Fugro Onshore Geotechnics: Fugro Consult GmbH Artenschutzfachliche Bewertungen Neben dem bekannten naturschutzfachlichen Flächenschutz, sehen die Naturschutzgesetze auch einen spezifischen Schutz von Arten und Biotopen vor. Aufgabenstellung Neben dem bekannten naturschutzfachlichen Flächenschutz durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie der Natura-2000-Gebiete, sehen die Naturschutzgesetze auch einen spezifischen Schutz von Arten und Biotopen vor. Der europäische Gesetzgeber hat entsprechende Regelungen in der FFHRichtlinie (FFH-RL) bzw. der Vogelschutzrichtlinie (VRL) verankert. Vor diesem Hintergrund besitzen artenschutzfachliche Geschützte europäische Vogelart: Uhu Bewertungen nach nationalem und europäischem Recht in Genehmigungsverfahren hohe Bedeutung. Die gesetzlichen Regelungen betreffen alle Vorhaben bzw. Pläne, die zu einer Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes von geschützten Arten führen können. Dabei handelt es sich um alle Vogelarten und um Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind. Hinzu kommen Arten und Biotope, die ausschließlich nach nationalem Recht geschützt sind. Diese sind separat zu betrachten. Analog zur Eingriffsregelung ist die artenschutzfachliche Bewertung unabhängig von Schutzgebieten durchzuführen. Zauneidechse, Anhang IV der FFH-Richtlinie Vorhabensträger müssen darlegen, dass ihr Vorhaben den Erhaltungszustand der betroffenen geschützten Arten nicht erheblich beeinträchtigt oder dass er durch Kompensationsmaßnahmen gewahrt bleibt. Für geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ist unter bestimmten Vo r a u s s e t z u n g e n e i n e A u s n a h m e re g e l u n g v o n d e n artenschutzrechtlichen Anforderungen der Art. 12 und 13 der FFH-Richtlinie möglich. Die Vogelschutzrichtlinie sieht keine Ausnahmen vor. Der Vorhabenträger hat die Pflicht, mittels artspezifischer Sicherungsmaßnahmen den Erhaltungszustand zu wahren. Laubfrosch, Anhang IV der FFH-Richtlinie Weitere Informationen finden Sie unter www.fugro.de © Fugro 2012 Artenschutzfachliche Bewertungen Durchführung Die Fugro Consult GmbH hat bereits für mehrere Vorhaben in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Dr. Dammert & Steinforth Gutachten zum Artenschutz erstellt. Sie sind auf das jeweilige Vorhaben/den jeweiligen Plan methodisch angepasst, bewegen sich aber im entsprechenden rechtlichen Rahmen und genügen damit den Anforderungen des Naturschutzrechtes. Die artenschutzfachliche Bewertung umfasst neben der Ermittlung aller zu betrachtenden Arten die Beurteilung des Erhaltungszustandes und der Ermittlung der plan- bzw. vorhabensbedingten Betroffenheit. Die artenschutzfachliche Bewertung kann im Regelfall bei gezielter Grundlagenermittlung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung, landschaftspflegerischen Begleitplanung und/oder einer FFH-/ S PA - Ve r t r ä g l i c h k e i t s u n t e r s u c h u n g o h n e e r h e b l i c h e n Mehraufwand durchgeführt werden. Bei Erfordernis eines Rotbauchunke, Anhang II und IV der FFH-Richtlinie Ausnahmeverfahrens werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Maßnahmen zur Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes geplant. Leistungsumfang / Überblick • Artenschutzfachliche Bewertung nach europäischem Recht (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) • Artenschutzfachliche Bewertung nach nationalem Recht • Biotopschutzfachliche Bewertung nach nationalem Recht Referenzobjekte • Artenschutzfachliche Bewertung der Arten des Anhangs I V d e r F F H - R L s o w i e d e r Vo g e l a r t e n n a c h Vogelschutzrichtlinie“ im Rahmen des wasserrechtlichen Antrages „Gewässerausbau Cottbuser See“ • Prognose und fachliche Bewertung der Auswirkungen des Abbauvorhabens und des Braunkohlenplanes Tagebau „Vereinigtes Schleenhain“ auf die nach europäischem und nationalem Recht geschützten Tierund Pflanzenarten Heldbock, Anhang II und IV der FFH-Richtlinie Fugro Consult GmbH Wolfener Strasse 36U 12681 Berlin Germany Tel: +49 (0)30 93 65 10 Email: [email protected] Weitere Informationen finden Sie unter www.fugro.de © Fugro 2012
© Copyright 2024 ExpyDoc