Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen Energie & Elekromobilität im Spannungsfeld von Hybridnetzen – Rechtsrahmen – Geschäftsmodelle Berlin, 24. November 2015 Dr. Steffen Herz Über uns… Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern, Projektentwicklern, Energiehändlern und Großverbrauchern Energierecht und Recht der erneuerbaren Energien Vertragsgestaltung und -prüfung Gutachterliche Beantwortung von Rechtsfragen Vertretung in Verwaltungsverfahren und vor Gerichten Facts: branchenfokussiert bundesweit tätig 7 RechtsanwältInnen Sitz in Berlin-Mitte Kauf und Verkauf von Anlagen Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 2 Was ist ein MSG und ist das Gewollt? Was ist der Rechtsrahmen? Welche Möglichkeiten gibt es? Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 3 Photovoltaik BHKW Kleinwind MSG E-Mob Verbraucher Batterie Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 4 Was sagte der Gesetzgeber einmal dazu? „Der Anspruch auf Vergütung für selbst genutzten Strom ist neu in das EEG aufgenommen worden und soll einen Anreiz setzen, Strom aus Erneuerbaren Energien selbst dezentral zu verbrauchen.“ (Begründung zum EEG 2009, S. 61) „Statt den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen und im Gegenzug anderen Strom zum Eigenverbrauch aus dem Netz zu entnehmen, wie es heute häufig geschieht, soll eine Eigenenergieversorgung erfolgen.“ (Begründung zum EEG 2009, S. 61) „Im Hinblick auf Terror- oder Proliferationsgefahren hat eine weitgehend dezentrale, regenerativ ausgerichtete Energieversorgung auch sicherheitspolitische Vorteile gegenüber einem zentral organisierten, fossil-nuklearen Energiesystem“ (Begründung zum EEG 2012, S. 48) „Das Modell erhöht den Anreiz, Solarstrom am Anlagenstandort oder in unmittelbarer Nähe zu verbrauchen oder nachfrageorientierte Direktvermarktungsangebote zu schaffen, und es reduziert zugleich die EEG-Umlagekosten für Solarstrom.“ (Begründung zur PV-Novelle 2012, S. 12) Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 5 Was sagt der Gesetzgeber jetzt? „Das Grünstromprivileg fördert zudem die Entsolidarisierung der Kostentragung, da die EEG-Umlagekosten, die nicht auf die im Grünstromprivileg privilegierten Strommengen umgelegt werden können, auf die Schultern der übrigen Stromverbraucher verteilt werden müssen.“(Begründung zum EEG 2014, S. 91) „Zudem wird die aus einzelwirtschaftlicher Sicht bestehende Attraktivität der Eigenversorgung, der aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vielfach mit einer Erhöhung der Gesamtkosten des Energiesystems verbunden ist, verringert.“(Begründung zum EEG 2014, S. 93) „Durch die zukünftige Einbeziehung von privat oder gewerblich genutzten Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung in die Umlagenfinanzierung wird der Flucht in den Eigenverbrauch begegnet und auf diese Weise die Finanzierungsbasis des EEG gesichert, indem eine Erosion des umlagepflichtigen Letztverbrauchs verhindert wird.“ (Begründung zum EEG 2014, S. 95) „Dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit dienen auch die Streichung des Grünstromprivilegs, die Beteiligung des Eigenversorgung an der EEG-Umlage (…)“ (Begründung zum EEG 2014, S. 97) Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 6 …Zeit für ein erstes Fazit: Politische Bewertung im Wandel: vom Leitbild der dezentralen Energieversorgung zum Vorwurf der „Entsolidarisierung“ Der Strom soll ins Netz! Häufig unzureichende Differenzierung Technisch-energiewirtschaftliche Abwägung der Vor- und Nachteile einer dezentralen Energieversorgung ohne Nutzung des öffentlichen Netzes vs. Fragen nach der Kostenverteilung (EEG-Umlage, Netzentgelte, Steuern) Energierecht ebenfalls nicht auf dezentrale Energieversorgung ausgelegt… Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 7 Was ist ein MSG und ist das Gewollt? Was ist der Rechtsrahmen? Welche Möglichkeiten gibt es? Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 8 Übersicht: Relevante Gesetze EEG BGB Finanzielle Förderung Vertragsgestaltung Technische Vorgaben AGB-Recht EEG-Umlage StromStG, EnergieStG EnWG Strom- und Energiesteuerrecht Allgemeine EVU-Pflichten Stromkennzeichnung Abrechnung KWKG Förderung KWK-Umlage Meldepflichten Abgaben (Netzentgelte) Netzbetrieb und Kundenanlage Messrecht (Messstellenbetriebsgesetz?) Elektromobilität (?) Steuerrecht Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 9 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hybridnetz Direktlieferung Eigenversorgung NEIN NEIN JA JA Pflicht zur Zahlung von KWK-Umlage, Netzentgelten, Konzessionsabgaben (?), Offshore-Haftungsumlage, Umlage nach StromNEV, Umlage für abschaltbare Lasten NEIN NEIN Stromsteuerbefreiung bei Nennleistung kleiner 2 MW und Verbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang oder Stromlieferung aus „rein erneuerbaren Netzen“ JA (Änderung angekündigt!) JA (Änderung angekündigt!) EEG-Umlage auf den gelieferten/selbst verbrauchten Strom im Jahr 2015 6,170 Cent/kWh 1,851 Cent/kWh Förderung für den gelieferten/selbst verbrauchten Strom Förderung der Überschusseinspeisung Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 10 Ersparnisse in Zahlen Ersparnis bei Direktlieferung Netznutzungsentgelt 6,76 ct/kWh Konzessionsabgabe 1,66 ct/kWh KWK-Aufschlag 0,254 ct/kWh § 19 StromNEV-Umlage 0,227 ct/kWh § 18 AbLaV 0,006 ct/kWh OffshoreHaftungsumlage -0,051 ct/kWh ggf. Stromsteuer Summe (ø, brutto) Ersparnis bei Eigenversorgung Netznutzungsentgelt 6,76 ct/kWh Konzessionsabgabe 1,66 ct/kWh KWK-Aufschlag 0,254 ct/kWh § 19 StromNEV-Umlage 0,227 ct/kWh § 18 AbLaV 0,006 ct/kWh OffshoreHaftungsumlage -0,051 ct/kWh Stromsteuer 2,05 ct/kWh 2,05 ct/kWh EEG-Umlage 4,32 ct/kWh 10,91 ct/kWh Umsatzsteuer 4,60 ct/kWh Summe (ø, brutto) 19,83 ct/kWh (Annahmen: 2015; Haushalt mit 3.500 kWh) Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 11 Direktlieferung Kleinwind Photovoltaik BHKW MSG E-Mob Verbraucher Batterie Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 12 Pflichten bei der Direktlieferung Lieferung an Letztverbraucher begründet grundsätzlich energierechtliche Pflichten als Energieversorgungsunternehmen (EnWG) Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EEG) Versorger (StromStG) Pflichtenkatalog betrifft im Wesentlichen Melde- und Anzeigepflichten Rechnungslegung und -gestaltung Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten Vertragsgestaltung Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 13 Rechnungslegung und -gestaltung Abrechnung der Stromlieferung gemäß Vorgaben des § 40 EnWG, u.a.: Rechnung muss einfach und allgemein verständlich gestaltet sein Angabe von Vertragsdauer, geltenden Preisen und nächstmöglichem Kündigungstermin Anfangs- und Endzählerstand des abgerechneten Zeitraums Verbrauch im vergleichbaren Vorjahreszeitraum (Haushaltskunden) Grafiken, die Verbrauch des Kunden im Vergleich zur Vergleichskundengruppe darstellen (Haushaltskunden) Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG und § 78 EEG Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 14 Bewertung Rechtsrahmen Direktlieferung Bürokratie… im „großen“ Rahmen aber gut beherrschbar Folge nicht hingegen für kleine dezentrale Lieferbeziehungen mit wenigen Personen R administrativer Aufwand R Spezielles Know-How erforderlich R Rechtliche Unsicherheiten R Hier auch erhebliches Umsetzungsdefizit Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 15 Eigenversorgung Kleinwind Photovoltaik BHKW MSG E-Mob Verbraucher Batterie Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 16 Gesetzliche Voraussetzungen der Eigenversorgung Personenidentität zwischen Stromverbraucher und Anlagenbetreiber Keine Durchleitung durch ein „Netz“ Verbrauch im „unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ mit der Stromerzeugungsanlage Zeitgleichheit Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 17 EEG-Umlage für Eigenversorger Anteilige Belastung mit der EEG-Umlage ab 1. August 2014: 30 % ab 1. Januar 2016: 35 % Und ab 2018 ? ab 1. Januar 2017: 40 % Volle Belastung bei Verstoß gegen Meldepflichten volle Belastung, wenn es sich bei der Stromerzeugungsanlage weder um eine EEG-Anlage noch um eine hocheffiziente KWK-Anlage mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent handelt Bestandsschutzregelungen Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 18 Problem Mehrpersonenverhältnisse Familie Schulze Eigenversorgung (+) Maier-Müller „PV-GbR“? Eigenversorgung (-) Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 19 Wenn die EEG-Umlage gleich mehrfach anfällt… Quelle: Bundesnetzagentur, Leitfaden zur Eigenversorgung – Konsultationsfassung, S. 21 Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 20 Was ist ein MSG und ist das Gewollt? Was ist der Rechtsrahmen? Welche Möglichkeiten gibt es? Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 21 Beispiele für dezentrale Geschäftsmodelle (BHKW)-Contracting Pacht- und Betriebsführungsmodelle Mieterstrommodelle Konzepte zur intelligenten Verknüpfung von Erzeugung und Verbrauch Hybridkraftwerke Energiedienstleistungen und Nutzenergie-Contracting Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 22 Dr. Steffen Herz Rechtsanwalt von Bredow Valentin Herz Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Littenstraße 105 10179 Berlin T: +49-(0)30-8092482-20 F: +49-(0)30-8092482-30 [email protected] www.vonBredowValentinHerz.de Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015 23
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