„GOLDENE REGELN“ FÜR VERANSTALTUNGEN IM LIEBEVOLL! IN DER AUERMÜHLE Unverbindliche Reservierung: Bei einer unverbindlichen Reservierung geben wir Ihnen eine Option für sieben Tage. In dieser Zeit halten wir die besprochenen Räumlichkeiten ausschließlich für Sie frei. Ist die Frist von sieben Tagen abgelaufen, vergeben wir diesen Termin ungefragt weiter. Optionen werden nur für jeweils einen Termin vergeben! Innerhalb der Optionszeit teilen Sie uns bitte schriftlich (inklusive Rechnungsadresse) mit, ob Sie aus Ihrer Option eine verbindliche Reservierung machen möchten! Verbindliche Reservierung: Nach schriftlicher Reservierung Ihrerseits, senden wir Ihnen unsere Vertragsunterlagen und eine Anzahlungsrechnung per Post zu. Mit einer Zahlung (Bar oder per Überweisung) der von uns gestellten Anzahlungsrechnung und der unterschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Ihre Reservierung verbindlich! Die geleistete Anzahlung wird nach der Veranstaltung vom eigentlichen Rechnungsbetrag subtrahiert! Die wichtigsten Kosten auf einen Blick... Leistungspauschale: Für unten aufgeführte Leistungen berechnen wir bei exklusiven Reservierungen des Restaurants oder des Saals € 950,00 Diese Pauschale beinhaltet: - Ein offenes Ende der Veranstaltung bis max. 06:00 Uhr - Service- und Thekenkräfte bis max. 06:00 Uhr - Mitnutzung der Terrasse oder des Bereichs am Teich nach Absprache zum Empfang - Musikanlage (CD-Player, Mischpult, Funkmikrophone, Plattenspieler, Boxen) für den DJ - weiße Stoffservietten mit liebevoll! logo - Hauseigene Dekorationsgegenstände - Endreinigung und vieles mehr Mindestverzehr: Der Mindestverzehr ist der Wert, der mindestens an Speisen und Getränken an diesem Tag verzehrt werden muss. Bei Buchung des kompletten Restaurants oder Saals berechnen wir... ...freitags einen Mindestverzehr an Speisen und Getränken von € 5.000,00 ...samstags einen Mindestverzehr an Speisen und Getränken von € 7.500,00 „G OLDENE REGELN“ Von Sonntag bis Donnerstag wird die Höhe des Mindestverzehrs nach Absprache für den Saal bzw. das Restaurant festgelegt. Der Mindestverzehr bei Buchung des kompletten „liebevoll!“ in der Auermühle wird individuell zusammengestellt und richtet sich nach Aufwand und Dauer der Veranstaltung. Beispiel (Veranstaltungstag ist Samstag) Fall 1: Wenn aus den verzehrten Speisen und Getränken am Veranstaltungstag der Mindestverzehr erzielt wird, zahlen Sie den tatsächlichen Verzehr. Die verzehrten Speisen und Getränke summieren sich zu einer Rechnung von € 8.000,-. Sie liegen über dem Mindestverzehr und zahlen € 8.000,- + Leistungspauschale + eventuelle Zusatzkosten. Fall 2: Sollte der Verzehr an Speisen und Getränken am Veranstaltungstag allerdings unter dem Mindestverzehr liegen, wird Ihnen der Differenzbetrag zusätzlich in Rechnung gestellt. Die verzehrten Speisen und Getränke summieren sich zu einer Rechnung von € 6.650,-. Sie liegen um € 850,- unter dem Mindestverzehr. Ihnen werden daher € 6.650 + € 850 also € 7.500 + Leistungspauschale + eventuelle Zusatzkosten in Rechnung gestellt. Eventuelle Zusatzkosten nach Absprache: Freie Trauung vor Ort pro Person € Mobiles Fotoshooting im Elektroauto durch´s Angertal (exkl. Fotograf) € 90,00 Korkgeld (für mitgebrachte Weine): - pro angefangene 0,75l Weinflasche - pro angefangene 0,75l Schaumwein . Krümelgeld (für gelieferte Kuchen/Torten) 2,50 € 14,50 € 19,50 € 2,50 Das Kork- sowie Krümelgeld werden mit in den Mindestverzehr eingerechnet Menükarten pro Stück € Kleiner Feuerkorb € 15,00 Großes Lagerfeuer im Feuerkorb € 90,00 Zelte (32 qm²) 2,00 nach Absprache Floristische Dekorationen können nach Absprache vom liebevoll! in Auftrag gegeben oder selbst organisiert werden!
© Copyright 2024 ExpyDoc