Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen von zwei Wochen zu bestätigen. Angaben zum Wohnungsgeber Familienname/Vorname oder Bezeichnung bei einer jur. Person: Straße, Haus-Nr./Adresszusatz: PLZ/Ort: Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung ODER Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten: Familienname/Vorname oder Bezeichnung bei einer jur. Person: Straße, Haus-Nr./Adresszusatz: PLZ/Ort: Angaben der Wohnung, in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird: Straße, Haus-Nr./Adresszusatz: (ggf. Stockwerks- oder Wohnungsnummer) PLZ/Ort: 88682 Salem In die oben genannte Wohnung ist/sind am folgende Person/en Datum Ein-/Auszug eingezogen: ausgezogen: Folgende Person/Personen ist/sind in die angegebene Wohnung ein- bzw. ausgezogen: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattgefunden hat noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar, wie die Ausstellung dieser Bescheinigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§ 54 i. V. m. § 19 BMG). Datum Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers Senden Sie bitte Ihre Antwort an siehe Rückseite Gemeinde Salem -EinwohnermeldeamtLeutkircher Straße 1 88682 Salem __ Kontaktdaten bei Rückfragen Rathaus Salem Leutkircher Straße 1 88682 Salem Brigitte Bühler Tel.: 07553 823-35 Fax: 07553 823-33 oder Simone Haug Tel.: 07553 823-36 Fax: 07553 823-33 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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