genannt) schließen Der Veranstalter, der Ausrichter und der/die untezeichnete Teilnehmer oder Teilnehmerin (im folgenden Text ,,Teilnehmef' zwischen den folgende Individualvereinbarung bzgl. der 2015 stattfindenden Rennveranstaltung in Solingen. Alle genannten Punkte stehen parteien zur Diskussion und können einverständlich abgeändert werden. Dieser Umstand wird durch die Unterschrift des Teilnehmers auch bestätigt. 1. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass er an einem Radrennen teilnimmt, wobei die Rennstrecke Über schwierige und technisch der Teilnehmer anspruchsvolle passagen führt, die zum Sturz während des Rennens führen können. Aus diesem Grund muss sich Rennen vor dem Rennstart übär.iede gefährliche passage auf der Rennstrecke vorher informieren, indem er die Strecke vor dem gefährlichen stellen einprägt. die mindestens einmal langsam abfährt und sich 2. jedeaeit unter Kontrolle hat und Jeder Teilnehmer ist während des Rennens gehalten, nur so schnell zu fahren, dass er sein Rad einen Stuz aufgrund der Bodenbeschaffenheit oder der anderen Teilnehmer ausschließen kann. 3_ da§s er die Jeder Teilnehmer versichert, dass er mit einem voll funktionstauglichen Mountainbike startet. Er versichert insbesondere, haben' Funktionsfähigkeit an der Zweifel Teilnehmer der hat. Sollte und Kurbel überprüfl Schaltung Funktionsfähigkeit der Bremsen, mit einem TÜV so meldet er dies dem Veranstalter, der das Rad nochmals überprüft. Gleichzeitig verpflichtet sich der Teilnehmer geprüften Sicherheitshelm an den Start zu gehen, Schutzhandschuhe und Schutzbrille zu tragen. 4. konditionelle Fitness, Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Teilnahme an diesem Mountainbike Rennen eine ganz erhebliche leiden, sehr gute Fahrtechnik und ganz erhebliches Training vedangt. Sollte der Teilnehmör an einer Krankheil oder Behinderung vor dem Rennen melden. Nur die die Teilnahme und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann, so muss er dies dem Veranstalter des Rennens bei einer Genehmigung durch den Veranstalter erfolgt eine Startgenehmigung. Bemerkt der Teilnehmer während und sich bei sofort abzubrechen Rennen er, das versichert so Erschöpfungszusland, starken Schwindel oder einen außerordenilich er gesund ist und elnen einem Streckenposten zu melden. Durch Untezeichnung dieser Vereinbarung erklä( der Teilnehmer, dass sehr guten Trainingszustand hat. 5. qestüEte Teilnehmer Stüzt ein Teilnehmer während des Rennens. so haben anderc Teilnehmer Erste Hilfe zu leisten. wenn der als nichi sofort das RennÄn fortsetzen kann und schwerer verletzt erscheint. Wir vrreisen darauf hin, dass ein andercs Verhalten einen Pflicht, die hat überdies Teilnehmer gewertet kann. Jeder werden gem. strafbare ,Untertassene Hilfeleistung §SZac SIGB" grundsätzlich kurz zu melden. bemerkten Sturz eines anderen Teilnehmers beim nächsten Streckenposten durch Zurufen 6. breiten Der Teilnehmer versichert, keine anderen Teilnehmer auf der Strecke zu gefährden. Das Überholen ist nur an ausreichend vorausfahrenden ruft dem überholt, z.B. links Wer anzukündigen. Rufen Stellen erlaubt. Der überholvorgang ist vorher durch Teilnehmer "links" zu. 7. ist ausgeschlossen, da Eine Haftung für schäden aufgrund riskanter Fahrvveise, Fahrfehler oder des verhalten§ anderer Teilnehmer übemehmen' Sc,hutzpflichten dahingehende Xco-MTB-NRW-Cups des weder ausrichtender Verein, noch das organisationsteam Schäden auf Jeder Teilnehmer startet insoweit auf eigepes Risiko. Der Teilnehmer vezichtet generell hinsichtlich sämtlicher gesetzlich zulässig ist. dies soweit gegentiber Dritten, und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter/Ausrichter des Soweit sich der Teilnehmer gegen Risiken versichern kann, muss er dies selbstständig vomehmen. Schutzpflichten oder jedoch Rennpausen den zwischen nicht Rennens, des während nur ausrichtenden veranstalters bestehen - wenn überhaupt nur eine Haftung, femab der Rennstrecke. Der Veranstalter und der Ausrichter übemehmen für Sachschäden und sonstige Schäden bleibt es bei der für Körperschäden Haftung der ist. Hinsichtlich wenn lhnen ein grobes Verschulden oder Vorsatz anzulasten gesetzlichen Regelung. 8. g. Der Veranstalter übemimmt keine Haftung fiir das Abhandenkommen von Rädem und sonstigen AusrÜstüngqgegenständenAchtung:LangfingergibtesmöglicherweiseauchaufdemSolingerRennen. Platzierung und Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass in der Anmeldung genannte Daten für Zeitnahme, gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Ergebnisliste erfasst und weitergegeben, sowie die im Zusammenhang mit der veranstaltung Dritten, die von lnterviews ohne Vergütungsanspruch vom Solinger-organisationsteam und seinen Sponsoren oder sonstigen genutzt Vorbenannten das üerwertungvecht erhielten, zu dessen werbezwecken jegliäher Art veröffentlicht und kommeziell gefefiigten Aufnahmen ab. werden können. Die Teilnehmei geben damit jegliches Recht an diesen auf der Veranstaltung i0. diese Erlaubnis wird Minderjährige Teilnehmer benötigen zur Startberechtigung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten' Ohne die Starterlaubnis ausdrücklich versagt. 11. eine gesetzlich zulässige Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so sind sich die Parteien dartiber einig, dass die Parteien ist' gesetzlich zulässig Vercinbarung vorstehende wie die gleicher Zielrichtung Regelung vereinbaren, diein Name des Fahrers (in Blockschrift) Startnummer Unterschrift Eziehungsberechtigter Unterschrift Fahrer Solingen, den 16. August 2015
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