Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten

Wohnungsgeberbestätigung
zur Vorlage bei der Meldebehörde
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 BMG
Mitwirkung des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der
meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch
innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen von zwei Wochen zu bestätigen.
Angaben zum Wohnungsgeber
Familienname/Vorname oder
Bezeichnung bei einer jur. Person:
Straße, Haus-Nr./Adresszusatz:
PLZ/Ort:
 Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung
ODER
 Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten:
Familienname/Vorname oder
Bezeichnung bei einer jur. Person:
Straße, Haus-Nr./Adresszusatz:
PLZ/Ort:
Angaben der Wohnung, in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird:
Straße, Haus-Nr./Adresszusatz:
(ggf. Stockwerks- oder Wohnungsnummer)
PLZ/Ort: 88682 Salem
In die oben genannte Wohnung ist/sind am
folgende Person/en
Datum Ein-/Auszug


eingezogen:
ausgezogen:
Folgende Person/Personen ist/sind in die angegebene Wohnung ein- bzw. ausgezogen:
Familienname:
Vorname:
Familienname:
Vorname:
Familienname:
Vorname:
Familienname:
Vorname:
Familienname:
Vorname:
Familienname:
Vorname:
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen
entsprechen.
Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten
oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder
stattgefunden hat noch beabsichtigt ist.
Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar, wie die Ausstellung dieser
Bescheinigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein
(§ 54 i. V. m. § 19 BMG).
Datum
Unterschrift des Wohnungsgebers
oder
des Wohnungseigentümers
Senden Sie bitte Ihre Antwort an
siehe Rückseite
Gemeinde Salem
-EinwohnermeldeamtLeutkircher Straße 1
88682 Salem
__
Kontaktdaten bei Rückfragen
Rathaus Salem
Leutkircher Straße 1
88682 Salem
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Tel.: 07553 823-35
Fax: 07553 823-33
oder
Simone Haug
Tel.: 07553 823-36
Fax: 07553 823-33
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr