- DMSB Academy

Ausbildungsrichtlinie
Rennleiter,
Leiter der Streckensicherung,
Zeitnahmekommissar,
Technischer Kommissar und
Starter im Dragstersport
(Automobil und Motorrad)
(Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung
sind in kursiver Schrift gekennzeichnet)
Stand: 22.05.2015
Der Rennleiter / Leiter der Streckensicherung / Zeitnahmekommissar /
Starter und Technischer Kommissar im DMSB des Dragstersport
(Wagen und Motorradsport)
Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für
weibliche und männliche Personen.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines .................................................................................................... 3
2. Anforderungen ................................................................................................ 3
3. Ausbildungsstufen ........................................................................................... 3
4. Zulassungsvoraussetzungen .......................................................................... 4
4.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen .................................................. 4
4.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen .................................................. 4
4.2.1. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Anwärter.................... 4
4.2.2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für
Dragster-Sportwarte, Lizenz-Stufe A .............................................. 4
4.3 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ................................................. 4
5. Ausbildung ...................................................................................................... 5
5.1 Sportwart-Anwärter ................................................................................... 5
5.2 Rennleiter / Leiter der Streckensicherung / Zeitnahmekommissar /
Starter ....................................................................................................... 5
5.3 Technischer Kommissar ............................................................................ 5
6. Ausbildungsziele ............................................................................................. 5
7. Prüfung ........................................................................................................... 6
7.1. Prüfung zum Rennleiter / Leiter der Streckensicherung /
Zeitnahmekommissar / Starter im Dragstersport der Lizenz-Stufe A ....... 6
7.2. Prüfung zum Technischen Kommissar im Dragstersport
der Lizenz-Stufe A .................................................................................... 6
8. Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung ..................................................... 7
8.1. Rennleiter / Leiter der Streckensicherung / Zeitnahmekommissar /
Starter ...................................................................................................... 7
8.2. Technischer Kommissar ........................................................................... 7
9. Fortbildung der Sportwarte im Drag Racing .................................................... 8
Anlage 1 .............................................................................................................. 9
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1. Allgemeines
(1) Der Deutsche Motorsport Bund e.V. (DMSB) übt nach seiner Satzung die Sporthoheit für den
Motorsport in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die sich für den Dragstersport daraus
ergebenden Aufgaben und Befugnisse sind im Internationalen Sportgesetz (ISG) der Fèderation Internationale de I´Automobile (FIA) und den Sportgesetzen der FIM/UEM und dem
Deutschen Motorrad Sportgesetz (DMSB) sowie den Richtlinien für den Dragstersport geregelt.
(2) In § 2 der Satzung des DMSB ist festgelegt, dass der DMSB für die Überwachung des Motorsport nach einheitlichen Regeln zuständig ist. In der Ausübung seiner satzungsgemäßen
Aufgaben ist der DMSB daher unter anderem auch für die Aus- und Fortbildung von Sportwarten sowie für die Lizenzerteilung verantwortlich.
(3) Die Lizenzbestimmungen des DMSB schreiben vor, dass Rennleiter / Leiter der Streckensicherung / Zeitnahmekommissare / Starter und Technische Kommissare im Dragstersport erst
nach Anerkennung durch den DMSB und Erteilung einer Lizenz tätig werden dürfen.
2. Anforderungen
(1) Die umfangreiche und bedeutungsvollen Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der
lizenzierten Sportwarte im Dragstersport setzen voraus, dass diese als Eingangsvoraussetzung eine fundierte motorsportliche Erfahrung mitbringen und die erforderliche Kenntnisse
durch das Bestehen einer umfassenden Prüfung nachweisen.
(2) Daneben ist die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift eine weitere Grundvoraussetzung.
(3) Auch nach der Erteilung sind die Sportwarte verpflichtet, sich stets und ständig über Neuerungen und Änderungen in der Motorsportgesetzgebung und den Reglements zu informieren. Hierzu sind Eigenstudium und die Teilnahme an den angebotenen Fortbildungsseminaren in den vom DMSB festgesetzten Zeiträumen erforderlich.
3. Ausbildungsstufen
Die Ausbildung zum Rennleiter / Leiter der Streckensicherung / Zeitnahmekommissar / Starter
und Technischer Kommissar im Dragstersport finden in folgenden Abschnitten statt:
 Anwärter DMSB Lizenz-Stufe C
 Zum Rennleiter / Leiter der Streckensicherung / Zeitnahmekommissar / Starter der LizenzStufe A, bzw.
 Zum Technischen Kommissar der Lizenz-Stufe A
Der Ablauf der Aus- und Fortbildung sowie der Prüfungen ist in der Ausbildungsrichtlinie für den
Dragstersport im DMSB festgelegt.
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4. Zulassungsvoraussetzungen
4.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in der DMSB-APO festgelegt.
4.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen
4.2.1. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Anwärter
(1) Zum Anwärter der Lizenz-Stufe C kann grundsätzlich zugelassen werden, der zum Zeitpunkt
der Zulassung das 18. Lebensjahr vollendet hat.(es gilt die Stichtagreglung)
(2) Für den Bereich der Technischen- Kommissare ist es zusätzlich erforderlich, dass der Anwärter eine fachgebundene Qualifikation besitzt. Die Zulassung wird durch den DMSB FA.
Drag Racing überprüft und bewertet.
(3) Die Anwärter Lizenz ist über einen der Trägervereine des DMSB, einen Landesmotorsportfachverband oder einen sonstigen Mitgliedsverband des DMSB beim DMSB zu beantragen
und wird von dort unter Einbeziehungen des FA. Drag Racing ohne vorherige Ausbildung
und Prüfung ausgestellt.
4.2.2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für DragsterSportwarte, Lizenz-Stufe A
(1) Zur Prüfung kann grundsätzlich zugelassen werden, wer
 im Jahr der Prüfung das 21. Lebensjahr vollendet (es gilt die Jahrgangsregelung) und
 als Inhaber der Anwärter-Lizenz der Stufe C in den letzten beiden Kalenderjahren vor der
Prüfung bei mindestens zwei DMSB-Dragster-Veranstaltungen als Sportwart-Anwärter tätig war. Die Anerkennung als Anwärtereinsatz setzt die Anwesenheit des Anwärters während der gesamten Veranstaltung voraus. Pro Kalendertag wird nur (1) Anwärtereinsatz
anerkannt. Bei Anmeldung zur Prüfung hat der Anwärter die Bestätigungen über bereits
geleistete Einsätze als Anwärter gem. Anlage 1 (in Ausnahmefällen auf andere geeignete
Weise) vorzulegen. Alle Anwärtereinsätze sind vom jeweiligen Vorsitzenden der Sportkommissare / Schiedsrichter schriftlich zu bestätigen (Anlage 1).
 Kann ein Anwärter innerhalb von 12 Monaten die erforderlichen Anwärtereinsätze nicht
nachweisen, muss zur Vorbereitung auf die Prüfung das Seminar I absolviert werden, das
durch den FA Drag Racing durchgeführt wird.
(2) Das Formular (Anlage 1) ist im Internet unter www.dmsb.de abrufbar.
4.3 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gem. DMSB-APO und der Besonderen Zulassungsvoraussetzungen gem. 4.3 dieser Richtlinien obliegt dem DMSB unter Beteiligung
des FA. Drag Racing und dem Vorsitzenden des Prüfungsgremiums.
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5. Ausbildung
5.1 Sportwart-Anwärter
(1) Die Vorbereitung auf Lehrgang und Prüfung findet unter Verantwortung des DMSB FA. Drag
Racing in Theorie und Praxis statt.
(2) Die Anwärterzeit sollte min. 12 Monate, höchstens 24 Monate betragen.
5.2 Rennleiter / Leiter der Streckensicherung / Zeitnahmekommissar /
Starter
(1) Die Ausbildung findet bis zum Zeitpunkt der Prüfung unter Verantwortung eines der in 4.3.1
(3) genannten Vereine bzw. Verbände unter Mitwirkung des FA. Drag Racing in Theorie und
Praxis statt.
5.3 Technischer Kommissar
(1) Die Ausbildung findet bis zum Zeitpunkt der Prüfung unter Verantwortung eines der in 4.3.1
(3) genannten Vereine bzw. Verbände unter Mitwirkung des FA. Drag Racing in Theorie und
Praxis statt. Hierbei ist der Technische Ausschuss des DMSB in geeigneter Weise zu beteiligen.
6. Ausbildungsziele
(1) Ziel der Ausbildung ist die Vorbereitung für den späteren Einsatz als Sportwart des DMSB,
die Vermittlung des notwendigen sportlichen Fachwissens, der Kenntnis sportrechtlicher Zusammenhänge, der Arbeitstechnik zur Vorbereitung und Durchführung sportrechtlicher Entscheidung sowie der Fähigkeiten und des notwendigen Einfühlungsvermögen für den Umgang mit anderen Sportwarten.
(2) Rennleiter/Leiter der Streckensicherung/Zeitnahmekommissar / Starter im Dragstersport
müssen allgemeine Kenntnisse über folgende Bestimmungen/Gesetze/Reglements besitzen:
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



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
Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen
Deutsches Motorrad Sportgesetz mit Anhängen für den Drag Racing Sport
Allgemeine Grundsätze des DMSB
Bewerber und Fahrer
Fahrzeuge
Proteste/Berufungen
Zeitnahme
Grundkenntnisse über die Technischen Reglements im DMSB
Rennleiter/Leiter der Streckensicherung/Zeitnahmekommissar / Starter im Dragstersport
müssen folgende Bestimmungen/Gesetze/Reglements beherrschen:





DMSB Veranstaltungsreglement
Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO)
DMSB Dragster-Reglement
Dragster-Wettbewerbe – organisatorische Einzelheiten
Startarten – Läufe
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






Sportwarte
Strafen
Proteste
Dragster Zeitnahme
Richtlinien der Streckenabnahme im Dragstersport
Streckenabnahmeprotokoll Dragster
Dragster Starter
(3) Technische Kommissare müssen die Technischen Bestimmungen für den DMSB Dragstersport beherrschen
Quellen:







ISG mit Anhängen
DMSB Motorradsport Handbuch
DMSB Automobilsport Handbuch
DMSB Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO)
DMSB Verbandsorgan „Vorstart“
DMSB Umweltrichtlinien
DMSB Formular-Set: (Unfallbericht, Zeugenfragebogen usw.)
7. Prüfung
7.1. Prüfung zum Rennleiter / Leiter der Streckensicherung / Zeitnahmekommissar / Starter im Dragstersport der Lizenz-Stufe A
(1) Die Prüfung wird durch den DMSB FA. Drag Racing gemäß DMSB-APO durchgeführt.
(2) Zur Vorbereitung auf die Prüfung findet ein Lehrgang statt. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Pflicht.
(3) Die Prüfung besteht aus dem schriftlichen Teil und ggf. einem mündlichen Teil, sie findet
nach Abschluss des Lehrgangs statt.
(4) In der Prüfung wird festgestellt, ob die Voraussetzungen zur Tätigkeit als Sportwart der Lizenz-Stufe A im Dragstersport erfüllt sind.
(5) Bei der Wiederholung der Prüfung müssen bei Anmeldung zur Wiederholungsprüfung alle
vorgeschriebenen Mindesteinsätze ohne Ausnahme abgeleistet sein und nachgewiesen
werden.
7.2. Prüfung zum Technischen Kommissar im Dragstersport der Lizenz-Stufe A
(1) Die Prüfung wird durch den DMSB FA. Drag Racing in Zusammenarbeit mit dem technischen Ausschuss des DMSB gemäß DMSB-APO durchgeführt.
(2) Zur Vorbereitung auf die Prüfung findet ein Lehrgang statt. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Pflicht.
(3) Die Prüfung besteht aus dem schriftlichen Teil und ggf. einem mündlichen Teil, sie findet
nach Abschluss des Lehrgangs statt.
(4) In der Prüfung wird festgestellt ob die Voraussetzungen zur Tätigkeit als Sportwart der Lizenz-Stufe A im Dragstersport erfüllt sind.
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(5) Bei der Wiederholung der Prüfung müssen bei Anmeldung zur Wiederholungsprüfung alle
vorgeschriebenen Mindesteinsätze ohne Ausnahme abgeleistet sein und nachgewiesen
werden.
8. Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung
8.1. Rennleiter / Leiter der Streckensicherung / Zeitnahmekommissar /
Starter
Pflichten und Rechte des Rennleiter und Leiter Streckensicherheit
45 Minuten
Der Starter
45 Minuten
Aufbau der Zeitnahme
45 Minuten
Streckensicherheit und Sicherheitsbestimmungen
- Dragsterstrecke
- Streckensicherheit
- Streckenabnahmeprotokoll
30 Minuten
DMSB Veranstaltungsreglement
- Status einer Veranstaltung
- Nennungen
- Dokumentenprüfung
- Technische Abnahme
- Fahrerbesprechung
- Proteste und Berufungen
- Versicherungen
- Haftungsausschuss
45 Minuten
Der Rennablauf
- Umfassende Behandlung mit Schwerpunkt Dragster Besondere
Bestimmungen und Abweichungen bei Nat. und Int. DMSBDragster-Veranstaltungen
- Arbeitsweise des Starters
45 Minuten
Aus der Praxis für die Praxis
20 Minuten
- Entscheidungen bei Vorfällen vor, während und nach Ablauf der
Veranstaltung
Vorprüfung auf die Prüfung
30 Minuten
Prüfung
60 Minuten
8.2. Technischer Kommissar
Vorprüfung auf die Prüfung
30 Minuten
Prüfung
- Technik Motorräder
- Technik Wagen
60 Minuten
60 Minuten
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9. Fortbildung der Sportwarte im Drag Racing
(1) Die Fortbildung findet durch den DMSB FA. Drag Racing einmal jährlich statt.
(2) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft. Außerdem dienen die
Fortbildungsseminare der Übermittlung von für die Arbeit der Sportwarte wesentlichen Neuerungen sowie dem Erfahrungsaustausch.
(3) Nach den Lizenzbestimmungen des DMSB sind die lizenzierten Sportwarte Verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem Fortbildungsseminar in der jeweiligen Disziplin teilzunehmen.
Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenz.
Anlagen
Anlage 1:
Einsatznachweise als Anwärter Dragster-Sportwart der Lizenz-Stufe C
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Anlage 1
Einsatznachweise als Anwärter Dragster-Sportwart der Lizenz-Stufe C
Name:______________________________________________
Liz.-Nr.: __________________________________________
Straße: _____________________________________________
Wohnort: ________________________________________
Telefon-Nr.: __________________________________________
Fax-Nr. /E-Mail: __________________________________
Veranstaltung
Reg.-Nr.
Datum
Funktion
Unterschrift Vorsitzender
der Sportkommissare
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Die Einsätze als Sportwarte Anwärter Dragster sind vom Vorsitzenden der Sportkommissare zu bestätigen.
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Lizenz-Nr. des
Sportkommissars