Tabelle

An die Mitglieder
unseres Verbandes
Bern, im November 2015
Jahresendschreiben 2015
Sehr geehrtes Mitglied
Auch dieses Jahr möchten wir Ihnen Informationen und einige Beschlüsse des Vorstandes
bekanntgeben.
1. Verbandsadressen
Für die aktuellen Verbandsadressen verweisen wir Sie auf unsere Homepage www.agvs-be.ch.
2. Teuerungsausgleich
a. Der Indexstand per Oktober 2014 betrug 115,3 Punkte. Der Index-Stand per Oktober 2015
beträgt 113,7 Punkte (Basis Mai 1993 = 100%). In der Bemessungsperiode war die Teuerung
somit negativ. Der Vorstand empfiehlt Ihnen deshalb eine Nullrunde.
b. Empfehlungen über individuelle, leistungsbezogene Reallohnerhöhungen haben wir nie
abgegeben. Wir überlassen es dem einzelnen Betrieb, wenn Bedarf besteht, entsprechende
Lohnanpassungen vorzunehmen.
3. Mindestlöhne
Für das kommende Jahr 2016 empfehlen wir Ihnen die folgenden Anfangslöhne (x 13) nach
erfolgreichem Abschluss der Berufslehre:
Automobil-Mechatroniker
Fr. 4’500.00
Automobil-Fachleute
Fr. 4‘000.00
Automobil-Assistenten/innen
Fr. 3‘500.00
4. Entschädigungen für Lernende
Der Vorstand schlägt Ihnen vor, folgende Entschädigungen (x 13) für Lernende auszurichten:
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
4. Lehrjahr
a. Automobil-Mechatroniker/in
Fr.
650.00
Fr.
800.00
Fr. 1’000.00
Fr. 1’250.00
b. Automobil-Fachmann/-frau
Fr.
600.00
Fr.
750.00
Fr.
c. Automobil-Assistent/in
Fr.
550.00
Fr.
700.00
d. Detailhandelsfachmann/-frau
Fr.
620.00
Fr.
800.00
e. Detailhandelsassistent/-in
Fr.
620.00
Fr.
800.00
f.
Fr.
620.00
Fr.
800.00
Kaufmann/-frau
950.00
Fr. 1'135.00
Fr. 1'135.00
Für diejenigen Automobil-Fachleute, welche eine 2-jährige Zusatzlehre zum/zur AutomobilMechatroniker/in absolvieren, empfiehlt der Vorstand folgende Entschädigung:
1. Zusatzlehrjahr
2. Zusatzlehrjahr
Fr. 1‘400.00 pro Monat (x 13)
Fr. 1‘700.00 pro Monat (x 13)
Für diejenigen Automobil-Assistenten, welche eine 2-jährige Zusatzlehre zum/zur AutomobilFachmann/-frau absolvieren, empfiehlt der Vorstand folgende Entschädigung:
1. Zusatzlehrjahr
2. Zusatzlehrjahr
Fr. 850.00 pro Monat (x 13)
Fr. 1’050.00 pro Monat (x 13)
Für diejenigen Lernende, welche eine 3-jährige Zusatzlehre zum/zur Automobil-Mechatroniker/in
absolvieren, empfiehlt der Vorstand folgende Entschädigung:
1. Zusatzlehrjahr
2. Zusatzlehrjahr
3. Zusatzlehrjahr
Fr. 1‘250.00 pro Monat (x 13)
Fr. 1'400.00 pro Monat (x 13)
Fr. 1‘700.00 pro Monat (x 13)
5. Berufsbildung
Gemäss Verordnung zu den neuen technischen Berufen hält der Berufsbildner den Bildungsstand
der Lernenden mindestens einmal pro Semester in einem Bildungsbericht und einer
Ausbildungskontrolle fest (siehe Bildungsordner).
Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2013 beschlossen, dass Filialbetriebe - neben
dem Hauptbetrieb - ebenfalls verpflichtet sind, einen Anteil an der Genossenschaft AVGS
Kurszentrum Bern zu zeichnen, ansonsten sie für Lernende den Solidaritätszuschlag bezahlen
müssen.
Gemäss dem von der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz dbk erlassenen
Wegweiser durch die Berufslehre sind die Fahrkosten und die Kosten der auswärtigen
Verpflegung, die den Lernenden durch den üK-Besuch entstehen, vom Lehrbetrieb zu bezahlen.
6. Verrechnungslöhne
Gemäss den uns vorliegenden Angaben liegen die Verrechnungslöhne der AGVS-Garagisten in
unserer Sektion im Bereich von Fr. 130.00 – Fr. 180.00
An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit benützen, Ihnen für die bevorstehenden Festtage und
das kommende Jahr 2016 alles Gute zu wünschen und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
Autogewerbeverband des Kantons Bern
Martin Kindler, Sekretär