5.0 Ripartizione Pianificazione e sviluppo del territorio 5.0 Abteilung für Raumplanung und Entwicklung Prot. Nr. (da citare nella corrispondenza / muss in der Korrespondenz angeführt werden) Rif. Prot. 16525/2016 Bolzano Bozen, 15.02.2016 Incaricato Sachbearbeiter Cristina Comberlato Orari al pubblico Parteienverkehr lun mer ven Mo Mi Fr 9.00/12.30 mar Di 9.00/12.30 15.00/16.30 gio Do 8.30/13.00 14.00/17.30 An den HDS Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol z.H. des Präsidenten Herrn Walter Amort Mitterweg 5 Bozner Boden 39100 Bozen PEC [email protected] Betreff: Schreiben des HDS vom 01.12.2015, Allg. Prot. Nr. 16958/15.02.2016, an den außerordentlichen Kommissar Dr. Penta und Schreiben des HDS vom 12.01.2016, Allg. Prot. Nr. 3539/12.01.2016, an den außerordentlichen Kommissar Dr. Penta bezüglich des “Planes für eine städtebauliche Umstrukturierung (PSU) – Perathonerstraße, Südtiroler Straße, Bahnhofsallee und Garibaldistraße” und bezüglich des “Antrages um Aktenzugriff”. Sehr geehrter Herr Präsident! Wir nehmen Bezug auf die im Betreff angeführten Schreiben und auf den gesamten Schriftverkehr des HDS, welche die Flächen zum Gegenstand haben, die laut der programmatischen Vereinbarung für den Detailhandel vorgesehen sind, sowie auf den PSU, der vom Bürgermeister der Stadt Bozen, vom Landeshauptmann und vom rechtlichen Vertreter des Projekteinbringers am 24. Juni 2015 unterzeichnet worden ist. Der PSU wurde dann aber nicht vom Bozner Gemeinderat und von der Landesregierung ratifiziert. Weiters nehmen wir Bezug auf den Entwurf der programmatischen Vereinbarung und den damit zusammenhängenden PSU, die am 14.01.2016 auf der Webseite der Gemeinde Bozen veröffentlicht worden sind. Dies alles vorausgeschickt stellen wir nun Folgendes fest: In formeller Hinsicht wird festgehalten, dass die Gemeindeverwaltung alle Schreiben und Anfragen um detaillierte Informationen des HDS beantwortet hat. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf a) Schreiben des HDS vom 29.05.2015, Allg. Prot. Nr. 16969/15.02.2016, das die Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom 15.06.2015, Allg. Prot. Nr. 45169/16.06.2015, beantwortet hat. Dem Schreiben liegt das Vorprojekt bei, wie der HDS gefordert hat. b) Schreiben des HDS vom 12.06.2015, Allg. Prot. Nr. 45066/16.06.2015, und Antwortschreiben Dott. Arch. Stefano Rebecchi Vicolo Gumer, 7 - 39100 Bolzano 3° piano - stanza n. 311 [email protected] Dr. Arch. Stefano Rebecchi Gumergasse 7 - 39100 Bozen 3° Stock - Zimmer Nr. 311 [email protected] 1 Tel. 0471 997294 Fax 0471 997308 5.0 Ripartizione Pianificazione e sviluppo del territorio 5.0 Abteilung für Raumplanung und Entwicklung der Gemeindeverwaltung vom 19.06.2015, Allg. Prot. Nr. 46240/19.06.2015; c) Schreiben des HDS vom 18.06.2015, Allg. Prot. Nr. 46932/23.06.2015, und Antwortschreiben der Gemeindeverwaltung vom 23.06.2015, Allg. Prot. Nr. 47152/23.06.2015; d) Schreiben des HDS vom 05.10.2015, Allg. Prot. Nr. 94401/20.10.2015, in dem der HDS auf die Schreiben vom 12.06.2015 und vom 18.06.2015 verweist und um eine Aussprache mit dem Verantwortlichen des Verfahrens und mit der stellvertretenden Vorsitzenden der Dienststellenkonferenz ersucht. Diese Aussprache hat am 14. Oktober 2015 stattgefunden. e) Antwortschreiben der Gemeindeverwaltung Bozen vom 26.11.2015, Allg. Prot. Nr. 112259/26.11.2015, auf den per EMail eingegangenen Antrag von RA Mazzei und Übermittlung der Unterlagen über die auf vier Stockwerke verteilten Flächen, die für den Detailhandel bestimmt sind. f) Schreiben des HDS vom 01.12.2015, Allg. Prot. Nr. 16958/15.02.2016, an den außerordentlichen Kommissar Dr. Penta, in dem festgestellt wird, dass die Bruttofläche, die laut Projekt der Gesellschaft KHB GmbH für den Detailhandel vorgesehen ist, 34.515 m² beträgt, während die Nettofläche 28.999 m² beträgt. Der HDS fordert in diesem Schreiben neuerlich die Übermittlung der Daten und Unterlagen in digitaler Form, die bereits mit Schreiben vom 26.11.2015 zur Verfügung gestellt worden sind. g) Schreiben des HDS vom 12.01.2016, Allg. Prot. Nr. 3539/12.01.2016, an den außerordentlichen Kommissar Dr. Penta, dem Unterlagen für eine Bewertung des Projektes der KHB GmbH beigelegt wurden. Hinsichtlich der Flächen, die für den Detailhandel bestimmt sind und die die Grundlage bilden für die programmatische Vereinbarung und den damit zusammenhängenden PSU, hat der HDS mehrmals öffentlich die Arbeit der vom Bürgermeister der Stadt Bozen eingesetzten Dienststellenkonferenz bemängelt. Die kritische Haltung des HDS geht auch aus verschiedenen Schreiben an die Gemeindeverwaltung hervor. Der HDS hat mehrmals behauptet, dass der PSU, der in Absprache mit der KHB GmbH ausgearbeitet worden ist, in keinster Weise die Kriterien, Paramenter, Zielsetzungen und Flächenbeschränkungen berücksichtigt, die im Stadtratsbeschluss Nr. 417/2014 enthalten sind. Der HDS ist der Meinung, dass aus den Projektunterlagen, die der programmatischen Vereinbarung beiliegen, eine Handelsfläche von mehr als 34.000 m² hervorgeht, während der Stadtratsbeschluss Nr. 417/2014 eine Handelsfläche von maximal 22.000 m² vorsieht. Da der HDS diese Aussagen mehrmals wiederholt hat, stellt der Verantwortliche des Verfahrens in Absprache mit der stellvertretenden Vorsitzenden der Dienststellenkonferenz nun Folgendes klar, auch in Beantwortung der Schreiben des HDS vom 01.12.2015 und vom 12.01.2016, die der außerordentliche Kommissar zwecks Bearbeitung an den Verantwortlichen des Verfahrens weitergeleitet hat: Die Dienststellenkonferenz hat festgestellt, dass das in Absprache mit der KHB GmbH genehmigte Projekt den Auflagen im Stadtratsbeschluss Nr. 417/2014 entspricht, auch bezüglich der Handelsflächen. Die maximal zulässige Handelsfläche wurde vom Gemeindeausschuss mit dem oben angeführten Beschluss und unter Berücksichtigung verschiedener Studien über den Detailhandel festgelegt. Die Zahlen, die der HDS der Öffentlichkeit präsentiert hat, weichen deshalb von den oben beschriebenen Zahlen ab, weil sie sich auf alle Flächen beziehen, die im weitesten Sinne als Dott. Arch. Stefano Rebecchi Vicolo Gumer, 7 - 39100 Bolzano 3° piano - stanza n. 311 [email protected] Dr. Arch. Stefano Rebecchi Gumergasse 7 - 39100 Bozen 3° Stock - Zimmer Nr. 311 [email protected] 2 Tel. 0471 997294 Fax 0471 997308 5.0 Ripartizione Pianificazione e sviluppo del territorio 5.0 Abteilung für Raumplanung und Entwicklung Handelsfläche bezeichnet werden können, wie z.B. Gänge, Lager, Treppenaufgänge, Rolltreppen, Aufzüge, Mall und andere Flächen. Der HDS bezieht sich folglich auf die Bruttofläche, während im Stadtratsbeschluss Nr. 417/2014 ausdrücklich auf das vom Gesetzgeber vorgesehene Kriterium für die Planung von Handelstätigkeiten Bezug genommen wird und auf das sich die Verwaltungen bei der Planung von Handelstätigen beziehen, u.z. auf die Verkaufsfläche. Aus diesen Gründen wird nochmals festgestellt, dass der Grenzwert von 22.000 m² (Anlage 2 des Stadtratsbeschlusses Nr. 417/2014, S. 3f) unter Berücksichtigung der bereits in Bozen bestehenden Handelsbetriebe, die die gleichen Kriterien erfüllen, festgelegt worden ist. Es wird auf das Einkaufszentrum Twenty mit 20.000 m² Handelsfläche und auf die Daten der Studie der GMA Beratung und Umsetzung verwiesen. Die hier dargelegten Sachverhalte entsprechen den Vorgaben im Stadtratsbeschluss Nr. 417/2014, der mit sämtlichen Anhängen sowie mit der Studie der GMA Beratung und Umsetzung auf der Webseite der Gemeinde Bozen veröffentlicht worden ist. Diesem Schreiben liegt das Antwortschreiben des Verantwortlichen des Verfahrens an den HDS vom 23.06.2015 bei, in dem auf die Kritikpunkte, die der HDS bereits im Juni 2015 vorgebracht wird, eingegangen worden ist. In diesem Schreiben wurde außerdem für jedes Stockwerk die geplante Fläche für den Detailhandel angegeben und es wurde in diesem Zusammenhang zwischen den Verkaufsflächen und den zusätzlichen Flächen unterschieden. Mit freundlichen Grüßen. Der Direktor der 5. Abteilung Raumplanung und -entwicklung und Verantwortlicher des Verfahrens Arch. Stefano Rebecchi /cc Dott. Arch. Stefano Rebecchi Vicolo Gumer, 7 - 39100 Bolzano 3° piano - stanza n. 311 [email protected] Dr. Arch. Stefano Rebecchi Gumergasse 7 - 39100 Bozen 3° Stock - Zimmer Nr. 311 [email protected] 3 Tel. 0471 997294 Fax 0471 997308
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