An die Mitglieder unseres Verbandes Bern, im November 2015 Jahresendschreiben 2015 Sehr geehrtes Mitglied Auch dieses Jahr möchten wir Ihnen Informationen und einige Beschlüsse des Vorstandes bekanntgeben. 1. Verbandsadressen Für die aktuellen Verbandsadressen verweisen wir Sie auf unsere Homepage www.agvs-be.ch. 2. Teuerungsausgleich a. Der Indexstand per Oktober 2014 betrug 115,3 Punkte. Der Index-Stand per Oktober 2015 beträgt 113,7 Punkte (Basis Mai 1993 = 100%). In der Bemessungsperiode war die Teuerung somit negativ. Der Vorstand empfiehlt Ihnen deshalb eine Nullrunde. b. Empfehlungen über individuelle, leistungsbezogene Reallohnerhöhungen haben wir nie abgegeben. Wir überlassen es dem einzelnen Betrieb, wenn Bedarf besteht, entsprechende Lohnanpassungen vorzunehmen. 3. Mindestlöhne Für das kommende Jahr 2016 empfehlen wir Ihnen die folgenden Anfangslöhne (x 13) nach erfolgreichem Abschluss der Berufslehre: Automobil-Mechatroniker Fr. 4’500.00 Automobil-Fachleute Fr. 4‘000.00 Automobil-Assistenten/innen Fr. 3‘500.00 4. Entschädigungen für Lernende Der Vorstand schlägt Ihnen vor, folgende Entschädigungen (x 13) für Lernende auszurichten: 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr a. Automobil-Mechatroniker/in Fr. 650.00 Fr. 800.00 Fr. 1’000.00 Fr. 1’250.00 b. Automobil-Fachmann/-frau Fr. 600.00 Fr. 750.00 Fr. c. Automobil-Assistent/in Fr. 550.00 Fr. 700.00 d. Detailhandelsfachmann/-frau Fr. 620.00 Fr. 800.00 e. Detailhandelsassistent/-in Fr. 620.00 Fr. 800.00 f. Fr. 620.00 Fr. 800.00 Kaufmann/-frau 950.00 Fr. 1'135.00 Fr. 1'135.00 Für diejenigen Automobil-Fachleute, welche eine 2-jährige Zusatzlehre zum/zur AutomobilMechatroniker/in absolvieren, empfiehlt der Vorstand folgende Entschädigung: 1. Zusatzlehrjahr 2. Zusatzlehrjahr Fr. 1‘400.00 pro Monat (x 13) Fr. 1‘700.00 pro Monat (x 13) Für diejenigen Automobil-Assistenten, welche eine 2-jährige Zusatzlehre zum/zur AutomobilFachmann/-frau absolvieren, empfiehlt der Vorstand folgende Entschädigung: 1. Zusatzlehrjahr 2. Zusatzlehrjahr Fr. 850.00 pro Monat (x 13) Fr. 1’050.00 pro Monat (x 13) Für diejenigen Lernende, welche eine 3-jährige Zusatzlehre zum/zur Automobil-Mechatroniker/in absolvieren, empfiehlt der Vorstand folgende Entschädigung: 1. Zusatzlehrjahr 2. Zusatzlehrjahr 3. Zusatzlehrjahr Fr. 1‘250.00 pro Monat (x 13) Fr. 1'400.00 pro Monat (x 13) Fr. 1‘700.00 pro Monat (x 13) 5. Berufsbildung Gemäss Verordnung zu den neuen technischen Berufen hält der Berufsbildner den Bildungsstand der Lernenden mindestens einmal pro Semester in einem Bildungsbericht und einer Ausbildungskontrolle fest (siehe Bildungsordner). Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2013 beschlossen, dass Filialbetriebe - neben dem Hauptbetrieb - ebenfalls verpflichtet sind, einen Anteil an der Genossenschaft AVGS Kurszentrum Bern zu zeichnen, ansonsten sie für Lernende den Solidaritätszuschlag bezahlen müssen. Gemäss dem von der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz dbk erlassenen Wegweiser durch die Berufslehre sind die Fahrkosten und die Kosten der auswärtigen Verpflegung, die den Lernenden durch den üK-Besuch entstehen, vom Lehrbetrieb zu bezahlen. 6. Verrechnungslöhne Gemäss den uns vorliegenden Angaben liegen die Verrechnungslöhne der AGVS-Garagisten in unserer Sektion im Bereich von Fr. 130.00 – Fr. 180.00 An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit benützen, Ihnen für die bevorstehenden Festtage und das kommende Jahr 2016 alles Gute zu wünschen und verbleiben mit freundlichen Grüssen Autogewerbeverband des Kantons Bern Martin Kindler, Sekretär
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