, die mit dem Kauf
der Wohnung anfallen, bspw. die Grunderwerbssteuer oder Notargebühren. Wird zur
Finanzierung des Kaufs ein Kredit aufgenommen, so gilt es zu beachten, dass der Eigenanteil zumindest 20 % beträgt, da dieser
sich sonst verteuert.
Schließlich können auch dadurch Probleme
entstehen, dass der Alteigentümer bis zum
Verkauf der Hälfte der Wohnungen die
Mehrheit bei der Eigentümer-versammlung
besitzt und daher beispielsweise teure Bau
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2. QUARTAL 2016
maßnahmen durchsetzen kann. Die Kosten
müssten dabei von allen Eigentümern getragen werden. Zudem regelt der Alteigentümer die Rechte und Pflichten der Neueigentümer in der sogenannten Teilungserklärung. Auch diese gilt es genauestens zu
betrachten.
DIE AUSWIRKUNGEN
DER
MIETPREISBREMSE
Seit Beginn des neuen Jahres gilt in vielen
Städten die Mietpreisbremse. Jedoch zögern nicht wenige Bundesländer bei der
Einführung. Vor allem der mit der
Mietpreisbremse verfolgte Sinn
und Zweck wird gegenüber dem
tatsächlichen Nutzen von vielen
angezweifelt. Tatsächlich sind diese Zweifel nicht völlig unbegründet. Die Mietpreisbremse wurde
eingeführt, um Mieterhöhungen
in Ballungszentren zu verhindern.
Vor allem nach dem Auszug eines
Mieters nutzten viele Vermieter
den Wechsel als Möglichkeit, den
Mietpreis zu erhöhen. Vor allem in
Großstädten ist dies häufig problemlos möglich gewesen, da die Menschen
auf das knappe Wohnungsangebot angewiesen sind und daher im Zweifel auch einen höheren Preis für eine geeignete Wohnung zahlen.
CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
2. QUARTAL 2016
Seit Juni dürfen daher die Preise nicht mehr
über 10 % angehoben werden. Sollten allerdings umfangreiche Umbauten oder Neubauten vorliegen, so gilt die Mietpreisbremse jedoch nicht, da dem Vermieter
durch die höhere Miete die Kosten wieder
zugeführt werden sollen. Außerdem können vorhandene Mietpreise nicht im Nachhinein abgesenkt werden. Das bedeutet,
dass es ebenfalls dazu kommen kann, dass
Mieten auf einen hohen Preis festgelegt
werden.
weiterhin hohe Preise vorhanden sein werden, da diese sich an der aktuellen Marktsituation orientieren.
Viele Bundesländer sehen die Einführung
der Mietpreisbremse schon deshalb als unnötig an, da kein Wohnungs- sondern Mietermangel besteht. Eine Einführung der
Mietpreisbremse wäre in diesem Falle
zwecklos. Vor allem die neuen Bundesländer wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern kennen dieses Problem. Thüringen hingegen plant die Einführung für zwei
Städte in diesem Jahr.
Der Vorsitzende des Mieterbunds, Lukas
Siebenkotten, sieht auch in diesem Jahr
keine für die Mieter verbesserte Lage. Die
Mieten werden weiterhin steigen, da einfach im Schnitt zu wenige Wohnungen vorhanden sind. Mehr als 800.000 Wohnungen
fehlen. Wo keine Wohnung gefunden werden kann, bringt aber auch eine Begrenzung der Mietpreise nichts.
Nach Schätzungen des deutschen Mieterbundes sind zurzeit nur 6 von 21,2 Millionen Wohnungen durch die Mietpreisbremse betroffen. Wie erfolgreich die Mietdeckelung bisher war, ist noch ebenfalls bisher weitestgehend ungeklärt. Größtenteils
seien die Mieten im Endergebnis eher gestiegen. Internetsuchportale wie bspw. Immobilienscout24 bestätigen darüber hinaus
auch den Fakt, dass in beliebten Wohngebieten, wo das Angebot ohnehin knapp ist,
Teils liegt dies auch daran, dass die Vermieter mangels wirkungsvoller Konsequenzen,
die Mietpreisbremse nicht befolgen. Das
einzige, was bei Beschwerde eines Mieters
passieren kann ist, dass sie die zu viel verlangte Miete wieder auszahlen müssen.
Dies sollte aufgrund der konstanten monatlichen Einnahmen ein leichtes sein.
Im Gegenzug kann die konstante Mieterhöhung in beliebten Gegenden allerdings auch
als positiv gesehen werden, denn werden
die Mieten nicht erhöht, werden diese Viertel noch beliebter.
:: T I PP S
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre
Miete ungerechtfertigt hoch ist oder erhöht wurde, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
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CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
HUNDEBABYS AN
DAS AUTOFAHREN
GEWÖHNEN
Hundewelpen können durch das Motorengeräusch und den fremden Geruch der Autositze anfangs verängstigt werden, wenn
sie im Auto mitfahren sollen. Tierhalter sollten deshalb, um das Hundebaby nicht zu
überfordern, es langsam an Autofahrten
gewöhnen. Gut ist zum Beispiel, den Hund
vor der ersten Fahrt das Innere des Autos
ausreichend beschnuppern zu lassen. Auch
sollte der Motor zunächst nur probeweise
angestellt werden, um zu sehen, wie das
Tier darauf reagiert.
Außerdem ist von Vorteil, die Kuscheldecke
des Hundes mit ins Auto zu legen. Wer geschickt ist, fährt mit dem Welpen bei den
ersten Fahrten zu einem schönen Ziel, z. B.
in den Wald oder auf eine Wiese. Dann
endet die erste Autofahrt mit einem Spaziergang, und so speichert der Hund die
Fahrt als positives Erlebnis ab. Meistens
steigt das Tier danach immer wieder gerne
ins Auto ein.
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2. QUARTAL 2016
HUNDEBESITZER
SOLLTEN EINE
VERSICHERUNG
ABSCHLIESSEN
Endlich ist der lang ersehnte Urlaub gekommen und der Reise steht nichts mehr im
Wege. Der Hund wird noch schnell in der
Hundepension abgeliefert und alle Probleme sind gelöst. Doch was ist, wenn der
Hund in der Hundepension Schäden versursacht? Haftet man auch dann, wenn man
gar nicht vor Ort ist?
Ein Hundebesitzer muss grundsätzlich auch
dann für die Schäden seines Tieres haften,
wenn der Hund in einer Tierpension ist.
Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs
haftet ein Hundebesitzer nämlich immer
(Az.: Vl ZR 372/13).
Hundepensionsleiterin klagt vor Gericht
Im vorliegenden Fall hatte ein Hundebesitzer seinen Border-Collie für zehn Tage in die
Tierpension gegeben, weil er verreisen
wollte. Die Besitzerin der Tierpension
wollte den Hund am zweiten Tag anleinen,
um mit dem Hund spazieren zu gehen. Dabei biss die Hündin ihr in die Ober- und Unterlippe. Daraufhin beschloss die Pensionsleiterin den Hundehalter zu verklagen. Sie
verlangte von ihm einen Schadensersatz
und Schmerzensgeld. „Die Tierhalterhaftung besteht auch dann, wenn der Halter
nicht vor Ort ist und der Tieraufseher durch
CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
das Tier verletzt wird.“, sagt Rechtsanwalt
Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Es besteht sogar dann kein Haftungsausschluss, wenn eine gewerbliche Risikoübernahme vereinbart ist. „Es ist unbedingt notwendig, dass man als Hundebesitzer eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
abschließt“, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
„Die Versicherung kostet nur ca. 75 Euro im
Jahr und kann den Versicherten vor großen
Risiken schützen.“ In Berlin und Hamburg
ist die Versicherung sogar verpflichtend,
wenn man ein Tier hält. In anderen Bundesländern muss sie nur abgeschlossen werden, wenn man einen Kampfhund besitzt.
TIERRECHT –
AUSSETZEN VON
HUNDEN KANN
TEUER WERDEN!
Wer denkt, dass es sich beim Aussetzen von
Hunden um ein „Kavaliersdelikt“ handelt,
irrt gewaltig. „Ein aktuelles Urteil zeigt, dass
solch verantwortungslosen Tierhaltern
empfindliche Strafen drohen“, teilt der
Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim CäsarPreller mit.
Ein Paar hatte eine Mischlingshündin im
Wald an einen Baum gebunden, da sie sich
mit der Haltung des Tieres überfordert gefühlt hatten und es loswerden wollten, um
2. QUARTAL 2016
in den Urlaub zu fahren. Der Hund war mit
einem Kettenhalsband mit einer Würgevorrichtung hoch an einem Baum fixiert worden, sodass er sich weder hinlegen noch
Wasser aufnehmen konnte.
Es bestand insbesondere die Gefahr, dass
sich das Tier an der Leine selbst strangulieren würde. Durch eine glückliche Fügung
wurde das Tier bereits nach einer Stunde, in
der es allerdings bereits höllische Qualen
erlitt, entdeckt, und konnte von Feuerwehr
befreit und versorgt werden. Ebenso glücklicherweise meldeten sich nach einer Veröffentlichung eines Fotos des Tieres Zeugen,
die das Paar zuvor mit dem Tier beobachtet
hatten. Die Täter konnten also ermittelt
werden.
Das zuständige Amtsgericht sprach wegen
Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine
Geldstrafe von 800 bzw. 600 € aus und
stellte insbesondere die Schwere des Missbrauchs am Tier heraus. Es bleibt zu hoffen,
dass sich andere verantwortungslose Tierhalter durch solche Urteile von ähnlichen
Taten abschrecken lassen.
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CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
SCHUTZ VON
„STALKING“-OPFERN
Das Problem ist leider vielen Menschen bekannt: Wie wehre ich mich dagegen, wenn
mir eine bekannte oder unbekannte Person
gegen meinen Willen nachstellt, mich permanent beobachtet, anruft, SMS oder EMails schreibt, mich unter psychischen
Druck setzt, ich meine Wohnung nicht mehr
oder nur noch unter großer Angst verlassen
kann und sich damit letztlich die Führung
meines ganzen Lebens
nachhaltig beeinträchtigt?
„Stalking-Opfer
fühlen sich häufig
hilflos, und juristisch ist
es oft schwierig, hier
eine Handhabe zu bekommen“, teilt der
Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim CäsarPreller mit.
Der Gesetzgeber hat daher im Jahre 2008
den Tatbestand „Nachstellung“ als § 238
ins Strafgesetzbuch eingefügt. Dieser stellt
ausdrücklich das beharrliche Nachstellen
gegen den ausdrücklich erklärten Willen einer Person, sei es durch ständiges Nähesuchen, Kontaktaufnahme durch Fernkommunikationsmittel und sogar unbefugter
Bestellung von Waren unter Missbrauch
der persönlichen Daten des Opfers, unter
Strafe. Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe
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2. QUARTAL 2016
bis zu drei Jahren, bei schlimmen gesundheitlichen Folgen für das Opfer sogar eine
höhere Freiheitsstrafe.
Nunmehr ist geplant, durch eine Verschärfung dieses Tatbestandes den Opferschutz
weiter zu stärken. Für die Strafbarkeit soll
es künftig ausreichen, wenn die Handlungen objektiv geeignet sind, das Opfer zu beeinträchtigen. Die jetzige Fassung fordert
noch subjektiv eine „schwerwiegende Beeinträchtigung des Opfers in seiner Lebensgestaltung“. Hierdurch ist natürlich Voraussetzung, dass das Opfer offen über diese Umstände
spricht und entsprechend
darlegt, was für viele natürlich aus Schamgründen
schwierig sein kann. Wird
die neue Fassung eingeführt, steht zu erwarten,
dass sich weniger Opfer
von einer Strafanzeige abhalten lassen, da sie dann
weniger befürchten müssen, möglicherweise intime Fragen gestellt
zu bekommen.
Es bleibt zu hoffen, dass hierdurch eine
nachhaltige Abschreckungswirkung auf potenzielle Stalker erzielt und somit eine der
größten Unsitten unserer modernen Kommunikationsgesellschaft im Interesse der
Opfer von Stalkingübergriffen eingedämmt
werden kann.
CÄSAR-PRELLER :: KANZLEI NEWSLETTER
SOZIALRECHT:
KOMMT DIE
„TEILZEIT-KRANKSCHREIBUNG“?
Die Ausgaben, die die Krankenkassen für
Krankengeldzahlungen im Jahre 2014 hatten, sind rekordverdächtig: ca. 10,6 Milliarden Euro sollen dies gewesen sein. „Es sind
Fälle bekannt geworden, in denen Mitarbeiter von Krankenkassen Versicherte am Telefon gedrängt oder gar genötigt haben,
doch endlich wieder arbeiten zu gehen“,
teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt
Joachim Cäsar-Preller mit. „So sehr es natürlich nachvollziehbar ist, dass Krankenkassen versuchen, die offensichtliche Ausgabenflut einzudämmen, so wenig sind derartige Praktiken natürlich zulässig“, so
Cäsar-Preller weiter.
Die Bundesregierung hat nun ein Gutachten
beim Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen in Auftrag gegeben, um zu eruieren, wie dem entgegengewirkt werden
kann. Das Ergebnis ist zunächst erstaunlich:
Primärer Faktor für die erhöhten Krankengeldzahlungen sind offenbar gar nicht steigende Krankheitszeiten bei den Arbeitnehmern, sondern mehr Beschäftigung, höhere
Löhne und der Umstand, dass auch viele ältere Arbeitnehmer in Zeiten niedriger Renten noch arbeiten müssen. Zwar stiegen
auch die Krankheitszeiten, doch schlagen
2. QUARTAL 2016
diese wirtschaftlich wohl nicht so signifikant auf das Gesamtergebnis, wie zunächst
angenommen.
Weiterhin enthielt das Gutachten einen
wohl zunächst mutig zu nennenden Vorstoß: Denkbar sei laut den Sachverständigen auch eine so genannte „Teilzeit-Krankschreibung“. Es gehe ja nicht immer darum,
ob ein Arbeitnehmer vollständig arbeitsfähig oder arbeitsunfähig ist. Hingegen sei es
denkbar, dass der Arbeitnehmer je nach Berufstätigkeit und Krankheit einen Teil seiner
Aufgaben durchaus noch verrichten kann.
Es wäre dann möglich, dass ein Arbeitnehmer beispielsweise zu 75 % krankgeschrieben wird, und dann 25 % seiner Arbeitszeit
noch arbeiten geht. Er würde dann konsequenterweise 25 % seines Lohnes noch weiter vom Arbeitgeber beziehen, und 75 % als
Krankengeld von seiner Krankenkasse.
Vor allem in skandinavischen Ländern gebe
es bereits solche Modelle, die auch erfolgreich angewandt würden. Die weitere Entwicklung in Deutschland werden wir natürlich beobachten.
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GESCHENKT IST
GESCHENKT – DOCH
WIEDERHOLEN IST
KEINESFALLS IMMER
GESTOHLEN!
Um kaum ein Rechtsgeschäft aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ranken sich bei
Laien so viele Missverständnisse wie bei der
Schenkung. „Praktische Beispiele zeigen,
dass die Annahme, eine Schenkung könnte
nicht zurückgefordert werden, so nicht richtig ist“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt
Joachim Cäsar-Preller mit.
Wird zum Beispiel etwas verschenkt und
dem Beschenkten eine Auflage gemacht,
kann dieser den Gegenstand natürlich nicht
behalten, wenn er der Auflage nicht nachkommt. Dies ist praktisch bedeutsam, wenn
Eheleute ihrer erwachsenen Tochter ein
Hausgrundstück überlassen, und zwar mit
der Auflage, dass die Tochter dafür die Eltern bis zu deren Ableben „pflegen“ muss.
Kommt die Tochter dem nicht nach, kann
sie dazu gezwungen werden, den Eltern das
Haus zurückgegeben.
Kann der Schenker seinen Lebensunterhalt
aus eigenen Mitteln nicht mehr bestreiten,
ist denkbar, dass er wirtschaftlich bedeutsame Schenkungsgegenstände zurückholen
kann. In der Praxis wird sich wohl kaum jemand gegenüber dem Schenker selbst die
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2. QUARTAL 2016
„Blöße geben“, müsste er doch dann dem
Beschenkten gegenüber seine schlechten
wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
Doch gleichwohl ist die Vorschrift bedeutsam, und zwar vor allem in Fällen, in denen
der Schenker soziale Leistungen in Anspruch nimmt. Kommt das Sozialamt auf
den „Trichter“, dass der Schenker sich
durch die Schenkung ärmer gemacht hat,
als er sein müsste, kann es im Interesse der
Allgemeinheit die Ansprüche auf sich überleiten und ohne Zutun des Schenkers selbst
das Geschenkte zurückfordern.
Schließlich
wird im Gesetz
schön abstrakt
formuliert: Der
Schenker kann
das Geschenkte zurückfordern, wenn sich der Beschenkte
ihm gegenüber „groben Undanks“ schuldig
macht. Um es insoweit vorweg zu nehmen:
Der praktische Anwendungsbereich dieser
Vorschrift ist sehr gering, es muss hier
schon einiges Gravierendes in der persönlichen Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem passieren, dass von „groben Undank“ gesprochen werden kann. Das klassische „Du hast nicht danke gesagt“ - reicht
hier auf jeden Fall nicht!
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2. QUARTAL 2016
WISSENS-QUIZ ???
Das Herz des Menschen schlägt ohne Belastung
durchschnittlich 50 bis 100 Mal die Minute.
Auf wie viele Schläge kann der Puls bei Aufregung
oder bei Spitzensportlern steigen?
a: 160
b: 180
c: 200
a: 160
b: 180
c: 200
a: 160 ???
WISSENS-QUIZ
Quizauflösung siehe Seite 20
b: 180
c: 200
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2. QUARTAL 2016
QUIZ AUFLÖSUNG
VON SEITE 19
Die Antwort ist:
c: 200
SEITE
19
Die
Antwort
ist:
QUIZ
AUFLÖSUNG
Die Antwort
ist:
VON SEITE 19
Die Antwort ist:
Menschen: Bei extremer psychischer und körperlicher Belastung
kann sich der Puls (Herzschlag) des
Menschen auf 200 Schläge pro Minute erhöhen. Spitzensportler im
Ausdauerbereich wie z. B. Radrennfahrer oder Langläufer erreichen
diese Werte bei Höchstleistung regelmäßig.
Dafür haben sie allerdings einen Ruhepuls, der weniger als halb so hoch
ist wie bei normalen Menschen. So
wurden z. B. beim spanischen Radprofi Miguel Indurain, der 1991-95
fünfmal hintereinander die Tour de
France gewann, und beim kenianischen Mittelstreckenläufer Henry
Rono Ruhepulse von rund 30 Schlägen pro Minute gemessen.
SEITE 19
QUIZ AUFLÖSUNG
VON SEITE 19
SEITE 19
Tierreich: Die Käferschnecke lässt es
am ruhigsten angehen; ihr Herz
schlägt nur etwa fünf bis siebenmal
pro Minute. Auch die Miesmuschel
erreicht nur eine Pulsfrequenz von
10 Schlägen pro Minute. Den langsamsten Puls bei den Säugern hat
der Elefant (25 Schläge / Minute).
Dagegen rast das Herz des Kanarienvogels mit 1000 Schlägen pro Minute.
QUIZ AUFLÖSUNG
VON SEITE 19
SEITE 19
20
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2. QUARTAL 2016
VORTRAGSTERMINE
April, Mai und Juni 2016
Haben Sie Interesse?
Dann melden Sie sich bitte an
unter Tel.: 06 11 – 45 02 30
VORTRAGSTERMINE
THEMA
TERMIN
WIDERRUF VON DARLEHENSVERTRÄGEN
MITTWOCH, 13.04. 18.30 UHR
ERBSCHAFTSSTEUER UND KEIN ENDE –
DIE REFORM DER REFORM
MONTAG, 18.04. 18:0 UHR
WAS TUN, WENN DIE KRANKENKASSE NICHT
ZAHLT?
DIENSTAG, 19.04. 18:00 UHR
ÄRGER MIT DEM VETERINÄRAMT? WAS TUN?
MITTWOCH, 20.04. 18:00 UHR
WIDERRUF VON DARLEHENSVERTRÄGEN
MITTWOCH, 20.04. 18.30 UHR
GEWERBERAUMMIETRECHT:
DIE BESONDERHEITEN BEI DER VERMIETUNG;
SCHRIFTFORMERFORDERNIS UND VERTRAG
DONNERSTAG, 21.04. 18.00 UHR
DER DIGITALE NACHLASS –
WAS GESCHIEHT NACH MEINEM TOD
MIT MEINEM EMAILACCOUNT
MONTAG, 09.05. 18:00 UHR
ANSPRUCH AUF URLAUB –
ÄRGER MIT DEM ARBEITGEBER?
MITTWOCH, 11.05. 18:00 UHR
WIDERRUF VON DARLEHENSVERTRÄGEN
MITTWOCH, 11.05. 18.30 UHR
DIE KÜNDIGUNGSRECHTE DES VERMIETERS
EIGENBEDARF - VERTRAGSVERSTÖSSE
DONNERSTAG, 12.05. 18.00 UHR
WIDERRUF VON DARLEHENSVERTRÄGEN
MITTWOCH, 18.05. 18.30 UHR
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2. QUARTAL 2016
THEMA
TERMIN
WIDERRUF VON DARLEHENSVERTRÄGEN
MITTWOCH, 15.06. 18.30 UHR
IHR RECHT ALS PATIENT
MONTAG, 20.06. 18.00 UHR
IHRE RECHTE ALS WOHNUNGSEIGENTÜMER:
HAUSGELD, JAHRESABRECHNUNG,
EIGENTÜMERVERSAMMLUNG
DIENSTAG, 21.06. 18.00 UHR
ANSPRÜCHE AUS DER GESETZL.
UNFALLVERSICHERUNG – WER ZAHLT SCHADEN?
MITTWOCH, 22.06. 18.00 UHR
WIDERRUF VON DARLEHENSVERTRÄGEN
MITTWOCH, 23.06. 18.30 UHR
SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT –
KONSEQUENZEN FÜR DEN ARBEITGEBER
DONNERSTAG, 24.06. 18.00 UHR
Alle Termine sind ohne Gewähr und können kurzfristig abgeändert/abgesagt werden.
Alle Vorträge finden in der Villa Justitia statt.
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2. QUARTAL 2016
KANZLEI –
PRIVAT
Gründung des Vereins:
„Servicebüro Interkulturelle
TEXT EINGEBEN
Mediation e.V.“
KANZLEI –
PRIVAT
Kanzlei
Privat
Anfang
des Jahres hat sich das Ehepaar
Gründung
Vereins:
Cäsar-Preller mitdes
einigen
Mitstreitern zusammen
getan und Interkulturelle
den Verein „Service„Servicebüro
büro
Interkulturelle Mediation e.V.“
TEXT
EINGEBEN
Mediation
e.V.“
gegründet.
–
KANZLEI
KANZLEI –
–
PRIVAT
PRIVAT
Aktuell wird die Gesellschaft mit vielen
neuen
Herausforderungen
belastet, die
Gründung
des Vereins:
sich aus kulturellen Unterschieden erge„Servicebüro Interkulturelle
ben, die vermeintlich das Zusammenleben
Mediation
e.V.“
stören
können. Diese
sind beispielhaft:
Unterschiedliche (Mutter)Sprachen
Unterschiede im nonverbalen
Gründung
des Vereins:
Verhalten einzelner Kulturkreise
Kanzlei
Interkulturelle
-„Servicebüro
Umgang mit Emotionen
Privat
-Mediation
Unterschiedee.V.“
in der Konfliktkultur,
allgemein die Art, wie mit Konflikten
umgegangen wird
EINGEBEN
-TEXT
Unterschied
in den kulturellen
Normen und Werten
Kanzlei
Es istPrivat
wichtig, Konflikte nicht grundsätzlich
auf verschiedene Kulturen zurückzuführen
und Unterschiede zu betonen. Allerdings
ist zu bedenken, dass kulturelle UnterTEXT EINGEBEN
schiede allein meist nicht ausreichen, um
einen schwer lösbaren Konflikt hervor zu
rufen. Meist sind es Erfahrungen der Missachtung und Entwürdigung, die bei den
Menschen zu anhaltenden Konflikten und
schlimmstenfalls zu einem Bedürfnis nach
Rache führen.
KANZLEI –
PRIVAT
Das –Servicebüro Interkulturelle Mediation
nimmt sich dieser Konflikte an und vermittelt gewaltfrei und strukturiert durch die
erprobten Techniken der Interkulturellen
Mediation. Das Ziel des Vereins ist vor allem die Ausbildung zu Interkulturellen
Konfliktschlichtern, Trainern und Mediato–
ren/Innen.
Wer Interesse an einer Ausbildung hat,
soll sich bitte melden:
www.s-i-m.online
23
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Tieranwalt ::Abogado inscrito col. 4 (Spanischer Anwalt) und weitere angestellte Anwälte,
darunter ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Öffnungszeiten in Wiesbaden: Mo. - Fr. 8.00 – 19.00 Uhr und Sa. 10.00 – 15.00 Uhr
Sprechstundenstandorte in Bad Harzburg, Berlin, Hamburg, Köln, München, Stuttgart,
Puerto de la Cruz (Teneriffa), Lugano (Schweiz)
Kooperationspartner
Mediation:
Birgit Cäsar-Preller,
Joachim
Wiesbaden
Fachanwalt
für Bau- und Wiesbaden
ArchitektenrechtHausverwaltung:
:: Fachanwalt für Bankund Cäsar-Preller,
Kapitalmarktrecht
Kooperationspartner
Tieranwalt :: FAbogado inscrito col. 4 (Spanischer Anwalt) und weitere angestellte Anwälte,
ein Fachanwalt
für Mietund Wohnungseigentumsrecht
Mediation: Birgitdarunter
Cäsar-Preller,
Wiesbaden
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in
Bad
Harzburg,
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Stuttgart,Wiesbaden
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