Vortrag "Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von

Erzeugung, Lieferung, Speicherung und
Verbrauch von Strom in Hybridnetzen
Energie & Elekromobilität im Spannungsfeld von
Hybridnetzen – Rechtsrahmen – Geschäftsmodelle
Berlin, 24. November 2015
Dr. Steffen Herz
Über uns…
Umfassende rechtliche Beratung u.a. von
Anlagenbetreibern, Projektentwicklern,
Energiehändlern und Großverbrauchern
Energierecht und Recht der erneuerbaren Energien
Vertragsgestaltung und -prüfung
Gutachterliche Beantwortung von Rechtsfragen
Vertretung in Verwaltungsverfahren und vor
Gerichten
Facts:
branchenfokussiert
bundesweit tätig
7 RechtsanwältInnen
Sitz in Berlin-Mitte
Kauf und Verkauf von Anlagen
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
2
Was ist ein MSG und
ist das Gewollt?
Was ist der
Rechtsrahmen?
Welche Möglichkeiten
gibt es?
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
3
Photovoltaik
BHKW
Kleinwind
MSG
E-Mob
Verbraucher
Batterie
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
4
Was sagte der Gesetzgeber einmal dazu?
„Der Anspruch auf Vergütung für selbst genutzten Strom ist neu in das EEG
aufgenommen worden und soll einen Anreiz setzen, Strom aus Erneuerbaren Energien
selbst dezentral zu verbrauchen.“ (Begründung zum EEG 2009, S. 61)
„Statt den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen und im Gegenzug anderen Strom zum
Eigenverbrauch aus dem Netz zu entnehmen, wie es heute häufig geschieht, soll eine
Eigenenergieversorgung erfolgen.“ (Begründung zum EEG 2009, S. 61)
„Im Hinblick auf Terror- oder Proliferationsgefahren hat eine weitgehend dezentrale,
regenerativ ausgerichtete Energieversorgung auch sicherheitspolitische Vorteile
gegenüber einem zentral organisierten, fossil-nuklearen Energiesystem“ (Begründung zum
EEG 2012, S. 48)
„Das Modell erhöht den Anreiz, Solarstrom am Anlagenstandort oder in unmittelbarer
Nähe zu verbrauchen oder nachfrageorientierte Direktvermarktungsangebote zu
schaffen, und es reduziert zugleich die EEG-Umlagekosten für Solarstrom.“ (Begründung zur
PV-Novelle 2012, S. 12)
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
5
Was sagt der Gesetzgeber jetzt?
„Das Grünstromprivileg fördert zudem die Entsolidarisierung der Kostentragung, da die
EEG-Umlagekosten, die nicht auf die im Grünstromprivileg privilegierten Strommengen
umgelegt werden können, auf die Schultern der übrigen Stromverbraucher verteilt
werden müssen.“(Begründung zum EEG 2014, S. 91)
„Zudem wird die aus einzelwirtschaftlicher Sicht bestehende Attraktivität der
Eigenversorgung, der aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vielfach mit einer Erhöhung der
Gesamtkosten des Energiesystems verbunden ist, verringert.“(Begründung zum EEG 2014, S. 93)
„Durch die zukünftige Einbeziehung von privat oder gewerblich genutzten Neuanlagen
zur Eigenstromerzeugung in die Umlagenfinanzierung wird der Flucht in den
Eigenverbrauch begegnet und auf diese Weise die Finanzierungsbasis des EEG gesichert,
indem eine Erosion des umlagepflichtigen Letztverbrauchs verhindert wird.“ (Begründung
zum EEG 2014, S. 95)
„Dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit dienen auch die Streichung
des Grünstromprivilegs, die Beteiligung des Eigenversorgung an der EEG-Umlage (…)“
(Begründung zum EEG 2014, S. 97)
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
6
…Zeit für ein erstes Fazit:
Politische Bewertung im Wandel:
vom Leitbild der dezentralen Energieversorgung zum Vorwurf der
„Entsolidarisierung“
Der Strom soll ins Netz!
Häufig unzureichende Differenzierung
Technisch-energiewirtschaftliche Abwägung der Vor- und Nachteile einer
dezentralen Energieversorgung ohne Nutzung des öffentlichen Netzes
vs.
Fragen nach der Kostenverteilung (EEG-Umlage, Netzentgelte, Steuern)
Energierecht ebenfalls nicht auf dezentrale Energieversorgung ausgelegt…
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
7
Was ist ein MSG und
ist das Gewollt?
Was ist der
Rechtsrahmen?
Welche
Möglichkeiten gibt
es?
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
8
Übersicht: Relevante Gesetze
EEG
BGB
Finanzielle Förderung
Vertragsgestaltung
Technische Vorgaben
AGB-Recht
EEG-Umlage
StromStG, EnergieStG
EnWG
Strom- und Energiesteuerrecht
Allgemeine EVU-Pflichten
Stromkennzeichnung
Abrechnung
KWKG
Förderung
KWK-Umlage
Meldepflichten
Abgaben (Netzentgelte)
Netzbetrieb und Kundenanlage
Messrecht (Messstellenbetriebsgesetz?)
Elektromobilität (?)
Steuerrecht
Umsatzsteuer,
Einkommenssteuer,
Gewerbesteuer
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
9
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hybridnetz
Direktlieferung
Eigenversorgung
NEIN
NEIN
JA
JA
Pflicht zur Zahlung von KWK-Umlage,
Netzentgelten, Konzessionsabgaben (?),
Offshore-Haftungsumlage, Umlage nach
StromNEV, Umlage für abschaltbare Lasten
NEIN
NEIN
Stromsteuerbefreiung bei Nennleistung
kleiner 2 MW und Verbrauch im
unmittelbaren räumlichen Zusammenhang
oder Stromlieferung aus „rein erneuerbaren
Netzen“
JA (Änderung
angekündigt!)
JA (Änderung angekündigt!)
EEG-Umlage auf den gelieferten/selbst
verbrauchten Strom im Jahr 2015
6,170 Cent/kWh
1,851 Cent/kWh
Förderung für den gelieferten/selbst
verbrauchten Strom
Förderung der Überschusseinspeisung
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
10
Ersparnisse in Zahlen
Ersparnis bei Direktlieferung
Netznutzungsentgelt
6,76 ct/kWh
Konzessionsabgabe
1,66 ct/kWh
KWK-Aufschlag
0,254 ct/kWh
§ 19 StromNEV-Umlage
0,227 ct/kWh
§ 18 AbLaV
0,006 ct/kWh
OffshoreHaftungsumlage
-0,051 ct/kWh
ggf. Stromsteuer
Summe (ø, brutto)
Ersparnis bei Eigenversorgung
Netznutzungsentgelt
6,76 ct/kWh
Konzessionsabgabe
1,66 ct/kWh
KWK-Aufschlag
0,254 ct/kWh
§ 19 StromNEV-Umlage
0,227 ct/kWh
§ 18 AbLaV
0,006 ct/kWh
OffshoreHaftungsumlage
-0,051 ct/kWh
Stromsteuer
2,05 ct/kWh
2,05 ct/kWh
EEG-Umlage
4,32 ct/kWh
10,91 ct/kWh
Umsatzsteuer
4,60 ct/kWh
Summe (ø, brutto)
19,83 ct/kWh
(Annahmen: 2015; Haushalt mit 3.500 kWh)
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
11
Direktlieferung
Kleinwind
Photovoltaik
BHKW
MSG
E-Mob
Verbraucher
Batterie
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
12
Pflichten bei der Direktlieferung
Lieferung an Letztverbraucher begründet grundsätzlich energierechtliche
Pflichten als
Energieversorgungsunternehmen (EnWG)
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EEG)
Versorger (StromStG)
Pflichtenkatalog betrifft im Wesentlichen
Melde- und Anzeigepflichten
Rechnungslegung und -gestaltung
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Vertragsgestaltung
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
13
Rechnungslegung und -gestaltung
Abrechnung der Stromlieferung gemäß Vorgaben
des § 40 EnWG, u.a.:
Rechnung muss einfach und allgemein verständlich
gestaltet sein
Angabe von Vertragsdauer, geltenden Preisen und
nächstmöglichem Kündigungstermin
Anfangs- und Endzählerstand des abgerechneten
Zeitraums
Verbrauch im vergleichbaren Vorjahreszeitraum
(Haushaltskunden)
Grafiken, die Verbrauch des Kunden im Vergleich zur
Vergleichskundengruppe darstellen
(Haushaltskunden)
Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG und § 78 EEG
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
14
Bewertung Rechtsrahmen Direktlieferung
Bürokratie…
im „großen“ Rahmen aber gut beherrschbar
Folge
nicht hingegen für kleine dezentrale Lieferbeziehungen mit wenigen Personen
R administrativer Aufwand
R Spezielles Know-How erforderlich
R Rechtliche Unsicherheiten
R Hier auch erhebliches Umsetzungsdefizit
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
15
Eigenversorgung
Kleinwind
Photovoltaik
BHKW
MSG
E-Mob
Verbraucher
Batterie
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
16
Gesetzliche Voraussetzungen der Eigenversorgung
Personenidentität zwischen Stromverbraucher und Anlagenbetreiber
Keine Durchleitung durch ein „Netz“
Verbrauch im „unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ mit der
Stromerzeugungsanlage
Zeitgleichheit
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
17
EEG-Umlage für Eigenversorger
Anteilige Belastung mit der EEG-Umlage
ab 1. August 2014: 30 %
ab 1. Januar 2016: 35 %
Und ab 2018 ?
ab 1. Januar 2017: 40 %
Volle Belastung bei Verstoß gegen Meldepflichten
volle Belastung, wenn es sich bei der Stromerzeugungsanlage weder um eine
EEG-Anlage noch um eine hocheffiziente KWK-Anlage mit einem Monats- oder
Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent handelt
Bestandsschutzregelungen
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
18
Problem Mehrpersonenverhältnisse
Familie
Schulze
Eigenversorgung (+)
Maier-Müller
„PV-GbR“?
Eigenversorgung (-)
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
19
Wenn die EEG-Umlage gleich mehrfach anfällt…
Quelle: Bundesnetzagentur, Leitfaden zur Eigenversorgung – Konsultationsfassung, S. 21
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
20
Was ist ein MSG und
ist das Gewollt?
Was ist der
Rechtsrahmen?
Welche Möglichkeiten
gibt es?
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
21
Beispiele für dezentrale Geschäftsmodelle
(BHKW)-Contracting
Pacht- und Betriebsführungsmodelle
Mieterstrommodelle
Konzepte zur intelligenten Verknüpfung von Erzeugung und Verbrauch
Hybridkraftwerke
Energiedienstleistungen und Nutzenergie-Contracting
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
22
Dr. Steffen Herz
Rechtsanwalt
von Bredow Valentin Herz
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Littenstraße 105
10179 Berlin
T: +49-(0)30-8092482-20
F: +49-(0)30-8092482-30
[email protected]
www.vonBredowValentinHerz.de
Dr. Steffen Herz – Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen – Berlin, 24.11.2015
23