Antwortsschreiben vom 15.2.2016 an den HDS

5.0 Ripartizione Pianificazione e sviluppo del territorio
5.0 Abteilung für Raumplanung und Entwicklung
Prot. Nr.
(da citare nella corrispondenza /
muss in der Korrespondenz angeführt werden)
Rif. Prot. 16525/2016
Bolzano Bozen, 15.02.2016
Incaricato Sachbearbeiter
Cristina Comberlato
Orari al pubblico Parteienverkehr
lun mer ven Mo Mi Fr 9.00/12.30
mar Di 9.00/12.30 15.00/16.30
gio Do 8.30/13.00 14.00/17.30
An den
HDS Handels- und Dienstleistungsverband
Südtirol
z.H. des Präsidenten Herrn Walter Amort
Mitterweg 5 Bozner Boden
39100 Bozen
PEC [email protected]
Betreff: Schreiben des HDS vom 01.12.2015, Allg. Prot. Nr. 16958/15.02.2016, an den
außerordentlichen Kommissar Dr. Penta und Schreiben des HDS vom 12.01.2016,
Allg. Prot. Nr. 3539/12.01.2016, an den außerordentlichen Kommissar Dr. Penta
bezüglich des “Planes für eine städtebauliche Umstrukturierung (PSU) –
Perathonerstraße, Südtiroler Straße, Bahnhofsallee und Garibaldistraße” und
bezüglich des “Antrages um Aktenzugriff”.
Sehr geehrter Herr Präsident!
Wir nehmen Bezug auf die im Betreff angeführten Schreiben und auf den gesamten
Schriftverkehr des HDS, welche die Flächen zum Gegenstand haben, die laut der
programmatischen Vereinbarung für den Detailhandel vorgesehen sind, sowie auf den PSU, der
vom Bürgermeister der Stadt Bozen, vom Landeshauptmann und vom rechtlichen Vertreter des
Projekteinbringers am 24. Juni 2015 unterzeichnet worden ist. Der PSU wurde dann aber nicht
vom Bozner Gemeinderat und von der Landesregierung ratifiziert. Weiters nehmen wir Bezug
auf den Entwurf der programmatischen Vereinbarung und den damit zusammenhängenden PSU,
die am 14.01.2016 auf der Webseite der Gemeinde Bozen veröffentlicht worden sind. Dies alles
vorausgeschickt stellen wir nun Folgendes fest:
In formeller Hinsicht wird festgehalten, dass die Gemeindeverwaltung alle Schreiben und
Anfragen um detaillierte Informationen des HDS beantwortet hat. Wir verweisen in diesem
Zusammenhang auf a) Schreiben des HDS vom 29.05.2015, Allg. Prot. Nr. 16969/15.02.2016,
das die Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom 15.06.2015, Allg. Prot. Nr. 45169/16.06.2015,
beantwortet hat. Dem Schreiben liegt das Vorprojekt bei, wie der HDS gefordert hat. b)
Schreiben des HDS vom 12.06.2015, Allg. Prot. Nr. 45066/16.06.2015, und Antwortschreiben
Dott. Arch. Stefano Rebecchi
Vicolo Gumer, 7 - 39100 Bolzano
3° piano - stanza n. 311
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Dr. Arch. Stefano Rebecchi
Gumergasse 7 - 39100 Bozen
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der Gemeindeverwaltung vom 19.06.2015, Allg. Prot. Nr. 46240/19.06.2015; c) Schreiben des
HDS vom 18.06.2015, Allg. Prot. Nr. 46932/23.06.2015, und Antwortschreiben der
Gemeindeverwaltung vom 23.06.2015, Allg. Prot. Nr. 47152/23.06.2015; d) Schreiben des HDS
vom 05.10.2015, Allg. Prot. Nr. 94401/20.10.2015, in dem der HDS auf die Schreiben vom
12.06.2015 und vom 18.06.2015 verweist und um eine Aussprache mit dem Verantwortlichen
des Verfahrens und mit der stellvertretenden Vorsitzenden der Dienststellenkonferenz ersucht.
Diese Aussprache hat am 14. Oktober 2015 stattgefunden. e) Antwortschreiben der
Gemeindeverwaltung Bozen vom 26.11.2015, Allg. Prot. Nr. 112259/26.11.2015, auf den per EMail eingegangenen Antrag von RA Mazzei und Übermittlung der Unterlagen über die auf vier
Stockwerke verteilten Flächen, die für den Detailhandel bestimmt sind. f) Schreiben des HDS
vom 01.12.2015, Allg. Prot. Nr. 16958/15.02.2016, an den außerordentlichen Kommissar Dr.
Penta, in dem festgestellt wird, dass die Bruttofläche, die laut Projekt der Gesellschaft KHB
GmbH für den Detailhandel vorgesehen ist, 34.515 m² beträgt, während die Nettofläche 28.999
m² beträgt. Der HDS fordert in diesem Schreiben neuerlich die Übermittlung der Daten und
Unterlagen in digitaler Form, die bereits mit Schreiben vom 26.11.2015 zur Verfügung gestellt
worden sind. g) Schreiben des HDS vom 12.01.2016, Allg. Prot. Nr. 3539/12.01.2016, an den
außerordentlichen Kommissar Dr. Penta, dem Unterlagen für eine Bewertung des Projektes der
KHB GmbH beigelegt wurden.
Hinsichtlich der Flächen, die für den Detailhandel bestimmt sind und die die Grundlage bilden für
die programmatische Vereinbarung und den damit zusammenhängenden PSU, hat der HDS
mehrmals öffentlich die Arbeit der vom Bürgermeister der Stadt Bozen eingesetzten
Dienststellenkonferenz bemängelt. Die kritische Haltung des HDS geht auch aus verschiedenen
Schreiben an die Gemeindeverwaltung hervor. Der HDS hat mehrmals behauptet, dass der PSU,
der in Absprache mit der KHB GmbH ausgearbeitet worden ist, in keinster Weise die Kriterien,
Paramenter,
Zielsetzungen
und
Flächenbeschränkungen
berücksichtigt,
die
im
Stadtratsbeschluss Nr. 417/2014 enthalten sind. Der HDS ist der Meinung, dass aus den
Projektunterlagen, die der programmatischen Vereinbarung beiliegen, eine Handelsfläche von
mehr als 34.000 m² hervorgeht, während der Stadtratsbeschluss Nr. 417/2014 eine
Handelsfläche von maximal 22.000 m² vorsieht. Da der HDS diese Aussagen mehrmals
wiederholt hat, stellt der Verantwortliche des Verfahrens in Absprache mit der stellvertretenden
Vorsitzenden der Dienststellenkonferenz nun Folgendes klar, auch in Beantwortung der
Schreiben des HDS vom 01.12.2015 und vom 12.01.2016, die der außerordentliche Kommissar
zwecks Bearbeitung an den Verantwortlichen des Verfahrens weitergeleitet hat:
Die Dienststellenkonferenz hat festgestellt, dass das in Absprache mit der KHB GmbH
genehmigte Projekt den Auflagen im Stadtratsbeschluss Nr. 417/2014 entspricht, auch bezüglich
der Handelsflächen. Die maximal zulässige Handelsfläche wurde vom Gemeindeausschuss mit
dem oben angeführten Beschluss und unter Berücksichtigung verschiedener Studien über den
Detailhandel festgelegt.
Die Zahlen, die der HDS der Öffentlichkeit präsentiert hat, weichen deshalb von den oben
beschriebenen Zahlen ab, weil sie sich auf alle Flächen beziehen, die im weitesten Sinne als
Dott. Arch. Stefano Rebecchi
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Handelsfläche bezeichnet werden können, wie z.B. Gänge, Lager, Treppenaufgänge,
Rolltreppen, Aufzüge, Mall und andere Flächen. Der HDS bezieht sich folglich auf die
Bruttofläche, während im Stadtratsbeschluss Nr. 417/2014 ausdrücklich auf das vom
Gesetzgeber vorgesehene Kriterium für die Planung von Handelstätigkeiten Bezug genommen
wird und auf das sich die Verwaltungen bei der Planung von Handelstätigen beziehen, u.z. auf
die Verkaufsfläche.
Aus diesen Gründen wird nochmals festgestellt, dass der Grenzwert von 22.000 m² (Anlage 2
des Stadtratsbeschlusses Nr. 417/2014, S. 3f) unter Berücksichtigung der bereits in Bozen
bestehenden Handelsbetriebe, die die gleichen Kriterien erfüllen, festgelegt worden ist. Es wird
auf das Einkaufszentrum Twenty mit 20.000 m² Handelsfläche und auf die Daten der Studie der
GMA Beratung und Umsetzung verwiesen. Die hier dargelegten Sachverhalte entsprechen den
Vorgaben im Stadtratsbeschluss Nr. 417/2014, der mit sämtlichen Anhängen sowie mit der
Studie der GMA Beratung und Umsetzung auf der Webseite der Gemeinde Bozen veröffentlicht
worden ist.
Diesem Schreiben liegt das Antwortschreiben des Verantwortlichen des Verfahrens an den HDS
vom 23.06.2015 bei, in dem auf die Kritikpunkte, die der HDS bereits im Juni 2015 vorgebracht
wird, eingegangen worden ist. In diesem Schreiben wurde außerdem für jedes Stockwerk die
geplante Fläche für den Detailhandel angegeben und es wurde in diesem Zusammenhang
zwischen den Verkaufsflächen und den zusätzlichen Flächen unterschieden.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Direktor der 5. Abteilung
Raumplanung und -entwicklung
und Verantwortlicher des Verfahrens
Arch. Stefano Rebecchi
/cc
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