Unterschrift Eziehungsberechtigter

genannt) schließen
Der Veranstalter, der Ausrichter und der/die untezeichnete Teilnehmer oder Teilnehmerin (im folgenden Text ,,Teilnehmef'
zwischen den
folgende Individualvereinbarung bzgl. der 2015 stattfindenden Rennveranstaltung in Solingen. Alle genannten Punkte stehen
parteien zur Diskussion und können einverständlich abgeändert werden. Dieser Umstand wird durch die Unterschrift des Teilnehmers auch
bestätigt.
1.
Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass er an einem Radrennen teilnimmt, wobei die Rennstrecke Über schwierige und technisch
der Teilnehmer
anspruchsvolle passagen führt, die zum Sturz während des Rennens führen können. Aus diesem Grund muss sich
Rennen
vor dem Rennstart übär.iede gefährliche passage auf der Rennstrecke vorher informieren, indem er die Strecke vor dem
gefährlichen
stellen
einprägt.
die
mindestens einmal langsam abfährt und sich
2.
jedeaeit unter Kontrolle hat und
Jeder Teilnehmer ist während des Rennens gehalten, nur so schnell zu fahren, dass er sein Rad
einen Stuz aufgrund der Bodenbeschaffenheit oder der anderen Teilnehmer ausschließen kann.
3_
da§s er die
Jeder Teilnehmer versichert, dass er mit einem voll funktionstauglichen Mountainbike startet. Er versichert insbesondere,
haben'
Funktionsfähigkeit
an
der
Zweifel
Teilnehmer
der
hat.
Sollte
und
Kurbel
überprüfl
Schaltung
Funktionsfähigkeit der Bremsen,
mit einem TÜV
so meldet er dies dem Veranstalter, der das Rad nochmals überprüft. Gleichzeitig verpflichtet sich der Teilnehmer
geprüften Sicherheitshelm an den Start zu gehen, Schutzhandschuhe und Schutzbrille zu tragen.
4.
konditionelle Fitness,
Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Teilnahme an diesem Mountainbike Rennen eine ganz erhebliche
leiden,
sehr gute Fahrtechnik und ganz erhebliches Training vedangt. Sollte der Teilnehmör an einer Krankheil oder Behinderung
vor dem Rennen melden. Nur
die die Teilnahme und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann, so muss er dies dem Veranstalter
des Rennens
bei einer Genehmigung durch den Veranstalter erfolgt eine Startgenehmigung. Bemerkt der Teilnehmer während
und sich bei
sofort
abzubrechen
Rennen
er,
das
versichert
so
Erschöpfungszusland,
starken
Schwindel oder einen außerordenilich
er gesund ist und elnen
einem Streckenposten zu melden. Durch Untezeichnung dieser Vereinbarung erklä( der Teilnehmer, dass
sehr guten Trainingszustand hat.
5.
qestüEte Teilnehmer
Stüzt ein Teilnehmer während des Rennens. so haben anderc Teilnehmer Erste Hilfe zu leisten. wenn der
als
nichi sofort das RennÄn fortsetzen kann und schwerer verletzt erscheint. Wir vrreisen darauf hin, dass ein andercs Verhalten
einen
Pflicht,
die
hat
überdies
Teilnehmer
gewertet
kann.
Jeder
werden
gem.
strafbare ,Untertassene Hilfeleistung
§SZac SIGB"
grundsätzlich kurz zu melden.
bemerkten Sturz eines anderen Teilnehmers beim nächsten Streckenposten durch Zurufen
6.
breiten
Der Teilnehmer versichert, keine anderen Teilnehmer auf der Strecke zu gefährden. Das Überholen ist nur an ausreichend
vorausfahrenden
ruft
dem
überholt,
z.B.
links
Wer
anzukündigen.
Rufen
Stellen erlaubt. Der überholvorgang ist vorher durch
Teilnehmer "links" zu.
7.
ist ausgeschlossen, da
Eine Haftung für schäden aufgrund riskanter Fahrvveise, Fahrfehler oder des verhalten§ anderer Teilnehmer
übemehmen'
Sc,hutzpflichten
dahingehende
Xco-MTB-NRW-Cups
des
weder ausrichtender Verein, noch das organisationsteam
Schäden auf
Jeder Teilnehmer startet insoweit auf eigepes Risiko. Der Teilnehmer vezichtet generell hinsichtlich sämtlicher
gesetzlich
zulässig ist.
dies
soweit
gegentiber
Dritten,
und
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter/Ausrichter
des
Soweit sich der Teilnehmer gegen Risiken versichern kann, muss er dies selbstständig vomehmen. Schutzpflichten
oder
jedoch
Rennpausen
den
zwischen
nicht
Rennens,
des
während
nur
ausrichtenden veranstalters bestehen - wenn überhaupt
nur eine Haftung,
femab der Rennstrecke. Der Veranstalter und der Ausrichter übemehmen für Sachschäden und sonstige Schäden
bleibt es bei der
für
Körperschäden
Haftung
der
ist.
Hinsichtlich
wenn lhnen ein grobes Verschulden oder Vorsatz anzulasten
gesetzlichen Regelung.
8.
g.
Der Veranstalter übemimmt keine Haftung fiir das Abhandenkommen von Rädem und sonstigen AusrÜstüngqgegenständenAchtung:LangfingergibtesmöglicherweiseauchaufdemSolingerRennen.
Platzierung und
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass in der Anmeldung genannte Daten für Zeitnahme,
gemachten Fotos, Filmaufnahmen und
Ergebnisliste erfasst und weitergegeben, sowie die im Zusammenhang mit der veranstaltung
Dritten, die von
lnterviews ohne Vergütungsanspruch vom Solinger-organisationsteam und seinen Sponsoren oder sonstigen
genutzt
Vorbenannten das üerwertungvecht erhielten, zu dessen werbezwecken jegliäher Art veröffentlicht und kommeziell
gefefiigten Aufnahmen ab.
werden können. Die Teilnehmei geben damit jegliches Recht an diesen auf der Veranstaltung
i0.
diese Erlaubnis wird
Minderjährige Teilnehmer benötigen zur Startberechtigung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten' Ohne
die Starterlaubnis ausdrücklich versagt.
11.
eine gesetzlich zulässige
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so sind sich die Parteien dartiber einig, dass die Parteien
ist'
gesetzlich
zulässig
Vercinbarung
vorstehende
wie
die
gleicher
Zielrichtung
Regelung vereinbaren, diein
Name des Fahrers (in Blockschrift)
Startnummer
Unterschrift Eziehungsberechtigter
Unterschrift Fahrer
Solingen, den
16. August 2015