Flyer Formale Arten der Beweissicherung

Beweissicherung
im Bauwesen
Schadenmanagement
Baucontrolling
Schadenbesichtigung und
-begleitung
Instandsetzungskonzepte
Mediation
Stellungnahmen, Gutachten
und Expertisen
Schiedsgutachten
Beurteilungen
_________________________
bsb management
Ingenieurbüro Alexander Foege
Dipl.-Ing. Arch. FH SIA
Büro Cham
Klostermatt 12
CH-6330 Cham ZG
+ 41 77 467 91 15
[email protected]
Beweissicherung: Formale Arten
www.beweisexperte.ch
UID: CHE-396.426.519
CHE-396.426.519 MWST
_________________________
Sachverständiger für
Schäden an Gebäuden
Zertifizierter Passivhaus Planer
SIA Zentralschweiz
WTA Schweiz
Kooperationspartner:
BSF Swissphoto AG
HMQ AG
Hospex AG
IMP Bautest AG
Hochschule für Technik
Rapperswil
[email protected] - beweisexperte.ch
Grundsätzlich können Beweise im Sinne einer vorsorglichen Beweisaufnahme. formal
auf verschiede Arten gesichert werden. Die Art der Aufnahme kann bei einem späteren
Gerichtsprozess Auswirkungen auf die Zulassung als Beweismittel haben.
Die vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung oder privat veranlasste Beweisaufnahme
sind die üblichen Beiweissicherungsarten, welche im Rahmen eines Bauvorhaben
beauftragt werden.
... via Gerichtsauftrag: Vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung gemäss
kantonalem Prozessrecht bzw. gemäss Zivilprozessordnung (ZPO)
Auszug Zivilprozessordnung, ZPO Art.158, Vorsorgliche Beweisführung: "Das Gericht
nimmt jederzeit Beweis ab, wenn:
a. das Gesetz eine entsprechenden Anspruch gewährt; oder
b. die gesuchstellende Partei eine Gefährdung der Beweismittel oder ein
schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht."
Eine Gefährdung der Beweismittel oder ein schutzwürdiges Interesse liegt
normalerweise vor, wenn bei Bauarbeiten im Rahmen eines Bauvorhabens an den
Nachbarliegenschaften Veränderungen entstehen könnten. Die Beweisabnahme
(Zustandsaufnahme vor Baubeginn) ermöglicht zu einem späteren Zeitpunkt diese
Veränderungen feststellen zu können (Schlussaufnahme).
Vorteil ist, dass die vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung das gerichtlich anerkannte
Beweismittel der Zustandsaufnahme sichert.
Nachteil sind die höheren Kosten und die zusätzlich zu berücksichtigenden
Bearbeitungszeiten des Gerichts: Gesuchsbearbeitung, Einsprachefristen, tatsächliche
Einsprachen, etc., sowie höhere Kosten.
... via Privatauftrag: Private (aussergerichtliche) Beweisaufnahme
Die private (aussergerichtliche) Beweisaufnahme ist die mehrheitlich beauftragte
Beweissicherungsart und unterscheidet sich inhaltlich zur vorsorglichen (gerichtlichen)
Beweisführung nicht, sofern sie vom gleichen Experten, bzw. spezialisierten
Unternehmen durgeführt wird.
Vorteile: Direkte Beauftragung und rasche Auftragsumsetzung möglich.
Nachteile: Muss in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel erst zugelassen werden.
... via Amtlicher Befund
Die amtliche Befundaufnahme wird von einem staatlichen Beamten (z.B.
Gemeindeammann oder Betreibungsbeamten, etc.) durchgeführt um einen Befund über
einen tatsächlichen Zustand aufzunehmen, soweit dieser ohne besondere
Fachkenntnisse erhoben werden kann. Die amtliche Befundaufnahmen setzt im
Gegensatz zur vorsorglichen (gerichtlichen) Beweisführung keine Beweisgefährdung und
auch kein schutzwürdiges Interesse voraus.
Wir führen vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführungen und privat veranlasste
(aussergerichtliche) Beweissaufnahmen durch und können bei Bedarf die amtliche
Befundaufnahme unterstützen.
[email protected] - beweisexperte.ch