Pflegeleichte Gräber Trauerhalle Pflegeleichte Gräber Allgemeines Alle neuen und bereits bestehenden Sarg- und Urnengräber – egal ob Reihen- oder Wahlgräber – können als pflegeleichte Gräber gestaltet werden. Diese Gräber sind mit ebenerdigen Einfassungen, Sockelplatten und Mähkanten versehen. Sie entscheiden selbst, ob und wie lange Sie das Beet nach eigenem Geschmack gestalten und pflegen wollen. Die Ruhezeit beträgt für Sarg- und Urnengräber 30 Jahre, für Kindergräber 25 Jahre. Nach dem Ende der privaten Pflege übernimmt die Gemeinde die Einsaat und Pflege des Rasens. Das kostet pro Jahr für Urnengräber 10,00 €, für Sarggräber je Stelle 20,00 € (Gebühr 2014). Mustergräber für die pflegeleichte Grabgestaltung finden Sie auf dem Friedhof in Lamersdorf. Bestattungstermine werden in der Regel zwischen dem Friedhofsamt, den Angehörigen, dem von diesen beauftragten Bestattungsunternehmen und den Pfarrämtern abgestimmt. Die Gemeinde ermöglicht Bestattungen montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr. Für Aussegnungen und Abschiedsfeiern stehen Ihnen die Trauerhallen jederzeit zur Verfügung. Die jeweils aktuellen Gebühren finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter der Rubrik „Bürgerservice“. Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Rat? Möchten Sie uns Anregungen geben? Rufen Sie an oder kommen Sie einfach ins Rathaus. GEMEINDE INDEN Bestattungsmöglichkeiten in der Gemeinde Inden Mensch und Zukunft „Der Tod ist der Horizont unseres Lebens, aber der Horizont ist nur das Ende unserer Sicht.“ (Rudolf Nissen) Gemeinde Inden, Der Bürgermeister Friedhofsamt Rathausstraße 1 52459 Inden/Altdorf Telefon 0 24 65/39 44 (nur vormittags oder nach Vereinbarung) [email protected] www.gemeinde-inden.de GEMEINDE INDEN Mensch und Zukunft Sarg-Reihengräber Pflegefreie Rasengräber Urnen-Wahlgräber In jedem Ortsteil unterhält die Gemeinde einen Friedhof für die Bestattungen verstorbener Bürger aus der Gemeinde Inden. Für die Bestattung auswärtiger Personen können Ausnahmen zugelassen werden. Sie können wählen zwischen Grabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten. Zudem haben Sie verschiedene Möglichkeiten in der Grabgestaltung und -pflege. Pflegefreies Rasengrab Das Reihengrab mit eingelassener Platte im Boden ist pflegefrei. Von Frühjahr bis Herbst darf kein Grabschmuck auf den Platten abgelegt werden. Pflegefreie Rasengräber gibt es für Sarg- und Urnenbestattungen, in Schophoven nur für Urnen. Wahlgräber Reihengräber Reihengräber werden der Reihe nach belegt. In ihnen kann jeweils nur ein Verstorbener bestattet werden. Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Traditionelles Reihengrab Dieses Einzelgrab gibt es für Sarg- und Urnenbestattungen. Die Anlage eines Beetes mit Einfassung und Grabstein ist Pflicht. Abdeckungen sind auf Sarggräbern bis zu 75 Prozent erlaubt, auf Urnengräbern zu 100 Prozent. UrnenReihengräber Pflegefreies Partnergrab Im pflegefreien Partnergrab werden zwei Urnen von Lebenspartnern unter einer gemeinsamen Grabplatte im Rasen beigesetzt. Für Sargbestattungen besteht diese Möglichkeit nicht. Anonymes Reihengrab Anonyme Beisetzungen sind nur für Urnen und nur am Hochkreuz in Inden/Altdorf möglich. Die Gräber sind im Rasen nicht erkennbar. Kindergräber sind kleine Reihengräber für Sargbestattungen von Kindern unter fünf Jahren. SargWahlgräber Wahlgräber können bis zu vier Verstorbene je Grabstelle aufnehmen. Im Rahmen der Möglichkeiten können Sie auch die Lage der Grabstätte auswählen. Zudem haben Sie nach Ablauf der Nutzungszeit die Wahl zum Wiedererwerb zwischen einem und dreißig Jahren. Traditionelles Sargwahlgrab In jeder Grabstelle eines Sarg-Wahlgrabes können entweder ein Sarg und drei Urnen, oder – als Tiefengrab – zwei Särge und zwei Urnen beigesetzt werden. Bei mehrstelligen Gräbern erhöht sich die Anzahl der möglichen Bestattungen entsprechend. Tiefenbettungen sind in Inden/Altdorf und auf dem neuen Teil des Friedhofes Schophoven nicht möglich. Die Anlage eines Beetes mit Einfassung und Grabstein ist Pflicht. Abdeckungen bis zu 75 Prozent sind erlaubt. Muslimische Bestattungen Muslimische Bestattungen sind nur in Inden/Altdorf möglich. Urnenwahlgrab In jedem Urnen-Wahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Anlage eines Beetes mit Einfassung und Grabstein ist Pflicht. Abdeckungen bis zu 100 Prozent sind erlaubt.
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