Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Ombudsstelle für Studierende Idee, Konzeption, Redaktion und für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation) Für die Mitarbeit sowie Unterstützung bei der Texterstellung durch Beiträge, Vorschläge und Korrekturen sei an dieser Stelle gedankt: Mag. Kurt Amort (Leiter der Stipendienstelle Innsbruck), HR Mag. Maria De Pellegrin (Bundesministerium für Wissenschaft Forschung und Wirtschaft/BMWFW, Ombudsstelle für Studierende/OS), Cindy Keler (BMWFW, OS), Lisa Mayerhofer (BMWFW, OS), Alberina Nuka (BMWFW, OS), Mag. Nathalie Podda (BMWFW, OS), RegR Lotte Redl (BMWFW, OS), Mag. Lisa Varga (BMWFW, OS) Titelblattgestaltung: Christian Smetana Innen-Layout-Gestaltung: Mag. Stephanie Zwießler 1. Auflage Wintersemester 2014/15 Auflage: 200 Stück Herstellung: BMWFW Stand: 1. Februar 2015 Weitere Exemplare können kostenlos bei der Ombudsstelle für Studierende bestellt werden per E-Mail: [email protected], per Telefon: 01-531 20-5544, per Fax: 01-531 20-995544 Die Ombudsstelle für Studierende ist um die Veröffentlichung korrekter Erst-Informationen und weiterführender Netz-Hinweise (Internet-Links) bemüht, kann aber keine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit der in dieser Publikation enthaltenen Texte übernehmen. Korrekturhinweise bitte an [email protected] STICHWORT? STIPENDIUM! EINE PRAXIS-BROSCHÜRE DER OMBUDSSTELLE FÜR STUDIERENDE (als Download unter: http://www.hochschulombudsmann.at/publikationen/) Ombudsstelle für Studierende Postadresse: Minoritenplatz 5 A-1014 Wien Tel. +43-(0)1-531 20, Klappendurchwahlen 5522, 5533, 5544, 5550, 5566, 5577, 5588, 5599, 7744 oder 7755 Fax +43-(0)1-531 20-99 5544 gebührenfreie Telefonnummer 0800-311 650 (Montag bis Freitag 9:00 bis 16:00 Uhr) Sitz der Ombudsstelle für Studierende: Palais Harrach, Herrengasse 16, Stiege 2, 2. Stock, A-1010 Wien (behindertengerechter Eingang vorhanden) Zimmer 206 - 210 persönliche Termine nach vorheriger Vereinbarung (nächstgelegene U-Bahn-Stationen: U 2 „Schottentor/Universität“, U 3 „Herrengasse“) E-Mail: [email protected] Homepage: www.hochschulombudsmann.at www.hochschulombudsfrau.at Die Ombudsstelle für Studierende ist Mitglied des European Network of Ombudsmen in Higher Education (ENOHE) sowie des European Ombudsman Institute (EOI) http://www.enohe.org http://www.eoi.at Stichwort? Stipendium! ZUM GELEIT Die Entscheidung ein Studium zu absolvieren, rückt oftmals auch die Finanzierung dieses wichtigen Lebensabschnittes in den Mittelpunkt. In Österreich sind grundsätzlich die Eltern von Studierenden verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Darüber hinaus ermöglicht die öffentliche Hand durch eine Reihe von direkten und indirekten Förderungen auch dann hochschulische Ausbildungen, wenn diese durch die familiäre und persönliche Einkommenssituation kaum möglich wären. Neben der Familienbeihilfe sind hier vor allem Studienbeihilfe, Beihilfe für Studien im Ausland, Mobilitätsstipendien, Fahrtkostenzuschüsse, aber auch Leistungs- und Förderungsstipendien zu nennen. Derzeit erhalten knapp 17 Prozent aller Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen Studienbeihilfen. Das ist grundsätzlich ein guter Wert, der aber natürlich weiter ausgebaut werden sollte, sofern es die finanziellen Möglichkeiten dafür gibt. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft arbeitet konsequent an der Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden, und nutzt entsprechende Spielräume für Verbesserungen, etwa durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfenbezieher. Ziel dieser Förderungen ist sowohl die Unterstützung und Stärkung der sozialen Durchmischung von Studierenden als auch die Anerkennung für hervorragende Studienleistungen, wofür zahlreiche Exzellenzstipendien zur Verfügung stehen. Neben den staatlichen Fördermaßnahmen gibt es auch weitere Institutionen, Unternehmen oder Stiftungen, die Studierenden eine finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien oder Preisen gewähren. Diese Broschüre soll Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an finanziellen Fördermöglichkeiten geben, die neben dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durch Bundesländer, tertiäre Bildungseinrichtungen oder andere Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Ich hoffe, dass die vorliegenden Informationen dazu beitragen, einen Überblick über zusätzliche finanzielle Förderungen zu geben und der einen oder dem anderen eine finanzielle Erleichterung für die geplante Studienzeit zu ermöglichen. Dr. Reinhold Mitterlehner Vizekanzler und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 4 Stichwort? Stipendium! ÜBER DIESE BROSCHÜRE Bereits mit dem Beginn der Tätigkeit der Studierendenanwaltschaft in den späten 1990er Jahren waren Studium und finanzielle Aspekte häufige Themen. Dieses Interesse hat sich auch nach der gesetzlichen Verankerung der Ombudsstelle für Studierende im (damaligen) Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung als Schwerpunkt fortgesetzt. Es war daher dem Team der Ombudsstelle für Studierende ein bereits länger geplantes Anliegen, eine „Stichwort“-Broschüre zum Thema möglicher finanzieller Förderungen für ein Studium zu erstellen, die in der vorliegenden Broschüre enthaltenen Informationen dienen dabei zur Erstinformation. Für die Erstellung dieser Broschüre sind insgesamt mehr als 60 Institutionen, staatliche und private, kontaktiert worden, um einschlägige Informationen über Stipendien, Preise und Stiftungen zu sammeln. An dieser Stelle sei allen Personen und Institutionen sehr herzlich gedankt, die sich an der groß angelegten Umfrage beteiligt haben. Der Inhalt ist sorgfältig recherchiert und aufbereitet worden. Sollte es dennoch nicht mehr zutreffende Informationen geben, so ersuchen wir um entsprechende Mitteilungen ([email protected]). Viel Erfolg bei der Bewerbung um eine finanzielle Unterstützung Ihres Studiums wünschen Dr. Josef Leidenfrost, MA RegR Lotte Redl Leiter der Ombudsstelle für Studierende Projektbeauftragte 5 Stichwort? Stipendium! INHALTSVERZEICHNIS ZUM GELEIT .......................................................................................................................... 4 ÜBER DIESE BROSCHÜRE ................................................................................................. 5 ALLGEMEINER TEIL ........................................................................................................... 8 1. 2. Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der staatlichen Studienförderung gemäß Studienförderungsgesetz (StudFG 1992) ..................................................................................... 8 Studienbezogene Stichwörter in alphabetischer Reihenfolge .................................................. 13 Anerkennung, innerstaatliche (von Prüfungen) ............................................................................................... 13 Anmeldefristen ................................................................................................................................................ 13 Anschrift am Heimatort (Heimatanschrift) ...................................................................................................... 13 Außerordentliche Studierende ......................................................................................................................... 13 Award of Excellence ....................................................................................................................................... 14 Beihilfen für ein Auslandsstudium .................................................................................................................. 14 Bescheid .......................................................................................................................................................... 14 Beschwerde ..................................................................................................................................................... 14 Bewerbungsfrist(en) ........................................................................................................................................ 15 Bundesverwaltungsgericht .............................................................................................................................. 15 Devolutionsantrag ........................................................................................................................................... 16 Doppel- (Mehrfach-) Studium ......................................................................................................................... 16 ERASMUS (European Action Scheme for the Mobility of University Students) ........................................... 17 ERASMUS+ (2014-2020) .............................................................................................................................. 18 Exzellenzstipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für Promovierte sub auspiciis Praesidentis .......................................................................................................................... 18 Fachhochschulstudium .................................................................................................................................... 18 Familienbeihilfe ............................................................................................................................................... 20 Förderungsstipendium (für Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Theologischen Lehranstalten) ............................................................................................................. 20 Gemeinsamer Sozialfonds Österreichischer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft – Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft („ÖH-Sozialfonds“) ............................................................ 20 grants.at ........................................................................................................................................................... 21 help.gv.at ......................................................................................................................................................... 21 Kennzeichnung des Studiums .......................................................................................................................... 21 Leistungsstipendien ......................................................................................................................................... 22 Matrikelnummer / Personenkennzeichen ........................................................................................................ 22 Mobilitätsstipendien ........................................................................................................................................ 22 OeAD (Österreichische Austauschdienst) -GmbH .......................................................................................... 22 Ombudsdienste/-stellen für Studierende (dezentral, zentral) ........................................................................... 24 Ombudsstelle für Studierende ......................................................................................................................... 24 Ombudsstelle in der Nationalagentur Lebenslanges Lernen ........................................................................... 27 Ombudsstellen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis ................................................................ 28 Online-Bearbeitung ......................................................................................................................................... 28 Ordentliche Studierende .................................................................................................................................. 28 Postgraduate Stipendium ................................................................................................................................. 29 Postsekundäre Bildungseinrichtungen (in Österreich) .................................................................................... 29 Private Pädagogische Hochschulen ................................................................................................................. 30 Privatuniversitäten ........................................................................................................................................... 30 Selbsterhalterstipendium ................................................................................................................................. 31 Semestereinteilung (Fristen) ............................................................................................................................ 31 Stipendium....................................................................................................................................................... 31 Stipendienstellen ............................................................................................................................................. 32 Studienabteilung (an öffentlichen Universitäten) ............................................................................................ 32 6 Stichwort? Stipendium! Studienbeihilfe ................................................................................................................................................. 33 Studienbeihilfenbehörde .................................................................................................................................. 33 Studienunterstützung ....................................................................................................................................... 33 Studienwechsel, schädlicher (bei Studienbeihilfenbezug) ............................................................................... 33 Studienzuschuss............................................................................................................................................... 33 Studieren im Ausland (vorübergehend) ........................................................................................................... 34 Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe ................................................................................... 34 Würdigungspreis ............................................................................................................................................. 34 SPEZIELLER TEIL .............................................................................................................. 35 A Förderungen für Studierende aller Bildungseinrichtungen .................................................... 35 Award of Excellence (für Studierende an öffentlichen Universitäten) ............................................................ 35 Beihilfen für ein Auslandsstudium .................................................................................................................. 35 Exzellenzstipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für Promovierte sub auspiciis Praesidentis (für Studierende an öffentlichen Universitäten) .............................................. 36 Familienbeihilfe ............................................................................................................................................... 36 Förderungsstipendium (für Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen) ...................................................................................................................................... 38 Leistungsstipendien ......................................................................................................................................... 38 Mobilitätsstipendium ....................................................................................................................................... 39 Selbsterhalterstipendium ................................................................................................................................. 39 Studienbeihilfe ................................................................................................................................................. 39 Studienerfolg ................................................................................................................................................... 40 Staatsbürgerschaft ........................................................................................................................................... 40 Studienunterstützung ....................................................................................................................................... 40 Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe ................................................................................... 40 Würdigungspreis ............................................................................................................................................. 41 B. Förderungen von Universitäten und Hochschulen für ihre Studierenden ............................. 42 1. Universitäten .............................................................................................................................................. 42 2. Privatuniversitäten ..................................................................................................................................... 61 3. Fachhochschulen ........................................................................................................................................ 66 C. Besondere Förderungen der Bundesländer (Landesregierungen) ............................................. 73 1. Allgemeine Förderungen ........................................................................................................................... 73 2. Semesterticket in den Bundesländern ........................................................................................................ 79 3. Wohnbeihilfe der Bundesländer ................................................................................................................ 82 D. Sonstige Förderungen .................................................................................................................... 84 1. aus Mitteln und im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Vergabe durch die GmbH .......................................................................................................................... 84 2. Forschungsförderungen durch die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ...................... 86 3. Allgemeine Förderungen Preise, Stiftungen, Stipendien ........................................................................... 88 7 Stichwort? Stipendium! ALLGEMEINER TEIL 1. Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der staatlichen Studienförderung gemäß Studienförderungsgesetz (StudFG 1992) WER HAT ANSPRUCH AUF STAATLICHE STUDIENBEIHILFE ? Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie gleichgestellte Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlose (siehe § 4 Studienförderungsgesetz – www.stipendium.at), wenn sie ordentliche Studierende an einer öffentlichen Universität, an Fachhochschul-Studiengängen (Fachhochschulen), Pädagogischen Hochschulen oder an akkreditierten Privatuniversitäten sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen, die sich auf die Studienberechtigungsprüfung bzw. auf Prüfungen zwecks Zulassung an einem FachhochschulStudiengang (an einer Fachhochschule) vorbereiten, Studienbeihilfe erhalten. Nähere Auskünfte erteilen die Stipendienstellen. WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER STUDIENBEIHILFE ? Die Studierenden müssen sozial förderungswürdig sein, dürfen noch kein Studium (oder gleichwertige Ausbildung) absolviert haben, einen günstigen Studienerfolg nachweisen und grundsätzlich das Studium, für das sie Studienbeihilfe beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben (Ausnahme siehe nächste Frage). WO LIEGT DIE ALTERSGRENZE FÜR DEN STUDIENBEIHILFENBEZUG ? Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Die Altersgrenze erhöht sich für: Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter höchstens um insgesamt fünf Jahre (hängt von der Dauer der Berufstätigkeit und dem dabei erzielten Einkommen ab) für Studierende, die zur Pflege und Erziehung eines Kindes verpflichtet sind um fünf Jahre für behinderte Studierende um fünf Jahre und für Studierende, die ein Masterstudium aufnehmen um fünf Jahre (auf 35 Jahre) – wenn das Bachelorstudium vor Erreichung der für das Bachelorstudium geltenden Altersgrenze (in der Regel 30 Jahre) begonnen worden ist. Ebenso erhöht sich die Altersgrenze bei Beginn des Masterstudiums auf 35 Jahre für Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter, für Studierende mit Sorgepflicht(en) und behinderte Studierende. WIRD EIN STUDIUM IM AUSLAND GEFÖRDERT ? Unter der Voraussetzung, dass Anspruch auf Studienbeihilfe (im Inland) besteht, können Studierende zur Unterstützung von Studien an ausländischen Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen für die Dauer von höchstens vier Semestern einen Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium stellen (für Studierende an Pädagogischen Hochschulen höchstens zwei Semester). Anträge sind in der zuständigen Stipendienstelle zu stellen, die auch für die Beratung zuständig ist. Werden Studien zur Gänze außerhalb Österreichs in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz betrieben, können Studierende einen Antrag für die Gewährung eines Mobilitätsstipendiums bei jener Stipendienstelle einbringen, die für den ordentlichen Wohnsitz in Österreich zuständig wäre. 8 Stichwort? Stipendium! Die Zuerkennung erfolgt nach Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung. WANN IST MAN SELBSTERHALTERIN ODER SELBSTERHALTER ? Studierende sind dann Selbsterhalterinnen oder Selbsterhalter, wenn sie sich vor der ersten Zuerkennung von Studienbeihilfe mindestens vier Jahre zur Gänze durch Einkünfte im Sinne des Studienförderungsgesetzes (§27 StudFG) selbst erhalten haben. Das jährliche Einkommen muss während dieser Zeit wenigstens die Höhe der jährlichen Höchststudienbeihilfe (derzeit € 7.272,-) erreicht haben. Zeiten des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes sind für die Dauer des Selbsterhaltes jedenfalls zu berücksichtigen. WARUM WIRD BEI EINEM EIGENEN HAUSHALT DAS EINKOMMEN DER ELTERN ZUR BERECHNUNG DER STUDIENBEIHILFE HERANGEZOGEN? Ein „eigener Haushalt“ ist kein hinreichendes Kriterium, Selbsterhaltungsfähigkeit im Sinn des Studienförderungsgesetzes annehmen zu können. Gemäß § 140 ABGB sind Eltern in Österreich grundsätzlich verpflichtet, Unterhalt zu leisten, auch dann, wenn die Kinder einen eigenen Haushalt haben. Die Dauer der Unterhaltsleistung ist an kein bestimmtes Alter des Kindes gebunden und auch nicht an die Tatsache, ob ein Kind zu Hause lebt oder einen eigenen Haushalt führt, verheiratet oder verpartnert ist. Eltern müssen bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten (abhängig von ihren Einkommens-und Lebensverhältnissen), unabhängig vom sozialen Status oder der eigenen Ausbildung. Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn eine eigenständige Haushaltsführung aufgrund ausreichender Mittel zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs ohne Unterstützung anderer möglich ist, wobei beim Kriterium „angemessen“ die jeweiligen Lebensverhältnisse des Kindes, der sozialen Umgebung und der Eltern jedenfalls zu Grunde zu legen sind. Der Eintritt dieser Selbsterhaltungsfähigkeit hängt zudem von wesentlichen Faktoren wie unter anderem denen der Ausbildung und des Verdienstes ab und steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Volljährigkeit des Kindes. WARUM WIRD DAS EINKOMMEN DER ELTERN ZUR B ERECHNUNG DER HERANGEZOGEN , WENN MAN VERHEIRATET / VERPARTNERT IST? STUDIENBEIHILFE Grundsätzlich sind Eltern gesetzlich (§140 ABGB) verpflichtet auch dann Unterhalt zu leisten, wenn die studierenden Kinder verheiratet oder verpartnert sind. Bei Selbsterhalterinnen und Selbsterhaltern im Sinne des Studienförderungsgesetzes wird das Einkommen der Eltern nicht herangezogen. WARUM WIRD DAS EINKOMMEN VON BEIDEN ELTERN ZUR B ERECHNUNG STUDIENBEIHILFE HERANGEZOGEN, WENN DIE ELTERN GETRENNT LEBEN ? DER Die angeführte Unterhaltsverpflichtung hängt nicht von der Frage ab, ob die Eltern getrennt leben, geschieden, wieder verheiratet oder verpartnert sind. Es ist diese Unterhaltsverpflichtung daher auch bei getrennt lebenden Eltern von jedem Elternteil im Einzelnen und getrennt zu ermitteln. Gemeinsame Kinder werden zur Hälfte beim jeweiligen Elternteil berücksichtigt, sollte dies zu einem negativen Wert in der Errechnung führen, wird es dem anderen Elternteil im Unterschied zu der Freibetragsregelung als negativer Transfer gutgebucht. WAS KANN MAN TUN, WENN KEIN KONTAKT ZU DEN ELTERN BESTEHT? Grundsätzlich sind die Antragsteller und Antragstellerinnen gem. § 40 StudFG (Studienförderungsgesetz) dazu verpflichtet, die erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen beziehungsweise auf Verlangen vorzulegen. Ist jedoch die Beibringung nicht möglich oder aus guten Gründen nicht zumutbar, so kann ein Antrag gestellt werden, dass die Studienbeihilfenbehörde die notwendigen Unterlagen von Amtswegen besorgt. Hierfür gibt es bei den Stipendienstellen ein eigenes Formular (FB 09-18). DARF MAN BEI BEZUG VON STUDIENBEIHILFE ETWAS DAZUVERDIENEN? Die zumutbare Eigenleistung für Studierende umfasst den € 10.000,- (seit 1. Jänner 2015) übersteigenden Betrag ihrer Bemessungsgrundlage; die Frage kann daher mit JA beantwortet werden. Über diese Grenze hinausgehende lukrierte Einkommen im Sinn des Studienförderungsgesetzes 9 Stichwort? Stipendium! werden als zumutbare Eigenleistung der Studierenden bewertet, die den Anspruch auf Studienbeihilfe in diesem Ausmaß kürzen. Neben der Einkommensprognose gem. § 12 Abs. 3 StudFG (anlässlich der Antragstellung geben Studierende eine Erklärung über ihr Einkommen in den Zeiträumen ab, für die Studienbeihilfe beantragt wird) muss jedenfalls berücksichtigt werden, ob und inwieweit Studierende im gesamten zu berücksichtigenden Kalenderjahr Studienbeihilfe beziehen. Wird nicht während des gesamten Kalenderjahres Studienbeihilfe bezogen, verringert sich die Einkommensgrenze (€ 10.000,-) aliquot für die Monate, in denen Beihilfe bezogen wurde. WELCHER STUDIENERFOLG IST ZU ERBRINGEN? Voraussetzung für den Anspruch auf Studienbeihilfe ist unter anderem der Nachweis eines günstigen Studienerfolges ("Leistungsnachweis", "Anspruchsdauer" und "Studienwechsel"). Dieser liegt dann vor, wenn ein bestimmtes Ausmaß an positiv absolvierten Studienleistungen (abhängig, welches Studium an welcher Bildungseinrichtung betrieben wird und in welcher Phase des Studiums sich die Studierenden befinden) nachgewiesen wird. Der Leistungsnachweis ist in verschiedenen Phasen des Studiums in jeweils unterschiedlichem Ausmaß durch positiv absolvierte Prüfungen und Lehrveranstaltungen aus den Pflicht- und Wahlfächern zu erbringen (Prüfungen, die bereits vor Studienbeginn – z.B. während der Schulausbildung – abgelegt worden sind, und für das Studium anerkannt werden, können für den Leistungsnachweis nicht verwendet werden!) Studienerfolg an Universitäten und Fachhochschulen: Bachelor-/Diplomstudien: nach dem 2. Semester: 30 ECTS-Punkte oder 14 Semesterstunden; nach dem 6. Semester (des ersten Abschnittes): 90 ECTS-Punkte oder 42 Semesterstunden Bei Diplomstudien mit einer kürzeren Anspruchsdauer im 1. Abschnitt muss der Abschluss des ersten Studienabschnittes vorliegen. Masterstudien: nach dem 2. Semester: 20 ECTS-Punkte oder 10 Semesterstunden Doktoratsstudien: nach dem 2. Semester: 12 ECTS-Punkte oder 6 Semesterstunden; nach dem 6. Semester: Bestätigung des Dissertationsbetreuers über den erfolgreichen Fortschritt der Dissertation. Pädagogische Hochschulen: 30 ECTS-Punkte aus den beiden vorangegangenen Semestern. Konservatorien: Positive Beurteilung aus allen Hauptfächern im letzten Semester, und nach dem 2. und danach nach jedem weiteren 4. Semester: 5 Stunden pro Semester aus den Ergänzungsfächern. Privatuniversitäten 30 ECTS-Punkte aus den beiden vorangegangenen Semestern. WANN IST STUDIENBEIHILFE WARUM ZURÜCKZAHLEN ? Jede Änderung wie ein Studienwechsel, Wechsel des Studienortes (auch bei gleichbleibender Studienrichtung), Studienabbruch, Studienabschluss, Studienunterbrechung (Beurlaubung, Nichtinskription, Behinderung durch Krankheit), Präsenz- oder Zivildienst ist möglichst rasch zu melden, da diese Änderungen zu einem Ruhen oder Erlöschen des Anspruches auf Studienbeihilfe führen können. In den ersten beiden Semestern wird Studienbeihilfe, ohne zuvor Prüfungserfolge nachgewiesen zu haben, gewährt. Die Studierenden sind verpflichtet, der Stipendienstelle nachträglich Studiennachweise vorzulegen, um eine Rückzahlung auszuschließen. 10 Stichwort? Stipendium! WELCHE NACHWEISPFLICHTEN SIND ZU ERBRINGEN , DAMIT ES ZU KEINER RÜCKZAHLUNG KOMMT ? Wurde ausschließlich im ersten Semester Studienbeihilfe bezogen und dann das Studium abgebrochen oder (für wenigstens ein Semester) unterbrochen: in der Antragsfrist des folgenden (auch nicht inskribierten) Semesters sind positiv absolvierte Prüfungen über sieben ECTS-Punkt oder vier Semesterstunden vorzulegen. Dieser Nachweis ist analog auch für Doktoratsstudien und Masterstudien erforderlich. Wenn in den ersten beiden Semestern oder auch nur im zweiten Semester Studienbeihilfe bezogen wurde: in der Antragsfrist des folgenden (auch nicht fortgesetzt gemeldeten) Semesters muss der halbe Studienerfolg, der für den Weiterbezug bei einer Antragstellung im dritten Semester benötigt würde (z.B. an Universitäten, Fachhochschul-Studiengängen und Pädagogische Hochschulen einheitlich 15 ECTS-Punkte oder sieben Semesterstunden) vorgelegt werden. Wurde der Antrag erst im zweiten Semester gestellt und für das zweite und dritte Semester Studienbeihilfe bewilligt, muss ebenfalls in der Antragsfrist des dritten Semesters der volle Studienerfolg nachgewiesen werden, der für den Weiterbezug bei einer Antragstellung im dritten Semester benötigt würde. Masterstudien: Wenn in den ersten beiden Semestern eines Masterstudiums Studienbeihilfe bezogen wird (auch nur für einen Monat), muss in der Antragsfrist des folgenden (auch nicht fortgesetzt gemeldeten) Semesters ein Studienerfolg im Ausmaß von wenigstens zehn ECTS-Punkten oder fünf Semesterstunden nachgewiesen werden. Doktoratsstudium: Wenn in den ersten beiden Semestern eines Doktoratsstudiums Studienbeihilfe bezogen wird (auch nur für einen Monat), muss in der Antragsfrist des folgenden (auch nicht fortgesetzt gemeldeten) Semesters einen Studienerfolg im Ausmaß von sechs ECTS-Punkten oder drei Semesterstunden nachgewiesen werden. Beihilfe für ein Auslandsstudium: Innerhalb der nächsten nach Abschluss des Auslandsstudiums beginnenden Antragsfrist, ist ein Prüfungsnachweis bei der Studienbeihilfenbehörde vorzulegen, dessen Umfang von der Dauer des Auslandsstudiums abhängt. RÜCKZAHLUNG WEGEN EIGENER EINKÜNFTE Bei der Berechnung der Studienbeihilfe wird vorerst von den Angaben der Studierenden gemäß dem Studienförderungsgesetz § 12 Abs. 3 ausgegangen. Nach Vorliegen sämtlicher Nachweise über das Jahreseinkommen ist eine abschließende Berechnung durchzuführen. Dabei kann es zu Rückforderungen kommen, wenn entgegen den Angaben beim Antrag die Jahreseinkommensgrenze überschritten wurde. RÜCKZAHLUNG WEGEN UNRICHTIGER ANGABEN Haben unvollständige oder unrichtige Angaben die Studienbeihilfe bewirkt, muss diese zurückgezahlt werden. ungerechtfertigte Zuerkennung der Bei einer Rückforderung der Studienbeihilfe wegen eines mangelnden Studienerfolges, entfällt die Rückforderung, wenn das Studium nicht abgebrochen und längstens in der Antragsfrist des fünften Semesters ab Studienbeginn den für den Weiterbezug von Studienbeihilfe notwendigen Studienerfolg nachgewiesen wird. 11 Stichwort? Stipendium! KANN DIE RÜCKFORDERUNG DER STUDIENBEIHILFE GESTUNDET WERDEN? Die Schuld der Studienbeihilfe kann (kein Rechtsanspruch) unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der rückzahlungspflichtigen Person bis zu zwei Jahren gestundet werden (§51 Abs.2 StudFG). KANN DIE RÜCKFORDERUNG DER STUDIENBEIHILFE IN RATEN ERFOLGEN? Die Rückzahlung der Schuld der Studienbeihilfe in Teilbeträgen kann (kein Rechtsanspruch) in maximal 36 Monatsraten gestattet werden (§51 Abs.2 StudFG). WANN ERHÄLT MAN F AHRTKOSTENZUSCHUSS ? Bei den Fahrkosten unterscheidet man grundsätzlich zwischen Fahrtkosten am Studienort (Kernzone) sowie Fahrtkosten, die aufgrund des neuen in jeweilige Zonen eingeteilten Raumordnungskonzeptes zwischen der Gemeinde des Studienortes und der Gemeinde des Studienwohnsitzes bei Abzug eines Selbstbehalts und bei Einzug eines höchstmöglichen Zuschusses in Höhe von € 700,- pro Studienjahr errechnet werden und das Pendeln zum Studienort als noch zumutbar bewertet wird. Für Studierende aus Gemeinden, von denen aus das Pendeln als nicht mehr zumutbar erachtet wird, ist kein Fahrtkostenzuschuss vorgesehen. Für Studierende, deren Wohnsitzgemeinde zumindest mehr als 200 Kilometer vom Studienort entfernt ist, wird ein Heimfahrtzuschuss gewährt. Auf die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch und es wird dieser nur dann gewährt, wenn Studienbeihilfe bezogen wird und im Fall der Kernzone ein entsprechender Nachweis über den tatsächlichen Erwerb eines Semestertickets mit dem hierfür vorgesehenen begünstigten Studierendentarifen vorgelegt werden kann. In den anderen Fällen (Pendeln zumutbar) und für den Heimfahrtkostenzuschuss ist kein eigener Nachweis notwendig. Für Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter, Vollwaisen und verheiratet Studierende gebührt dieser Heimfahrtkostenzuschuss nicht. WIRD EIN PARALLEL BETRIEBENES STUDIUM GEFÖRDERT ? Nein! Bei der Antragstellung muss von den Studierenden die Entscheidung getroffen werden, für welches Studium Studienbeihilfe bezogen wird. BEKOMMT MAN NACH EINEM STUDIENWECHSEL NOCH BEIHILFE? Keine Studienbeihilfe bekommt man, wenn man das Studium öfter als zweimal oder nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachweisen kann. Studienbeihilfe bekommt man nach einem Studienwechsel, wenn die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden bzw. dann, wenn ein Studienwechsel durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurde. 12 Stichwort? Stipendium! 2. Studienbezogene Stichwörter in alphabetischer Reihenfolge ►Anerkennung, innerstaatliche (von Prüfungen) Universitäts-Studierende sowie jene aus dem Fachhochschulsektor und den Pädagogischen Hochschulen können sich Prüfungen von anderen anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtungen, von berufsbildenden höheren Schulen oder von Höheren Anstalten für Lehrerund Erzieherbildung oder Lehrgängen universitären Charakters (an öffentlichen Universitäten durch das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ) anerkennen lassen. Der Antrag an öffentlichen Universitäten ist beim „für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ“ zu stellen, über den Antrag ist spätestens zwei Monate nach Einlangen des Antrages mittels Bescheids zu entscheiden. ►Anmeldefristen Sowohl für die Zulassung an einer heimischen als auch an einer Hochschule bzw. an einer GastInstitution im Ausland sowie für die Beantragung (und Genehmigung) finanzieller Unterstützungen für ein Studium (im Ausland) gilt es, bestimmte Anmeldefristen einzuhalten. Bei diesen handelt es sich um so genannte „Fallfristen“, also Fristen, die keinen Aufschub haben und nach deren Ablauf (aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber) keine Bewerbungen mehr angenommen werden (können). ►Anschrift am Heimatort (Heimatanschrift) ist im Unterschied zur Studienadresse (während des Studienjahres) jene Adresse, an der die oder der Studierende entweder (noch) hauptgemeldet wohnt oder vorübergehend die lehrveranstaltungsfreie Zeit (z.B. Ferien) verbringt. Um keine Fristen zu versäumen (z.B. Zuerkennungsschreiben für Stipendien oder Heimplätze u. Ä.), sollten den zuständigen Stellen im eigenen Interesse immer beide Adressen, die Studienort- und die Heimatanschrift sowie die Zeiträume, wann man sich wo aufhält, bekannt gegeben werden. Die verspätete Übermittlung von Zusendungen der Universitäten/ Fachhochschulen/ Fachhochschul-Studiengänge/Pädagogischen Hochschulen/ sonstiger Institutionen auf Grund unklarer bzw. nicht mehr gültigen Adressangaben kann für Studierende sogar zur automatischen Abmeldung vom Studium mit Auswirkungen auf studienrechtliche Bestimmungen, Studienförderungen, Zulassungsregelungen etc. führen. ►Außerordentliche Studierende sind an öffentlichen Universitäten jene Studierende, die aufgrund eines entsprechenden Verfahrens zu einem außerordentlichen Studium zugelassen sind. An Universitäten erfolgt eine solche Zulassung mittels Bescheids. Außerordentliche Studierende an Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen sind gemäß § 4 Abs 2 FHStG die Studierenden, die zu außerordentlichen Studien zugelassen sind. Außerordentliche 13 Stichwort? Stipendium! Studien sind Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß § 9 FHStG sowie der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen An Pädagogischen Hochschulen können Studierende, welche die gesetzlichen Zulassungsbedingungen (z.B. allgemeine Hochschulreife) nicht erfüllen, unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt als außerordentliche Studierende zugelassen werden. Ein Studienabschluss ohne Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist jedoch nicht möglich. ►Award of Excellence siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►Beihilfen für ein Auslandsstudium siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►Bescheid Studierende können in bestimmten Bereichen zu hoheitlichen Verwaltungsakten (Zulassung, Anerkennung, Studienbeihilfe etc.) Bescheide erhalten. An öffentlichen Universitäten werden Prüfungsanerkennungen bescheidmäßig entschieden, sämtliche akademischen Grade werden per Bescheid verliehen. Auch die Zulassung zum Studium ist eine bescheidmäßige Erledigung, allerdings werden nur im Falle einer Nicht-Zulassung auch tatsächlich Bescheide ausgestellt. Durch die Studienbeihilfenbehörde werden Studienbeihilfen und Beihilfen zum Auslandsstudium (ausgenommen die Vergabe von Mobilitätsstipendien) ebenfalls per Bescheid vergeben. Auch das Finanzamt entscheidet im Bereich der Familienbeihilfe per Bescheid. ►Beschwerde Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird mit der Einbringung einer Beschwerde gegen einen Bescheid bzw. ein sonstiges Handeln oder Unterlassen der Verwaltungsbehörde eingeleitet. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit, dann spricht man von einer Bescheidbeschwerde; einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit, die sogenannte Maßnahmenbeschwerde; die Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde, die sogenannte Säumnisbeschwerde und eine Weisung, dann liegt eine Weisungsbeschwerde vor (gilt im Schulrecht). Abgesehen von der Maßnahmenbeschwerde, welche beim Bundesverwaltungsgericht selbst eingebraucht werden muss, sind Beschwerden grundsätzlich immer bei der Verwaltungsbehörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat, untätig (säumig) war oder eine Weisung erlassen hat. 14 Stichwort? Stipendium! Dies gilt auch für alle weiteren Schriftsätze und zwar so lange, bis die Verwaltungsbehörde die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vorlegt. Erst ab diesem Zeitpunkt sind sämtliche Schriftsätze direkt beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Beschwerdefristen: für Bescheid-, Säumnis- und Weisungsbeschwerden in der Regel vier Wochen, für die Maßnahmenbeschwerden sechs Wochen ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides. Abweichungen sind auf der Grundlage von Bundes- oder Landesgesetzen möglich. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid der erstinstanzlichen Behörde. Für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht keine Anwaltspflicht, es steht aber jeder Partei frei, eine Rechtsvertreterin/einen Rechtsvertreter für das Beschwerdeverfahren zu. ►Bewerbungsfrist(en) Um allen Interessentinnen und Interessenten gleiche „Startbedingungen“ in Bewerbungsverfahren für eine Zulassung/ein Stipendium etc. geben zu können, sind solche Verfahren mit Bewerbungsfristen versehen. Zu den angegeben Terminen sind die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Allenfalls kann man Teile der erforderlichen Dokumentation (wie z.B. bestimmte Zeugnisse aus bestimmten Studienabschnitten o. Ä.) innerhalb einer bestimmten Frist nachbringen. Mit Vorlaufzeiten von mindestens einem Semester, in manchen Fällen sogar von mindestens einem akademischen Jahr, ist bei Zulassungsverfahren/Stipendienprogrammen zu rechnen. Näheres ist auf der Homepage der jeweiligen Hochschulinstitution zu finden. ►Bundesverwaltungsgericht Mit 1. Jänner 2014 ist auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ein Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Wien und Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz eingerichtet worden. Als Verwaltungsgericht erster Instanz steht es auf derselben Stufe wie die Landesverwaltungsgerichte und das Bundesfinanzgericht. Die Verwaltungsgerichte entscheiden gemäß Art. 130 B-VG insbesondere über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde und wegen Verletzung der Entscheidungspflicht einer Verwaltungsbehörde, also wenn die Verwaltungsbehörde einen Bescheid nicht in der gesetzlichen Frist erlassen hat und Beschwerden wegen rechtswidriger Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Maßnahmenbeschwerde). Mit der Schaffung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wird der administrative Instanzenzug, also das Recht, gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde Berufung bei der jeweils übergeordneten Behörde einzulegen, grundsätzlich abgeschafft. Gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts geht der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof als Revisionsinstanz. Liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, kann das Bundesverwaltungsgericht die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulassen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist dann gegeben, wenn eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts fehlt, uneinheitlich ist, fehlt oder ein Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts abweicht. Lässt das Bundesverwaltungsgericht eine Revision jedoch nicht zu, so kann der Antragsteller immer noch eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof einbringen, wenn er begründet, wieso eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung entgegen der Meinung des Verwaltungsgerichts dennoch vorliegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, beim Verfassungsgerichtshof Beschwerden gegen Erkenntnisse der Bundesverwaltungsgerichte einzubringen. 15 Stichwort? Stipendium! Im Hochschulbereich ersetzt das Bundesverwaltungsgericht den Senat an öffentlichen Universitäten als bisherige zweite Instanz u.a. in studienrechtlichen Angelegenheiten. ►Devolutionsantrag ist ein Antrag, mit dem in einem formaljuristischen Verfahren bei der unmittelbar nächsthöheren Instanz Beschwerde gegen ein behördliches Versäumnis der ersten Instanz/der nächsthöheren Instanz eingelegt werden kann. Ein solcher Antrag ist schriftlich einzubringen und kann durch die betroffene Person direkt erfolgen (keine Notwendigkeit der Mitbefassung eines Rechtsanwaltes). Mit 01.01.2014 hat das Bundesverwaltungsgericht den Senat an öffentlichen Universitäten als zweite Instanz abgelöst. Ein Devolutionsantrag ist nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Beispiel: Ein Studierender an einer Universität hat einen Antrag auf Aufhebung einer Prüfung wegen schweren Mangels [gemäß § 79 Universitätsgesetz 2002 (UG)] gestellt und erhält von der zuständigen (ersten) Instanz, in diesem Falle vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ, innerhalb der gesetzlich vorgegebenen maximalen Entscheidungsfrist (gemäß Allgemeinem Verwaltungsverfahrensgesetz sind dies maximal sechs Monate, bei Anerkennungsverfahren beträgt die Frist abweichend zwei Monate) keine Entscheidung (Bescheid). In diesem Fall hat die/der Studierende die Möglichkeit, einen Devolutionsantrag an die nächsthöhere Instanz, in diesem Falle an das Bundesverwaltungsgericht, zu richten. ►Doppel- (Mehrfach-) Studium ist das Studium zweier oder mehrerer Studien an ein und derselben öffentlichen Universität oder an mehreren Universitäten, wobei bei der Durchführung an zwei oder mehreren Universitäten die oder der Studierende die Fortsetzungsmeldung bei der/den anderen Universität(en) selbst durchzuführen hat. Der Studienbeitrag muss (im Zutreffensfall) nur einmal einbezahlt werden. Der Studienerfolg für die Familienbeihilfe muss nur für ein Studium nachgewiesen werden. Für die Gewährung der Studienbeihilfe muss der Studienerfolg für das Studium nachgewiesen, für das Studienbeihilfe beantragt wurde (kein „Mischen“ möglich). Die Durchführung ein und desselben Studiums an mehreren Universitäten ist nicht zulässig. Es ist möglich, gleichzeitig an einer öffentlichen Universität und an einer Fachhochschule zu studieren. Zusätzlich zum Studienbeitrag für die Universität(en) ist für ein Fachhochschul-Studium an den jeweiligen Fachhochschulerhalter gegebenenfalls ein Studienbeitrag zu entrichten. Es ist möglich, gleichzeitig an einer öffentliche Universität und an einer Pädagogischen Hochschule zu studieren, wobei hier (im Zutreffensfall) ebenfalls Studienbeiträge an die Universität und an die Pädagogische Hochschule zu entrichten sind. Bei den Pädagogischen Hochschulen ist zu beachten, dass das Studium grundsätzlich als Präsenzstudium (Anwesenheitspflicht!) geführt wird. Bezüglich der Anerkennung von Studienleistungen einer tertiären Bildungsinstitution an einer anderen Institution siehe Anerkennung, innerstaatliche. 16 Stichwort? Stipendium! ►ERASMUS (European Action Scheme for the Mobility of University Students) ist das europäische Bildungsprogramm für Mobilität und Kooperation im Hochschulbereich, das 2012 europaweit sein 25-jähriges Jubiläum gefeiert hat. Österreich beteiligt sich seit 1992 am ERASMUS Programm. Von 2007 bis 2013 war ERASMUS Teil des EU-Bildungsprogramms Lebenslanges Lernen. Anfang 2014 startete das neue EU-Programm „ERASMUS+“ für Bildung, Jugend und Sport, in dessen Rahmen die Erasmus -Hochschulmobilität und Erasmus-Partnerschaften weitergeführt werden. ERASMUS+ trägt dazu bei, die Qualität der Hochschulbildung zu erhöhen, unterstützt die Hochschuleinrichtungen, an internationalen Kooperationen und am Erfahrungsaustausch innerhalb Europas und mit der Welt teilzunehmen, die Mobilität von Studierenden sowie Hochschullehrenden und Hochschulpersonal zu fördern sowie Transparenz und Anerkennung von Studiengängen und abschlüssen innerhalb des Europäischen Hochschulraums zu verbessern. ERASMUS+ -Studierendenmobilität bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Studiums drei bis zwölf Monate an einer europäischen Partnerhochschule zu studieren. ERASMUS+ -Studierende erhalten für die Dauer des Erasmus-Auslandsaufenthaltes einen Mobilitätszuschuss, der zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten dient. Die im Ausland absolvierten Studienleistungen werden an der Heimatinstitution anerkannt (ECTS). ERASMUS+ -Studierende an Universitäten sind von sämtlichen Studiengebühren an der Heimat- und an der Gastinstitution befreit, an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gibt es dazu unterschiedliche Regelungen. Praktika im Rahmen von ERASMUS+ ermöglichen ein zwei- bis zwölfmonatiges Berufspraktikum in einem Unternehmen, einer Trainings- und Forschungseinrichtung bzw. einer weiteren Organisation in einem anderen europäischen Land (ausgenommen sind Einrichtungen der Europäischen Union (wie etwa das Europäische Parlament) sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten). Ein ERASMUS+-Auslandsaufenthalt kann frühestens im zweiten Studienjahr durchgeführt werden. Die Bewerbung bzw. Antragstellung für einen ERASMUS+ Zuschuss erfolgt an der Heimatinstitution (Auslandsbüro). Vorlagetermine für Anträge und Details zum Aufnahmeverfahren sind direkt bei der jeweiligen Institution zu erfragen. Neu bei Mobilitätsmaßnahmen unter ERASMUS+ ist die Ausweitung der Studierenden- und Personalmobilität, die nun als „Internationale Mobilität“ (ab 2015/16) auch außerhalb der Programmländer stattfinden kann. Weiter ermöglicht das neue Programm nun auch Mobilität für bereits Graduierte in Form von Praktikumsaufenthalten, die noch während der Studienzeit beantragt werden müssen und innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums absolviert werden können. Ebenso neu ist das Instrument „Garantiefazilität für Studiendarlehen“ (Beginn der Aktion im Laufe des Jahres 2015), wodurch Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun können. Die bisher unter ERASMUS Mundus abgewickelten Joint Master-Programme unterstützen nun im neuen Programm die Mobilität zur Erlangung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Abschlüsse, Doppel- oder Mehrfachabschlüsse. Nähere Informationen zu ERASMUS+ im Hochschulbereich: http://www.bildung.erasmusplus.at/hochschulbildung/ 17 Stichwort? Stipendium! ► ERASMUS+ (2014-2020) ist das neue EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport für die Jahre 2014 – 2020 und folgt den Programmen Lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie den fünf internationalen Programmen ERASMUS Mundus, Tempus, Alfa, Edulink sowie Programm für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern in einem neuen integrierten und vereinfachten Programm nach. Im Bereich der Bildung können die bestehenden Programmnamen Comenius, Leonardo da Vinci, ERASMUS, ERASMUS Mundus und Grundtvig weitergeführt werden. ERASMUS + umfasst folgende Leitaktionen: Lernmobilität von Einzelpersonen Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren Unterstützung Politischer Reformen. Diese Leitaktionen werden durch die Programme Jean Monnet, Jugend und Sport ergänzt. Nähere Informationen zum Programm ERASMUS+ Bildung sind zu finden unter www.bildung.erasmusplus.at ►Exzellenzstipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für Promovierte sub auspiciis Praesidentis siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►Fachhochschulstudium Fachhochschul-Studiengänge bzw. Fachhochschulen sind seit dem Studienjahr 1994/95 Bestandteil des tertiären Bildungsangebotes in Österreich. Seit 1996/97 werden auch vermehrt Studiengänge für Berufstätige berufsbegleitend angeboten. Es gibt derzeit rund 43.000 FH-Studierende in Österreich. Besondere Elemente einer FH-Ausbildung sind die berufsbezogene und praxisorientierte Ausrichtung sowie eine kurze Studiendauer (drei bis fünf Jahre), ferner ein durch einen Ausbildungsvertrag vertraglich geregeltes Verhältnis zwischen der oder dem Studierenden und der Institution. AUFNAHMEVERFAHREN: Fachhochschul-Institutionen sind bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Jeder FH-Studiengang hat eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Aufnahmetermin zur Verfügung. Die Zahl der Studienplätze für Anfängerinnen und Anfänger wird von der AQ Austria im Akkreditierungsbescheid festgesetzt. Aufgrund dieser Platzbeschränkungen pro Jahr und Studiengang kann es einschlägige Aufnahmeverfahren geben. Ein Aufnahmeverfahren findet allerdings nicht überall zwingend statt: Sofern die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren Anfängerinnen- und Anfänger-Studienplätze überschreitet, ist ein Aufnahmeverfahren gemäß den Kriterien der Aufnahmeordnung durchzuführen. Umgekehrt ist kein Aufnahmeverfahren durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber niedriger ist als die Zahl der verfügbaren Anfängerinnen- bzw. Anfänger-Studienplätze. 18 Stichwort? Stipendium! Das Verfahren hat folgende (mögliche) Auswahlkriterien: schriftliche Bewerbung (gibt einen Eindruck über Persönlichkeit, Lebensweg und Motivation der Bewerberin und des Bewerbers) schriftlicher Test und Präsentation (Prüfung der analytisch-logischen Denkfähigkeit) und ein Aufnahmegespräch Auskünfte über die speziellen Bewerbungserfordernisse und Aufnahmeverfahren sowie über Fristen und Termine sind auf den Homepages der jeweiligen Erhalter bzw. Fachhochschul-Institution zu erfahren. Eine Liste mit Links im Internet ist zu finden unter: www.fhk.ac.at GENERELLE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE ZULASSUNG ZU EINEM F ACHHOCHSCHUL STUDIUM SIND: die allgemeine Universitätsreife, d.h. - ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis - ein anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Hochschulreife (Studienberechtigungsprüfung) - ein ausländisches Zeugnis, das durch Nostrifizierung oder Anerkennung (völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund der Entscheidung der Leiterin oder des Leiters des inländischen Fachhochschul-Studienganges im Einzelfall gleichwertig ist), einem der beiden oberen Zeugnisse gleichwertig ist - eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. oder eine einschlägige berufliche Qualifikation BERUFLICHE QUALIFIKATIONEN Diese sind ebenfalls als Zulassungsvoraussetzungen bzw. als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen möglich; Informationen über die erforderlichen Zusatzprüfungen für die jeweiligen Studiengänge geben die jeweiligen Institutionen. Die Vorlaufzeit des Aufnahmeverfahrens kann bis zu sechs Monaten betragen. Die Aufnahme erfolgt nur zum Wintersemester, ein „schiefsemestriger“ Einstieg (also der Studienbeginn in einem Sommersemester) in ein FH-Studium ist nicht möglich (es sei denn, es wird ein Semester angerechnet). Nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens wird zwischen dem Erhalter des Studienganges und der oder dem Studierenden ein so genannter Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Das Fachhochschul-Studium wird nach dem verpflichtenden Berufspraktikum (nur im Bachelor- bzw. Diplomstudiengang) mit einer Bachelor- oder mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Hat die bzw. der Studierende die Anforderungen erfüllt, erlangt sie/er einen akademischen Grad (Bachelor, Master oder Dipl.-Ing.). Bei einem FH-Diplomstudiengang lautet der akademische Grad Magistra/Magister (FH) oder Diplom-ingenieurin/Diplomingenieur (FH). ZUGANG (ODER BERECHTIGUNG) ZUM DOKTORATSSTUDIUM AN UNIVERSITÄTEN Verordnungen der Bundesministerin oder des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft regeln den Zugang zu den verschiedenen Doktoratsstudien für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006897 Es besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung, wenn dies in der jeweiligen Verordnung dementsprechend geregelt wurde. Allerdings ist es zulässig, die Studiendauer zu verlängern (maximal 2 Semester), wenn das vergleichbare Studium an einer Universität länger ist. In diesen Fällen werden 19 Stichwort? Stipendium! auch Prüfungen vorgeschrieben, die während des Doktoratsstudiums absolviert werden können, um die volle Gleichwertigkeit zu erlangen. Es empfiehlt sich, bei Interesse an einem Doktoratsstudium bei den Universitäten, die das angestrebte Studium anbieten, nachzufragen. STUDIENFÖRDERUNG Studierende an einem Fachhochschul-Studiengang/einer Fachhochschule sind den Studierenden an Universitäten in Bezug auf Maßnahmen der Studienförderungen oder Förderungen von Studien im Ausland gleichgestellt. P ROBLEME BEIM STUDIUM Bei während des Studiums unmittelbar oder mittelbar entstehenden Problemen, zu denen die jeweiligen Regelungen nicht klar oder nicht genug bekannt sind bzw. in Situationen, wo vor Ort keine Lösung(en) gefunden werden kann (können), steht die Ombudsstelle für Studierende FHStudierenden für eine Beratung und Hilfe zur Verfügung. ►Familienbeihilfe siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►Förderungsstipendium (für Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Theologischen Lehranstalten) siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►Gemeinsamer Sozialfonds Österreichischer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft – Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft („ÖH-Sozialfonds“) Für alle Studierenden, die Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, eine einmalige Unterstützung aus dem ÖH-Sozialfonds zu erhalten. Diese Notlagen können entstanden sein durch: plötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium, Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern, einmalige Ausgaben für medizinische Behandlungen oder andere Notsituationen, die unverschuldet entstanden sind. Voraussetzungen für eine Unterstützung aus einem der Fonds sind, dass die/der Studierende im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig ist, nicht bei den Eltern wohnt und einen ausreichenden Studienerfolg nachweist. Dem Antrag sind alle notwendigen Unterlagen (in Kopie) beizulegen. Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Der Antrag ist an das Sozialreferat der Bundesvertretung der ÖH zu richten. Die Mittel für diesen Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der Bundesvertretung der ÖH, dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Hochschülerschaft jener Universitäten gestellt, an welcher die/der Studierende studiert. 20 Stichwort? Stipendium! Seit 1. 1. 2009 gibt es die Möglichkeit für Studierende mit Beeinträchtigung ebenfalls einen Antrag an den Sozialfonds der ÖH zu stellen. In diesem Rahmen können Zusatzkosten für das Studium unterstützt werden. Auskünfte gibt es bei den jeweiligen Sozialreferaten an den Unis oder per Mail an [email protected]. Die Sozialfondsbetreuung der Bundesvertretung der ÖH ist immer Dienstag und Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 01 3108880 erreichbar. Das Antragsformular (in deutscher oder englischer Sprache) ist zu finden unter: www.oeh.ac.at/fileadmin/user_upload/pdf/sozref/Sozialfondsformular.pdf ►grants.at ist die österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung. Sie ist die umfangreichste in Österreich existierende Online-Datenbank dieser Art für alle wissenschaftlichen Bereiche. Sie bietet Informationen über Förderungen für Studierende, Graduierte und Forschende innerhalb Österreichs sowie Incoming- (nach Österreich) und Outgoing- (von Österreich nach ...) Stipendien. Weiter können auch Zuschüsse, Preise und Forschungsförderungen abgefragt werden. Die Informationen beinhalten neben Details zu Einreichbedingungen (Einreichfrist und -stelle) auch Hinweise zu Dauer, Kontingent und Finanzierungsleistung der jeweiligen Förderung. Die permanente Wartung der Datenbank wird von der OeAD-GmbH oder direkt von den stipendien- und förderungsvergebenden Stellen durchgeführt. www.grants.at ►help.gv.at ist eine behördenübergreifende Internet-Plattform der österreichischen Bundesregierung, die über Amtswege in Österreich informiert und teilweise deren elektronische Erledigung ermöglicht. Auf der Startseite www.help.gv.at ist eine Liste mit dem Informationsangebot zu finden, außerdem steht eine Volltextsuche zur Verfügung. www.help.gv.at ist gekennzeichnet durch Verfügbarkeit rund um die Uhr Vorbereitung oder vollständige Erledigung von Amtswegen von zu Hause leichtere Planbarkeit von Zusammenhängen/Abläufen Amtswegen durch das Aufzeigen von Individueller Amtshelfer: In komplexen Situationen werden benötigte Informationen mittels anonymen Online-Fragebogens eingegrenzt. Fragen & Antworten/FAQs (Frequently asked Questions): Fragen & Antworten bieten Platz für "Leserbriefe" – persönliche, für jedermann sichtbare Reaktionen auf help.gv.at. Verantwortung & Kontrolle: Bevor Informationen veröffentlicht werden, werden diese auf inhaltliche Richtigkeit von einer zuständigen Behörde überprüft und freigegeben. ►Kennzeichnung des Studiums Jede öffentliche Universität in Österreich hat einen eigenen Kennbuchstaben. Damit werden Studienfächer usw. eindeutig zuordenbar (z.B. steht A für Universität Wien). 21 Stichwort? Stipendium! Jedes Studium an einer Universität wird unter einer bestimmten Kennzahl geführt (z.B. steht 101 für das Diplomstudium Rechtswissenschaften). ►Leistungsstipendien siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►Matrikelnummer / Personenkennzeichen An öffentlichen Universitäten, Medizinischen Universitäten und Kunstuniversitäten ist die Matrikelnummer jene Nummer (siebenstellig), welche die Institution einer/m Studierenden anlässlich der erstmaligen Zulassung (also wenn sie/er noch nie zuvor an einer Universität studiert hat) zuordnet. Die ersten beiden Ziffern geben Auskunft über das Jahr, in dem die Erstzulassung erfolgt ist (also z.B. 1000001 im Studienjahr 2010/11, egal ob Winter- oder Sommersemester). Die Matrikelnummer an öffentlichen Universitäten wird bei Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldungen, zur Zeugnisausstellung sowie an manchen öffentlichen Universitäten auch zur Erstellung eines E-Mail-accounts benötigt bzw. verwendet. Die Matrikelnummer wird für alle weiteren Studienzulassungen beibehalten. Nach einer Studienunterbrechung wird dieselbe Matrikelnummer weiterverwendet, die Matrikelnummer gilt „lebenslänglich“. An Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen gibt es keine Matrikelnummern, sondern so genannte „Personenkennzeichen“, die im Prinzip ähnliche Funktionen wie die universitären Matrikelnummern erfüllen können. An den Pädagogischen Hochschulen werden den Studierenden, die noch an keiner Pädagogischen Hochschule zum Studium zugelassen waren, Matrikelnummern zugeordnet. ►Mobilitätsstipendien siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►OeAD (Österreichische Austauschdienst) -GmbH Der Österreichische Austauschdienst steht internationalen Studierenden seit 1961 bei ihrem Aufenthalt in Österreich zur Seite: damals als Verein der österreichischen Rektorenkonferenz, seit 2009 als GmbH der Republik Österreich. Akademische Mobilität und internationale Kooperationen in Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die wichtigsten Schwerpunkte der Agentur. Die OeAD-GmbH berät Studierende sowie Forscherinnen/Forscher und unterstützt strategische Entwicklung und begleitet Umsetzungsmaßnahmen. Sie analysiert internationale Entwicklungen und leitet daraus Empfehlungen und Maßnahmen ab. Die Aufgaben der OeAD-GmbH umfassen unter anderem: Abwicklung des EU-Programms ERASMUS+ (Angebote für Schülerinnen/Schüler, Lehrkräfte, Studierende, Hochschulpersonal, Lehrlinge, Personen in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung).www.bildung.erasmusplus.at - Aktionen „Österreich-Slowakei”, „Österreich-Tschechien” und „Österreich-Ungarn”, www.oead.at/aktionen 22 Stichwort? Stipendium! - National Ceepus Office www.ceepus.at - Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit (WTZ), www.oead.at/wtz - Incoming-Stipendienprogramme Ernst Mach, Franz Werfel, Richard Plaschka - Technologiestipendien - Outgoing-Stipendienprogramm Marietta Blau - Appear, Austrian Partnership Programme in Higher Education & Research for Development www.appear.at - Wissenschaft ohne Grenzen (Stipendien für brasilianische Studierende), www.oead.at/brazil-swb - und weitere bilaterale Stipendienprogramme – Details siehe www.grants.at Weitere Services und Aktivitäten der OeAD-GmbH - „Sparkling Science”,Forschungsprogramm des BMWFW an der Schnittstelle Schule und Wissenschaft”- www.sparklingscience.at - Wohnraumvermittlung für internationale Studierende (insbes. Erasmus-Studierende) und Gastforscherinnen und Gastforscher www.housing.oead.at - Durchführung von Vorstudienlehrgängen in den Universitätsstädten Wien, Graz und Leoben, www.oead.at/vorstudienlehrgaenge Im Rahmen ihres Auftrags zum Hochschulmarketing präsentiert die OeAD-GmbH den Hochschulstandort Österreich auf internationalen Messen und informiert persönlich sowie über Online- und Offline-Kanäle über einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Österreich. www.oead.at/hochschulmarketing Betreuung der Plattformen: - www.grants.at Stipendien- und Forschungsförderungsdatenbank - www.euraxess.at Forscherinne- und Forscherportal - www.studienwahl.at/en umfasst alle Studienangebote in Österreich (mit Suche nach englischsprachigen Lehrveranstaltungen) - www.studyinaustria.at informiert internationale Studierende über das Studium in Österreich - www.wissenslandkarte.at Hochschulen auf listet alle internationalen Kooperationen österreichischer - www.bildungssystem.at informiert über das österreichische Bildungssystem - www.youngscience.at Zusammenarbeit von Wissenschaft & Schule: Information & Rat über voruniversitäre Programme für Jugendliche Die Zentrale der OeAD-GmbH befindet sich in Wien. Die OeAD-GmbH betreibt darüber hinaus Regionalbüros in den Universitätsstädten Graz, Leoben, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Innsbruck. Weiters ist ARQA-VET, die Österreichische Referenzstelle für Qualität in der Berufsbildung, bei der OeAD-GmbH angesiedelt. Kontakt OeAD (Österreichische Austauschdienst)-GmbH Ebendorferstraße 7; 1010 Wien Tel. 01 53408-0 Fax 01 53408-699 [email protected] www.oead.at 23 Stichwort? Stipendium! ►Ombudsdienste/-stellen für Studierende (dezentral, zentral) An einigen öffentlichen Universitäten in Österreich sowie Fachhochschulen /FachhochschulStudiengängen sind im Laufe der letzten Jahre dezentrale Ombudsstellen für Studierende (in den Satzungen bzw. Organisationsplänen an diesen Universitäten) verankert oder eingerichtet worden und in Betrieb gegangen. Diese Stellen können von Studierenden (und anderen Angehörigen) der Universitäten und Hochschulen kontaktiert und mit Anliegen, Fragen, Problemen und Missständen befasst werden. Nähere Informationen über den Umsetzungsstand bei der Einrichtung dieser Stellen und ihre Aufgabengebiete gibt die Ombudsstelle für Studierende unter [email protected]. Die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW als zentrale Ombudsmann-Stelle für den gesamten tertiären Bildungsbereich steht mit diesen Einrichtungen in Kontakt und bietet ihre Vermittlerdienste bzw. Mithilfe bei Problemen und Missständen vor Ort an. Sie steht Studierenden an Universitäten (öffentlichen und privaten), Fachhochschulen/FachhochschulStudiengängen und Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung sowie für Problemfälle, die sich aus dem Wechsel von einem Hochschulsektor zu einem anderen oder bei der Fortsetzung eines Studiums in einem anderen Tertiärsektor (z.B. ein Doktoratsstudium an einer Universität nach dem Abschluss eines Masterstudiums an einer Fachhochschule/an Fachhochschul-Studiengängen) ergeben (könnten). Auch in etlichen europäischen Ländern gibt es – gesetzlich verpflichtende bzw. geregelte – Ombudsmann-Stellen, so z.B. in Spanien die so genannten defensores universitarios (für alle Universitätsangehörigen zuständig) oder defensores de los estudiantes (nur für Studierende bzw. studierendenbezogene Themen zuständig) oder den studentskog pravobranitelja (Studentenombudsmann) in Kroatien. Aber auch auf Eigeninitiative der Institutionen gibt es vergleichbare Stellen in Italien (difensore degli studenti) oder in Frankreich (mediateurs). Sie alle fungieren als Ansprechstellen für Probleme und Missstände an Hochschulen und sollen in den Konflikten außerhalb formeller Verfahren vermittelnd tätig werden. In England und Wales gibt es seit 2004 das Office of the Independent Adjudicator in Higher Education (OIAHE), das im Falle von echten Missständen auch Kompensationen gegen Hochschulinstitutionen verfügen kann (www.oiahe.org.uk/). Organisiert sind die hochschulischen Ombudsmann-Stellen in Europa innerhalb des European Network for Ombudsmen in Higher Education (ENOHE), das einmal pro Jahr eine Konferenz zu einschlägigen Themen aus dem Bereich Vermittlung, Konfliktlösung und Mediation im Hochschulbereich abhält (2003 in Amsterdam, 2004 in Madrid, 2005 in Wien, 2006 in Zürich, 2007 in Antwerpen, 2008 in London, 2009 in Hamburg, 2010 in Wien, 2011 in Madrid, 2013 in Oxford, 2014 in Warschau, 2015 in Innsbruck). Weitere Informationen unter: www.enohe.net ►Ombudsstelle für Studierende 1997 ist beim (damaligen) Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr die Studierendenanwaltschaft eingerichtet worden, die seinerzeit hauptsächlich für Auskünfte und Beratungen für Studierende an tertiären Bildungseinrichtungen in Österreich zur Verfügung stand. Nach einem Entschließungsantrag des Nationalrates im Herbst 2000 und einem Ministerratsvortrag im Februar 2001 wurde die Studierendenanwaltschaft als Qualitätssicherungsmaßnahme im Alltag der Universitäten und Hochschulen reorganisiert. 24 Stichwort? Stipendium! Die Studierendenanwaltschaft war 2003 Gründungsmitglied des European Network for Ombudsmen in Higher Education (ENOHE), des europäischen Dachverbandes der Hochschulombudsstellen. Die Studierendenanwaltschaft wurde am 1. März 2012 zur Ombudsstelle für Studierende. Diese fungiert seitdem als zentrale Einrichtung, vor allem als Ombuds- und Beschwerdestelle für Missstände im Lehr-, Prüfungs- und Verwaltungsbetrieb an Institutionen des Tertiärsektors sowie als Vermittlerin in Fällen, die nicht direkt an der Hochschulinstitution gelöst werden können. Die Ombudsstelle für Studierende ist auch politikberatend tätig; sie steht der Volksanwaltschaft, dem Parlament und dem Rechnungshof für Auskünfte zur Verfügung. www.hochschulombudsmann.at www.hochschulombudsfrau.at Die Ombudsstelle für Studierende ist für alle in- und ausländischen ordentlichen und außerordentlichen Studierenden an öffentlichen Universitäten, Kunstuniversitäten sowie an Medizinischen Universitäten, weiters für Studierende an Privatuniversitäten, Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen, Pädagogischen Hochschulen sowie deren Eltern, Angehörige und Partnerinnen und Partner sowie für all jene da, die an hochschulischen Themen interessiert sind. Die Betreuungsarbeit erfolgt kostenlos und unter Wahrung der Anonymität gegenüber Dritten. Die Ombudsstelle für Studierende kann nicht in Beschwerden, laufende Verfahren oder gerichtsanhängige Fälle eingreifen; sie kann auch nicht rechtsfreundlich in Gerichtsverfahren vertreten. WER? WOZU? Die Ombudsstelle für Studierende überprüft die an sie herangetragenen Anliegen, hilft bzw. vermittelt in Einzelfällen gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Hochschulinstitution oder bei anderen Stellen. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt. unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung oder Behebung von Unzulänglichkeiten weist auf Systemmängel hin arbeitet mit Anwaltschaften, hochschulischen Informations- und Ombudsstellen sowie Interessensvertretungen und Dachverbänden im Hochschulbereich zusammen berät die Organe und Angehörigen der Hochschulinstitutionen FÜR WEN? Die Ombudsstelle für Studierende steht zur Verfügung allen in- und ausländischen Studierenden/deren Vertretungen an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen allen Studieninteressentinnen/Interessenten bzw. Studienbewerberinnen/Bewerbern an den genannten Institutionen allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern dieser Institutionen allen ehemaligen Studierenden dieser Institutionen allen, die an hochschulischen Themen interessiert sind WAS? Beraten: jede/jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle wenden 25 Stichwort? Stipendium! Helfen: Bei Problemen in den oben genannten Bereichen nimmt die Ombudsstelle Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort auf und bemüht sich um Lösungen Vermitteln: Bei Problemen, die nicht direkt an den Institutionen geregelt werden können oder mehrere Institutionen betreffen, steht die Ombudsstelle für Vermittlerdienste zur Verfügung Informieren: unter www.hochschulombudsmann.at; www.hochschulombudsfrau sowie mit den Broschüren o „Stichwort? Studium!“ über studienrelevante Stichworte (als pdf mit Links, auch in gedruckter Form als Broschüre erhältlich) o „Stichwort? Fachhochschul-Studium!“ über die Hauptthemen eines FH-Studiums (bereits nach der neuen Gesetzeslage 2012) o „Stichwort? Studieren mit Behinderung!“ über die besonderen Aspekte eines Behindertenstudiums (in gedruckter Form auch als Broschüre erhältlich; ebenso in Braille-Druck sowie als Audioformat erhältlich) o „Stichwort? International Studieren!“ über alles zum Studieren im Ausland (in gedruckter Form auch als Broschüre erhältlich) o „Stichwort? Studieren an Privatuniversitäten!“ o in der Rubrik „OS. Aus der Praxis“ über interessante Themen aus dem Hochschulalltag o in der Rubrik „OS Aktuell“ über Termine, Seminare, Tagungen, Konferenzen, Publikationen etc. WELCHE THEMEN? Zugangsregelungen, Eignungs- und Zulassungsverfahren an Hochschulinstitutionen allgemeine Studienangelegenheiten (Studienangebote, Studienwahl) inländische und transnationale Studierendenmobilität Studienrechtliches Prüfungswesen) (Hochschul-Gesetze, Verordnungen und Studienförderung (Beihilfen, Inlands- und Auslandsstipendien) Studienbeiträge (Vorschreibung, Einhebung, Befreiung, Refundierung) Studienbedingungen Studienwahl Studienwechsel Studieren mit Behinderung(en) Studentenheimangelegenheiten Empfehlungen, WAS NICHT? Die Ombudsstelle kann keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen ad hoc) abändern keine Weisungen geben keine Bescheide aufheben 26 Stichwort? Stipendium! nicht in laufende Verfahren eingreifen nicht bei Gericht vertreten Die Ombudsstelle für Studierende ist Mitglied des European Network of Ombudsmen in Higher Education ENOHE (www.enohe.net) sowie des European Ombudsman Institute EOI (www.eoi.at). Die Ombudsstelle für Studierende ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung im Hochschulwesen innerhalb des so genannten „Bologna Prozesses“ Kontakt Ombudsstelle für Studierende Palais Harrach, Herrengasse 16, Stiege 2, 2. Stock; 1010 Wien Tel. (gebührenfrei): 0800-311 650 (Mo–Fr, 9.00–6.00 Uhr) Fax: 01/531 20-995544 [email protected]/hochschulombudsfrau.at www.hochschulombudsmann.at www.hochschulombudsfrau.at Postadresse: Ombudsstelle für Studierende, Minoritenplatz 5, 1014 Wien Nach Vereinbarung ist auch ein persönliches Gespräch möglich (ein behindertengerechter Zugang ist vorhanden). ►Ombudsstelle in der Nationalagentur Lebenslanges Lernen Die Nationalagentur Lebenslanges Lernen in der OeAD-GmbH ist für die Umsetzung des Programmes ERASMUS+ für den Bildungsbereich in Österreich verantwortlich. ERASMUS+, das neue Bildungsprogramm der EU, fördert grenzübergreifende Mobilität und Partnerschaften sowie die Zusammenarbeit zwischen Bildungs-, Ausbildungsstätten und Jugendorganisationen. Ziel ist die Annäherung der Bildungs- an die Arbeitswelt, um derzeitige Qualifikationslücken in Europa zu schließen. Im Zeitraum 2014-2020 bietet das Programm über vier Millionen Europäerinnen und Europäern die Möglichkeit, im Ausland zu studieren, an Fortbildungen teilzunehmen, Berufserfahrungen zu erwerben oder Freiwilligendienste zu leisten. In der Nationalagentur Lebenslanges Lernen ist eine Ombudsstelle eingerichtet, die sich mit Anregungen, Wünschen und Beanstandungen von Kundinnen und Kunden in Bezug auf die von der Nationalagentur angebotenen Leistungen befasst. Diese Ombudsstelle steht allen Kundinnen und Kunden der Nationalagentur zur Verfügung: potentiellen und geförderten Antragstellerinnen/Antragstellern und allen Begünstigten von Projekten aus dem EU Programm ERASMUS+ sowie allen Nutznießerinnen/Nutznießern der zahlreichen angebotenen Serviceleistungen der Nationalagentur (z.B. Euroguidance, Europass). Bei welchen Angelegenheiten kann die Ombudsstelle weiterhelfen? Informationsfluss zwischen Nationalagentur und ihren Kundinnen und Kunden Serviceleistungen der Nationalagentur Vertragsstreitigkeiten Abwicklung und Betreuung Bei welchen Angelegenheiten kann die Ombudsstelle nicht weiterhelfen? Europapolitik Angelegenheiten der Europäischen Kommission Angelegenheiten nationaler, regionaler oder lokaler Behörden Angelegenheiten außerhalb des Verwaltungsbereichs der Nationalagentur 27 Stichwort? Stipendium! Warum sich an die Ombudsstelle wenden? Die Ombudsstelle steht als neutrale Anlaufstelle für alle Anregungen, Wünsche und Beschwerden zur Verfügung. Rückmeldungen helfen der Nationalagentur dabei, ihre Abläufe noch kundenfreundlicher zu gestalten und ihre Serviceleistungen zu verbessern. Kontakt Ombudsstelle in der Nationalagentur Lebenslanges Lernen Mag. Susanne Krischanitz Tel. 01 53408-682 (Di–Do 8.00–14.00 Uhr) Fax 01 53408-699 [email protected] www.bildung.erasmusplus.at/thematische_initiativen/ombudsstelle ►Ombudsstellen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis gibt es bereits an etlichen öffentlichen österreichischen Universitäten. Diese Ombudsstellen sollen einen Mindeststandard in der wissenschaftlichen Praxis garantieren, um wissenschaftliches Fehlverhalten zu unterbinden und verstehen sich als Anlaufstelle bei Problemen wissenschaftsethischer Natur (z.B. im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen in wissenschaftlichen Publikationen). ►Online-Bearbeitung im Verwaltungswesen und bei Serviceleistungen aller Hochschulinstitutionen immer häufiger zur Anwendung kommendes elektronisches Verfahren z.B. zur Fortsetzungsmeldung vor/zu Semesterbeginn, zum Zeugnisausdrucken, zur Prüfungsanmeldung, zur Buchentlehnung, bei der Anfertigung von Kopien, etc. Auch im Kontakt mit diversen hochschulischen Betreuungseinrichtungen wie z.B. mit der Studienbeihilfenbehörde im Bereich der Studienförderung oder mit der Erasmus-Nationalagentur bei der Abwicklung des ERASMUS-Programms können Formulare aus dem Internet herunter geladen werden (www.stipendium.at) bzw. kann die Antragsstellung für Stipendien elektronisch erfolgen (Erfordernis von digitalen Signaturen!). Manche Dokumente bedürfen bei bestimmten Verwaltungsschritten Originalunterschrift bzw. müssen im Original vorgelegt werden. weiterhin einer ►Ordentliche Studierende sind an öffentlichen Universitäten Studierende, die zu ordentlichen Studien (per Bescheid) zugelassen worden sind. Eine solche Zulassung gilt jeweils nur für die Universität, an der die Zulassung für ein Studium/mehrere Studien beantragt worden ist (Doppel-/Mehrfachstudium). Die Zulassung von ordentlichen Studierenden in der universitären Praxis wird grundsätzlich nicht durch die Ausstellung eines Bescheides, sondern lediglich durch die Ausstellung eines Studienblattes und die Ausfertigung eines Studierendenausweises bzw. einer Studierendenkarte bestätigt. Nur auf expliziten Wunsch der/des Studierenden wird hierüber ein Bescheid ausgefertigt. Den Status „ordentliche Studierende“ gibt es auch an Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen und an Pädagogischen Hochschulen. 28 Stichwort? Stipendium! ►Postgraduate Stipendium Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vergibt im Rahmen mehrerer Postgraduate-Programme Stipendien für das fremdsprachige Ausland. Dazu zählen das Bologna Postgraduate-Stipendium, das EIPA Doctoral Research Fellowship, das Europäische Hochschulinstitut Postgraduate-Stipendium (EHI), das Brügge Postgraduate-Stipendium am College of Europe, das Natolin Postgraduate-Stipendium am College of Europe sowie das Schumpeter-Stipendium des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Absolvierung des MPA2Programms an der John F. Kennedy School of Government/Harvard University. Weiters gibt es mittels Auswahlverfahren Stipendien für postgraduale Komplettstudien an ausländischen Universitäten (fremdsprachiges Ausland). Die administrative Abwicklung erfolgt über die OeAD-GmbH (Österreichische Austauschdienst). Die aktuellen Ausschreibungen und Hinweise zur Bewerbung sind unter www.grants.at zu finden. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vergibt jährlich auch je ein Doctoral Research Fellowship für Studium, Recherche und Arbeit an der Dissertation am Center for Austrian Studies an der University of Minnesota, USA (10 Monate), am Center for Austrian Culture and Commerce an der University of New Orleans, USA (10 Monate), am Wirth Institute for Austrian and Central European Studies an der University of Edmonton, Kanada (12 Monate) sowie am Center for Austrian Studies/European Forum an der Hebrew University of Jerusalem (10 Monate). Die Ausschreibungstexte sind ebenfalls unter www.grants.at zu finden. Bewerbungen sind elektronisch unter www.scholarships.at möglich. Die Endauswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten obliegt den jeweiligen Österreich-Zentren. ►Postsekundäre Bildungseinrichtungen (in Österreich) sind laut der Broschüre „Österreich: Postsekundäre Bildungseinrichtungen/Austria: Institutions of Post-Secondary Education“, hrsg. vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der österreichischen Nationalagentur für lebenslanges Lernen folgende Bildungseinrichtungen: die öffentlichen Universitäten und Universitäten der Künste (*), die Privatuniversitäten (*), die Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengänge (*), die Pädagogischen Hochschulen (*), die Hebammenakademien (*), die Medizinisch-Technischen Akademien (*), die Militärischen Akademien, die psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen, die Konservatorien (*), Weitere Informationen unter http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/studium/studieren-in-oesterreich/oesterrhochschulwesen/postsekundaere-bildungseinrichtungen-in-oesterreich/ Für Studierende an den mit (*) gekennzeichneten postsekundären Bildungseinrichtungen ist eine Studienförderung möglich. 29 Stichwort? Stipendium! ►Private Pädagogische Hochschulen Private Bildungseinrichtungen und private Studienangebote können gemäß Hochschulgesetz 2005 (HG) unter bestimmten Voraussetzungen mittels Bescheids durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Bildung und Frauen anerkannt werden. Solcherart anerkannte Bildungseinrichtungen sind zur Führung der Bezeichnung „Private Pädagogische Hochschule“ berechtigt. ►Privatuniversitäten Das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) und das davon umfasste Privatuniversitätengesetz (PUG) haben am 1. März 2012 das Universitäts-Akkreditierungsgesetz 1999 (UniAkkG) abgelöst. Es regelt die staatliche Akkreditierung von Bildungseinrichtungen, sofern diese nicht aufgrund einer anderen österreichischen Rechtsvorschrift als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt sind, als Privatuniversitäten. Zuständig ist die am 1. März 2012 eingerichtete hochschulsektorenübergreifende Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria). In Österreich kann man seit dem Jahr 2000, in dem die ersten Akkreditierungen erfolgt sind, an derzeit (Stand Herbst 2014) zwölf staatlich akkreditierten Privatuniversitäten studieren, nämlich: Anton Bruckner Privatuniversität Wildbergstraße 18, 4040 Linz www.bruckneruni.at Danube Private University (DPU) Dr.-Karl-Dorrek-Straße 23, 3500 Krems an der Donau www.danube-private-university.at Katholisch Theologische Privatuniversität Linz Konservatorium Wien Privatuniversität Bethlehemstraße 20, 4020 Linz Johannesgasse 4a, 1010 Wien www.kth-linz.ac.at www.konservatorium-wien.ac.at MODUL University Vienna Privatuniversität Am Kahlenberg 1, 1190 Wien Paracelsus Medizinische Privatuniversität Strubergasse 21, 5020 Salzburg www.modul.ac.at www.pmu.ac.at Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT) Eduard Wallnöfer-Zentrum 1, 6060 Hall in Tirol Privatuniversität der Kreativwirtschaft (New Design University) Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten www.ndu.ac.at www.UMIT.at Privatuniversität Schloss Seeburg Seeburgstraße 8, 5201 Seekirchen am Wallersee Sigmund Freud Privatuniversität Wien Campus Prater, Freudplatz 1, 1020 Wien www.my-campus-seekirchen.com www.sfu.ac.at Webster University Vienna Privatuniversität Berchtoldgasse 1, 1220 Wien Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, 3500 Krems an der Donau www.webster.ac.at www.kl.ac.at/ Privatuniversitäten in Österreich gelten als rasch wachsender Zweig der heimischen tertiären Bildungslandschaft. Pro Jahr werden rund fünf bis zehn Anträge auf Akkreditierung als Privatuniversität gestellt, rund die Hälfte davon werden genehmigt. 30 Stichwort? Stipendium! Die Studienbeiträge an Privatuniversitäten bewegen sich zwischen mindestens € 100,- pro Semester und maximal € 59.985,- für ein gesamtes Bachelor-Programm. Derzeit gibt es rund 8.000 Studierende an österreichischen Privatuniversitäten. Es ist möglich, gleichzeitig an einer privaten und an einer öffentlichen Universität zu studieren. Es ist ebenfalls möglich, an ein Studium an einer Privatuniversität ein Studium an einer öffentlichen Universität anzuschließen. Auch für Studierende an Privatuniversitäten gibt es die Möglichkeit von Studienförderungen. ►Selbsterhalterstipendium siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►Semestereinteilung (Fristen) Das Studienjahr an tertiären Bildungseinrichtungen im Inland besteht generell aus dem Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Das Studienjahr beginnt in Österreich an öffentliche Universitäten am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres, genaue Termine für Zulassungsfristen stehen unter www.studienbeginn.at/ Abweichende Zeiten der Semestereinteilung Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen. gibt es bei den österreichischen Das Studienjahr an den österreichischen Pädagogischen Hochschulen beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Wie im universitären Bereich besteht es aus dem Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit. An ausländischen Hochschuleinrichtungen gibt es zum Teil große Abweichungen von der Semestereinteilung im Inland. Nordeuropäische Universitäten beginnen bereits im August mit dem Studienbetrieb, südeuropäische erst mit Herbstbeginn. Diese Unterschiede sollten bei der Detailplanung des Auslandsstudienaufenthaltes unbedingt berücksichtigt werden. Vor allem empfiehlt es sich, administrative Fristen an der Heimatinstitution inklusive Verlängerungsfristen (z.B. Fortsetzungsmeldungen) genau zu erfragen und notwendige Verwaltungsakte zeitgerecht zu beantragen bzw. durchführen zu lassen. ►Stipendium Neben der Familien-(https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080710.html) und der Studienbeihilfe (siehe www.stipendium.at) gibt es weitere Arten der finanziellen Unterstützung für das Studium (teilweise auch im Ausland), wie Leistungsstipendien, Förderungsstipendien, Forschungsstipendien, Stipendien aus Stiftungen und Vereinen sowie Interessensgemeinschaften, von Ländern, Städten, Verbänden, Parteien, Stiftungen und Privaten. Nähere Auskünfte finden sich z.B. auf den Internetseiten der Hochschuleinrichtungen. Informationen speziell zu Auslandsstipendien für österreichische Studierende geben die Webpages www.oead.at/go_international/internationale_kooperations_mobilitaetsprogramme/auslandsstipendien/ www.grants.at 31 Stichwort? Stipendium! Eine Datenbank über verschiedenste Förderungsmaßnahmen (für Einzelpersonen und auch für Projekte) ist im „Förderkompass – ein Service des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie“ enthalten: www.foerderkompass.at Finanzielle Förderung für Einzelpersonen ist mit Leistungs- und Erfolgsnachweis, deren Zuerkennung mit einer bestimmten Vorlaufzeit verbunden (mindestens ein Semester). ►Stipendienstellen sind als dezentrale Einrichtungen der Studienbeihilfenbehörde vor allem für den Kundenverkehr und die Bearbeitung und Erledigung der Anträge auf Studienförderungsmaßnahmen zuständig, aber auch die Beratung und regionale Öffentlichkeitsarbeit gehören zu ihren Aufgabenbereichen. Die Stipendienstellen sind keine eigenen Behörden. Stipendienstellen gibt es in den Universitätsstädten Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt, sie sind örtlich zuständig für sämtliche Studierende an tertiären Bildungseinrichtungen im jeweiligen Bundesland. Die Stipendienstelle Wien ist auch zuständig für Studierende an tertiären Bildungseinrichtungen in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland, die Stipendienstelle Innsbruck auch für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Vorarlberg. Nähere Details, auch über die örtlichen Zuständigkeiten der einzelnen Stipendienstellen unter: www.stipendium.at/stbh/stipendienstellen/ ►Studienabteilung (an öffentlichen Universitäten) ist jene Verwaltungseinheit, die an öffentlichen Universitäten aufgrund ihrer Aufgaben und Arbeitsbereiche die häufigsten Kontakte mit den Studierenden hält (oft gemeinsam mit der Prüfungsabteilung in einer Einheit organisatorisch verankert). Sie ist z.B. zuständig für die bzw. betreut die Studierenden bei der (Themenauswahl): Durchführung von (allfälligen) Aufnahmeverfahren (elektronische/n) Vorerfassung Zulassung zum Studium von inländischen und ausländischen Studienwerberinnen und Studienwerbern (Aufnahme der Studien, Rückmeldung, Wechsel bzw. zusätzliche Aufnahme von Studien, Erlöschen der Zulassung) Durchführung der Fortsetzungsmeldung von höhersemestrigen Studierenden (inklusive allfälliger Beurlaubungen) Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung Ausstellung des Studierendenausweis (Erstausstellung, Duplikate bei Verlust, Diebstahl oder Kartendefekt) Stammdatenänderung (Namens- bzw. Adressänderungen) Verwaltung der Studienbeiträge (Vorschreibung, Erlass, Rückerstattung) 32 Stichwort? Stipendium! ►Studienbeihilfe siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►Studienbeihilfenbehörde eine nachgeordnete Dienststelle des Bundes mit Sitz in Wien, ist erste Instanz in Studienbeihilfenverfahren für Studierende des gesamten tertiären Bildungsbereiches. Gegenüber den für Studienförderungen zuständigen Bundesministerien (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – BMWFW, Bundesministerium für Bildung und Frauen – BMBF) ist sie weisungsgebunden. Die Studienbeihilfenbehörde gliedert sich in die Leitung, drei zentrale Abteilungen (Personal und Zentrale Dienste, Recht, Controlling und Budget), zwei Stabstellen (Revision und Zentraler Informatikdienst) sowie (in den Bundesländern) sechs Stipendienstellen. Die Studienbeihilfenbehörde ist sowohl hoheitlich tätig (Vergabe von Förderungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, mittels Bescheids), erfüllt aber auch Aufgaben im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes (Zuerkennung von Förderungen ohne Rechtsanspruch). Nähere Informationen über die Studienbeihilfenbehörde unter: www.stipendium.at/stbh/behoerde/ ►Studienunterstützung siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►Studienwechsel, schädlicher (bei Studienbeihilfenbezug) Bei Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfebeziehern kann sich ein Studienwechsel schädlich auf den Weiterbezug einer Studienbeihilfe auswirken. Die Regelungen für einen Studienwechsel sind daher unbedingt zu beachten. Für Studierende, die ihr Studium öfter als zweimal oder nach dem dritten als fortgesetzt gemeldeten Semester wechseln, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Studienbeihilfe (Ausnahme z.B. zwingend herbeigeführter Studienwechsel, Aufnahme des Doktoratsstudiums etc.). Ein verspäteter (d.h. nach dem dritten Semester erfolgender) Studienwechsel führt zum vorübergehenden Anspruchsverlust auf Studienbeihilfe. Aus dem Vorstudium anerkannte Studienleistungen können die Wartezeit auf einen neuen Anspruch auf Studienbeihilfe verkürzen. ►Studienzuschuss dient zum Ersatz der ab dem Studienjahr 2001/02 eingeführten Studienbeiträge an öffentlichen Universitäten und Fachhochschul-Studiengängen für Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher, die auch ab dem Sommersemester 2009 weiterhin verpflichtet sind, einen Studienbeitrag zu entrichten. Der Studienzuschuss umfasst die Höhe des jährlichen Studienbeitrages (€ 726,72). Liegt das Einkommen knapp über der Grenze für eine Studienbeihilfe, kann ein Studienzuschuss noch in 33 Stichwort? Stipendium! abgestufter Höhe (zwischen € 60,- und € 726,72) gewährt werden. Es gelten identische gesetzliche Voraussetzungen wie für die Studienbeihilfe. Mehr Informationen unter www.stipendium.at ►Studieren im Ausland (vorübergehend) wird an österreichischen Universitäten bereits von rund 30 % der Absolventinnen und Absolventen durchgeführt, entweder im Rahmen von strukturierten Austauschprogrammen (wie ERASMUS+, CEEPUS etc.) oder selbst organisiert („Free Mover“). In vielen Studien werden Auslandsstudienaufenthalte empfohlen, bei manchen sind sie verpflichtend vorgeschrieben. Mit einem (teilweise nicht unbeträchtlichen) Eigenkostenanteil bei einem Auslandsstudium ist zu rechnen. In der Vorbereitung des Auslandsstudienaufenthaltes sind maßgebend die Auswahl des Zielortes (bestimmt durch die Motivationslage, Fremdsprachenerfordernisse und -kenntnisse sowie die Lebenshaltungskosten vor Ort bzw. allenfalls weiterlaufende Kosten zu Hause) die Verfügbarkeit von (geförderten) Studienplätzen am Zielort sowie die Abklärung der Anerkennbarkeit der Auslandsstudienleistungen für das Curriculum an der Heimatinstitution. Es besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Studienbeitrag während des Auslandsaufenthaltes. Zudem können Studienförderungen ins Ausland transferiert werden. Auch die Kombination von verschiedenen Förderungen (Bund, Länder, Städte, Private etc.) für ein Auslandsstudium ist möglich. Der Anteil an mobilen Studierenden an österreichischen Fachhochschulen/ FachhochschulStudiengängen und Pädagogischen Hochschulen ist ebenfalls ständig im Steigen begriffen. Erste Anlaufstelle bei der Planung eines Auslandsstudienaufenthaltes ist das Auslandsbüro oder die/der Auslandsbeauftragte. ►Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre ►Würdigungspreis siehe Spezieller Teil in dieser Broschüre 34 Stichwort? Stipendium! SPEZIELLER TEIL A Förderungen für Studierende aller Bildungseinrichtungen ►Award of Excellence (für Studierende an öffentlichen Universitäten) Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vergibt seit 2008 den „Award of Excellence“. Bei diesem Preis für besonders herausragende Dissertationen werden die besten Absolventinnen und Absolventen des jeweils vergangenen Studienjahres mit dem Award of Excellence und einem Preisgeld in der Höhe von € 2.500,- (ab Studienjahr 2015/16 € 3.000,-) ausgezeichnet. Vorgeschlagen werden die Absolventinnen und Absolventen von den Rektoren und Rektorinnen der Universitäten. ►Beihilfen für ein Auslandsstudium Studierende haben an öffentlichen Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen bzw. Fachhochschul-Studiengängen während eines Auslandsstudiums für die Dauer von höchstens vier Semestern (Studierende von Pädagogischen Hochschulen in der Dauer von höchstens zwei Semestern) weiterhin Anspruch auf Studienbeihilfe. Studienbeihilfenbezieher, die im Rahmen ihres Studiums an einer österreichischen Hochschulinstitution ein anerkennbares Auslandsstudium absolvieren, haben unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens 20 Monate Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe für das Auslandsstudium. Studierende der Pädagogischen Hochschulen haben unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens 12 Monate Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe für das Auslandsstudium. Studierende an öffentlichen Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen bzw. Fachhochschul-Studiengängen müssen den ersten Studienabschnitt bzw. zwei Semester abgeschlossen haben, Studierende an Pädagogischen Hochschulen das zweite Semester. Die Studienbeihilfe für das Inland wird während des Auslandsstudiums weiter bezahlt. Weitere begleitende Förderungsmaßnahmen sind die Reisekostenzuschüsse und die Sprachstipendien, die zur Vorbereitung auf ein Auslandsstudium dienen sowie die Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe bei Absolvierung eines Auslandsstudiums und Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten während eines Auslandsaufenthaltes in der Studienabschlussphase oder während eines Berufspraktikums im Ausland. Weiters werden Studierenden zur Förderung von Studien an grenznahen nichtösterreichischen Universitäten und an nichtösterreichischen Fernuniversitäten Studienunterstützungen gewährt. Eine umfassende Darstellung der Fördermaßnahmen Studienbeihilfenbehörde unter www.stipendium.at enthalten. 35 ist auf der Homepage der Stichwort? Stipendium! ►Exzellenzstipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für Promovierte sub auspiciis Praesidentis (für Studierende an öffentlichen Universitäten) werden zur Anerkennung der herausragenden Leistungen und zur finanziellen Förderung der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Mobilität an jene Personen vergeben, denen das Doktorat unter den Auspizien des Bundespräsidenten verliehen wird (Promotion sub auspiciis Praesidentis). Zu den förderbaren Projekten und Vorhaben gehören: Präsentation der wissenschaftlichen Arbeit bei Tagungen und Konferenzen im In – und Ausland Teilnahme an facheinschlägigen wissenschaftlichen Veranstaltungen im In- und Ausland Forschungsaufenthalte an Universitäten und an Forschungseinrichtungen im In- und Ausland Aktivitäten zur Wissensvermittlung Erstautorinnen- oder Erstautorenschaft) Weiterbildungsmaßnahmen für die wissenschaftliche Karriere (Publikation der wissenschaftlichen Arbeit, Die Mittel können innerhalb von 24 Monaten nach erfolgter Promotion sub auspiciis Praesidentis bei der Universität (auch in Teilbeträgen) in Anspruch genommen werden. Die Ansuchen sind direkt an der jeweiligen öffentlichen Universität zu stellen. ►Familienbeihilfe Allgemeine Informationen Familienbeihilfe wird Eltern für minderjährige Kinder gewährt, unabhängig von der Beschäftigung oder vom Einkommen der Eltern. Ausnahmen: Für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, besteht ohne Altersbegrenzung Anspruch auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe. Der Anspruch auf Familienbeihilfe entfällt, wenn ein volljähriges Kind über eigene zu versteuernde Einkünfte von mehr als € 10.000,- pro Kalenderjahr verfügt. Bei Selbständigen ist das Einkommen gemäß dem letzten Einkommensteuerbescheid maßgeblich. Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt leben oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht. Familienbeihilfe für Studierende Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe weiterhin bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (d.h. mit dem 24. Geburtstag) bezogen werden: für ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet; für ein Kind für die Zeit zwischen Abschluss der Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung; 36 Stichwort? Stipendium! für ein Kind für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung einer Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Der Bezug der Familienbeihilfe bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ist in folgenden Ausnahmefällen möglich: Studierende, die bei Vollendung des 24. Lebensjahres den Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben und denen danach Familienbeihilfe wegen Berufsausbildung zusteht; Studierende, für die zum vollendeten 24. Lebensjahr Familienbeihilfe zusteht und die bereits ein Kind geboren haben oder schwanger sind; Studierende, die ein Studium von mindestens zehn Semestern Dauer betreiben, sofern das Studium in dem Kalenderjahr, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat, begonnen wurde, bei Einhaltung der Mindeststudiendauer bis zum erstmöglichen Studienabschluss; Studierende, die vor Vollendung des 24. Lebensjahres eine freiwillige soziale Hilfstätigkeit in der Dauer von durchgehend mindestens acht Monaten bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt mit Einsatzstelle im Inland absolviert haben; Studierende, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % nachweisen. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur für fortgesetzt gemeldete Semester; die Familienbeihilfe wird für die gesetzliche Mindeststudiendauer gewährt. Bei einem Studium mit Abschnittsgliederung wird pro Abschnitt ein Toleranzsemester eingeräumt. Wird ein Studienabschnitt innerhalb der Mindeststudiendauer absolviert, kann das nicht verbrauchte Toleranzsemester im weiteren Studienverlauf genutzt werden. Bei einem Studium ohne Abschnittsgliederung beträgt die Toleranzgrenze ein Studienjahr. Für das erste Studienjahr ist ein Studienerfolgsnachweis über 16 ECTS-Punkte (oder acht Wochenstunden) aus Wahl- oder Pflichtfächern des betriebenen Studiums oder eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung (des ersten Rigorosums) zu erbringen (einmaliger Leistungsnachweis). Wird der Zeitrahmen überschritten oder der Studienerfolgsnachweis nicht erbracht, fällt die Familienbeihilfe weg. Bei Beginn eines nächsten Studienabschnitts bzw. bei Erbringung des Studienerfolgsnachweises kann die Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt wieder beantragt werden. Hinweis: Bei erheblich behinderten Kindern ist das ernsthafte und zielstrebige Betreiben des Studiums im Wege der freien Beweiswürdigung zu beurteilen. Der Leistungsnachweis von acht Semesterwochenstunden und die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststudienzeit finden keine Anwendung. Eine Studienbehinderung durch ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium von jeweils mindestens drei Monaten verlängert die zulässige Studienzeit um ein Semester. Ebenso hemmen Mutterschutz und die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres den Ablauf der vorgesehenen Studienzeit. Studierendenvertreterinnen/-vertretern können bis zu vier Semester auf die Mindeststudiendauer angerechnet werden. Ein Studienwechsel ist maximal zweimal möglich und muss spätestens vor dem dritten inskribierten Semester vorgenommen werden. Wird das Studium erst später gewechselt, entfällt die Familienbeihilfe für so viele Semester, wie in den vor dem Wechsel betriebenen Studien Familienbeihilfe bezogen wurde. Diese Wartezeit kann durch die Anerkennung von Prüfungen aus dem alten Studium im neuen Studium verkürzt werden. Bei einem weiteren Studium (Doppelstudium) ist dem Finanzamt anzugeben, welches Studium als Hauptstudium betrieben wird und somit für den Familienbeihilfenbezug (hinsichtlich der Semesterzählung sowie des Leistungsnachweises) maßgeblich ist. Soll in der Folge das andere 37 Stichwort? Stipendium! Studium das maßgebliche sein, so gilt dies als Studienwechsel. Es müssen also auch in diesem Fall die entsprechenden Regeln über den Studienwechsel beachtet werden, um nicht den Anspruch auf Familienbeihilfe zu verlieren. Hinweis: Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe für Studierende nur durch die Eltern beantragt werden, da diese vorrangig anspruchsberechtigt sind. Einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Kinder nur dann, wenn die Haushaltsgemeinschaft zu den Eltern nicht mehr besteht und die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachweislich nicht nachkommen. Eine Haushaltsgemeinschaft gilt dann nicht als aufgehoben, wenn sich die Kinder zu Berufsausbildungszwecken notwendigerweise an einem anderen Ort aufhalten. Für Kinder, denen von der Ehegattin oder vom Ehegatten bzw. von der früheren Ehegattin oder vom früheren Ehegatten Unterhalt zu leisten ist, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. NEU: Seit 1. September 2013 können volljährige Studierende mit Zustimmung des anspruchsberechtigten Elternteils selbst die Familienbeihilfe beantragen und sich den Betrag direkt vom Finanzamt überweisen lassen. Beim Bundesministerium für Familien und Jugend (Franz-Josefs-Kai 51; 1010 Wien) wurde unter der Telefonnummer 0800 240 262 eine Hotline eingerichtet, die Auskünfte über Familienbeihilfe (und andere familienbezogene Angelegenheiten) gibt. ►Förderungsstipendium (für Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen) dient zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten) von Studierenden an den oben genannten Institutionen. Sie sollen den Studierenden die Anfertigung dieser Arbeiten ermöglichen. Die Höhe der Förderung beträgt derzeit (einmalig) zwischen € 750,- und € 3.600,-. Diese Stipendien sind direkt bei der jeweiligen Hochschulinstitution zu beantragen. Diese entscheiden autonom über die Vergabe. Auf Förderungsstipendien besteht kein Rechtsanspruch. ►Leistungsstipendien sind Stipendien an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Theologischen Lehranstalten und dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Leistungsstipendien sind einmal im Studienjahr an der jeweiligen Bildungseinrichtung auszuschreiben. Der Betrag darf je Zuweisung € 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- für zwei Semester nicht überschreiten. Wenn der Abschluss erst kürzlich erfolgt ist, dann können auch Absolventinnen und Absolventen um ein Leistungsstipendium ansuchen (hängt von den Vergabekriterien der jeweiligen Institution ab). Ebenso werden den Pädagogischen Hochschulen pro Studienjahr Mittel für die Vergabe von Leistungsstipendien (Minimum € 750,-, Maximum € 1.500,-) zur Verfügung gestellt. Die Leistungsstipendien der Pädagogischen Hochschulen werden nicht nur für die Anerkennung hervorragender Leistungen vergeben, sondern sind auch zur Unterstützung von Studierenden ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten gedacht. Die Vergabekriterien im Detail werden von den jeweiligen Hochschulinstitutionen festgelegt und kundgemacht, sie sind daher dort zu erfragen. Leistungsstipendien sind direkt bei der jeweiligen Bildungseinrichtung zu beantragen. Über die Vergabe wird autonom vor Ort entschieden. Auf Leistungsstipendien besteht kein Rechtsanspruch. 38 Stichwort? Stipendium! Weitere Informationen unter: http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/studium/studieren-inoesterreich/studienfoerderung/studienbeihilfen-und-stipendien/ ►Mobilitätsstipendium ist eine Maßnahme der Novelle 2008 des Studienförderungsgesetzes. Es berücksichtigt die Tatsache, dass Studierende im zunehmenden Maße ein Studium zur Gänze außerhalb Österreichs absolvieren. Durch diese neue Förderungsmaßnahme können Studien, die zur Gänze an einer staatlich anerkannten Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz betrieben werden, in vollem Umfang staatlich unterstützt werden. Mobilitätsstipendien werden analog den Kriterien für die Studienbeihilfe von der Studienbeihilfenbehörde nach den Richtlinien der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zuerkannt. Nähere Informationen unter: https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/mobilitaetsstipendium/ ►Selbsterhalterstipendium Selbsterhalterstipendien können Studierende erhalten, die zumindest durch vier Jahre (48 Monate) vor dem ersten Beihilfenbezug Einkünfte bezogen haben (jährlich zumindest € 7.272,-), wobei das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt. Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes sind Zeiten des Selbsterhaltes. Es können auch Lehrzeiten sowie Zeiten des Bezuges von Familienbeihilfe als Selbsterhalter-Zeiten anerkannt werden, wenn das Jahreseinkommen wenigstens € 7.272,- betragen hat. Zeiten, in denen Waisenpension bezogen wurde, sind grundsätzlich keine Zeiten des Selbsterhaltes. Sonderregelungen bestehen hinsichtlich der Altersgrenzen. Nähere Informationen unter: www.stipendium.at ►Studienbeihilfe ist eine staatliche Förderung, die im Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) ihre rechtliche Grundlage hat (voller Wortlaut unter www.stipendium.at/, „Studienförderungsgesetz“ anklicken!). Die Vergabe erfolgt durch die Studienbeihilfenbehörde (Stipendienstellen an den großen Hochschulstandorten) Der Anspruch auf Studienbeihilfe hängt ab von: sozialer Förderungswürdigkeit Einkommen (eigenes/elterliches/Ehepartnerinnen bzw. -partner der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners) und Familiensituation 39 Stichwort? Stipendium! ►Studienerfolg Prüfungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten oder 14 Semesterstunden nach dem zweiten Semester, Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt) und maximal zwei Studienwechsel. ►Staatsbürgerschaft österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger (unter bestimmten Voraussetzungen sind auch ausländische Studierende bezugsberechtigt). Erstanträge sind innerhalb bestimmter Fristen bei den zuständigen Stipendienstellen (in Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt) zu stellen, Folgeanträge werden elektronisch generiert („System-Antrag“), wenn der Anspruch nicht zwischenzeitlich erloschen ist. Bei mehreren gleichzeitig betriebenen Studien (z.B. an zwei verschiedenen Universitäten oder an einer Universität und an einer Fachhochschule) kann nur ein Studium gefördert werden. ►Studienunterstützung ist eine besondere Form der Studienbeihilfe. Die Voraussetzungen für den Bezug orientieren sich an den Bedingungen für den Bezug einer Studienbeihilfe. Bei Vorliegen einer sozialen Notlage, besonders schwierigen Studienbedingungen und eines günstigen Studienverlaufes können in besonderen Härtefällen studienbezogene Kosten, die durch andere Förderungsmaßnahmen (etwa Studienbeihilfen, Auslandsstipendien) nicht abgedeckt werden, durch eine Studienunterstützung ausgeglichen werden (z.B. überbrückende Unterstützung zur Wiedereingliederung in das Studienförderungssystem für studierende Mütter/Väter; Zuschuss zu den Wohnkosten; Unterstützung für Studienbeihilfenbezieherinnen bzw. -beziehern bei kürzeren Auslandsaufenthalten und bei Pflichtpraktika). Nicht studienbezogene Kosten (z.B. Kreditrückzahlungen) können nicht ersetzt werden. Entsprechend begründete Ansuchen können beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft oder bei einer regionalen Stipendienstelle eingebracht werden. Telefonische Anfragen sind im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unter der Telefonnummer 01 53120-7008 oder per E-Mail unter [email protected] oder unter [email protected] bzw. bei den Stipendienstellen in den Bundesländern (siehe www.stipendium.at) möglich. ►Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe Der wichtige Grund muss während des Studiums bzw. im betreffenden Studienabschnitt vorgelegen sein. Das Ausmaß der Verlängerung ist abhängig vom Verlängerungsgrund (ein bis mehrere Semester). Wichtige Gründe zur Verlängerung um ein oder mehrere Semester: Schwangerschaft (Verlängerung ein Semester je Schwangerschaft) Pflege und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 40 Stichwort? Stipendium! Präsenz- oder Zivildienst im betreffenden Studienabschnitt/ Studium Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %) Krankheit (fachärztliche Bestätigung) Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis Wichtige Gründe zur Verlängerung um ein Semester: Studium im Ausland (Praktika im Ausland stellen keinen Verlängerungsgrund dar) Zeitaufwändige Masterarbeit/ Diplomarbeit/ Dissertation Außergewöhnliche Studienbelastung Verlängerung der Anspruchsdauer für ÖH-Funktionärinnen und ÖH-Funktionäre: Studierende, die im Rahmen der Österreichischen Hochschülerschaft eine Funktion im Sinne des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes ausüben oder ausgeübt haben, können ebenfalls länger Studienbeihilfe beziehen. Je nach Art und Dauer Funktion kann die Anspruchsdauer bis zu insgesamt vier Semester für das gesamte Studium verlängert werden. Hinweis: es gibt ein eigenes Formular für Ansuchen um Verlängerung der Anspruchsdauer, welches derzeit aber nur in den Stipendienstellen aufliegt. ►Würdigungspreis ist ein Preis, der vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft seit dem Studienjahr 1989/90 jährlich an die 50 besten Studienabsolventinnen und -absolventen der öffentlichen Universitäten, Universitäten der Künste und (seit 1994) der Fachhochschulen und Fachhochschul- Studiengänge mit herausragenden Studienleistungen vergeben wird. Es handelt sich dabei um einen Geldpreis in der Höhe von € 2.500,- (ab Studienjahr 2015/16 € 3.000,-). Nähere Informationen sind erhältlich beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unter der Telefonnummer 01 53120-7002 oder unter [email protected]. 41 Stichwort? Stipendium! B. Förderungen von Studierenden Universitäten und Hochschulen für ihre 1. UNIVERSITÄTEN (Reihenfolge der Universitäten nach §6 Abs. (1) Universitätsgesetz 2002) UNIVERSITÄT WIEN 15. Mai, 15. Oktober. Einreichung: Die Anträge müssen vor Antritt des Forschungsaufenthaltes eingereicht werden. Online unter: www.univie.ac.at/onlineantrag F ÜR JURISTEN: HOCHSCHULSTIPENDIENSTIFTUNG Für Studierende im Diplomstudium, unabhängig von anderen Stipendien, nach erbrachten Leistungen Beantragung über: UNIVIS-ONLINE: ALFRED EBENBAUER STIPENDIUM benannt nach Univ.- Prof. Dr. Alfred Ebenbauer (1945-2007), Rektor der Universität Wien 1991-1998 Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für wissenschaftliche Kooperation zwischen der Universität Wien und der Hebrew University of Jerusalem; Stipendienhöhe € 2.000,-. Kontakt: Mag. Brigitta Moravec [email protected] https://univis.univie.ac.at LL.M STIPENDIUM (OUTGOING) für Absolventinnen und Absolventen mit abgeschlossenem Jusstudium, besonderer Erfolg, Übernahme/Rückerstattung für den Studienbeitrag im Ausland (einmalig). Rückfragen: Frau Claudia Fritz-Larott ([email protected] oder [email protected]); (Bitte die u:accountAdresse verwenden!) F ÜR SOZIAL- , GEISTES- , MUSIK - UND THEATERWISSENSCHAFTEN : Stipendium am Austrian Center (Wirth Institute) für Dissertationen an der Universität „Alberta/Edmonton“ in Kanada, Mitarbeit an der Gastuniversität erforderlich. Monatlich € 1.200,- zuzüglich Wohnkostenzuschuss, keine Altersgrenze. Ausschreibung auf F ÜR KÖRPERLICH BEEINTRÄCHTIGE STUDIERENDE: aus privaten Stiftungen, wird im Sommersemester vergeben, mindestens € 1.000,- je Stipendium, Vorlage des Behindertenpasses (mindestens 50%), eigenes Antragsformular. Ausschreibung: Nächste Antragsfrist Sommersemester 2015; Rückfragen: Frau Claudia Fritz-Larott ([email protected] oder [email protected]) http://www.scholarships.at F ÜR GESCHICHTE UND P HILOSOPHIE : Stipendien an der Graduate School an der DUKE University in Durham/USA für Dissertantinnen und Dissertanten mit ausgezeichnetem Studienabschluss; Übernahme der Studiengebühr vor Ort und Erlass des Studienbeitrags an der Universität Wien während des Auslandsaufenthaltes; Reisekostenzuschuss. F ÜR GRADUIERTE STUDIERENDE (MINDESTENS EIN BACHELORABSCHLUSS ): kurzfristige Auslandsstipendien (KWA) für wissenschaftliches Arbeiten (Diplom, Master, Doktorat, PhD) im Ausland, Antragsstellerinnen und Antragssteller dürfen nicht älter als 35 sein, Arbeiten müssen bereits bewilligt sein; es ist vor Antritt des Forschungsaufenthaltes einzureichen, maximal für drei Monate: pro Monat € 550,- für Diplom - oder Masterarbeit; € 650,- für Doktorat, PhD. Einreichtermine: 1. Februar, F ÜR ALLE STUDIENRICHTUNGEN : Stipendium an der University of California, Berkeley (USA), für PhD oder Doktoratsstudierende, für ein Semester, € 2.600,-. ENS = école normale supèrieure; seit 1996 besteht ein Partnerschaftsabkommen der 42 Stichwort? Stipendium! Universität Wien mit der École Normale Supérieure, das den Austausch von Studierenden beider Institutionen für eine Dauer von neun Monaten (Ende September Ende Juni) vorsieht. Die Universität Wien ist derzeit an folgenden ERASMUS-Mundus-Konsortien beteiligt: BETEILIGUNG AN ERASMUS- MUNDUS KONSORTIEN ERASMUS Mundus ist ein Kooperations- und Mobilitätsprogramm der EU zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Universitäten des europäischen Hochschulraumes. Umfassende Informationen zu ERASMUS: http://eacea.ec.europa.eu/ERASMUS_mundus. Master-Programm „Global Studies from a European Perspective“, Konsortiumsleader: Universität Leipzig, Deutschland Master-Programm „European Master in Law & Economics“, Konsortiumsleader: ERASMUS-Universität Rotterdam, Niederlande ERASMUS Mundus Europe Asea EMEA, Konsortiumsleader: Universität Lund, Schweden ZUSCHÜSSE FÜR SUMMER AND WINTER SCHOOLS KARL FRANZENS UNIVERSITÄT GRAZ (KFUG) licher Arbeiten. Überdurchschnittlich guter Studienerfolg sowie mindestens ein Empfehlungsschreiben eines Universitätslehrers oder einer Universitätslehrerin müssen vorgelegt werden. Informationen: Vorsitzender des Stiftungsausschusses: Ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Gössler; [email protected] P AUL-URBAN-STIPENDIENSTIFTUNG DES INSTITUTS FÜR THEORETISCHE P HYSIK benannt nach o.Univ.-Prof. Dipl.Ing. Dr. Dr.h.c. Paul Urban (1905-1995), Vorstand des Instituts für Theoretische Physik der KFUG von 1947 bis 1975. Forschungsstipendien in Höhe von € 4.500,stehen zur Verfügung. Einreichtermin: Jederzeit. Einreichstelle: Assoz.-Prof. Dr. Leonid Glozman; Institut für Physik Fachbereich Theoretische Physik; Universitätsplatz 5, 8010 Graz; RUDI ROTH-STIPENDIUM benannt nach Mag. Rudi Roth, Gründer der Fa. Heizöl Roth, er studierte an der Universität Graz Zur Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten (Dissertationen, Diplomarbeiten und vergleichbare Projektarbeiten), die sich mit der Situation (rechtlicher, ökonomischer, naturwissenschaftlicher, umwelt-, regionalund bildungswissenschaftlicher) in Ost- und Südosteuropa beschäftigen. Reise- und Aufenthaltskosten bis zu einem Semester. Stipendienhöhe: je nach Anzahl der Bewerbungen und Höhe der beantragten Summen. Erstellen der Bewerbung in UNIGRAZonline. Kontakt: Mag. Christa Grassauer [email protected] [email protected] physik.uni-graz.at/de/fachbereich-theoretischephysik/studium/paul-urban-stipendienstiftung GANDOLPH–DOELTER DOKTORATSSTIPENDIUM AN DER NATURWISSENSCHAFTLICHEN F AKULTÄT benannt nach Dipl.-Ing. Gandolph Dölter, (1909-1982), Inhaber zahlreicher Patente. Soziale Förderungswürdigkeit wird nur bei gleich guten Bewerbungen überprüft, Stipendium wird für ein Jahr (Ausnahme bis zwei Jahre), derzeit monatlich € 500,vergeben. http://nawi.uni-graz.at/de/fakultaet/ MOBILITÄTSPROGRAMME FÜR STUDIERENDE AN DER KFUG: Kontakt für die angeführten Auslandsförderungen: Mag. Petra Rabitsch; HEINRICH-JÖRG-STIPENDIUM Zweck der Stiftung ist ausschließlich die finanzielle Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der KFUG, zur Förderung der Verfassung und Veröffentlichung schriftlicher wissenschaft- [email protected] AEN - AUSTRALIAN-EUROPEAN NETWORK AEN ist ein Netzwerkprogramm innerhalb des Utrecht Network. Das Programm dient dem 43 Stichwort? Stipendium! Austausch von Studierenden bei gegenseitiger Erlassung der Studiengebühren. Sieben australische Universitäten sind beteiligt. Die KFUG nominiert ein bis zwei Studierende pro Studienjahr. Interdisziplinär für ordentliche Studierende, NICHT zur Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten; zum Studium an einer Partneruniversität in Australien. Stipendiendauer: ein Semester KURZFRISTIGE WISSENSCHAFTLICHE ARBEITEN (KUWI) Für Arbeiten (Laborarbeiten, Feldforschungen, Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen,...) die im Rahmen der Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation oder Habilitation vergeben werden. Auch für Teilnahme an fachspezifischen Kursen zur Erlernung wissenschaftlicher Methoden und Praktiken. Sprachkurse werden nicht gefördert! Stipendiendauer: von max. einem Monat (Bachelorarbeiten) bis max. acht Monate bei Feldforschungen im Rahmen der Dissertation/Habilitation. Für fachspezifische Kurse je nach Dauer und Art des Kurses – die Bewilligung obliegt der Kommission des Büros für Internationale Beziehungen. Für ordentliche Studierende und Graduierte. Es werden ausnahmslos vollständige in UNIGRAZonline eingegebene Bewerbungen akzeptiert. AUSLANDSKOSTENZUSCHUSS (AKZ) zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Rahmen eines selbst organisierten Semesteraufenthaltes an einer ausländischen Universität. AKZ nur für Universitäten, wo es sonst keinerlei andere Stipendien gibt. Schriftlicher Nachweis über Studienplatz an einer ausländischen Universität muss vorgelegt werden. IDA P FEIFFER-STIPENDIUM benannt nach Ida Pfeiffer (1797-1858), Weltreisende und Reiseschriftstellerin Antrag auf Studienbeitragserlass auch bei kurzem Aufenthalt. Für Studierende, die sich einen Auslandsaufenthalt (Dauer bis zu einem Jahr) selbst organisieren. Studienbeitragsbefreiung für jenes Semester, in das der Großteil des Aufenthaltes fällt; für ordentliche Studierende und Graduierte der KFUG. MID-AMERICA UNIVERSITIES INTERNATIONAL (MAUI) MAUI (Mid-America Universities International) ist ein Netzwerkprogramm innerhalb des Utrecht Network. Beteiligt sind 14 Universitäten des amerikanischen Mittelwestens, gegenseitige Erlassung der Studiengebühren. Pro Studienjahr zwei bis vier Studierende (der KFUG), für alle Studienrichtungen. LEOPOLD-FRANZENS UNIVERSITÄT INNSBRUCK (LFUI) Information zu Förderungen unter: http://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung. Die derzeit offenen Ausschreibungen, also jene für die derzeit die Antragsfrist läuft, sind jeweils verlinkt und mit dem NEW Symbol gekennzeichnet. Bei Eintrag unter "projekt.service.mailingliste" erfolgt eine Verständigung, wenn eine Ausschreibung aktiviert wird. Jubiläumsfonds der Universität Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck zur Förderung wissenschaftlicher Kooperationsprojekte (nächste Ausschreibung: 2015) Erika-Cremer-Habilitationsprogramm der LFUI (nächste Ausschreibung: 2015) Forschungsförderungsmittel aus der Nachwuchsförderung der LFUI (nächste Ausschreibung: 2015) Hypo Tirol Bank Forschungsförderungspreis an der LFUI (nächste Ausschreibung: Frühling 2015) Aktion D. Swarovski KG Förderungsbeiträge für die LFUI (nächste Ausschreibung: Frühling 2015) Tiroler Wissenschaftsfonds: www.tirol.gv.at/bildung/wissenschaftsfonds/ 44 Stichwort? Stipendium! Preise Stipendien F ORSCHUNGSSTIPENDIUM DES "VEREINS ZUR F ÖRDERUNG DER WISSENSCHAFTLICHEN A USBILDUNG UND TÄTIGKEIT VON SÜDTIROLERN AN DER LANDESUNIVERSITÄT INNSBRUCK " Dr. Otto Seibert-Preis zur Förderung von Forschungen für gesellschaftlich Benachteiligte (nächste Ausschreibung: 2015) Dr. Otto Seibert-Preis zur Förderung wissenschaftlicher Publikationen an der LFUI (nächste Ausschreibung: 2015) Dr. Otto Seibert WissenschaftsFörderungs-Preis an der LFUI (nächste Ausschreibung: 2015) Innovationspreis der Innsbrucker Verkehrsbetriebe (nächste Ausschreibung: 2015) Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für die wissenschaftliche Forschung an der LFUI (nächste Ausschreibung: 2015) Preis des Fürstentums Liechtenstein für wissenschaftliche Forschung an der LFUI und der Medizinischen Universität Innsbruck (nächste Ausschreibung: 2015) Wissenschaftspreis für außergewöhnliche Forschungsleistung der Stiftung Südtiroler Sparkasse an der LFUI (nächste Ausschreibung: 2015) Forschungspreise der Stiftung Südtiroler Sparkasse an der LFUI (nächste Ausschreibung: 2015) Studienförderpreis des Deutschen Freundeskreises der Universitäten in Innsbruck e.V.(nächste Ausschreibung: 2015) Preis für Antike Rechtsgeschichte (nächste Ausschreibung: voraussichtlich 2015) Studienförderpreise der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in Schaffhausen" (nächste Ausschreibung: 2015) Doktoratsstipendium NEU aus der Nachwuchsförderung der Universität Innsbruck Forschungsstipendien an österreichische Graduierte. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und die Universität Innsbruck schreiben jährlich Mittel als Forschungsstipendien Beihilfen für Zwecke der Wissenschaft an Graduierte aus. Es handelt sich dabei um eine Überbrückungsfinanzierung für Graduierte an der LFUI, die Aussicht auf eine Stelle in einem drittmittelfinanzierten Forschungsprojekt haben bzw. zur Überbrückung zwischen zwei Projekten oder für Abschlussarbeiten am Ende eines Forschungsprojekts (nächste Ausschreibung: noch nicht bekannt). Sonstige Ausschreibungen Ausschreibung von Förderungsbeiträgen für Projekte mit Bezug zur (Berg) Landwirtschaft - Call for Projects (nächste Ausschreibung: 2015) profil High Potential Day (nächste Ausschreibung: noch nicht bekannt) Frankreich-Preise des interdisziplinären Frankreich-Schwerpunkts der LFUI (Bewerbungen jederzeit möglich, http://www.uibk.ac.at/frankreichschwerpun kt/formulare/) 45 Preis für frauen- und geschlechtsspezifische Forschung an der LFUI (nächste Ausschreibung: noch nicht bekannt) Mittel des Italien-Zentrums zur Unterstützung der Nachwuchsförderung an der LFUI (nächste Ausschreibung: noch nicht bekannt) Hypo Tirol Bank - Guest Scientists aus Italien an der LFUI (nächste Ausschreibung: noch nicht bekannt) Stichwort? Stipendium! Für weitere Auskünfte: Universität Innsbruck: +43(0)512 5070; Dr. Barbara Aufschnaiter, Kl. 9023; MMag. Gundula Schwinghammer, Kl. 9024; Dr. Angelika Hintner, Kl. 9015 (Mo - Do 9.00-12.00); [email protected] MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT WIEN Förderungen werden nicht angerechnet. Behindertenpass ist erforderlich. ASEA-UNINET (SO-ASIEN) F AMULATUREN FÜR STUDIERENDE AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Es kann für die Dauer von einem Monat ein Famulaturaufenthalt in den Monaten Juli, August oder September an einer der Partneruniversitäten gefördert werden. Einreichtermin: bei der Einreichstelle zu erfragen. Bewerbungsfrist für Juli/August/September: jeweils im Jänner! Bewerbungen über MedCampus Weitere Informationen auf der Webseite der Medizinischen Universität Wien unter ASEA http://www.meduniwien.ac.at/homepage/content /studium-lehre/studierendenberatung/stipendien A- PACIFIC UNINET (CHINA) Studierende an der Medizinischen Universität Wien können für Famulaturen in China (Peking oder Shanghai) im August ein Stipendium in der Höhe von € 600,- erhalten. Die Unterkunft wird von der chinesischen Partneruniversität organisiert. Die Studierenden müssen selbst für Reisekosten und sonstige Kosten aufkommen. Einreichtermin: Bei der Einreichstelle zu erfragen. Einreichstelle: Büro für internationale Beziehungen. Spitalgasse 23, Ebene 00; 1090 Wien; Österreich UNINET (Thailand, Indonesien, Vietnam) BEHINDERTENSTIPENDIUM Jedes Semester im Nachhinein, sozial unabhängig, mehrmals im Studienverlauf möglich, € 450,- pro Semester. Weitere [email protected] MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ (MUG) OTMAR-P EISCHL-GEDENKPREIS benannt nach Dr. Otmar Peischl (1954-2012), war Arzt und Obmann des Österreichischen Generikaverbandes Für Studierende bzw. Absolventinnen und Absolventen der Humanmedizin an der MUG, Diplomarbeit muss publiziert sein, einkommensunabhängig, grundsätzlich nur einmal pro Studium ausbezahlt, maximale Förderung € 1500,-, keine Anrechnung anderer Förderungen, nähere Informationen und Antragsformulare: https://www.meduni- F ÖRDERUNGSSTIPENDIUM DER WIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK vor Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit zu beantragen, unabhängig von der sozialen Bedürftigkeit, grundsätzlich nur einmal pro Studium ausbezahlt, maximale Förderung € 2.100,- für den Studierenden und € 500,- für das betreuende Institut, andere Förderungen werden nicht angerechnet. Hinweise und Antragsformular: http://www.medunigraz.at/2141. Besondere Berücksichtigung finden Arbeiten aus den Branchenthemen der Wirtschaftskammern Österreichs. graz.at/fileadmin/forschen/files/Antragsformular _OtmarPeischl_2014.doc Besondere Berücksichtigung finden Arbeiten im Bereich der Krebsforschung. 46 Stichwort? Stipendium! PARIS LODRON UNIVERSITÄT SALZBURG (PLUS) Auszeichnung herausragender wissenschaftlicher Leistungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit einem Dienstverhältnis an der PLUS. AUSLANDSSTIPENDIEN Unterstützung für Aufenthalte im Ausland. DIPLOMARBEITS - UND DISSERTATIONSBÖRSE Vermittlung von Auftragsarbeiten aus der Gesellschaft an Diplomandinnen und Diplomanden und Dissertantinnen und Dissertanten. SENATOR-OTTO-WITTSCHIER WISSENSCHAFTSSTIPENDIEN benannt nach Otto Michael Wittschier (19382008), gründete das Hilfswerk „Menschen in Not“. für Dissertantinnen und Dissertanten der PLUS aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Finanzwissenschaften, Kulturund Gesellschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Politikwissenschaft sowie Wirtschaftsethik und Wirtschaftspsychologie, ohne Dienstverhältnis zur Universität Salzburg, keine Altersgrenze, Beantragung für ein weiteres Stipendium für gleiche Dissertation muss angegeben werden. ERIKA WEINZIERL P REIS DES ZENTRUMS FÜR GENDER STUDIES UND F RAUENFÖRDERUNG benannt nach Dr. Erika Weinzierl (1925-2014), österreichische Historikerin, 1979-1995 Professorin am Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien. für Abschlussarbeiten (Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen) aus dem Bereich der Frauenund Geschlechterforschung; mit € 1.500,- dotiert. Informationen unter: www.unisalzburg.at/gendup; Telefonische Auskünfte: Mag. Ingrid Schmutzhart 0662/8044 2520. P REISE FÜR STUDENTISCHE WISSENSCHAFTLICHE A RBEITEN Preise und Auszeichnungen werden an einigen Fachbereichen für wissenschaftliche Arbeiten (Abschlussarbeiten: Diplom-, Master- und Doktorarbeiten) oder sonstige wissenschaftliche Arbeiten (z.B. Seminararbeiten) von Studierenden vergeben. F ORSCHUNGSSTIPENDIUM zur Durchführung eines wissenschaftlichen Projekts (auch Dissertation), monatlich € 600,- für sechs bis sieben Monate, für Absolventeninnen und Absolventen von Diplom- bzw. Master- und Doktoratsstudien, abgeschlossenes Studium (Ausnahme: Bachelorabschluss). Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung von EUBürgerinnen und -bürger analog zum § 4 StudFG, monatliches Zusatzeinkommen während Laufzeit darf den Betrag von € 679,(netto) nicht übersteigen. Bewerbung für ein weiteres Stipendium für ein und dasselbe Projekt ist jedenfalls anzugeben. Keine Altersbegrenzung, Stipendium wird jeweils in den ungeraden Jahren ausgeschrieben (nächste Ausschreibung 2015). Ansprechperson: Mag. Elisabeth Egger +43(0)662 8044-DW 2453, AN F ACHBEREICHEN AUSGESCHRIEBENE P REISE / AUSZEICHNUNGEN Druckkostenförderung der Stiftungs- und Förderungsgesellschaft der Universität Salzburg. Druckkostenzuschüsse, maximal € 1.200,- bei Dissertationen. Informationen auf der Website der Stiftungs- und Förderungsgesellschaft der Universität Salzburg, Churfürststr. 1, A-5020 Salzburg, https://www.sbg.ac.at/irk/stiftung/home.html für Seminararbeiten im Fach Philosophie (Kultur- und Geisteswissenschaften) seit 2009 werden Preise für hervorragende Seminararbeiten aus allen Teilbereichen der Philosophie vergeben. Gesamthöhe der Preise € 1.600,-. [email protected]). SENATOR-OTTO-WITTSCHIER WISSENSCHAFTSPREIS benannt nach Otto Michael Wittschier (19382008), gründete Hilfswerk „Menschen in Not“ 47 Stichwort? Stipendium! zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das Stipendium wird jeweils für maximal ein Kalenderjahr vergeben. Details zur Einreichung siehe: http://www.uni- HANS-STEGBUCHNER-P REIS DES F ACHBEREICHS MATHEMATIK benannt nach Univ. Prof. Dr. Hans Stegbuchner (1947-1998), Mathematiker, Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae. Für herausragende Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen im Bereich der Mathematik. salzburg.at/stipendien STIPENDIEN DER UNIVERSITÄT SALZBURG FÜR DISSERTANTEN ZUM B ESUCH VON TAGUNGEN/ KONGRESSEN/ SYMPOSIEN/WORKSHOPS IM AUSLAND für Studierende im Doktoratsstudium, ohne Dienstvertrag, aktive Teilnahme (eigener Vortrag, Referat, Moderation,….usw.). Dauer maximal eine Woche, keine Förderung für Kurse, Summer Schools, Höchstalter 30 Jahre, ein Tagungsbesuch pro Studienjahr / maximal zwei im Doktoratsstudium. Einreichstelle: Büro für Internationale Beziehungen an der Universität Salzburg MARIE ANDEßNER P REISE UND STIPENDIEN benannt nach Marie Andeßner (1835-1906), Reiseschriftstellerin aus Salzburg. Jährlich zwei Preise für herausragende Diplom- und Masterarbeiten an der Naturwissenschaftlichen Fakultät; auch zwei Jahresstipendien für Dissertantinnen aus allen Bereichen der Forschung im Sinne der Umsetzung des Frauenförderungsplanes und TECHNISCHE UNIVERSITÄT WIEN (TUW) PREISE werden im Mitteilungsblatt bzw. auf der Homepage der jeweiligen Fakultät ausgeschrieben. Keine eigenen Formulare, kein Nachweis der sozialen Bedürftigkeit, einmalige Auszahlung. Andere Förderungen werden bei der Vergabe nicht angerechnet. Der gleichzeitige Bezug einer weiteren Fördermaßnahme ist möglich. KARL-TITZE-P REIS (MASCHINENBAU) benannt nach Dipl.-Ing. Dr. Karl Titze (19132000), Erfinder von 25 Patenten, Generaldirektor der Austria Email AG. Für Diplom-/Masterarbeiten, Dissertationen und sonstige wissenschaftliche Arbeiten € 5.000,- Vergabe ca. alle drei Jahre. FCP-PREIS FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG IM INGENIEURBAU (BAUINGENIEURWESEN ) für Diplom-, Masterarbeit; Dissertation, jährlich € 6.000,- gesamt, für eine DiplomMasterarbeit und eine Dissertation. HANNSPETER-WINTER-PREIS benannt nach Dipl.-Ing. Dr. Hannspeter Winter (1941-2006), Professor an der Technischen Universität Wien für Plasma Physik. Insgesamt € 10.000,jährlich, für Forschungsleistungen in Dissertationsprojekten. Jede Fakultät kann jedes Jahr nur eine Bewerberin oder einen Bewerber nominieren. P ETER-EMIL-VARGA-P REIS (MASCHINENWESEN UND B ETRIEBSWISSENSCHAFTEN ) benannt nach Dipl.-Ing. Dr. Peter Varga, war bis 2011 Professor an der Technischen Universität Wien. € 500,- für Diplom-/Masterarbeit, € 1000,- für Dissertation; Vergabe erfolgt jährlich. KARL-KUPSKY-P REIS (ARCHITEKTUR) benannt nach Dipl.-Ing. Dr. Karl Kupsky, Architekt (1959-1960), Rektor der Technischen Universität Wien. Preis wird für Übungsarbeit (konstruktives Gebiet) im Bachelorstudium vergeben und beträgt jährlich € 700,-. P FANN-OHMANN-P REIS (ARCHITEKTUR) benannt nach den Architekten Dipl.-Ing. Dr. Hans Pfann (1890-1973) und Prof. Dr. Friedrich Ohmann (1858-1977). Für Übungsarbeiten im Studium (keine Diplom- oder Masterarbeiten); € 2.000,-; jährliche Ausschreibung. 48 Stichwort? Stipendium! RUDOLF-WURZER-P REIS FÜR RAUMPLANUNG benannt nach Dipl.-Ing. DDr. Rudolf Wurzer (1920-2004), Planungsstadtrat in Wien (Neugestaltung Karlsplatz, Planung UNO Konferenzzentrum). Für Diplom-/Masterarbeiten, Dissertationen, Projektberichte; € 10.000,-; wird alle zwei Jahre vergeben. STIFTUNGSSTIPENDIEN jährlich (November d.J.) im Mitteilungsblatt der TUW ausgeschrieben. Informationen: Studien- und Prüfungsabteilung; [email protected] bzw. Tel.: 01/58801-41061 (Hr. Hörmann). Antragsformular auf der Homepage der Studien- und Prüfungsabteilung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT GRAZ (TUG) Ab Mindestaufenthaltsdauer von 30 Tagen für max. zwei Semester ausschließlich für Studienbeitragsbefreiung an der TUG, kein monatliches Stipendium, keine Reisekosten. Detailinfos unter: http://portal.tugraz.at- NIKOLA TESLA STIPENDIUM benannt nach Dipl. Ing. Nikola Tesla (18561943), Erfinder der Tesla Turbine, T = Tesla = physikalische Einheit der magnetischen Flussdichte. Nur für Studierende, die auf eigene Initiative Auslandsaufenthalt anstreben, zur Sudienbeitragszahlung während des Auslandsaufenthalts. /portal/page/portal/Internationale_Beziehungen/ Outgoings/Nikola_tesla MONTANUNIVERSITÄT LEOBEN (MUL) Die Informationen zu Stipendien und Preisen sind unter http://www.unileoben.ac.at/de/3277/ bzw. im Studienführer der Montanuniversität sowie im Mitteilungsblatt der Montanuniversität (http://demo.unileoben.ac.at/de/3021/?page37) zu finden. wissenschaftlichen Ausbildung. Bewerbungen im Büro des Rektorates der MUL. ASMET-F ÖRDERPREIS ASMET (Austrian Society for Metallurgy and Materials) Preis wird jährlich für die besten Master-, Diplomarbeiten in Metallurgie und Werkstoffwissenschaft vergeben. Bewerbungen beim Department für Metallurgie. EXXON MOBIL AUSLANDSSTIPENDIUM für Studierende mit exzellenten Studienleistungen. Unterstützung bei Auslandsaufenthalten. Informationen bei Univ.-Prof. Dr. Herbert Hofstätter (Lehrstuhl für Petroleum and Geothermal Energy Recovery.) Fax: +43 3842 8202. BÖHLER UDDEHOLM P RECISION STRIP F ORSCHUNGSPREIS Auszeichnung von hervorragenden Master/Diplomarbeiten bzw. Dissertationen von Studierenden bzw. Absolventinnen und Absolventen der MUL. Bewerbungen beim Rektor der MUL. HANS-THEISBACHER-STIFTUNG benannt nach Hans Theisbacher, 1991 verstorben, Geschäftsführer der Radex Austria in Australien. Für hervorragende Diplom-/Masterarbeiten aus dem Feuerfestbereich an Absolventinnen Absolventen mit überdurchschnittlichem Erfolg. Bewerbungen: Lehrstuhl für Gesteinshüttenkunde. EM .HOCHSCHULPROFESSOR DR. RUDOLF P OSSELT'SCHE REISEFONDS benannt nach Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Rudolf Posselt, war von 1929-1957 Professor an der MUL für Maschinenbau. Für Diplomingenieurinnen und Diplomingenieure der Naturwissenschaften mit bestem Erfolg. Für Studienreisen im Zuge der HELLMUT-LONGIN-P REIS benannt nach Dipl.-Ing. Dr. Hellmut Longin, geb.1934, Ehrensenator und Absolvent der Montanuniversität Leoben. 49 Stichwort? Stipendium! Für hervorragende Dissertationen sowie Habilitationen (Lehrstuhl für Gesteinshüttenkunde) der Montanuniversität. Bewerbungen: Lehrstuhl für Gesteinshüttenkunde. IMERYS TALC AUSTRIA STUDIENFÖRDERPREIS (RI) IMERYS Talc = Firma für Talkgewinnung und prozesstechnische Verarbeitung. Für Studierende des Bachelorstudiums Rohstoffingenieurwesen und der Masterstudien Rohstoffgewinnung und Tunnelbau sowie Rohstoffverarbeitung; herausragende Leistungen. Förderung der Ausbildung im Rohstoffbereich. Bewerbungen: Lehrstuhl für Bergbaukunde, Bergtechnik und Bergwirtschaft. HUBER+SUHNER P REIS benannt nach Firma Huber+Suhner AG Schweiz (Elektrotechnik). Für hervorragende Master-/Diplomarbeiten aus dem Gebiet der Kunststofftechnik. Bewerbungen: Curriculumskommissionsvorsitzenden der Studienrichtung Kunststofftechnik. IMERYS TALC AUSTRIA STUDIENFÖRDERPREIS (AG) für Studierende des Bachelorund Masterstudiums Angewandte Geowissenschaften mit hervorragenden Studienleistungen, Förderung der Ausbildung der Angewandten Geowissenschaften. Bewerbungen: Lehrstuhl für Geologie und Lagerstättenlehre. JUBILÄUMSSTIFTUNG F AHRZEUGINDUSTRIE Für hervorragende Diplomarbeiten/ Dissertationen der Studienrichtung Montanmaschinenwesen. Richtlinien unter fahrzeugindustrie.at MARSHALLPLAN-JUBILÄUMSSTIFTUNG für Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums, die Forschungs- oder Studienaufenthalt an einer US-Partneruniversität absolvieren wollen. Für drei bis fünf Monate zwischen € 3.000,- und € 10.000,- ; je nach Dauer und Anspruch des Studien-/ Forschungsprogramms. Bewerbungen: Organisationseinheit Internationale Beziehungen. SANDVIK F ORSCHUNGSPREIS Benannt nach Sandvik, einem der größten Industrieunternehmen Schwedens, Sandvik errichtete 2005 Technologiezentrum in Leoben, Preis wird seit 2006 vergeben. Für Diplom-/Masterarbeiten bzw. Dissertationen von Studierenden bzw. Absolventinnen und Absolventen. Dauer dieses Vorhabens bis 2016 befristet. Bewerbungen: Lehrstuhl für Fördertechnik und Konstruktionslehre. MIBA-P REIS Vergeben von der Firma MIBA AG für hervorragende Master-/Diplomarbeiten und Dissertationen auf theoretischen, konstruktiven oder versuchstechnischen Gebieten (Gleitlager, Sinterformteile, Reibbeläge Verfahrensverbesserungen, neue Werkstoffe). ZUSCHÜSSE ZUR F ÖRDERUNG VON AUSLANDSBEZIEHUNGEN Ausschreibungen im Mitteilungsblatt der Montanuniversität Leoben (http://demo.unileoben.ac.at/de/3021/?page37) Zusammenstellung von weiteren Stipendien: http://www.oeh-leoben.at/de/service/stipendien UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR WIEN (BOKU) Detaillierte Angaben zur Ausbildungs- und Graduiertenförderung: siehe Homepage: http://www.boku.ac.at/fos/themen/ausbildungs-und-graduiertenfoerderung Abschluss oder Doktorat), Dissertationen werden nicht gefördert. Einkommen darf nicht über dem Höchststipendium nach dem Studienförderungsgesetz liegen, Bewerberinnen und Bewerber dürfen keine Planstelle des Bundes haben und an keiner Universität F ORSCHUNGSSTIPENDIEN FÜR GRADUIERTE Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Studium an der BOKU abgeschlossen haben (Dipl.-Ing., Master- 50 Stichwort? Stipendium! angestellt sein. Förderung höchstens für ein Jahr; nächste Ausschreibung 2015. Preise AGRANA-F ORSCHUNGSFÖRDERUNG Für Absolventinnen und Absolventen der BOKU für abgeschlossenen Dissertationen (vorzugsweise aus den Fächern Agrarökonomik, Agrarpolitik, Lebensmittelwissenschaften). JOINT STUDY P ROGRAMME DER UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR WIEN (BOKU) Für ein Semester, pro Monat je nach Zielland maximal € 400,- und ein Reisekostenzuschuss von maximal € 550,-. Bei Bewerbungen für Plätze an Universitäten, die Studiengebühren verlangen, kann ein einmaliger Zuschuss von max. € 300,- beantragt werden (genaue Aufstellung im Finanzierungsplan). Einreichtermin: Jährlich 22. 01. und 1.6.; Einreichstelle: ZIB Zentrum für Internationale Beziehungen der BOKU. Der Antrag ist in einfacher Ausführung persönlich einzureichen. Weitere Informationen: DR.-WOLFGANG-HOUSKA-P REIS benannt nach Dr. Wolfgang Houska (19392005), Wirtschaftsprüfer. Dieser Preis ist Österreichs größter privater Forschungsförderungspreis, er wird für praxisorientierte Projekte vergeben. JOSEF-UMDASCH-F ORSCHUNGSPREIS benannt nach Josef Umdasch, gestorben 1990, von Tochter Hilde und Sohn Alfred gestifteter Preis, Umdasch Group ist international aktive Unternehmensgruppe im holzverarbeitenden Bereich. Für herausragende Forschungsund Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Holz- und Forstwirtschaft. www.boku.ac.at/jointstudyout.html STIFTUNGEN: Derzeit drei Stiftungen, 20 Jahre Universität für Bodenkultur Dr. Karl Schleinzer-Stiftung im Gedenken an Dr. Karl Schleinzer (1924-1975), war von 1961-64 Verteidigungsminister und von 1964-1970 Bundesminister für Landund Forstwirtschaft Prof. Anton Kurir Stiftung, Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Anton Kurir (1909-1988), Stiftungserklärung von 1983 jährlich Fördervolumina zwischen € 1.000,und € 10.000,-, für Leistungen an der Universität für Bodenkultur Wien bzw. herausragende wissenschaftliche Arbeiten, von Diplomoder Masterarbeiten über Dissertationen bis zur Habilitation. Vergabekriterien sind u.a. Bearbeitung relevanter Fachthemen der Universität für Bodenkultur, die Qualität der wissenschaftlichen Leistung, teilweise die finanzielle Situation der Studierenden, die Studiendauer sowie eine etwaige Berufstätigkeit. KLAUS F ISCHER INNOVATIONSPREIS FÜR TECHNIK UND UMWELT benannt nach Dipl.-Ing. Klaus Fischer, geboren 1950, Familienunternehmen (Fischerwerke) in Befestigungstechnik (Fischer-Dübel), Konstruktionsspielzeug (Fischertechnik). Für innovative Diplomarbeiten oder Dissertationen aus Bereich der Land-, Forst-, Umwelt- und Energietechnik. TETRA P AK AWARD benannt nach Tetrapak Verpackungen, Firma bildet seit 2008 Kooperation mit Wald- und Bodenwissenschaften der Universität für Bodenkultur Wien. Für hervorragende Diplomarbeiten oder Dissertationen auf dem Gebiet der Wald- und Bodenwissenschaften (z.B. Einflüsse des Klimawandels, Rolle des Waldes als Kohlenstoffspeicher, nachhaltige Nutzung der Bodenressourcen). 51 Stichwort? Stipendium! VETERINÄRMEDIZINISCHE UNIVERSITÄT WIEN (VETMED) http://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/mittei lungsblatt/inhaltsuebersicht/20142015/10stueck/ #c50593 AKTIVE KONFERENZTEILNAHME Zeitpunkt der Abschlussarbeit, unabhängig vom Einkommen der Eltern, mehrmaliges Ansuchen möglich, maximal € 800,-, www.vetmeduni.ac.at/international, Ansprechpartnerin Dr. Ursula Schober, Büro für Internationale Beziehungen, http://www.vetmeduni.ac.at/infoservice/mitt eilungsblatt/stipendien-und-foerderungen/ KURSTEILNAHME im dritten Abschnitt, unabhängig vom Einkommen der Eltern, mehrmaliges Ansuchen möglich, maximal € 800,-, www.vetmeduni.ac.at/international, Ansprechpartnerin: Dr. Ursula Schober; Büro für Internationale Beziehungen http://www.vetmeduni.ac.at/de/studium/ansprec hperson/bib; [email protected] ARMIN TSCHERMAK VON SEYSENEGGP REIS DER GESELLSCHAFT DER F REUNDE DER VETERINÄRMEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN benannt nach Prof. Dr. med. Armin Tschermak, Edler von Seysenegg (1870-1952), ehemaliger Ordinarius für Physiologie an der Tierärztlichen Hochschule. Ein Preis zu € 2.500,- für herausragende wissenschaftliche Arbeiten. Einreichtermin: jährlich (01. 09.); Einreichstelle: Rektorat der Veterinärmedizinischen Universität, Veterinärplatz 1, 1210 Wien; http://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/ mitteilungsblatt/inhaltsuebersicht/20142015/ 10stueck/#c50594 P OSTDOKTORALES F ORSCHUNGS STIPENDIUM DER GESELLSCHAFT DER F REUNDE DER VETERINÄRMEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Jährlich ein Stipendium von max. € 5.000,- . Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Art und Umfang des Forschungsaufenthaltes und kann in Form von Teilbeträgen über mehrere Jahre aufgeteilt werden. Einreichtermin: Jederzeit. Einreichstelle: Büro für internationale Beziehungen der Vetmed Wien. Sonstige Information: http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/_mig rated/content_uploads/Auslandsstipendien_ G_1213b.pdf BEGABTENSTIPENDIUM im dritten Abschnitt, unabhängig vom Einkommen der Eltern, mehrmaliges Ansuchen möglich, maximal € 2.000,-, Ausschreibung erfolgt im Mitteilungsblatt der Vetmed.; Ansprechpartnerin Dr. Ursula Schober; Büro für Internationale Beziehungen VETMEDUNI SUCESS STIPENDIUM für Doktorat/ PhD Studium, unabhängig vom Einkommen der Eltern, pro Kalenderjahr in Raten von € 1.000,- insgesamt maximal € 15.000,-, Ansprechpartner: Büro Forschungsförderung, http://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/mittei lungsblatt/inhaltsuebersicht/20142015/04stueck/ #c49000 HEIMTIERPREIS DER GESELLSCHAFT DER F REUNDE DER VETERINÄRMEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Ein Preis zu € 1.000,- für eine hervorragende Dissertation, welche spezielle für die tierärztliche Praxis relevante Fragestellungen aus dem Bereich Heimtiere bearbeitet hat. Einreichtermin: jährlich (01.09.). Einreichstelle: Generalsekretariat der Gesellschaft der Freunde der VUW, Josef-Baumann-Gasse 8a, 1220 Wien; WISSENSCHAFTLICHE ARBEITEN Zeitpunkt der Abschlussarbeit, unabhängig vom Einkommen der Eltern, mehrmaliges Ansuchen möglich, maximal € 800,-, www.vetmeduni.ac.at/international, Ansprechpartnerin: Dr. Ursula Schober [email protected] 52 Stichwort? Stipendium! WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN (WU) Auslandsstudien. Leistungsnachweise (Anerkennung von Kursen) durch die Abteilung Studienrecht & Anerkennung. CEEPUS STIPENDIENPROGRAMM FÜR MITTEL- UND OSTEUROPA für alle an der Wirtschaftsuniversität Wien Studierenden, die erfolgreich für ein Auslandsstudium an CEEPUS Partneruniversitäten in ausgewählten Ländern Mittel- und Osteuropas nominiert wurden, Förderung im Rahmen des CEEPUSNetzwerks; monatliches Stipendium für die Dauer des Aufenthalts abhängig vom Zielland sowie einmaliger Reisekostenzuschuss; Antragstellung über das Zentrum für Auslandsstudien, Abwicklung und Auszahlung erfolgen über den Österreichischen Austauschdienst. STIPENDIENPROGRAMME für alle an der Wirtschaftsuniversität Wien Studierenden, die erfolgreich für ein Auslandsstudium an einer WUPartneruniversität in EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei oder EJRM Mazedonien nominiert wurden. Förderung im Rahmen des ERASMUS-EUProgramms für Studierendenmobilität. Monatlicher Zuschuss für die Dauer des Aufenthalts. Antragstellung erfolgt über das Zentrum für Auslandsstudien, Abwicklung und Auszahlung erfolgen durch die Nationalagentur für Lebenslanges Lernen (ERASMUS-Referat). Leistungsnachweise (Anerkennung von Kursen) durch die Abteilung Studienrecht & Anerkennung. JOINT STUDY STIPENDIENPROGRAMM FÜR ÜBERSEE für alle an der Wirtschaftsuniversität Wien Studierenden, die erfolgreich für ein Auslandsstudium an einer WUPartneruniversität in Afrika, Nordamerika, Lateinamerika, Asien, Russland, Ukraine, Israel, Australien, Neuseeland, Montenegro oder Serbien nominiert wurden. Förderung der Wirtschaftsuniversität Wien, einmaliger Reisekostenzuschuss sowie monatlicher Zuschuss für die Dauer des Aufenthalts. Antragstellung, Abwicklung und Auszahlung erfolgen durch das Zentrum für WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN F ORSCHUNGSFÖRDERUNG In der Forschungsförderungsdatenbank der WUW findet man relevante Informationen zu Förderungsmöglichkeiten (Projektförderungen, Preise, Stipendien….). http://www.wu.ac.at/research/support JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ (JKUL) Stipendiendauer: zwei bis 15 Monate. Stipendienhöhe: monatliches Stipendium und ev. Reisekostenzuschuss (Höhe ist abhängig davon ob Beihilfe für Auslandsstudium bzw. ERASMUS Stipendium bezogen wird). Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsformular, Lebenslauf, Begründung, Studienprogramm, Studienerfolgsnachweis, bei bestehenden Bezügen: Einkommensnachweis. AUSLANDSSTIPENDIEN DER JKUL http://www.jku.at/content/e262/e245/e11189/ Die JKUL stellt für ihre Studierenden und Absolventinnen und Absolventen die folgenden Auslandsstipendien zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Austauschstipendium nur für zuerkannten Austauschstudienplatz. Für diesen muss man sich schon vorher bewerben. Für Informationen über Plätze und den Bewerbungsablauf - Kontakt: Dr. Evelyne Glaser (Zentrum für Fachsprachen und Interkulturelle Kommunikation der JKUL); AUSLANDSSTIPENDIUM FÜR ERSTELLUNG DER MASTERARBEIT / DIPLOMARBEIT / DISSERTATION für wissenschaftliche Arbeiten (Recherchen, Interviews, ...) oder fachspezifische Kurse im Ausland. [email protected] 53 Stichwort? Stipendium! Die Genehmigung des Arbeitsthemas muss vor Beginn des Auslandsaufenthalts vorliegen. Stipendiendauer: zwei bis drei Wochen (Master-/Diplomarbeit) bzw. sechs Monate (Dissertation). Stipendienhöhe: monatliches Stipendium (Höhe ist abhängig vom Reiseziel) und € 150,- pro Monat und ev. Reisekostenzuschuss. Bewerbungsunterlagen (in doppelter Ausführung). Auslandsaufenthalts vorliegen; bis spätestens 15. November für Aufenthalte beginnend mit Jänner – März; 1. Februar für Aufenthalte beginnend mit April - Mitte Mai; 1. April für Aufenthalte beginnend mit Mitte Mai – Juni; 1. Juni für Aufenthalte beginnend mit Ende Juni – Dezember; Einreichstelle ist das Auslandsbüro (http://www.jku.at/auslandsbuero), Bereich Outgoing-Mobilität. STIPENDIUM FÜR EIN AUSLANDSPRAKTIKUM Praktika im Rahmen der EU-Programme ERASMUS oder Leonardo da Vinci werden nicht aus Johannes Kepler Universitäts-Mitteln gefördert. Stipendienhöhe: für anrechenbares Praktikum oder ein unbezahltes Praktikum bei internationalen Organisationen: € 350,- oder monatliches Stipendium und ev. Reisekostenzuschuss für ein sonstiges Volontariat/freiwilliges Praktikum: max. € 350,-. Bewerbungsunterlagen (in doppelter Ausführung). Höhe der Auslandsbeihilfe siehe - P REISE UND STIPENDIEN Die JKUL schreibt zur Förderung von hervorragenden Dissertationen mit GenderBezug von Absolventinnen und Absolventen Preise/Stipendien aus. Die Dissertation muss an der Johannes Kepler Universität Linz verfasst und bereits mit der Note „sehr gut“ approbiert sein und inhaltlich einen Genderbezug aufweisen. GOES GENDER KARL LEITL-P ARTNERSCHAFTSPREIS benannt nach Karl Leitl, gestorben 1977, Gründer der Leitl Werke. Für wissenschaftliche Arbeiten, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Verteilungsgerechtigkeit“ im weitesten Sinn befassen (insb. moderne Unternehmensformen im Hinblick auf eine betriebliche Partnerschaft, Mitarbeiterbeteiligungsmodelle etc.). Der Preis setzt sich aus der Kategorie „Wissenschaftspreis“ und der Kategorie „Praxispreis“ zusammen. http.//insausland.jku.at/div/2014/stipendien201415.pdf STIPENDIUM FÜR EINE S UMMER/WINTER SCHOOL IM AUSLAND Stipendienhöhe: max. 1/3 der Studiengebühr. Bewerbungsunterlagen (in doppelter Ausführung). STIPENDIUM FÜR AUSLANDSSTUDIUM AUßERHALB EINES AUSTAUSCH PROGRAMMS WISSENSCHAFTSPREIS Ausschreibung an der JKUL und an Fachhochschulen mit themenrelevanten Studiengängen. Als Preisgeld für den Wissenschaftspreis werden € 3.000,- für wissenschaftliche Arbeiten (Publikationen, Habilitationen), € 2.000,- für Dissertationen/ PhD-Arbeiten und € 1.000,- für Diplom-/ Masterarbeiten vergeben. kann nur gewährt werden, wenn in der Studienrichtung in dem gewünschten Sprachraum kein Austauschprogramm existiert oder im Rahmen von Austauschprogrammen nicht die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Stipendiendauer: zwei Monate bis ein Studienjahr, bei mind. einsemestrigem Auslandsstudium kann auch ein Intensivsprachkurs an der Gastinstitution unmittelbar vor Beginn des Studiums gefördert werden. Stipendienhöhe: monatliches Stipendium und ev. Reisekostenzuschuss (s.u. Stipendienhöhen). Bewerbungsunterlagen (in doppelter Ausführung). Einreichfristen: Anträge müssen vor Beginn des P RAXISPREIS im Anlassfall vergeben (erstmals 2014). Er richtet sich an verdiente Persönlichkeiten, die sich um den Partnerschaftsgedanken im weitesten Sinn verdient gemacht haben. 54 Stichwort? Stipendium! ALPEN ADRIA UNIVERSITÄT KLAGENFURT (AAUK) unabhängig, derzeit nur einmaliges Ansuchen möglich, € 11.000,- pro Jahr, schließt den gleichzeitigen Bezug einer weiteren Förderung nicht aus. Doktorandinnen und Doktoranden müssen in einem Betreuungsverhältnis sein. AUSLANDSSTIPENDIUM DES VEREINES ZUR F ÖRDERUNG DER WIRTSCHAFTS WISSENSCHAFTEN zur Förderung von Studienaufenthalten oder Pflichtpraktika in MOEL- (= mittel- und osteuropäische Länder) Staaten, werden nach dem studienorientierten Auslandsaufenthalt während des Bachelor oder Masterstudiums vergeben und nach Absolvierung des studienorientierten Auslandsaufenthaltes und nach Vorlage einer Bestätigung über absolvierte Kurse an der Gastuniversität ausbezahlt. € 250,- monatlich (max. drei Monate). Der Bezug von Stipendien anderer Institutionen ist anzugeben. Homepage der Angewandten Betriebswirtschaft und Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: http://www.uni- DOKTORATSSTIPENDIEN FÜR STUDIERENDE DER F AKULTÄT FÜR KULTURWISSENSCHAFTEN Jährliche Ausschreibung der Fakultät für Kulturwissenschaften. Doktorandinnen und Doktoranden müssen in einem Betreuungsverhältnis sein. F ÖRDERPREIS für die beste Masterarbeit nach Abschluss des Masterstudiums. einkommensunabhängig, € 1.500,-. klu.ac.at/abw/downloads/ABW_Stip_2015_2016 %281%29.pdf;http://wiwistudien.aau.at/index.p hp/ausland-erfahren/stipendien STIPENDIUM DER P RIVATSTIFTUNG DER KÄRNTNER SPARKASSE werden nach studienorientiertem Auslandsaufenthalt und nach Vorlage eines Endberichtes während des Bachelor-, Masteroder Doktoratsstudiums vergeben. Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher werden bevorzugt. Die Höhe beträgt max. € 500,-. Der Bezug von Stipendien anderer Institutionen wird abgefragt. Studienhomepage der Angewandten Betriebswirtschaft und Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: http://www.uni- AUSLANDSSTIPENDIEN UND AUSLANDSKOSTENZUSCHÜSSE werden vom Büro für Internationale Beziehungen unter http://www.uniklu.ac.at/bib/inhalt/590.htm bekannt gemacht. BESTPERFORMER P REIS für die beste Diplom- bzw. Masterarbeit während des Studiums, einkommensunabhängig, € 500,- klu.ac.at/abw/downloads/UF2013_ps-cn-rewi1_0565_001.pdf DOKTORATSSTIPENDIEN für den Forschungsbereich „Visuelle Kultur“ während des Studiums, einkommens- UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN (UAWKW) ARBEITSSTIPENDIEN (VERGABE DURCH DAS BMWFW) Für jeweils zwei Absolventinnen und Absolventen, die mit Auszeichnung ein Diplom- oder Masterstudium abgeschlossen haben. zwölfmonatige Unterstützung von € 650,- monatlich; Homepage „Angewandte“: F ORSCHUNGSSTIPENDIUM : Für Absolventinnen und Absolventen, die gleich im Anschluss an ein abgeschlossenes Diplomoder Masterstudium ein Doktoratsstudium an der Universität für angewandte Kunst Wien betreiben. Zwei Stipendien kommen zur Vergabe á € 2.600,(einmaliges Ansuchen); http://www.dieangewandte.at/jart/prj3/angewan dte/main.jart?rel=de&contentid=1283345045794&reserve-mode=active http://www.dieangewandte.at/jart/prj3/angewan dte/main.jart?relde&contentid=1283345045794 &reserve-mode=active. 55 Stichwort? Stipendium! F RED-ADLMÜLLER-STIPENDIENSTIFTUNG Benannt nach Wilhelm Alfred Adlmüller (1909-1989), Modeschöpfer, von 1973-1979 Professor an der Universität für Angewandte Kunst Wien. Für Studierende, die von der Fred-AdlmüllerStiftungskommission in einem Beurteilungsverfahren für stipendienwürdig erkannt wurden und die bereits im sechsten Semester studieren. Ansuchen während des Studiums, sechs Jahresstipendien á € 2.800,-. SONDERPROJEKTFÖRDERUNG DURCH DIE HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFT : Für Studierende und „Gruppen“ der „Angewandten“, während des Studiums. Unterstützung ist an Maximalwert gebunden (max. € 1.100,-). Homepage der ÖH / Hufak http://hufak.at/ Formular unter: http://www.uniak.ac.at/oeh/download/antrag.pdf. STUDIENGEBÜHREN-STIPENDIUM DER HOCHSCHÜLERINNEN - UND HOCHSCHÜLERSCHAFT : Für Studierende der „Angewandten“, die Studiengebühren bezahlt und diese nicht von anderen Stellen refundiert bekommen haben. Homepage der ÖH / Hufak http://hufak.at/. http://www.dieangewandte.at/jart/prj3/angewan dte/main.jart?rel=de&contentid=1283345045794&reserve-mode=active Ö1 TALENTESTIPENDIUM FÜR BILDENDE KUNST: Bewerben können sich alle österreichischen bzw. internationalen Studierenden der Kunstuniversitäten (Akademie der bildenden Künste Wien, Universität für angewandte Kunst Wien, Kunstuniversität Linz, Universität Mozarteum Salzburg), die sich bereits im zweiten Studienabschnitt (Diplomstudium) bzw. in der Endphase des Bachelor- oder Masterstudiums befinden. Bezieherinnen und Bezieher eines oder mehrerer Stipendien, die zum Zeitpunkt der Einreichung die Gesamthöhe von insgesamt € 3.000,- pro Jahr übersteigen, sind ausgeschlossen (ausgenommen davon sind die Studienbeihilfen der Studienbeihilfenbehörde). Verlautbarung auf der Webseite der „Angewandten“ und im allgemeinen Aushang an der „Angewandten“. Details unter: SUSSMANN ANNI UND HEINRICH STIFTUNG (F ÖRDERUNGSSTIPENDIEN ) benannt nach Ehepaar Anni (1909-1985) und Heinrich (1904-1986) Sussmann, Heinrich war Karikaturist, künstlerischer Nachlass wird vom Jüdischen Museum Wien aufbewahrt. Unterstützt werden förderungswürdige, bedürftige Künstlerinnen und Künstler. Einreichung an keine weiteren Bedingungen gebunden. Entscheidung an wie viele Personen und in welcher Höhe die Preise vergeben werden, unterliegt ausschließlich der Jury. Auf der Homepage der „Angewandten“ im allgemeinen Aushang verlautbart. Formulare liegen in der Studienabteilung auf bzw. können auf der Webseite der „Angewandten“ http://www.dieangewandte.at/ abgerufen werden. http://oe1.orf.at/static/pdf/OE1_TB_2013_Teilna hmebedingungen.pdf UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN (UMDKW) ARBEITSSTIPENDIUM zur Förderung eines mit maximal zwölf Monaten begrenzten Spezialstudiums an einer anderen Ausbildungsstätte als jener, an der die Erstausbildung erfolgte oder eines ebenfalls in diesem Zeitraum abschließbaren studienbezogenen Projektes zur Vorbereitung auf eine künstlerische Laufbahn oder freiberufliche künstlerische Tätigkeit. Auskunft und Antragstellung: Studienund Prüfungsabteilung. Nähere Hinweise unter DOKTORATSSTIPENDIUM Für Studierende in den Doktoratsstudien für Dissertationen über ein Thema im Bereich Frauen- und Geschlechterforschung. Voraussetzungen: Doktoratsstudium an der UMDKW, ausgezeichneter Studienerfolg, zwei Stellungnahmen (eine interne, eine externe). Höhe der Unterstützung: monatlich € 700,- für die Dauer von zehn Monaten zur Finanzierung der Fortsetzung des Studiums. Eine Auszahlung der Stipendienraten kann erst nach Weitermeldung des Studiums erfolgen. http://www.mdw.ac.at/stab/. 56 Stichwort? Stipendium! EINMALIGE GELDAUSHILFEN Bei Bedürftigkeit in Einzelfällen; Auskunft: Verein der Freunde der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Prof. Mag. Dr. Karl Schütz, Institut für Komposition Elektroakustik, 1030 Wien, Anton-vonWebern-Platz 1. Für ausgezeichnete Studierende für Klavier, Violine, Viola bzw. Violoncello, Altersbegrenzung 27 Jahre, soziale Bedürftigkeit, ausgezeichneter Erfolg, sowie Nichtraucherin oder Nichtraucher. Auskunft: Institut für Tasteninstrumente, +43 (1)711 55 DW 2201; http://www.mdw.ac.at/ID/205 F ORSCHUNGSSTIPENDIUM als Beihilfe für Zwecke der Wissenschaft an Graduierte aus Österreich, einem EU- oder EWR-Staat, sowie der Schweiz. Damit der weibliche Nachwuchs gefördert werden kann, sind 40 % des zur Verfügung gestellten Betrages an die Vergabe an Frauen vorzusehen. Für wissenschaftliches Projekt, das bereits an einem Institut bearbeitet oder von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst eingebracht wird. Diplom-, Master-/ Magisterstudium muss bereits abgeschlossen sein. Auskunft und Antragstellung: Studienund Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Antonvon-Webern-Platz 1. C.M. ZIEHRER-STIFTUNG siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. RICHARD-WAGNER-STIPENDIEN BAYREUTH benannt nach Richard Wagner (1813-1883), deutscher Komponist, Dichter, Dirigent. Stipendienvergebende Stelle: Richard-WagnerVerband Wien. Weitere Auskünfte und Antragstellung: www.richardwagnerverband.at F EILING-STIFTUNG benannt nach Stifterin Margarethe Tschurtschenthaler, geb. Feiling. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen zu je € 1.500,-, für eine talentierte Sängerin oder einen talentierten Sänger und eine talentierte Geigerin oder einen talentierten Geiger der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, mit hervorragendem Studienerfolg im Studium der Studienrichtung Gesang bzw. der Studienrichtung Instrumentalstudium mit dem zentralen künstlerischen Fach Violine. CZIBULKA-STIFTUNG benannt nach Alfons Czibulka (1842-1894), österreichisch-ungarischer Militärkapellmeister und Komponist. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen zu je € 1.000,-, für junge, begabte, sozial bedürftige Studierende der Studienrichtungen Dirigieren bzw. Komposition und Musiktheorie, die sich im letzten Studienabschnitt befinden. http://www.mdw.ac.at/ID/208 JOSEF WINDISCH-STIPENDIUM benannt nach Josef Windisch (1914-2013), ehemaliger Wiener Gemeinderat von 19541973. Für junge begabte und bedürftige Studierende im Instrumentalstudium mit den Studienzweigen Cembalo, Klavier, KlavierVokalbegleitung, Gitarre, Harfe, Kontrabass, Viola, Violine, Violoncello, Flöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Horn, Trompete, Posaune, Basstuba, Schlaginstrumente. Ordentliche Studierende, soziale Bedürftigkeit, ausgezeichneter Studienerfolg. Bewerbungen im Büro des Vizerektorates für Lehre und Frauenförderung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1. http://www.mdw.ac.at/ID/203 JANECZEK -STIFTUNG „Dr. Martha Sobotka-Charlotte JaneczekStiftung“ zur Förderung erstklassiger Solisteninnen oder Solisten bzw. Dirigentinnen oder Dirigenten. Ordentliches Studium der Studienrichtungen Dirigieren, Instrumentalstudium (Cembalo, Klavier, Kammermusik [Klavier, Streicher], Klavier-Vokalbegleitung, Gitarre, Harfe, Kontrabass, Viola, Violine, Violoncello, Orgel), Gesang und Musiktheaterregie. Stiftungen ELENA ROMBRO STEPANOW-STIFTUNG benannt nach Elena Rombro, Konzertpianistin. Im Rahmen eines Klavierwettbewerbes für inund ausländische Studierende, für ordentliche Studierende oder nach Absolvierung der WOLFGANG BOESCH P RIVATSTIFTUNG benannt nach Dr. Wolfgang Bösch und seinem Vater Harald Bösch. 57 Stichwort? Stipendium! Diplomprüfung, die als postgraduale Studierende weiterstudieren wollen, Altersbegrenzung; vergeben werden zwei Preise, Auskunft: [email protected] (Konzertfach), an Studierende der Studienrichtung Komposition und an postgraduierte Studierende der UMDKW. Bevorzugt werden Studierende im letzten Studienabschnitt. € 600,- monatlich, zwölf Mal im Jahr, Stipendien werden in der Regel einmalig vergeben und können nicht verlängert werden; ausgezeichneter Studienerfolg muss vorliegen. Bewerbungen im Büro des Vizerektorates für Lehre und Frauenförderung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1. THYLL-DÜRR-STIFTUNG benannt nach Dr. Robert (1897-1971) und Lina (1915-1998) Thyll-Dürr, Schweiz, Mehrheitsaktionäre der Vereinigten Färberei, Dr. Robert Thyll war Präsident der Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein. Jahresstipendium für hochbegabte und außergewöhnlich erfolgreiche Studierende in den Instrumental- und Gesangsfächern http://www.mdw.ac.at/ID/207 UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST GRAZ (KUG) können. ARBEITSSTIPENDIUM 2014/15 Werden vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für Absolventinnen/Absolventen der KUG vergeben, um weitestgehend unabhängig nach Erwerbung des Diploms spezielle Studien zu betreiben und eine Karriere vorbereiten zu http://www.kug.ac.at/studiumweiterbildung/studium/kosten-stipendienbeihilfen.html. Nähere Informationen: Vizerektor für Lehre und Nachhaltigkeit; 8010 Graz, Leonhardstrasse 15; [email protected] UNIVERSITÄT FÜR KÜNSTLERISCHE UND INDUSTRIELLE GESTALTUNG LINZ (UKIGL) Allgemeine Informationen zu den Förderungen: http://www.ufg.ac.at/Stipendien-Preise.3337.0.html AUSLANDSSTIPENDIUM (Förderungsverein der Kunstuniversität Linz) zur Vorbereitung der abschließenden Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit bzw. Dissertation (PhD) im Ausland. IPS-STIPENDIUM DES LANDES OBERÖSTERREICH Zusätzliche Förderung des Landes Oberösterreich zum Auslandszuschuss KUNSTPREIS DER ARBEITERKAMMER OBERÖSTERREICH jährliche Ausschreibung des Kunstpreises in der Höhe von € 1.500,- für Absolventinnen und Absolventen eines Studienjahres der Kunstuniversität Linz für künstlerisch hervorragende Diplomarbeiten/Masterarbeiten. Bewerbung: Frau Silvia Lettner, Rechts- und Studienabteilung der UKIGL. http://www.ufg.ac.at/StipendienPreise.3337.0.ht ml STIPENDIUM in Höhe von € 10.000,- für Mitglieder des forumKunstuniversität Linz, die 1. Absolventinnen und Absolventen der Kunstuniversität Linz sind (ausgenommen ist der Abschluss Bachelor). Die Zulassung ist unabhängig von Alter und Abschlussjahr. 2. Studierende der Kunstuniversität Linz sind und ihr Diplom-/Masteroder Doktoratsstudium (PhD Studium) bis zum Ende des jeweiligen Sommersemesters abgeschlossen haben. Auskunft und Bewerbung: Forum-Kunstuniversität Linz; 4010 Linz, Hauptplatz 8. FORUM MOBILITÄTSSTIPENDIUM für einen Studienaufenthalt im Ausland im Rahmen eines bestehenden Austauschprogrammes (bilaterale Partnerabkommen). http://www.ufg.ac.at/StipendienPreise.3337.0.ht ml 58 Stichwort? Stipendium! Diplomund Masterarbeiten der Studienrichtung Architektur. Preisgeld € 1.500,-. Bewerbung: Frau Silvia Lettner, Rechts- und Studienabteilung der UKIGL. P REIS DES DIÖZESANKUNSTVEREINS für Werke besonderer künstlerischer Qualität mit religiöser, ethischer oder sozialer Relevanz bzw. für eine besonders herausragende AKADEMIE DER BILDENDEN KÜNSTE WIEN (ABKW) INFORMATIONEN ZU DEN STIPENDIEN: Ansprechpartnerin für Projektförderungen, Sozialstipendien und Notfallsstipendien. MMag. Angelika Libiseller: [email protected] Die Preise (mit Ausnahme des Fügerpreises) werden von einer Preisjury auf der Grundlage von Nominierungen der Institutsleitungen vergeben. Da keine direkten Bewerbungen (Preisträger werden vorgeschlagen) von Studierenden möglich sind, gibt es dazu keine Informationen auf der Website. Studienabschluss vorzubereiten. Für elf Monate (September bis Juli) wird kostenlos eine 70 m2 Wohnung mit Atelier zur Verfügung gestellt. Für Kleinkinder nicht geeignet, Haustiere sind verboten und eine Unteroder Weitervermietung ist ausgeschlossen. Anwesenheit für elf Monaten ist Bedingung, ebenso die Schenkung von zwei Werken an die Stipendienstifter. Einreichung: F ÜGERPREIS benannt nach Heinrich Friedrich Füger (17511818), Direktor der Kaiserlichen Gemäldegalerie in Wien, bevorzugter Portraitmaler der österreichischen Aristokratie. € 700,-, wird einmal jährlich im Mitteilungsblatt ausgeschrieben. http://www.akbild.ac.at/Portal/akademie/uberuns/mitteilungsblatt [email protected] GUSTAV-P EICHL-P REIS FÜR ARCHITEKTURZEICHNUNG 2014 benannt nach Gustav Peichl, geb. 1928, österreichischer Architekt, Autor und Karikaturist, Pseudonym IRONIMUS. Für herausragende Architekturzeichnungen von Studierenden der Architektur (Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium) und der Bühnengestaltung (Diplomstudium) der Akademie der bildenden Künste Wien. Zur Wahrung der Anonymität verpackte Abgabe, Einreichungen werden von Jury bewertet. Preis mit € 4.000,- dotiert, Jury kann Preis teilen. Ausgezeichnete Arbeit oder Arbeiten verbleiben an der Akademie der bildenden Kunst. NOTFALLSTIPENDIEN Einkommen der Studierenden (aus eigener Berufstätigkeit, Unterstützung durch Eltern etc.) wird berücksichtigt, Notfallstipendien werden laufend bearbeitet und ausbezahlt. Förderung nach der jeweiligen Notsituation, keine ausdrückliche Höchstsumme. P REISE FÜR ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN, DEREN ABSCHLUSSARBEIT MIT „SEHR GUT “ BENOTET WURDE : zwölf Würdigungspreise (je € 1.000,-) ein Preis der Freunde der bildenden Kunst (€ 1.500,-) ein Preis der Akademie (€ 2.000,-) ein Preis der Akademie für wissenschaftliche Arbeiten (€ 1.500,-). IRMGARD LETTNER UND ERNST LEMBERGER WOHN- UND ATELIERSTIPENDIUM ZUM STUDIENABSCHLUSS benannt nach Mag. Irmgard Lettner, geb. 1959 und Dr. Ernst Lemberger, geb. 1951, Inhaber der Montana Holding Gesellschaft m.b.H. (private Investment Company). Für Studierende am Institut für Bildende Kunst (Diplom bildende Kunst, MA Critical Studies, PhD) bei sozialer Bedürftigkeit. Wohn- und Arbeitsplatz in Wien wird benötigt, um einen P ROJEKTFÖRDERUNGEN Mittel vom Rektorat bevorzugt an Diplomandinnen und Diplomanden des jeweiligen Studienjahres, unabhängig von sozialer Situation, einmal pro Semester ausgeschrieben und ausbezahlt, keine ausdrückliche Höchstsumme. 59 Stichwort? Stipendium! nachweisen. Abgeschlossenes Doktorat ist keine Antragsvoraussetzung. Förderung für Projektdauer von zwölf bis 48 Monaten. Details: ELISE RICHTER-P EEK STIPENDIUM benannt nach Elise Richter (1865-1943), als erste Frau in Österreich Doktorat (1901), Habilitation (1907) und a.o. Universitätsprofessorin (1921), kam mit ihrer Schwester im Konzentrationslager Theresienstadt ums Leben. Für hoch qualifizierte künstlerischwissenschaftlich tätige Frauen, die eine Universitätskarriere anstreben, mindestens zweijährige künstlerisch-wissenschaftliche Forschungserfahrung im In- oder Ausland und künstlerisch-wissenschaftliche Publikation https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/f wf-programme/richter-programm/ SOZIALSTIPENDIEN Einkommen der Studierenden (aus eigener Berufstätigkeit, Unterstützung durch Eltern etc.) wird berücksichtigt, wird einmal pro Semester ausgeschrieben und ausbezahlt. Die maximale Förderung liegt in Höhe des eingezahlten Studienbeitrages. 60 Stichwort? Stipendium! 2. PRIVATUNIVERSITÄTEN ANTON BRUCKNER PRIVATUNIVERSITÄT LINZ Informationen für die angeführten Förderungen geben Hauptfachlehrende der künstlerischen Fächer, Aushänge, Flyer und Aussendungen der Anton Bruckner Privat Universität. Antragsformulare sind entweder direkt an der Anton Bruckner Privat Universität oder über die Homepage der Wettbewerbsanbieter verfügbar. Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen für diese Fördermaßnahme(n) sind die Veranstalterinnen und Veranstalter dieser Wettbewerbe bzw. deren Organisatorinnen und Organisatoren. Stipendien werden über die Stipendienkommission vergeben. CARL MICHAEL ZIEHRER STIPENDIUM siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. REBHAHN-STIPENDIUM benannt nach Edith Rebhahn (1929-2011). Für sozial bedürftige Studierende der klassischen Musik, Einkommen wird herangezogen. ISIDOR STÖGBAUER-SCHENKUNG benannt nach Isidor Stögbauer (1883-1966), Lehrer (Stiftsgymnasium Seitenstetten 19471956) Organist und Komponist. Zur Förderung der Studierenden der Studienrichtung Instrumental- und Gesangsstudium; wird einkommensunabhängig vergeben. UNISONO-STIPENDIUM benannt nach UNIsono – Freunde der Anton Bruckner Privatuniversität. Wird an Hochbegabte einkommensunabhängig vergeben. „AKADEMIE MUSIKTHEATER HEUTE “ Stipendium für Studierende der Studienrichtungen Regie, Dramaturgie, Dirigieren, Kulturmanagement, Kostüm- und Bühnenbildner, Einkommen wird herangezogen. SCHIFF-SCHENKUNG benannt nach Helmut Schiff (1918-1982), österreichischer Komponist und Musikpädagoge. Zur Förderung junger Komponisten und Dirigenten, einkommensunabhängig. INTERNATIONALISIERUNGSPROGRAMM für Studierende (IPS) an Hochschulen in Oberösterreich mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium, Einkommen wird herangezogen. LEGAT P ROF. ROBERT S TOCKINGER benannt nach Robert Stockinger, ORF Kulturredakteur. Preis wird an begabte und sozial bedürftige Studierende im Bereich klassischer Musik vergeben, wobei die soziale Förderungswürdigkeit überprüft wird. ERASMUS-MOBILITÄTSSTIPENDIUM Stipendien werden in der Regel nur einmal vergeben. STIPENDIEN DES ROTARY CLUB WELS für sozial bedürftige Studierende, Einkommen wird herangezogen. WETTBEWERBSPREISE Internationaler Hammerklavierwettbewerb Schloss Kremsegg Oberbank-Ensemblewettbewerb Sparkassen-Wettbewerb alle Sparten Nibelungen-Förderpreis Operetten-Wettbewerb das MUSIKTHEATERSTUDIO der Anton Bruckner Privat Universität. STIPENDIUM DES ROTARY CLUB LINZURFAHR für sozial bedürftige Studierende, Einkommen wird herangezogen. Wettbewerbspreise können mehrmals vergeben werden und schließen keine Stipendien aus. 61 Stichwort? Stipendium! DANUBE PRIVATE UNIVERSITY KREMS Förderungen durch das Land Niederösterreich (siehe C. Förderung der Bundesländer in dieser Broschüre). KATHOLISCH-THEOLOGISCHE PRIVATUNIVERSITÄT LINZ Förderungen. Informationen: Referat für studien- und universitätsrechtliche Angelegenheiten der Katholisch Theologischen Privatuniversität Linz, E-Mail: rektorat@ktu- BISCHÖFLICHER F ONDS DER KATHOLISCH-THEOLOGISCHEN P RIVATUNIVERSITÄT LINZ für begabte Studierende, die nicht in den Genuss staatlicher Leistungsund Förderungsstipendien gem. §§ 57ff Studienförderungsgesetz kommen können (Einhaltung der Anspruchsdauer). Einkommensunabhängig, pro Jahr bis zu € 2.800,- für zwei Stipendienbezieherinnen oder Stipendienbezieher, keine Anrechnung von anderen linz.ac.at F ÖRDERUNGEN des Bischöflichen Fonds der Theologischen Privatuniversität Publikationen, Exkursionen, aufenthalte im Ausland etc.. Katholisch Linz für Studien- KONSERVATORIUM WIEN PRIVATUNIVERSITÄT F IDELIO-WETTBEWERB zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler in Zusammenarbeit mit der HugoBreitner-Gesellschaft, Enami-Stiftung, Tsuzuki-Stiftung, HFP Steuerberater, BAWAGPSK und ORF-Ö1. In zwei Sparten aufgeteilt: Interpretation und Kreation/Laboratorium/Werkstatt (Eigenes Werk muss komponiert, kreiert, choreographiert oder konzipiert sein). € 800,- bis € 1.500,-, zusätzlich je ein Hauptpreis in der Höhe von € 5.400,-. Einkommensunabhängig, andere Förderungen werden nicht angerechnet. KORREPETITIONSSTIPENDIEN DER HUGOB REITNER-GESELLSCHAFT zwei Korrepetitionsstipendien pro Semester, für ein Studienjahr je € 1.000,-. Einkommensunabhängig, andere Förderungen werden nicht angerechnet: www.konservatorium-wien.ac.at. Information: zuständige administrative Bereiche bzw. Studiengänge. ÜBERLASSUNGSVEREINBARUNG MIT EINER WIENER MÄZENATIN zwei Studierende erhalten sehr wertvolle historische Violinen als Dauerleihgaben. www.konservatoriumwien.ac.at/studium/fidelio-wettbewerb; Information: zuständige Bereiche bzw. Studiengänge. www.konservatorium-wien.ac.at administrative MODUL UNIVERSITY VIENNA PRIVATUNIVERSITÄT Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit. Hauptwohnsitz Wien, es darf noch kein Studium abgeschlossen oder eine andere gleichwertige Ausbildung absolviert sein, guter Notendurchschnitt bzw. Studiennachweis. Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres. DR. MICHAEL HÄUPL F ÖRDERUNGSFONDS MHFF Leistungskredit, benannt nach Dr. Michael Häupl, geb. 1949, seit 1994 Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien. Derzeit werden 5-10 Leistungskredite für das Bachelor- und Masterprogramm an der MODUL University Vienna vergeben, 62 Stichwort? Stipendium! Erfolgsabhängige Rückzahlung. Bei einem Notendurchschnitt von 1,0-1,6 erhält man 100% des Stipendiums und muss keine Rückzahlung leisten. Die Rückzahlung ist gestaffelt, wobei bei einem Notendurchschnitt von über 3,5 das ausbezahlte Stipendium zur Gänze zurückbezahlt werden muss. http://www.mhff.at/mhff_leistungskredit.php PARACELSUS MEDIZINISCHE PRIVATUNIVERSITÄT SALZBURG Jährlich werden Förderungen für die Bezahlung der Studiengebühr nach sozialen Kriterien vergeben. Ausschlaggebend sind neben den Einkünften der Eltern (Nachweis der beiden letzten Jahre) auch die Anzahl der noch unversorgten Geschwister. Jährliche Neuberechnung (Einreichfrist ist jeweils der 10. September). Nähere Informationen im Rektorat: Adresse: 5020 Salzburg, Strubergasse 21. PRIVATE UNIVERSITÄT FÜR GESUNDSHEITSWISSENSCHAFTEN, MEDIZINISCHE INFORMATIK UND TECHNIK (UMIT) HALL IN TIROL Derzeit gibt es zusätzlich zu den Leistungs- und Förderungsstipendien (siehe Einträgespezieller Teil in dieser Broschüre) keine weiteren Förderungen. PRIVATUNIVERSITÄT DER UNIVERSITÄT) ST. PÖLTEN KREATIVWIRTSCHAFT (NEW DESIGN reichische Staatsbürgerschaft, Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück. Keine Gewährung bei gleichzeitigem anderem Stipendium. Förderungsvergebende Stelle: Verein START-Stipendien Österreich. Stipendien PRO SCIENTIA - ÖSTERREICHISCHES STUDIENFÖRDERUNGSWERK österreichische Studierende und Graduierte aller Studienrichtungen, die eine wissenschaftliche oder künstlerische Laufbahn anstreben oder diese bereits begonnen haben, nicht älter als 30 Jahre und mindestens im fünften Semester sind und überdurchschnittliche Leistungen vorweisen können. Höhe des Stipendiums mindestens € 400,- pro Jahr. Informationen: www.proscientia.at www.start-stipendium.at SIEGFRIED-LUDWIG-F ONDS siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. NÖ TOP-STIPENDIUM vorrangig für Studierende, Förderbeträge sind nur einmalig und pauschal. Voraussetzungen: durchgehender Wohnsitz oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich. Studium in Niederösterreich oder in Österreich, wenn die Studienrichtung im ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen und gesundheitswissenschaftlichen Bereich liegt. Informationen: www.topstipendien.at. START STIPENDIEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR BILDUNG UND F RAUEN 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus: Bildende Kunst, Architektur und Design, künstlerische Fotografie, Videound Medienkunst, Mode, Musik und darstellende Kunst, Filmkunst und Literatur. Stipendien sind für sechs Monate mit je € 6.600,- dotiert. Voraussetzungen sind öster- LEOPOLD-F IGL-STIFTUNG siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. 63 Stichwort? Stipendium! PRIVATUNIVERSITÄT SCHLOSS SEEBURG, SEEKIRCHEN AM WALLERSEE andere Förderungen nicht aus, bevorzugt werden Personen gefördert, die über den zweiten Bildungsweg kommen. Info: Studierendenkanzlei der Privatuniversität Schloss Seeburg. info@uni‐seeburg.at. Verfassen eines Motivationsschreibens, kein Formular, Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen: Studierendenkanzlei der Privatuniversität Schloss Seeburg - ANNA UND HEINRICH WERNER STIPENDIUM gestiftet von Prof. DDr. Christian Werner, Gründer der Privatuniversität Schloss Seeburg. Für Bachelorstudierende, während des gesamten Studienverlaufs. Für Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung zur weiteren Qualifizierung. Einkommensunabhängig, einmalig, Erlass eines Drittels der Studiengebühren von € 4.680,‐, für die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren. Schließt info@uni‐seeburg.at SIGMUND FREUD PRIVATUNIVERSITÄT WIEN MARIANNE RINGLER F ORSCHUNGSFÖRDERUNGSPREIS FÜR F ORSCHUNG IN DER P SYCHOTHERAPIE benannt nach Univ.-Prof. Dr. Marianne Ringler (1946-2003), Universitätsprofessorin an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien für Tiefenpsychologie und Psychotherapie (1973-2003). Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und Projekte auf dem Gebiet der Psychoanalyse und Psychosomatik. Ausschreibungsunterlagen und Informationen: Mag. Marie Ringler; Für sozial bedürftige Studienanfänger und Hauptwohnsitz in Wien, die an der Sigmund Freud Privatuniversität studieren möchten. Das Stipendium kann bis zu 100 Prozent der Studiengebühren abdecken. Erfolgsabhängige Rückzahlung: Bei einem Notendurchschnitt von 1,0 -1,6 erhält man 100% des Stipendiums und muss keine Rückzahlung leisten. Die Rückzahlung ist gestaffelt, wobei bei einem Notendurchschnitt von über 3,5 das ausbezahlte Stipendium zur Gänze zurückbezahlt werden muss. Informationen: [email protected] www.mhff.at STIPENDIEN DES DR. MICHAEL HÄUPL F ÖRDERUNGSFONDS (MHFF) benannt nach Dr. Michael Häupl, geb.1949, seit 1994 Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien. F ÖRDERUNG VON SEMESTERTICKETS FÜR STUDIERENDE AUS NIEDERÖSTERREICH siehe Eintrag C. besondere Förderungen der Bundesländer – Semesterticket. Informationen: http://www.noe.gv.at/ WEBSTER UNIVERSITY VIENNA PRIVATUNIVERSITÄT Information für alle Förderungen an der Webster University Vienna Privatuniversität: www.webster.ac.at/admissions/scholarships 50% der Gesamt-Studiengebühr für einzelne Studierende. TEILSTIPENDIEN „WEBSTER UNIVERSITY VIENNA S CHOLARSHIP “ Kann ab Studienbeginn gewährt werden. Familiengesamteinkommen wird für Berechnung herangezogen. Pro Semester/ Term (acht Wochen-Zyklus); kann mehrmals jährlich angesucht werden, wobei Stipendium ausschließlich gegen jeweilige zu entrichtende Kursgebühr gutgeschrieben wird. Die maximale Förderung beträgt durchschnittlich bis zu „WORK STUDY“ SCHOLARSHIPS Studierende können nach dem ersten Semester als wissenschaftliche Hilfskräfte eingesetzt werden, erhalten dafür Bezahlung. Erhalt ist zusätzlich zu Teilstipendium möglich. Ansuchen: Admissions Department für Webster University Scholarship; Admissions Department und General Education Center für 64 Stichwort? Stipendium! Webster Scholars Grant; Student Affairs für work study. KARL LANDSTEINER PRIVATUNIVERSITÄT WISSENSCHAFTEN, KREMS STIPENDIEN DES LANDES NIEDERÖSTERREICH Informationen zu den FÜR GESUNDHEITS- eines Studiums abgegolten, aber nicht ausbezahlt. Informationen [email protected] Stipendien: SOZIALSTIPENDIUM FÜR ALLE STUDIENRICHTUNGEN Bis zu 50 % der geleisteten Studiengebühr können bei sozialer Bedürftigkeit (Bescheid der Studienbeihilfebehörde-Anspruchshöhe irrelevant) und durchgehendem Hauptwohnsitz in Niederösterreich (seit Stichtag = Datum der erstmaligen Antragsstellung des Sozialstipendiums) gewährt werden. [email protected] Es können Stipendien für Studierende mit Wohnsitz in Niederösterreich und gegebener sozialer Förderwürdigkeit sowie an Studierende mit besonderer Studienleistung vergeben werden. Die Höhe der Stipendien beträgt maximal 50 % der Studiengebühren. STARTER-STIPENDIUM Ziel ist es, Interessentinnen und Interessenten unabhängig von der finanziellen Situation das Studium zu ermöglichen. Nur für den ersten Jahrgang des Bachelorstudiums Psychotherapie- und Beratungswissenschaften oder des Masterstudium Neurorehabilitationswissenschaften. Stipendium von insgesamt € 9.000,- pro Studienplatz (€ 3.000,pro Studienjahr). Stipendium wird im Rahmen LEISTUNGSSTIPENDIUM FÜR ALLE STUDIENRICHTUNGEN bis zu 50 % der geleisteten Studiengebühr können bei entsprechend besonderer Studienleistung aus dem Antrag vorausgehenden Studienjahr vergeben werden. 65 Stichwort? Stipendium! 3. FACHHOCHSCHULEN Reihenfolge gemäß der Homepage der Fachhochschul-Konferenz (www.fhk.ac.at) CAMPUS 02 GRAZ, FACHHOCHSCHULE DER WIRTSCHAFT AUSLANDSSTIPENDIUM Für die Teilnahme an Sprachreisen und/oder einer Summer School und/oder Studienreise(n) und/oder studienbezogener Auslandsaufenthalte (Auslandspraktikum bzw. -studienaufenthalt), in allen Studienabschnitten, einkommensunabhängig, maximal zweimal im gesamten Bachelor- und Masterstudium, max. € 300,-, keine Anrechnung anderer Förderungen. Info: ERLASSEN DER STUDIENGEBÜHR IN HÄRTEFÄLLEN In allen Studienabschnitten kann der Studienbeitrag (einmalig pro Semester € 363,36), rückerstattet werden. Bei berufsbegleitend Studierenden wird das Einkommen des/der Studierenden bzw. der Ehepartnerin oder des Ehepartners, bei Vollzeit-Studierenden auch das Einkommen der Eltern herangezogen. Andere Förderungen werden nicht angerechnet. Info: Richtlinie zur Einhebung der Studienbeiträge; [email protected]. Bewerbung bei der Geschäftsführung CAMPUS 02 Graz, Fachhochschule der Wirtschaft; 8010 Graz, Körblergasse 126. https://www.campus02.at/DE/Informationen/Int ernationales/In%20%C3%96sterreich%20studi eren/Praktische%20Informationen/Finanzielle+ Unterst%C3%BCtzungStipendien.aspx FACHHOCHSCHULE BURGENLAND Es gibt eine Reihe von privaten Stiftungen z.B. Dr. Franz Josef Mayer-Gunthof-Stiftung (Stipendium der Industriellenvereinigung) info: www.iv-net.at/bm94; ermöglichen die Vergabe von Stipendien (einmalig, ein- oder mehrjährig ). FACHHOCHSCHULE KÄRNTEN DETAIL STIPENDIUM Auch 2014/2015 fördern DETAIL und die gemeinnützige Sto-Stiftung (Name nach der Familie Stotmeister, Baufirma) wieder besonders engagierte und talentierte angehende Architektinnen und Architekten. Studierende der Fachrichtung Architektur, die sich im Masterstudium befinden, können als Unterstützung monatlich € 500,- für ein Jahr erhalten. Nähere Informationen unter: F ÖRDERSTIPENDIEN VOM VEREIN ZUR F ÖRDERUNG DER F ACHHOCHSCHULE KÄRNTEN GEMEINNÜTZIGEN P RIVATSTIFTUNG. Ausschreibung erfolgt via Email an alle Studierenden der Fachhochschule Kärnten. http://www.detail.de/transfer/stipendium [email protected] MARSHALL-P LAN SCHOLARSHIP (MPS) siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen; E-Mail: 66 Stichwort? Stipendium! FACHHOCHSCHULE SALZBURG und FACHHOCHSCHULE KUCHL Bundesländer und Stiftungen schreiben Leistungs- und Förderstipendien aus (z.B. Karl Seitz-Stiftung, Leonardo-Stipendien, Julius Raab-Stiftung, etc.) siehe Eintrag in dieser Broschüre – unter D. sonstige Förderungen – Stiftungen. Die Wirtschaftskammer Salzburg vergibt Stipendien an besonders begabte und erfolgreiche Studierende der Fachhochschule Salzburg und Fachhochschule Kuchl: https://www.wko.at/ FACHHOCHSCHULEN DER WIENER FACHHOCHSCHULERHALTER (Ferdinand Porsche Fernfachhochschul-Studiengänge; Fachhochschule Campus Wien; Fachhochschule des BFI Wien) Zusätzlich zur Bundesförderung erhalten die Wiener FH- Fachhochschul-Erhalterinnen und -Erhalter Förderungen. Info: Dezernat Forschung, Technologie und Innovation der Magistratsabteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23) http://www.wien.gv.at/kontakte/ma23 FHG - ZENTRUM FÜR GESUNDHEITSBERUFE TIROL GMBH Neben dem Leistungsstipendium (siehe spezieller Teil in dieser Broschüre) werden derzeit keine weiteren Fördermaßnahmen angeboten. FACHHOCHSCHULE GESUNDHEITSBERUFE OBERÖSTERREICH, LINZ IPS – INTERNATIONALISIERUNGSPROGRAMM FÜR STUDIERENDE DES L ANDES OBERÖSTERREICH Institutionen im EU/EWR Raum zu absolvieren. Es sind mehrere Praktikums- sowie Studienaufenthalte möglich. Pro Studiumslevel (z.B. Bachelor) stehen zwölf Monate für ERASMUS-Aktivitäten zur Verfügung. www.land-oberoesterreich.gv.at Förderung für Studienaufenthalte, Praktika im nichtdeutschsprachigen Ausland im Ausmaß von maximal zehn Monaten für Studierende und Absolventinnen und Absolventen, mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich (seit mindestens einem Jahr). Förderung: nicht rückzahlbarer Barzuschuss bis zu € 100,- pro Monat. Reisekostenzuschuss: Europa maximal € 240,-, außerhalb Europas maximal € 480,-. Förderungsobergrenze pro Vorhaben: € 1.480,(inkl. Reisekostenzuschuss). Nähere Informationen zur Förderung sowie zur Antragsstellung: [email protected] ERASMUS-STUDIUM Studierende können bis zu zwei Semester ihres Studiums an einer Partnerhochschule im europäischen Ausland verbringen. Mehrere Studien- sowie Praktikumsaufenthalte sind möglich. Pro Studiumslevel (z.B. Bachelor) stehen zwölf Monate für ERASMUSAktivitäten zur Verfügung. F REEMOVER Studierende der Fachhochschule Gesundheitsberufe Oberösterreich haben die Möglichkeit, sich im Büro für Internationale Beziehungen und bei der Studiengangsleitung zu melden, wenn sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb der Rahmenbedingungen des ERASMUS-Programms durchführen möchten. JULIUS-RAAB -STIFTUNG siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. ERASMUS-P RAKTIKUM "ERASMUS+" bietet Studierenden und Absolventinnen und Absolventen die Chance, studienbezogene Praktika in Unternehmen und 67 Stichwort? Stipendium! SONDERZUSCHUSS FÜR S TUDIERENDE MIT BESONDEREN B EDÜRFNISSEN Es werden Zuschüsse zu anfallenden Mehrkosten im Rahmen der Mobilität vergeben. Nähere Infos zu den Antragsunterlagen und der Beantragung des Zuschusses sind im Auslandsbüro erhältlich. E-Mail: [email protected] SONDERZUSCHUSS FÜR S TUDIERENDE MIT KINDERN Studierende mit Kind(ern) können einen Sonderzuschuss für ihren ERASMUSAufenthalt beantragen, wenn diese für die Dauer des Auslandsaufenthaltes mitgenommen werden müssen. Nähere Infos zu den Antragsunterlagen und der Beantragung des Zuschusses sind im Auslandsbüro erhältlich. E-Mail: [email protected] FACHHOCHSCHULE JOANNEUM GRAZ UND KAPFENBERG STIPENDIUM „EXZELLENZ IN DER ELEKTRONIK “ Studiengang Elektronik und Technologiemanagement in Kapfenberg; vergeben durch AT&S. AT&S ist Technologieführer für Leiterplatten, Träger für elektronische Bauteile. Förderung von bedürftigen Studierenden durch den Förderverein der FH Kapfenberg während des Bachelorstudiums. Förderung ist einkommensunabhängig, wird einmalig pro Studienjahr bei entsprechendem Notendurchschnitt (höchstens 1,6) vergeben. Förderung beträgt maximal € 1.000,-, wobei andere Förderungen nicht angerechnet werden. Ausschreibung erfolgt jährlich an alle Studierenden. Ansprechpartner: Prof-(FH), D.I. Michael Salloker (Stellvertreter des Studiengangsleiters): michael.salloker@fh- joanneum.at GRAWE (GRAZER WECHSELSEITIGE VERSICHERUNG AG) HIGH P OTENTIAL AWARD Studiengang Management internationaler Geschäftsprozesse in Graz; für die beste Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterstudium). Einkommensunabhängige, grundsätzlich nur einmalige Förderung, wobei andere Förderungen nicht angerechnet werden. Die Höhe beträgt € 500,- pro Preisträgerin bzw. Preisträger (ein/eine Studierende(r) pro Jahrgangs-Kohorte). Informationen: Studiengang Management internationaler Geschäftsprozesse: [email protected] FACHHOCHSCHULE KUFSTEIN TIROL Österreichische STIPENDIEN STANDORT TIROL Büro für europäische Programme vergibt Stipendien für Auslandspraktika in Europa (ERASMUS und Leonardo da Vinci). Akademie der Wissen- schaften). JULIUS- RAAB -STIFTUNG siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. www.tirol.gv.at/wirtschaft/wirtschaftsfoerderun g; Einreichung: [email protected] oder Standortagentur Tirol, 6020 ARBEITERKAMMER UND LANDESREGIERUNG Förderung für Vollzeitstudierende, wenn förderung gewährt wird. Innsbruck, Ing.-Etzelstrasse 17. SOKRATES ERASMUS National Agentur Österreich ermöglicht Förderung von Studienaufenthalten in Europa. sozialbedürftige keine Bundes- KARL SEITZ-STIFTUNG siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. F ÖRDERKOMPASS Ist Service des BM für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit). Alles zu Forschungsund Technologieförderungen (siehe Eintrag: 68 Stichwort? Stipendium! EDUARD WALLNÖFER-P REIS FÜR F ORSCHUNGS- UND STUDIENPROJEKTE siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. Absolventinnen und Absolventen. F ULBRIGHT - AUSTRIAN - AMERICAN EDUCATIONAL COMMISSION Allgemeine Studienberatung für die USA; Fulbright Stipendien für Studierende, F ULBRIGHT - CHILE Stipendien für den Studienaufenthalt in Chile: www.fulbright.at; Büro für Bildung und kulturelle Angelegenheiten: [email protected] www.fulbright.cl/ FACHHOCHSCHULE OBERÖSTERREICH (Standorte in Hagenberg, Linz, Steyr und Wels) Workshop beträgt maximal € 150,-, die für Auslandssemester maximal € 300,-. Für ein Studiensemester bzw. Praktikum im Ausland gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten. Die wichtigsten: ERASMUS+ Stipendium für in Europa absolvierte Studien- bzw. Praktikumsaufenthalte ERASMUS+ SMS (für Studienaufenthalte an Europäischen Partnerhochschulen) ERASMUS+ SMP (für Praktika im Europäischen Ausland) IPS - Internationalisierungsprogramm für Studierende des Landes OÖ (früher bekannt als KIP) [email protected] STIPENDIEN POLITISCHER STIFTUNGEN z.B. Julius-Raab-Stiftung - die Stiftung bietet für Auslandsaufenthalte (Studium und Praktikum) ein Stipendium an. Nähere Infos www.stipendiumfonds-juliusraabstiftung.at/ bzw. siehe Eintrag in dieser Broschüre D. sonstige Förderungen. MARSHALL P LAN SCHOLARSHIP siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. Für Forschungsaufenthalte in USA, nur für Studierende der technische Studienrichtungen möglich. Informationen: International Offices Linz, Hagenberg und Wels. Sonstige Förderungen INTERNATIONAL ACTIVITIES GRANT HAGENBERG (nur für Studierende in Hagenberg) Es muss mindestens das dritte Semester positiv absolviert sein, es darf gleichzeitig keine Förderung über ERASMUS gewährt werden. Eine Befürwortung durch fachliche Betreuer an der Fachhochschule muss vorgelegt werden. Die Förderung für Summerschool oder www.fh-ooe.at/international-office/internationaloffice-linz www.fh-ooe.at/campuswels/campus/personen/international-office FACHHOCHSCHULE ST. PÖLTEN AK (ARBEITERKAMMER ) F ÖRDERUNGEN FÜR STUDIERENDE Unterstützung aus dem Josef-Hesoun-Fonds der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich. Nähere Informationen: JULIUS-RAAB -STIFTUNG INLANDSSTIPENDIUM siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. http://noe.arbeiterkammer.at/online/studienbeih ilfe-26842.html NIEDERÖSTERREICH TOP-STIPENDIUM Eine Pauschalförderung für Studierende mit Hauptoder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 1.7.2006. Mehr Infos unter Punkt C. dieser Broschüre (Förderung der Bundesländer/Niederösterreich). JULIUS-RAAB -STIFTUNG AUSLANDSFÖRDERUNG siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. 69 Stichwort? Stipendium! Studienerfolg nachweisen können und den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. NIEDERÖSTERREICH SEMESTERTICKET siehe Eintrag in dieser Broschüre unter C. besondere Förderungen – Semesterticket. [email protected] https://www.noel.gv.at/Bildung/StipendienBeihilfen/Stipendienstiftungen/Allgemeine_Stipe ndienstiftung_Niederoesterreich.html STIPENDIENAUSSCHREIBUNG DER ALLGEMEINEN STIPENDIENSTIFTUNG NIEDERÖSTERREICH Stipendien und Beihilfen in Niederösterreich, für österreichische Studierende, die sozial förderungswürdig sind, einen günstigen VEREIN ZUR F ÖRDERUNG DER F ACHHOCHSCHULE ST. P ÖLTEN Vergibt Stipendien für Auslandsstudien und Auslandspraktika. [email protected] FACHHOCHSCHULE TECHNIKUM WIEN KAPSCH AWARD Wird jährlich für die besten sechs Abschlussarbeiten in Master-Studiengängen an der FH Technikum Wien vergeben. Infos: LEISTUNGSSTIPENDIUM "1000 EURO STATT B LUMEN" Nachwuchsförderung für engagierte Technikerinnen. FEEI (= Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie) und die Fachhochschule Technikum Wien vergeben Stipendium für herausragende Leistungen von Frauen in der Technik. Notendurchschnitt muss unter 1,5 liegen. http://www.kapsch.net/KapschGroup/aboutus/sp onsoring http://www.uni.at/uni-fh/nachwuchsfoerderung1000-euro-statt-blumen/ FACHHOCHSCHULE VORARLBERG GmbH, DORNBIRN Informationen zu Preisen/Auszeichnungen http://www.fhv.at/vorhang/auszeichnungen Unterstützung ist mehrmals im Studienverlauf möglich. Unterstützung für Kinder bis zu drei Jahren (Stichtag: 31.08). Info: [email protected] JUMP http://www.fhv.at/studium/international/vereinjump. Internationale Kommunikations- plattform für Studierende. Absolventinnen und Absolventen erhalten während Auslandssemester Unterstützung, wenn keine andere Unterstützung gewährt wird, je nach verfügbaren finanziellen Mitteln. UNTERSTÜTZUNG DES LANDES VORARLBERG BEIM AUSLANDSSTUDIUM Für Studierende, die zumindest im dritten Semester sind oder graduierte Akademikerinnen und Akademikern und zum Zeitpunkt der Bewerbung zumindest drei zusammenhängende Jahre den Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben. Unterstützung für Studien- oder Forschungsaufenthalt an Universität, (Fach-)Hochschule oder einem öffentlich anerkannten Forschungszentrum. Einnahmen und Ausgaben sowie Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland (nach länderspezifischen Sätzen) werden berücksichtigt. Bis € 300,- monatlich für mindestens einen Monat und für höchstens vier http://www.fhv.at/studium/international/vereinjump. Dr. Wolfgang Kremser Vereinsobmann +43 (0)5572 792 5401. SOROPTIMIST CLUB – UNTERSTÜTZUNG Kooperation: Verein Soroptimist Club Dornbirn, Verein Vorarlberger Tagesmütter und der Fachhochschule Vorarlberg. Studierende können während BachelorStudium, abhängig von der Studienbeihilfe, Unterstützung erhalten, wenn sie für die Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind und den Wohnsitz in Vorarlberg haben. Die Vergabe der 70 Stichwort? Stipendium! Monate. für drei Preise (CHF 7.500,-/ CHF 4.500,-/ CHF 3.000,-). http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bildung_sc hule/bildung/wissenschaft/weitereinformationen/ studienfoerderungen/vorarlbergstipendium.htm. www.bodensee-innovationspreis.info; [email protected] Land Vorarlberg (Bildung/Wissenschaft) Auszahlung der Förderung: nach Abschluss des Auslandsaufenthalts und Vorlage der Abrechnungsunterlagen. HILTI-P REIS benannt nach Martin (1915-1997) und Eugen (1911-1964) Hilti. Förderpreis der Firma Hilti, die mit Motto: “Mehr Leistung, mehr Zuverlässigkeit“ Studierende zu außergewöhnlichen Leistungen motivieren möchte.“ Abschluss der Bachelorarbeit muss vorliegen; andere Förderungen werden nicht angerechnet. Preise BLUM -P REIS benannt nach Julius Blum GmbH, Sitz in Höchst (Vorarlberg), Unternehmen für Herstellung von Scharnier-, Klappen- und Auszugssystemen. Im Rahmen der Sponsionsfeier werden € 500,an Studierende, die durch kontinuierlich sehr gute Leistungen während des Studiums, aber auch durch ihr soziales Engagement überzeugen, vergeben. Abschluss der Bachelorarbeit muss vorliegen. Vergabe einmalig, andere Förderungen werden nicht angerechnet. http://www.fhv.at/vorhang/auszeichnungen MECHATRONIKPREIS Ausgezeichnet werden die beste Bachelorarbeit, beste Diplom-/Masterarbeit, beste Absolventinnen- bzw. Absolventenkarriere. http://www.mechatronikpreis.at/ NEWWAY AWARD Die Industriellenvereinigung Vorarlberg (IV) und Hefel Wohnbau zeichnen jährlich innovative Masterarbeiten aus, die durch neue Denkansätze und neue Wege in der Problemlösung hervorstechen. 1. Platz in der Kategorie Betriebswirtschaft € 1.000,-, 2. Platz: € 500,- Abschluss der Masterarbeit muss vorliegen. Vergabe ist einkommensunabhängig und einmalig. Andere Förderungen werden nicht angerechnet. http://www.iv- http://www.fhv.at/vorhang/auszeichnungen BODENSEE INNOVATIONSPREIS für Studierende von Fachhochschulen der Euregion Bodensee. Aus Österreich für Studierende der Fachhochschule Vorarlberg, Dornbirn; für Studierende aller Stufen, einmalige Vergabe, Preissumme CHF 15.000.- vorarlberg.at/b824 FACHHOCHSCHULE WIEN (Studiengänge der Wirtschaftskammer Wien) Zusätzlich zur Bundesförderung erhalten die Wiener FH- Fachhochschul-Erhalterinnen und -Erhalter Förderungen. Info: Dezernat Forschung, Technologie und Innovation der Magistratsabteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23). http://www.wien.gv.at/kontakte/ma23 Außer den Förder- und Leistungsstipendien (siehe Eintrag – spezieller Teil- in dieser Broschüre) werden derzeit an fast allen Fachhochschulen in Wien keine anderen Preise für ordentliche inländische oder gleichgestellte ausländische Studierende vergeben. FACHHOCHSCHULE WIENER NEUSTADT keine Anrechnung anderer Förderungen erfolgt. Infos: FH Förderverein, MASTERARBEITSWETTBEWERB DES F ACHHOCHSCHUL- F ÖRDERVEREINS Nach Abschluss des Studiums können Studierende, einkommensunabhängig und einmalig, maximal € 500,- erhalten, wobei http://www.fhwn.ac.at/Fachhochschule/Organisa tion/FH-Foerderverein EXELLENCE IN REAL ESTATE DES VEREINS IMM QU 71 Stichwort? Stipendium! Nach Abschluss des Studiums wird Förderung einkommensunabhängig in Höhe von maximal € 1.000,- für besondere Leistung vergeben. Es erfolgt keine Anrechnung anderer Förderungen. Infos: Fachbereich Immobilienmanagement, RÜCKERSTATTUNG DER STUDIENBEITRÄGE Kann wegen sozialer Gründe, ab dem ersten Semester, abhängig vom Einkommen, mehrmals im Studienverlauf gewährt werden. Es erfolgt keine Anrechnung anderer Förderungen. Infos: Studienadministration, http://www.fhwn.ac.at/Studium/Wirtschaft/Bach elor/Wirtschaftsberatung/Spezialisierungen/Im mobilienmanagement bzw. [email protected] http://www.fhwn.ac.at/Fachhochschule/Who-isWho/Studienadministration IMC FACHHOCHSCHULE KREMS Auftragsdiplomarbeiten, Mitwirkung an und Vergabe von angewandten Forschungsprojekten, Gewährung von Stipendien für besonders förderungswürdige Studierende. Kontakt: IMC Fachhochschule Krems, Piaristengasse 1, 3500 Krems. IMC WIRTSCHAFTSBOARD Der enge Kontakt zu den Wirtschaftspartnern sichert die Qualität der Ausbildungsprogramme. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht den Studierenden bereits während des Studiums wertvolle Zusatzqualifikationen z.B. Berufspraktika, Vergabe von www.careerlinks.at LAUDER BUSINESS SCHOOL Zusätzlich zur Bundesförderung erhalten die Wiener FH- Fachhochschul-Erhalterinnen und -Erhalter Förderungen. Info: Dezernat Forschung, Technologie und Innovation der Magistratsabteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23). http://www.wien.gv.at/kontakte/ma23 Förder- und Leistungsstipendien (siehe Eintrag - spezieller Teil - in dieser Broschüre). MCI MANAGEMENT CENTER INNSBRUCK Pension beziehen. Die Beihilfe einkommensgestaffelt zwischen € 300,€ 690,pro Ausbildungsjahr. Auslandsstudium zwischen € 340,€ 850,-. Detaillierte Informationen: BEIHILFEN DER ARBEITER KAMMER TIROL für Studierende, von denen zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Antragstellung die Arbeiter Kammer-Umlage in Tirol bezahlt oder in den letzten vier Jahren zwei Jahre bezahlt hat. Auch für Studierende von ehemaligen AK-Mitgliedern, welche nun eine liegt und Bei und http://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/ BildungundFoerderungen/AKBeihilfefuerStude nten.html 72 Stichwort? Stipendium! C. Besondere Förderungen der Bundesländer (Landesregierungen) (in alphabetischer Reihenfolge) 1. Allgemeine Förderungen BURGENLAND Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes gestellt werden. Info: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Kennwort Auslandsstipendium, Abteilung 7, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 E-Mail: [email protected] AUSLANDSSTIPENDIEN Gefördert werden Auslandsaufenthalte von Studierenden unter 26 Jahren. Mit Hauptwohnsitz im Burgenland, günstigem Studienerfolg und sozialer Förderungswürdigkeit. Der Antrag muss mindestens drei KÄRNTEN einmalig pro Studienjahr (Auszahlung jeweils € 2.500.- pro Semester) vergeben. Bewerbungsfrist: 31. März 2015 Für Bewerbungen zugelassen sind ausschließlich aktive Studierende, die nach Zuteilung des Stipendiums noch mindestens zwei Semester zu absolvieren haben. Bewerbung/Kontakt/Informationen: Amt der Kärntner Landesregierung Büro Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, Kennwort: „Gusenbauer-Stipendium“. GUSENBAUER-STIPENDIUM benannt nach Dr. Alfred Gusenbauer, geb. 1960, von 2007-2008 Bundeskanzler, von 2000-2008 Bundesparteivorsitzender der SPÖ. Für Studierende aus Kärnten, die im Bereich der Sozialund/oder Wirtschaftswissenschaften studieren (Bachelor- oder Masterstudium) und das Studienjahr WS 2015/SS 2016 im Ausland absolvieren wollen. Positiver Studienerfolg ist nachzuweisen (letztes Semester), soziale Kriterien werden berücksichtigt, keine Altersbeschränkung. Stipendium in Höhe von € 5.000,- wird [email protected], www.ktn.gv.at/stipendium NIEDERÖSTERREICH Stiftung wurde von ihm 1670 ins Leben gerufen. Für Studierende aus Niederösterreich werden Stipendien für erbrachte Leistungen aus dem vergangenen Studienjahr vergeben. Weiter vergibt die Stiftung 20 Leistungsstipendien für besondere Studienleistungen im vergangenen Studienjahr für Studierende aus Niederösterreich. Info: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Stiftungsverwaltung. ALLGEMEINE STIPENDIENSTIFTUNG NIEDERÖSTERREICH Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Studienjahr, für Studierende aus Niederösterreich bzw. Wien. [email protected] SIEGFRIED LUDWIG F ONDS siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. www.noe.gv.at/studium WINDHAG-STIPENDIENSTIFTUNG FÜR NIEDERÖSTERREICH (inklusive Leistungsstipendien) benannt nach Johann Joachim Enzmiller, Reichsgraf von Windhaag (1600-1678), https://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien Beihilfen/Stipendienstiftungen/Windhag Stipendienstiftung_Antrag_Richtlinie .html 73 Stichwort? Stipendium! Die Förderung gilt für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. An Stelle der Reifeprüfung müssen berufliche Vorerfahrungen oder eine Studienberechtigungsprüfung nachgewiesen werden. MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. https://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien Beihilfen/St ipendienst if tungen/Windhag Stipendienstiftung_Antrag_Richtlinie.html Studium aller Studienrichtungen an hochschulischen Bildungseinrichtungen in Niederösterreich. Außerhalb Niederösterreichs: Studium aus ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder gesundheitswissenschaftlichen/ medizinischen Studienrichtungen – Vollzeit oder berufsbegleitend. Die Förderhöhe beträgt € 1.200,-. TOP STIPENDIEN Die Aktion der Niederösterreich TOPStipendien ist eine Landesförderung und daher unabhängig von anderen Förderungen des Bundes oder der EU. Der Bezug von Studienbeihilfe ist keine zwingende Voraussetzung. Ansuchen erst nach positiver Absolvierung des ersten Studienjahres (zwei Semester) oder dem Erreichen von mindestens 60 ECTS Punkten. Um das TOP-Stipendium kann nur einmalig angesucht werden. Für alle angeführten TOP Stipendium gilt: Info: www.noe.gv.at (Menüpunkt Bildung) E-Mail: [email protected] Amt der NÖ Landesregierung Bürgerbüro Landhaus St. Pölten 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4 EG. TOP-STIPENDIUM GENDER Förderung erfolgt nach geschlechtsspezifischen Aspekten und soll Anteil von Studierenden eines bestimmten Geschlechts in Studienrichtungen, in denen diese Studierenden stark unterrepräsentiert sind, erhöhen. Die Höhe der Förderung liegt bei € 800,(einmalig) für das Erststudium für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Die Vergabe erfolgt nach Liste der geförderten Studienrichtungen und Studiengänge anhand der 30%-Quote. Auf Basis der Daten des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) wurde eine Liste der geförderten Studienrichtungen erstellt, deren jeweiliger weiblicher oder männlicher Minderheitenanteil an Studierenden maximal 30% beträgt. TOP-STIPENDIUM AUSLAND Förderung von Auslandsaufenthalten, Praktika und Erstellung von Abschlussarbeiten im Ausland (Diplomarbeit, Masterthesis, Dissertation) im Rahmen eines Regelstudiums im Inland sowie postgraduale Ausbildungen im Ausland. Mindestens drei Monate bis maximal zwölf Monate. Studium aller Studienrichtungen an hochschulischen Bildungseinrichtungen in Niederösterreich. Außerhalb Niederösterreichs: Studium aus ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder gesundheitswissenschaftlichen/ medizinischen Studienrichtungen - Vollzeit oder berufsbegleitend. Bestätigung(en) über sonstige Förderungen oder Beihilfen im Rahmen des Auslandsaufenthalts (z.B.: ERASMUS, JOINT STUDY, Auslandsstudienbeihilfe etc.) müssen vorgelegt werden. TOP-STIPENDIUM MOBILITÄT Förderung der Mobilität innerhalb der niederösterreichischen Bildungslandschaft. Teilnahme an Masterstudien und postgradualen Studiengängen in Niederösterreich. Studierende, die außerhalb Niederösterreichs ein Studium begonnen haben, sollen motiviert werden, ihr Studium in Niederösterreich fortzusetzen oder zu beenden. Zusätzlich werden Studierende in postgradualen Ausoder Weiterbildungen in Niederösterreich gefördert (zum Beispiel: Danube Private University Krems). Masterstudium € 800,-. Postgraduale Ausbildung bis zu € 1.500,-. TOP-STIPENDIUM ERFAHRUNG STUDIEREN OHNE MATURA Studieneintrittsförderung für Personen ohne Reifeprüfung, die aufgrund spezifischer beruflicher Vorerfahrungen (Fachhochschule) oder Studienberechtigungsprüfung (Universität) studieren möchten. TOP-STIPENDIUM SPRACHENOFFENSIVE Förderung im Rahmen der Niederösterreich Sprachenoffensive zur Förderung der Nachbarsprachen Tschechisch, Slowakisch und Ungarisch. Für niederösterreichische Stu- 74 Stichwort? Stipendium! dierende aus den Bereichen Slawistik und Hungarologie (inklusive Dolmetsch und Übersetzung). Fürs Erststudium werden einmalig € 800,- bewilligt. Beginn der Erarbeitung der Abschlussarbeit erfolgen. 15 TOP-Stipendien Diplom für themenbezogene Diplomoder Masterarbeiten, je € 1.200,-, 10 TOP-Stipendien Dissertation für themenbezogene Dissertationen, je € 1.500, 10 TOP Stipendien Unternehmen für betriebsbezogene Abschlussarbeiten, je € 1.200,Voraussetzungen TOP-Stipendium Diplom/ Dissertation Thema der Abschlussarbeit muss einen erkennbaren Niederösterreich-Bezug aufweisen. TOP-S TIPENDIUM B ETRIEBSNACHFOLGE Unterstützung für Betriebsnachfolgerinnen und Betriebsnachfolger in der Ausbildung. Förderung soll Qualifikation der Betriebsnachfolgerinnen und Betriebsnachfolger erhöhen (familieninterne Betriebsübernahmen). Für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, einmalig für Erststudium, bis € 1.200,Studium aller Studienrichtungen in Niederösterreich. Außerhalb Niederösterreichs Studium aus ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder gesundheitswissenschaftlichen/ medizinischen Studienrichtungen, auch für Personen, die Aus- oder Weiterbildung bei Erwachsenenbildungsinstitution absolvieren. Voraussetzungen TOP-Stipendium Unternehmen Praxisorientierte und betriebsbezogene Diplomarbeiten, Masterarbeiten oder Dissertationen als Auftragsarbeit. TOP-STIPENDIUM KARRIERE Stärkere Verschränkung zwischen Hochschulwesen und Arbeitsmarkt fördern Studium aller Studienrichtungen in Niederösterreich. Außerhalb Niederösterreichs: Studium aus ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder gesundheitswissenschaftlichen/ medizinischen Studienrichtungen, einmal für ihr Erststudium, für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, € 1.200,- . TOP-STIPENDIUM ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZ Förderung von akademischen Abschlussarbeiten aus den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz, erneuerbare Energien und E-Mobilität. Förderung von 15 Abschlussarbeiten pro Studiensemester ("first come, first served") Abschlussarbeiten (Bachelor-/ Master-/ Diplomarbeiten mit Niederösterreich-Bezug), € 1.200,- , Dissertationen mit NiederösterreichBezug, € 1.500,- . TOP-STIPENDIUM DIPLOM /DISSERTATION/UNTERNEHMEN Förderung von akademischen Abschlussarbeiten für niederösterreichische Studierende. Will zu Erhöhung von unternehmens- und landesbezogenen Abschlussarbeiten niederösterreichischer Studierender beitragen. Pro Studienjahr werden insgesamt 35 Abschlussarbeiten von niederösterreichischen Studierenden unterstützt, gemäß Prinzip "first come, first served". Antragstellung muss vor WISSENSCHAFTSPREISE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH Würdigungs- und Anerkennungspreise für besondere wissenschaftliche Leistungen. Für wissenschaftliche Arbeiten aller Art, die von Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern geleistet worden sind oder in Niederösterreich entstanden sind. http://www.noe.gv.at/bilder/d78/NOE_Wissensc haftspreis14_Ausschreibung_web.pdf 75 Stichwort? Stipendium! OBERÖSTERREICH AUSLANDSSTUDIUM IM RAHMEN VON INTERNATIONALISIERUNGSPROGRAMM F ÜR STUDIERENDE (IPS) Für Studierende mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich und ordentlichem Studium an der Johannes-Kepler-Universität Linz (JKU), Fachhochschule Oberösterreich (FH OÖ), an anderen Universitäten und Hochschulen in Oberösterreich oder mit einem erfolgreich abgeschlossenen Diplom- oder Masterstudium an den genannten Hochschulinstitutionen. AUSTAUSCHPROGRAMMEN Auslandsförderungen für ein Semester oder ein Jahr im Rahmen von ERASMUS (Europa), ISEP (USA, Australien, Botswana, China, Fidschi, Ghana, Indonesien, Japan, Kanada, Korea, Malaysia, Marokko, Südafrika, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam) oder auf bilateraler Basis (Joint Study, überwiegend außerhalb Europas). Im Rahmen des Master-Studiums General Management gibt es auch spezielle „Joint Programmes“ (Global Business mit Kanada/Taiwan bzw. Russland/Italien) und „Double Degree“ Programme (mit der ESC Troyes und der Southern Taiwan University). Gefördert werden Studienaufenthalte, Praktika im nichtdeutschsprachigen Ausland, maximal zehn Monaten, bis € 100,- pro Monat, Reisekostenzuschuss: Europa maximal € 240,außerhalb Europas maximal € 480,-. Einreichstellen Auslandsbüro der Johannes-Kepler-Universität Linz [email protected], für Studierende der Fachhochschulen Oberösterreich: jeweiliges International Office der Fachhochschule Oberösterreich. Hagenberg: http://www.fh-ooe.at/campus- Förderungen Die wichtigsten Fördermöglichkeiten für ein Studiensemester bzw. Praktikum im Ausland ERASMUS+ Stipendium für in Europa absolvierte Studien- bzw. Praktikumsaufenthalte ERASMUS+ SMS (für Studienaufenthalte an europäischen Partnerhochschulen) ERASMUS+ SMP (für Praktika im europäischen Ausland). hagenberg/international/international-office/ Steyr: http://www.fh-ooe.at/campussteyr/international/international-office/ Wels: http://www.fh-ooe.at/campuswels/international/international-office/ Linz: http://www.fh-ooe.at/campuslinz/international/international-office/ STEIERMARK Termin: Einreichung für das laufende Jahr ist in der Bildungsabteilung der Arbeiterkammer Steiermark in der Zeit von Mitte Jänner bis Ende Juli möglich. ARBEITERKAMMER Förderung für Studierende an steirischen Universitäten, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen. Gefördert werden Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die bereits approbiert wurden und einen engen thematischen Bezug zum Aufgabenbereich der Arbeiterkammer haben. Bachelorarbeiten können nicht eingereicht werden (ausgenommen Pädagogische Hochschule). Höhe: Bachelorarbeiten werden höchstens mit € 200,-, Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen mit einem Betrag in Höhe von € 400,- bis zu € 650,- gefördert. Kontakt AK-Steiermark, Bildungsabteilung, HansResel-G. 8-14, 8020 Graz Dr. Johann Köhldorfer Tel: 05/7799-2361 E-Mail: [email protected] Astrid Moder Tel: 05/7799-2352, E-Mail: [email protected] http://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung /bildunsgfoerderungen/wissenschaftlichearbeiten .htm.html 76 Stichwort? Stipendium! TIROL Dr. Josef Rieger-Stiftung, Neuwaldegger Straße 18, 1170 Wien, Tel. 01/48 800-6100, F ÖRDERUNGEN DER ARBEITERKAMMER TIROL Für Studierende, von denen zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Antragstellung die Arbeiter Kammer-Umlage in Tirol bezahlt oder in den letzten vier Jahren zwei Jahre bezahlt hat. Auch für Studierende von ehemaligen AK-Mitgliedern, welche nun eine Pension beziehen. Die Beihilfe liegt einkommensgestaffelt zwischen € 300,- und € 690,pro Ausbildungsjahr. Bei Auslandsstudium zwischen € 340,- und € 850,-. Detaillierte Informationen: [email protected] DANIEL UND MARIA S WAROVSKISTIFTUNG benannt nach Daniel Swarovski (1862-1965), österreichischer Glasschleifer und Gründer von „Swarovski“. Stipendien und Zuschüsse für österreichische Studierende mit Hauptwohnsitz Tirol, Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule, sozialer Förderungswürdigkeit und einem Notendurchschnitt unter 2,0. E-Mail: [email protected] http://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/ BildungundFoerderungen/AKBeihilfefuerStude nten.html MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. DIVERSE (BEKANNTESTE ) STIFTUNGEN: https://www.noe.gv.at/Bildung/StipendienBeihilfen/Stipendienstiftungen/WindhagStipendienstiftung_Antrag_Richtlinie.html KARL SEITZ-STIFTUNG siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. EDUARD WALLNÖFER-P REIS siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. www.eduard- JULIUS- RAAB -STIFTUNG AUSLANDSFÖRDERUNG siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. wallnoefer-preis.at JULIUS- RAAB -STIFTUNG INLANDSFÖRDERUNG TIROLER WISSENSCHAFTSFONDS fördert wissenschaftliche Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (bis 35 Jahre) an der Universität Innsbruck, der Medizinischen Universität Innsbruck und an Fachhochschul-Studiengängen in Tirol mit dem Ziel, internationale Wettbewerbsfähigkeit in Tirol zu stärken. Informationen siehe Eintrag in dieser Broschüre unter D. sonstige Förderungen. DR. JOSEF RIEGER-STIFTUNG benannt nach Dr. Josef Rieger (1909-1988), Obmann des gemeinnützigen Vereins “Jungtirolerhilfe Wien“ und Begründer des Tiroler Studentenheimes in Wien. Diese Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, nicht nur sozial bedürftige Studierende, sondern auch jene, die ihr Studium unter besonders schwierigen und belastenden Bedingungen betreiben, zu unterstützen, sowie auch solche, die besonders bemerkenswerte Studienleistungen erbringen. https://www.tirol.gv.at/bildung/wissenschaftsfon ds/ STANDORTAGENTUR TIROL Unterstützung von zukunftsorientierten Projekten mit hohem Innovationsgrad, welche die Wertschöpfung nachhaltig positiv beeinflussen sowie eine Impulswirkung auf Folgeprojekte ausstrahlen. Informationen: http://www.standorttirol.at/page.cfm?vpath=foerderungen 77 Stichwort? Stipendium! VORARLBERG Überblick über Landesförderungen: Formulare erhältlich unter http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bildung_schule/bildung/wissenschaft/formulare/wissenschaftformula re.htm. Ansuchen sind zu richten an Amt der Vorarlberger Landesregierung; Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung (IIb); Landhaus; A-6901 Bregenz; [email protected] F ÖRDERUNG WISSENSCHAFTLICHER ARBEITEN (Projekte, Publikationen, Veranstaltungen) mit Vorarlberg-Bezug, für Vorarlbergerinnen und Vorarlberger Nachwuchs-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zu vorarlbergspezifischen bzw. -relevanten Fragestellungen forschen. Höhe der Förderung ist abhängig vom Bedeutungsgrad für das Land Vorarlberg. Auszahlung nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen (bei Druckkostenzuschüssen außerdem der Belegexemplare). Es werden nur Vorhaben gefördert, deren Einnahmen die Ausgaben nicht übersteigen. VORARLBERG-STIPENDIUM für Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland von Vorarlberger Studierenden (auch graduierte Akademikerinnen und Akademiker) an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule, frühestens ab dem drittem Semester oder für Vollstudium an ausländischer Hochschule/ Universität, einmaliger Landesbeitrag bis €300,- monatlich für mindestens einen Monat und für höchstens vier Monate. Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist der Antrag einzureichen, die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Auslandsaufenthalts und Vorlage der Abrechnungsunterlagen. F ÖRDERUNG VON DIPLOM- UND MASTERARBEITEN UND DISSERTATIONEN und spezielle finanzielle Anerkennung für Sub auspiciis-Promotionen STIPENDIEN AUS LANDESMITTELN UND DER DR. O TTO-ENDER-STUDIENSTIFTUNG benannt nach Dr. Otto Ender (1875-1960), von 1918-1929 und 1931-1934 Landeshauptmann von Vorarlberg. Für sozial bedürftige und begabte Vorarlberger ordentliche Studierende an (Fach-) Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland, Hauptwohnsitz in Vorarlberg Mindeststudiendauer (+ Toleranzsemester), Studienbeginn vor Vollendung des 45. Lebensjahres, Erstausbildung, kein Anspruch auf Studienbeihilfe des Bundes oder Bildungszuschuss. Die Höhe beträgt maximal € 2.000,- pro Jahr, jeweils ein Studienjahr (erneute Antragstellung möglich), zusätzlich € 500,- für Studierende, die von der Kürzung der Familienbeihilfe des Bundes betroffen sind. F ÖRDERUNG DER TEILNAHME AN WISSENSCHAFTLICHEN VERANSTALTUNGEN von Vorarlberger Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, Entsendung über eine Universität od. Hochschule, Reisekostenzuschuss bis € 500,-, kann maximal alle zwei Jahre und insgesamt höchstens dreimal gewährt werden. Auszahlung nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen. Gefördert werden können Reiseund Hotelkosten oder Kongressgebühren; Tagesgebühren od. Ähnliches können nicht gefördert werden. 78 Stichwort? Stipendium! 2. Semesterticket in den Bundesländern (alphabetische Reihenfolge) BURGENLAND Das Land Burgenland gewährt Studierenden mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Kontakt: Herr Holzinger; Tel: 057/600-2862 Förderungshöhe: Die Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarte. Die Anträge werden über das Gemeindeamt abgewickelt, das Land Burgenland überweist den Antragstellern den Förderbetrag auf ihr Konto. KÄRNTEN Kärntner Linien Studierenden-Monatskarte, die jederzeit gelöst werden kann. Kärntner Linien Studierenden-Semesterkarte. Voraussetzungen: Studierende dürfen nicht älter als 24 Jahre sein, Hauptwohnsitz und Bildungseinrichtung müssen in Kärnten sein. Preis ist abhängig von der jeweiligen Verkehrszone Erforderliche Unterlagen: Fortsetzungsbestätigung, Altersnachweis, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe. Kontakt: VKG – Verkehrsverbund Kärnten GmbH 9020 Klagenfurt, Walther-von-derVogelweide-Platz 4; www.kaerntner-linien.at NIEDERÖSTERREICH NÖ BONUS Semesterticket - Gutschein Studierende mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die als ordentliche Studierende an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule inskribiert sind, erhalten vom Land Niederösterreich und den niederösterreichischen Gemeinden bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres pro Semester einen finanziellen Zuschuss, wenn für Fahrten zum oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird. Die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EWR-Mitgliedstaates ist Voraussetzung. Der Hauptwohnsitz in Niederösterreich muss während des geförderten Zeitraumes (beantragtes Sommer- oder Wintersemester) durchgehend aufrechterhalten werden. Förderhöhe: Der finanzielle Zuschuss beträgt die € 50,- übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, maximal jedoch € 75,- pro Semester. OBERÖSTERREICH OÖVV(Oberösterreichischer Verkehrsverbund) Semesterkarte für Studierende. Voraussetzungen: ordentliche Studierende an einer Hochschule in OÖ. Zuschuss: Preis einer Monatskarte zwischen Wohn- und Studienort mal vier und minus 40 Prozent. Erforderliche Unterlagen: Nachweis über die Bezahlung, Meldebestätigung, Inskriptionsoder Studienbestätigung, Altersnachweis. Gültigkeit: Fünf Monate ab Semesterbeginn. Kontakt: OÖVV Kundinnen- und Kundencenter Linz; 4020 Linz, Volksgartenstraße 22; www.ooevv.at 79 Stichwort? Stipendium! SALZBURG Salzburger Verkehrsverbund Semesterticket. Voraussetzungen: Ordentliche Studierende unter 26, Studienort in Salzburg. Preis: abhängig von der jeweiligen Verkehrszone. Erforderliche Unterlagen: Fortsetzungs- bestätigung, Lichtbildausweis, Passfoto. Kontakt: Salzburger Verkehrsverbund GmbH; 5027 Salzburg, Schrannengasse 4; www.scoolcard.at STEIERMARK für die vier Monats-Studienkarte € 30,-; für Zipcar Austria beträgt der Zuschuss € 40,-. Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Graz, nicht vollendetes 27. Lebensjahr, Fortsetzungsbestätigung, Leistungsnachweis über 16 ECTS pro Studienjahr. Mehr Infos: www.graz.at; Kontakt: Holding Graz Kommunale Dienstleistungen GmbH; 8010 Graz, Andreas-Hofer-Platz 15; Verbund Linien Steiermark Semesterkarte; Voraussetzungen: Studierende, die das 26. Lebensjahr noch nicht überschritten haben; Preis: je nach Tarifzone und Monatszahl; Gültigkeit: Wahlweise vier, fünf oder sechs Monate. Kontakt: Steirische Verkehrswerbung GmbH; 8010 Graz, Friedrichstraße 13; verbundlinie.at Mobilitätsscheck: Pro Studiensemester wird ein Zuschuss gewährt: für die sechs MonatsStudienkarte, Halbjahreskarte und Jahreskarte € 40,-, für die fünf Monats-Studienkarte € 35,-, www.holding-graz.at TIROL Verkehrsverbund Tirol Semesterticket: Voraussetzungen: ordentliche Studierende unter 27. Preis: abhängig von der jeweiligen Verkehrszone. Erforderliche Unterlagen: Fortsetzungsbestätigung, Leistungsnachweis. Kontakt: VVT Kundinnen- und Kundencenter; 6020 Innsbruck, Sterzinger Straße 3; Hochschulen: Universität Innsbruck, Medizinische Universität Innsbruck, UMIT, MCI Management Center Innsbruck, FH für Gesundheit Tirol, FH Kufstein, KPH - Edith Stein und Pädagogischen Hochschule Tirol. Preis: € 122,50. Erforderliche Unterlagen: Fortsetzungsbestätigung, Leistungsnachweis. Kontakt: IVB KundInnencenter; 6020 Innsbruck, Stainerstraße 2, www.ivb.at www.vvt.at Innsbrucker Verkehrsbetriebe Innsbruck Student Ticket. Voraussetzungen: ordentliche Studierende unter 27, gültig für folgende VORARLBERG Verkehrsverbund Vorarlberg StudierendenTicket: Voraussetzungen: ordentliche Studierende unter 26. Preis: bei der Jahreskarte müssen nur acht von zwölf Monaten bezahlt werden, weiter gibt es ermäßigte Monats-, Wochen- und Tageskarten. Kontakt: VVV – Servicebüro MOBILPUNKT; 6800 Feldkirch, Herrengasse 14; www.vmobil.at 80 Stichwort? Stipendium! WIEN Wiener Linien Semesterkarte. Voraussetzungen: ordentliche Studierende an einer Wiener Hochschule, vor Semesterbeginn darf das 26. Lebensjahr nicht überschritten werden. Preis: € 75,- bei Hauptwohnsitz in Wien, sonst € 150,-. Erforderliche Unterlagen: Semesterkarten-Bestellformular, Fortsetzungsbestätigung oder gültigen Studienausweis, Meldebestätigung, falls Hauptwohnsitz in Wien. Weitere Vorteile - € 75,- Zuschuss bei Hauptwohnsitz in Burgenland oder Niederösterreich. Kontakt: Wiener Linien GmbH & Co KG; 1030 Wien, Erdbergstraße 202; shop.wienerlinien.at 81 Stichwort? Stipendium! 3. Wohnbeihilfe der Bundesländer (alphabetische Reihenfolge) Die Wohnbeihilfe kann von einer Mieterin oder einem Mieter einer Wohnung beantragt werden, wenn sie oder er durch den Wohnungsaufwand einer Mietwohnung unzumutbar belastet wird. Voraussetzungen sind u.a. dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Wohnung zur Befriedigung ihres oder seines dringenden, ganzjährig gegebenen Wohnbedürfnisses regelmäßig benötigt. Voraussetzung: österreichische Staatsbürgerschaft oder Personen die gleichgestellt sind. BURGENLAND SALZBURG Amt der Burgenländischen Landesregierung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Tel.: 057 – 600 DW 2800. Salzburger Institut für Raumordnung Schillerstraße 25 5020 Salzburg Tel.: 0662 – 62 34 55 E-Mail: [email protected] http://www.burgenland.at/wohnenenergie/wohnen/wohnbeihilfe/ http://www.salzburgerwohnbaufoerderung.at/mietewohnbeihilfe.html KÄRNTEN STEIERMARK Amt der Kärntner Landesregierung Mießtaler Straße 1 9021 Klagenfurt am Wörthersee Tel.: 050 – 536 12503 Amt der Steiermärkischen Landesregierung Tel.: 0316 – 877 3748 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] http://www.soziales.steiermark.at/ http://www.ktn.gv.at/143200_DE-OrganisationWohnbeihilfe TIROL NIEDERÖSTERREICH Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel.: 0512 – 508 2732 E-Mail: [email protected] Amt der NÖ Landesregierung Landhausplatz 1, Haus 7A 3109 St. Pölten Tel.: 02742 – 22 133 E-Mail: [email protected] http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/ http://www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung/beihi lfen/ OBERÖSTERREICH VORARLBERG Amt der Oberösterreichischen Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abteilung Wohnbauförderung Bahnhofplatz 1 4021 Linz Tel.: 0732 – 77 20 141 40 E-Mail [email protected] Amt der Vorarlberger Landesregierung Römerstraße 15 6901 Bregenz Tel.: 05574 – 511 8080 http://www.vorarlberg.at/wohnbeihilfe/wohnbei hilfe-uebersicht.htm 82 Stichwort? Stipendium! WIEN Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50) http://www.wien.gv.at/wohnen/ 83 Stichwort? Stipendium! D. Sonstige Förderungen 1. aus Mitteln und im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Vergabe durch die OeAD GmbH ANDRÁSSY STIPENDIUM DES BMWFW Für ausgezeichnet qualifizierte Studierende, die ihr Bachelor-, Master-/Diplomstudium an einer österreichischen Universität bzw. einer Fachhochschule durchgeführt haben. Für maximal 22 Monate, monatlich € 920,-; Studienkostenzuschuss € 600,- pro Semester; kein Reisekostenzuschuss! Zur Absolvierung eines ein- bzw. zweijährigen Masterstudiums (first oder second Master) an der deutschsprachigen Andrássy Universität in Budapest (AUB) im Sinne einer Ergänzung des in Österreich absolvierten Bachelor- bzw. Masterstudiums. Es gibt keine Altersgrenze, das Stipendium kann nur einmal zuerkannt werden. Einreichtermin: 15. 05. 2015. Bewerbung online: www.scholarships.at; Weitere Infos: Dr. Tibor Szabó, Tel.: +43 1 534 08 - 456, E-Mail: [email protected] Universität Innsbruck: Prof. Dr. Wolfgang Hackl. Details siehe: AUSLANDSPRAKTIKUM FÜR STUDIERENDE DES F ACHES DEUTSCH ALS F REMDSPRACHE (DAF) Für drei bis fünf Monate, ca.50 Plätze, monatlich (je nach örtlichen Lebenshaltungskosten) maximal € 700,-. Die Kosten für Unterbringung sind aus dem Stipendium zu bezahlen. Zusätzlich werden die Auslandsreisversicherung und die Visagebühren finanziert, 50% der notwendigen Impfkosten, für Impfungen, die nicht in Österreich, aber im Gastland vorgeschrieben sind, übernommen und ein Reisekostenzuschuss von max. € 500,- gewährt. Einreichtermin: Jährlich (15. 02.). Einreichstelle: Institut für Germanistik; Universitätsring 1; A-1010 Wien; Telefon: +43 1 4277 42171; Sekretariat: +43 1 4277 42107 (Claudia Sykora); E-Mail: [email protected] Ansprechpersonen: Universität Wien: Dr. Renate Faistauer; Universität Graz: Prof. Dr. Sabine SchmölzerEibinger; Universität Salzburg: Dr. Peter Mauser; Universität Klagenfurt: Dr. Manuela Glaboniat; http://www.eui.eu/ServicesAndAdmin/Academic Service/DoctoralProgramme/HowToApply.aspx. https://www.oead.at/go_international/internatio nale_kooperations_mobilitaetspro gramme/deutsch_lehren_im_ausland/auslandspr aktikum_daf/DE/ DOKTORATSSTIPENDIUM FÜR DAS EUROPÄISCHE HOCHSCHULINSTITUT (EHI) Dient der Durchführung des Doktorratsstudiums am EHI; Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Internationalisierung des Doktoratsstudiums. Dauer: 36 Monate, insgesamt zwölf Plätze. Monatlich max. € 1.500,-. Keine Altersgrenze, ausgeschlossen sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein BMWFWStipendium für ein Doktorratsstudium erhalten haben. Formular des EHI unter: Sonstige Information: Europäisches Hochschulinstitut (EHI); Badia Fiesolana, Via dei Roccettini 9, I-50016 San Domenico di Fiesole (FI); Tel.: 0039/55/4685-373; E-Mail: [email protected] http://www.iue.it MARIETTA BLAU STIPENDIUM benannt nach Marietta Blau (1894-1970), erhielt 1962 den Erwin Schrödinger Preis Forschungsstipendium für die Dauer von sechs bis zwölf Monate zur Absolvierung eines Auslandsaufenthaltes, im Rahmen eines in Österreich inskribierten und durchgeführten Doktoratsstudiums. Doktoratsstudien, die gänzlich oder zu einem großen Teil im Ausland durchgeführt werden, können nicht gefördert werden. Monatlich € 1.200,-, Reisekostenzuschuss wird keiner gewährt. Keine Altersgrenze. Zum Zeitpunkt der Einreichung darf man höchstens sechs Semester an einer österreichischen Universität für ein Doktorats- bzw. PhD Studium inskribiert sein (Ausnahmen: Kinderbetreuungszeiten, Wehr- oder Zivildienst- 84 Stichwort? Stipendium! zeiten). Nächster Einreichtermin: 01.09.2015. Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at; Sonstige Information: Auslandsbüro der Universität bzw.: Dr. Tibor Szabó, Tel.: +43 1 534 08 456, E-Mail: [email protected] Jahr (je nach budgetärer Situation kann in Ausnahmefällen ein weiteres Stipendium vergeben werden). Monatlich € 1.000,-. Nächster Einreichtermin: 01.05.2015. Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at. Sonstige Information: Heike Kernbauer, T +43 1 534 08-458, E-Mail: [email protected] TALENT AUSTRIA P REIS FÜR MASTERARBEITEN ZUM THEMENBEREICH BEGABUNGS- UND EXZELLENZFORSCHUNG Drei Preise pro Jahr, einmalige Förderung durch einen Preis in der Höhe von € 1.000,- . Nächster Einreichtermin: 01.05.2015. Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at TALENT AUSTRIA STIPENDIUM FÜR F ORSCHUNGSARBEITEN IM BEREICH ALLGEMEINER B EGABUNGS - UND EXZELLENZFORSCHUNG Forschungsstipendium für ein bis zwölf Monate. Ein Forschungsstipendium pro Jahr (je nach budgetärer Situation kann in Ausnahmefällen ein weiteres Stipendium vergeben werden). Monatlich € 2.000,-. Nächster Einreichtermin: 01.05.2015. Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at; Sonstige Information: Heike Kernbauer, T +43 1 534 08-458, E-Mail: [email protected] TALENT AUSTRIA STIPENDIUM FÜR DISSERTATIONEN IM BEREICH ALLGEMEINER B EGABUNGS - UND EXZELLENZFORSCHUNG Semester- und/oder Jahresstipendien für neun bis 36 Monate, je nach Fortschritt der Dissertation. 1 Dissertationsstipendium pro Jahr (je nach budgetärer Situation kann in Ausnahmefällen ein weiteres Stipendium vergeben werden). Monatlich € 1.000,- Nächster Einreichtermin: 01.05.2015. Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at; Sonstige Information: Heike Kernbauer, T +43 1 534 08-458, E-Mail: TALENT AUSTRIA STIPENDIUM FÜR F ORSCHUNGSARBEITEN IM BEREICH B EGABUNGS- UND EXZELLENZFORSCHUNG ZU F RAGEN DES B RAIN-DRAIN, B RAINCIRCULATION UND BRAIN-MIGRATION Forschungsstipendium für ein bis zwölf Monate. Ein Forschungsstipendium pro Jahr (je nach budgetärer Situation kann in Ausnahmefällen ein weiteres Stipendium vergeben werden). Monatlich € 2.000,-. Nächster Einreichtermin: 01.05.2015. Einreichung und Bewerbungsformular elektronisch unter: www.scholarships.at; Sonstige Information: Heike Kernbauer, T +43 1 534 08-458, E-Mail: [email protected] [email protected] TALENT AUSTRIA STIPENDIUM FÜR DISSERTATIONEN IM BEREICH BEGABUNGS- UND EXZELLENZFORSCHUNG ZU F RAGEN DES B RAIN-DRAIN, B RAINCIRCULATION UND BRAIN-MIGRATION Semester- und/oder Jahresstipendien für neun bis 36 Monate, je nach Fortschritt der Dissertation. Ein Dissertationsstipendium pro 85 Stichwort? Stipendium! 2. Forschungsförderungen durch die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) E-Mail: [email protected], Kontaktperson: Dr. Barbara Haberl BADER-P REIS FÜR DIE GESCHICHTE DER NATURWISSENSCHAFTEN Höhe des Preises: USD 18.000,-. Einreichtermin: Jährlich (15. 04.). Der Preis wird vergeben an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit der Geschichte der Naturwissenschaften (vorzugsweise auf dem Gebiet der Entwicklung von Konzepten und Ideen) beschäftigen und ein Pilotprojekt vorlegen, das ausgearbeitet wurde zur Vorbereitung einer Dissertation oder eines Forschungsprojekts. Einreichstelle: Österreichische Akademie der Wissenschaften; Verwaltungsstelle Stipendien und Preise; A-1010 Wien, Postgasse 7-9; Tel.: +43-1/ 51 581/ 1313, Fax: +43-1/ 51 581/ 1320; E-Mail: [email protected]. Kontaktperson: Dr. Barbara Haberl DOC [DOKTORAND(INN) ENPROGRAMM DER Ö STERREICHISCHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN] Allgemeine Finanzierungshilfe, Mobilitätsförderung, Stipendium für Dissertantinnen und Dissertanten und österreichische Staatsbürgerschaft. Laufzeit: 24 bis 36 Monate. Einreichtermin: 1. Mai jeden Jahres. Kontakt: Mag. Eva Gutknecht; Tel.: +43 1 51581 1310; [email protected] ERICH-THENIUS-STIFTUNG benannt nach Univ. Prof. Dr. Erich Thenius, geb. 1924, 1985 von ihm gestiftet, unterrichtete Paläontologie an der Universität Wien. Paläontologinnen und Paläontologen (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Forscherinnen und Forschern, Diplomandinnen und Diplomanden, Dissertantin und Dissertanten) mit österreichischer Staatsbürgerschaft, ausgezeichneter Diplom- oder Doktorarbeit bzw. einer Publikation auf dem Gebiet der (Wirbeltier-) Paläontologie, Forschungspreis. Einreichung und Vergabe in ungeraden Jahren, € 3.700,-. Kontakt: Dr. Barbara Haberl; Tel.: +43-1-51581-1313; Fax: +43-1-51581-1320; [email protected] BADER-P REIS FÜR KUNSTGESCHICHTE Höhe des Preises: USD 18.000,Einreichtermin: Jährlich (15. 03.). Der Preis wird für die Ausarbeitung einer Dissertation oder eines Forschungsprojekts vergeben. Einreichstelle: Österreichische Akademie der Wissenschaften; Verwaltungsstelle Stipendien und Preise; A-1010 Wien, Postgasse 7-9; Tel.: +43-1/ 51 581/ 1313; Fax: +43-1/ 51 581/ 1320; E-Mail: [email protected]; Kontaktperson: Dr. Barbara Haberl DISSERTATIONSPREIS FÜR MIGRATIONSFORSCHUNG Höhe des Preises: € 3.700,- Einreichtermin: Jährlich 15. 03. Der Preis wird vergeben für ein an einer österreichischen Universität eingereichtes, zur Betreuung angenommenes und noch nicht abgeschlossenes Dissertationsprojekt, welches sich mit Flucht und Migration, der Integration von Migrantinnen und Migranten oder den Veränderungen von Gesellschaften als Folge von Migration befasst. Information und Einreichung: Österreichische Akademie der Wissenschaften; Verwaltungsstelle Stipendien und Preise; A-1010 Wien, Postgasse 7-9; Tel.: +43-1/ 51 581/ 1313; ELISABETH LUTZ-P REIS benannt nach Elisabeth Lutz, geb. 1931 Preis wird seit 2013 jährlich vergeben, Höhe des Preises: € 15.000,-. Jeweils ein Drittel des Preisgeldes geht an den Forscher/die Forscherin, die Forschungseinrichtung und die Trägerinstitution. Der Preis wird vergeben für grundlagenorientierte Forschung insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf dem Gebiet der Naturwissenschaften. Einreichtermin: jährlich 15.03. Einreichstelle: Österreichische Akademie der Wissenschaften, Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise, A-1010 Wien, Postgasse 7-9; E-Mail: [email protected]; Kontaktperson: Dr. Barbara Haberl 86 Stichwort? Stipendium! Gesundheitswesen/ Humanmedizin/ Naturwissenschaften für hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen unter 34 Jahren (Predoc) bzw. 39 Jahren (Post-doc), abgeschlossenes Diplomstudium oder Doktorat. Zur Ermutigung für junge Frauen für Karrieren in Forschung, zur Finanzierung oder Beendigung eines Projekts oder einer Dissertation. € 15.000,- pro Stipendium. Acht bis zwölf Monate (pre-doc) bzw. sechs bis acht Monate (post-doc). Einreichung: 1. März jeden Jahres. Kontakt: M.A.I.S. Therese Wintersteiner, ERWIN SCHRÖDINGER AUSLANDSSTIPENDIEN benannt nach Dr. Erwin Schrödinger, Österreichischer Physiker, Begründer der Quantenmechanik, erhielt 1933 Nobelpreis für Physik. Stipendium für junge Universitätsabsolventinnen und -absolventen aller Fachdisziplinen in Österreich mit besonderer Qualifikation, Antragstellung laufend, keine Einreichfristen. Höhe: Abhängig vom Aufenthaltsort, durchschnittlich € 34.000,- pro Jahr. Laufzeit: Zehn bis 24 Monate. Reinhard Schmidt, [email protected] [email protected] ROM (STIPENDIEN DES BMWFW AM HISTORISCHEN INSTITUT BEIM ÖSTERREICHISCHEN KULTURFORUM IN ROM ) Mobilitätsförderung/ Forschungsstipendium aus den Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften bzw. der Theologie am Historischen Institut beim Österreichischen Kulturforum in Rom. Diplomandinnen und Diplomanden sowie Dissertantinnen und Dissertanten für Arbeitsvorhaben, deren Thematik sich auf Rom oder allgemein auf Italien bezieht. Stipendiendauer ein bis neun Monate. € 900,- pro Monat und einmaliger Reisekostenzuschuss von € 180,-, kostenlose Unterbringung in einem der Stipendiatenzimmer des Instituts in Rom verbunden. Einreichtermin: 31. März jeden Jahres. Kontakt: Dr. Barbara Haberl; KARL SCHLÖGL P REIS benannt nach Univ.-Prof. Dr. Karl Schlögl (1924-2007), war von 1977-1979 1. Dekan der Formal-und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und Generalsekretär u. Vizepräsident der ÖAW. Forschungspreis Naturwissenschaften, für herausragende Diplomarbeit oder Dissertation auf dem Gebiet der Chemie, die an einer österreichischen Universität durchgeführt wird. Preishöhe: € 3.700,-. Einreichung und Vergabe jährlich. Kontakt: Dr. Barbara Haberl; [email protected] L'ORÉAL ÖSTERREICH [Stipendien für junge Grundlagen-Forscherinnen in Österreich] Allgemeine Finanzierungshilfe, Mobilitätsförderung, Stipendium, im Bereich [email protected] 87 Stichwort? Stipendium! 3. Allgemeine Förderungen Preise, Stiftungen, Stipendien AKTION "F ÖRDERUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN A RBEITEN " (VERGEBEN VON DER WIRTSCHAFTS KAMMER Ö STERREICH - WKO) Anerkennungspreis in der Höhe von € 100,für Bachelor-Arbeiten; € 150,- Diplomarbeiten/Master-Thesen; € 220,für Dissertationen. Mit dem Ankauf werden keine Verwertungsrechte durch die Wirtschaftskammer Österreich in Anspruch genommen. Bei etwaiger negativer Entscheidung von Seiten der Wirtschaftskammer Österreich wird die Arbeit zurückgesendet. Einreichtermin: Bei der Einreichstelle zu erfragen. Einreichstelle: Abteilung für Bildungspolitik; Frau Maria Grabler; Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien; [email protected] DR.-MARIA-SCHAUMAYER-STIFTUNG (F ÖRDERUNG VON F RAUEN IN WISSENSCHAFT UND F ORSCHUNG) benannt nach Maria Schaumayer (1931-2013), von 1990-1995 Präsidentin der Österreichischen Nationalbank. Aktive Unterstützung und Förderung von Karrieren von Frauen in Wirtschaft und Wissenschaft Fertige wissenschaftliche Arbeit (Magisterarbeit/Masterthesis, Dissertation, Habilitation), nicht älter als 3 Semester, ausgedruckt (einfache Ausfertigung), gebunden (Hardcover nicht erforderlich). Die Arbeit muss von allen Gutachterinnen und Gutachtern mit sehr gut bewertet worden sein. Einreichtermin: jährlich (15. 04.) und (15. 10.). Nähere Informationen siehe C.M. ZIEHRER-STIFTUNG benannt nach Carl Michael Ziehrer (18431922), Kapellmeister der „Deutschmeister“, Schöpfer vieler Operetten und Opern. Stipendium wird an begabte, förderungswürdige und bedürftige Musikstudierende (nur für Streich-, Blasinstrumente und Gesang) vergeben. www.ziehrer.at www.alphafrauen.org/de/schaumayerstiftung EDUARD WALLNÖFER-P REIS FÜR F ORSCHUNGS - UND STUDIENPROJEKTE benannt nach Eduard Wallnöfer (1913-1989), war von 1963-1987 Landeshauptmann von Tirol. Für in Tirol und Südtirol geborene Studierende können Arbeiten "von denen eine positive Signalwirkung für die Tiroler Jugend ausgeht, die im weitesten Sinne originell und unkonventionell, tatsächlich realisierbar und für die Weiterentwicklung des Landes wertvoll sind", ausgezeichnet werden. Altersgrenze: 40 Jahre, der Preis ist mit € 5.000,- dotiert. Eduard Wallnöfer-Stiftung der Tiroler Industrie, Salurnerstr. 15/IV, Postfach 315, 6010 Innsbruck, Tel. 0512 5841340; DR. ALOIS MOCK -WISSENSCHAFTSPREIS für Arbeiten mit Europarelevanten Themen. Ein Preis an Studierende im Alter bis zu 35 Jahren für die Förderung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation, Habilitation o.Ä.), die sich mit europarelevanten Themen, insbesondere mit der Idee der friedlichen Integration der Völker Europas im Rahmen gesamteuropäischer Institutionen mit der Zielrichtung der dauerhaften Sicherung von Frieden und Wohlstand in Europa beschäftigt. Einreichtermin: Jährlich im Jänner. Einreichstelle: Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste; (Kennwort: Mock-Wissenschaftspreis). St. Peter - Bezirk 10, 5020 Salzburg; [email protected], www.eduard-wallnoefer-preis.at GABRIELE P OSSANNERF ÖRDERUNGSPREIS ZUR F ÖRDERUNG DER GESCHLECHTERFORSCHUNG Fördergeber: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, zwei Preise zu je € 3.000,- Einreichtermin: Derzeit nicht bekannt. Einreichstelle: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft; Stabstelle Gender- und Diversitätsmanagement; Bankgasse 1, 1014 Wien; [email protected]; nächste Ausschreibung: 2015; www.bmwfw.gv.at www.alois-mock.at/AloisMock-Stiftung.html 88 Stichwort? Stipendium! JOHANN WILHELM RITTER VON MANNAGETTA-STIFTUNG FÜR STUDIERENDE ALLER STUDIENRICHTUNGEN , DEREN E LTERN NICHT IN WIEN ANSÄSSIG SIND 20 Stipendien, je € 2.500,- Die Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta-Stiftung schreibt für jedes Studienjahr Studienstipendien in einer jährlich festgesetzten Höhe gemäß Satzungen für Personen männlichen Geschlechts aus. Für das Studienjahr 2014/15 werden 20 Studienstipendien in der Höhe von je € 2.500 zur Verleihung ausgeschrieben. Einreichstelle: Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta-Stiftung; c/o Burghilde Hunger, Rathausstraße 3/14, 1010 Wien KARL SEITZ STIFTUNG benannt nach Karl Seitz (1869-1950), war von 1923-1934 Bürgermeister von Wien. Stiftung gewährt Stipendien für sozial bedürftige Studierende. Auch ein Auslandssemester kann gefördert werden. Kontakt: Karl Seitz-Stiftung, Schottenring 30, 1010 Wien, Tel.: 050350-26470 LEOPOLD F IGL STIFTUNG FÜR BEDÜRFTIGE NIEDERÖSTERREICHERINNEN UND NIEDERÖSTERREICHER Die Leopold Figl Stiftung hat den Zweck, begabte, aber bedürftige junge Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher durch die Gewährung von Stipendien in ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern. Hierunter fällt der Besuch einer Universität, einer theologischen Lehranstalt, einer Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung, einer Akademie mit Hochschulcharakter und eines Fachhochschul-Diplomstudienganges. Einreichtermin: Jährlich (31.12.). Einreichstelle: Kuratorium der Leopold Figl-Stiftung; 3100 St. Pölten, Ferstlergasse 4, Telefon 02742/9020/200 JULIUS RAAB STIFTUNG – AUSLANDSFÖRDERUNG benannt nach Julius Raab (1891-1964), Bundeskanzler der Republik Österreich 19531961. Die Stiftung bietet für Auslandsaufenthalte ein Stipendium an. Die Auslandsförderung richtet sich an Studierende an Hochschulen und Universitäten ab dem zweiten Studienabschnitt, sowie graduierte Akademikerinnen und Akademiker. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Förderung für mindestens ein bis maximal drei Semester. Altersgrenze bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Österreichische Staatsbürgerschaft. Nähere Infos: www.stipendienfonds-julius- MARSHALLPLAN-JUBILÄUMSSTIFTUNG (MARSHALL P LAN SCHOLARSHIP ; MARSHALLPLAN MARSHALL P LAN) Zielland: Vereinigte Staaten von Amerika. Semester- und/ oder Jahresstipendien, Forschungsstipendien, Zuschüsse. Österreich Marshall Plan Foundation ist eine Stiftung mit dem Ziel, Wissenstransfer zwischen USA und Österreich zu fördern. Für Forschungsaufenthalte in den USA können Stipendien in Höhe von € 3.000,- bis € 10.000,- an Studierende von technischen Studienrichtungen für die Dauer des Forschungsaufenthaltes vergeben werden. MarshallplanJubiläumsstiftung; Austrian Marshall Plan Foundation; Walcherstraße 11A, 1020 Vienna, Austria: www.marshallplan.at raab.at/auslandsstipendium JULIUS- RAAB -STIFTUNG INLANDSFÖRDERUNG benannt nach Julius Raab (1891-1964), Bundeskanzler der Republik Österreich 19531961. Fördert Studierende von wirtschaftsorientierten Studienrichtungen an Universitäten oder Hochschulen. Voraussetzungen: Günstiger Studienerfolg (gem. Voraussetzung für die staatliche Studienbeihilfe), soziale Bedürftigkeit, Fortsetzungsbestätigung, Befürwortungsschreiben einer Person des öffentlichen Lebens ist dem Ansuchen beizulegen. MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG benannt nach Michael von Zoller (in Südtirol 1665 geboren, 1758 in Wien verstorben), Tuchhändler. Für erbrachte Leistungen im vergangenen Studienjahr für Studierende aus Niederösterreich, Tirol und dem 7. Wiener Gemeindebezirk „Neubau". Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Stiftungsverwaltung. www.stipendienfonds-juliusraab.at/inlandsstipendium/ 89 Stichwort? Stipendium! Info: https://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien- (www.daad.de/deutschland/stipendium/datenba nk/de/12359-stipendien-finden/) sind alle Förderungen zu finden. Sonstige Information: DAAD - Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V., Kennedyallee 50; 53175 Bonn; Beihilfen/Stipendienstiftungen/WindhagStipendienstiftung_Antrag_Richtlinie.html RAIMUND P RADLER P RIVATSTIFTUNG Die Unterstützung ist sehr individuell und hängt vom Einzelfall ab. Sie reicht von der Vermittlung günstiger Unterkünfte am Studienort über geförderte Plätze in Studentenwohnheimen bis hin zu einem regelmäßigen Stipendium. Die Raimund Pradler Privatstiftung fördert unter anderem junge Menschen aus einfachen Verhältnissen, die ein Studium an einer Hochschule beginnen oder fortsetzten wollen. Das Ziel der Förderung ist es vor allem Personen, die sich ein Studium aus ihrer speziellen Situation heraus nicht leisten könnten, ein solches zu ermöglichen. Einreichtermin: 30.06.2015. Einreichstelle: Dr. Thomas Tschernutter, Maurer Hauptplatz 8; 1230 Wien; [email protected]; [email protected] / www.daad.de/stipendien STUDIENBEIHILFEN DES MAGISTRATS DER STADT WIEN Österreichische Staatsbürgerinnen Staatsbürger mit ordentlichem Wohnsitz und Studienort in Wien können eine einmalige Studienbeihilfe beantragen. Die Bedürftigkeit (Eintreten eines sozialen Härtefalles durch ein unvorhergesehenes Ereignis) und der günstige Studienerfolg müssen nachgewiesen werden. Es darf kein Anspruch auf Studienbeihilfen vom Bund (Studienbeihilfenbehörde) oder von einem anderen Rechtsträger bestehen. Persönliche Vorsprache (oder Anruf) wird empfohlen. Magistrat der Stadt Wien. Einreichtermin: jährlich 15. 05. für das laufende Studienjahr. Einreichstelle: Magistrat der Stadt Wien, Kulturabteilung- MA 7, 8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, Mezzanin, 1., 2. und 3. Stock; Referentin: Heidi Kadensky +1 4000-88743; [email protected]; Sonstige Information: www.wien.gv.at/- Weitere Informationen: www.pradlerprivatstiftung.at/stipendium-foerderung, www.pradler-privatstiftung.at SIEGFRIED LUDWIG F ONDS benannt nach Siegfried Ludwig (1926-2013), Landeshauptmann von Niederösterreich 19811992. Stipendien werden an niederösterreichische Landesbürgerinnen und Landesbürger die im Inland oder im Ausland als ordentliche Studierende an einer Universität (keine Fachhochschule!) studieren oder ein postgraduales Studium absolvieren, vergeben. Soziale Bedürftigkeit muss gegeben sein und der erfolgreicher Abschluss des ersten Studienabschnittes (Diplomprüfung) oder der Studieneingangsphase (erstes Studienjahr) beim Bachelor-Studium vorliegen. E-Mail: [email protected] amtshelfer/kultur/kulturabteilung/bildung/schul beihilfe.html TALENTE - FEMTECH P RAKTIKA FÜR STUDENTINNEN Förderung durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG). Praktikumsdauer: ein bis sechs Monate. Mit FEMtech Praktika für Studentinnen sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen für Karrieren in der angewandten Forschung im naturwissenschaftlichtechnischen FTI(Forschung, Technologie und Entwicklung) Bereich gewonnen werden. Ziel ist es, forschungsinteressierten Studierenden attraktive Praktika bei Österreichs innovativen Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen anzubieten und so den Einstieg in eine Forschungskarriere zu erleichtern. € 1.400,- Bruttomindestgehalt pro Monat, Beschäftigungsausmaß mindestens 28,5 Stunden/Woche. Einreichung über das Einreichtool der FFG: https://ecall.ffg.at, STIPENDIEN FÜR DEUTSCHLAND (DAAD) Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD). Je nach Stipendienprogramm unterschiedlich. Einreichtermin: Bei der Einreichstelle zu erfragen bzw. in der DAADDatenbank zu finden. Einreichstelle: Je nach Stipendienprogramm unterschiedlich. Der Deutsche Akademische Austauschdienst vergibt die unterschiedlichsten Stipendien für Studien- bzw. Forschungsaufenthalte in Deutschland. In der DAAD-Stipendiendatenbank https://www.ffg.at/femtech-praktika. 90
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