Fachassistent/in Lohn und Gehalt - Steuer

Neu!
FALG1511
Fachassistent/in Lohn und Gehalt
Die neue Prüfung – Samstag- oder Klausurenlehrgang
Die neue Prüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“
Die Lohnsachbearbeitung für Mandanten hat in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien
traditionell eine große Bedeutung. Beschäftigte in diesem
Fachbereich benötigen in ihrer beruflichen Praxis häufig
deutlich tiefere und umfassendere berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten als ihnen in ihrer bisherigen Ausund Fortbildung vermittelt wurden. Nur so können sie die
Arbeitsverhältnisse ihrer Mandanten steuer- und sozialversicherungsrechtlich optimal betreuen und abrechnen.
Um einheitliche und vergleichbare Fähigkeiten in der Lohnsachbearbeitung sicherzustellen, haben die Steuerberaterkammern die neue Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in
Lohn und Gehalt“ entwickelt. Dieses Qualitätssiegel bietet
Fachkräften die Möglichkeit, ihre umfassende Kompetenz
im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung gegenüber
ihrem Arbeitgeber und ihrem Mandanten differenziert
nachzuweisen.
Als Spezialistin für die Weiterbildung im Steuer-, Finanzund Rechnungswesen mit mehr als 65 Jahren Erfahrung
verfügen wir über ein umfassendes Wissen darüber, welche Themengebiete in Umfang und Tiefe mit welchen Methoden erfolgreich vermittelt werden können. Daraus folgt
für unsere Teilnehmenden eine optimal auf das Prüfungsziel zugeschnittene und effektive Wissensvermittlung.
Samstaglehrgang
Ziel unseres Lehrgangskonzeptes ist es, Sie umfassend auf
die neue Prüfung der Steuerberaterkammern vorzubereiten.
Unser Lehrplan enthält alle Stoffgebiete, die Gegenstand
der Prüfung sein können. Bestandteil der Unterrichtsmethodik ist einerseits die vorstrukturierte und systematische
Darstellung der Fachinhalte und andererseits die daran anschließende Einübung durch die Erarbeitung anwendungsorientierter Fallstudien. So wird sichergestellt, dass sich
Tiefenwissen bilden kann, das auch zu einem späteren
Zeitpunkt – in Prüfungen, aber auch in der Praxis – sicher
abrufbar ist.
Unterrichtsbegleitendes Material
Ausgearbeitete Skripten
Zu allen Unterrichtsgebieten stellen wir Ihnen ausgearbeitete Skripten zur Verfügung. Diese sind von unseren
Fachdozenten gezielt für dieses Lehrgangskonzept erstellt worden und werden regelmäßig überarbeitet und
dem aktuellen Rechtsstand angepasst. Die Skripte dienen der Sicherung des „roten Fadens“ und entlasten
Sie davon, im Unterricht aufwendig mitzuschreiben. Ferner unterstützen sie vor allem bei der konsequenten
Nachbearbeitung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes.
Übungsklausuren mit ausführlichen Lösungshinweisen
und Fremdkontrolle
Darüber hinaus erhalten Sie 3 Übungsklausuren mit
ausführlichen Lösungshinweisen, deren Einsatz Sie
Die Themengebiete
Steuerrecht
Grundlagen
Steuerfreier Arbeitslohn/Freigrenzen
Durchführung des Lohnsteuerabzugs
Besonderheiten von Arbeitsverträgen mit nahen
Angehörigen
Betriebsprüfung
Anrufungsauskunft
Lohnsteuernachschau
Sozialversicherungsbeitragsrecht
Grundlagen
Meldepflichten
Statusfeststellungsverfahren
Umlageverfahren – Umlagepflicht, -berechnung und
Erstattungsverfahren
Sozialversicherungsrechtliche Prüfungen
der Deutschen Rentenversicherung einschl.
Künstlersozialkasse
Grundzüge des Arbeitsrechts
Rechtliche Beschränkungen
Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsrecht
Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen
Folgen von Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen
und arbeitsvertraglichen Pflichten
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
mit Art und Niveau der Prüfungsaufgaben vertraut machen. Fremdkontrollen Ihrer Lösungen helfen Ihnen bei
der Einschätzung Ihres Wissensstandes. Zudem erhalten Sie auf diesem Wege weitere Hinweise, wie Sie Ihre
individuelle Lösungstechnik verbessern können.
Gesetzestexte
Für die berufliche Praxis, aber auch für die Prüfung,
ist der sichere Umgang mit Gesetzestexten unerlässlich. Deshalb ist der Einsatz der Gesetzestexte im
Unterricht zwingend notwendig. Jede/r Teilnehmer/in
braucht daher sowohl im Unterricht als auch in der
Prüfung eigene Texte.
Rechtsübergreifende Themen
Geldwerte Vorteile / Sachbezüge
Betriebliche Altersversorgung
Vermögensbildung / -beteiligung
Mehrfachbeschäftigte
(Minijobber und sonstige Arbeitnehmer)
Besondere Personengruppen
Grundzüge der Baulohnabrechnung
Nettolohnvereinbarungen
Teilmonatsrechnung
Korrekturen / Nachzahlungen für Vormonate
Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn
Entgeltpauschalierung
Einmalbezüge / mehrjährige Bezüge
Besondere Themen
Kurzarbeitergeld
Insolvenzgeld
Pfändung, Abtretung, Arbeitnehmerinsolvenz
Besonderheiten bei mehreren Betriebsstätten
Bescheinigungs-, Melde- und Auskunftsvorschriften
(elektronische Bescheinigungen)
Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit
Fristen, Rechtsbehelfe, Korrekturvorschriften, Mitwirkungspflichten
Datenschutz und Datensicherheit
Vergütungsberechnung
Kursdetails
Lehrgangsorte und Termine
Orte
Termine
Frankfurt
13.02. - 20.08.2016
Hamburg
06.02. - 20.08.2016
Hannover
13.02. - 20.08.2016
Köln
13.02. - 20.08.2016
München
06.02. - 20.08.2016
Stuttgart
06.02. - 20.08.2016
Dauer
18 Samstage innerhalb von 7 Monaten
(zzgl. 3 Übungsklausuren in Heimarbeit)
Unterrichtszeit
08.30 bis 17.00 Uhr
Lehrgangsgebühr
1.590 €, fällig bei Lehrgangsbeginn oder 9 Raten zu 180 €
Intensiv-Klausurenlehrgang
Für ein gutes Abschneiden in der schriftlichen Prüfung
kommt es darauf an, Ihr abstraktes Wissen in Klausurleistung umzusetzen. Daher ist ein intensives Klausuren-Training vor den schriftlichen Prüfungen unerlässlich. Inhalt
des Lehrgangs sind drei Klausuren auf Prüfungsniveau,
welche am Vormittag geschrieben werden. Hieran schließt
eine ausführliche Besprechung mit dem Fachdozenten an.
Ihre individuellen Klausurlösungen werden korrigiert und
bewertet. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Musterlösungen zur gezielten Fehleranalyse.
Lehrgangsorte und Termine
Orte
Termine
Frankfurt
Hannover
September 2016
Köln
Stuttgart
Kursdetails
Dauer
3 Tage, Freitag bis Sonntag
Ablaufplan
Freitag: Arbeitsrecht
Samstag: Sozialversicherungsbeitragsrecht
Sonntag: Lohnsteuerrecht
Unterrichtszeit
09:00 bis 13:00 Uhr: Klausur
14:00 bis 18:00 Uhr: Besprechung
Lehrgangsgebühr
295 €, fällig bei Lehrgangsbeginn
Dozentinnen und Dozenten
Unsere erfahrenen Dozentinnen und Dozenten sind nicht
nur ausgewiesene Spezialisten, die ihr Fachgebiet souverän
beherrschen, es macht ihnen auch besondere Freude, Wissen anschaulich, strukturiert und lebendig zu vermitteln.
Sie wissen, dass das nebenberufliche Lernen auch anstrengend sein kann und stellen sich entsprechend darauf
ein. Ihre beruflichen Hintergründe sind bewusst sehr unterschiedlich gewählt: Rechtsanwälte, Professoren, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftswissenschaftler,
Mitarbeiter der Finanzverwaltung und viele andere Praktiker gewährleisten, dass Theorie- und Praxiskenntnisse in
einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Das Lehrgangskonzept Fachassistent/in für Lohn und Gehalt wird u. a. von den folgenden Dozenten und Dozentinnen betreut:
Andreas Abels
Betriebswirt (VWA)
Fachgebiet: Sozialversicherungsbeitragsrecht
Werner Greißinger
Rechtsanwalt
Fachgebiet: Arbeitsrecht
Rudolf Intat
Assessor
Fachgebiet: Arbeitsrecht
Adrian Iwan
Dipl.-Finanzwirt
Fachgebiet: Lohnsteuer
Jessica Vollmer
Fachgebiet: Sozialversicherungsbeitragsrecht
Joachim Sukop
Fachgebiet: Lohnsteuer
Weitere Informationen unter: www.endriss.de/fachassistent
Zielgruppe
Unser Lehrgang richtet sich insbesondere an
Steuerfachangestellte mit mindestens halbjähriger
Berufspraxis
Kaufleute oder Rechtsanwaltsfachangestellte mit
mindestens 2 1/2-jähriger Berufspraxis
Berufspraktiker/innen ohne relevanten Abschluss,
aber mit 4 bis 5 Jahren Erfahrung
Die berufspraktische Erfahrung soll auf dem Gebiet des
Steuer- und Rechnungswesens erworben worden sein.
Bitte beachten Sie, dass die Steuerberaterkammern Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung definiert haben.
Näheres finden Sie unter dem Punkt „Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung bei einer Steuerberaterkammer“.
Prüfung
Die Prüfung vor der Steuerberaterkammer
Die Fortbildungsprüfung ist nicht Bestandteil des Lehrgangs. Die Prüfung wird vor den Prüfungsausschüssen der
Steuerberaterkammern abgelegt. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk Ihr Arbeitsort liegt. Bitte informieren
Sie sich bei Ihrer Kammer nach den für Ihren Prüfungszeitraum maßgebenden Bestimmungen.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem
mündlichen Teil.
In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie eine 4-stündige
Klausur.
Die mündliche Prüfung soll 30 Minuten je Prüfungsteilnehmer nicht überschreiten. In diesem Prüfungsteil soll die
Fähigkeit dokumentiert werden, praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen zu können.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Prüfung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:
Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung als Steuerfachangestellte/r, danach eine hauptberufliche praktische
Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft
oder Landwirtschaftlichen Buchstelle.
Zur Prüfung ist auch zugelassen,
wer nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufleute) mindestens drei Jahre
auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens,
davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen
ist.
Zugelassen wird ebenfalls,
wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen
kann, jedoch mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet
des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten
Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.
oder
wer in besonderen Ausnahmefällen durch Vorlage von
Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung
und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei
einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Ende des
Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht,
erfüllt sein.
Prüfungstermine
Die Steuerberaterkammern sehen die schriftliche Prüfung
für den Oktober eines Jahres vor.
Fragen zum Lehrgang, zu den Prüfungen oder Zulassungsvoraussetzungen
Marieke Böhmert
Beratung
0800 / 775 775 029
[email protected]
Alle Angaben ohne Gewähr
... und bestimmt auch in Ihrer Nähe
Steuer-Fachschule Dr. Endriss
Lichtstraße 45-49, 50825 Köln
Tel. 0800 / 775 775 00
Fax 0800 / 775 775 033
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