Bestattungsmöglichkeiten

Pflegeleichte Gräber
Trauerhalle
Pflegeleichte Gräber
Allgemeines
Alle neuen und bereits bestehenden Sarg- und
Urnengräber – egal ob Reihen- oder Wahlgräber –
können als pflegeleichte Gräber gestaltet werden.
Diese Gräber sind mit ebenerdigen Einfassungen,
Sockelplatten und Mähkanten versehen. Sie entscheiden selbst, ob und wie lange Sie das Beet
nach eigenem Geschmack gestalten und pflegen
wollen.
Die Ruhezeit beträgt für Sarg- und Urnengräber 30
Jahre, für Kindergräber 25 Jahre.
Nach dem Ende der privaten Pflege übernimmt die
Gemeinde die Einsaat und Pflege des Rasens. Das
kostet pro Jahr für Urnengräber 10,00 €, für Sarggräber je Stelle 20,00 € (Gebühr 2014).
Mustergräber für die pflegeleichte Grabgestaltung
finden Sie auf dem Friedhof in Lamersdorf.
Bestattungstermine werden in der Regel zwischen
dem Friedhofsamt, den Angehörigen, dem von diesen beauftragten Bestattungsunternehmen und
den Pfarrämtern abgestimmt. Die Gemeinde ermöglicht Bestattungen montags bis freitags von 8.00
bis 16.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr. Für
Aussegnungen und Abschiedsfeiern stehen Ihnen
die Trauerhallen jederzeit zur Verfügung. Die jeweils
aktuellen Gebühren finden Sie auf der Internetseite
der Gemeinde unter der Rubrik „Bürgerservice“.
Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Rat? Möchten
Sie uns Anregungen geben? Rufen Sie an oder kommen Sie einfach ins Rathaus.
GEMEINDE
INDEN
Bestattungsmöglichkeiten
in der Gemeinde Inden
Mensch und Zukunft
„Der Tod ist der Horizont
unseres Lebens,
aber der Horizont
ist nur das Ende u­nserer Sicht.“
(Rudolf Nissen)
Gemeinde Inden, Der Bürgermeister
Friedhofsamt
Rathausstraße 1
52459 Inden/Altdorf
Telefon 0 24 65/39 44
(nur vormittags oder nach Vereinbarung)
[email protected]
www.gemeinde-inden.de
GEMEINDE
INDEN
Mensch und Zukunft
Sarg-Reihengräber
Pflegefreie Rasengräber
Urnen-Wahlgräber
In jedem Ortsteil unterhält die Gemeinde einen Friedhof für die Bestattungen verstorbener Bürger aus der
Gemeinde Inden. Für die Bestattung auswärtiger Personen können Ausnahmen zugelassen werden. Sie
können wählen zwischen Grabstätten für Sarg- und
Urnenbestattungen mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten. Zudem haben Sie verschiedene Möglichkeiten in der Grabgestaltung und -pflege.
Pflegefreies Rasengrab
Das Reihengrab mit eingelassener Platte im Boden
ist pflegefrei. Von Frühjahr bis Herbst darf kein Grabschmuck auf den Platten abgelegt werden. Pflegefreie Rasengräber gibt es für Sarg- und Urnenbestattungen, in Schophoven nur für Urnen.
Wahlgräber
Reihengräber
Reihengräber werden der Reihe nach belegt. In ihnen
kann jeweils nur ein Verstorbener bestattet werden.
Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht
möglich.
Traditionelles Reihengrab
Dieses Einzelgrab gibt es für Sarg- und Urnenbestattungen. Die Anlage eines Beetes mit Einfassung und
Grabstein ist Pflicht. Abdeckungen sind auf Sarggräbern bis zu 75 Prozent erlaubt, auf Urnengräbern zu
100 Prozent.
UrnenReihengräber
Pflegefreies Partnergrab
Im pflegefreien Partnergrab werden zwei Urnen von
Lebenspartnern unter einer gemeinsamen Grabplatte im Rasen beigesetzt. Für Sargbestattungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Anonymes Reihengrab
Anonyme Beisetzungen sind nur für Urnen und nur
am Hochkreuz in Inden/Altdorf möglich. Die Gräber
sind im Rasen nicht erkennbar.
Kindergräber
sind kleine Reihengräber für Sargbestattungen von
Kindern unter fünf Jahren.
SargWahlgräber
Wahlgräber können bis zu vier Verstorbene je Grabstelle aufnehmen. Im Rahmen der Möglichkeiten
können Sie auch die Lage der Grabstätte auswählen. Zudem haben Sie nach Ablauf der Nutzungszeit die Wahl zum Wiedererwerb zwischen einem
und dreißig Jahren.
Traditionelles Sargwahlgrab
In jeder Grabstelle eines Sarg-Wahlgrabes können
entweder ein Sarg und drei Urnen, oder – als Tiefengrab – zwei Särge und zwei Urnen beigesetzt
werden. Bei mehrstelligen Gräbern erhöht sich die
Anzahl der möglichen Bestattungen entsprechend.
Tiefenbettungen sind in Inden/Altdorf und auf
dem neuen Teil des Friedhofes Schophoven nicht
möglich. Die Anlage eines Beetes mit Einfassung
und Grabstein ist Pflicht. Abdeckungen bis zu 75
Prozent sind erlaubt.
Muslimische Bestattungen
Muslimische Bestattungen sind nur in Inden/Altdorf möglich.
Urnenwahlgrab
In jedem Urnen-Wahlgrab können bis zu vier Urnen
beigesetzt werden. Die Anlage eines Beetes mit
Einfassung und Grabstein ist Pflicht. Abdeckungen
bis zu 100 Prozent sind erlaubt.