Neu! FALG1511 Fachassistent/in Lohn und Gehalt Die neue Prüfung – Samstag- oder Klausurenlehrgang Die neue Prüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ Die Lohnsachbearbeitung für Mandanten hat in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien traditionell eine große Bedeutung. Beschäftigte in diesem Fachbereich benötigen in ihrer beruflichen Praxis häufig deutlich tiefere und umfassendere berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten als ihnen in ihrer bisherigen Ausund Fortbildung vermittelt wurden. Nur so können sie die Arbeitsverhältnisse ihrer Mandanten steuer- und sozialversicherungsrechtlich optimal betreuen und abrechnen. Um einheitliche und vergleichbare Fähigkeiten in der Lohnsachbearbeitung sicherzustellen, haben die Steuerberaterkammern die neue Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ entwickelt. Dieses Qualitätssiegel bietet Fachkräften die Möglichkeit, ihre umfassende Kompetenz im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung gegenüber ihrem Arbeitgeber und ihrem Mandanten differenziert nachzuweisen. Als Spezialistin für die Weiterbildung im Steuer-, Finanzund Rechnungswesen mit mehr als 65 Jahren Erfahrung verfügen wir über ein umfassendes Wissen darüber, welche Themengebiete in Umfang und Tiefe mit welchen Methoden erfolgreich vermittelt werden können. Daraus folgt für unsere Teilnehmenden eine optimal auf das Prüfungsziel zugeschnittene und effektive Wissensvermittlung. Samstaglehrgang Ziel unseres Lehrgangskonzeptes ist es, Sie umfassend auf die neue Prüfung der Steuerberaterkammern vorzubereiten. Unser Lehrplan enthält alle Stoffgebiete, die Gegenstand der Prüfung sein können. Bestandteil der Unterrichtsmethodik ist einerseits die vorstrukturierte und systematische Darstellung der Fachinhalte und andererseits die daran anschließende Einübung durch die Erarbeitung anwendungsorientierter Fallstudien. So wird sichergestellt, dass sich Tiefenwissen bilden kann, das auch zu einem späteren Zeitpunkt – in Prüfungen, aber auch in der Praxis – sicher abrufbar ist. Unterrichtsbegleitendes Material Ausgearbeitete Skripten Zu allen Unterrichtsgebieten stellen wir Ihnen ausgearbeitete Skripten zur Verfügung. Diese sind von unseren Fachdozenten gezielt für dieses Lehrgangskonzept erstellt worden und werden regelmäßig überarbeitet und dem aktuellen Rechtsstand angepasst. Die Skripte dienen der Sicherung des „roten Fadens“ und entlasten Sie davon, im Unterricht aufwendig mitzuschreiben. Ferner unterstützen sie vor allem bei der konsequenten Nachbearbeitung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes. Übungsklausuren mit ausführlichen Lösungshinweisen und Fremdkontrolle Darüber hinaus erhalten Sie 3 Übungsklausuren mit ausführlichen Lösungshinweisen, deren Einsatz Sie Die Themengebiete Steuerrecht Grundlagen Steuerfreier Arbeitslohn/Freigrenzen Durchführung des Lohnsteuerabzugs Besonderheiten von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen Betriebsprüfung Anrufungsauskunft Lohnsteuernachschau Sozialversicherungsbeitragsrecht Grundlagen Meldepflichten Statusfeststellungsverfahren Umlageverfahren – Umlagepflicht, -berechnung und Erstattungsverfahren Sozialversicherungsrechtliche Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung einschl. Künstlersozialkasse Grundzüge des Arbeitsrechts Rechtliche Beschränkungen Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsrecht Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen Folgen von Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Pflichten Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Art und Niveau der Prüfungsaufgaben vertraut machen. Fremdkontrollen Ihrer Lösungen helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Wissensstandes. Zudem erhalten Sie auf diesem Wege weitere Hinweise, wie Sie Ihre individuelle Lösungstechnik verbessern können. Gesetzestexte Für die berufliche Praxis, aber auch für die Prüfung, ist der sichere Umgang mit Gesetzestexten unerlässlich. Deshalb ist der Einsatz der Gesetzestexte im Unterricht zwingend notwendig. Jede/r Teilnehmer/in braucht daher sowohl im Unterricht als auch in der Prüfung eigene Texte. Rechtsübergreifende Themen Geldwerte Vorteile / Sachbezüge Betriebliche Altersversorgung Vermögensbildung / -beteiligung Mehrfachbeschäftigte (Minijobber und sonstige Arbeitnehmer) Besondere Personengruppen Grundzüge der Baulohnabrechnung Nettolohnvereinbarungen Teilmonatsrechnung Korrekturen / Nachzahlungen für Vormonate Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn Entgeltpauschalierung Einmalbezüge / mehrjährige Bezüge Besondere Themen Kurzarbeitergeld Insolvenzgeld Pfändung, Abtretung, Arbeitnehmerinsolvenz Besonderheiten bei mehreren Betriebsstätten Bescheinigungs-, Melde- und Auskunftsvorschriften (elektronische Bescheinigungen) Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit Fristen, Rechtsbehelfe, Korrekturvorschriften, Mitwirkungspflichten Datenschutz und Datensicherheit Vergütungsberechnung Kursdetails Lehrgangsorte und Termine Orte Termine Frankfurt 13.02. - 20.08.2016 Hamburg 06.02. - 20.08.2016 Hannover 13.02. - 20.08.2016 Köln 13.02. - 20.08.2016 München 06.02. - 20.08.2016 Stuttgart 06.02. - 20.08.2016 Dauer 18 Samstage innerhalb von 7 Monaten (zzgl. 3 Übungsklausuren in Heimarbeit) Unterrichtszeit 08.30 bis 17.00 Uhr Lehrgangsgebühr 1.590 €, fällig bei Lehrgangsbeginn oder 9 Raten zu 180 € Intensiv-Klausurenlehrgang Für ein gutes Abschneiden in der schriftlichen Prüfung kommt es darauf an, Ihr abstraktes Wissen in Klausurleistung umzusetzen. Daher ist ein intensives Klausuren-Training vor den schriftlichen Prüfungen unerlässlich. Inhalt des Lehrgangs sind drei Klausuren auf Prüfungsniveau, welche am Vormittag geschrieben werden. Hieran schließt eine ausführliche Besprechung mit dem Fachdozenten an. Ihre individuellen Klausurlösungen werden korrigiert und bewertet. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Musterlösungen zur gezielten Fehleranalyse. Lehrgangsorte und Termine Orte Termine Frankfurt Hannover September 2016 Köln Stuttgart Kursdetails Dauer 3 Tage, Freitag bis Sonntag Ablaufplan Freitag: Arbeitsrecht Samstag: Sozialversicherungsbeitragsrecht Sonntag: Lohnsteuerrecht Unterrichtszeit 09:00 bis 13:00 Uhr: Klausur 14:00 bis 18:00 Uhr: Besprechung Lehrgangsgebühr 295 €, fällig bei Lehrgangsbeginn Dozentinnen und Dozenten Unsere erfahrenen Dozentinnen und Dozenten sind nicht nur ausgewiesene Spezialisten, die ihr Fachgebiet souverän beherrschen, es macht ihnen auch besondere Freude, Wissen anschaulich, strukturiert und lebendig zu vermitteln. Sie wissen, dass das nebenberufliche Lernen auch anstrengend sein kann und stellen sich entsprechend darauf ein. Ihre beruflichen Hintergründe sind bewusst sehr unterschiedlich gewählt: Rechtsanwälte, Professoren, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftswissenschaftler, Mitarbeiter der Finanzverwaltung und viele andere Praktiker gewährleisten, dass Theorie- und Praxiskenntnisse in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Das Lehrgangskonzept Fachassistent/in für Lohn und Gehalt wird u. a. von den folgenden Dozenten und Dozentinnen betreut: Andreas Abels Betriebswirt (VWA) Fachgebiet: Sozialversicherungsbeitragsrecht Werner Greißinger Rechtsanwalt Fachgebiet: Arbeitsrecht Rudolf Intat Assessor Fachgebiet: Arbeitsrecht Adrian Iwan Dipl.-Finanzwirt Fachgebiet: Lohnsteuer Jessica Vollmer Fachgebiet: Sozialversicherungsbeitragsrecht Joachim Sukop Fachgebiet: Lohnsteuer Weitere Informationen unter: www.endriss.de/fachassistent Zielgruppe Unser Lehrgang richtet sich insbesondere an Steuerfachangestellte mit mindestens halbjähriger Berufspraxis Kaufleute oder Rechtsanwaltsfachangestellte mit mindestens 2 1/2-jähriger Berufspraxis Berufspraktiker/innen ohne relevanten Abschluss, aber mit 4 bis 5 Jahren Erfahrung Die berufspraktische Erfahrung soll auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens erworben worden sein. Bitte beachten Sie, dass die Steuerberaterkammern Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung definiert haben. Näheres finden Sie unter dem Punkt „Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung bei einer Steuerberaterkammer“. Prüfung Die Prüfung vor der Steuerberaterkammer Die Fortbildungsprüfung ist nicht Bestandteil des Lehrgangs. Die Prüfung wird vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammern abgelegt. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk Ihr Arbeitsort liegt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kammer nach den für Ihren Prüfungszeitraum maßgebenden Bestimmungen. Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie eine 4-stündige Klausur. Die mündliche Prüfung soll 30 Minuten je Prüfungsteilnehmer nicht überschreiten. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit dokumentiert werden, praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen zu können. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung zur Prüfung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung als Steuerfachangestellte/r, danach eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle. Zur Prüfung ist auch zugelassen, wer nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufleute) mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist. Zugelassen wird ebenfalls, wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist. oder wer in besonderen Ausnahmefällen durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, erfüllt sein. Prüfungstermine Die Steuerberaterkammern sehen die schriftliche Prüfung für den Oktober eines Jahres vor. Fragen zum Lehrgang, zu den Prüfungen oder Zulassungsvoraussetzungen Marieke Böhmert Beratung 0800 / 775 775 029 [email protected] Alle Angaben ohne Gewähr ... und bestimmt auch in Ihrer Nähe Steuer-Fachschule Dr. Endriss Lichtstraße 45-49, 50825 Köln Tel. 0800 / 775 775 00 Fax 0800 / 775 775 033 www.endriss.de [email protected]
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