Stipendium! - Hochschulombudsmann

Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber:
Ombudsstelle für Studierende
Idee, Konzeption, Redaktion und für den Inhalt verantwortlich:
Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation)
Für die Mitarbeit sowie Unterstützung bei der Texterstellung durch Beiträge, Vorschläge und
Korrekturen sei an dieser Stelle gedankt:
Mag. Kurt Amort (Leiter der Stipendienstelle Innsbruck), HR Mag. Maria De Pellegrin
(Bundesministerium für Wissenschaft Forschung und Wirtschaft/BMWFW, Ombudsstelle für
Studierende/OS), Cindy Keler (BMWFW, OS), Lisa Mayerhofer (BMWFW, OS), Alberina
Nuka (BMWFW, OS), Mag. Nathalie Podda (BMWFW, OS), RegR Lotte Redl (BMWFW, OS),
Mag. Lisa Varga (BMWFW, OS)
Titelblattgestaltung: Christian Smetana
Innen-Layout-Gestaltung: Mag. Stephanie Zwießler
1. Auflage Wintersemester 2014/15
Auflage: 200 Stück
Herstellung: BMWFW
Stand: 1. Februar 2015
Weitere Exemplare können kostenlos bei der Ombudsstelle für Studierende bestellt werden
per E-Mail: [email protected], per Telefon: 01-531 20-5544, per Fax: 01-531
20-995544
Die Ombudsstelle für Studierende ist um die Veröffentlichung korrekter Erst-Informationen
und weiterführender Netz-Hinweise (Internet-Links) bemüht, kann aber keine Haftung für die
Aktualität und Vollständigkeit der in dieser Publikation enthaltenen Texte übernehmen.
Korrekturhinweise bitte an [email protected]
STICHWORT?
STIPENDIUM!
EINE PRAXIS-BROSCHÜRE
DER OMBUDSSTELLE FÜR STUDIERENDE
(als Download unter: http://www.hochschulombudsmann.at/publikationen/)
Ombudsstelle für Studierende
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Minoritenplatz 5
A-1014 Wien
Tel. +43-(0)1-531 20,
Klappendurchwahlen 5522, 5533, 5544, 5550, 5566, 5577, 5588, 5599, 7744 oder 7755
Fax +43-(0)1-531 20-99 5544
gebührenfreie Telefonnummer 0800-311 650
(Montag bis Freitag 9:00 bis 16:00 Uhr)
Sitz der Ombudsstelle für Studierende:
Palais Harrach, Herrengasse 16, Stiege 2, 2. Stock, A-1010 Wien
(behindertengerechter Eingang vorhanden)
Zimmer 206 - 210
persönliche Termine nach vorheriger Vereinbarung
(nächstgelegene U-Bahn-Stationen: U 2 „Schottentor/Universität“, U 3 „Herrengasse“)
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.hochschulombudsmann.at
www.hochschulombudsfrau.at
Die Ombudsstelle für Studierende ist Mitglied des European Network of Ombudsmen in Higher
Education (ENOHE) sowie des European Ombudsman Institute (EOI)
http://www.enohe.org
http://www.eoi.at
Stichwort? Stipendium!
ZUM GELEIT
Die Entscheidung ein Studium zu absolvieren, rückt oftmals auch die Finanzierung dieses wichtigen
Lebensabschnittes in den Mittelpunkt. In Österreich sind grundsätzlich die Eltern von Studierenden
verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Darüber hinaus ermöglicht die öffentliche Hand durch eine Reihe
von direkten und indirekten Förderungen auch dann hochschulische Ausbildungen, wenn diese durch
die familiäre und persönliche Einkommenssituation kaum möglich wären. Neben der Familienbeihilfe
sind hier vor allem Studienbeihilfe, Beihilfe für Studien im Ausland, Mobilitätsstipendien,
Fahrtkostenzuschüsse, aber auch Leistungs- und Förderungsstipendien zu nennen. Derzeit erhalten
knapp 17 Prozent aller Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen Studienbeihilfen. Das ist
grundsätzlich ein guter Wert, der aber natürlich weiter ausgebaut werden sollte, sofern es die
finanziellen Möglichkeiten dafür gibt. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft arbeitet konsequent an der Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden, und nutzt
entsprechende Spielräume für Verbesserungen, etwa durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze für
Studienbeihilfenbezieher.
Ziel dieser Förderungen ist sowohl die Unterstützung und Stärkung der sozialen Durchmischung von
Studierenden als auch die Anerkennung für hervorragende Studienleistungen, wofür zahlreiche
Exzellenzstipendien zur Verfügung stehen. Neben den staatlichen Fördermaßnahmen gibt es auch
weitere Institutionen, Unternehmen oder Stiftungen, die Studierenden eine finanzielle Unterstützung
in Form von Stipendien oder Preisen gewähren.
Diese Broschüre soll Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an finanziellen
Fördermöglichkeiten geben, die neben dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft durch Bundesländer, tertiäre Bildungseinrichtungen oder andere Institutionen zur
Verfügung gestellt werden.
Ich hoffe, dass die vorliegenden Informationen dazu beitragen, einen Überblick über zusätzliche
finanzielle Förderungen zu geben und der einen oder dem anderen eine finanzielle Erleichterung für
die geplante Studienzeit zu ermöglichen.
Dr. Reinhold Mitterlehner
Vizekanzler und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
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ÜBER DIESE BROSCHÜRE
Bereits mit dem Beginn der Tätigkeit der Studierendenanwaltschaft in den späten 1990er Jahren waren
Studium und finanzielle Aspekte häufige Themen. Dieses Interesse hat sich auch nach der gesetzlichen
Verankerung der Ombudsstelle für Studierende im (damaligen) Bundesministerium für Wissenschaft
und Forschung als Schwerpunkt fortgesetzt. Es war daher dem Team der Ombudsstelle für
Studierende ein bereits länger geplantes Anliegen, eine „Stichwort“-Broschüre zum Thema möglicher
finanzieller Förderungen für ein Studium zu erstellen, die in der vorliegenden Broschüre enthaltenen
Informationen dienen dabei zur Erstinformation.
Für die Erstellung dieser Broschüre sind insgesamt mehr als 60 Institutionen, staatliche und private,
kontaktiert worden, um einschlägige Informationen über Stipendien, Preise und Stiftungen zu
sammeln. An dieser Stelle sei allen Personen und Institutionen sehr herzlich gedankt, die sich an der
groß angelegten Umfrage beteiligt haben. Der Inhalt ist sorgfältig recherchiert und aufbereitet worden.
Sollte es dennoch nicht mehr zutreffende Informationen geben, so ersuchen wir um entsprechende
Mitteilungen ([email protected]). Viel Erfolg bei der Bewerbung um eine
finanzielle Unterstützung Ihres Studiums wünschen
Dr. Josef Leidenfrost, MA
RegR Lotte Redl
Leiter der Ombudsstelle für Studierende
Projektbeauftragte
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Stichwort? Stipendium!
INHALTSVERZEICHNIS
ZUM GELEIT .......................................................................................................................... 4
ÜBER DIESE BROSCHÜRE ................................................................................................. 5
ALLGEMEINER TEIL ........................................................................................................... 8
1.
2.
Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der staatlichen Studienförderung gemäß
Studienförderungsgesetz (StudFG 1992) ..................................................................................... 8
Studienbezogene Stichwörter in alphabetischer Reihenfolge .................................................. 13
Anerkennung, innerstaatliche (von Prüfungen) ............................................................................................... 13
Anmeldefristen ................................................................................................................................................ 13
Anschrift am Heimatort (Heimatanschrift) ...................................................................................................... 13
Außerordentliche Studierende ......................................................................................................................... 13
Award of Excellence ....................................................................................................................................... 14
Beihilfen für ein Auslandsstudium .................................................................................................................. 14
Bescheid .......................................................................................................................................................... 14
Beschwerde ..................................................................................................................................................... 14
Bewerbungsfrist(en) ........................................................................................................................................ 15
Bundesverwaltungsgericht .............................................................................................................................. 15
Devolutionsantrag ........................................................................................................................................... 16
Doppel- (Mehrfach-) Studium ......................................................................................................................... 16
ERASMUS (European Action Scheme for the Mobility of University Students) ........................................... 17
ERASMUS+ (2014-2020) .............................................................................................................................. 18
Exzellenzstipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für Promovierte
sub auspiciis Praesidentis .......................................................................................................................... 18
Fachhochschulstudium .................................................................................................................................... 18
Familienbeihilfe ............................................................................................................................................... 20
Förderungsstipendium (für Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen
und Theologischen Lehranstalten) ............................................................................................................. 20
Gemeinsamer Sozialfonds Österreichischer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft – Bundesministerium
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft („ÖH-Sozialfonds“) ............................................................ 20
grants.at ........................................................................................................................................................... 21
help.gv.at ......................................................................................................................................................... 21
Kennzeichnung des Studiums .......................................................................................................................... 21
Leistungsstipendien ......................................................................................................................................... 22
Matrikelnummer / Personenkennzeichen ........................................................................................................ 22
Mobilitätsstipendien ........................................................................................................................................ 22
OeAD (Österreichische Austauschdienst) -GmbH .......................................................................................... 22
Ombudsdienste/-stellen für Studierende (dezentral, zentral) ........................................................................... 24
Ombudsstelle für Studierende ......................................................................................................................... 24
Ombudsstelle in der Nationalagentur Lebenslanges Lernen ........................................................................... 27
Ombudsstellen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis ................................................................ 28
Online-Bearbeitung ......................................................................................................................................... 28
Ordentliche Studierende .................................................................................................................................. 28
Postgraduate Stipendium ................................................................................................................................. 29
Postsekundäre Bildungseinrichtungen (in Österreich) .................................................................................... 29
Private Pädagogische Hochschulen ................................................................................................................. 30
Privatuniversitäten ........................................................................................................................................... 30
Selbsterhalterstipendium ................................................................................................................................. 31
Semestereinteilung (Fristen) ............................................................................................................................ 31
Stipendium....................................................................................................................................................... 31
Stipendienstellen ............................................................................................................................................. 32
Studienabteilung (an öffentlichen Universitäten) ............................................................................................ 32
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Studienbeihilfe ................................................................................................................................................. 33
Studienbeihilfenbehörde .................................................................................................................................. 33
Studienunterstützung ....................................................................................................................................... 33
Studienwechsel, schädlicher (bei Studienbeihilfenbezug) ............................................................................... 33
Studienzuschuss............................................................................................................................................... 33
Studieren im Ausland (vorübergehend) ........................................................................................................... 34
Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe ................................................................................... 34
Würdigungspreis ............................................................................................................................................. 34
SPEZIELLER TEIL .............................................................................................................. 35
A
Förderungen für Studierende aller Bildungseinrichtungen .................................................... 35
Award of Excellence (für Studierende an öffentlichen Universitäten) ............................................................ 35
Beihilfen für ein Auslandsstudium .................................................................................................................. 35
Exzellenzstipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für Promovierte
sub auspiciis Praesidentis (für Studierende an öffentlichen Universitäten) .............................................. 36
Familienbeihilfe ............................................................................................................................................... 36
Förderungsstipendium (für Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten und
Fachhochschulen) ...................................................................................................................................... 38
Leistungsstipendien ......................................................................................................................................... 38
Mobilitätsstipendium ....................................................................................................................................... 39
Selbsterhalterstipendium ................................................................................................................................. 39
Studienbeihilfe ................................................................................................................................................. 39
Studienerfolg ................................................................................................................................................... 40
Staatsbürgerschaft ........................................................................................................................................... 40
Studienunterstützung ....................................................................................................................................... 40
Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe ................................................................................... 40
Würdigungspreis ............................................................................................................................................. 41
B.
Förderungen von Universitäten und Hochschulen für ihre Studierenden ............................. 42
1. Universitäten .............................................................................................................................................. 42
2. Privatuniversitäten ..................................................................................................................................... 61
3. Fachhochschulen ........................................................................................................................................ 66
C. Besondere Förderungen der Bundesländer (Landesregierungen) ............................................. 73
1. Allgemeine Förderungen ........................................................................................................................... 73
2. Semesterticket in den Bundesländern ........................................................................................................ 79
3. Wohnbeihilfe der Bundesländer ................................................................................................................ 82
D. Sonstige Förderungen .................................................................................................................... 84
1. aus Mitteln und im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft –
Vergabe durch die GmbH .......................................................................................................................... 84
2. Forschungsförderungen durch die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ...................... 86
3. Allgemeine Förderungen Preise, Stiftungen, Stipendien ........................................................................... 88
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Stichwort? Stipendium!
ALLGEMEINER TEIL
1. Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der staatlichen
Studienförderung gemäß Studienförderungsgesetz (StudFG 1992)
WER HAT ANSPRUCH AUF STAATLICHE STUDIENBEIHILFE ?
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie gleichgestellte Ausländerinnen und
Ausländer sowie Staatenlose (siehe § 4 Studienförderungsgesetz – www.stipendium.at), wenn sie
ordentliche Studierende an einer öffentlichen Universität, an Fachhochschul-Studiengängen
(Fachhochschulen), Pädagogischen Hochschulen oder an akkreditierten Privatuniversitäten sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen, die sich auf die
Studienberechtigungsprüfung bzw. auf Prüfungen zwecks Zulassung an einem FachhochschulStudiengang (an einer Fachhochschule) vorbereiten, Studienbeihilfe erhalten. Nähere Auskünfte
erteilen die Stipendienstellen.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER STUDIENBEIHILFE ?
Die Studierenden müssen sozial förderungswürdig sein, dürfen noch kein Studium (oder gleichwertige
Ausbildung) absolviert haben, einen günstigen Studienerfolg nachweisen und grundsätzlich das
Studium, für das sie Studienbeihilfe beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen
haben (Ausnahme siehe nächste Frage).
WO LIEGT DIE ALTERSGRENZE FÜR DEN STUDIENBEIHILFENBEZUG ?
Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres
begonnen werden.
Die Altersgrenze erhöht sich für:

Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter höchstens um insgesamt fünf Jahre (hängt von der
Dauer der Berufstätigkeit und dem dabei erzielten Einkommen ab)

für Studierende, die zur Pflege und Erziehung eines Kindes verpflichtet sind um fünf Jahre

für behinderte Studierende um fünf Jahre und

für Studierende, die ein Masterstudium aufnehmen um fünf Jahre (auf 35 Jahre) – wenn
das Bachelorstudium vor Erreichung der für das Bachelorstudium geltenden Altersgrenze
(in der Regel 30 Jahre) begonnen worden ist.

Ebenso erhöht sich die Altersgrenze bei Beginn des Masterstudiums auf 35 Jahre für
Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter, für Studierende mit Sorgepflicht(en) und
behinderte Studierende.
WIRD EIN STUDIUM IM AUSLAND GEFÖRDERT ?
 Unter der Voraussetzung, dass Anspruch auf Studienbeihilfe (im Inland) besteht, können
Studierende zur Unterstützung von Studien an ausländischen Universitäten, Universitäten
der Künste, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen für die Dauer von höchstens
vier Semestern einen Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium
stellen (für Studierende an Pädagogischen Hochschulen höchstens zwei Semester).

Anträge sind in der zuständigen Stipendienstelle zu stellen, die auch für die Beratung
zuständig ist. Werden Studien zur Gänze außerhalb Österreichs in Ländern des
Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz betrieben, können Studierende einen
Antrag für die Gewährung eines Mobilitätsstipendiums bei jener Stipendienstelle
einbringen, die für den ordentlichen Wohnsitz in Österreich zuständig wäre.
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Stichwort? Stipendium!
Die Zuerkennung erfolgt nach Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung.
WANN IST MAN SELBSTERHALTERIN ODER SELBSTERHALTER ?
Studierende sind dann Selbsterhalterinnen oder Selbsterhalter, wenn sie sich vor der ersten
Zuerkennung von Studienbeihilfe mindestens vier Jahre zur Gänze durch Einkünfte im Sinne des
Studienförderungsgesetzes (§27 StudFG) selbst erhalten haben. Das jährliche Einkommen muss
während dieser Zeit wenigstens die Höhe der jährlichen Höchststudienbeihilfe (derzeit € 7.272,-)
erreicht haben. Zeiten des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes sind für die Dauer des
Selbsterhaltes jedenfalls zu berücksichtigen.
WARUM WIRD BEI EINEM EIGENEN HAUSHALT DAS EINKOMMEN DER ELTERN ZUR
BERECHNUNG DER STUDIENBEIHILFE HERANGEZOGEN?
Ein „eigener Haushalt“ ist kein hinreichendes Kriterium, Selbsterhaltungsfähigkeit im Sinn des
Studienförderungsgesetzes annehmen zu können. Gemäß § 140 ABGB sind Eltern in Österreich
grundsätzlich verpflichtet, Unterhalt zu leisten, auch dann, wenn die Kinder einen eigenen Haushalt
haben. Die Dauer der Unterhaltsleistung ist an kein bestimmtes Alter des Kindes gebunden und auch
nicht an die Tatsache, ob ein Kind zu Hause lebt oder einen eigenen Haushalt führt, verheiratet oder
verpartnert ist. Eltern müssen bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten
(abhängig von ihren Einkommens-und Lebensverhältnissen), unabhängig vom sozialen Status oder der
eigenen Ausbildung. Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn eine
eigenständige Haushaltsführung aufgrund ausreichender Mittel zur Deckung des angemessenen
Lebensbedarfs ohne Unterstützung anderer möglich ist, wobei beim Kriterium „angemessen“ die
jeweiligen Lebensverhältnisse des Kindes, der sozialen Umgebung und der Eltern jedenfalls zu
Grunde zu legen sind. Der Eintritt dieser Selbsterhaltungsfähigkeit hängt zudem von wesentlichen
Faktoren wie unter anderem denen der Ausbildung und des Verdienstes ab und steht nicht in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Volljährigkeit des Kindes.
WARUM WIRD DAS EINKOMMEN DER ELTERN ZUR B ERECHNUNG DER
HERANGEZOGEN , WENN MAN VERHEIRATET / VERPARTNERT IST?
STUDIENBEIHILFE
Grundsätzlich sind Eltern gesetzlich (§140 ABGB) verpflichtet auch dann Unterhalt zu leisten, wenn
die studierenden Kinder verheiratet oder verpartnert sind. Bei Selbsterhalterinnen und Selbsterhaltern
im Sinne des Studienförderungsgesetzes wird das Einkommen der Eltern nicht herangezogen.
WARUM WIRD DAS EINKOMMEN VON BEIDEN ELTERN ZUR B ERECHNUNG
STUDIENBEIHILFE HERANGEZOGEN, WENN DIE ELTERN GETRENNT LEBEN ?
DER
Die angeführte Unterhaltsverpflichtung hängt nicht von der Frage ab, ob die Eltern getrennt leben,
geschieden, wieder verheiratet oder verpartnert sind. Es ist diese Unterhaltsverpflichtung daher auch
bei getrennt lebenden Eltern von jedem Elternteil im Einzelnen und getrennt zu ermitteln.
Gemeinsame Kinder werden zur Hälfte beim jeweiligen Elternteil berücksichtigt, sollte dies zu einem
negativen Wert in der Errechnung führen, wird es dem anderen Elternteil im Unterschied zu der
Freibetragsregelung als negativer Transfer gutgebucht.
WAS KANN MAN TUN, WENN KEIN KONTAKT ZU DEN ELTERN BESTEHT?
Grundsätzlich sind die Antragsteller und Antragstellerinnen gem. § 40 StudFG
(Studienförderungsgesetz) dazu verpflichtet, die erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen
beziehungsweise auf Verlangen vorzulegen. Ist jedoch die Beibringung nicht möglich oder aus guten
Gründen nicht zumutbar, so kann ein Antrag gestellt werden, dass die Studienbeihilfenbehörde die
notwendigen Unterlagen von Amtswegen besorgt. Hierfür gibt es bei den Stipendienstellen ein
eigenes Formular (FB 09-18).
DARF MAN BEI BEZUG VON STUDIENBEIHILFE ETWAS DAZUVERDIENEN?
Die zumutbare Eigenleistung für Studierende umfasst den € 10.000,- (seit 1. Jänner 2015)
übersteigenden Betrag ihrer Bemessungsgrundlage; die Frage kann daher mit JA beantwortet werden.
Über diese Grenze hinausgehende lukrierte Einkommen im Sinn des Studienförderungsgesetzes
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werden als zumutbare Eigenleistung der Studierenden bewertet, die den Anspruch auf
Studienbeihilfe in diesem Ausmaß kürzen. Neben der Einkommensprognose gem. § 12 Abs. 3
StudFG (anlässlich der Antragstellung geben Studierende eine Erklärung über ihr Einkommen in den
Zeiträumen ab, für die Studienbeihilfe beantragt wird) muss jedenfalls berücksichtigt werden, ob und
inwieweit Studierende im gesamten zu berücksichtigenden Kalenderjahr Studienbeihilfe beziehen.
Wird nicht während des gesamten Kalenderjahres Studienbeihilfe bezogen, verringert sich die
Einkommensgrenze (€ 10.000,-) aliquot für die Monate, in denen Beihilfe bezogen wurde.
WELCHER STUDIENERFOLG IST ZU ERBRINGEN?
Voraussetzung für den Anspruch auf Studienbeihilfe ist unter anderem der Nachweis eines günstigen
Studienerfolges ("Leistungsnachweis", "Anspruchsdauer" und "Studienwechsel"). Dieser liegt dann
vor, wenn ein bestimmtes Ausmaß an positiv absolvierten Studienleistungen (abhängig, welches
Studium an welcher Bildungseinrichtung betrieben wird und in welcher Phase des Studiums sich die
Studierenden befinden) nachgewiesen wird.
Der Leistungsnachweis ist in verschiedenen Phasen des Studiums in jeweils unterschiedlichem
Ausmaß durch positiv absolvierte Prüfungen und Lehrveranstaltungen aus den Pflicht- und
Wahlfächern zu erbringen (Prüfungen, die bereits vor Studienbeginn – z.B. während der
Schulausbildung – abgelegt worden sind, und für das Studium anerkannt werden, können für den
Leistungsnachweis nicht verwendet werden!)
Studienerfolg an Universitäten und Fachhochschulen:
Bachelor-/Diplomstudien:
nach dem 2. Semester: 30 ECTS-Punkte oder 14 Semesterstunden; nach dem 6. Semester (des ersten
Abschnittes): 90 ECTS-Punkte oder 42 Semesterstunden
Bei Diplomstudien mit einer kürzeren Anspruchsdauer im 1. Abschnitt muss der Abschluss des ersten
Studienabschnittes vorliegen.
Masterstudien:
nach dem 2. Semester: 20 ECTS-Punkte oder 10 Semesterstunden
Doktoratsstudien:
nach dem 2. Semester: 12 ECTS-Punkte oder 6 Semesterstunden; nach dem 6. Semester: Bestätigung
des Dissertationsbetreuers über den erfolgreichen Fortschritt der Dissertation.
Pädagogische Hochschulen:
30 ECTS-Punkte aus den beiden vorangegangenen Semestern.
Konservatorien:
Positive
Beurteilung
aus
allen
Hauptfächern
im
letzten
Semester,
und
nach dem 2. und danach nach jedem weiteren 4. Semester: 5 Stunden pro Semester aus den
Ergänzungsfächern.
Privatuniversitäten
30 ECTS-Punkte aus den beiden vorangegangenen Semestern.
WANN IST STUDIENBEIHILFE WARUM ZURÜCKZAHLEN ?
Jede Änderung wie ein Studienwechsel, Wechsel des Studienortes (auch bei gleichbleibender
Studienrichtung), Studienabbruch,
Studienabschluss, Studienunterbrechung (Beurlaubung,
Nichtinskription, Behinderung durch Krankheit), Präsenz- oder Zivildienst ist möglichst rasch zu
melden, da diese Änderungen zu einem Ruhen oder Erlöschen des Anspruches auf Studienbeihilfe
führen können.
In den ersten beiden Semestern wird Studienbeihilfe, ohne zuvor Prüfungserfolge nachgewiesen zu
haben, gewährt. Die Studierenden sind verpflichtet, der Stipendienstelle nachträglich
Studiennachweise vorzulegen, um eine Rückzahlung auszuschließen.
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Stichwort? Stipendium!
WELCHE NACHWEISPFLICHTEN SIND ZU ERBRINGEN , DAMIT ES ZU KEINER RÜCKZAHLUNG
KOMMT ?
Wurde ausschließlich im ersten Semester Studienbeihilfe bezogen und dann das Studium
abgebrochen oder (für wenigstens ein Semester) unterbrochen:
in der Antragsfrist des folgenden (auch nicht inskribierten) Semesters sind positiv absolvierte
Prüfungen über sieben ECTS-Punkt oder vier Semesterstunden vorzulegen. Dieser Nachweis ist
analog auch für Doktoratsstudien und Masterstudien erforderlich.
Wenn in den ersten beiden Semestern oder auch nur im zweiten Semester Studienbeihilfe
bezogen wurde:
in der Antragsfrist des folgenden (auch nicht fortgesetzt gemeldeten) Semesters muss der halbe
Studienerfolg, der für den Weiterbezug bei einer Antragstellung im dritten Semester benötigt würde
(z.B. an Universitäten, Fachhochschul-Studiengängen und Pädagogische Hochschulen einheitlich 15
ECTS-Punkte oder sieben Semesterstunden) vorgelegt werden.
Wurde der Antrag erst im zweiten Semester gestellt und für das zweite und dritte Semester
Studienbeihilfe bewilligt, muss ebenfalls in der Antragsfrist des dritten Semesters der volle
Studienerfolg nachgewiesen werden, der für den Weiterbezug bei einer Antragstellung im dritten
Semester benötigt würde.
Masterstudien:
Wenn in den ersten beiden Semestern eines Masterstudiums Studienbeihilfe bezogen wird (auch nur
für einen Monat), muss in der Antragsfrist des folgenden (auch nicht fortgesetzt gemeldeten)
Semesters ein Studienerfolg im Ausmaß von wenigstens zehn ECTS-Punkten oder fünf
Semesterstunden nachgewiesen werden.
Doktoratsstudium:
Wenn in den ersten beiden Semestern eines Doktoratsstudiums Studienbeihilfe bezogen wird (auch
nur für einen Monat), muss in der Antragsfrist des folgenden (auch nicht fortgesetzt gemeldeten)
Semesters einen Studienerfolg im Ausmaß von sechs ECTS-Punkten oder drei Semesterstunden
nachgewiesen werden.
Beihilfe für ein Auslandsstudium:
Innerhalb der nächsten nach Abschluss des Auslandsstudiums beginnenden Antragsfrist, ist ein
Prüfungsnachweis bei der Studienbeihilfenbehörde vorzulegen, dessen Umfang von der Dauer des
Auslandsstudiums abhängt.
RÜCKZAHLUNG WEGEN EIGENER EINKÜNFTE
Bei der Berechnung der Studienbeihilfe wird vorerst von den Angaben der Studierenden gemäß dem
Studienförderungsgesetz § 12 Abs. 3 ausgegangen. Nach Vorliegen sämtlicher Nachweise über das
Jahreseinkommen ist eine abschließende Berechnung durchzuführen. Dabei kann es zu
Rückforderungen kommen, wenn entgegen den Angaben beim Antrag die Jahreseinkommensgrenze
überschritten wurde.
RÜCKZAHLUNG WEGEN UNRICHTIGER ANGABEN
Haben unvollständige oder unrichtige Angaben die
Studienbeihilfe bewirkt, muss diese zurückgezahlt werden.
ungerechtfertigte
Zuerkennung
der
Bei einer Rückforderung der Studienbeihilfe wegen eines mangelnden Studienerfolges, entfällt die
Rückforderung, wenn das Studium nicht abgebrochen und längstens in der Antragsfrist des fünften
Semesters ab Studienbeginn den für den Weiterbezug von Studienbeihilfe notwendigen Studienerfolg
nachgewiesen wird.
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Stichwort? Stipendium!
KANN DIE RÜCKFORDERUNG DER STUDIENBEIHILFE GESTUNDET WERDEN?
Die Schuld der Studienbeihilfe kann (kein Rechtsanspruch) unter Berücksichtigung der finanziellen
Situation der rückzahlungspflichtigen Person bis zu zwei Jahren gestundet werden (§51 Abs.2
StudFG).
KANN DIE RÜCKFORDERUNG DER STUDIENBEIHILFE IN RATEN ERFOLGEN?
Die Rückzahlung der Schuld der Studienbeihilfe in Teilbeträgen kann (kein Rechtsanspruch) in
maximal 36 Monatsraten gestattet werden (§51 Abs.2 StudFG).
WANN ERHÄLT MAN F AHRTKOSTENZUSCHUSS ?
Bei den Fahrkosten unterscheidet man grundsätzlich zwischen Fahrtkosten am
Studienort (Kernzone) sowie Fahrtkosten, die aufgrund des neuen in jeweilige Zonen eingeteilten
Raumordnungskonzeptes zwischen der Gemeinde des Studienortes und der Gemeinde des
Studienwohnsitzes bei Abzug eines Selbstbehalts und bei Einzug eines höchstmöglichen Zuschusses
in Höhe von € 700,- pro Studienjahr errechnet werden und das Pendeln zum Studienort als noch
zumutbar bewertet wird.
Für Studierende aus Gemeinden, von denen aus das Pendeln als nicht mehr zumutbar erachtet wird, ist
kein Fahrtkostenzuschuss vorgesehen. Für Studierende, deren Wohnsitzgemeinde zumindest mehr als
200 Kilometer vom Studienort entfernt ist, wird ein Heimfahrtzuschuss gewährt. Auf die Gewährung
eines Fahrtkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch und es wird dieser nur dann gewährt, wenn
Studienbeihilfe bezogen wird und im Fall der Kernzone ein entsprechender Nachweis über den
tatsächlichen Erwerb eines Semestertickets mit dem hierfür vorgesehenen begünstigten
Studierendentarifen vorgelegt werden kann. In den anderen Fällen (Pendeln zumutbar) und für den
Heimfahrtkostenzuschuss ist kein eigener Nachweis notwendig.
Für Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter, Vollwaisen und verheiratet Studierende gebührt dieser
Heimfahrtkostenzuschuss nicht.
WIRD EIN PARALLEL BETRIEBENES STUDIUM GEFÖRDERT ?
Nein! Bei der Antragstellung muss von den Studierenden die Entscheidung getroffen werden, für
welches Studium Studienbeihilfe bezogen wird.
BEKOMMT MAN NACH EINEM STUDIENWECHSEL NOCH BEIHILFE?
Keine Studienbeihilfe bekommt man, wenn man das Studium öfter als zweimal oder nach dem
jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder nach
einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachweisen
kann.
Studienbeihilfe bekommt man nach einem Studienwechsel, wenn die gesamten Vorstudienzeiten für
die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden bzw. dann, wenn ein
Studienwechsel durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend
herbeigeführt wurde.
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Stichwort? Stipendium!
2. Studienbezogene Stichwörter in alphabetischer Reihenfolge
►Anerkennung, innerstaatliche (von Prüfungen)
Universitäts-Studierende sowie jene aus dem Fachhochschulsektor und den Pädagogischen
Hochschulen können sich Prüfungen von anderen anerkannten inländischen postsekundären
Bildungseinrichtungen, von berufsbildenden höheren Schulen oder von Höheren Anstalten für Lehrerund Erzieherbildung oder Lehrgängen universitären Charakters (an öffentlichen Universitäten durch
das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ) anerkennen lassen.
Der Antrag an öffentlichen Universitäten ist beim „für die studienrechtlichen Angelegenheiten
zuständigen Organ“ zu stellen, über den Antrag ist spätestens zwei Monate nach Einlangen des
Antrages mittels Bescheids zu entscheiden.
►Anmeldefristen
Sowohl für die Zulassung an einer heimischen als auch an einer Hochschule bzw. an einer GastInstitution im Ausland sowie für die Beantragung (und Genehmigung) finanzieller Unterstützungen
für ein Studium (im Ausland) gilt es, bestimmte Anmeldefristen einzuhalten. Bei diesen handelt es
sich um so genannte „Fallfristen“, also Fristen, die keinen Aufschub haben und nach deren Ablauf
(aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber) keine Bewerbungen mehr
angenommen werden (können).
►Anschrift am Heimatort (Heimatanschrift)
ist im Unterschied zur Studienadresse (während des Studienjahres) jene Adresse, an der die oder der
Studierende entweder (noch) hauptgemeldet wohnt oder vorübergehend die lehrveranstaltungsfreie
Zeit (z.B. Ferien) verbringt. Um keine Fristen zu versäumen (z.B. Zuerkennungsschreiben für
Stipendien oder Heimplätze u. Ä.), sollten den zuständigen Stellen im eigenen Interesse immer beide
Adressen, die Studienort- und die Heimatanschrift sowie die Zeiträume, wann man sich wo aufhält,
bekannt gegeben werden.
Die verspätete Übermittlung von Zusendungen der Universitäten/ Fachhochschulen/
Fachhochschul-Studiengänge/Pädagogischen Hochschulen/ sonstiger Institutionen auf Grund
unklarer bzw. nicht mehr gültigen Adressangaben kann für Studierende sogar zur automatischen
Abmeldung vom Studium mit Auswirkungen auf studienrechtliche Bestimmungen,
Studienförderungen, Zulassungsregelungen etc. führen.
►Außerordentliche Studierende
sind an öffentlichen Universitäten jene Studierende, die aufgrund eines entsprechenden Verfahrens
zu einem außerordentlichen Studium zugelassen sind. An Universitäten erfolgt eine solche Zulassung
mittels Bescheids.
Außerordentliche Studierende an Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen sind gemäß § 4
Abs 2 FHStG die Studierenden, die zu außerordentlichen Studien zugelassen sind. Außerordentliche
13
Stichwort? Stipendium!
Studien sind Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß § 9 FHStG sowie der Besuch einzelner
Lehrveranstaltungen
An Pädagogischen
Hochschulen
können
Studierende,
welche
die
gesetzlichen
Zulassungsbedingungen (z.B. allgemeine Hochschulreife) nicht erfüllen, unter bestimmten
Voraussetzungen eingeschränkt als außerordentliche Studierende zugelassen werden. Ein
Studienabschluss ohne Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist jedoch nicht möglich.
►Award of Excellence
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►Beihilfen für ein Auslandsstudium
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►Bescheid
Studierende können in bestimmten Bereichen zu hoheitlichen Verwaltungsakten (Zulassung,
Anerkennung, Studienbeihilfe etc.) Bescheide erhalten.
An öffentlichen Universitäten werden Prüfungsanerkennungen bescheidmäßig entschieden,
sämtliche akademischen Grade werden per Bescheid verliehen. Auch die Zulassung zum Studium ist
eine bescheidmäßige Erledigung, allerdings werden nur im Falle einer Nicht-Zulassung auch
tatsächlich Bescheide ausgestellt. Durch die Studienbeihilfenbehörde werden Studienbeihilfen und
Beihilfen zum Auslandsstudium (ausgenommen die Vergabe von Mobilitätsstipendien) ebenfalls
per Bescheid vergeben. Auch das Finanzamt entscheidet im Bereich der Familienbeihilfe per
Bescheid.
►Beschwerde
Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird mit der Einbringung einer Beschwerde
gegen einen Bescheid bzw. ein sonstiges Handeln oder Unterlassen der Verwaltungsbehörde
eingeleitet.
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen

einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit, dann spricht man von
einer Bescheidbeschwerde;

einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen
Rechtswidrigkeit, die sogenannte Maßnahmenbeschwerde;

die Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde, die sogenannte
Säumnisbeschwerde und

eine Weisung, dann liegt eine Weisungsbeschwerde vor (gilt im Schulrecht).
Abgesehen von der Maßnahmenbeschwerde, welche beim Bundesverwaltungsgericht selbst
eingebraucht werden muss, sind Beschwerden grundsätzlich immer bei der Verwaltungsbehörde
einzubringen, die den Bescheid erlassen hat, untätig (säumig) war oder eine Weisung erlassen hat.
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Stichwort? Stipendium!
Dies gilt auch für alle weiteren Schriftsätze und zwar so lange, bis die Verwaltungsbehörde die
Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vorlegt. Erst ab diesem Zeitpunkt sind sämtliche
Schriftsätze direkt beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen.
Beschwerdefristen: für Bescheid-, Säumnis- und Weisungsbeschwerden in der Regel vier Wochen, für
die Maßnahmenbeschwerden sechs Wochen ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides.
Abweichungen sind auf der Grundlage von Bundes- oder Landesgesetzen möglich. Die konkreten
Fristen ergeben sich aus der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid der erstinstanzlichen Behörde.
Für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht keine Anwaltspflicht, es steht aber jeder
Partei frei, eine Rechtsvertreterin/einen Rechtsvertreter für das Beschwerdeverfahren zu.
►Bewerbungsfrist(en)
Um allen Interessentinnen und Interessenten gleiche „Startbedingungen“ in Bewerbungsverfahren für
eine Zulassung/ein Stipendium etc. geben zu können, sind solche Verfahren mit Bewerbungsfristen
versehen. Zu den angegeben Terminen sind die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Allenfalls kann
man Teile der erforderlichen Dokumentation (wie z.B. bestimmte Zeugnisse aus bestimmten
Studienabschnitten o. Ä.) innerhalb einer bestimmten Frist nachbringen. Mit Vorlaufzeiten von
mindestens einem Semester, in manchen Fällen sogar von mindestens einem akademischen Jahr, ist
bei Zulassungsverfahren/Stipendienprogrammen zu rechnen. Näheres ist auf der Homepage der
jeweiligen Hochschulinstitution zu finden.
►Bundesverwaltungsgericht
Mit 1. Jänner 2014 ist auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ein
Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Wien und Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz
eingerichtet worden. Als Verwaltungsgericht erster Instanz steht es auf derselben Stufe wie die
Landesverwaltungsgerichte und das Bundesfinanzgericht.
Die Verwaltungsgerichte entscheiden gemäß Art. 130 B-VG insbesondere über Beschwerden wegen
Rechtswidrigkeit gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde und wegen Verletzung der
Entscheidungspflicht einer Verwaltungsbehörde, also wenn die Verwaltungsbehörde einen Bescheid
nicht in der gesetzlichen Frist erlassen hat und Beschwerden wegen rechtswidriger Ausübung
unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Maßnahmenbeschwerde). Mit der
Schaffung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wird der administrative Instanzenzug, also das
Recht, gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde Berufung bei der jeweils übergeordneten
Behörde einzulegen, grundsätzlich abgeschafft.
Gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts geht der Rechtszug zum
Verwaltungsgerichtshof als Revisionsinstanz. Liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
vor, kann das Bundesverwaltungsgericht die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof
zulassen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist dann gegeben, wenn eine
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts fehlt, uneinheitlich ist, fehlt oder ein Beschluss von der
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts abweicht. Lässt das Bundesverwaltungsgericht eine
Revision jedoch nicht zu, so kann der Antragsteller immer noch eine außerordentliche Revision an den
Verwaltungsgerichtshof einbringen, wenn er begründet, wieso eine Rechtsfrage von grundsätzlicher
Bedeutung entgegen der Meinung des Verwaltungsgerichts dennoch vorliegt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, beim Verfassungsgerichtshof Beschwerden gegen
Erkenntnisse der Bundesverwaltungsgerichte einzubringen.
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Stichwort? Stipendium!
Im Hochschulbereich ersetzt das Bundesverwaltungsgericht den Senat an öffentlichen Universitäten
als bisherige zweite Instanz u.a. in studienrechtlichen Angelegenheiten.
►Devolutionsantrag
ist ein Antrag, mit dem in einem formaljuristischen Verfahren bei der unmittelbar nächsthöheren
Instanz Beschwerde gegen ein behördliches Versäumnis der ersten Instanz/der nächsthöheren
Instanz eingelegt werden kann. Ein solcher Antrag ist schriftlich einzubringen und kann durch die
betroffene Person direkt erfolgen (keine Notwendigkeit der Mitbefassung eines Rechtsanwaltes). Mit
01.01.2014 hat das Bundesverwaltungsgericht den Senat an öffentlichen Universitäten als zweite
Instanz abgelöst. Ein Devolutionsantrag ist nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen.
Beispiel:
Ein Studierender an einer Universität hat einen Antrag auf Aufhebung einer Prüfung wegen schweren
Mangels [gemäß § 79 Universitätsgesetz 2002 (UG)] gestellt und erhält von der zuständigen (ersten)
Instanz, in diesem Falle vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ, innerhalb
der
gesetzlich
vorgegebenen
maximalen
Entscheidungsfrist
(gemäß
Allgemeinem
Verwaltungsverfahrensgesetz sind dies maximal sechs Monate, bei Anerkennungsverfahren beträgt die
Frist abweichend zwei Monate) keine Entscheidung (Bescheid). In diesem Fall hat die/der
Studierende die Möglichkeit, einen Devolutionsantrag an die nächsthöhere Instanz, in diesem Falle an
das Bundesverwaltungsgericht, zu richten.
►Doppel- (Mehrfach-) Studium
ist das Studium zweier oder mehrerer Studien an ein und derselben öffentlichen Universität oder an
mehreren Universitäten, wobei bei der Durchführung an zwei oder mehreren Universitäten die oder
der Studierende die Fortsetzungsmeldung bei der/den anderen Universität(en) selbst durchzuführen
hat. Der Studienbeitrag muss (im Zutreffensfall) nur einmal einbezahlt werden. Der Studienerfolg
für die Familienbeihilfe muss nur für ein Studium nachgewiesen werden. Für die Gewährung der
Studienbeihilfe muss der Studienerfolg für das Studium nachgewiesen, für das Studienbeihilfe
beantragt wurde (kein „Mischen“ möglich). Die Durchführung ein und desselben Studiums an
mehreren Universitäten ist nicht zulässig.
Es ist möglich, gleichzeitig an einer
öffentlichen Universität und an einer Fachhochschule zu studieren. Zusätzlich zum Studienbeitrag
für die Universität(en) ist für ein Fachhochschul-Studium an den jeweiligen Fachhochschulerhalter
gegebenenfalls ein Studienbeitrag zu entrichten.
Es ist möglich, gleichzeitig an einer
öffentliche Universität und an einer Pädagogischen Hochschule zu studieren, wobei hier (im
Zutreffensfall) ebenfalls Studienbeiträge an die Universität und an die Pädagogische Hochschule zu
entrichten sind.
Bei den Pädagogischen Hochschulen ist zu beachten, dass das Studium grundsätzlich als
Präsenzstudium (Anwesenheitspflicht!) geführt wird.
Bezüglich der Anerkennung von Studienleistungen einer tertiären Bildungsinstitution an einer anderen
Institution siehe Anerkennung, innerstaatliche.
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Stichwort? Stipendium!
►ERASMUS (European Action Scheme for the Mobility of University
Students)
ist das europäische Bildungsprogramm für Mobilität und Kooperation im Hochschulbereich, das 2012
europaweit sein 25-jähriges Jubiläum gefeiert hat. Österreich beteiligt sich seit 1992 am ERASMUS Programm. Von 2007 bis 2013 war ERASMUS Teil des EU-Bildungsprogramms Lebenslanges
Lernen. Anfang 2014 startete das neue EU-Programm „ERASMUS+“ für Bildung, Jugend und Sport,
in dessen Rahmen die Erasmus -Hochschulmobilität und Erasmus-Partnerschaften weitergeführt
werden.
ERASMUS+ trägt dazu bei, die Qualität der Hochschulbildung zu erhöhen, unterstützt die
Hochschuleinrichtungen, an internationalen Kooperationen und am Erfahrungsaustausch innerhalb
Europas und mit der Welt teilzunehmen, die Mobilität von Studierenden sowie Hochschullehrenden
und Hochschulpersonal zu fördern sowie Transparenz und Anerkennung von Studiengängen und abschlüssen innerhalb des Europäischen Hochschulraums zu verbessern.
ERASMUS+ -Studierendenmobilität bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Studiums drei bis zwölf
Monate an einer europäischen Partnerhochschule zu studieren. ERASMUS+ -Studierende erhalten für
die Dauer des Erasmus-Auslandsaufenthaltes einen Mobilitätszuschuss, der zur Deckung der erhöhten
Lebenshaltungskosten dient.
Die im Ausland absolvierten Studienleistungen werden an der Heimatinstitution anerkannt (ECTS).
ERASMUS+ -Studierende an Universitäten sind von sämtlichen Studiengebühren an der Heimat- und
an der Gastinstitution befreit, an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gibt es dazu
unterschiedliche Regelungen.
Praktika im Rahmen von ERASMUS+ ermöglichen ein zwei- bis zwölfmonatiges Berufspraktikum in
einem Unternehmen, einer Trainings- und Forschungseinrichtung bzw. einer weiteren Organisation in
einem anderen europäischen Land (ausgenommen sind Einrichtungen der Europäischen Union (wie
etwa das Europäische Parlament) sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten).
Ein ERASMUS+-Auslandsaufenthalt kann frühestens im zweiten Studienjahr durchgeführt werden.
Die Bewerbung bzw. Antragstellung für einen ERASMUS+ Zuschuss erfolgt an der Heimatinstitution
(Auslandsbüro). Vorlagetermine für Anträge und Details zum Aufnahmeverfahren sind direkt bei der
jeweiligen Institution zu erfragen.
Neu bei Mobilitätsmaßnahmen unter ERASMUS+ ist die Ausweitung der Studierenden- und
Personalmobilität, die nun als „Internationale Mobilität“ (ab 2015/16) auch außerhalb der
Programmländer stattfinden kann. Weiter ermöglicht das neue Programm nun auch Mobilität für
bereits Graduierte in Form von Praktikumsaufenthalten, die noch während der Studienzeit beantragt
werden müssen und innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums absolviert werden können.
Ebenso neu ist das Instrument „Garantiefazilität für Studiendarlehen“ (Beginn der Aktion im Laufe
des Jahres 2015), wodurch Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland
absolvieren wollen, dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun können.
Die bisher unter ERASMUS Mundus abgewickelten Joint Master-Programme unterstützen nun im
neuen Programm die Mobilität zur Erlangung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Abschlüsse,
Doppel- oder Mehrfachabschlüsse.
Nähere Informationen zu ERASMUS+ im Hochschulbereich:
http://www.bildung.erasmusplus.at/hochschulbildung/
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Stichwort? Stipendium!
► ERASMUS+ (2014-2020)
ist das neue EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport für die Jahre 2014 – 2020 und folgt den
Programmen Lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie den fünf internationalen Programmen
ERASMUS Mundus, Tempus, Alfa, Edulink sowie Programm für die Zusammenarbeit mit
industrialisierten Ländern in einem neuen integrierten und vereinfachten Programm nach.
Im Bereich der Bildung können die bestehenden Programmnamen Comenius, Leonardo da Vinci,
ERASMUS, ERASMUS Mundus und Grundtvig weitergeführt werden.
ERASMUS + umfasst folgende Leitaktionen:

Lernmobilität von Einzelpersonen

Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

Unterstützung Politischer Reformen.
Diese Leitaktionen werden durch die Programme Jean Monnet, Jugend und Sport ergänzt.
Nähere Informationen zum Programm ERASMUS+ Bildung sind zu finden unter
www.bildung.erasmusplus.at
►Exzellenzstipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft für Promovierte sub auspiciis Praesidentis
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►Fachhochschulstudium
Fachhochschul-Studiengänge bzw. Fachhochschulen sind seit dem Studienjahr 1994/95 Bestandteil
des tertiären Bildungsangebotes in Österreich.
Seit 1996/97 werden auch vermehrt Studiengänge für Berufstätige berufsbegleitend angeboten. Es gibt
derzeit rund 43.000 FH-Studierende in Österreich. Besondere Elemente einer FH-Ausbildung sind die
berufsbezogene und praxisorientierte Ausrichtung sowie eine kurze Studiendauer (drei bis fünf Jahre),
ferner ein durch einen Ausbildungsvertrag vertraglich geregeltes Verhältnis zwischen der oder dem
Studierenden und der Institution.
AUFNAHMEVERFAHREN:
Fachhochschul-Institutionen sind bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich.
Jeder FH-Studiengang hat eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Aufnahmetermin zur
Verfügung. Die Zahl der Studienplätze für Anfängerinnen und Anfänger wird von der AQ Austria im
Akkreditierungsbescheid festgesetzt. Aufgrund dieser Platzbeschränkungen pro Jahr und Studiengang
kann es einschlägige Aufnahmeverfahren geben. Ein Aufnahmeverfahren findet allerdings nicht
überall zwingend statt: Sofern die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren
Anfängerinnen- und Anfänger-Studienplätze überschreitet, ist ein Aufnahmeverfahren gemäß den
Kriterien der Aufnahmeordnung durchzuführen. Umgekehrt ist kein Aufnahmeverfahren
durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber niedriger ist als die Zahl der
verfügbaren Anfängerinnen- bzw. Anfänger-Studienplätze.
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Stichwort? Stipendium!
Das Verfahren hat folgende (mögliche) Auswahlkriterien:

schriftliche Bewerbung (gibt einen Eindruck über Persönlichkeit, Lebensweg und Motivation
der Bewerberin und des Bewerbers)

schriftlicher Test und Präsentation (Prüfung der analytisch-logischen Denkfähigkeit) und

ein Aufnahmegespräch
Auskünfte über die speziellen Bewerbungserfordernisse und Aufnahmeverfahren sowie über Fristen
und Termine sind auf den Homepages der jeweiligen Erhalter bzw. Fachhochschul-Institution zu
erfahren. Eine Liste mit Links im Internet ist zu finden unter:
www.fhk.ac.at
GENERELLE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE ZULASSUNG ZU EINEM F ACHHOCHSCHUL STUDIUM SIND:

die allgemeine Universitätsreife, d.h.
- ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis
- ein anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Hochschulreife
(Studienberechtigungsprüfung)
- ein ausländisches Zeugnis, das durch Nostrifizierung oder Anerkennung (völkerrechtlichen
Vereinbarung oder auf Grund der Entscheidung der Leiterin oder des Leiters des
inländischen Fachhochschul-Studienganges im Einzelfall gleichwertig ist), einem der
beiden oberen Zeugnisse gleichwertig ist
- eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer
anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

oder eine einschlägige berufliche Qualifikation
BERUFLICHE QUALIFIKATIONEN
Diese sind ebenfalls als Zulassungsvoraussetzungen bzw. als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen
möglich; Informationen über die erforderlichen Zusatzprüfungen für die jeweiligen Studiengänge
geben die jeweiligen Institutionen. Die Vorlaufzeit des Aufnahmeverfahrens kann bis zu sechs
Monaten betragen. Die Aufnahme erfolgt nur zum Wintersemester, ein „schiefsemestriger“ Einstieg
(also der Studienbeginn in einem Sommersemester) in ein FH-Studium ist nicht möglich (es sei denn,
es wird ein Semester angerechnet). Nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens wird zwischen dem
Erhalter des Studienganges und der oder dem Studierenden ein so genannter Ausbildungsvertrag
abgeschlossen.
Das Fachhochschul-Studium wird nach dem verpflichtenden Berufspraktikum (nur im Bachelor- bzw.
Diplomstudiengang) mit einer Bachelor- oder mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Hat die bzw.
der Studierende die Anforderungen erfüllt, erlangt sie/er einen akademischen Grad (Bachelor, Master
oder Dipl.-Ing.). Bei einem FH-Diplomstudiengang lautet der akademische Grad Magistra/Magister
(FH) oder Diplom-ingenieurin/Diplomingenieur (FH).
ZUGANG (ODER BERECHTIGUNG) ZUM DOKTORATSSTUDIUM AN UNIVERSITÄTEN
Verordnungen der Bundesministerin oder des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft regeln den Zugang zu den verschiedenen Doktoratsstudien für Absolventinnen und
Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006897
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung, wenn dies in der jeweiligen Verordnung
dementsprechend geregelt wurde. Allerdings ist es zulässig, die Studiendauer zu verlängern (maximal
2 Semester), wenn das vergleichbare Studium an einer Universität länger ist. In diesen Fällen werden
19
Stichwort? Stipendium!
auch Prüfungen vorgeschrieben, die während des Doktoratsstudiums absolviert werden können, um
die volle Gleichwertigkeit zu erlangen.
Es empfiehlt sich, bei Interesse an einem Doktoratsstudium bei den Universitäten, die das angestrebte
Studium anbieten, nachzufragen.
STUDIENFÖRDERUNG
Studierende an einem Fachhochschul-Studiengang/einer Fachhochschule sind den Studierenden an
Universitäten in Bezug auf Maßnahmen der Studienförderungen oder Förderungen von Studien im
Ausland gleichgestellt.
P ROBLEME BEIM STUDIUM
Bei während des Studiums unmittelbar oder mittelbar entstehenden Problemen, zu denen die
jeweiligen Regelungen nicht klar oder nicht genug bekannt sind bzw. in Situationen, wo vor Ort keine
Lösung(en) gefunden werden kann (können), steht die Ombudsstelle für Studierende FHStudierenden für eine Beratung und Hilfe zur Verfügung.
►Familienbeihilfe
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►Förderungsstipendium (für Studierende an öffentlichen Universitäten,
Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Theologischen Lehranstalten)
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►Gemeinsamer Sozialfonds Österreichischer Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft – Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft („ÖH-Sozialfonds“)
Für alle Studierenden, die Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, eine
einmalige Unterstützung aus dem ÖH-Sozialfonds zu erhalten.
Diese Notlagen können entstanden sein durch: plötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium,
Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern, einmalige Ausgaben für medizinische
Behandlungen oder andere Notsituationen, die unverschuldet entstanden sind.
Voraussetzungen für eine Unterstützung aus einem der Fonds sind, dass die/der Studierende im Sinne
der Richtlinien sozial bedürftig ist, nicht bei den Eltern wohnt und einen ausreichenden
Studienerfolg nachweist. Dem Antrag sind alle notwendigen Unterlagen (in Kopie) beizulegen.
Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Der Antrag ist an das Sozialreferat der Bundesvertretung
der ÖH zu richten.
Die Mittel für diesen Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der Bundesvertretung der ÖH, dem
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Hochschülerschaft jener
Universitäten gestellt, an welcher die/der Studierende studiert.
20
Stichwort? Stipendium!
Seit 1. 1. 2009 gibt es die Möglichkeit für Studierende mit Beeinträchtigung ebenfalls einen Antrag an
den Sozialfonds der ÖH zu stellen. In diesem Rahmen können Zusatzkosten für das Studium
unterstützt werden.
Auskünfte gibt es bei den jeweiligen Sozialreferaten an den Unis oder per Mail an [email protected].
Die Sozialfondsbetreuung der Bundesvertretung der ÖH ist immer Dienstag und Freitag von
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 01 3108880 erreichbar.
Das Antragsformular (in deutscher oder englischer Sprache) ist zu finden unter:
www.oeh.ac.at/fileadmin/user_upload/pdf/sozref/Sozialfondsformular.pdf
►grants.at
ist die österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung. Sie ist die umfangreichste
in Österreich existierende Online-Datenbank dieser Art für alle wissenschaftlichen Bereiche. Sie bietet
Informationen über Förderungen für Studierende, Graduierte und Forschende innerhalb Österreichs
sowie Incoming- (nach Österreich) und Outgoing- (von Österreich nach ...) Stipendien.
Weiter können auch Zuschüsse, Preise und Forschungsförderungen abgefragt werden. Die
Informationen beinhalten neben Details zu Einreichbedingungen (Einreichfrist und -stelle) auch
Hinweise zu Dauer, Kontingent und Finanzierungsleistung der jeweiligen Förderung. Die permanente
Wartung der Datenbank wird von der OeAD-GmbH oder direkt von den stipendien- und
förderungsvergebenden Stellen durchgeführt.
www.grants.at
►help.gv.at
ist eine behördenübergreifende Internet-Plattform der österreichischen Bundesregierung, die über
Amtswege in Österreich informiert und teilweise deren elektronische Erledigung ermöglicht. Auf der
Startseite www.help.gv.at ist eine Liste mit dem Informationsangebot zu finden, außerdem steht eine
Volltextsuche zur Verfügung. www.help.gv.at ist gekennzeichnet durch

Verfügbarkeit rund um die Uhr

Vorbereitung oder vollständige Erledigung von Amtswegen von zu Hause

leichtere
Planbarkeit
von
Zusammenhängen/Abläufen
Amtswegen
durch
das
Aufzeigen
von
Individueller Amtshelfer: In komplexen Situationen werden benötigte Informationen mittels
anonymen Online-Fragebogens eingegrenzt.
Fragen & Antworten/FAQs (Frequently asked Questions): Fragen & Antworten bieten Platz für
"Leserbriefe" – persönliche, für jedermann sichtbare Reaktionen auf help.gv.at.
Verantwortung & Kontrolle: Bevor Informationen veröffentlicht werden, werden diese auf
inhaltliche Richtigkeit von einer zuständigen Behörde überprüft und freigegeben.
►Kennzeichnung des Studiums
Jede öffentliche Universität in Österreich hat einen eigenen Kennbuchstaben. Damit werden
Studienfächer usw. eindeutig zuordenbar (z.B. steht A für Universität Wien).
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Stichwort? Stipendium!
Jedes Studium an einer Universität wird unter einer bestimmten Kennzahl geführt (z.B. steht 101 für
das Diplomstudium Rechtswissenschaften).
►Leistungsstipendien
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►Matrikelnummer / Personenkennzeichen
An öffentlichen Universitäten, Medizinischen Universitäten und Kunstuniversitäten ist die
Matrikelnummer jene Nummer (siebenstellig), welche die Institution einer/m Studierenden anlässlich
der erstmaligen Zulassung (also wenn sie/er noch nie zuvor an einer Universität studiert hat) zuordnet.
Die ersten beiden Ziffern geben Auskunft über das Jahr, in dem die Erstzulassung erfolgt ist (also z.B.
1000001 im Studienjahr 2010/11, egal ob Winter- oder Sommersemester).
Die Matrikelnummer an öffentlichen Universitäten wird bei Lehrveranstaltungs- und
Prüfungsanmeldungen, zur Zeugnisausstellung sowie an manchen öffentlichen Universitäten auch
zur Erstellung eines E-Mail-accounts benötigt bzw. verwendet. Die Matrikelnummer wird für alle
weiteren Studienzulassungen beibehalten. Nach einer Studienunterbrechung wird dieselbe
Matrikelnummer weiterverwendet, die Matrikelnummer gilt „lebenslänglich“.
An Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen gibt es keine Matrikelnummern, sondern so
genannte „Personenkennzeichen“, die im Prinzip ähnliche Funktionen wie die universitären
Matrikelnummern erfüllen können.
An den Pädagogischen Hochschulen werden den Studierenden, die noch an keiner Pädagogischen
Hochschule zum Studium zugelassen waren, Matrikelnummern zugeordnet.
►Mobilitätsstipendien
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►OeAD (Österreichische Austauschdienst) -GmbH
Der Österreichische Austauschdienst steht internationalen Studierenden seit 1961 bei ihrem Aufenthalt
in Österreich zur Seite: damals als Verein der österreichischen Rektorenkonferenz, seit 2009 als
GmbH der Republik Österreich. Akademische Mobilität und internationale Kooperationen in Bildung,
Wissenschaft und Forschung sind die wichtigsten Schwerpunkte der Agentur. Die OeAD-GmbH berät
Studierende sowie Forscherinnen/Forscher und unterstützt strategische Entwicklung und begleitet
Umsetzungsmaßnahmen. Sie analysiert internationale Entwicklungen und leitet daraus Empfehlungen
und Maßnahmen ab.
Die Aufgaben der OeAD-GmbH umfassen unter anderem:

Abwicklung des EU-Programms ERASMUS+ (Angebote für Schülerinnen/Schüler,
Lehrkräfte, Studierende, Hochschulpersonal, Lehrlinge, Personen in der Berufsbildung und in
der Erwachsenenbildung).www.bildung.erasmusplus.at
- Aktionen „Österreich-Slowakei”, „Österreich-Tschechien” und „Österreich-Ungarn”,
www.oead.at/aktionen
22
Stichwort? Stipendium!
- National Ceepus Office www.ceepus.at
- Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit (WTZ), www.oead.at/wtz
- Incoming-Stipendienprogramme Ernst Mach, Franz Werfel, Richard Plaschka
- Technologiestipendien
- Outgoing-Stipendienprogramm Marietta Blau
- Appear, Austrian Partnership Programme in Higher Education & Research for
Development www.appear.at
- Wissenschaft
ohne
Grenzen
(Stipendien
für
brasilianische
Studierende),
www.oead.at/brazil-swb
- und weitere bilaterale Stipendienprogramme – Details siehe www.grants.at

Weitere Services und Aktivitäten der OeAD-GmbH
- „Sparkling Science”,Forschungsprogramm des BMWFW an der Schnittstelle Schule und
Wissenschaft”- www.sparklingscience.at
- Wohnraumvermittlung für internationale Studierende (insbes. Erasmus-Studierende) und
Gastforscherinnen und Gastforscher www.housing.oead.at
- Durchführung von Vorstudienlehrgängen in den Universitätsstädten Wien, Graz und
Leoben, www.oead.at/vorstudienlehrgaenge
Im Rahmen ihres Auftrags zum Hochschulmarketing präsentiert die OeAD-GmbH den
Hochschulstandort Österreich auf internationalen Messen und informiert persönlich sowie über
Online- und Offline-Kanäle über einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Österreich.
www.oead.at/hochschulmarketing

Betreuung der Plattformen:
- www.grants.at Stipendien- und Forschungsförderungsdatenbank
- www.euraxess.at Forscherinne- und Forscherportal
- www.studienwahl.at/en umfasst alle Studienangebote in Österreich (mit Suche nach
englischsprachigen Lehrveranstaltungen)
- www.studyinaustria.at informiert internationale Studierende über das Studium in Österreich
- www.wissenslandkarte.at
Hochschulen auf
listet
alle
internationalen
Kooperationen
österreichischer
- www.bildungssystem.at informiert über das österreichische Bildungssystem
- www.youngscience.at Zusammenarbeit von Wissenschaft & Schule: Information & Rat über
voruniversitäre Programme für Jugendliche
Die Zentrale der OeAD-GmbH befindet sich in Wien. Die OeAD-GmbH betreibt darüber hinaus
Regionalbüros in den Universitätsstädten Graz, Leoben, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Innsbruck.
Weiters ist ARQA-VET, die Österreichische Referenzstelle für Qualität in der Berufsbildung, bei der
OeAD-GmbH angesiedelt.
Kontakt
OeAD (Österreichische Austauschdienst)-GmbH
Ebendorferstraße 7; 1010 Wien
Tel. 01 53408-0
Fax 01 53408-699
[email protected]
www.oead.at
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Stichwort? Stipendium!
►Ombudsdienste/-stellen für Studierende (dezentral, zentral)
An einigen öffentlichen Universitäten in Österreich sowie Fachhochschulen /FachhochschulStudiengängen sind im Laufe der letzten Jahre dezentrale Ombudsstellen für Studierende (in den
Satzungen bzw. Organisationsplänen an diesen Universitäten) verankert oder eingerichtet worden und
in Betrieb gegangen. Diese Stellen können von Studierenden (und anderen Angehörigen) der
Universitäten und Hochschulen kontaktiert und mit Anliegen, Fragen, Problemen und Missständen
befasst werden. Nähere Informationen über den Umsetzungsstand bei der Einrichtung dieser Stellen
und
ihre
Aufgabengebiete
gibt
die
Ombudsstelle
für
Studierende
unter
[email protected].
Die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW als zentrale Ombudsmann-Stelle für den gesamten
tertiären Bildungsbereich steht mit diesen Einrichtungen in Kontakt und bietet ihre Vermittlerdienste
bzw. Mithilfe bei Problemen und Missständen vor Ort an.
Sie steht Studierenden an Universitäten (öffentlichen und privaten), Fachhochschulen/FachhochschulStudiengängen und Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung sowie für Problemfälle, die sich aus
dem Wechsel von einem Hochschulsektor zu einem anderen oder bei der Fortsetzung eines Studiums
in einem anderen Tertiärsektor (z.B. ein Doktoratsstudium an einer Universität nach dem Abschluss
eines Masterstudiums an einer Fachhochschule/an Fachhochschul-Studiengängen) ergeben (könnten).
Auch in etlichen europäischen Ländern gibt es – gesetzlich verpflichtende bzw. geregelte –
Ombudsmann-Stellen, so z.B. in Spanien die so genannten defensores universitarios (für alle
Universitätsangehörigen zuständig) oder defensores de los estudiantes (nur für Studierende bzw.
studierendenbezogene
Themen
zuständig)
oder
den
studentskog
pravobranitelja
(Studentenombudsmann) in Kroatien. Aber auch auf Eigeninitiative der Institutionen gibt es
vergleichbare Stellen in Italien (difensore degli studenti) oder in Frankreich (mediateurs). Sie alle
fungieren als Ansprechstellen für Probleme und Missstände an Hochschulen und sollen in den
Konflikten außerhalb formeller Verfahren vermittelnd tätig werden.
In England und Wales gibt es seit 2004 das Office of the Independent Adjudicator in Higher Education
(OIAHE), das im Falle von echten Missständen auch Kompensationen gegen Hochschulinstitutionen
verfügen kann (www.oiahe.org.uk/).
Organisiert sind die hochschulischen Ombudsmann-Stellen in Europa innerhalb des European
Network for Ombudsmen in Higher Education (ENOHE), das einmal pro Jahr eine Konferenz zu
einschlägigen Themen aus dem Bereich Vermittlung, Konfliktlösung und Mediation im
Hochschulbereich abhält (2003 in Amsterdam, 2004 in Madrid, 2005 in Wien, 2006 in Zürich, 2007 in
Antwerpen, 2008 in London, 2009 in Hamburg, 2010 in Wien, 2011 in Madrid, 2013 in Oxford, 2014
in Warschau, 2015 in Innsbruck).
Weitere Informationen unter:
www.enohe.net
►Ombudsstelle für Studierende
1997 ist beim (damaligen) Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr die
Studierendenanwaltschaft eingerichtet worden, die seinerzeit hauptsächlich für Auskünfte und
Beratungen für Studierende an tertiären Bildungseinrichtungen in Österreich zur Verfügung stand.
Nach einem Entschließungsantrag des Nationalrates im Herbst 2000 und einem Ministerratsvortrag im
Februar 2001 wurde die Studierendenanwaltschaft als Qualitätssicherungsmaßnahme im Alltag der
Universitäten und Hochschulen reorganisiert.
24
Stichwort? Stipendium!
Die Studierendenanwaltschaft war 2003 Gründungsmitglied des European Network for Ombudsmen in
Higher Education (ENOHE), des europäischen Dachverbandes der Hochschulombudsstellen.
Die Studierendenanwaltschaft wurde am 1. März 2012 zur Ombudsstelle für Studierende. Diese
fungiert seitdem als zentrale Einrichtung, vor allem als Ombuds- und Beschwerdestelle für
Missstände im Lehr-, Prüfungs- und Verwaltungsbetrieb an Institutionen des Tertiärsektors sowie als
Vermittlerin in Fällen, die nicht direkt an der Hochschulinstitution gelöst werden können.
Die Ombudsstelle für Studierende ist auch politikberatend tätig; sie steht der Volksanwaltschaft, dem
Parlament und dem Rechnungshof für Auskünfte zur Verfügung.
www.hochschulombudsmann.at
www.hochschulombudsfrau.at
Die Ombudsstelle für Studierende ist für alle in- und ausländischen ordentlichen und
außerordentlichen Studierenden an öffentlichen Universitäten, Kunstuniversitäten sowie an
Medizinischen
Universitäten,
weiters
für
Studierende
an
Privatuniversitäten,
Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen, Pädagogischen Hochschulen sowie deren Eltern,
Angehörige und Partnerinnen und Partner sowie für all jene da, die an hochschulischen Themen
interessiert sind.
Die Betreuungsarbeit erfolgt kostenlos und unter Wahrung der Anonymität gegenüber Dritten.
Die Ombudsstelle für Studierende kann nicht in Beschwerden, laufende Verfahren oder
gerichtsanhängige Fälle eingreifen; sie kann auch nicht rechtsfreundlich in Gerichtsverfahren
vertreten.
WER? WOZU?
Die Ombudsstelle für Studierende

überprüft die an sie herangetragenen Anliegen, hilft bzw. vermittelt in Einzelfällen gemeinsam
mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Hochschulinstitution oder bei anderen
Stellen. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.

unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung oder Behebung von Unzulänglichkeiten

weist auf Systemmängel hin

arbeitet mit Anwaltschaften, hochschulischen Informations- und Ombudsstellen sowie
Interessensvertretungen und Dachverbänden im Hochschulbereich zusammen

berät die Organe und Angehörigen der Hochschulinstitutionen
FÜR WEN?
Die Ombudsstelle für Studierende steht zur Verfügung

allen in- und ausländischen Studierenden/deren Vertretungen an öffentlichen Universitäten,
Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen

allen Studieninteressentinnen/Interessenten bzw. Studienbewerberinnen/Bewerbern an den
genannten Institutionen

allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern dieser Institutionen

allen ehemaligen Studierenden dieser Institutionen

allen, die an hochschulischen Themen interessiert sind
WAS?

Beraten: jede/jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-,
Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die
Ombudsstelle wenden
25
Stichwort? Stipendium!

Helfen: Bei Problemen in den oben genannten Bereichen nimmt die Ombudsstelle Kontakt
mit den Verantwortlichen vor Ort auf und bemüht sich um Lösungen

Vermitteln: Bei Problemen, die nicht direkt an den Institutionen geregelt werden können oder
mehrere Institutionen betreffen, steht die Ombudsstelle für Vermittlerdienste zur Verfügung

Informieren: unter www.hochschulombudsmann.at; www.hochschulombudsfrau
sowie mit den Broschüren
o
„Stichwort? Studium!“ über studienrelevante Stichworte (als pdf mit Links, auch in
gedruckter Form als Broschüre erhältlich)
o
„Stichwort? Fachhochschul-Studium!“ über die Hauptthemen eines FH-Studiums
(bereits nach der neuen Gesetzeslage 2012)
o
„Stichwort? Studieren mit Behinderung!“ über die besonderen Aspekte eines
Behindertenstudiums (in gedruckter Form auch als Broschüre erhältlich; ebenso in
Braille-Druck sowie als Audioformat erhältlich)
o
„Stichwort? International Studieren!“ über alles zum Studieren im Ausland (in
gedruckter Form auch als Broschüre erhältlich)
o
„Stichwort? Studieren an Privatuniversitäten!“
o
in der Rubrik „OS. Aus der Praxis“ über interessante Themen aus dem
Hochschulalltag
o
in der Rubrik „OS Aktuell“ über Termine, Seminare, Tagungen, Konferenzen,
Publikationen etc.
WELCHE THEMEN?

Zugangsregelungen, Eignungs- und Zulassungsverfahren an
Hochschulinstitutionen

allgemeine Studienangelegenheiten (Studienangebote, Studienwahl)

inländische und transnationale Studierendenmobilität

Studienrechtliches
Prüfungswesen)
(Hochschul-Gesetze,
Verordnungen
und

Studienförderung (Beihilfen, Inlands- und Auslandsstipendien)

Studienbeiträge (Vorschreibung, Einhebung, Befreiung, Refundierung)

Studienbedingungen

Studienwahl

Studienwechsel

Studieren mit Behinderung(en)

Studentenheimangelegenheiten
Empfehlungen,
WAS NICHT?
Die Ombudsstelle

kann keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen ad hoc)
abändern

keine Weisungen geben

keine Bescheide aufheben
26
Stichwort? Stipendium!

nicht in laufende Verfahren eingreifen

nicht bei Gericht vertreten
Die Ombudsstelle für Studierende ist Mitglied des European Network of Ombudsmen in Higher
Education ENOHE (www.enohe.net) sowie des European Ombudsman Institute EOI (www.eoi.at).
Die Ombudsstelle für Studierende ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung im Hochschulwesen innerhalb
des so genannten „Bologna Prozesses“
Kontakt
Ombudsstelle für Studierende
Palais Harrach, Herrengasse 16, Stiege 2, 2. Stock; 1010 Wien
Tel. (gebührenfrei): 0800-311 650 (Mo–Fr, 9.00–6.00 Uhr)
Fax: 01/531 20-995544
[email protected]/hochschulombudsfrau.at
www.hochschulombudsmann.at
www.hochschulombudsfrau.at
Postadresse: Ombudsstelle für Studierende, Minoritenplatz 5, 1014 Wien
Nach Vereinbarung ist auch ein persönliches Gespräch möglich
(ein behindertengerechter Zugang ist vorhanden).
►Ombudsstelle in der Nationalagentur Lebenslanges Lernen
Die Nationalagentur Lebenslanges Lernen in der OeAD-GmbH ist für die Umsetzung des
Programmes ERASMUS+ für den Bildungsbereich in Österreich verantwortlich. ERASMUS+, das
neue Bildungsprogramm der EU, fördert grenzübergreifende Mobilität und Partnerschaften sowie die
Zusammenarbeit zwischen Bildungs-, Ausbildungsstätten und Jugendorganisationen. Ziel ist die
Annäherung der Bildungs- an die Arbeitswelt, um derzeitige Qualifikationslücken in Europa zu
schließen. Im Zeitraum 2014-2020 bietet das Programm über vier Millionen Europäerinnen und
Europäern die Möglichkeit, im Ausland zu studieren, an Fortbildungen teilzunehmen,
Berufserfahrungen zu erwerben oder Freiwilligendienste zu leisten.
In der Nationalagentur Lebenslanges Lernen ist eine Ombudsstelle eingerichtet, die sich mit
Anregungen, Wünschen und Beanstandungen von Kundinnen und Kunden in Bezug auf die von der
Nationalagentur angebotenen Leistungen befasst. Diese Ombudsstelle steht allen Kundinnen und
Kunden
der
Nationalagentur
zur
Verfügung:
potentiellen
und
geförderten
Antragstellerinnen/Antragstellern und allen Begünstigten von Projekten aus dem EU Programm
ERASMUS+ sowie allen Nutznießerinnen/Nutznießern der zahlreichen angebotenen
Serviceleistungen der Nationalagentur (z.B. Euroguidance, Europass).
Bei welchen Angelegenheiten kann die Ombudsstelle weiterhelfen?

Informationsfluss zwischen Nationalagentur und ihren Kundinnen und Kunden

Serviceleistungen der Nationalagentur

Vertragsstreitigkeiten

Abwicklung und Betreuung
Bei welchen Angelegenheiten kann die Ombudsstelle nicht weiterhelfen?

Europapolitik

Angelegenheiten der Europäischen Kommission

Angelegenheiten nationaler, regionaler oder lokaler Behörden

Angelegenheiten außerhalb des Verwaltungsbereichs der Nationalagentur
27
Stichwort? Stipendium!
Warum sich an die Ombudsstelle wenden?
Die Ombudsstelle steht als neutrale Anlaufstelle für alle Anregungen, Wünsche und Beschwerden
zur Verfügung. Rückmeldungen helfen der Nationalagentur dabei, ihre Abläufe noch
kundenfreundlicher zu gestalten und ihre Serviceleistungen zu verbessern.
Kontakt
Ombudsstelle in der Nationalagentur Lebenslanges Lernen
Mag. Susanne Krischanitz
Tel. 01 53408-682 (Di–Do 8.00–14.00 Uhr)
Fax 01 53408-699
[email protected]
www.bildung.erasmusplus.at/thematische_initiativen/ombudsstelle
►Ombudsstellen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis
gibt es bereits an etlichen öffentlichen österreichischen Universitäten. Diese Ombudsstellen sollen
einen Mindeststandard in der wissenschaftlichen Praxis garantieren, um wissenschaftliches
Fehlverhalten zu unterbinden und verstehen sich als Anlaufstelle bei Problemen
wissenschaftsethischer Natur (z.B. im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen in
wissenschaftlichen Publikationen).
►Online-Bearbeitung
im Verwaltungswesen und bei Serviceleistungen aller Hochschulinstitutionen immer häufiger zur
Anwendung kommendes elektronisches Verfahren z.B. zur Fortsetzungsmeldung vor/zu
Semesterbeginn, zum Zeugnisausdrucken, zur Prüfungsanmeldung, zur Buchentlehnung, bei der
Anfertigung von Kopien, etc.
Auch im Kontakt mit diversen hochschulischen Betreuungseinrichtungen wie z.B. mit der
Studienbeihilfenbehörde im Bereich der Studienförderung oder mit der Erasmus-Nationalagentur
bei der Abwicklung des ERASMUS-Programms können Formulare aus dem Internet herunter geladen
werden (www.stipendium.at) bzw. kann die Antragsstellung für Stipendien elektronisch erfolgen
(Erfordernis von digitalen Signaturen!).
Manche Dokumente bedürfen bei bestimmten Verwaltungsschritten
Originalunterschrift bzw. müssen im Original vorgelegt werden.
weiterhin
einer
►Ordentliche Studierende
sind an öffentlichen Universitäten Studierende, die zu ordentlichen Studien (per Bescheid)
zugelassen worden sind. Eine solche Zulassung gilt jeweils nur für die Universität, an der die
Zulassung für ein Studium/mehrere Studien beantragt worden ist (Doppel-/Mehrfachstudium).
Die Zulassung von ordentlichen Studierenden in der universitären Praxis wird grundsätzlich nicht
durch die Ausstellung eines Bescheides, sondern lediglich durch die Ausstellung eines Studienblattes
und die Ausfertigung eines Studierendenausweises bzw. einer Studierendenkarte bestätigt. Nur auf
expliziten Wunsch der/des Studierenden wird hierüber ein Bescheid ausgefertigt.
Den Status „ordentliche Studierende“ gibt es auch an Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen
und an Pädagogischen Hochschulen.
28
Stichwort? Stipendium!
►Postgraduate Stipendium
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vergibt im Rahmen mehrerer
Postgraduate-Programme Stipendien für das fremdsprachige Ausland. Dazu zählen das Bologna
Postgraduate-Stipendium, das EIPA Doctoral Research Fellowship, das Europäische Hochschulinstitut
Postgraduate-Stipendium (EHI), das Brügge Postgraduate-Stipendium am College of Europe, das
Natolin Postgraduate-Stipendium am College of Europe sowie das Schumpeter-Stipendium des
Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Absolvierung des MPA2Programms an der John F. Kennedy School of Government/Harvard University.
Weiters gibt es mittels Auswahlverfahren Stipendien für postgraduale Komplettstudien an
ausländischen Universitäten (fremdsprachiges Ausland). Die administrative Abwicklung erfolgt über
die OeAD-GmbH (Österreichische Austauschdienst). Die aktuellen Ausschreibungen und Hinweise
zur Bewerbung sind unter www.grants.at zu finden.
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vergibt jährlich auch je ein
Doctoral Research Fellowship für Studium, Recherche und Arbeit an der Dissertation am Center for
Austrian Studies an der University of Minnesota, USA (10 Monate), am Center for Austrian Culture
and Commerce an der University of New Orleans, USA (10 Monate), am Wirth Institute for Austrian
and Central European Studies an der University of Edmonton, Kanada (12 Monate) sowie am Center
for Austrian Studies/European Forum an der Hebrew University of Jerusalem (10 Monate). Die
Ausschreibungstexte sind ebenfalls unter www.grants.at zu finden. Bewerbungen sind elektronisch
unter www.scholarships.at möglich. Die Endauswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten obliegt den
jeweiligen Österreich-Zentren.
►Postsekundäre Bildungseinrichtungen (in Österreich)
sind laut der Broschüre „Österreich: Postsekundäre Bildungseinrichtungen/Austria: Institutions of
Post-Secondary Education“, hrsg. vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft und der österreichischen Nationalagentur für lebenslanges Lernen folgende
Bildungseinrichtungen:

die öffentlichen Universitäten und Universitäten der Künste (*),

die Privatuniversitäten (*),

die Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengänge (*),

die Pädagogischen Hochschulen (*),

die Hebammenakademien (*),

die Medizinisch-Technischen Akademien (*),

die Militärischen Akademien,

die psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen,

die Konservatorien (*),
Weitere Informationen unter
http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/studium/studieren-in-oesterreich/oesterrhochschulwesen/postsekundaere-bildungseinrichtungen-in-oesterreich/
Für Studierende an den mit (*) gekennzeichneten postsekundären Bildungseinrichtungen ist eine
Studienförderung möglich.
29
Stichwort? Stipendium!
►Private Pädagogische Hochschulen
Private Bildungseinrichtungen und private Studienangebote können gemäß Hochschulgesetz 2005
(HG) unter bestimmten Voraussetzungen mittels Bescheids durch die Bundesministerin/den
Bundesminister für Bildung und Frauen anerkannt werden. Solcherart anerkannte
Bildungseinrichtungen sind zur Führung der Bezeichnung „Private Pädagogische Hochschule“
berechtigt.
►Privatuniversitäten
Das
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
(HS-QSG)
und
das
davon
umfasste
Privatuniversitätengesetz (PUG) haben am 1. März 2012 das Universitäts-Akkreditierungsgesetz 1999
(UniAkkG) abgelöst. Es regelt die staatliche Akkreditierung von Bildungseinrichtungen, sofern diese
nicht aufgrund einer anderen österreichischen Rechtsvorschrift als postsekundäre
Bildungseinrichtung anerkannt sind, als Privatuniversitäten.
Zuständig ist die am 1. März 2012 eingerichtete hochschulsektorenübergreifende Agentur für
Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria).
In Österreich kann man seit dem Jahr 2000, in dem die ersten Akkreditierungen erfolgt sind, an derzeit
(Stand Herbst 2014) zwölf staatlich akkreditierten Privatuniversitäten studieren, nämlich:
Anton Bruckner Privatuniversität
Wildbergstraße 18, 4040 Linz
www.bruckneruni.at
Danube Private University (DPU)
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 23, 3500 Krems an der
Donau
www.danube-private-university.at
Katholisch Theologische Privatuniversität Linz Konservatorium Wien Privatuniversität
Bethlehemstraße 20, 4020 Linz
Johannesgasse 4a, 1010 Wien
www.kth-linz.ac.at
www.konservatorium-wien.ac.at
MODUL University Vienna Privatuniversität
Am Kahlenberg 1, 1190 Wien
Paracelsus Medizinische Privatuniversität
Strubergasse 21, 5020 Salzburg
www.modul.ac.at
www.pmu.ac.at
Private Universität für
Gesundheitswissenschaften, Medizinische
Informatik und Technik (UMIT)
Eduard Wallnöfer-Zentrum 1, 6060 Hall in Tirol
Privatuniversität der Kreativwirtschaft
(New Design University)
Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten
www.ndu.ac.at
www.UMIT.at
Privatuniversität Schloss Seeburg
Seeburgstraße 8, 5201 Seekirchen am Wallersee
Sigmund Freud Privatuniversität Wien
Campus Prater, Freudplatz 1, 1020 Wien
www.my-campus-seekirchen.com
www.sfu.ac.at
Webster University Vienna Privatuniversität
Berchtoldgasse 1, 1220 Wien
Karl Landsteiner Privatuniversität für
Gesundheitswissenschaften
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30,
3500 Krems an der Donau
www.webster.ac.at
www.kl.ac.at/
Privatuniversitäten in Österreich gelten als rasch wachsender Zweig der heimischen tertiären
Bildungslandschaft. Pro Jahr werden rund fünf bis zehn Anträge auf Akkreditierung als
Privatuniversität gestellt, rund die Hälfte davon werden genehmigt.
30
Stichwort? Stipendium!
Die Studienbeiträge an Privatuniversitäten bewegen sich zwischen mindestens € 100,- pro Semester
und maximal € 59.985,- für ein gesamtes Bachelor-Programm. Derzeit gibt es rund 8.000 Studierende
an österreichischen Privatuniversitäten.
Es ist möglich, gleichzeitig an einer privaten und an einer öffentlichen Universität zu studieren. Es ist
ebenfalls möglich, an ein Studium an einer Privatuniversität ein Studium an einer öffentlichen
Universität anzuschließen. Auch für Studierende an Privatuniversitäten gibt es die Möglichkeit von
Studienförderungen.
►Selbsterhalterstipendium
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►Semestereinteilung (Fristen)
Das Studienjahr an tertiären Bildungseinrichtungen im Inland besteht generell aus dem
Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit.
Das Studienjahr beginnt in Österreich an öffentliche Universitäten am 1. Oktober und endet am 30.
September des folgenden Jahres, genaue Termine für Zulassungsfristen stehen unter
www.studienbeginn.at/
Abweichende
Zeiten
der
Semestereinteilung
Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen.
gibt
es
bei
den
österreichischen
Das Studienjahr an den österreichischen Pädagogischen Hochschulen beginnt am 1. Oktober und
endet am 30. September des Folgejahres. Wie im universitären Bereich besteht es aus dem
Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit.
An ausländischen Hochschuleinrichtungen gibt es zum Teil große Abweichungen von der
Semestereinteilung im Inland. Nordeuropäische Universitäten beginnen bereits im August mit dem
Studienbetrieb, südeuropäische erst mit Herbstbeginn.
Diese Unterschiede sollten bei der Detailplanung des Auslandsstudienaufenthaltes unbedingt
berücksichtigt werden. Vor allem empfiehlt es sich, administrative Fristen an der Heimatinstitution
inklusive Verlängerungsfristen (z.B. Fortsetzungsmeldungen) genau zu erfragen und notwendige
Verwaltungsakte zeitgerecht zu beantragen bzw. durchführen zu lassen.
►Stipendium
Neben der Familien-(https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080710.html) und
der Studienbeihilfe (siehe www.stipendium.at) gibt es weitere Arten der finanziellen Unterstützung
für das Studium (teilweise auch im Ausland), wie Leistungsstipendien, Förderungsstipendien,
Forschungsstipendien, Stipendien aus Stiftungen und Vereinen sowie Interessensgemeinschaften, von
Ländern, Städten, Verbänden, Parteien, Stiftungen und Privaten. Nähere Auskünfte finden sich z.B.
auf den Internetseiten der Hochschuleinrichtungen.
Informationen speziell zu Auslandsstipendien für österreichische Studierende geben die Webpages
www.oead.at/go_international/internationale_kooperations_mobilitaetsprogramme/auslandsstipendien/
www.grants.at
31
Stichwort? Stipendium!
Eine Datenbank über verschiedenste Förderungsmaßnahmen (für Einzelpersonen und auch für
Projekte) ist im „Förderkompass – ein Service des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie“ enthalten:
www.foerderkompass.at
Finanzielle Förderung für Einzelpersonen ist mit Leistungs- und Erfolgsnachweis, deren Zuerkennung
mit einer bestimmten Vorlaufzeit verbunden (mindestens ein Semester).
►Stipendienstellen
sind als dezentrale Einrichtungen der Studienbeihilfenbehörde vor allem für den Kundenverkehr und
die Bearbeitung und Erledigung der Anträge auf Studienförderungsmaßnahmen zuständig, aber auch
die Beratung und regionale Öffentlichkeitsarbeit gehören zu ihren Aufgabenbereichen. Die
Stipendienstellen sind keine eigenen Behörden.
Stipendienstellen gibt es in den Universitätsstädten Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und
Klagenfurt, sie sind örtlich zuständig für sämtliche Studierende an tertiären Bildungseinrichtungen im
jeweiligen Bundesland.
Die Stipendienstelle Wien ist auch zuständig für Studierende an tertiären Bildungseinrichtungen in den
Bundesländern Niederösterreich und Burgenland, die Stipendienstelle Innsbruck auch für Studierende
an Bildungseinrichtungen im Bundesland Vorarlberg.
Nähere Details, auch über die örtlichen Zuständigkeiten der einzelnen Stipendienstellen unter:
www.stipendium.at/stbh/stipendienstellen/
►Studienabteilung (an öffentlichen Universitäten)
ist jene Verwaltungseinheit, die an öffentlichen Universitäten aufgrund ihrer Aufgaben und
Arbeitsbereiche die häufigsten Kontakte mit den Studierenden hält (oft gemeinsam mit der
Prüfungsabteilung in einer Einheit organisatorisch verankert). Sie ist z.B. zuständig für die bzw.
betreut die Studierenden bei der (Themenauswahl):

Durchführung von (allfälligen) Aufnahmeverfahren

(elektronische/n) Vorerfassung

Zulassung zum Studium von inländischen und ausländischen Studienwerberinnen und
Studienwerbern (Aufnahme der Studien, Rückmeldung, Wechsel bzw. zusätzliche Aufnahme
von Studien, Erlöschen der Zulassung)

Durchführung der Fortsetzungsmeldung von höhersemestrigen Studierenden (inklusive
allfälliger Beurlaubungen)

Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

Ausstellung des Studierendenausweis (Erstausstellung, Duplikate bei Verlust, Diebstahl oder
Kartendefekt)

Stammdatenänderung (Namens- bzw. Adressänderungen)

Verwaltung der Studienbeiträge (Vorschreibung, Erlass, Rückerstattung)
32
Stichwort? Stipendium!
►Studienbeihilfe
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►Studienbeihilfenbehörde
eine nachgeordnete Dienststelle des Bundes mit Sitz in Wien, ist erste Instanz in
Studienbeihilfenverfahren für Studierende des gesamten tertiären Bildungsbereiches. Gegenüber den
für Studienförderungen zuständigen Bundesministerien (Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft – BMWFW, Bundesministerium für Bildung und Frauen – BMBF) ist sie
weisungsgebunden.
Die Studienbeihilfenbehörde gliedert sich in die Leitung, drei zentrale Abteilungen (Personal und
Zentrale Dienste, Recht, Controlling und Budget), zwei Stabstellen (Revision und Zentraler
Informatikdienst) sowie (in den Bundesländern) sechs Stipendienstellen.
Die Studienbeihilfenbehörde ist sowohl hoheitlich tätig (Vergabe von Förderungen, auf die ein
Rechtsanspruch besteht, mittels Bescheids), erfüllt aber auch Aufgaben im Rahmen der
Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes (Zuerkennung von Förderungen ohne Rechtsanspruch).
Nähere Informationen über die Studienbeihilfenbehörde unter:
www.stipendium.at/stbh/behoerde/
►Studienunterstützung
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►Studienwechsel, schädlicher (bei Studienbeihilfenbezug)
Bei Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfebeziehern kann sich ein Studienwechsel
schädlich auf den Weiterbezug einer Studienbeihilfe auswirken. Die Regelungen für einen
Studienwechsel sind daher unbedingt zu beachten.
Für Studierende, die ihr Studium öfter als zweimal oder nach dem dritten als fortgesetzt gemeldeten
Semester wechseln, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Studienbeihilfe (Ausnahme z.B.
zwingend herbeigeführter Studienwechsel, Aufnahme des Doktoratsstudiums etc.).
Ein verspäteter (d.h. nach dem dritten Semester erfolgender) Studienwechsel führt zum
vorübergehenden Anspruchsverlust auf Studienbeihilfe. Aus dem Vorstudium anerkannte
Studienleistungen können die Wartezeit auf einen neuen Anspruch auf Studienbeihilfe verkürzen.
►Studienzuschuss
dient zum Ersatz der ab dem Studienjahr 2001/02 eingeführten Studienbeiträge an öffentlichen
Universitäten und Fachhochschul-Studiengängen für Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher,
die auch ab dem Sommersemester 2009 weiterhin verpflichtet sind, einen Studienbeitrag zu entrichten.
Der Studienzuschuss umfasst die Höhe des jährlichen Studienbeitrages (€ 726,72). Liegt das
Einkommen knapp über der Grenze für eine Studienbeihilfe, kann ein Studienzuschuss noch in
33
Stichwort? Stipendium!
abgestufter Höhe (zwischen € 60,- und € 726,72) gewährt werden. Es gelten identische gesetzliche
Voraussetzungen wie für die Studienbeihilfe. Mehr Informationen unter
www.stipendium.at
►Studieren im Ausland (vorübergehend)
wird an österreichischen Universitäten bereits von rund 30 % der Absolventinnen und Absolventen
durchgeführt, entweder im Rahmen von strukturierten Austauschprogrammen (wie ERASMUS+,
CEEPUS etc.) oder selbst organisiert („Free Mover“).
In vielen Studien werden Auslandsstudienaufenthalte empfohlen, bei manchen sind sie verpflichtend
vorgeschrieben. Mit einem (teilweise nicht unbeträchtlichen) Eigenkostenanteil bei einem
Auslandsstudium ist zu rechnen.
In der Vorbereitung des Auslandsstudienaufenthaltes sind maßgebend

die Auswahl des Zielortes (bestimmt durch die Motivationslage, Fremdsprachenerfordernisse
und -kenntnisse sowie die Lebenshaltungskosten vor Ort bzw. allenfalls weiterlaufende
Kosten zu Hause)

die Verfügbarkeit von (geförderten) Studienplätzen am Zielort sowie

die Abklärung der Anerkennbarkeit der Auslandsstudienleistungen für das Curriculum an der
Heimatinstitution.
Es besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Studienbeitrag während des Auslandsaufenthaltes.
Zudem können Studienförderungen ins Ausland transferiert werden. Auch die Kombination von
verschiedenen Förderungen (Bund, Länder, Städte, Private etc.) für ein Auslandsstudium ist möglich.
Der Anteil an mobilen Studierenden an österreichischen Fachhochschulen/ FachhochschulStudiengängen und Pädagogischen Hochschulen ist ebenfalls ständig im Steigen begriffen.
Erste Anlaufstelle bei der Planung eines Auslandsstudienaufenthaltes ist das Auslandsbüro oder
die/der Auslandsbeauftragte.
►Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
►Würdigungspreis
siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre
34
Stichwort? Stipendium!
SPEZIELLER TEIL
A Förderungen für Studierende aller Bildungseinrichtungen
►Award of Excellence (für Studierende an öffentlichen Universitäten)
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vergibt seit 2008 den „Award of
Excellence“. Bei diesem Preis für besonders herausragende Dissertationen werden die besten
Absolventinnen und Absolventen des jeweils vergangenen Studienjahres mit dem Award of
Excellence und einem Preisgeld in der Höhe von € 2.500,- (ab Studienjahr 2015/16 € 3.000,-)
ausgezeichnet.
Vorgeschlagen werden die Absolventinnen und Absolventen von den Rektoren und Rektorinnen der
Universitäten.
►Beihilfen für ein Auslandsstudium
Studierende haben an öffentlichen Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen bzw.
Fachhochschul-Studiengängen während eines Auslandsstudiums für die Dauer von höchstens vier
Semestern (Studierende von Pädagogischen Hochschulen in der Dauer von höchstens zwei
Semestern) weiterhin Anspruch auf Studienbeihilfe.
Studienbeihilfenbezieher, die im Rahmen ihres Studiums an einer österreichischen
Hochschulinstitution ein anerkennbares Auslandsstudium absolvieren, haben unter bestimmten
Voraussetzungen für höchstens 20 Monate Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe für das
Auslandsstudium. Studierende der Pädagogischen Hochschulen haben unter bestimmten
Voraussetzungen für höchstens 12 Monate Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe für das
Auslandsstudium.
Studierende an öffentlichen Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen bzw.
Fachhochschul-Studiengängen müssen den ersten Studienabschnitt bzw. zwei Semester abgeschlossen
haben, Studierende an Pädagogischen Hochschulen das zweite Semester.
Die Studienbeihilfe für das Inland wird während des Auslandsstudiums weiter bezahlt.
Weitere begleitende Förderungsmaßnahmen sind die Reisekostenzuschüsse und die Sprachstipendien,
die zur Vorbereitung auf ein Auslandsstudium dienen sowie die Verlängerung der Anspruchsdauer
auf Studienbeihilfe bei Absolvierung eines Auslandsstudiums und Zuschüsse für
Kinderbetreuungskosten während eines Auslandsaufenthaltes in der Studienabschlussphase oder
während eines Berufspraktikums im Ausland.
Weiters werden Studierenden zur Förderung von Studien an grenznahen nichtösterreichischen
Universitäten und an nichtösterreichischen Fernuniversitäten Studienunterstützungen gewährt.
Eine umfassende Darstellung der Fördermaßnahmen
Studienbeihilfenbehörde unter www.stipendium.at enthalten.
35
ist
auf
der
Homepage
der
Stichwort? Stipendium!
►Exzellenzstipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft für Promovierte sub auspiciis Praesidentis (für
Studierende an öffentlichen Universitäten)
werden zur Anerkennung der herausragenden Leistungen und zur finanziellen Förderung der
nationalen und internationalen wissenschaftlichen Mobilität an jene Personen vergeben, denen das
Doktorat unter den Auspizien des Bundespräsidenten verliehen wird (Promotion sub auspiciis
Praesidentis).
Zu den förderbaren Projekten und Vorhaben gehören:

Präsentation der wissenschaftlichen Arbeit bei Tagungen und Konferenzen im In – und
Ausland

Teilnahme an facheinschlägigen wissenschaftlichen Veranstaltungen im In- und Ausland

Forschungsaufenthalte an Universitäten und an Forschungseinrichtungen im In- und Ausland

Aktivitäten zur Wissensvermittlung
Erstautorinnen- oder Erstautorenschaft)

Weiterbildungsmaßnahmen für die wissenschaftliche Karriere
(Publikation
der
wissenschaftlichen
Arbeit,
Die Mittel können innerhalb von 24 Monaten nach erfolgter Promotion sub auspiciis Praesidentis bei
der Universität (auch in Teilbeträgen) in Anspruch genommen werden.
Die Ansuchen sind direkt an der jeweiligen öffentlichen Universität zu stellen.
►Familienbeihilfe
Allgemeine Informationen
Familienbeihilfe wird Eltern für minderjährige Kinder gewährt, unabhängig von der Beschäftigung
oder vom Einkommen der Eltern.
Ausnahmen: Für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder
während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres
eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich
selbst den Unterhalt zu verschaffen, besteht ohne Altersbegrenzung Anspruch auf Familienbeihilfe
und erhöhte Familienbeihilfe.
Der Anspruch auf Familienbeihilfe entfällt, wenn ein volljähriges Kind über eigene zu versteuernde
Einkünfte von mehr als € 10.000,- pro Kalenderjahr verfügt. Bei Selbständigen ist das Einkommen
gemäß dem letzten Einkommensteuerbescheid maßgeblich.
Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich
befindet und deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem
Haushalt leben oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil
Haushaltszugehörigkeit besteht.
Familienbeihilfe für Studierende
Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe weiterhin bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (d.h. mit
dem 24. Geburtstag) bezogen werden:

für ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet;

für ein Kind für die Zeit zwischen Abschluss der Schulausbildung und dem frühestmöglichen
Beginn einer weiteren Berufsausbildung;
36
Stichwort? Stipendium!

für ein Kind für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes und dem
Beginn oder der Fortsetzung einer Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Der Bezug der Familienbeihilfe bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ist in folgenden Ausnahmefällen
möglich:

Studierende, die bei Vollendung des 24. Lebensjahres den Präsenz- oder Ausbildungs- oder
Zivildienst leisten oder davor geleistet haben und denen danach Familienbeihilfe wegen
Berufsausbildung zusteht;

Studierende, für die zum vollendeten 24. Lebensjahr Familienbeihilfe zusteht und die bereits
ein Kind geboren haben oder schwanger sind;

Studierende, die ein Studium von mindestens zehn Semestern Dauer betreiben, sofern das
Studium in dem Kalenderjahr, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat, begonnen
wurde, bei Einhaltung der Mindeststudiendauer bis zum erstmöglichen Studienabschluss;

Studierende, die vor Vollendung des 24. Lebensjahres eine freiwillige soziale Hilfstätigkeit in
der Dauer von durchgehend mindestens acht Monaten bei einem gemeinnützigen Träger der
freien Wohlfahrt mit Einsatzstelle im Inland absolviert haben;

Studierende, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % nachweisen.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur für fortgesetzt gemeldete Semester; die Familienbeihilfe
wird für die gesetzliche Mindeststudiendauer gewährt. Bei einem Studium mit Abschnittsgliederung
wird pro Abschnitt ein Toleranzsemester eingeräumt. Wird ein Studienabschnitt innerhalb der
Mindeststudiendauer absolviert, kann das nicht verbrauchte Toleranzsemester im weiteren
Studienverlauf genutzt werden. Bei einem Studium ohne Abschnittsgliederung beträgt die
Toleranzgrenze ein Studienjahr.
Für das erste Studienjahr ist ein Studienerfolgsnachweis über 16 ECTS-Punkte (oder acht
Wochenstunden) aus Wahl- oder Pflichtfächern des betriebenen Studiums oder eine Teilprüfung der
ersten Diplomprüfung (des ersten Rigorosums) zu erbringen (einmaliger Leistungsnachweis). Wird
der Zeitrahmen überschritten oder der Studienerfolgsnachweis nicht erbracht, fällt die Familienbeihilfe
weg. Bei Beginn eines nächsten Studienabschnitts bzw. bei Erbringung des Studienerfolgsnachweises
kann die Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt wieder beantragt werden.
Hinweis:
Bei erheblich behinderten Kindern ist das ernsthafte und zielstrebige Betreiben des Studiums im Wege
der freien Beweiswürdigung zu beurteilen. Der Leistungsnachweis von acht Semesterwochenstunden
und die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststudienzeit finden keine Anwendung.
Eine Studienbehinderung durch ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit)
oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium von jeweils mindestens drei Monaten verlängert die
zulässige Studienzeit um ein Semester. Ebenso hemmen Mutterschutz und die Pflege und Erziehung
eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres den Ablauf der vorgesehenen
Studienzeit.
Studierendenvertreterinnen/-vertretern können bis zu vier Semester auf die Mindeststudiendauer
angerechnet werden.
Ein Studienwechsel ist maximal zweimal möglich und muss spätestens vor dem dritten inskribierten
Semester vorgenommen werden. Wird das Studium erst später gewechselt, entfällt die
Familienbeihilfe für so viele Semester, wie in den vor dem Wechsel betriebenen Studien
Familienbeihilfe bezogen wurde. Diese Wartezeit kann durch die Anerkennung von Prüfungen aus
dem alten Studium im neuen Studium verkürzt werden.
Bei einem weiteren Studium (Doppelstudium) ist dem Finanzamt anzugeben, welches Studium als
Hauptstudium betrieben wird und somit für den Familienbeihilfenbezug (hinsichtlich der
Semesterzählung sowie des Leistungsnachweises) maßgeblich ist. Soll in der Folge das andere
37
Stichwort? Stipendium!
Studium das maßgebliche sein, so gilt dies als Studienwechsel. Es müssen also auch in diesem Fall die
entsprechenden Regeln über den Studienwechsel beachtet werden, um nicht den Anspruch auf
Familienbeihilfe zu verlieren.
Hinweis:
Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe für Studierende nur durch die Eltern beantragt werden, da
diese vorrangig anspruchsberechtigt sind. Einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Kinder
nur dann, wenn die Haushaltsgemeinschaft zu den Eltern nicht mehr besteht und die Eltern ihrer
Unterhaltspflicht nachweislich nicht nachkommen. Eine Haushaltsgemeinschaft gilt dann nicht als
aufgehoben, wenn sich die Kinder zu Berufsausbildungszwecken notwendigerweise an einem anderen
Ort aufhalten. Für Kinder, denen von der Ehegattin oder vom Ehegatten bzw. von der früheren
Ehegattin oder vom früheren Ehegatten Unterhalt zu leisten ist, besteht kein Anspruch auf
Familienbeihilfe.
NEU:
Seit 1. September 2013 können volljährige Studierende mit Zustimmung des anspruchsberechtigten
Elternteils selbst die Familienbeihilfe beantragen und sich den Betrag direkt vom Finanzamt
überweisen lassen. Beim Bundesministerium für Familien und Jugend (Franz-Josefs-Kai 51; 1010
Wien) wurde unter der Telefonnummer 0800 240 262 eine Hotline eingerichtet, die Auskünfte über
Familienbeihilfe (und andere familienbezogene Angelegenheiten) gibt.
►Förderungsstipendium (für Studierende an öffentlichen Universitäten,
Privatuniversitäten und Fachhochschulen)
dient zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen,
Projektarbeiten) von Studierenden an den oben genannten Institutionen. Sie sollen den Studierenden
die Anfertigung dieser Arbeiten ermöglichen. Die Höhe der Förderung beträgt derzeit (einmalig)
zwischen € 750,- und € 3.600,-.
Diese Stipendien sind direkt bei der jeweiligen Hochschulinstitution zu beantragen. Diese entscheiden
autonom über die Vergabe. Auf Förderungsstipendien besteht kein Rechtsanspruch.
►Leistungsstipendien
sind Stipendien an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und
Theologischen Lehranstalten und dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.
Leistungsstipendien sind einmal im Studienjahr an der jeweiligen Bildungseinrichtung auszuschreiben.
Der Betrag darf je Zuweisung € 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- für zwei Semester nicht
überschreiten.
Wenn der Abschluss erst kürzlich erfolgt ist, dann können auch Absolventinnen und Absolventen um
ein Leistungsstipendium ansuchen (hängt von den Vergabekriterien der jeweiligen Institution ab).
Ebenso werden den Pädagogischen Hochschulen pro Studienjahr Mittel für die Vergabe von
Leistungsstipendien (Minimum € 750,-, Maximum € 1.500,-) zur Verfügung gestellt. Die
Leistungsstipendien der Pädagogischen Hochschulen werden nicht nur für die Anerkennung
hervorragender Leistungen vergeben, sondern sind auch zur Unterstützung von Studierenden
ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten gedacht.
Die Vergabekriterien im Detail werden von den jeweiligen Hochschulinstitutionen festgelegt und
kundgemacht, sie sind daher dort zu erfragen. Leistungsstipendien sind direkt bei der jeweiligen
Bildungseinrichtung zu beantragen. Über die Vergabe wird autonom vor Ort entschieden. Auf
Leistungsstipendien besteht kein Rechtsanspruch.
38
Stichwort? Stipendium!
Weitere Informationen unter:
http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/studium/studieren-inoesterreich/studienfoerderung/studienbeihilfen-und-stipendien/
►Mobilitätsstipendium
ist eine Maßnahme der Novelle 2008 des Studienförderungsgesetzes. Es berücksichtigt die Tatsache,
dass Studierende im zunehmenden Maße ein Studium zur Gänze außerhalb Österreichs absolvieren.
Durch diese neue Förderungsmaßnahme können Studien, die zur Gänze an einer staatlich anerkannten
Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in Ländern des Europäischen
Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz betrieben werden, in vollem Umfang staatlich unterstützt
werden.
Mobilitätsstipendien werden analog den Kriterien für die Studienbeihilfe von der
Studienbeihilfenbehörde nach den Richtlinien der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zuerkannt.
Nähere Informationen unter:
https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/mobilitaetsstipendium/
►Selbsterhalterstipendium
Selbsterhalterstipendien können Studierende erhalten, die zumindest durch vier Jahre (48 Monate)
vor dem ersten Beihilfenbezug Einkünfte bezogen haben (jährlich zumindest € 7.272,-), wobei das
Einkommen der Eltern keine Rolle spielt.
Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes sind Zeiten des Selbsterhaltes. Es können auch Lehrzeiten
sowie Zeiten des Bezuges von Familienbeihilfe als Selbsterhalter-Zeiten anerkannt werden, wenn
das Jahreseinkommen wenigstens € 7.272,- betragen hat. Zeiten, in denen Waisenpension bezogen
wurde, sind grundsätzlich keine Zeiten des Selbsterhaltes. Sonderregelungen bestehen hinsichtlich der
Altersgrenzen.
Nähere Informationen unter:
www.stipendium.at
►Studienbeihilfe
ist eine staatliche Förderung, die im Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) ihre rechtliche Grundlage
hat (voller Wortlaut unter www.stipendium.at/, „Studienförderungsgesetz“ anklicken!).
Die Vergabe erfolgt durch die Studienbeihilfenbehörde (Stipendienstellen an den großen
Hochschulstandorten)
Der Anspruch auf Studienbeihilfe hängt ab von:

sozialer Förderungswürdigkeit

Einkommen (eigenes/elterliches/Ehepartnerinnen bzw. -partner der eingetragenen Partnerin
oder des eingetragenen Partners) und Familiensituation
39
Stichwort? Stipendium!
►Studienerfolg
Prüfungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten oder 14 Semesterstunden nach dem zweiten Semester,
Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt)
und maximal zwei Studienwechsel.
►Staatsbürgerschaft
österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger (unter bestimmten Voraussetzungen sind auch
ausländische Studierende bezugsberechtigt).
Erstanträge sind innerhalb bestimmter Fristen bei den zuständigen Stipendienstellen (in Wien, Graz,
Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt) zu stellen, Folgeanträge werden elektronisch generiert
(„System-Antrag“), wenn der Anspruch nicht zwischenzeitlich erloschen ist.
Bei mehreren gleichzeitig betriebenen Studien (z.B. an zwei verschiedenen Universitäten oder an einer
Universität und an einer Fachhochschule) kann nur ein Studium gefördert werden.
►Studienunterstützung
ist eine besondere Form der Studienbeihilfe. Die Voraussetzungen für den Bezug orientieren sich an
den Bedingungen für den Bezug einer Studienbeihilfe.
Bei Vorliegen einer sozialen Notlage, besonders schwierigen Studienbedingungen und eines günstigen
Studienverlaufes können in besonderen Härtefällen studienbezogene Kosten, die durch andere
Förderungsmaßnahmen (etwa Studienbeihilfen, Auslandsstipendien) nicht abgedeckt werden, durch
eine Studienunterstützung ausgeglichen werden (z.B. überbrückende Unterstützung zur
Wiedereingliederung in das Studienförderungssystem für studierende Mütter/Väter; Zuschuss zu den
Wohnkosten; Unterstützung für Studienbeihilfenbezieherinnen bzw. -beziehern bei kürzeren
Auslandsaufenthalten und bei Pflichtpraktika). Nicht studienbezogene Kosten (z.B.
Kreditrückzahlungen) können nicht ersetzt werden.
Entsprechend begründete Ansuchen können beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung
und Wirtschaft oder bei einer regionalen Stipendienstelle eingebracht werden.
Telefonische Anfragen sind im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unter
der Telefonnummer 01 53120-7008 oder per E-Mail unter [email protected] oder unter
[email protected] bzw. bei den Stipendienstellen in den Bundesländern (siehe www.stipendium.at)
möglich.
►Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe
Der wichtige Grund muss während des Studiums bzw. im betreffenden Studienabschnitt vorgelegen
sein. Das Ausmaß der Verlängerung ist abhängig vom Verlängerungsgrund (ein bis mehrere
Semester).
Wichtige Gründe zur Verlängerung um ein oder mehrere Semester:

Schwangerschaft (Verlängerung ein Semester je Schwangerschaft)

Pflege und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
40
Stichwort? Stipendium!

Präsenz- oder Zivildienst im betreffenden Studienabschnitt/ Studium

Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %)

Krankheit (fachärztliche Bestätigung)

Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis
Wichtige Gründe zur Verlängerung um ein Semester:

Studium im Ausland (Praktika im Ausland stellen keinen Verlängerungsgrund dar)

Zeitaufwändige Masterarbeit/ Diplomarbeit/ Dissertation

Außergewöhnliche Studienbelastung
Verlängerung der Anspruchsdauer für ÖH-Funktionärinnen und ÖH-Funktionäre:
Studierende, die im Rahmen der Österreichischen Hochschülerschaft eine Funktion im Sinne des
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes ausüben oder ausgeübt haben, können ebenfalls
länger Studienbeihilfe beziehen. Je nach Art und Dauer Funktion kann die Anspruchsdauer bis zu
insgesamt vier Semester für das gesamte Studium verlängert werden.
Hinweis: es gibt ein eigenes Formular für Ansuchen um Verlängerung der Anspruchsdauer, welches
derzeit aber nur in den Stipendienstellen aufliegt.
►Würdigungspreis
ist ein Preis, der vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft seit dem
Studienjahr 1989/90 jährlich an die 50 besten Studienabsolventinnen und -absolventen der
öffentlichen Universitäten, Universitäten der Künste und (seit 1994) der Fachhochschulen und
Fachhochschul- Studiengänge mit herausragenden Studienleistungen vergeben wird. Es handelt sich
dabei um einen Geldpreis in der Höhe von € 2.500,- (ab Studienjahr 2015/16 € 3.000,-). Nähere
Informationen sind erhältlich beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
unter der Telefonnummer 01 53120-7002 oder unter [email protected].
41
Stichwort? Stipendium!
B. Förderungen von
Studierenden
Universitäten
und
Hochschulen
für
ihre
1. UNIVERSITÄTEN
(Reihenfolge der Universitäten nach §6 Abs. (1) Universitätsgesetz 2002)
UNIVERSITÄT WIEN
15. Mai, 15. Oktober. Einreichung: Die
Anträge
müssen
vor
Antritt
des
Forschungsaufenthaltes eingereicht werden.
Online unter: www.univie.ac.at/onlineantrag
F ÜR JURISTEN:
HOCHSCHULSTIPENDIENSTIFTUNG
Für
Studierende
im
Diplomstudium,
unabhängig von anderen Stipendien, nach
erbrachten Leistungen
Beantragung
über:
UNIVIS-ONLINE:
ALFRED EBENBAUER STIPENDIUM
benannt nach Univ.- Prof. Dr. Alfred
Ebenbauer (1945-2007), Rektor der Universität
Wien 1991-1998
Für
junge
Wissenschaftlerinnen
und
Wissenschaftler
für
wissenschaftliche
Kooperation zwischen der Universität Wien
und der Hebrew University of Jerusalem;
Stipendienhöhe € 2.000,-. Kontakt: Mag.
Brigitta Moravec [email protected]
https://univis.univie.ac.at
LL.M STIPENDIUM (OUTGOING)
für Absolventinnen und Absolventen mit
abgeschlossenem Jusstudium, besonderer
Erfolg, Übernahme/Rückerstattung für den
Studienbeitrag im Ausland (einmalig).
Rückfragen: Frau Claudia Fritz-Larott
([email protected]
oder
[email protected]); (Bitte die u:accountAdresse verwenden!)
F ÜR SOZIAL- , GEISTES- , MUSIK - UND
THEATERWISSENSCHAFTEN :
Stipendium am Austrian Center (Wirth
Institute) für Dissertationen an der Universität
„Alberta/Edmonton“ in Kanada, Mitarbeit an
der Gastuniversität erforderlich. Monatlich
€ 1.200,- zuzüglich Wohnkostenzuschuss,
keine Altersgrenze. Ausschreibung auf
F ÜR KÖRPERLICH BEEINTRÄCHTIGE
STUDIERENDE:
aus
privaten
Stiftungen,
wird
im
Sommersemester vergeben, mindestens €
1.000,- je
Stipendium,
Vorlage
des
Behindertenpasses (mindestens 50%), eigenes
Antragsformular. Ausschreibung: Nächste
Antragsfrist
Sommersemester
2015;
Rückfragen: Frau Claudia Fritz-Larott
([email protected]
oder
[email protected])
http://www.scholarships.at
F ÜR GESCHICHTE UND P HILOSOPHIE :
Stipendien an der Graduate School an der
DUKE University in Durham/USA
für Dissertantinnen und Dissertanten mit
ausgezeichnetem Studienabschluss;
Übernahme der Studiengebühr vor Ort und
Erlass des Studienbeitrags an der Universität
Wien während des Auslandsaufenthaltes;
Reisekostenzuschuss.
F ÜR GRADUIERTE STUDIERENDE
(MINDESTENS EIN BACHELORABSCHLUSS ):
kurzfristige Auslandsstipendien (KWA) für
wissenschaftliches Arbeiten (Diplom, Master,
Doktorat, PhD) im Ausland, Antragsstellerinnen und Antragssteller dürfen nicht
älter als 35 sein, Arbeiten müssen bereits
bewilligt sein; es ist vor Antritt des
Forschungsaufenthaltes einzureichen, maximal
für drei Monate: pro Monat € 550,- für
Diplom - oder Masterarbeit; € 650,- für
Doktorat, PhD. Einreichtermine: 1. Februar,
F ÜR ALLE STUDIENRICHTUNGEN :
Stipendium an der University of California,
Berkeley
(USA),
für
PhD
oder
Doktoratsstudierende, für ein Semester,
€ 2.600,-.
ENS = école normale supèrieure; seit 1996
besteht ein Partnerschaftsabkommen der
42
Stichwort? Stipendium!
Universität Wien mit der École Normale
Supérieure, das den Austausch von
Studierenden beider Institutionen für eine
Dauer von neun Monaten (Ende September Ende Juni) vorsieht.
Die Universität Wien ist derzeit an folgenden
ERASMUS-Mundus-Konsortien beteiligt:
BETEILIGUNG AN ERASMUS- MUNDUS
KONSORTIEN
ERASMUS Mundus ist ein Kooperations- und
Mobilitätsprogramm der EU zur Förderung der
Zusammenarbeit zwischen Universitäten des
europäischen Hochschulraumes. Umfassende
Informationen zu ERASMUS:



http://eacea.ec.europa.eu/ERASMUS_mundus.
Master-Programm „Global Studies from a
European Perspective“, Konsortiumsleader: Universität Leipzig, Deutschland
Master-Programm „European Master in
Law & Economics“, Konsortiumsleader:
ERASMUS-Universität
Rotterdam,
Niederlande
ERASMUS Mundus Europe Asea EMEA, Konsortiumsleader: Universität
Lund, Schweden
ZUSCHÜSSE FÜR SUMMER AND WINTER
SCHOOLS
KARL FRANZENS UNIVERSITÄT GRAZ (KFUG)
licher Arbeiten. Überdurchschnittlich guter
Studienerfolg
sowie
mindestens
ein
Empfehlungsschreiben eines Universitätslehrers oder einer Universitätslehrerin müssen
vorgelegt werden.
Informationen: Vorsitzender des Stiftungsausschusses: Ao. Univ.-Prof. Dr. Walter
Gössler; [email protected]
P AUL-URBAN-STIPENDIENSTIFTUNG DES
INSTITUTS FÜR THEORETISCHE P HYSIK
benannt nach o.Univ.-Prof. Dipl.Ing. Dr.
Dr.h.c. Paul Urban (1905-1995), Vorstand des
Instituts für Theoretische Physik der KFUG
von 1947 bis 1975.
Forschungsstipendien in Höhe von € 4.500,stehen zur Verfügung. Einreichtermin:
Jederzeit. Einreichstelle: Assoz.-Prof. Dr.
Leonid Glozman; Institut für Physik Fachbereich
Theoretische
Physik;
Universitätsplatz
5,
8010
Graz;
RUDI ROTH-STIPENDIUM
benannt nach Mag. Rudi Roth, Gründer der Fa.
Heizöl Roth, er studierte an der Universität
Graz
Zur Förderung von wissenschaftlichen
Arbeiten (Dissertationen, Diplomarbeiten und
vergleichbare Projektarbeiten), die sich mit der
Situation
(rechtlicher,
ökonomischer,
naturwissenschaftlicher, umwelt-, regionalund bildungswissenschaftlicher) in Ost- und
Südosteuropa beschäftigen.
Reise- und Aufenthaltskosten bis zu einem
Semester. Stipendienhöhe: je nach Anzahl der
Bewerbungen und Höhe der beantragten
Summen. Erstellen der Bewerbung in
UNIGRAZonline. Kontakt: Mag. Christa
Grassauer [email protected]
[email protected]
physik.uni-graz.at/de/fachbereich-theoretischephysik/studium/paul-urban-stipendienstiftung
GANDOLPH–DOELTER
DOKTORATSSTIPENDIUM AN DER
NATURWISSENSCHAFTLICHEN F AKULTÄT
benannt nach Dipl.-Ing. Gandolph Dölter,
(1909-1982), Inhaber zahlreicher Patente.
Soziale Förderungswürdigkeit wird nur bei
gleich
guten
Bewerbungen
überprüft,
Stipendium wird für ein Jahr (Ausnahme bis
zwei Jahre), derzeit monatlich € 500,vergeben.
http://nawi.uni-graz.at/de/fakultaet/
MOBILITÄTSPROGRAMME FÜR
STUDIERENDE AN DER KFUG:
Kontakt
für
die
angeführten
Auslandsförderungen: Mag. Petra Rabitsch;
HEINRICH-JÖRG-STIPENDIUM
Zweck der Stiftung ist ausschließlich die
finanzielle
Unterstützung
der
wissenschaftlichen
Forschung
an
der
Naturwissenschaftlichen Fakultät der KFUG,
zur
Förderung
der
Verfassung
und
Veröffentlichung schriftlicher wissenschaft-
[email protected]
AEN - AUSTRALIAN-EUROPEAN NETWORK
AEN ist ein Netzwerkprogramm innerhalb des
Utrecht Network. Das Programm dient dem
43
Stichwort? Stipendium!
Austausch von Studierenden bei gegenseitiger
Erlassung der Studiengebühren. Sieben
australische Universitäten sind beteiligt. Die
KFUG nominiert ein bis zwei Studierende pro
Studienjahr. Interdisziplinär für ordentliche
Studierende, NICHT zur Durchführung von
wissenschaftlichen Arbeiten; zum Studium an
einer
Partneruniversität
in
Australien.
Stipendiendauer: ein Semester
KURZFRISTIGE WISSENSCHAFTLICHE
ARBEITEN (KUWI)
Für Arbeiten (Laborarbeiten, Feldforschungen,
Arbeiten
in
Archiven,
Bibliotheken,
wissenschaftlichen Sammlungen,...) die im
Rahmen der Bachelorarbeit, Masterarbeit,
Diplomarbeit, Dissertation oder Habilitation
vergeben werden. Auch für Teilnahme an
fachspezifischen Kursen zur Erlernung
wissenschaftlicher Methoden und Praktiken.
Sprachkurse werden nicht gefördert!
Stipendiendauer: von max. einem Monat
(Bachelorarbeiten) bis max. acht Monate bei
Feldforschungen
im
Rahmen
der
Dissertation/Habilitation. Für fachspezifische
Kurse je nach Dauer und Art des Kurses – die
Bewilligung obliegt der Kommission des
Büros für Internationale Beziehungen. Für
ordentliche Studierende und Graduierte.
Es werden ausnahmslos vollständige in
UNIGRAZonline eingegebene Bewerbungen
akzeptiert.
AUSLANDSKOSTENZUSCHUSS (AKZ)
zum Besuch von Lehrveranstaltungen im
Rahmen
eines
selbst
organisierten
Semesteraufenthaltes an einer ausländischen
Universität. AKZ nur für Universitäten, wo es
sonst keinerlei andere Stipendien gibt.
Schriftlicher Nachweis über Studienplatz an
einer ausländischen Universität muss vorgelegt
werden.
IDA P FEIFFER-STIPENDIUM
benannt nach Ida Pfeiffer (1797-1858),
Weltreisende und Reiseschriftstellerin
Antrag auf Studienbeitragserlass auch bei
kurzem Aufenthalt. Für Studierende, die sich
einen Auslandsaufenthalt (Dauer bis zu einem
Jahr) selbst organisieren. Studienbeitragsbefreiung für jenes Semester, in das der
Großteil
des
Aufenthaltes
fällt;
für
ordentliche Studierende und Graduierte der
KFUG.
MID-AMERICA UNIVERSITIES
INTERNATIONAL (MAUI)
MAUI
(Mid-America
Universities
International) ist ein Netzwerkprogramm
innerhalb des Utrecht Network. Beteiligt sind
14
Universitäten
des
amerikanischen
Mittelwestens, gegenseitige Erlassung der
Studiengebühren. Pro Studienjahr zwei bis vier
Studierende
(der
KFUG),
für
alle
Studienrichtungen.
LEOPOLD-FRANZENS UNIVERSITÄT INNSBRUCK (LFUI)
Information zu Förderungen unter: http://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung.
Die derzeit offenen Ausschreibungen, also jene für die derzeit die Antragsfrist läuft, sind jeweils
verlinkt und mit dem NEW Symbol gekennzeichnet. Bei Eintrag unter "projekt.service.mailingliste"
erfolgt eine Verständigung, wenn eine Ausschreibung aktiviert wird.




Jubiläumsfonds der Universität Innsbruck
und der Medizinischen Universität
Innsbruck zur Förderung wissenschaftlicher
Kooperationsprojekte
(nächste
Ausschreibung: 2015)
Erika-Cremer-Habilitationsprogramm der
LFUI (nächste Ausschreibung: 2015)
Forschungsförderungsmittel
aus
der
Nachwuchsförderung der LFUI (nächste
Ausschreibung: 2015)


Hypo
Tirol
Bank
Forschungsförderungspreis an der LFUI (nächste
Ausschreibung: Frühling 2015)
Aktion D. Swarovski KG Förderungsbeiträge
für
die
LFUI
(nächste
Ausschreibung: Frühling 2015)
Tiroler Wissenschaftsfonds:
www.tirol.gv.at/bildung/wissenschaftsfonds/
44
Stichwort? Stipendium!
Preise
Stipendien

F ORSCHUNGSSTIPENDIUM DES "VEREINS
ZUR F ÖRDERUNG DER
WISSENSCHAFTLICHEN A USBILDUNG UND
TÄTIGKEIT VON SÜDTIROLERN AN DER
LANDESUNIVERSITÄT INNSBRUCK "










Dr. Otto Seibert-Preis zur Förderung von
Forschungen
für
gesellschaftlich
Benachteiligte (nächste Ausschreibung:
2015)
Dr. Otto Seibert-Preis zur Förderung
wissenschaftlicher Publikationen an der
LFUI (nächste Ausschreibung: 2015)
Dr.
Otto
Seibert
WissenschaftsFörderungs-Preis an der LFUI (nächste
Ausschreibung: 2015)
Innovationspreis
der
Innsbrucker
Verkehrsbetriebe (nächste Ausschreibung:
2015)
Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für
die wissenschaftliche Forschung an der
LFUI (nächste Ausschreibung: 2015)
Preis des Fürstentums Liechtenstein für
wissenschaftliche Forschung an der LFUI
und der Medizinischen Universität
Innsbruck (nächste Ausschreibung: 2015)
Wissenschaftspreis für außergewöhnliche
Forschungsleistung der Stiftung Südtiroler
Sparkasse an der LFUI (nächste
Ausschreibung: 2015)
Forschungspreise der Stiftung Südtiroler
Sparkasse an der LFUI (nächste
Ausschreibung: 2015)
Studienförderpreis
des
Deutschen
Freundeskreises der Universitäten in
Innsbruck e.V.(nächste Ausschreibung:
2015)
Preis für Antike Rechtsgeschichte (nächste
Ausschreibung: voraussichtlich 2015)
Studienförderpreise der "Richard & Emmy
Bahr-Stiftung in Schaffhausen" (nächste
Ausschreibung: 2015)


Doktoratsstipendium NEU aus der
Nachwuchsförderung
der
Universität
Innsbruck
Forschungsstipendien an österreichische
Graduierte. Das Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
und die Universität Innsbruck schreiben
jährlich Mittel als Forschungsstipendien Beihilfen für Zwecke der Wissenschaft an Graduierte aus. Es handelt sich dabei
um eine Überbrückungsfinanzierung für
Graduierte an der LFUI, die Aussicht auf
eine Stelle in einem drittmittelfinanzierten
Forschungsprojekt haben bzw. zur
Überbrückung zwischen zwei Projekten
oder für Abschlussarbeiten am Ende eines
Forschungsprojekts (nächste Ausschreibung: noch nicht bekannt).
Sonstige Ausschreibungen



Ausschreibung von Förderungsbeiträgen
für Projekte mit Bezug zur (Berg)
Landwirtschaft - Call for Projects (nächste
Ausschreibung: 2015)
profil High Potential Day (nächste
Ausschreibung: noch nicht bekannt)
Frankreich-Preise des interdisziplinären
Frankreich-Schwerpunkts
der
LFUI
(Bewerbungen
jederzeit
möglich,
http://www.uibk.ac.at/frankreichschwerpun
kt/formulare/)



45
Preis für frauen- und geschlechtsspezifische Forschung an der LFUI
(nächste Ausschreibung: noch nicht
bekannt)
Mittel
des
Italien-Zentrums
zur
Unterstützung der Nachwuchsförderung an
der LFUI (nächste Ausschreibung: noch
nicht bekannt)
Hypo Tirol Bank - Guest Scientists aus
Italien
an
der
LFUI
(nächste
Ausschreibung: noch nicht bekannt)
Stichwort? Stipendium!
Für weitere Auskünfte:
Universität Innsbruck: +43(0)512 5070; Dr. Barbara Aufschnaiter, Kl. 9023; MMag. Gundula
Schwinghammer, Kl. 9024; Dr. Angelika Hintner, Kl. 9015 (Mo - Do 9.00-12.00);
[email protected]
MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT WIEN
Förderungen werden nicht angerechnet.
Behindertenpass ist erforderlich.
ASEA-UNINET (SO-ASIEN) F AMULATUREN FÜR STUDIERENDE AN DER
MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN
Es kann für die Dauer von einem Monat ein
Famulaturaufenthalt in den Monaten Juli,
August oder September an einer der
Partneruniversitäten gefördert werden.
Einreichtermin: bei der Einreichstelle zu
erfragen.
Bewerbungsfrist für Juli/August/September:
jeweils im Jänner!
Bewerbungen über MedCampus
Weitere Informationen auf der Webseite der
Medizinischen Universität Wien unter ASEA
http://www.meduniwien.ac.at/homepage/content
/studium-lehre/studierendenberatung/stipendien
A- PACIFIC UNINET (CHINA)
Studierende an der Medizinischen Universität
Wien können für Famulaturen in China
(Peking oder Shanghai) im August ein
Stipendium in der Höhe von € 600,- erhalten.
Die Unterkunft wird von der chinesischen
Partneruniversität
organisiert.
Die
Studierenden müssen selbst für Reisekosten
und sonstige Kosten aufkommen.
Einreichtermin: Bei der Einreichstelle zu
erfragen.
Einreichstelle:
Büro
für
internationale Beziehungen. Spitalgasse 23,
Ebene
00;
1090
Wien;
Österreich
UNINET (Thailand, Indonesien, Vietnam)
BEHINDERTENSTIPENDIUM
Jedes Semester im Nachhinein, sozial
unabhängig, mehrmals im Studienverlauf
möglich, € 450,- pro Semester. Weitere
[email protected]
MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ (MUG)
OTMAR-P EISCHL-GEDENKPREIS
benannt nach Dr. Otmar Peischl (1954-2012),
war Arzt und Obmann des Österreichischen
Generikaverbandes
Für Studierende bzw. Absolventinnen und
Absolventen der Humanmedizin an der MUG,
Diplomarbeit
muss
publiziert
sein,
einkommensunabhängig, grundsätzlich nur
einmal pro Studium ausbezahlt, maximale
Förderung
€ 1500,-, keine Anrechnung
anderer Förderungen, nähere Informationen
und Antragsformulare: https://www.meduni-
F ÖRDERUNGSSTIPENDIUM DER
WIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK
vor Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit
zu beantragen, unabhängig von der sozialen
Bedürftigkeit, grundsätzlich nur einmal pro
Studium ausbezahlt, maximale Förderung €
2.100,- für den Studierenden und € 500,- für
das betreuende Institut, andere Förderungen
werden nicht angerechnet. Hinweise und
Antragsformular:
http://www.medunigraz.at/2141.
Besondere Berücksichtigung finden Arbeiten
aus den Branchenthemen der Wirtschaftskammern Österreichs.
graz.at/fileadmin/forschen/files/Antragsformular
_OtmarPeischl_2014.doc
Besondere Berücksichtigung finden Arbeiten
im Bereich der Krebsforschung.
46
Stichwort? Stipendium!
PARIS LODRON UNIVERSITÄT SALZBURG (PLUS)
Auszeichnung herausragender wissenschaftlicher Leistungen von Wissenschaftlerinnen
und
Wissenschaftlern
mit
einem
Dienstverhältnis an der PLUS.
AUSLANDSSTIPENDIEN
Unterstützung für Aufenthalte im Ausland.
DIPLOMARBEITS - UND
DISSERTATIONSBÖRSE
Vermittlung von Auftragsarbeiten aus der
Gesellschaft
an
Diplomandinnen
und
Diplomanden und Dissertantinnen und
Dissertanten.
SENATOR-OTTO-WITTSCHIER WISSENSCHAFTSSTIPENDIEN
benannt nach Otto Michael Wittschier (19382008), gründete das Hilfswerk „Menschen in
Not“.
für Dissertantinnen und Dissertanten der PLUS
aus den Bereichen Rechtswissenschaften,
Wirtschaftswissenschaften,
Finanzwissenschaften,
Kulturund
Gesellschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Politikwissenschaft sowie Wirtschaftsethik und
Wirtschaftspsychologie, ohne Dienstverhältnis
zur Universität Salzburg, keine Altersgrenze,
Beantragung für ein weiteres Stipendium für
gleiche Dissertation muss angegeben werden.
ERIKA WEINZIERL P REIS DES ZENTRUMS
FÜR GENDER STUDIES UND
F RAUENFÖRDERUNG
benannt nach Dr. Erika Weinzierl (1925-2014),
österreichische
Historikerin,
1979-1995
Professorin am Institut für Zeitgeschichte der
Universität Wien.
für
Abschlussarbeiten
(Masterarbeiten,
Diplomarbeiten und Dissertationen) aus dem
Bereich
der
Frauenund
Geschlechterforschung; mit € 1.500,- dotiert.
Informationen
unter:
www.unisalzburg.at/gendup; Telefonische Auskünfte:
Mag. Ingrid Schmutzhart 0662/8044 2520.
P REISE FÜR STUDENTISCHE
WISSENSCHAFTLICHE A RBEITEN
Preise und Auszeichnungen werden an einigen
Fachbereichen für wissenschaftliche Arbeiten
(Abschlussarbeiten: Diplom-, Master- und
Doktorarbeiten) oder sonstige wissenschaftliche Arbeiten (z.B. Seminararbeiten) von
Studierenden vergeben.
F ORSCHUNGSSTIPENDIUM
zur Durchführung eines wissenschaftlichen
Projekts (auch Dissertation), monatlich € 600,- für sechs bis sieben Monate, für
Absolventeninnen und Absolventen von
Diplom- bzw. Master- und Doktoratsstudien,
abgeschlossenes
Studium
(Ausnahme:
Bachelorabschluss). Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung von EUBürgerinnen und -bürger analog zum § 4
StudFG,
monatliches
Zusatzeinkommen
während Laufzeit darf den Betrag von € 679,(netto) nicht übersteigen. Bewerbung für ein
weiteres Stipendium für ein und dasselbe
Projekt ist jedenfalls anzugeben. Keine
Altersbegrenzung, Stipendium wird jeweils in
den ungeraden Jahren ausgeschrieben (nächste
Ausschreibung 2015). Ansprechperson: Mag.
Elisabeth Egger +43(0)662 8044-DW 2453,
AN F ACHBEREICHEN AUSGESCHRIEBENE
P REISE / AUSZEICHNUNGEN
Druckkostenförderung der Stiftungs- und
Förderungsgesellschaft
der
Universität
Salzburg.
Druckkostenzuschüsse, maximal € 1.200,- bei
Dissertationen. Informationen auf der Website
der Stiftungs- und Förderungsgesellschaft der
Universität Salzburg, Churfürststr. 1, A-5020
Salzburg,
https://www.sbg.ac.at/irk/stiftung/home.html
für Seminararbeiten im Fach Philosophie
(Kultur- und Geisteswissenschaften)
seit 2009 werden Preise für hervorragende
Seminararbeiten aus allen Teilbereichen der
Philosophie vergeben. Gesamthöhe der Preise
€ 1.600,-.
[email protected]).
SENATOR-OTTO-WITTSCHIER WISSENSCHAFTSPREIS
benannt nach Otto Michael Wittschier (19382008), gründete Hilfswerk „Menschen in Not“
47
Stichwort? Stipendium!
zur
Förderung
des
wissenschaftlichen
Nachwuchses.
Das Stipendium wird jeweils für maximal ein
Kalenderjahr
vergeben.
Details
zur
Einreichung
siehe:
http://www.uni-
HANS-STEGBUCHNER-P REIS DES
F ACHBEREICHS MATHEMATIK
benannt nach Univ. Prof. Dr. Hans
Stegbuchner (1947-1998), Mathematiker,
Promotio sub auspiciis Praesidentis rei
publicae.
Für herausragende Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen im Bereich der
Mathematik.
salzburg.at/stipendien
STIPENDIEN DER UNIVERSITÄT SALZBURG
FÜR DISSERTANTEN ZUM B ESUCH VON
TAGUNGEN/ KONGRESSEN/
SYMPOSIEN/WORKSHOPS IM AUSLAND
für Studierende im Doktoratsstudium, ohne
Dienstvertrag, aktive Teilnahme (eigener
Vortrag, Referat, Moderation,….usw.). Dauer
maximal eine Woche, keine Förderung für
Kurse, Summer Schools, Höchstalter 30 Jahre,
ein Tagungsbesuch pro Studienjahr / maximal
zwei im Doktoratsstudium. Einreichstelle:
Büro für Internationale Beziehungen an der
Universität Salzburg
MARIE ANDEßNER P REISE UND
STIPENDIEN
benannt nach Marie Andeßner (1835-1906),
Reiseschriftstellerin aus Salzburg.
Jährlich zwei Preise für herausragende
Diplom- und Masterarbeiten an der
Naturwissenschaftlichen Fakultät; auch zwei
Jahresstipendien für Dissertantinnen aus allen
Bereichen der Forschung im Sinne der
Umsetzung des Frauenförderungsplanes und
TECHNISCHE UNIVERSITÄT WIEN (TUW)
PREISE werden im Mitteilungsblatt bzw. auf der Homepage der jeweiligen Fakultät ausgeschrieben.
Keine eigenen Formulare, kein Nachweis der sozialen Bedürftigkeit, einmalige Auszahlung. Andere
Förderungen werden bei der Vergabe nicht angerechnet. Der gleichzeitige Bezug einer weiteren
Fördermaßnahme ist möglich.
KARL-TITZE-P REIS (MASCHINENBAU)
benannt nach Dipl.-Ing. Dr. Karl Titze (19132000),
Erfinder
von
25
Patenten,
Generaldirektor der Austria Email AG.
Für Diplom-/Masterarbeiten, Dissertationen
und sonstige wissenschaftliche Arbeiten
€ 5.000,- Vergabe ca. alle drei Jahre.
FCP-PREIS FÜR NACHHALTIGE
ENTWICKLUNG IM INGENIEURBAU
(BAUINGENIEURWESEN )
für Diplom-, Masterarbeit; Dissertation,
jährlich € 6.000,- gesamt, für eine DiplomMasterarbeit und eine Dissertation.
HANNSPETER-WINTER-PREIS
benannt nach Dipl.-Ing. Dr. Hannspeter Winter
(1941-2006), Professor an der Technischen
Universität Wien für Plasma Physik.
Insgesamt
€ 10.000,jährlich,
für
Forschungsleistungen
in
Dissertationsprojekten.
Jede Fakultät kann jedes Jahr nur eine
Bewerberin oder einen Bewerber nominieren.
P ETER-EMIL-VARGA-P REIS
(MASCHINENWESEN UND
B ETRIEBSWISSENSCHAFTEN )
benannt nach Dipl.-Ing. Dr. Peter Varga, war
bis 2011 Professor an der Technischen
Universität Wien.
€ 500,- für Diplom-/Masterarbeit, € 1000,- für
Dissertation; Vergabe erfolgt jährlich.
KARL-KUPSKY-P REIS (ARCHITEKTUR)
benannt nach Dipl.-Ing. Dr. Karl Kupsky,
Architekt
(1959-1960),
Rektor
der
Technischen Universität Wien.
Preis wird für Übungsarbeit (konstruktives
Gebiet) im Bachelorstudium vergeben und
beträgt jährlich € 700,-.
P FANN-OHMANN-P REIS (ARCHITEKTUR)
benannt nach den Architekten Dipl.-Ing. Dr.
Hans Pfann (1890-1973) und Prof. Dr.
Friedrich Ohmann (1858-1977).
Für Übungsarbeiten im Studium (keine
Diplom- oder Masterarbeiten); € 2.000,-;
jährliche Ausschreibung.
48
Stichwort? Stipendium!
RUDOLF-WURZER-P REIS FÜR
RAUMPLANUNG
benannt nach Dipl.-Ing. DDr. Rudolf Wurzer
(1920-2004), Planungsstadtrat in Wien
(Neugestaltung Karlsplatz, Planung UNO
Konferenzzentrum).
Für Diplom-/Masterarbeiten, Dissertationen,
Projektberichte; € 10.000,-; wird alle zwei
Jahre vergeben.
STIFTUNGSSTIPENDIEN
jährlich (November d.J.) im Mitteilungsblatt
der TUW ausgeschrieben.
Informationen: Studien- und Prüfungsabteilung;
[email protected]
bzw. Tel.: 01/58801-41061 (Hr. Hörmann).
Antragsformular auf der Homepage der
Studien- und Prüfungsabteilung.
TECHNISCHE UNIVERSITÄT GRAZ (TUG)
Ab Mindestaufenthaltsdauer von 30 Tagen für
max. zwei Semester ausschließlich für
Studienbeitragsbefreiung an der TUG, kein
monatliches Stipendium, keine Reisekosten.
Detailinfos
unter:
http://portal.tugraz.at-
NIKOLA TESLA STIPENDIUM
benannt nach Dipl. Ing. Nikola Tesla (18561943), Erfinder der Tesla Turbine, T = Tesla =
physikalische Einheit der magnetischen
Flussdichte.
Nur für Studierende, die auf eigene Initiative
Auslandsaufenthalt anstreben, zur Sudienbeitragszahlung während des Auslandsaufenthalts.
/portal/page/portal/Internationale_Beziehungen/
Outgoings/Nikola_tesla
MONTANUNIVERSITÄT LEOBEN (MUL)
Die Informationen zu Stipendien und Preisen sind unter http://www.unileoben.ac.at/de/3277/ bzw. im
Studienführer der Montanuniversität sowie im Mitteilungsblatt der Montanuniversität
(http://demo.unileoben.ac.at/de/3021/?page37) zu finden.
wissenschaftlichen Ausbildung. Bewerbungen
im Büro des Rektorates der MUL.
ASMET-F ÖRDERPREIS
ASMET (Austrian Society for Metallurgy and
Materials) Preis wird jährlich für die besten
Master-, Diplomarbeiten in Metallurgie und
Werkstoffwissenschaft vergeben. Bewerbungen beim Department für Metallurgie.
EXXON MOBIL AUSLANDSSTIPENDIUM
für
Studierende
mit
exzellenten
Studienleistungen.
Unterstützung
bei
Auslandsaufenthalten.
Informationen
bei
Univ.-Prof. Dr. Herbert Hofstätter (Lehrstuhl
für Petroleum and Geothermal Energy
Recovery.) Fax: +43 3842 8202.
BÖHLER UDDEHOLM P RECISION STRIP
F ORSCHUNGSPREIS
Auszeichnung von hervorragenden Master/Diplomarbeiten bzw. Dissertationen von
Studierenden bzw. Absolventinnen und
Absolventen der MUL. Bewerbungen beim
Rektor der MUL.
HANS-THEISBACHER-STIFTUNG
benannt nach Hans Theisbacher, 1991
verstorben, Geschäftsführer der Radex Austria
in Australien.
Für hervorragende Diplom-/Masterarbeiten aus
dem Feuerfestbereich an Absolventinnen
Absolventen
mit
überdurchschnittlichem
Erfolg.
Bewerbungen:
Lehrstuhl
für
Gesteinshüttenkunde.
EM .HOCHSCHULPROFESSOR DR. RUDOLF
P OSSELT'SCHE REISEFONDS
benannt nach Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Rudolf
Posselt, war von 1929-1957 Professor an der
MUL für Maschinenbau.
Für Diplomingenieurinnen und Diplomingenieure der Naturwissenschaften mit bestem
Erfolg. Für Studienreisen im Zuge der
HELLMUT-LONGIN-P REIS
benannt nach Dipl.-Ing. Dr. Hellmut Longin,
geb.1934, Ehrensenator und Absolvent der
Montanuniversität Leoben.
49
Stichwort? Stipendium!
Für hervorragende Dissertationen sowie
Habilitationen (Lehrstuhl für Gesteinshüttenkunde)
der
Montanuniversität.
Bewerbungen: Lehrstuhl für Gesteinshüttenkunde.
IMERYS TALC AUSTRIA
STUDIENFÖRDERPREIS (RI)
IMERYS Talc = Firma für Talkgewinnung und
prozesstechnische Verarbeitung.
Für Studierende des Bachelorstudiums
Rohstoffingenieurwesen und der Masterstudien
Rohstoffgewinnung und Tunnelbau sowie
Rohstoffverarbeitung; herausragende Leistungen.
Förderung
der
Ausbildung
im
Rohstoffbereich. Bewerbungen: Lehrstuhl für
Bergbaukunde, Bergtechnik und Bergwirtschaft.
HUBER+SUHNER P REIS
benannt nach Firma Huber+Suhner AG
Schweiz (Elektrotechnik).
Für hervorragende Master-/Diplomarbeiten aus
dem Gebiet der Kunststofftechnik.
Bewerbungen:
Curriculumskommissionsvorsitzenden
der
Studienrichtung Kunststofftechnik.
IMERYS TALC AUSTRIA
STUDIENFÖRDERPREIS (AG)
für
Studierende
des
Bachelorund
Masterstudiums Angewandte Geowissenschaften
mit
hervorragenden
Studienleistungen, Förderung der Ausbildung der
Angewandten Geowissenschaften.
Bewerbungen: Lehrstuhl für Geologie und
Lagerstättenlehre.
JUBILÄUMSSTIFTUNG
F AHRZEUGINDUSTRIE
Für
hervorragende
Diplomarbeiten/
Dissertationen der Studienrichtung Montanmaschinenwesen.
Richtlinien
unter
fahrzeugindustrie.at
MARSHALLPLAN-JUBILÄUMSSTIFTUNG
für Studierende in der Abschlussphase ihres
Studiums, die Forschungs- oder Studienaufenthalt an einer US-Partneruniversität
absolvieren wollen. Für drei bis fünf Monate
zwischen € 3.000,- und € 10.000,- ; je nach
Dauer
und
Anspruch
des
Studien-/
Forschungsprogramms. Bewerbungen: Organisationseinheit Internationale Beziehungen.
SANDVIK F ORSCHUNGSPREIS
Benannt nach Sandvik, einem der größten
Industrieunternehmen Schwedens, Sandvik
errichtete 2005 Technologiezentrum in
Leoben, Preis wird seit 2006 vergeben.
Für Diplom-/Masterarbeiten bzw. Dissertationen von Studierenden bzw. Absolventinnen und
Absolventen. Dauer dieses Vorhabens bis 2016
befristet.
Bewerbungen:
Lehrstuhl
für
Fördertechnik und Konstruktionslehre.
MIBA-P REIS
Vergeben von der Firma MIBA AG für
hervorragende Master-/Diplomarbeiten und
Dissertationen auf theoretischen, konstruktiven
oder versuchstechnischen Gebieten (Gleitlager,
Sinterformteile, Reibbeläge Verfahrensverbesserungen, neue Werkstoffe).
ZUSCHÜSSE ZUR F ÖRDERUNG VON
AUSLANDSBEZIEHUNGEN
Ausschreibungen im Mitteilungsblatt der
Montanuniversität Leoben
(http://demo.unileoben.ac.at/de/3021/?page37)
Zusammenstellung von weiteren Stipendien: http://www.oeh-leoben.at/de/service/stipendien
UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR WIEN (BOKU)
Detaillierte
Angaben
zur
Ausbildungs-
und
Graduiertenförderung:
siehe
Homepage:
http://www.boku.ac.at/fos/themen/ausbildungs-und-graduiertenfoerderung
Abschluss oder Doktorat), Dissertationen
werden nicht gefördert. Einkommen darf nicht
über dem Höchststipendium nach dem
Studienförderungsgesetz liegen, Bewerberinnen und Bewerber dürfen keine Planstelle
des Bundes haben und an keiner Universität
F ORSCHUNGSSTIPENDIEN FÜR
GRADUIERTE
Zur
Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses. Bewerberinnen und Bewerber
müssen ein Studium an der BOKU
abgeschlossen haben (Dipl.-Ing., Master-
50
Stichwort? Stipendium!
angestellt sein. Förderung höchstens für ein
Jahr; nächste Ausschreibung 2015.
Preise
AGRANA-F ORSCHUNGSFÖRDERUNG
Für Absolventinnen und Absolventen der
BOKU für abgeschlossenen Dissertationen
(vorzugsweise
aus
den
Fächern
Agrarökonomik, Agrarpolitik, Lebensmittelwissenschaften).
JOINT STUDY P ROGRAMME DER
UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR WIEN
(BOKU)
Für ein Semester, pro Monat je nach Zielland
maximal € 400,- und ein Reisekostenzuschuss
von maximal € 550,-. Bei Bewerbungen für
Plätze an Universitäten, die Studiengebühren
verlangen, kann ein einmaliger Zuschuss von
max. € 300,- beantragt werden (genaue
Aufstellung
im
Finanzierungsplan).
Einreichtermin: Jährlich 22. 01. und 1.6.;
Einreichstelle:
ZIB
Zentrum
für
Internationale Beziehungen der BOKU. Der
Antrag ist in einfacher Ausführung persönlich
einzureichen.
Weitere
Informationen:
DR.-WOLFGANG-HOUSKA-P REIS
benannt nach Dr. Wolfgang Houska (19392005), Wirtschaftsprüfer.
Dieser Preis ist Österreichs größter privater
Forschungsförderungspreis, er wird für
praxisorientierte Projekte vergeben.
JOSEF-UMDASCH-F ORSCHUNGSPREIS
benannt nach Josef Umdasch, gestorben 1990,
von Tochter Hilde und Sohn Alfred gestifteter
Preis, Umdasch Group ist international aktive
Unternehmensgruppe im holzverarbeitenden
Bereich.
Für
herausragende
Forschungsund
Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der
Holz- und Forstwirtschaft.
www.boku.ac.at/jointstudyout.html
STIFTUNGEN:
Derzeit drei Stiftungen,
 20 Jahre Universität für Bodenkultur
 Dr. Karl Schleinzer-Stiftung im Gedenken
an Dr. Karl Schleinzer (1924-1975), war
von 1961-64 Verteidigungsminister und
von 1964-1970 Bundesminister für Landund Forstwirtschaft
 Prof. Anton Kurir Stiftung, Univ. Prof.
Dipl.-Ing. Dr. Anton Kurir (1909-1988),
Stiftungserklärung von 1983
jährlich Fördervolumina zwischen € 1.000,und € 10.000,-, für Leistungen an der
Universität für Bodenkultur Wien bzw.
herausragende wissenschaftliche Arbeiten, von
Diplomoder
Masterarbeiten
über
Dissertationen
bis
zur
Habilitation.
Vergabekriterien sind u.a. Bearbeitung
relevanter Fachthemen der Universität für
Bodenkultur,
die
Qualität
der
wissenschaftlichen Leistung, teilweise die
finanzielle Situation der Studierenden, die
Studiendauer
sowie
eine
etwaige
Berufstätigkeit.
KLAUS F ISCHER INNOVATIONSPREIS FÜR
TECHNIK UND UMWELT
benannt nach Dipl.-Ing. Klaus Fischer, geboren
1950, Familienunternehmen (Fischerwerke) in
Befestigungstechnik (Fischer-Dübel), Konstruktionsspielzeug (Fischertechnik).
Für
innovative
Diplomarbeiten
oder
Dissertationen aus Bereich der Land-, Forst-,
Umwelt- und Energietechnik.
TETRA P AK AWARD
benannt nach Tetrapak Verpackungen, Firma
bildet seit 2008 Kooperation mit Wald- und
Bodenwissenschaften der Universität für
Bodenkultur Wien.
Für hervorragende Diplomarbeiten oder
Dissertationen auf dem Gebiet der Wald- und
Bodenwissenschaften (z.B. Einflüsse des
Klimawandels, Rolle des Waldes als
Kohlenstoffspeicher, nachhaltige Nutzung der
Bodenressourcen).
51
Stichwort? Stipendium!
VETERINÄRMEDIZINISCHE UNIVERSITÄT WIEN (VETMED)
http://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/mittei
lungsblatt/inhaltsuebersicht/20142015/10stueck/
#c50593
AKTIVE KONFERENZTEILNAHME
Zeitpunkt der Abschlussarbeit, unabhängig
vom Einkommen der Eltern, mehrmaliges
Ansuchen
möglich,
maximal
€ 800,-,
www.vetmeduni.ac.at/international,
Ansprechpartnerin Dr. Ursula Schober, Büro
für
Internationale
Beziehungen,
http://www.vetmeduni.ac.at/infoservice/mitt
eilungsblatt/stipendien-und-foerderungen/
KURSTEILNAHME
im dritten Abschnitt, unabhängig vom
Einkommen
der
Eltern,
mehrmaliges
Ansuchen
möglich,
maximal
€ 800,-,
www.vetmeduni.ac.at/international,
Ansprechpartnerin: Dr. Ursula Schober; Büro
für
Internationale
Beziehungen
http://www.vetmeduni.ac.at/de/studium/ansprec
hperson/bib; [email protected]
ARMIN TSCHERMAK VON SEYSENEGGP REIS DER GESELLSCHAFT DER F REUNDE
DER VETERINÄRMEDIZINISCHEN
UNIVERSITÄT WIEN
benannt nach Prof. Dr. med. Armin
Tschermak, Edler von Seysenegg (1870-1952),
ehemaliger Ordinarius für Physiologie an der
Tierärztlichen Hochschule.
Ein Preis zu € 2.500,- für herausragende
wissenschaftliche Arbeiten. Einreichtermin:
jährlich (01. 09.); Einreichstelle: Rektorat der
Veterinärmedizinischen Universität, Veterinärplatz
1,
1210
Wien;
http://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/
mitteilungsblatt/inhaltsuebersicht/20142015/
10stueck/#c50594
P OSTDOKTORALES F ORSCHUNGS STIPENDIUM DER GESELLSCHAFT DER
F REUNDE DER VETERINÄRMEDIZINISCHEN
UNIVERSITÄT WIEN
Jährlich ein Stipendium von max. € 5.000,- .
Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach
Art und Umfang des Forschungsaufenthaltes
und kann in Form von Teilbeträgen über
mehrere
Jahre
aufgeteilt
werden.
Einreichtermin: Jederzeit. Einreichstelle: Büro
für internationale Beziehungen der Vetmed
Wien. Sonstige Information:
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/_mig
rated/content_uploads/Auslandsstipendien_
G_1213b.pdf
BEGABTENSTIPENDIUM
im dritten Abschnitt, unabhängig vom
Einkommen
der
Eltern,
mehrmaliges
Ansuchen möglich, maximal € 2.000,-,
Ausschreibung erfolgt im Mitteilungsblatt der
Vetmed.; Ansprechpartnerin Dr. Ursula
Schober; Büro für Internationale Beziehungen
VETMEDUNI SUCESS STIPENDIUM
für Doktorat/ PhD Studium, unabhängig vom
Einkommen der Eltern, pro Kalenderjahr in
Raten von € 1.000,- insgesamt maximal
€ 15.000,-,
Ansprechpartner:
Büro
Forschungsförderung,
http://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/mittei
lungsblatt/inhaltsuebersicht/20142015/04stueck/
#c49000
HEIMTIERPREIS DER GESELLSCHAFT DER
F REUNDE DER VETERINÄRMEDIZINISCHEN
UNIVERSITÄT WIEN
Ein Preis zu € 1.000,- für eine hervorragende
Dissertation, welche spezielle für die
tierärztliche Praxis relevante Fragestellungen
aus dem Bereich Heimtiere bearbeitet hat.
Einreichtermin: jährlich (01.09.). Einreichstelle: Generalsekretariat der Gesellschaft der
Freunde der VUW, Josef-Baumann-Gasse 8a,
1220 Wien;
WISSENSCHAFTLICHE ARBEITEN
Zeitpunkt der Abschlussarbeit, unabhängig
vom Einkommen der Eltern, mehrmaliges
Ansuchen
möglich,
maximal
€ 800,-,
www.vetmeduni.ac.at/international,
Ansprechpartnerin: Dr. Ursula Schober
[email protected]
52
Stichwort? Stipendium!
WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN (WU)
Auslandsstudien.
Leistungsnachweise
(Anerkennung von Kursen) durch die
Abteilung Studienrecht & Anerkennung.
CEEPUS STIPENDIENPROGRAMM FÜR
MITTEL- UND OSTEUROPA
für alle an der Wirtschaftsuniversität Wien
Studierenden, die erfolgreich für ein
Auslandsstudium
an
CEEPUS
Partneruniversitäten in ausgewählten Ländern
Mittel- und Osteuropas nominiert wurden,
Förderung im Rahmen des CEEPUSNetzwerks; monatliches Stipendium für die
Dauer des Aufenthalts abhängig vom Zielland
sowie
einmaliger
Reisekostenzuschuss;
Antragstellung über das Zentrum für
Auslandsstudien, Abwicklung und Auszahlung
erfolgen
über
den
Österreichischen
Austauschdienst.
STIPENDIENPROGRAMME
für alle an der Wirtschaftsuniversität Wien
Studierenden, die erfolgreich für ein
Auslandsstudium
an
einer
WUPartneruniversität in EU-Mitgliedstaaten,
Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei oder
EJRM Mazedonien nominiert wurden.
Förderung im Rahmen des ERASMUS-EUProgramms
für
Studierendenmobilität.
Monatlicher Zuschuss für die Dauer des
Aufenthalts. Antragstellung erfolgt über das
Zentrum für Auslandsstudien, Abwicklung und
Auszahlung
erfolgen
durch
die
Nationalagentur für Lebenslanges Lernen
(ERASMUS-Referat).
Leistungsnachweise
(Anerkennung von Kursen) durch die
Abteilung Studienrecht & Anerkennung.
JOINT STUDY STIPENDIENPROGRAMM
FÜR ÜBERSEE
für alle an der Wirtschaftsuniversität Wien
Studierenden, die erfolgreich für ein
Auslandsstudium
an
einer
WUPartneruniversität in Afrika, Nordamerika,
Lateinamerika, Asien, Russland, Ukraine,
Israel, Australien, Neuseeland, Montenegro
oder Serbien nominiert wurden. Förderung der
Wirtschaftsuniversität
Wien,
einmaliger
Reisekostenzuschuss
sowie
monatlicher
Zuschuss für die Dauer des Aufenthalts.
Antragstellung, Abwicklung und Auszahlung
erfolgen
durch
das
Zentrum
für
WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN F ORSCHUNGSFÖRDERUNG
In der Forschungsförderungsdatenbank der
WUW findet man relevante Informationen zu
Förderungsmöglichkeiten (Projektförderungen,
Preise, Stipendien….).
http://www.wu.ac.at/research/support
JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ (JKUL)
Stipendiendauer: zwei bis 15 Monate.
Stipendienhöhe: monatliches Stipendium und
ev. Reisekostenzuschuss (Höhe ist abhängig
davon ob Beihilfe für Auslandsstudium
bzw. ERASMUS Stipendium bezogen wird).
Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsformular,
Lebenslauf, Begründung, Studienprogramm,
Studienerfolgsnachweis, bei bestehenden
Bezügen: Einkommensnachweis.
AUSLANDSSTIPENDIEN DER JKUL
http://www.jku.at/content/e262/e245/e11189/
Die JKUL stellt für ihre Studierenden und
Absolventinnen
und
Absolventen
die
folgenden Auslandsstipendien zur Verfügung.
Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der
vorhandenen Mittel.
Austauschstipendium nur für zuerkannten
Austauschstudienplatz. Für diesen muss man
sich
schon
vorher
bewerben.
Für
Informationen
über
Plätze
und
den
Bewerbungsablauf - Kontakt: Dr. Evelyne
Glaser (Zentrum für Fachsprachen und
Interkulturelle Kommunikation der JKUL);
AUSLANDSSTIPENDIUM FÜR ERSTELLUNG
DER MASTERARBEIT / DIPLOMARBEIT /
DISSERTATION
für wissenschaftliche Arbeiten (Recherchen,
Interviews, ...) oder fachspezifische Kurse im
Ausland.
[email protected]
53
Stichwort? Stipendium!
Die Genehmigung des Arbeitsthemas muss vor
Beginn des Auslandsaufenthalts vorliegen.
Stipendiendauer: zwei bis drei Wochen
(Master-/Diplomarbeit) bzw. sechs Monate
(Dissertation). Stipendienhöhe: monatliches
Stipendium (Höhe ist abhängig vom Reiseziel)
und
€ 150,- pro Monat und ev.
Reisekostenzuschuss. Bewerbungsunterlagen
(in doppelter Ausführung).
Auslandsaufenthalts vorliegen; bis spätestens
15. November für Aufenthalte beginnend mit
Jänner – März; 1. Februar für Aufenthalte
beginnend mit April - Mitte Mai; 1. April für
Aufenthalte beginnend mit Mitte Mai – Juni;
1. Juni für Aufenthalte beginnend mit Ende
Juni – Dezember;
Einreichstelle
ist
das
Auslandsbüro
(http://www.jku.at/auslandsbuero),
Bereich
Outgoing-Mobilität.
STIPENDIUM FÜR EIN
AUSLANDSPRAKTIKUM
Praktika im Rahmen der EU-Programme
ERASMUS oder Leonardo da Vinci werden
nicht aus Johannes Kepler Universitäts-Mitteln
gefördert. Stipendienhöhe: für anrechenbares
Praktikum oder ein unbezahltes Praktikum bei
internationalen Organisationen: € 350,- oder
monatliches
Stipendium
und
ev.
Reisekostenzuschuss
für
ein
sonstiges
Volontariat/freiwilliges
Praktikum:
max.
€ 350,-. Bewerbungsunterlagen (in doppelter
Ausführung). Höhe der Auslandsbeihilfe siehe
- P REISE UND STIPENDIEN
Die JKUL schreibt zur Förderung von
hervorragenden Dissertationen mit GenderBezug von Absolventinnen und Absolventen
Preise/Stipendien aus. Die Dissertation muss
an der Johannes Kepler Universität Linz
verfasst und bereits mit der Note „sehr gut“
approbiert sein und inhaltlich einen
Genderbezug aufweisen.
GOES GENDER
KARL LEITL-P ARTNERSCHAFTSPREIS
benannt nach Karl Leitl, gestorben 1977,
Gründer der Leitl Werke.
Für wissenschaftliche Arbeiten, die sich
schwerpunktmäßig
mit
dem
Thema
„Verteilungsgerechtigkeit“ im weitesten Sinn
befassen (insb. moderne Unternehmensformen
im Hinblick auf eine betriebliche Partnerschaft,
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle etc.).
Der
Preis setzt sich aus der Kategorie
„Wissenschaftspreis“ und der Kategorie
„Praxispreis“ zusammen.
http.//insausland.jku.at/div/2014/stipendien201415.pdf
STIPENDIUM FÜR EINE S UMMER/WINTER
SCHOOL IM AUSLAND
Stipendienhöhe: max. 1/3 der Studiengebühr.
Bewerbungsunterlagen
(in
doppelter
Ausführung).
STIPENDIUM FÜR AUSLANDSSTUDIUM
AUßERHALB EINES AUSTAUSCH PROGRAMMS
WISSENSCHAFTSPREIS
Ausschreibung an der JKUL und an
Fachhochschulen
mit
themenrelevanten
Studiengängen. Als Preisgeld für den
Wissenschaftspreis werden € 3.000,- für
wissenschaftliche Arbeiten (Publikationen,
Habilitationen), € 2.000,- für Dissertationen/
PhD-Arbeiten und € 1.000,- für Diplom-/
Masterarbeiten vergeben.
kann nur gewährt werden, wenn in der
Studienrichtung
in
dem
gewünschten
Sprachraum kein Austauschprogramm existiert
oder im Rahmen von Austauschprogrammen
nicht die erforderlichen Einrichtungen zur
Verfügung stehen. Stipendiendauer: zwei
Monate bis ein Studienjahr, bei mind.
einsemestrigem Auslandsstudium kann auch
ein Intensivsprachkurs an der Gastinstitution
unmittelbar vor Beginn des Studiums gefördert
werden.
Stipendienhöhe:
monatliches
Stipendium und ev. Reisekostenzuschuss (s.u.
Stipendienhöhen). Bewerbungsunterlagen (in
doppelter
Ausführung).
Einreichfristen:
Anträge
müssen
vor
Beginn
des
P RAXISPREIS
im Anlassfall vergeben (erstmals 2014). Er
richtet sich an verdiente Persönlichkeiten, die
sich um den Partnerschaftsgedanken im
weitesten Sinn verdient gemacht haben.
54
Stichwort? Stipendium!
ALPEN ADRIA UNIVERSITÄT KLAGENFURT (AAUK)
unabhängig, derzeit nur einmaliges Ansuchen
möglich, € 11.000,- pro Jahr, schließt den
gleichzeitigen Bezug einer weiteren Förderung
nicht aus. Doktorandinnen und Doktoranden
müssen in einem Betreuungsverhältnis sein.
AUSLANDSSTIPENDIUM DES VEREINES ZUR
F ÖRDERUNG DER WIRTSCHAFTS WISSENSCHAFTEN
zur Förderung von Studienaufenthalten oder
Pflichtpraktika in MOEL- (= mittel- und
osteuropäische Länder) Staaten, werden nach
dem studienorientierten Auslandsaufenthalt
während des Bachelor oder Masterstudiums
vergeben und nach Absolvierung des
studienorientierten Auslandsaufenthaltes und
nach Vorlage einer Bestätigung über
absolvierte Kurse an der Gastuniversität
ausbezahlt. € 250,- monatlich (max. drei
Monate). Der Bezug von Stipendien anderer
Institutionen ist anzugeben. Homepage der
Angewandten Betriebswirtschaft und Fakultät
für Wirtschaftswissenschaften: http://www.uni-
DOKTORATSSTIPENDIEN FÜR
STUDIERENDE DER F AKULTÄT FÜR
KULTURWISSENSCHAFTEN
Jährliche Ausschreibung der Fakultät für
Kulturwissenschaften. Doktorandinnen und
Doktoranden müssen in einem Betreuungsverhältnis sein.
F ÖRDERPREIS
für die beste Masterarbeit nach Abschluss des
Masterstudiums.
einkommensunabhängig,
€ 1.500,-.
klu.ac.at/abw/downloads/ABW_Stip_2015_2016
%281%29.pdf;http://wiwistudien.aau.at/index.p
hp/ausland-erfahren/stipendien
STIPENDIUM DER P RIVATSTIFTUNG DER
KÄRNTNER SPARKASSE
werden nach studienorientiertem Auslandsaufenthalt
und
nach
Vorlage
eines
Endberichtes während des Bachelor-, Masteroder
Doktoratsstudiums
vergeben.
Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher
werden bevorzugt. Die Höhe beträgt max.
€ 500,-. Der Bezug von Stipendien anderer
Institutionen wird abgefragt.
Studienhomepage
der
Angewandten
Betriebswirtschaft
und
Fakultät
für
Wirtschaftswissenschaften:
http://www.uni-
AUSLANDSSTIPENDIEN UND
AUSLANDSKOSTENZUSCHÜSSE
werden vom Büro für Internationale
Beziehungen
unter
http://www.uniklu.ac.at/bib/inhalt/590.htm bekannt gemacht.
BESTPERFORMER P REIS
für die beste Diplom- bzw. Masterarbeit
während des Studiums, einkommensunabhängig, € 500,-
klu.ac.at/abw/downloads/UF2013_ps-cn-rewi1_0565_001.pdf
DOKTORATSSTIPENDIEN
für den Forschungsbereich „Visuelle Kultur“
während
des
Studiums,
einkommens-
UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN (UAWKW)
ARBEITSSTIPENDIEN (VERGABE DURCH
DAS BMWFW)
Für jeweils zwei Absolventinnen und
Absolventen, die mit Auszeichnung ein
Diplom- oder Masterstudium abgeschlossen
haben. zwölfmonatige Unterstützung von
€ 650,- monatlich; Homepage „Angewandte“:
F ORSCHUNGSSTIPENDIUM :
Für Absolventinnen und Absolventen, die
gleich im Anschluss an ein abgeschlossenes
Diplomoder
Masterstudium
ein
Doktoratsstudium an der Universität für
angewandte Kunst Wien betreiben. Zwei
Stipendien kommen zur Vergabe á € 2.600,(einmaliges Ansuchen);
http://www.dieangewandte.at/jart/prj3/angewan
dte/main.jart?rel=de&contentid=1283345045794&reserve-mode=active
http://www.dieangewandte.at/jart/prj3/angewan
dte/main.jart?relde&contentid=1283345045794
&reserve-mode=active.
55
Stichwort? Stipendium!
F RED-ADLMÜLLER-STIPENDIENSTIFTUNG
Benannt nach Wilhelm Alfred Adlmüller
(1909-1989), Modeschöpfer, von 1973-1979
Professor an der Universität für Angewandte
Kunst Wien.
Für Studierende, die von der Fred-AdlmüllerStiftungskommission in einem Beurteilungsverfahren für stipendienwürdig erkannt wurden
und die bereits im sechsten Semester studieren.
Ansuchen während des Studiums, sechs
Jahresstipendien á € 2.800,-.
SONDERPROJEKTFÖRDERUNG DURCH DIE
HOCHSCHÜLERINNEN- UND
HOCHSCHÜLERSCHAFT :
Für Studierende und „Gruppen“ der
„Angewandten“, während des Studiums.
Unterstützung ist an Maximalwert gebunden
(max. € 1.100,-). Homepage der ÖH / Hufak
http://hufak.at/ Formular unter: http://www.uniak.ac.at/oeh/download/antrag.pdf.
STUDIENGEBÜHREN-STIPENDIUM DER
HOCHSCHÜLERINNEN - UND
HOCHSCHÜLERSCHAFT :
Für Studierende der „Angewandten“, die
Studiengebühren bezahlt und diese nicht von
anderen Stellen refundiert bekommen haben.
Homepage der ÖH / Hufak http://hufak.at/.
http://www.dieangewandte.at/jart/prj3/angewan
dte/main.jart?rel=de&contentid=1283345045794&reserve-mode=active
Ö1 TALENTESTIPENDIUM FÜR BILDENDE
KUNST:
Bewerben können sich alle österreichischen
bzw.
internationalen
Studierenden
der
Kunstuniversitäten (Akademie der bildenden
Künste Wien, Universität für angewandte
Kunst Wien, Kunstuniversität Linz, Universität
Mozarteum Salzburg), die sich bereits im
zweiten Studienabschnitt (Diplomstudium)
bzw. in der Endphase des Bachelor- oder
Masterstudiums befinden. Bezieherinnen und
Bezieher eines oder mehrerer Stipendien, die
zum Zeitpunkt
der Einreichung die
Gesamthöhe von insgesamt € 3.000,- pro Jahr
übersteigen, sind ausgeschlossen (ausgenommen davon sind die Studienbeihilfen der
Studienbeihilfenbehörde). Verlautbarung auf
der Webseite der „Angewandten“ und im
allgemeinen Aushang an der „Angewandten“.
Details unter:
SUSSMANN ANNI UND HEINRICH STIFTUNG
(F ÖRDERUNGSSTIPENDIEN )
benannt nach Ehepaar Anni (1909-1985) und
Heinrich (1904-1986) Sussmann, Heinrich war
Karikaturist, künstlerischer Nachlass wird vom
Jüdischen Museum Wien aufbewahrt.
Unterstützt
werden
förderungswürdige,
bedürftige Künstlerinnen und Künstler.
Einreichung an keine weiteren Bedingungen
gebunden. Entscheidung an wie viele Personen
und in welcher Höhe die Preise vergeben
werden, unterliegt ausschließlich der Jury. Auf
der Homepage der „Angewandten“ im
allgemeinen Aushang verlautbart. Formulare
liegen in der Studienabteilung auf bzw.
können auf der Webseite der „Angewandten“
http://www.dieangewandte.at/
abgerufen
werden.
http://oe1.orf.at/static/pdf/OE1_TB_2013_Teilna
hmebedingungen.pdf
UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN (UMDKW)
ARBEITSSTIPENDIUM
zur Förderung eines mit maximal zwölf
Monaten begrenzten Spezialstudiums an einer
anderen Ausbildungsstätte als jener, an der die
Erstausbildung erfolgte oder eines ebenfalls in
diesem Zeitraum abschließbaren studienbezogenen Projektes zur Vorbereitung auf eine
künstlerische Laufbahn oder freiberufliche
künstlerische
Tätigkeit.
Auskunft
und
Antragstellung:
Studienund
Prüfungsabteilung. Nähere Hinweise unter
DOKTORATSSTIPENDIUM
Für Studierende in den Doktoratsstudien für
Dissertationen über ein Thema im Bereich
Frauen- und Geschlechterforschung.
Voraussetzungen: Doktoratsstudium an der
UMDKW, ausgezeichneter Studienerfolg,
zwei Stellungnahmen (eine interne, eine
externe). Höhe der Unterstützung: monatlich
€ 700,- für die Dauer von zehn Monaten zur
Finanzierung der Fortsetzung des Studiums.
Eine Auszahlung der Stipendienraten kann erst
nach Weitermeldung des Studiums erfolgen.
http://www.mdw.ac.at/stab/.
56
Stichwort? Stipendium!
EINMALIGE GELDAUSHILFEN
Bei Bedürftigkeit in Einzelfällen; Auskunft:
Verein der Freunde der Universität für Musik
und darstellende Kunst Wien, Prof. Mag. Dr.
Karl Schütz, Institut für Komposition
Elektroakustik, 1030 Wien, Anton-vonWebern-Platz 1.
Für ausgezeichnete Studierende für Klavier,
Violine,
Viola
bzw.
Violoncello,
Altersbegrenzung
27
Jahre,
soziale
Bedürftigkeit, ausgezeichneter Erfolg, sowie
Nichtraucherin oder Nichtraucher. Auskunft:
Institut für Tasteninstrumente, +43 (1)711 55
DW 2201; http://www.mdw.ac.at/ID/205
F ORSCHUNGSSTIPENDIUM
als Beihilfe für Zwecke der Wissenschaft an
Graduierte aus Österreich, einem EU- oder
EWR-Staat, sowie der Schweiz. Damit der
weibliche Nachwuchs gefördert werden kann,
sind 40 % des zur Verfügung gestellten
Betrages an die Vergabe an Frauen
vorzusehen. Für wissenschaftliches Projekt,
das bereits an einem Institut bearbeitet oder
von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst
eingebracht
wird.
Diplom-,
Master-/
Magisterstudium muss bereits abgeschlossen
sein. Auskunft und Antragstellung: Studienund Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Antonvon-Webern-Platz 1.
C.M. ZIEHRER-STIFTUNG
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
RICHARD-WAGNER-STIPENDIEN
BAYREUTH
benannt nach Richard Wagner (1813-1883),
deutscher Komponist, Dichter, Dirigent.
Stipendienvergebende Stelle: Richard-WagnerVerband Wien. Weitere Auskünfte und
Antragstellung: www.richardwagnerverband.at
F EILING-STIFTUNG
benannt
nach
Stifterin
Margarethe
Tschurtschenthaler, geb. Feiling.
Ausschreibung von zwei Förderungspreisen zu
je € 1.500,-, für eine talentierte Sängerin oder
einen talentierten Sänger und eine talentierte
Geigerin oder einen talentierten Geiger der
Universität für Musik und darstellende Kunst
Wien, mit hervorragendem Studienerfolg im
Studium der Studienrichtung Gesang bzw. der
Studienrichtung Instrumentalstudium mit dem
zentralen künstlerischen Fach Violine.
CZIBULKA-STIFTUNG
benannt nach Alfons Czibulka (1842-1894),
österreichisch-ungarischer Militärkapellmeister
und Komponist.
Ausschreibung von zwei Förderungspreisen zu
je € 1.000,-, für junge, begabte, sozial
bedürftige Studierende der Studienrichtungen
Dirigieren
bzw.
Komposition
und
Musiktheorie,
die
sich
im
letzten
Studienabschnitt befinden.
http://www.mdw.ac.at/ID/208
JOSEF WINDISCH-STIPENDIUM
benannt nach Josef Windisch (1914-2013),
ehemaliger Wiener Gemeinderat von 19541973.
Für junge begabte und bedürftige Studierende
im Instrumentalstudium mit den Studienzweigen
Cembalo,
Klavier,
KlavierVokalbegleitung, Gitarre, Harfe, Kontrabass,
Viola, Violine, Violoncello, Flöte, Blockflöte,
Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Horn,
Trompete, Posaune, Basstuba, Schlaginstrumente. Ordentliche Studierende, soziale
Bedürftigkeit, ausgezeichneter Studienerfolg.
Bewerbungen im Büro des Vizerektorates für
Lehre und Frauenförderung, 1030 Wien,
Anton-von-Webern-Platz 1.
http://www.mdw.ac.at/ID/203
JANECZEK -STIFTUNG
„Dr. Martha Sobotka-Charlotte JaneczekStiftung“
zur
Förderung
erstklassiger
Solisteninnen oder Solisten bzw. Dirigentinnen
oder Dirigenten. Ordentliches Studium der
Studienrichtungen Dirigieren, Instrumentalstudium (Cembalo, Klavier, Kammermusik
[Klavier, Streicher], Klavier-Vokalbegleitung,
Gitarre, Harfe, Kontrabass, Viola, Violine,
Violoncello,
Orgel),
Gesang
und
Musiktheaterregie.
Stiftungen
ELENA ROMBRO STEPANOW-STIFTUNG
benannt nach Elena Rombro, Konzertpianistin.
Im Rahmen eines Klavierwettbewerbes für inund ausländische Studierende, für ordentliche
Studierende
oder nach Absolvierung der
WOLFGANG BOESCH P RIVATSTIFTUNG
benannt nach Dr. Wolfgang Bösch und seinem
Vater Harald Bösch.
57
Stichwort? Stipendium!
Diplomprüfung,
die
als
postgraduale
Studierende
weiterstudieren
wollen,
Altersbegrenzung; vergeben werden zwei
Preise, Auskunft: [email protected]
(Konzertfach),
an
Studierende
der
Studienrichtung
Komposition
und
an
postgraduierte Studierende der UMDKW.
Bevorzugt werden Studierende im letzten
Studienabschnitt. € 600,- monatlich, zwölf Mal
im Jahr, Stipendien werden in der Regel
einmalig vergeben und können nicht verlängert
werden; ausgezeichneter Studienerfolg muss
vorliegen. Bewerbungen im Büro des
Vizerektorates für Lehre und Frauenförderung,
1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1.
THYLL-DÜRR-STIFTUNG
benannt nach Dr. Robert (1897-1971) und Lina
(1915-1998) Thyll-Dürr, Schweiz, Mehrheitsaktionäre der Vereinigten Färberei, Dr. Robert
Thyll war Präsident der Handelskammer
Schweiz-Österreich-Liechtenstein.
Jahresstipendium für hochbegabte und
außergewöhnlich erfolgreiche Studierende in
den Instrumental- und Gesangsfächern
http://www.mdw.ac.at/ID/207
UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST GRAZ (KUG)
können.
ARBEITSSTIPENDIUM 2014/15
Werden
vom
Bundesministerium
für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für
Absolventinnen/Absolventen
der
KUG
vergeben, um weitestgehend unabhängig nach
Erwerbung des Diploms spezielle Studien zu
betreiben und eine Karriere vorbereiten zu
http://www.kug.ac.at/studiumweiterbildung/studium/kosten-stipendienbeihilfen.html.
Nähere Informationen: Vizerektor für Lehre
und
Nachhaltigkeit;
8010
Graz,
Leonhardstrasse 15; [email protected]
UNIVERSITÄT FÜR KÜNSTLERISCHE UND INDUSTRIELLE GESTALTUNG
LINZ (UKIGL)
Allgemeine Informationen zu den Förderungen: http://www.ufg.ac.at/Stipendien-Preise.3337.0.html
AUSLANDSSTIPENDIUM
(Förderungsverein der Kunstuniversität Linz)
zur Vorbereitung der abschließenden Diplom-,
Bachelor-, Masterarbeit bzw. Dissertation
(PhD) im Ausland.
IPS-STIPENDIUM
DES
LANDES
OBERÖSTERREICH
Zusätzliche
Förderung
des
Landes
Oberösterreich zum Auslandszuschuss
KUNSTPREIS
DER
ARBEITERKAMMER
OBERÖSTERREICH
jährliche Ausschreibung des Kunstpreises in
der Höhe von € 1.500,- für Absolventinnen
und Absolventen eines Studienjahres der
Kunstuniversität
Linz
für
künstlerisch
hervorragende Diplomarbeiten/Masterarbeiten.
Bewerbung: Frau Silvia Lettner, Rechts- und
Studienabteilung der UKIGL.
http://www.ufg.ac.at/StipendienPreise.3337.0.ht
ml
STIPENDIUM
in Höhe von € 10.000,- für Mitglieder des
forumKunstuniversität
Linz,
die
1. Absolventinnen und Absolventen der
Kunstuniversität Linz sind (ausgenommen ist
der Abschluss Bachelor). Die Zulassung ist
unabhängig von Alter und Abschlussjahr.
2. Studierende der Kunstuniversität Linz sind
und
ihr
Diplom-/Masteroder
Doktoratsstudium (PhD Studium) bis zum
Ende des jeweiligen Sommersemesters
abgeschlossen
haben.
Auskunft
und
Bewerbung: Forum-Kunstuniversität Linz;
4010 Linz, Hauptplatz 8.
FORUM
MOBILITÄTSSTIPENDIUM
für einen Studienaufenthalt im Ausland im
Rahmen eines bestehenden Austauschprogrammes (bilaterale Partnerabkommen).
http://www.ufg.ac.at/StipendienPreise.3337.0.ht
ml
58
Stichwort? Stipendium!
Diplomund
Masterarbeiten
der
Studienrichtung
Architektur.
Preisgeld
€ 1.500,-. Bewerbung: Frau Silvia Lettner,
Rechts- und Studienabteilung der UKIGL.
P REIS DES DIÖZESANKUNSTVEREINS
für Werke besonderer künstlerischer Qualität
mit religiöser, ethischer oder sozialer Relevanz
bzw. für eine besonders herausragende
AKADEMIE DER BILDENDEN KÜNSTE WIEN (ABKW)
INFORMATIONEN ZU DEN STIPENDIEN:
Ansprechpartnerin für Projektförderungen, Sozialstipendien und Notfallsstipendien. MMag. Angelika
Libiseller: [email protected]
Die Preise (mit Ausnahme des Fügerpreises) werden von einer Preisjury auf der Grundlage von
Nominierungen der Institutsleitungen vergeben. Da keine direkten Bewerbungen (Preisträger werden
vorgeschlagen) von Studierenden möglich sind, gibt es dazu keine Informationen auf der Website.
Studienabschluss vorzubereiten. Für elf
Monate (September bis Juli) wird kostenlos
eine 70 m2
Wohnung mit Atelier zur
Verfügung gestellt. Für Kleinkinder nicht
geeignet, Haustiere sind verboten und eine
Unteroder
Weitervermietung
ist
ausgeschlossen. Anwesenheit für elf Monaten
ist Bedingung, ebenso die Schenkung von zwei
Werken an die Stipendienstifter. Einreichung:
F ÜGERPREIS
benannt nach Heinrich Friedrich Füger (17511818),
Direktor
der
Kaiserlichen
Gemäldegalerie
in
Wien,
bevorzugter
Portraitmaler der österreichischen Aristokratie.
€ 700,-,
wird
einmal
jährlich
im
Mitteilungsblatt ausgeschrieben.
http://www.akbild.ac.at/Portal/akademie/uberuns/mitteilungsblatt
[email protected]
GUSTAV-P EICHL-P REIS FÜR
ARCHITEKTURZEICHNUNG 2014
benannt nach Gustav Peichl, geb. 1928,
österreichischer
Architekt,
Autor
und
Karikaturist, Pseudonym IRONIMUS.
Für herausragende Architekturzeichnungen
von Studierenden der Architektur (Bachelor-,
Master- oder Doktoratsstudium) und der
Bühnengestaltung
(Diplomstudium)
der
Akademie der bildenden Künste Wien. Zur
Wahrung der Anonymität verpackte Abgabe,
Einreichungen werden von Jury bewertet.
Preis mit € 4.000,- dotiert, Jury kann Preis
teilen. Ausgezeichnete Arbeit oder Arbeiten
verbleiben an der Akademie der bildenden
Kunst.
NOTFALLSTIPENDIEN
Einkommen der Studierenden (aus eigener
Berufstätigkeit, Unterstützung durch Eltern
etc.) wird berücksichtigt, Notfallstipendien
werden laufend bearbeitet und ausbezahlt.
Förderung nach der jeweiligen Notsituation,
keine ausdrückliche Höchstsumme.
P REISE FÜR ABSOLVENTINNEN UND
ABSOLVENTEN, DEREN ABSCHLUSSARBEIT
MIT „SEHR GUT “ BENOTET WURDE :
 zwölf Würdigungspreise (je € 1.000,-)
 ein Preis der Freunde der bildenden Kunst
(€ 1.500,-)
 ein Preis der Akademie (€ 2.000,-)
 ein
Preis
der
Akademie
für
wissenschaftliche Arbeiten (€ 1.500,-).
IRMGARD LETTNER UND ERNST
LEMBERGER WOHN- UND
ATELIERSTIPENDIUM ZUM
STUDIENABSCHLUSS
benannt nach Mag. Irmgard Lettner, geb. 1959
und Dr. Ernst Lemberger, geb. 1951, Inhaber
der Montana Holding Gesellschaft m.b.H.
(private Investment Company).
Für Studierende am Institut für Bildende Kunst
(Diplom bildende Kunst, MA Critical Studies,
PhD) bei sozialer Bedürftigkeit. Wohn- und
Arbeitsplatz in Wien wird benötigt, um einen
P ROJEKTFÖRDERUNGEN
Mittel
vom
Rektorat
bevorzugt
an
Diplomandinnen und Diplomanden des
jeweiligen Studienjahres, unabhängig von
sozialer Situation, einmal pro Semester
ausgeschrieben
und
ausbezahlt,
keine
ausdrückliche Höchstsumme.
59
Stichwort? Stipendium!
nachweisen. Abgeschlossenes Doktorat ist
keine Antragsvoraussetzung. Förderung für
Projektdauer von zwölf bis 48 Monaten.
Details:
ELISE RICHTER-P EEK STIPENDIUM
benannt nach Elise Richter (1865-1943), als
erste Frau in Österreich Doktorat (1901),
Habilitation (1907) und a.o. Universitätsprofessorin (1921), kam mit ihrer Schwester
im Konzentrationslager Theresienstadt ums
Leben.
Für
hoch
qualifizierte
künstlerischwissenschaftlich tätige Frauen, die eine
Universitätskarriere anstreben, mindestens
zweijährige
künstlerisch-wissenschaftliche
Forschungserfahrung im In- oder Ausland und
künstlerisch-wissenschaftliche
Publikation
https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/f
wf-programme/richter-programm/
SOZIALSTIPENDIEN
Einkommen der Studierenden (aus eigener
Berufstätigkeit, Unterstützung durch Eltern
etc.) wird berücksichtigt, wird einmal pro
Semester ausgeschrieben und ausbezahlt. Die
maximale Förderung liegt in Höhe des
eingezahlten Studienbeitrages.
60
Stichwort? Stipendium!
2. PRIVATUNIVERSITÄTEN
ANTON BRUCKNER PRIVATUNIVERSITÄT LINZ
Informationen für die angeführten Förderungen geben Hauptfachlehrende der künstlerischen Fächer,
Aushänge, Flyer und Aussendungen der Anton Bruckner Privat Universität. Antragsformulare sind
entweder direkt an der Anton Bruckner Privat Universität oder über die Homepage der
Wettbewerbsanbieter verfügbar. Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen für diese
Fördermaßnahme(n) sind die Veranstalterinnen und Veranstalter dieser Wettbewerbe bzw. deren
Organisatorinnen und Organisatoren. Stipendien werden über die Stipendienkommission vergeben.
CARL MICHAEL ZIEHRER STIPENDIUM
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
REBHAHN-STIPENDIUM
benannt nach Edith Rebhahn (1929-2011).
Für sozial bedürftige Studierende der
klassischen
Musik,
Einkommen
wird
herangezogen.
ISIDOR STÖGBAUER-SCHENKUNG
benannt nach Isidor Stögbauer (1883-1966),
Lehrer (Stiftsgymnasium Seitenstetten 19471956) Organist und Komponist.
Zur Förderung der Studierenden der
Studienrichtung Instrumental- und Gesangsstudium;
wird
einkommensunabhängig
vergeben.
UNISONO-STIPENDIUM
benannt nach UNIsono – Freunde der Anton
Bruckner Privatuniversität.
Wird an Hochbegabte einkommensunabhängig
vergeben.
„AKADEMIE MUSIKTHEATER HEUTE “
Stipendium
für
Studierende
der
Studienrichtungen
Regie,
Dramaturgie,
Dirigieren, Kulturmanagement, Kostüm- und
Bühnenbildner,
Einkommen
wird
herangezogen.
SCHIFF-SCHENKUNG
benannt nach Helmut Schiff (1918-1982),
österreichischer Komponist und Musikpädagoge.
Zur Förderung junger Komponisten und
Dirigenten, einkommensunabhängig.
INTERNATIONALISIERUNGSPROGRAMM
für Studierende (IPS) an Hochschulen in
Oberösterreich
mit
einem
erfolgreich
abgeschlossenen Studium, Einkommen wird
herangezogen.
LEGAT P ROF. ROBERT S TOCKINGER
benannt nach Robert Stockinger, ORF
Kulturredakteur.
Preis wird an begabte und sozial bedürftige
Studierende im Bereich klassischer Musik
vergeben, wobei die soziale Förderungswürdigkeit überprüft wird.
ERASMUS-MOBILITÄTSSTIPENDIUM
Stipendien werden in der Regel nur einmal
vergeben.
STIPENDIEN DES ROTARY CLUB WELS
für sozial bedürftige Studierende, Einkommen
wird herangezogen.
WETTBEWERBSPREISE
 Internationaler Hammerklavierwettbewerb
Schloss Kremsegg
 Oberbank-Ensemblewettbewerb
 Sparkassen-Wettbewerb alle Sparten
 Nibelungen-Förderpreis
 Operetten-Wettbewerb
das
MUSIKTHEATERSTUDIO der Anton
Bruckner Privat Universität.
STIPENDIUM DES ROTARY CLUB LINZURFAHR
für sozial bedürftige Studierende, Einkommen
wird herangezogen.
Wettbewerbspreise können mehrmals vergeben
werden und schließen keine Stipendien aus.
61
Stichwort? Stipendium!
DANUBE PRIVATE UNIVERSITY KREMS
Förderungen durch das Land Niederösterreich (siehe C. Förderung der Bundesländer in dieser
Broschüre).
KATHOLISCH-THEOLOGISCHE PRIVATUNIVERSITÄT LINZ
Förderungen. Informationen: Referat für
studien- und universitätsrechtliche Angelegenheiten der Katholisch Theologischen
Privatuniversität Linz, E-Mail: rektorat@ktu-
BISCHÖFLICHER
F ONDS
DER
KATHOLISCH-THEOLOGISCHEN
P RIVATUNIVERSITÄT LINZ
für begabte Studierende, die nicht in den
Genuss
staatlicher
Leistungsund
Förderungsstipendien gem. §§ 57ff Studienförderungsgesetz kommen können (Einhaltung
der
Anspruchsdauer).
Einkommensunabhängig, pro Jahr bis zu € 2.800,- für zwei
Stipendienbezieherinnen oder Stipendienbezieher, keine Anrechnung von anderen
linz.ac.at
F ÖRDERUNGEN
des Bischöflichen Fonds der
Theologischen Privatuniversität
Publikationen,
Exkursionen,
aufenthalte im Ausland etc..
Katholisch
Linz für
Studien-
KONSERVATORIUM WIEN PRIVATUNIVERSITÄT
F IDELIO-WETTBEWERB
zur Förderung junger Künstlerinnen und
Künstler in Zusammenarbeit mit der HugoBreitner-Gesellschaft, Enami-Stiftung, Tsuzuki-Stiftung, HFP Steuerberater, BAWAGPSK und ORF-Ö1.
In zwei Sparten aufgeteilt: Interpretation und
Kreation/Laboratorium/Werkstatt
(Eigenes
Werk muss komponiert, kreiert, choreographiert oder konzipiert sein). € 800,- bis
€ 1.500,-, zusätzlich je ein Hauptpreis in der
Höhe von € 5.400,-. Einkommensunabhängig,
andere Förderungen werden nicht angerechnet.
KORREPETITIONSSTIPENDIEN DER HUGOB REITNER-GESELLSCHAFT
zwei Korrepetitionsstipendien pro Semester,
für
ein
Studienjahr
je
€ 1.000,-.
Einkommensunabhängig, andere Förderungen
werden nicht angerechnet:
www.konservatorium-wien.ac.at. Information:
zuständige administrative Bereiche bzw.
Studiengänge.
ÜBERLASSUNGSVEREINBARUNG MIT EINER
WIENER MÄZENATIN
zwei Studierende erhalten sehr wertvolle
historische Violinen als Dauerleihgaben.
www.konservatoriumwien.ac.at/studium/fidelio-wettbewerb;
Information:
zuständige
Bereiche bzw. Studiengänge.
www.konservatorium-wien.ac.at
administrative
MODUL UNIVERSITY VIENNA PRIVATUNIVERSITÄT
Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit.
Hauptwohnsitz Wien, es darf noch kein
Studium abgeschlossen oder eine andere
gleichwertige Ausbildung absolviert sein, guter
Notendurchschnitt bzw. Studiennachweis.
Beginn des Studiums vor Vollendung des
30. Lebensjahres.
DR. MICHAEL HÄUPL F ÖRDERUNGSFONDS
MHFF Leistungskredit, benannt nach Dr.
Michael Häupl, geb. 1949, seit 1994
Bürgermeister und Landeshauptmann von
Wien.
Derzeit werden 5-10 Leistungskredite für das
Bachelor- und Masterprogramm an der
MODUL University Vienna vergeben,
62
Stichwort? Stipendium!
Erfolgsabhängige Rückzahlung. Bei einem
Notendurchschnitt von 1,0-1,6 erhält man
100% des Stipendiums und muss keine
Rückzahlung leisten. Die Rückzahlung ist
gestaffelt, wobei bei einem Notendurchschnitt
von über 3,5 das ausbezahlte Stipendium zur
Gänze
zurückbezahlt
werden
muss.
http://www.mhff.at/mhff_leistungskredit.php
PARACELSUS MEDIZINISCHE PRIVATUNIVERSITÄT SALZBURG
Jährlich werden Förderungen für die Bezahlung der Studiengebühr nach sozialen Kriterien vergeben.
Ausschlaggebend sind neben den Einkünften der Eltern (Nachweis der beiden letzten Jahre) auch die
Anzahl der noch unversorgten Geschwister. Jährliche Neuberechnung (Einreichfrist ist jeweils der
10. September). Nähere Informationen im Rektorat: Adresse: 5020 Salzburg, Strubergasse 21.
PRIVATE
UNIVERSITÄT
FÜR
GESUNDSHEITSWISSENSCHAFTEN,
MEDIZINISCHE INFORMATIK UND TECHNIK (UMIT) HALL IN TIROL
Derzeit gibt es zusätzlich zu den Leistungs- und Förderungsstipendien (siehe Einträgespezieller
Teil in dieser Broschüre) keine weiteren Förderungen.
PRIVATUNIVERSITÄT
DER
UNIVERSITÄT) ST. PÖLTEN
KREATIVWIRTSCHAFT
(NEW
DESIGN
reichische Staatsbürgerschaft, Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück.
Keine Gewährung bei gleichzeitigem anderem
Stipendium. Förderungsvergebende Stelle:
Verein
START-Stipendien
Österreich.
Stipendien
PRO SCIENTIA - ÖSTERREICHISCHES
STUDIENFÖRDERUNGSWERK
österreichische Studierende und Graduierte
aller Studienrichtungen, die eine wissenschaftliche oder künstlerische Laufbahn
anstreben oder diese bereits begonnen haben,
nicht älter als 30 Jahre und mindestens im
fünften Semester sind und überdurchschnittliche Leistungen vorweisen können.
Höhe des Stipendiums mindestens € 400,- pro
Jahr.
Informationen: www.proscientia.at
www.start-stipendium.at
SIEGFRIED-LUDWIG-F ONDS
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
NÖ TOP-STIPENDIUM
vorrangig für Studierende, Förderbeträge sind
nur einmalig und pauschal. Voraussetzungen:
durchgehender Wohnsitz oder Nebenwohnsitz
in Niederösterreich.
Studium in Niederösterreich oder in Österreich, wenn die
Studienrichtung
im
ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen und
gesundheitswissenschaftlichen Bereich liegt.
Informationen: www.topstipendien.at.
START STIPENDIEN DES
BUNDESMINISTERIUMS FÜR BILDUNG UND
F RAUEN
90 Stipendien für den künstlerischen
Nachwuchs aus: Bildende Kunst, Architektur
und Design, künstlerische Fotografie, Videound Medienkunst, Mode, Musik und
darstellende Kunst, Filmkunst und Literatur.
Stipendien sind für sechs Monate mit je
€ 6.600,- dotiert. Voraussetzungen sind öster-
LEOPOLD-F IGL-STIFTUNG
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
63
Stichwort? Stipendium!
PRIVATUNIVERSITÄT SCHLOSS SEEBURG, SEEKIRCHEN AM WALLERSEE
andere Förderungen nicht aus, bevorzugt
werden Personen gefördert, die über den
zweiten
Bildungsweg
kommen.
Info:
Studierendenkanzlei der Privatuniversität
Schloss
Seeburg.
info@uni‐seeburg.at.
Verfassen eines Motivationsschreibens, kein
Formular, Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen:
Studierendenkanzlei
der
Privatuniversität
Schloss
Seeburg
-
ANNA UND HEINRICH WERNER
STIPENDIUM
gestiftet von Prof. DDr. Christian Werner,
Gründer der Privatuniversität Schloss Seeburg.
Für Bachelorstudierende, während des
gesamten Studienverlaufs. Für Berufstätige mit
abgeschlossener Ausbildung zur weiteren
Qualifizierung. Einkommensunabhängig, einmalig, Erlass eines Drittels der Studiengebühren von € 4.680,‐, für die gesamte
Ausbildungsdauer von drei Jahren. Schließt
info@uni‐seeburg.at
SIGMUND FREUD PRIVATUNIVERSITÄT WIEN
MARIANNE RINGLER
F ORSCHUNGSFÖRDERUNGSPREIS FÜR
F ORSCHUNG IN DER P SYCHOTHERAPIE
benannt nach Univ.-Prof. Dr. Marianne Ringler
(1946-2003), Universitätsprofessorin an der
Medizinischen Fakultät der Universität Wien
für Tiefenpsychologie und Psychotherapie
(1973-2003).
Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und
Projekte auf dem Gebiet der Psychoanalyse
und Psychosomatik. Ausschreibungsunterlagen
und Informationen: Mag. Marie Ringler;
Für sozial bedürftige Studienanfänger und
Hauptwohnsitz in Wien, die an der Sigmund
Freud Privatuniversität studieren möchten. Das
Stipendium kann bis zu 100 Prozent der
Studiengebühren abdecken. Erfolgsabhängige
Rückzahlung: Bei einem Notendurchschnitt
von 1,0 -1,6 erhält man 100% des Stipendiums
und muss keine Rückzahlung leisten. Die
Rückzahlung ist gestaffelt, wobei bei einem
Notendurchschnitt von
über 3,5 das
ausbezahlte
Stipendium
zur
Gänze
zurückbezahlt werden muss. Informationen:
[email protected]
www.mhff.at
STIPENDIEN DES DR. MICHAEL HÄUPL F ÖRDERUNGSFONDS (MHFF)
benannt nach Dr. Michael Häupl, geb.1949,
seit 1994 Bürgermeister und Landeshauptmann
von Wien.
F ÖRDERUNG VON SEMESTERTICKETS FÜR
STUDIERENDE AUS NIEDERÖSTERREICH
siehe Eintrag C. besondere Förderungen der
Bundesländer – Semesterticket. Informationen:
http://www.noe.gv.at/
WEBSTER UNIVERSITY VIENNA PRIVATUNIVERSITÄT
Information
für
alle
Förderungen
an
der
Webster
University Vienna
Privatuniversität:
www.webster.ac.at/admissions/scholarships
50% der Gesamt-Studiengebühr für einzelne
Studierende.
TEILSTIPENDIEN „WEBSTER UNIVERSITY
VIENNA S CHOLARSHIP “
Kann ab Studienbeginn gewährt werden.
Familiengesamteinkommen wird für Berechnung herangezogen. Pro Semester/ Term (acht
Wochen-Zyklus); kann mehrmals jährlich
angesucht
werden,
wobei
Stipendium
ausschließlich gegen jeweilige zu entrichtende
Kursgebühr gutgeschrieben wird. Die maximale Förderung beträgt durchschnittlich bis zu
„WORK STUDY“ SCHOLARSHIPS
Studierende können nach dem ersten Semester
als wissenschaftliche Hilfskräfte eingesetzt
werden, erhalten dafür Bezahlung. Erhalt ist
zusätzlich zu Teilstipendium möglich.
Ansuchen: Admissions Department für
Webster University Scholarship; Admissions
Department und General Education Center für
64
Stichwort? Stipendium!
Webster Scholars Grant; Student Affairs für
work study.
KARL
LANDSTEINER
PRIVATUNIVERSITÄT
WISSENSCHAFTEN, KREMS
STIPENDIEN DES LANDES
NIEDERÖSTERREICH
Informationen
zu
den
FÜR
GESUNDHEITS-
eines Studiums abgegolten, aber nicht
ausbezahlt. Informationen [email protected]
Stipendien:
SOZIALSTIPENDIUM FÜR ALLE
STUDIENRICHTUNGEN
Bis zu 50 % der geleisteten Studiengebühr
können bei sozialer Bedürftigkeit (Bescheid
der
Studienbeihilfebehörde-Anspruchshöhe
irrelevant) und durchgehendem Hauptwohnsitz
in Niederösterreich (seit Stichtag = Datum der
erstmaligen Antragsstellung des Sozialstipendiums) gewährt werden.
[email protected]
Es können Stipendien für Studierende mit
Wohnsitz in Niederösterreich und gegebener
sozialer
Förderwürdigkeit
sowie
an
Studierende mit besonderer Studienleistung
vergeben werden. Die Höhe der Stipendien
beträgt maximal 50 % der Studiengebühren.
STARTER-STIPENDIUM
Ziel ist es, Interessentinnen und Interessenten
unabhängig von der finanziellen Situation das
Studium zu ermöglichen. Nur für den ersten
Jahrgang
des
Bachelorstudiums
Psychotherapie- und Beratungswissenschaften
oder
des
Masterstudium
Neurorehabilitationswissenschaften. Stipendium von
insgesamt € 9.000,- pro Studienplatz (€ 3.000,pro Studienjahr). Stipendium wird im Rahmen
LEISTUNGSSTIPENDIUM FÜR ALLE
STUDIENRICHTUNGEN
bis zu 50 % der geleisteten Studiengebühr
können
bei
entsprechend
besonderer
Studienleistung
aus
dem
Antrag
vorausgehenden Studienjahr vergeben werden.
65
Stichwort? Stipendium!
3. FACHHOCHSCHULEN
Reihenfolge gemäß der Homepage der Fachhochschul-Konferenz (www.fhk.ac.at)
CAMPUS 02 GRAZ, FACHHOCHSCHULE DER WIRTSCHAFT
AUSLANDSSTIPENDIUM
Für die Teilnahme an Sprachreisen und/oder
einer Summer School und/oder Studienreise(n)
und/oder
studienbezogener
Auslandsaufenthalte (Auslandspraktikum bzw. -studienaufenthalt), in allen Studienabschnitten,
einkommensunabhängig, maximal zweimal im
gesamten Bachelor- und Masterstudium, max.
€ 300,-,
keine
Anrechnung
anderer
Förderungen.
Info:
ERLASSEN DER STUDIENGEBÜHR IN
HÄRTEFÄLLEN
In allen Studienabschnitten kann der
Studienbeitrag (einmalig pro Semester
€ 363,36),
rückerstattet
werden.
Bei
berufsbegleitend Studierenden wird das
Einkommen des/der Studierenden bzw. der
Ehepartnerin oder des Ehepartners, bei
Vollzeit-Studierenden auch das Einkommen
der Eltern herangezogen. Andere Förderungen
werden nicht angerechnet. Info: Richtlinie zur
Einhebung der Studienbeiträge;
[email protected].
Bewerbung bei der
Geschäftsführung
CAMPUS
02
Graz,
Fachhochschule der Wirtschaft; 8010 Graz,
Körblergasse 126.
https://www.campus02.at/DE/Informationen/Int
ernationales/In%20%C3%96sterreich%20studi
eren/Praktische%20Informationen/Finanzielle+
Unterst%C3%BCtzungStipendien.aspx
FACHHOCHSCHULE BURGENLAND
Es gibt eine Reihe von privaten Stiftungen z.B. Dr. Franz Josef Mayer-Gunthof-Stiftung (Stipendium
der Industriellenvereinigung) info: www.iv-net.at/bm94; ermöglichen die Vergabe von Stipendien
(einmalig, ein- oder mehrjährig ).
FACHHOCHSCHULE KÄRNTEN
DETAIL STIPENDIUM
Auch 2014/2015 fördern DETAIL und die
gemeinnützige Sto-Stiftung (Name nach der
Familie Stotmeister, Baufirma) wieder
besonders engagierte und talentierte angehende
Architektinnen und Architekten.
Studierende der Fachrichtung Architektur, die
sich im Masterstudium befinden, können als
Unterstützung monatlich € 500,- für ein Jahr
erhalten.
Nähere
Informationen
unter:
F ÖRDERSTIPENDIEN VOM VEREIN ZUR
F ÖRDERUNG DER F ACHHOCHSCHULE
KÄRNTEN GEMEINNÜTZIGEN
P RIVATSTIFTUNG.
Ausschreibung erfolgt via Email an alle
Studierenden der Fachhochschule Kärnten.
http://www.detail.de/transfer/stipendium
[email protected]
MARSHALL-P LAN SCHOLARSHIP (MPS)
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D.
sonstige
Förderungen;
E-Mail:
66
Stichwort? Stipendium!
FACHHOCHSCHULE SALZBURG und FACHHOCHSCHULE KUCHL
Bundesländer und Stiftungen schreiben Leistungs- und Förderstipendien aus (z.B. Karl Seitz-Stiftung,
Leonardo-Stipendien, Julius Raab-Stiftung, etc.) siehe Eintrag in dieser Broschüre – unter
D. sonstige Förderungen – Stiftungen.
Die Wirtschaftskammer Salzburg vergibt Stipendien an besonders begabte und erfolgreiche
Studierende der Fachhochschule Salzburg und Fachhochschule Kuchl: https://www.wko.at/
FACHHOCHSCHULEN
DER
WIENER
FACHHOCHSCHULERHALTER
(Ferdinand Porsche Fernfachhochschul-Studiengänge; Fachhochschule Campus
Wien; Fachhochschule des BFI Wien)
Zusätzlich zur Bundesförderung erhalten die Wiener FH- Fachhochschul-Erhalterinnen und -Erhalter
Förderungen. Info: Dezernat Forschung, Technologie und Innovation der Magistratsabteilung
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23) http://www.wien.gv.at/kontakte/ma23
FHG -
ZENTRUM
FÜR
GESUNDHEITSBERUFE
TIROL
GMBH
Neben dem Leistungsstipendium (siehe spezieller Teil in dieser Broschüre) werden derzeit keine
weiteren Fördermaßnahmen angeboten.
FACHHOCHSCHULE GESUNDHEITSBERUFE OBERÖSTERREICH, LINZ
IPS –
INTERNATIONALISIERUNGSPROGRAMM
FÜR STUDIERENDE DES L ANDES
OBERÖSTERREICH
Institutionen im EU/EWR Raum zu
absolvieren.
Es sind mehrere Praktikums- sowie
Studienaufenthalte möglich. Pro Studiumslevel
(z.B. Bachelor) stehen zwölf Monate für
ERASMUS-Aktivitäten zur Verfügung.
www.land-oberoesterreich.gv.at
Förderung für Studienaufenthalte, Praktika im
nichtdeutschsprachigen Ausland im Ausmaß
von maximal zehn Monaten für Studierende
und Absolventinnen und Absolventen, mit
Hauptwohnsitz in Oberösterreich (seit
mindestens einem Jahr). Förderung: nicht
rückzahlbarer Barzuschuss bis zu € 100,- pro
Monat. Reisekostenzuschuss: Europa maximal
€ 240,-, außerhalb Europas maximal € 480,-.
Förderungsobergrenze pro Vorhaben: € 1.480,(inkl.
Reisekostenzuschuss).
Nähere
Informationen zur Förderung sowie zur
Antragsstellung: [email protected]
ERASMUS-STUDIUM
Studierende können bis zu zwei Semester ihres
Studiums an einer Partnerhochschule im
europäischen Ausland verbringen. Mehrere
Studien- sowie Praktikumsaufenthalte sind
möglich. Pro Studiumslevel (z.B. Bachelor)
stehen zwölf Monate für ERASMUSAktivitäten zur Verfügung.
F REEMOVER
Studierende der Fachhochschule Gesundheitsberufe
Oberösterreich
haben
die
Möglichkeit, sich im Büro für Internationale
Beziehungen und bei der Studiengangsleitung
zu melden, wenn sie einen Auslandsaufenthalt
außerhalb der Rahmenbedingungen des
ERASMUS-Programms
durchführen
möchten.
JULIUS-RAAB -STIFTUNG
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
ERASMUS-P RAKTIKUM
"ERASMUS+" bietet Studierenden und
Absolventinnen und Absolventen die Chance,
studienbezogene Praktika in Unternehmen und
67
Stichwort? Stipendium!
SONDERZUSCHUSS FÜR S TUDIERENDE MIT
BESONDEREN B EDÜRFNISSEN
Es werden Zuschüsse zu anfallenden
Mehrkosten im Rahmen der Mobilität
vergeben.
Nähere
Infos
zu
den
Antragsunterlagen und der Beantragung des
Zuschusses sind im Auslandsbüro erhältlich.
E-Mail: [email protected]
SONDERZUSCHUSS FÜR S TUDIERENDE MIT
KINDERN
Studierende mit Kind(ern) können einen
Sonderzuschuss für ihren ERASMUSAufenthalt beantragen, wenn diese für die
Dauer des Auslandsaufenthaltes mitgenommen
werden müssen. Nähere Infos zu den
Antragsunterlagen und der Beantragung des
Zuschusses sind im Auslandsbüro erhältlich.
E-Mail: [email protected]
FACHHOCHSCHULE JOANNEUM GRAZ UND KAPFENBERG
STIPENDIUM „EXZELLENZ IN DER
ELEKTRONIK “
Studiengang Elektronik und Technologiemanagement in Kapfenberg; vergeben durch
AT&S. AT&S ist Technologieführer für
Leiterplatten, Träger für elektronische
Bauteile.
Förderung von bedürftigen Studierenden durch
den Förderverein der FH Kapfenberg während
des
Bachelorstudiums.
Förderung
ist
einkommensunabhängig, wird einmalig pro
Studienjahr bei entsprechendem Notendurchschnitt (höchstens 1,6) vergeben.
Förderung beträgt maximal € 1.000,-, wobei
andere Förderungen nicht angerechnet werden.
Ausschreibung erfolgt jährlich an alle
Studierenden. Ansprechpartner: Prof-(FH),
D.I. Michael Salloker (Stellvertreter des
Studiengangsleiters):
michael.salloker@fh-
joanneum.at
GRAWE (GRAZER WECHSELSEITIGE
VERSICHERUNG AG) HIGH P OTENTIAL
AWARD
Studiengang Management internationaler
Geschäftsprozesse in Graz; für die beste
Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterstudium).
Einkommensunabhängige, grundsätzlich nur
einmalige
Förderung,
wobei
andere
Förderungen nicht angerechnet werden. Die
Höhe beträgt € 500,- pro Preisträgerin bzw.
Preisträger (ein/eine Studierende(r)
pro
Jahrgangs-Kohorte).
Informationen:
Studiengang Management
internationaler Geschäftsprozesse: [email protected]
FACHHOCHSCHULE KUFSTEIN TIROL
Österreichische
STIPENDIEN STANDORT TIROL
Büro für europäische Programme vergibt
Stipendien für Auslandspraktika in Europa
(ERASMUS und Leonardo da Vinci).
Akademie
der
Wissen-
schaften).
JULIUS- RAAB -STIFTUNG
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
www.tirol.gv.at/wirtschaft/wirtschaftsfoerderun
g; Einreichung: [email protected] oder
Standortagentur Tirol, 6020
ARBEITERKAMMER UND
LANDESREGIERUNG
Förderung
für
Vollzeitstudierende, wenn
förderung gewährt wird.
Innsbruck, Ing.-Etzelstrasse 17.
SOKRATES ERASMUS
National Agentur Österreich ermöglicht
Förderung von Studienaufenthalten in Europa.
sozialbedürftige
keine Bundes-
KARL SEITZ-STIFTUNG
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
F ÖRDERKOMPASS
Ist Service des BM für Verkehr, Innovation
und Technologie (bmvit). Alles zu Forschungsund Technologieförderungen (siehe Eintrag:
68
Stichwort? Stipendium!
EDUARD WALLNÖFER-P REIS FÜR
F ORSCHUNGS- UND STUDIENPROJEKTE
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
Absolventinnen
und
Absolventen.
F ULBRIGHT - AUSTRIAN - AMERICAN
EDUCATIONAL COMMISSION
Allgemeine Studienberatung für die USA;
Fulbright
Stipendien
für
Studierende,
F ULBRIGHT - CHILE
Stipendien für den Studienaufenthalt in Chile:
www.fulbright.at;
Büro
für
Bildung
und
kulturelle
Angelegenheiten: [email protected]
www.fulbright.cl/
FACHHOCHSCHULE OBERÖSTERREICH (Standorte in Hagenberg, Linz, Steyr und Wels)
Workshop beträgt maximal € 150,-, die für
Auslandssemester maximal € 300,-.
Für ein Studiensemester bzw. Praktikum im
Ausland
gibt
es
eine
Reihe
von
Fördermöglichkeiten.
Die wichtigsten:
 ERASMUS+ Stipendium für in Europa
absolvierte Studien- bzw. Praktikumsaufenthalte
 ERASMUS+ SMS (für Studienaufenthalte
an Europäischen Partnerhochschulen)
 ERASMUS+ SMP (für Praktika im
Europäischen Ausland)
 IPS - Internationalisierungsprogramm für
Studierende des Landes OÖ (früher
bekannt als KIP)
[email protected]
STIPENDIEN POLITISCHER STIFTUNGEN
z.B. Julius-Raab-Stiftung - die Stiftung bietet
für Auslandsaufenthalte (Studium und
Praktikum) ein Stipendium an. Nähere Infos
www.stipendiumfonds-juliusraabstiftung.at/
bzw. siehe Eintrag in dieser Broschüre
D. sonstige Förderungen.
MARSHALL P LAN SCHOLARSHIP
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
Für Forschungsaufenthalte in USA, nur für
Studierende der technische Studienrichtungen
möglich.
Informationen: International Offices Linz,
Hagenberg und Wels.
Sonstige Förderungen
INTERNATIONAL ACTIVITIES GRANT
HAGENBERG
(nur für Studierende in Hagenberg)
Es muss mindestens das dritte Semester positiv
absolviert sein, es darf gleichzeitig keine
Förderung über ERASMUS gewährt werden.
Eine Befürwortung durch fachliche Betreuer
an der Fachhochschule muss vorgelegt werden.
Die Förderung für Summerschool oder
www.fh-ooe.at/international-office/internationaloffice-linz
www.fh-ooe.at/campuswels/campus/personen/international-office
FACHHOCHSCHULE ST. PÖLTEN
AK (ARBEITERKAMMER ) F ÖRDERUNGEN
FÜR STUDIERENDE
Unterstützung aus dem Josef-Hesoun-Fonds
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für
Niederösterreich. Nähere Informationen:
JULIUS-RAAB -STIFTUNG
INLANDSSTIPENDIUM
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
http://noe.arbeiterkammer.at/online/studienbeih
ilfe-26842.html
NIEDERÖSTERREICH TOP-STIPENDIUM
Eine Pauschalförderung für Studierende mit
Hauptoder
Nebenwohnsitz
in
Niederösterreich seit 1.7.2006. Mehr Infos
unter Punkt C. dieser Broschüre (Förderung
der Bundesländer/Niederösterreich).
JULIUS-RAAB -STIFTUNG
AUSLANDSFÖRDERUNG
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
69
Stichwort? Stipendium!
Studienerfolg nachweisen können und den
Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.
NIEDERÖSTERREICH SEMESTERTICKET
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
C. besondere Förderungen – Semesterticket.
[email protected]
https://www.noel.gv.at/Bildung/StipendienBeihilfen/Stipendienstiftungen/Allgemeine_Stipe
ndienstiftung_Niederoesterreich.html
STIPENDIENAUSSCHREIBUNG DER
ALLGEMEINEN STIPENDIENSTIFTUNG
NIEDERÖSTERREICH
Stipendien und Beihilfen in Niederösterreich,
für österreichische Studierende, die sozial
förderungswürdig sind, einen günstigen
VEREIN ZUR F ÖRDERUNG DER
F ACHHOCHSCHULE ST. P ÖLTEN
Vergibt Stipendien für Auslandsstudien und
Auslandspraktika. [email protected]
FACHHOCHSCHULE TECHNIKUM WIEN
KAPSCH AWARD
Wird jährlich für die besten sechs
Abschlussarbeiten in Master-Studiengängen an
der FH Technikum Wien vergeben. Infos:
LEISTUNGSSTIPENDIUM
"1000
EURO
STATT B LUMEN"
Nachwuchsförderung
für
engagierte
Technikerinnen.
FEEI (= Fachverband der Elektro- und
Elektronikindustrie) und die Fachhochschule
Technikum Wien vergeben Stipendium für
herausragende Leistungen von Frauen in der
Technik. Notendurchschnitt muss unter 1,5
liegen.
http://www.kapsch.net/KapschGroup/aboutus/sp
onsoring
http://www.uni.at/uni-fh/nachwuchsfoerderung1000-euro-statt-blumen/
FACHHOCHSCHULE VORARLBERG GmbH, DORNBIRN
Informationen zu Preisen/Auszeichnungen http://www.fhv.at/vorhang/auszeichnungen
Unterstützung ist mehrmals im Studienverlauf
möglich. Unterstützung für Kinder bis zu drei
Jahren (Stichtag: 31.08).
Info: [email protected]
JUMP
http://www.fhv.at/studium/international/vereinjump.
Internationale
Kommunikations-
plattform für Studierende. Absolventinnen und
Absolventen erhalten während Auslandssemester Unterstützung, wenn keine andere
Unterstützung gewährt wird, je nach
verfügbaren
finanziellen
Mitteln.
UNTERSTÜTZUNG DES LANDES
VORARLBERG BEIM AUSLANDSSTUDIUM
Für Studierende, die zumindest im dritten
Semester
sind
oder
graduierte
Akademikerinnen und Akademikern und zum
Zeitpunkt der Bewerbung zumindest drei
zusammenhängende Jahre den Hauptwohnsitz
in Vorarlberg haben. Unterstützung für
Studien- oder Forschungsaufenthalt an
Universität, (Fach-)Hochschule oder einem
öffentlich anerkannten Forschungszentrum.
Einnahmen
und
Ausgaben
sowie
Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland
(nach länderspezifischen Sätzen) werden
berücksichtigt. Bis € 300,- monatlich für
mindestens einen Monat und für höchstens vier
http://www.fhv.at/studium/international/vereinjump. Dr. Wolfgang Kremser Vereinsobmann
+43 (0)5572 792 5401.
SOROPTIMIST CLUB – UNTERSTÜTZUNG
Kooperation: Verein Soroptimist Club
Dornbirn, Verein Vorarlberger Tagesmütter
und der Fachhochschule Vorarlberg.
Studierende können während BachelorStudium, abhängig von der Studienbeihilfe,
Unterstützung erhalten, wenn sie für die Pflege
und Erziehung mindestens eines Kindes
gesetzlich verpflichtet sind und den Wohnsitz
in Vorarlberg haben. Die Vergabe der
70
Stichwort? Stipendium!
Monate.
für drei Preise (CHF 7.500,-/ CHF 4.500,-/
CHF 3.000,-).
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bildung_sc
hule/bildung/wissenschaft/weitereinformationen/
studienfoerderungen/vorarlbergstipendium.htm.
www.bodensee-innovationspreis.info;
[email protected]
Land
Vorarlberg
(Bildung/Wissenschaft)
Auszahlung der Förderung: nach Abschluss
des Auslandsaufenthalts und Vorlage der
Abrechnungsunterlagen.
HILTI-P REIS
benannt nach Martin (1915-1997) und Eugen
(1911-1964) Hilti.
Förderpreis der Firma Hilti, die mit Motto:
“Mehr Leistung, mehr Zuverlässigkeit“
Studierende zu außergewöhnlichen Leistungen
motivieren
möchte.“
Abschluss
der
Bachelorarbeit muss vorliegen; andere
Förderungen werden nicht angerechnet.
Preise
BLUM -P REIS
benannt nach Julius Blum GmbH, Sitz in
Höchst (Vorarlberg), Unternehmen für
Herstellung von Scharnier-, Klappen- und
Auszugssystemen.
Im Rahmen der Sponsionsfeier werden € 500,an Studierende, die durch kontinuierlich sehr
gute Leistungen während des Studiums, aber
auch durch ihr soziales Engagement
überzeugen,
vergeben.
Abschluss
der
Bachelorarbeit muss vorliegen. Vergabe
einmalig, andere Förderungen werden nicht
angerechnet.
http://www.fhv.at/vorhang/auszeichnungen
MECHATRONIKPREIS
Ausgezeichnet
werden
die
beste
Bachelorarbeit, beste Diplom-/Masterarbeit,
beste Absolventinnen- bzw. Absolventenkarriere. http://www.mechatronikpreis.at/
NEWWAY AWARD
Die Industriellenvereinigung Vorarlberg (IV)
und Hefel Wohnbau zeichnen jährlich
innovative Masterarbeiten aus, die durch neue
Denkansätze und neue Wege in der
Problemlösung hervorstechen. 1. Platz in der
Kategorie
Betriebswirtschaft
€ 1.000,-,
2. Platz: € 500,- Abschluss der Masterarbeit
muss vorliegen. Vergabe ist einkommensunabhängig und einmalig. Andere Förderungen
werden nicht angerechnet. http://www.iv-
http://www.fhv.at/vorhang/auszeichnungen
BODENSEE INNOVATIONSPREIS
für Studierende von Fachhochschulen der
Euregion Bodensee. Aus Österreich für
Studierende der Fachhochschule Vorarlberg,
Dornbirn;
für Studierende aller Stufen,
einmalige Vergabe, Preissumme CHF 15.000.-
vorarlberg.at/b824
FACHHOCHSCHULE WIEN (Studiengänge der Wirtschaftskammer Wien)
Zusätzlich zur Bundesförderung erhalten die Wiener FH- Fachhochschul-Erhalterinnen und -Erhalter
Förderungen. Info: Dezernat Forschung, Technologie und Innovation der Magistratsabteilung
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23). http://www.wien.gv.at/kontakte/ma23
Außer den Förder- und Leistungsstipendien (siehe Eintrag – spezieller Teil- in dieser Broschüre)
werden derzeit an fast allen Fachhochschulen in Wien keine anderen Preise für ordentliche inländische
oder gleichgestellte ausländische Studierende vergeben.
FACHHOCHSCHULE WIENER NEUSTADT
keine Anrechnung anderer Förderungen
erfolgt. Infos: FH Förderverein,
MASTERARBEITSWETTBEWERB DES
F ACHHOCHSCHUL- F ÖRDERVEREINS
Nach Abschluss des Studiums können
Studierende, einkommensunabhängig und
einmalig, maximal € 500,- erhalten, wobei
http://www.fhwn.ac.at/Fachhochschule/Organisa
tion/FH-Foerderverein
EXELLENCE IN REAL ESTATE DES
VEREINS IMM QU
71
Stichwort? Stipendium!
Nach Abschluss des Studiums wird Förderung
einkommensunabhängig in Höhe von maximal
€ 1.000,- für besondere Leistung vergeben. Es
erfolgt
keine
Anrechnung
anderer
Förderungen. Infos: Fachbereich Immobilienmanagement,
RÜCKERSTATTUNG DER
STUDIENBEITRÄGE
Kann wegen sozialer Gründe, ab dem ersten
Semester, abhängig vom Einkommen,
mehrmals im Studienverlauf gewährt werden.
Es erfolgt keine Anrechnung anderer
Förderungen. Infos: Studienadministration,
http://www.fhwn.ac.at/Studium/Wirtschaft/Bach
elor/Wirtschaftsberatung/Spezialisierungen/Im
mobilienmanagement bzw. [email protected]
http://www.fhwn.ac.at/Fachhochschule/Who-isWho/Studienadministration
IMC FACHHOCHSCHULE KREMS
Auftragsdiplomarbeiten, Mitwirkung an und
Vergabe von angewandten Forschungsprojekten, Gewährung von Stipendien für
besonders förderungswürdige Studierende.
Kontakt: IMC Fachhochschule Krems,
Piaristengasse 1, 3500 Krems.
IMC WIRTSCHAFTSBOARD
Der enge Kontakt zu den Wirtschaftspartnern
sichert die Qualität der Ausbildungsprogramme. Die finanzielle Unterstützung
ermöglicht den Studierenden bereits während
des Studiums wertvolle Zusatzqualifikationen
z.B.
Berufspraktika,
Vergabe
von
www.careerlinks.at
LAUDER BUSINESS SCHOOL
Zusätzlich zur Bundesförderung erhalten die Wiener FH- Fachhochschul-Erhalterinnen und -Erhalter
Förderungen. Info: Dezernat Forschung, Technologie und Innovation der Magistratsabteilung
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23). http://www.wien.gv.at/kontakte/ma23
Förder- und Leistungsstipendien (siehe Eintrag - spezieller Teil - in dieser Broschüre).
MCI MANAGEMENT CENTER INNSBRUCK
Pension beziehen. Die Beihilfe
einkommensgestaffelt zwischen € 300,€ 690,pro
Ausbildungsjahr.
Auslandsstudium
zwischen € 340,€ 850,-. Detaillierte Informationen:
BEIHILFEN DER ARBEITER KAMMER
TIROL
für Studierende, von denen zumindest ein
Elternteil zum Zeitpunkt der Antragstellung
die Arbeiter Kammer-Umlage in Tirol bezahlt
oder in den letzten vier Jahren zwei Jahre
bezahlt hat. Auch für Studierende von
ehemaligen AK-Mitgliedern, welche nun eine
liegt
und
Bei
und
http://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/
BildungundFoerderungen/AKBeihilfefuerStude
nten.html
72
Stichwort? Stipendium!
C. Besondere Förderungen der Bundesländer (Landesregierungen)
(in alphabetischer Reihenfolge)
1.
Allgemeine Förderungen
BURGENLAND
Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes
gestellt werden.
Info: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Kennwort Auslandsstipendium,
Abteilung 7, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
E-Mail: [email protected]
AUSLANDSSTIPENDIEN
Gefördert werden Auslandsaufenthalte von
Studierenden
unter
26
Jahren.
Mit
Hauptwohnsitz im Burgenland, günstigem
Studienerfolg und sozialer Förderungswürdigkeit. Der Antrag muss mindestens drei
KÄRNTEN
einmalig pro Studienjahr (Auszahlung jeweils
€ 2.500.- pro Semester) vergeben.
Bewerbungsfrist: 31. März 2015
Für
Bewerbungen
zugelassen
sind
ausschließlich aktive Studierende, die nach
Zuteilung des Stipendiums noch mindestens
zwei Semester zu absolvieren haben.
Bewerbung/Kontakt/Informationen:
Amt der Kärntner Landesregierung Büro
Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, Kennwort:
„Gusenbauer-Stipendium“.
GUSENBAUER-STIPENDIUM
benannt nach Dr. Alfred Gusenbauer, geb.
1960, von 2007-2008 Bundeskanzler, von
2000-2008 Bundesparteivorsitzender der SPÖ.
Für Studierende aus Kärnten, die im Bereich
der
Sozialund/oder
Wirtschaftswissenschaften studieren (Bachelor- oder
Masterstudium) und das Studienjahr WS
2015/SS 2016 im Ausland absolvieren wollen.
Positiver Studienerfolg ist nachzuweisen
(letztes Semester), soziale Kriterien werden
berücksichtigt, keine Altersbeschränkung.
Stipendium in Höhe von € 5.000,- wird
[email protected],
www.ktn.gv.at/stipendium
NIEDERÖSTERREICH
Stiftung wurde von ihm 1670 ins Leben
gerufen.
Für Studierende aus Niederösterreich werden
Stipendien für erbrachte Leistungen aus dem
vergangenen Studienjahr vergeben. Weiter
vergibt die Stiftung 20 Leistungsstipendien
für
besondere
Studienleistungen
im
vergangenen Studienjahr für Studierende aus
Niederösterreich.
Info: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Stiftungsverwaltung.
ALLGEMEINE STIPENDIENSTIFTUNG
NIEDERÖSTERREICH
Stipendien für erbrachte Leistungen im
vergangenen Studienjahr, für Studierende aus
Niederösterreich bzw. Wien. [email protected]
SIEGFRIED LUDWIG F ONDS
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
www.noe.gv.at/studium
WINDHAG-STIPENDIENSTIFTUNG FÜR
NIEDERÖSTERREICH (inklusive Leistungsstipendien)
benannt nach Johann Joachim Enzmiller,
Reichsgraf von Windhaag (1600-1678),
https://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien Beihilfen/Stipendienstiftungen/Windhag Stipendienstiftung_Antrag_Richtlinie .html
73
Stichwort? Stipendium!
Die Förderung gilt für Niederösterreicherinnen
und Niederösterreicher. An Stelle der
Reifeprüfung müssen berufliche Vorerfahrungen oder eine Studienberechtigungsprüfung nachgewiesen werden.
MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
https://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien Beihilfen/St ipendienst if tungen/Windhag Stipendienstiftung_Antrag_Richtlinie.html
Studium
aller
Studienrichtungen
an
hochschulischen Bildungseinrichtungen in
Niederösterreich. Außerhalb Niederösterreichs:
Studium aus ingenieurwissenschaftlichen,
naturwissenschaftlichen oder gesundheitswissenschaftlichen/ medizinischen Studienrichtungen – Vollzeit oder berufsbegleitend.
Die Förderhöhe beträgt € 1.200,-.
TOP STIPENDIEN
Die Aktion der Niederösterreich TOPStipendien ist eine Landesförderung und daher
unabhängig von anderen Förderungen des
Bundes oder der EU. Der Bezug von
Studienbeihilfe
ist
keine
zwingende
Voraussetzung. Ansuchen erst nach positiver
Absolvierung des ersten Studienjahres (zwei
Semester) oder dem Erreichen von mindestens
60 ECTS Punkten. Um das TOP-Stipendium
kann nur einmalig angesucht werden. Für alle
angeführten TOP Stipendium gilt:
Info: www.noe.gv.at (Menüpunkt Bildung)
E-Mail: [email protected]
Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4 EG.
TOP-STIPENDIUM GENDER
Förderung
erfolgt
nach
geschlechtsspezifischen Aspekten und soll Anteil von
Studierenden eines bestimmten Geschlechts in
Studienrichtungen,
in
denen
diese
Studierenden stark unterrepräsentiert sind,
erhöhen.
Die Höhe der Förderung liegt bei € 800,(einmalig)
für
das
Erststudium
für
Niederösterreicherinnen
und
Niederösterreicher. Die Vergabe erfolgt nach Liste
der geförderten Studienrichtungen und
Studiengänge anhand der 30%-Quote. Auf
Basis der Daten des Bundesministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
(BMWFW) wurde eine Liste der geförderten
Studienrichtungen erstellt, deren jeweiliger
weiblicher oder männlicher Minderheitenanteil
an Studierenden maximal 30% beträgt.
TOP-STIPENDIUM AUSLAND
Förderung von Auslandsaufenthalten, Praktika
und Erstellung von Abschlussarbeiten im
Ausland
(Diplomarbeit,
Masterthesis,
Dissertation) im Rahmen eines Regelstudiums
im Inland sowie postgraduale Ausbildungen im
Ausland.
Mindestens drei Monate bis maximal zwölf
Monate. Studium aller Studienrichtungen an
hochschulischen Bildungseinrichtungen in
Niederösterreich. Außerhalb Niederösterreichs:
Studium aus ingenieurwissenschaftlichen,
naturwissenschaftlichen oder gesundheitswissenschaftlichen/ medizinischen Studienrichtungen - Vollzeit oder berufsbegleitend.
Bestätigung(en) über sonstige Förderungen
oder
Beihilfen
im
Rahmen
des
Auslandsaufenthalts (z.B.:
ERASMUS,
JOINT STUDY, Auslandsstudienbeihilfe etc.)
müssen vorgelegt werden.
TOP-STIPENDIUM MOBILITÄT
Förderung der Mobilität innerhalb der
niederösterreichischen Bildungslandschaft.
Teilnahme an Masterstudien und postgradualen
Studiengängen in Niederösterreich.
Studierende, die außerhalb Niederösterreichs
ein Studium begonnen haben, sollen motiviert
werden, ihr Studium in Niederösterreich
fortzusetzen oder zu beenden. Zusätzlich
werden Studierende in postgradualen Ausoder Weiterbildungen in Niederösterreich
gefördert (zum Beispiel: Danube Private
University Krems). Masterstudium € 800,-.
Postgraduale Ausbildung bis zu € 1.500,-.
TOP-STIPENDIUM ERFAHRUNG
STUDIEREN OHNE MATURA
Studieneintrittsförderung für Personen ohne
Reifeprüfung, die aufgrund spezifischer
beruflicher Vorerfahrungen (Fachhochschule)
oder
Studienberechtigungsprüfung
(Universität) studieren möchten.
TOP-STIPENDIUM SPRACHENOFFENSIVE
Förderung im Rahmen der Niederösterreich
Sprachenoffensive
zur
Förderung
der
Nachbarsprachen Tschechisch, Slowakisch und
Ungarisch. Für niederösterreichische Stu-
74
Stichwort? Stipendium!
dierende aus den Bereichen Slawistik und
Hungarologie (inklusive Dolmetsch und
Übersetzung). Fürs Erststudium werden
einmalig € 800,- bewilligt.
Beginn der Erarbeitung der Abschlussarbeit
erfolgen.
 15
TOP-Stipendien Diplom für
themenbezogene
Diplomoder
Masterarbeiten, je € 1.200,-,
 10 TOP-Stipendien Dissertation für
themenbezogene Dissertationen, je
€ 1.500, 10 TOP Stipendien Unternehmen für
betriebsbezogene Abschlussarbeiten,
je € 1.200,Voraussetzungen TOP-Stipendium Diplom/
Dissertation
Thema der Abschlussarbeit muss einen
erkennbaren Niederösterreich-Bezug aufweisen.
TOP-S TIPENDIUM B ETRIEBSNACHFOLGE
Unterstützung für Betriebsnachfolgerinnen und
Betriebsnachfolger in der Ausbildung.
Förderung soll Qualifikation der Betriebsnachfolgerinnen und Betriebsnachfolger erhöhen
(familieninterne Betriebsübernahmen). Für
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, einmalig für Erststudium, bis € 1.200,Studium aller Studienrichtungen in Niederösterreich.
Außerhalb
Niederösterreichs
Studium aus ingenieurwissenschaftlichen,
naturwissenschaftlichen oder gesundheitswissenschaftlichen/ medizinischen Studienrichtungen, auch für Personen, die Aus- oder
Weiterbildung
bei
Erwachsenenbildungsinstitution absolvieren.
Voraussetzungen TOP-Stipendium Unternehmen
Praxisorientierte
und
betriebsbezogene
Diplomarbeiten,
Masterarbeiten
oder
Dissertationen als Auftragsarbeit.
TOP-STIPENDIUM KARRIERE
Stärkere
Verschränkung
zwischen
Hochschulwesen und Arbeitsmarkt fördern
Studium
aller
Studienrichtungen
in
Niederösterreich. Außerhalb Niederösterreichs:
Studium aus ingenieurwissenschaftlichen,
naturwissenschaftlichen oder gesundheitswissenschaftlichen/ medizinischen Studienrichtungen, einmal für ihr Erststudium, für
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, € 1.200,- .
TOP-STIPENDIUM ENERGIE- UND
RESSOURCENEFFIZIENZ
Förderung von akademischen Abschlussarbeiten aus den Bereichen Energie- und
Ressourceneffizienz, erneuerbare Energien und
E-Mobilität. Förderung von 15 Abschlussarbeiten pro Studiensemester ("first
come, first served")
Abschlussarbeiten
(Bachelor-/
Master-/
Diplomarbeiten mit Niederösterreich-Bezug),
€ 1.200,- , Dissertationen mit NiederösterreichBezug, € 1.500,- .
TOP-STIPENDIUM
DIPLOM /DISSERTATION/UNTERNEHMEN
Förderung von akademischen Abschlussarbeiten für niederösterreichische Studierende.
Will zu Erhöhung von unternehmens- und
landesbezogenen Abschlussarbeiten niederösterreichischer Studierender beitragen. Pro
Studienjahr
werden
insgesamt
35
Abschlussarbeiten von niederösterreichischen
Studierenden unterstützt, gemäß Prinzip "first
come, first served". Antragstellung muss vor
WISSENSCHAFTSPREISE DES LANDES
NIEDERÖSTERREICH
Würdigungs- und Anerkennungspreise für
besondere wissenschaftliche Leistungen.
Für wissenschaftliche Arbeiten aller Art, die
von Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern geleistet worden sind oder in
Niederösterreich entstanden sind.
http://www.noe.gv.at/bilder/d78/NOE_Wissensc
haftspreis14_Ausschreibung_web.pdf
75
Stichwort? Stipendium!
OBERÖSTERREICH
AUSLANDSSTUDIUM IM RAHMEN VON
INTERNATIONALISIERUNGSPROGRAMM
F ÜR STUDIERENDE (IPS)
Für Studierende mit Hauptwohnsitz in
Oberösterreich und ordentlichem Studium an
der Johannes-Kepler-Universität Linz (JKU),
Fachhochschule Oberösterreich (FH OÖ), an
anderen Universitäten und Hochschulen in
Oberösterreich oder mit einem erfolgreich
abgeschlossenen Diplom- oder Masterstudium
an den genannten Hochschulinstitutionen.
AUSTAUSCHPROGRAMMEN
Auslandsförderungen für ein Semester oder ein
Jahr im Rahmen von ERASMUS (Europa),
ISEP (USA, Australien, Botswana, China,
Fidschi, Ghana, Indonesien, Japan, Kanada,
Korea, Malaysia, Marokko, Südafrika,
Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam) oder
auf bilateraler Basis (Joint Study, überwiegend
außerhalb Europas).
Im Rahmen des Master-Studiums General
Management gibt es auch spezielle „Joint
Programmes“
(Global
Business
mit
Kanada/Taiwan bzw. Russland/Italien) und
„Double Degree“ Programme (mit der ESC
Troyes und der Southern Taiwan University).
Gefördert werden Studienaufenthalte, Praktika
im nichtdeutschsprachigen Ausland, maximal
zehn Monaten, bis € 100,- pro Monat,
Reisekostenzuschuss: Europa maximal € 240,außerhalb Europas maximal € 480,-.
Einreichstellen
Auslandsbüro der Johannes-Kepler-Universität
Linz [email protected],
für
Studierende
der
Fachhochschulen
Oberösterreich: jeweiliges International Office
der Fachhochschule Oberösterreich.
Hagenberg:
http://www.fh-ooe.at/campus-
Förderungen
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten für ein
Studiensemester bzw. Praktikum im Ausland
ERASMUS+ Stipendium für in Europa
absolvierte Studien- bzw. Praktikumsaufenthalte
ERASMUS+ SMS (für Studienaufenthalte an
europäischen Partnerhochschulen)
ERASMUS+ SMP
(für
Praktika
im
europäischen Ausland).
hagenberg/international/international-office/
Steyr:
http://www.fh-ooe.at/campussteyr/international/international-office/
Wels:
http://www.fh-ooe.at/campuswels/international/international-office/
Linz:
http://www.fh-ooe.at/campuslinz/international/international-office/
STEIERMARK
Termin: Einreichung für das laufende Jahr ist
in der Bildungsabteilung der Arbeiterkammer
Steiermark in der Zeit von Mitte Jänner bis
Ende Juli möglich.
ARBEITERKAMMER
Förderung für Studierende an steirischen
Universitäten,
Fachhochschulen
oder
Pädagogischen Hochschulen.
Gefördert werden Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die bereits
approbiert wurden und einen engen
thematischen Bezug zum Aufgabenbereich der
Arbeiterkammer haben. Bachelorarbeiten
können nicht eingereicht werden (ausgenommen Pädagogische Hochschule).
Höhe: Bachelorarbeiten werden höchstens mit
€ 200,-, Diplomarbeiten, Masterarbeiten und
Dissertationen mit einem Betrag in Höhe von
€ 400,- bis zu € 650,- gefördert.
Kontakt
AK-Steiermark, Bildungsabteilung, HansResel-G. 8-14, 8020 Graz
Dr. Johann Köhldorfer Tel: 05/7799-2361
E-Mail: [email protected]
Astrid Moder Tel: 05/7799-2352,
E-Mail: [email protected]
http://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung
/bildunsgfoerderungen/wissenschaftlichearbeiten
.htm.html
76
Stichwort? Stipendium!
TIROL
Dr. Josef Rieger-Stiftung, Neuwaldegger
Straße 18, 1170 Wien, Tel. 01/48 800-6100,
F ÖRDERUNGEN DER ARBEITERKAMMER
TIROL
Für Studierende, von denen zumindest ein
Elternteil zum Zeitpunkt der Antragstellung
die Arbeiter Kammer-Umlage in Tirol bezahlt
oder in den letzten vier Jahren zwei Jahre
bezahlt hat. Auch für Studierende von
ehemaligen AK-Mitgliedern, welche nun eine
Pension beziehen. Die Beihilfe liegt
einkommensgestaffelt zwischen € 300,- und
€ 690,pro
Ausbildungsjahr.
Bei
Auslandsstudium zwischen € 340,- und
€ 850,-. Detaillierte Informationen:
[email protected]
DANIEL UND MARIA S WAROVSKISTIFTUNG
benannt nach Daniel Swarovski (1862-1965),
österreichischer Glasschleifer und Gründer von
„Swarovski“.
Stipendien und Zuschüsse für österreichische
Studierende
mit
Hauptwohnsitz
Tirol,
Studium an einer österreichischen Universität
oder Fachhochschule, sozialer Förderungswürdigkeit und einem Notendurchschnitt unter
2,0. E-Mail: [email protected]
http://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/
BildungundFoerderungen/AKBeihilfefuerStude
nten.html
MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
DIVERSE (BEKANNTESTE ) STIFTUNGEN:
https://www.noe.gv.at/Bildung/StipendienBeihilfen/Stipendienstiftungen/WindhagStipendienstiftung_Antrag_Richtlinie.html
KARL SEITZ-STIFTUNG
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
EDUARD WALLNÖFER-P REIS
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen. www.eduard-
JULIUS- RAAB -STIFTUNG AUSLANDSFÖRDERUNG
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
wallnoefer-preis.at
JULIUS- RAAB -STIFTUNG INLANDSFÖRDERUNG
TIROLER WISSENSCHAFTSFONDS
fördert wissenschaftliche Forschung und
wissenschaftlichen Nachwuchs (bis 35 Jahre)
an
der
Universität
Innsbruck,
der
Medizinischen Universität Innsbruck und an
Fachhochschul-Studiengängen in Tirol mit
dem Ziel, internationale Wettbewerbsfähigkeit
in
Tirol
zu
stärken.
Informationen
siehe Eintrag in dieser Broschüre unter
D. sonstige Förderungen.
DR. JOSEF RIEGER-STIFTUNG
benannt nach Dr. Josef Rieger (1909-1988),
Obmann
des
gemeinnützigen
Vereins
“Jungtirolerhilfe Wien“ und Begründer des
Tiroler Studentenheimes in Wien.
Diese Stiftung hat es sich zur Aufgabe
gemacht, nicht nur sozial bedürftige
Studierende, sondern auch jene, die ihr
Studium unter besonders schwierigen und
belastenden Bedingungen betreiben, zu
unterstützen, sowie auch solche, die besonders
bemerkenswerte Studienleistungen erbringen.
https://www.tirol.gv.at/bildung/wissenschaftsfon
ds/
STANDORTAGENTUR TIROL
Unterstützung
von
zukunftsorientierten
Projekten mit hohem Innovationsgrad, welche
die
Wertschöpfung
nachhaltig
positiv
beeinflussen sowie eine Impulswirkung auf
Folgeprojekte ausstrahlen.
Informationen:
http://www.standorttirol.at/page.cfm?vpath=foerderungen
77
Stichwort? Stipendium!
VORARLBERG
Überblick
über
Landesförderungen:
Formulare
erhältlich
unter
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bildung_schule/bildung/wissenschaft/formulare/wissenschaftformula
re.htm. Ansuchen sind zu richten an Amt der Vorarlberger Landesregierung; Abteilung Wissenschaft
und Weiterbildung (IIb); Landhaus; A-6901 Bregenz; [email protected]
F ÖRDERUNG WISSENSCHAFTLICHER
ARBEITEN
(Projekte, Publikationen, Veranstaltungen) mit
Vorarlberg-Bezug, für Vorarlbergerinnen und
Vorarlberger
Nachwuchs-Wissenschaftlerinnen
und
Wissenschaftler,
die
zu
vorarlbergspezifischen
bzw.
-relevanten
Fragestellungen forschen. Höhe der Förderung
ist abhängig vom Bedeutungsgrad für das Land
Vorarlberg. Auszahlung nach Vorlage der
Abrechnungsunterlagen (bei Druckkostenzuschüssen außerdem der Belegexemplare). Es
werden nur Vorhaben gefördert, deren
Einnahmen die Ausgaben nicht übersteigen.
VORARLBERG-STIPENDIUM
für Studien- und Forschungsaufenthalte im
Ausland von Vorarlberger Studierenden (auch
graduierte Akademikerinnen und Akademiker)
an einer Universität, Hochschule oder
Fachhochschule, frühestens ab dem drittem
Semester
oder für Vollstudium an
ausländischer Hochschule/ Universität, einmaliger Landesbeitrag bis €300,- monatlich für
mindestens einen Monat und für höchstens vier
Monate. Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes
ist der Antrag einzureichen, die Auszahlung
erfolgt nach Abschluss des Auslandsaufenthalts und Vorlage der Abrechnungsunterlagen.
F ÖRDERUNG VON DIPLOM- UND
MASTERARBEITEN UND DISSERTATIONEN
und spezielle finanzielle Anerkennung für Sub
auspiciis-Promotionen
STIPENDIEN AUS LANDESMITTELN UND
DER DR. O TTO-ENDER-STUDIENSTIFTUNG
benannt nach Dr. Otto Ender (1875-1960), von
1918-1929 und 1931-1934 Landeshauptmann
von Vorarlberg.
Für sozial bedürftige und begabte Vorarlberger
ordentliche
Studierende
an
(Fach-)
Hochschulen und Universitäten im In- und
Ausland, Hauptwohnsitz in Vorarlberg
Mindeststudiendauer (+ Toleranzsemester),
Studienbeginn vor Vollendung des 45.
Lebensjahres, Erstausbildung, kein Anspruch
auf Studienbeihilfe des Bundes oder
Bildungszuschuss. Die Höhe beträgt maximal
€ 2.000,- pro Jahr, jeweils ein Studienjahr
(erneute Antragstellung möglich), zusätzlich
€ 500,- für Studierende, die von der Kürzung
der Familienbeihilfe des Bundes betroffen
sind.
F ÖRDERUNG DER TEILNAHME AN
WISSENSCHAFTLICHEN
VERANSTALTUNGEN
von
Vorarlberger
Nachwuchswissenschaftlerinnen
und
Nachwuchswissenschaftlern, Entsendung über eine Universität
od. Hochschule, Reisekostenzuschuss bis
€ 500,-, kann maximal alle zwei Jahre und
insgesamt höchstens dreimal gewährt werden.
Auszahlung nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen. Gefördert werden können Reiseund Hotelkosten oder Kongressgebühren;
Tagesgebühren od. Ähnliches können nicht
gefördert werden.
78
Stichwort? Stipendium!
2.
Semesterticket in den Bundesländern
(alphabetische Reihenfolge)
BURGENLAND
Das Land Burgenland gewährt Studierenden
mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die
außerhalb des Burgenlandes ein Studium an
einer österreichischen Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für
die
Benützung
von
öffentlichen
Verkehrsmitteln am Studienort. Kontakt: Herr
Holzinger; Tel: 057/600-2862
Förderungshöhe: Die Förderung beträgt 50 %
der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarte. Die
Anträge werden über das Gemeindeamt
abgewickelt, das Land Burgenland überweist
den Antragstellern den Förderbetrag auf ihr
Konto.
KÄRNTEN
Kärntner Linien Studierenden-Monatskarte, die
jederzeit gelöst werden kann. Kärntner Linien
Studierenden-Semesterkarte.
Voraussetzungen: Studierende dürfen nicht
älter als 24 Jahre sein, Hauptwohnsitz und
Bildungseinrichtung müssen in Kärnten sein.
Preis ist abhängig von der jeweiligen
Verkehrszone
Erforderliche
Unterlagen:
Fortsetzungsbestätigung, Altersnachweis, Nachweis über
den Bezug der Familienbeihilfe. Kontakt:
VKG – Verkehrsverbund Kärnten GmbH
9020
Klagenfurt,
Walther-von-derVogelweide-Platz 4; www.kaerntner-linien.at
NIEDERÖSTERREICH
NÖ BONUS Semesterticket - Gutschein
Studierende mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die als ordentliche Studierende an
einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule inskribiert sind,
erhalten vom Land Niederösterreich und den
niederösterreichischen Gemeinden bis zur
Vollendung des 26. Lebensjahres pro Semester
einen finanziellen Zuschuss, wenn für Fahrten
zum oder am Studienort ein öffentliches
Verkehrsmittel benützt wird. Die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines
anderen EWR-Mitgliedstaates ist Voraussetzung. Der Hauptwohnsitz in Niederösterreich muss während des geförderten
Zeitraumes (beantragtes Sommer- oder
Wintersemester) durchgehend aufrechterhalten
werden. Förderhöhe: Der finanzielle Zuschuss
beträgt die € 50,- übersteigenden Kosten des
öffentlichen Verkehrsmittels, maximal jedoch
€ 75,- pro Semester.
OBERÖSTERREICH
OÖVV(Oberösterreichischer
Verkehrsverbund) Semesterkarte für Studierende.
Voraussetzungen: ordentliche Studierende an
einer Hochschule in OÖ. Zuschuss: Preis einer
Monatskarte zwischen Wohn- und Studienort
mal vier und minus 40 Prozent. Erforderliche
Unterlagen: Nachweis über die Bezahlung,
Meldebestätigung,
Inskriptionsoder
Studienbestätigung,
Altersnachweis.
Gültigkeit: Fünf Monate ab Semesterbeginn.
Kontakt: OÖVV Kundinnen- und Kundencenter Linz; 4020 Linz, Volksgartenstraße 22;
www.ooevv.at
79
Stichwort? Stipendium!
SALZBURG
Salzburger Verkehrsverbund Semesterticket.
Voraussetzungen:
Ordentliche Studierende
unter 26, Studienort in Salzburg. Preis:
abhängig von der jeweiligen Verkehrszone.
Erforderliche Unterlagen:
Fortsetzungs-
bestätigung,
Lichtbildausweis,
Passfoto.
Kontakt: Salzburger Verkehrsverbund GmbH;
5027
Salzburg,
Schrannengasse
4;
www.scoolcard.at
STEIERMARK
für die vier Monats-Studienkarte € 30,-; für
Zipcar Austria beträgt der Zuschuss € 40,-.
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Graz,
nicht
vollendetes
27.
Lebensjahr,
Fortsetzungsbestätigung, Leistungsnachweis
über 16 ECTS pro Studienjahr. Mehr Infos:
www.graz.at; Kontakt:
Holding Graz Kommunale Dienstleistungen GmbH; 8010
Graz, Andreas-Hofer-Platz 15;
Verbund Linien Steiermark Semesterkarte;
Voraussetzungen: Studierende, die das 26.
Lebensjahr noch nicht überschritten haben;
Preis: je nach Tarifzone und Monatszahl;
Gültigkeit: Wahlweise vier, fünf oder sechs
Monate. Kontakt: Steirische Verkehrswerbung
GmbH; 8010 Graz, Friedrichstraße 13;
verbundlinie.at
Mobilitätsscheck: Pro Studiensemester wird
ein Zuschuss gewährt: für die sechs MonatsStudienkarte, Halbjahreskarte und Jahreskarte
€ 40,-, für die fünf Monats-Studienkarte € 35,-,
www.holding-graz.at
TIROL
Verkehrsverbund
Tirol
Semesterticket:
Voraussetzungen: ordentliche Studierende
unter 27. Preis: abhängig von der jeweiligen
Verkehrszone.
Erforderliche
Unterlagen:
Fortsetzungsbestätigung, Leistungsnachweis.
Kontakt: VVT Kundinnen- und Kundencenter;
6020 Innsbruck, Sterzinger Straße 3;
Hochschulen:
Universität
Innsbruck,
Medizinische Universität Innsbruck, UMIT,
MCI Management Center Innsbruck, FH für
Gesundheit Tirol, FH Kufstein, KPH - Edith
Stein und Pädagogischen Hochschule Tirol.
Preis: € 122,50. Erforderliche Unterlagen:
Fortsetzungsbestätigung, Leistungsnachweis.
Kontakt:
IVB
KundInnencenter;
6020
Innsbruck, Stainerstraße 2, www.ivb.at
www.vvt.at
Innsbrucker
Verkehrsbetriebe
Innsbruck
Student Ticket. Voraussetzungen: ordentliche
Studierende unter 27, gültig für folgende
VORARLBERG
Verkehrsverbund Vorarlberg StudierendenTicket: Voraussetzungen: ordentliche Studierende unter 26. Preis: bei der Jahreskarte
müssen nur acht von zwölf Monaten bezahlt
werden, weiter gibt es ermäßigte Monats-,
Wochen- und Tageskarten. Kontakt: VVV –
Servicebüro MOBILPUNKT; 6800 Feldkirch,
Herrengasse 14; www.vmobil.at
80
Stichwort? Stipendium!
WIEN
Wiener Linien Semesterkarte. Voraussetzungen: ordentliche Studierende an einer
Wiener Hochschule, vor Semesterbeginn darf
das 26. Lebensjahr nicht überschritten werden.
Preis: € 75,- bei Hauptwohnsitz in Wien, sonst
€ 150,-. Erforderliche Unterlagen:
Semesterkarten-Bestellformular, Fortsetzungsbestätigung oder gültigen Studienausweis,
Meldebestätigung, falls Hauptwohnsitz in
Wien. Weitere Vorteile - € 75,- Zuschuss bei
Hauptwohnsitz
in
Burgenland
oder
Niederösterreich. Kontakt:
Wiener Linien
GmbH & Co KG; 1030 Wien, Erdbergstraße
202; shop.wienerlinien.at
81
Stichwort? Stipendium!
3.
Wohnbeihilfe der Bundesländer
(alphabetische Reihenfolge)
Die Wohnbeihilfe kann von einer Mieterin oder einem Mieter einer Wohnung beantragt werden, wenn
sie oder er durch den Wohnungsaufwand einer Mietwohnung unzumutbar belastet wird.
Voraussetzungen sind u.a. dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Wohnung zur
Befriedigung ihres oder seines dringenden, ganzjährig gegebenen Wohnbedürfnisses regelmäßig
benötigt. Voraussetzung: österreichische Staatsbürgerschaft oder Personen die gleichgestellt sind.
BURGENLAND
SALZBURG
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 – 600 DW 2800.
Salzburger Institut für Raumordnung
Schillerstraße 25
5020 Salzburg
Tel.: 0662 – 62 34 55
E-Mail: [email protected]
http://www.burgenland.at/wohnenenergie/wohnen/wohnbeihilfe/
http://www.salzburgerwohnbaufoerderung.at/mietewohnbeihilfe.html
KÄRNTEN
STEIERMARK
Amt der Kärntner Landesregierung
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 050 – 536 12503
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Tel.: 0316 – 877 3748
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
http://www.soziales.steiermark.at/
http://www.ktn.gv.at/143200_DE-OrganisationWohnbeihilfe
TIROL
NIEDERÖSTERREICH
Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 – 508 2732
E-Mail: [email protected]
Amt der NÖ Landesregierung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
Tel.: 02742 – 22 133
E-Mail: [email protected]
http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/
http://www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung/beihi
lfen/
OBERÖSTERREICH
VORARLBERG
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit;
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732 – 77 20 141 40
E-Mail [email protected]
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6901 Bregenz
Tel.: 05574 – 511 8080
http://www.vorarlberg.at/wohnbeihilfe/wohnbei
hilfe-uebersicht.htm
82
Stichwort? Stipendium!
WIEN
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
(Magistratsabteilung 50)
http://www.wien.gv.at/wohnen/
83
Stichwort? Stipendium!
D. Sonstige Förderungen
1. aus Mitteln und im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft – Vergabe durch die OeAD GmbH
ANDRÁSSY STIPENDIUM DES BMWFW
Für ausgezeichnet qualifizierte Studierende,
die ihr Bachelor-, Master-/Diplomstudium an
einer österreichischen Universität bzw. einer
Fachhochschule
durchgeführt
haben.
Für maximal 22 Monate, monatlich € 920,-;
Studienkostenzuschuss € 600,- pro Semester;
kein Reisekostenzuschuss! Zur Absolvierung
eines ein- bzw. zweijährigen Masterstudiums
(first oder second Master) an der
deutschsprachigen Andrássy Universität in
Budapest (AUB) im Sinne einer Ergänzung des
in Österreich absolvierten Bachelor- bzw.
Masterstudiums. Es gibt keine Altersgrenze,
das Stipendium kann nur einmal zuerkannt
werden.
Einreichtermin: 15. 05. 2015.
Bewerbung
online:
www.scholarships.at;
Weitere Infos: Dr. Tibor Szabó, Tel.: +43 1
534 08 - 456, E-Mail: [email protected]
Universität Innsbruck: Prof. Dr. Wolfgang
Hackl. Details siehe:
AUSLANDSPRAKTIKUM FÜR STUDIERENDE
DES F ACHES DEUTSCH ALS
F REMDSPRACHE (DAF)
Für drei bis fünf Monate, ca.50 Plätze,
monatlich (je nach örtlichen Lebenshaltungskosten) maximal € 700,-. Die Kosten
für Unterbringung sind aus dem Stipendium zu
bezahlen.
Zusätzlich
werden
die
Auslandsreisversicherung und die Visagebühren finanziert,
50% der notwendigen
Impfkosten, für Impfungen, die nicht in
Österreich, aber im Gastland vorgeschrieben
sind, übernommen und ein Reisekostenzuschuss von max. € 500,- gewährt.
Einreichtermin:
Jährlich
(15.
02.).
Einreichstelle: Institut für Germanistik;
Universitätsring 1; A-1010 Wien; Telefon: +43
1 4277 42171; Sekretariat: +43 1 4277 42107
(Claudia Sykora);
E-Mail: [email protected]
Ansprechpersonen:
Universität Wien: Dr. Renate Faistauer;
Universität Graz: Prof. Dr. Sabine SchmölzerEibinger; Universität Salzburg: Dr. Peter
Mauser; Universität Klagenfurt: Dr. Manuela
Glaboniat;
http://www.eui.eu/ServicesAndAdmin/Academic
Service/DoctoralProgramme/HowToApply.aspx.
https://www.oead.at/go_international/internatio
nale_kooperations_mobilitaetspro
gramme/deutsch_lehren_im_ausland/auslandspr
aktikum_daf/DE/
DOKTORATSSTIPENDIUM FÜR DAS
EUROPÄISCHE HOCHSCHULINSTITUT
(EHI)
Dient der Durchführung des Doktorratsstudiums
am
EHI;
Förderung
des
wissenschaftlichen
Nachwuchses
und
Internationalisierung des Doktoratsstudiums.
Dauer: 36 Monate, insgesamt zwölf Plätze.
Monatlich max. € 1.500,-. Keine Altersgrenze,
ausgeschlossen sind Bewerberinnen und
Bewerber, die bereits ein BMWFWStipendium für ein Doktorratsstudium erhalten
haben.
Formular
des
EHI
unter:
Sonstige Information: Europäisches Hochschulinstitut (EHI); Badia Fiesolana, Via dei
Roccettini 9, I-50016 San Domenico di Fiesole
(FI); Tel.: 0039/55/4685-373;
E-Mail: [email protected]
http://www.iue.it
MARIETTA BLAU STIPENDIUM
benannt nach Marietta Blau (1894-1970),
erhielt 1962 den Erwin Schrödinger Preis
Forschungsstipendium für die Dauer von sechs
bis zwölf Monate zur Absolvierung eines
Auslandsaufenthaltes, im Rahmen eines in
Österreich inskribierten und durchgeführten
Doktoratsstudiums.
Doktoratsstudien, die
gänzlich oder zu einem großen Teil im
Ausland durchgeführt werden, können nicht
gefördert werden. Monatlich € 1.200,-,
Reisekostenzuschuss wird keiner gewährt.
Keine Altersgrenze. Zum Zeitpunkt der
Einreichung darf man
höchstens sechs
Semester an einer österreichischen Universität
für ein Doktorats- bzw. PhD Studium
inskribiert
sein
(Ausnahmen:
Kinderbetreuungszeiten, Wehr- oder Zivildienst-
84
Stichwort? Stipendium!
zeiten). Nächster Einreichtermin: 01.09.2015.
Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at; Sonstige
Information: Auslandsbüro der Universität
bzw.: Dr. Tibor Szabó, Tel.: +43 1 534 08 456, E-Mail: [email protected]
Jahr (je nach budgetärer Situation kann in
Ausnahmefällen ein weiteres Stipendium
vergeben werden). Monatlich € 1.000,-.
Nächster Einreichtermin:
01.05.2015.
Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at. Sonstige
Information: Heike Kernbauer, T +43 1 534
08-458, E-Mail: [email protected]
TALENT AUSTRIA P REIS FÜR
MASTERARBEITEN ZUM THEMENBEREICH
BEGABUNGS- UND EXZELLENZFORSCHUNG
Drei Preise pro Jahr, einmalige Förderung
durch einen Preis in der Höhe von € 1.000,- .
Nächster
Einreichtermin:
01.05.2015.
Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at
TALENT AUSTRIA STIPENDIUM FÜR
F ORSCHUNGSARBEITEN IM BEREICH
ALLGEMEINER B EGABUNGS - UND
EXZELLENZFORSCHUNG
Forschungsstipendium für ein bis zwölf
Monate. Ein Forschungsstipendium pro Jahr
(je nach budgetärer Situation kann in
Ausnahmefällen ein weiteres Stipendium
vergeben werden). Monatlich € 2.000,-.
Nächster
Einreichtermin:
01.05.2015.
Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at; Sonstige
Information: Heike Kernbauer, T +43 1 534
08-458, E-Mail: [email protected]
TALENT AUSTRIA STIPENDIUM FÜR
DISSERTATIONEN IM BEREICH
ALLGEMEINER B EGABUNGS - UND
EXZELLENZFORSCHUNG
Semester- und/oder Jahresstipendien für neun
bis
36 Monate, je nach Fortschritt der
Dissertation.
1 Dissertationsstipendium pro Jahr (je nach
budgetärer Situation kann in Ausnahmefällen
ein weiteres Stipendium vergeben werden).
Monatlich € 1.000,- Nächster Einreichtermin:
01.05.2015. Einreichung und Bewerbungsformular
elektronisch
unter:
www.scholarships.at; Sonstige Information:
Heike Kernbauer, T +43 1 534 08-458, E-Mail:
TALENT AUSTRIA STIPENDIUM FÜR
F ORSCHUNGSARBEITEN IM BEREICH
B EGABUNGS- UND EXZELLENZFORSCHUNG
ZU F RAGEN DES B RAIN-DRAIN, B RAINCIRCULATION UND BRAIN-MIGRATION
Forschungsstipendium für ein bis zwölf
Monate. Ein Forschungsstipendium pro Jahr
(je nach budgetärer Situation kann in
Ausnahmefällen ein weiteres Stipendium
vergeben werden). Monatlich € 2.000,-.
Nächster
Einreichtermin:
01.05.2015.
Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at; Sonstige
Information: Heike Kernbauer, T +43 1 534
08-458, E-Mail: [email protected]
[email protected]
TALENT AUSTRIA STIPENDIUM FÜR
DISSERTATIONEN IM BEREICH
BEGABUNGS- UND EXZELLENZFORSCHUNG
ZU F RAGEN DES B RAIN-DRAIN, B RAINCIRCULATION UND BRAIN-MIGRATION
Semester- und/oder Jahresstipendien für neun
bis
36 Monate, je nach Fortschritt der
Dissertation. Ein Dissertationsstipendium pro
85
Stichwort? Stipendium!
2. Forschungsförderungen durch die Österreichische Akademie der
Wissenschaften (ÖAW)
E-Mail: [email protected], Kontaktperson: Dr. Barbara Haberl
BADER-P REIS FÜR DIE GESCHICHTE DER
NATURWISSENSCHAFTEN
Höhe
des
Preises:
USD
18.000,-.
Einreichtermin: Jährlich (15. 04.). Der Preis
wird vergeben an junge Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler, die sich mit der
Geschichte der Naturwissenschaften (vorzugsweise auf dem Gebiet der Entwicklung von
Konzepten und Ideen) beschäftigen und ein
Pilotprojekt vorlegen, das ausgearbeitet wurde
zur Vorbereitung einer Dissertation oder eines
Forschungsprojekts.
Einreichstelle: Österreichische Akademie der
Wissenschaften; Verwaltungsstelle Stipendien
und Preise; A-1010 Wien, Postgasse 7-9; Tel.:
+43-1/ 51 581/ 1313, Fax: +43-1/ 51 581/
1320; E-Mail: [email protected].
Kontaktperson: Dr. Barbara Haberl
DOC [DOKTORAND(INN) ENPROGRAMM
DER Ö STERREICHISCHEN AKADEMIE DER
WISSENSCHAFTEN]
Allgemeine Finanzierungshilfe, Mobilitätsförderung, Stipendium für Dissertantinnen und
Dissertanten und österreichische Staatsbürgerschaft. Laufzeit: 24 bis 36 Monate.
Einreichtermin: 1. Mai jeden Jahres. Kontakt:
Mag. Eva Gutknecht; Tel.: +43 1 51581 1310;
[email protected]
ERICH-THENIUS-STIFTUNG
benannt nach Univ. Prof. Dr. Erich Thenius,
geb. 1924, 1985 von ihm gestiftet,
unterrichtete Paläontologie an der Universität
Wien.
Paläontologinnen
und
Paläontologen
(Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
Forscherinnen und Forschern, Diplomandinnen
und
Diplomanden,
Dissertantin
und
Dissertanten) mit österreichischer Staatsbürgerschaft, ausgezeichneter Diplom- oder
Doktorarbeit bzw. einer Publikation auf dem
Gebiet der (Wirbeltier-) Paläontologie,
Forschungspreis. Einreichung und Vergabe in
ungeraden Jahren, € 3.700,-. Kontakt: Dr.
Barbara Haberl; Tel.: +43-1-51581-1313; Fax:
+43-1-51581-1320; [email protected]
BADER-P REIS FÜR KUNSTGESCHICHTE
Höhe
des
Preises:
USD
18.000,Einreichtermin: Jährlich (15. 03.). Der Preis
wird für die Ausarbeitung einer Dissertation
oder eines Forschungsprojekts vergeben.
Einreichstelle: Österreichische Akademie der
Wissenschaften; Verwaltungsstelle Stipendien
und Preise; A-1010 Wien, Postgasse 7-9; Tel.:
+43-1/ 51 581/ 1313; Fax: +43-1/ 51 581/
1320; E-Mail: [email protected];
Kontaktperson: Dr. Barbara Haberl
DISSERTATIONSPREIS FÜR
MIGRATIONSFORSCHUNG
Höhe des Preises: € 3.700,- Einreichtermin:
Jährlich 15. 03. Der Preis wird vergeben für
ein an einer österreichischen Universität
eingereichtes, zur Betreuung angenommenes
und noch nicht abgeschlossenes Dissertationsprojekt, welches sich mit Flucht und
Migration, der Integration von Migrantinnen
und Migranten oder den Veränderungen von
Gesellschaften als Folge von Migration
befasst.
Information und Einreichung: Österreichische
Akademie der Wissenschaften; Verwaltungsstelle Stipendien und Preise; A-1010 Wien,
Postgasse 7-9; Tel.: +43-1/ 51 581/ 1313;
ELISABETH LUTZ-P REIS
benannt nach Elisabeth Lutz, geb. 1931
Preis wird seit 2013 jährlich vergeben, Höhe
des Preises: € 15.000,-. Jeweils ein Drittel des
Preisgeldes geht an den Forscher/die
Forscherin, die Forschungseinrichtung und die
Trägerinstitution. Der Preis wird vergeben für
grundlagenorientierte Forschung insbesondere,
aber nicht ausschließlich, auf dem Gebiet der
Naturwissenschaften. Einreichtermin: jährlich
15.03. Einreichstelle: Österreichische Akademie der Wissenschaften, Verwaltungsstelle
für Stipendien und Preise, A-1010 Wien,
Postgasse 7-9;
E-Mail: [email protected]; Kontaktperson: Dr. Barbara Haberl
86
Stichwort? Stipendium!
Gesundheitswesen/ Humanmedizin/ Naturwissenschaften
für
hoch
qualifizierte
Wissenschaftlerinnen unter 34 Jahren (Predoc)
bzw. 39 Jahren (Post-doc), abgeschlossenes
Diplomstudium oder Doktorat. Zur Ermutigung für junge Frauen für Karrieren in
Forschung, zur Finanzierung oder Beendigung
eines Projekts oder einer Dissertation.
€ 15.000,- pro Stipendium. Acht bis zwölf
Monate (pre-doc) bzw. sechs bis acht Monate
(post-doc). Einreichung: 1. März jeden Jahres.
Kontakt: M.A.I.S. Therese Wintersteiner,
ERWIN SCHRÖDINGER
AUSLANDSSTIPENDIEN
benannt nach Dr. Erwin Schrödinger,
Österreichischer Physiker, Begründer der
Quantenmechanik, erhielt 1933 Nobelpreis für
Physik.
Stipendium
für
junge
Universitätsabsolventinnen
und
-absolventen
aller
Fachdisziplinen in Österreich mit besonderer
Qualifikation, Antragstellung laufend, keine
Einreichfristen.
Höhe:
Abhängig
vom
Aufenthaltsort, durchschnittlich € 34.000,- pro
Jahr. Laufzeit: Zehn bis 24 Monate. Reinhard
Schmidt, [email protected]
[email protected]
ROM (STIPENDIEN DES BMWFW AM
HISTORISCHEN INSTITUT BEIM
ÖSTERREICHISCHEN KULTURFORUM IN
ROM )
Mobilitätsförderung/
Forschungsstipendium
aus den Bereichen der Geistes- und
Sozialwissenschaften bzw. der Theologie am
Historischen Institut beim Österreichischen
Kulturforum in Rom.
Diplomandinnen und Diplomanden sowie
Dissertantinnen
und
Dissertanten
für
Arbeitsvorhaben, deren Thematik sich auf
Rom oder allgemein auf Italien bezieht.
Stipendiendauer ein bis neun Monate.
€ 900,- pro Monat und einmaliger Reisekostenzuschuss von € 180,-, kostenlose
Unterbringung in einem der Stipendiatenzimmer des Instituts in Rom verbunden.
Einreichtermin: 31. März jeden Jahres.
Kontakt: Dr. Barbara Haberl;
KARL SCHLÖGL P REIS
benannt nach Univ.-Prof. Dr. Karl Schlögl
(1924-2007), war von 1977-1979 1. Dekan der
Formal-und Naturwissenschaftlichen Fakultät
der Universität Wien und Generalsekretär u.
Vizepräsident der ÖAW.
Forschungspreis Naturwissenschaften, für
herausragende Diplomarbeit oder Dissertation
auf dem Gebiet der Chemie, die an einer
österreichischen Universität durchgeführt wird.
Preishöhe: € 3.700,-.
Einreichung und Vergabe jährlich. Kontakt:
Dr. Barbara Haberl;
[email protected]
L'ORÉAL ÖSTERREICH [Stipendien für
junge Grundlagen-Forscherinnen in
Österreich]
Allgemeine Finanzierungshilfe, Mobilitätsförderung,
Stipendium,
im
Bereich
[email protected]
87
Stichwort? Stipendium!
3. Allgemeine Förderungen Preise, Stiftungen, Stipendien
AKTION "F ÖRDERUNG VON
WISSENSCHAFTLICHEN A RBEITEN "
(VERGEBEN VON DER WIRTSCHAFTS KAMMER Ö STERREICH - WKO)
Anerkennungspreis in der Höhe von € 100,für Bachelor-Arbeiten; € 150,- Diplomarbeiten/Master-Thesen;
€ 220,für
Dissertationen. Mit dem Ankauf werden keine
Verwertungsrechte durch die Wirtschaftskammer Österreich in Anspruch genommen.
Bei etwaiger negativer Entscheidung von
Seiten der Wirtschaftskammer Österreich wird
die Arbeit zurückgesendet. Einreichtermin:
Bei
der
Einreichstelle
zu
erfragen.
Einreichstelle: Abteilung für Bildungspolitik;
Frau Maria Grabler; Wiedner Hauptstraße 63,
1045 Wien; [email protected]
DR.-MARIA-SCHAUMAYER-STIFTUNG
(F ÖRDERUNG VON F RAUEN IN
WISSENSCHAFT UND F ORSCHUNG)
benannt nach Maria Schaumayer (1931-2013),
von 1990-1995 Präsidentin der Österreichischen Nationalbank.
Aktive Unterstützung und Förderung von
Karrieren von Frauen in Wirtschaft und
Wissenschaft
Fertige wissenschaftliche Arbeit (Magisterarbeit/Masterthesis, Dissertation, Habilitation),
nicht älter als 3 Semester, ausgedruckt
(einfache Ausfertigung), gebunden (Hardcover
nicht erforderlich). Die Arbeit muss von allen
Gutachterinnen und Gutachtern mit sehr gut
bewertet worden sein. Einreichtermin: jährlich
(15. 04.) und (15. 10.). Nähere Informationen
siehe
C.M. ZIEHRER-STIFTUNG
benannt nach Carl Michael Ziehrer (18431922), Kapellmeister der „Deutschmeister“,
Schöpfer vieler Operetten und Opern.
Stipendium wird an begabte, förderungswürdige und bedürftige Musikstudierende (nur
für Streich-, Blasinstrumente und Gesang)
vergeben. www.ziehrer.at
www.alphafrauen.org/de/schaumayerstiftung
EDUARD WALLNÖFER-P REIS FÜR
F ORSCHUNGS - UND STUDIENPROJEKTE
benannt nach Eduard Wallnöfer (1913-1989),
war von 1963-1987 Landeshauptmann von
Tirol.
Für in Tirol und Südtirol geborene Studierende
können Arbeiten "von denen eine positive
Signalwirkung für die Tiroler Jugend ausgeht,
die im weitesten Sinne originell und
unkonventionell, tatsächlich realisierbar und
für die Weiterentwicklung des Landes wertvoll
sind", ausgezeichnet werden. Altersgrenze: 40
Jahre, der Preis ist mit € 5.000,- dotiert. Eduard
Wallnöfer-Stiftung der Tiroler Industrie,
Salurnerstr. 15/IV, Postfach 315, 6010
Innsbruck, Tel. 0512 5841340;
DR. ALOIS MOCK -WISSENSCHAFTSPREIS
für Arbeiten mit Europarelevanten Themen.
Ein Preis an Studierende im Alter bis zu 35
Jahren für die Förderung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation, Habilitation
o.Ä.), die sich mit europarelevanten Themen,
insbesondere mit der Idee der friedlichen
Integration der Völker Europas im Rahmen
gesamteuropäischer Institutionen mit der
Zielrichtung der dauerhaften Sicherung von
Frieden und Wohlstand in Europa beschäftigt.
Einreichtermin: Jährlich im Jänner.
Einreichstelle: Europäische Akademie der
Wissenschaften und Künste; (Kennwort:
Mock-Wissenschaftspreis). St. Peter - Bezirk
10, 5020 Salzburg; [email protected],
www.eduard-wallnoefer-preis.at
GABRIELE P OSSANNERF ÖRDERUNGSPREIS ZUR F ÖRDERUNG DER
GESCHLECHTERFORSCHUNG
Fördergeber:
Bundesministerium
für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, zwei
Preise zu je € 3.000,- Einreichtermin: Derzeit
nicht bekannt. Einreichstelle: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft; Stabstelle Gender- und Diversitätsmanagement; Bankgasse 1, 1014 Wien;
[email protected]; nächste
Ausschreibung: 2015; www.bmwfw.gv.at
www.alois-mock.at/AloisMock-Stiftung.html
88
Stichwort? Stipendium!
JOHANN WILHELM RITTER VON
MANNAGETTA-STIFTUNG FÜR
STUDIERENDE ALLER STUDIENRICHTUNGEN , DEREN E LTERN NICHT IN
WIEN ANSÄSSIG SIND
20 Stipendien, je € 2.500,- Die Johann
Wilhelm Ritter von Mannagetta-Stiftung
schreibt für jedes Studienjahr Studienstipendien in einer jährlich festgesetzten Höhe
gemäß Satzungen für Personen männlichen
Geschlechts aus. Für das Studienjahr 2014/15
werden 20 Studienstipendien in der Höhe von
je € 2.500 zur Verleihung ausgeschrieben.
Einreichstelle: Johann Wilhelm Ritter von
Mannagetta-Stiftung; c/o Burghilde Hunger,
Rathausstraße 3/14, 1010 Wien
KARL SEITZ STIFTUNG
benannt nach Karl Seitz (1869-1950), war von
1923-1934 Bürgermeister von Wien.
Stiftung gewährt Stipendien für sozial
bedürftige Studierende. Auch ein Auslandssemester kann gefördert werden. Kontakt: Karl
Seitz-Stiftung, Schottenring 30, 1010 Wien,
Tel.: 050350-26470
LEOPOLD F IGL STIFTUNG FÜR
BEDÜRFTIGE NIEDERÖSTERREICHERINNEN
UND NIEDERÖSTERREICHER
Die Leopold Figl Stiftung hat den Zweck,
begabte, aber bedürftige junge Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher durch die
Gewährung von Stipendien in ihrer beruflichen
Aus- und Weiterbildung zu fördern. Hierunter
fällt der Besuch einer Universität, einer
theologischen Lehranstalt, einer Anstalt der
Lehrer- und Erzieherbildung, einer Akademie
mit
Hochschulcharakter
und
eines
Fachhochschul-Diplomstudienganges.
Einreichtermin: Jährlich (31.12.). Einreichstelle: Kuratorium der Leopold Figl-Stiftung;
3100 St. Pölten, Ferstlergasse 4, Telefon
02742/9020/200
JULIUS RAAB STIFTUNG – AUSLANDSFÖRDERUNG
benannt nach Julius Raab (1891-1964),
Bundeskanzler der Republik Österreich 19531961.
Die Stiftung bietet für Auslandsaufenthalte ein
Stipendium an. Die Auslandsförderung richtet
sich an Studierende an Hochschulen und
Universitäten ab dem zweiten Studienabschnitt, sowie graduierte Akademikerinnen
und Akademiker. Vorzugsweise werden jene
Bereiche behandelt, die für die österreichische
Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind.
Förderung für mindestens ein bis maximal drei
Semester. Altersgrenze bis zum vollendeten
30. Lebensjahr, Österreichische Staatsbürgerschaft.
Nähere Infos: www.stipendienfonds-julius-
MARSHALLPLAN-JUBILÄUMSSTIFTUNG
(MARSHALL P LAN SCHOLARSHIP ;
MARSHALLPLAN MARSHALL P LAN)
Zielland: Vereinigte Staaten von Amerika.
Semester- und/ oder Jahresstipendien, Forschungsstipendien, Zuschüsse. Österreich Marshall Plan Foundation ist eine Stiftung mit dem
Ziel, Wissenstransfer zwischen USA und
Österreich zu fördern. Für Forschungsaufenthalte in den USA können Stipendien in
Höhe von € 3.000,- bis € 10.000,- an
Studierende
von
technischen
Studienrichtungen für die Dauer des Forschungsaufenthaltes vergeben werden. MarshallplanJubiläumsstiftung; Austrian Marshall Plan
Foundation; Walcherstraße 11A, 1020 Vienna,
Austria: www.marshallplan.at
raab.at/auslandsstipendium
JULIUS- RAAB -STIFTUNG INLANDSFÖRDERUNG
benannt nach Julius Raab (1891-1964),
Bundeskanzler der Republik Österreich 19531961.
Fördert Studierende von wirtschaftsorientierten
Studienrichtungen an Universitäten oder
Hochschulen. Voraussetzungen: Günstiger
Studienerfolg (gem. Voraussetzung für die
staatliche Studienbeihilfe), soziale Bedürftigkeit, Fortsetzungsbestätigung, Befürwortungsschreiben einer Person des öffentlichen Lebens
ist dem Ansuchen beizulegen.
MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG
benannt nach Michael von Zoller (in Südtirol
1665 geboren, 1758 in Wien verstorben),
Tuchhändler.
Für erbrachte Leistungen im vergangenen
Studienjahr für
Studierende aus Niederösterreich, Tirol und dem 7. Wiener
Gemeindebezirk „Neubau". Informationen:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Stiftungsverwaltung.
www.stipendienfonds-juliusraab.at/inlandsstipendium/
89
Stichwort? Stipendium!
Info: https://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-
(www.daad.de/deutschland/stipendium/datenba
nk/de/12359-stipendien-finden/)
sind
alle
Förderungen zu finden. Sonstige Information:
DAAD - Deutscher Akademischer Austausch
Dienst e.V., Kennedyallee 50; 53175 Bonn;
Beihilfen/Stipendienstiftungen/WindhagStipendienstiftung_Antrag_Richtlinie.html
RAIMUND P RADLER P RIVATSTIFTUNG
Die Unterstützung ist sehr individuell und
hängt vom Einzelfall ab. Sie reicht von der
Vermittlung günstiger Unterkünfte am
Studienort über geförderte Plätze in
Studentenwohnheimen bis hin zu einem
regelmäßigen Stipendium. Die Raimund
Pradler Privatstiftung fördert unter anderem
junge Menschen aus einfachen Verhältnissen,
die ein Studium an einer Hochschule beginnen
oder fortsetzten wollen. Das Ziel der
Förderung ist es vor allem Personen, die sich
ein Studium aus ihrer speziellen Situation
heraus nicht leisten könnten, ein solches zu
ermöglichen.
Einreichtermin: 30.06.2015. Einreichstelle:
Dr. Thomas Tschernutter, Maurer Hauptplatz 8; 1230 Wien; [email protected];
[email protected] / www.daad.de/stipendien
STUDIENBEIHILFEN DES MAGISTRATS DER
STADT WIEN
Österreichische Staatsbürgerinnen Staatsbürger
mit ordentlichem Wohnsitz und Studienort in
Wien können eine einmalige Studienbeihilfe
beantragen. Die Bedürftigkeit (Eintreten eines
sozialen Härtefalles durch ein unvorhergesehenes Ereignis) und der günstige
Studienerfolg müssen nachgewiesen werden.
Es darf kein Anspruch auf Studienbeihilfen
vom Bund (Studienbeihilfenbehörde) oder
von einem anderen Rechtsträger bestehen.
Persönliche Vorsprache (oder Anruf) wird
empfohlen. Magistrat der Stadt Wien.
Einreichtermin: jährlich 15. 05. für das
laufende Studienjahr. Einreichstelle: Magistrat
der Stadt Wien, Kulturabteilung- MA 7, 8.,
Friedrich-Schmidt-Platz 5, Mezzanin, 1., 2.
und 3. Stock; Referentin: Heidi Kadensky
+1 4000-88743; [email protected];
Sonstige
Information:
www.wien.gv.at/-
Weitere
Informationen:
www.pradlerprivatstiftung.at/stipendium-foerderung,
www.pradler-privatstiftung.at
SIEGFRIED LUDWIG F ONDS
benannt nach Siegfried Ludwig (1926-2013),
Landeshauptmann von Niederösterreich 19811992.
Stipendien werden an niederösterreichische
Landesbürgerinnen und Landesbürger die im
Inland oder im Ausland als ordentliche
Studierende an einer Universität (keine
Fachhochschule!) studieren oder ein postgraduales Studium absolvieren, vergeben.
Soziale Bedürftigkeit muss gegeben sein und
der erfolgreicher Abschluss des ersten
Studienabschnittes (Diplomprüfung) oder der
Studieneingangsphase (erstes Studienjahr)
beim Bachelor-Studium vorliegen.
E-Mail: [email protected]
amtshelfer/kultur/kulturabteilung/bildung/schul
beihilfe.html
TALENTE - FEMTECH P RAKTIKA FÜR
STUDENTINNEN
Förderung
durch
die
Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG).
Praktikumsdauer: ein bis sechs Monate. Mit
FEMtech Praktika für Studentinnen sollen
Nachwuchswissenschaftlerinnen für Karrieren
in
der
angewandten
Forschung
im
naturwissenschaftlichtechnischen
FTI(Forschung, Technologie und Entwicklung)
Bereich gewonnen werden. Ziel ist es,
forschungsinteressierten Studierenden attraktive Praktika bei Österreichs innovativen
Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen anzubieten und so den
Einstieg in eine Forschungskarriere zu
erleichtern.
€ 1.400,- Bruttomindestgehalt pro Monat,
Beschäftigungsausmaß
mindestens
28,5
Stunden/Woche. Einreichung über das Einreichtool der FFG: https://ecall.ffg.at,
STIPENDIEN FÜR DEUTSCHLAND (DAAD)
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
e.V. (DAAD). Je nach Stipendienprogramm
unterschiedlich. Einreichtermin: Bei der
Einreichstelle zu erfragen bzw. in der DAADDatenbank zu finden. Einreichstelle: Je nach
Stipendienprogramm unterschiedlich. Der
Deutsche
Akademische
Austauschdienst
vergibt die unterschiedlichsten Stipendien für
Studien- bzw. Forschungsaufenthalte in
Deutschland. In der DAAD-Stipendiendatenbank
https://www.ffg.at/femtech-praktika.
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