Auswirkungen auf die Sachversicherungen

Bild – z.B. von Feuer oder so
Die neuen Brandschutzvorschriften,
Auswirkungen auf die Sachversicherungen
Olten, 9. September 2015
Peter Bruder
Leiter Underwriting Sach & Transport Unternehmen
Agenda
1.
Kurze Vorstellung „Die Mobiliar“
2.
Neue Brandschutzvorschriften
3.
Auswirkung der neuen Brandschutzvorschriften auf die Industrie
4.
Auswirkung auf die Sachversicherung
5.
Relevante Punkte für Risikoeinschätzung (Vertragsgestaltung)
6.
Zusammenfassung
7.
Fragen
09.09.2015 – SiBe-Tagung Swissi AG
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Kurze Vorstellung: Die Mobiliar …
 ist die älteste private Versicherungsgesellschaft der Schweiz, gegründet 1826
 ist die Nummer 1 in der Schweiz für Sachversicherungen
 zählt rund 1.7 Millionen Versicherte: Jeder dritte Haushalt und mehr als jede
dritte Unternehmung sind bei der Mobiliar versichert
 ist nahe beim Kunden dank 78 Generalagenturen und rund 160 Standorten
sowie 3 Direktionsstandorten in der ganzen Schweiz
 beschäftigt mehr als 4‘400 Mitarbeitende und bietet 325 Ausbildungsplätze an
 steht für kundengerechtes Preis-/Leistungs-Verhältnis, denn als
Genossenschaft muss die Mobiliar nicht maximalen Gewinn erzielen
 hat im Marktvergleich die besten Werte bei Kundenzufriedenheit und Image
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Neue Brandschutzvorschriften
 Seit dem 1. Januar 2015 sind die neuen Brandschutzvorschriften in
Kraft
 Die neuen Brandschutzvorschriften setzen beim Sachwertschutz auf
eine wirtschaftliche Optimierung:
 Dadurch können die Baukosten für Brandschutzmassnahmen sinken
 Bei Neubauten kann der Anteil des baulichen Brandschutzes kleiner
werden, die Anteile des technischen und organisatorischen
Brandschutzes nehmen zu
 Gebäudeeigentümer, Gebäudenutzer und auch die Versicherungen
sind hier gefordert, damit der Brandschutz über die gesamte
Nutzungsdauer erhalten bleibt
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Neue Brandschutzvorschriften
Wichtigste Änderungen aus Sicht Sachversicherungen
Tragwerke und Brandabschnitte - Lockerung im
Industrie- und Gewerbebereich:
die möglichen Brandabschnitte sind in einzelnen Fällen
bis zu 50 % grösser als bisher (max. 3‘600 m2 an Stelle 2‘400 m2)
Neue Kategorie „Gebäude mit geringen Abmessungen“
(Höhe kleiner 11 m, Geschossfläche max. 600 m2),
keine Anforderungen an Feuerwiderstand von Tragwerken,
wie Wände und Decken (ausgenommen spezielle Nutzungen)
Einfamilienhäuser: Keine Vorschriften mehr betreffend
Brandabschnittsbildung zwischen Garage und Wohnhaus
oder Heizung und Wohnhaus. Keine Anforderungen an
Feuerwiderstand von Tragwerken
Flucht- und Rettungswege:
Z.B. Zulässige Fluchtwegdistanz neu 35 m statt 20 m
(Spezialfälle Kita, Heime usw. )
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Auswirkungen der neuen
Brandschutzvorschriften auf die Industrie
These: Grössere Brandabschnitte = grössere Produktionshallen
Vorteile:
 Alles an einem Ort (Raum)
 Einfachere Gestaltung der
Produktions- und Arbeitsabläufe
 Höhere Effizienz in der Produktion
und tiefere Kosten
…
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Nachteile:
 Grössere Brandabschnitte
bedeutet auch höhere
Wertkonzentrationen
 Weniger Redundanzen
 Sachschäden und Ausfallzeiten
werden (tendenziell) grösser
…
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Auswirkungen auf die Sachversicherungen
These: Grössere Brandabschnitte = grössere Produktionshallen
Höhere Versicherungssummen
(Vollwertprinzip)
Veränderte
Höchstschadenszenarien
 Obliegenheit im Versicherungsvertrag: Meldung Risikoveränderung!
 Überprüfung der Versicherungssummen (Vermeidung einer
Unterversicherung)
 Auswirkung auf Produktionsabläufe (Betriebsunterbrechung)
 Personenschutz! (längere Fluchtwege)
 Je nach Grösse/Komplexität: Spezialisten beiziehen
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Szenarien für Höchstschadenschätzung
(möglicher Höchstschaden)
MPL (Maximum Possible Loss – möglicher Höchstschäden)
I. Fabrikation und Lackiererei
100 %
II. Lager und Spedition
100 %
III. Büro
100 %
Total
79 %
CHF 1‘000‘000
CHF 800‘000
CHF 400‘000
CHF 2’200‘000
MPL = 79 % der Gesamtversicherungssumme von CHF 2‘800‘000
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Szenarien für Höchstschadenschätzung
(wahrscheinlicher Höchstschaden)
PML (Probable Maximum Loss – wahrscheinlicher Höchstschäden)
I. Fabrikation und Lackiererei
100 %
CHF 1‘000‘000
II. Lager und Spedition
10 %
CHF
80‘000
III. Büro
20 %
CHF
80‘000
Total
41 %
CHF 1‘160‘000
PML = 41 % der Gesamtversicherungssumme von CHF 2‘800‘000
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Szenarien für Höchstschadenschätzung
(erwarteter Höchstschaden)
EML (Estimated Maximum Loss – erwarteter Höchstschäden)
I. Fabrikation und Lackiererei
60 %
CHF 600‘000
Total
21 %
CHF 600‘000
EML = 21 % der Gesamtversicherungssumme von CHF 2‘800‘000
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Annahmen für Szenarien
Beim MPL (Maximum Possible Loss) wird angenommen, dass die
Sprinkleranlage in der Fabrikation und in der Lackiererei nicht anspringt und die
Feuerwehr erst mit erheblicher Verspätung eintrifft. Es kommt zu einem
Totalschaden des Gebäudekomplexes I - III Die Fabrikation und Montage in
Gebäudekomplex IV ist für ein Übergreifen des Feuers zu weit entfernt.
Beim PML (Probable Maximum Loss) wird die Sprinkleranlage in der
Fabrikation und in der Lackiererei nicht berücksichtigt. Es muss damit gerechnet
werden, dass dieses Gebäude ganz abbrennt. Die Brandabschnittsgrenzen zu
den Gebäudekomplexen II und III können dank rechtzeitigem Feuerwehreinsatz
gehalten werden. Trotzdem muss auch dort mit einem Teilschaden durch Rauch
und Löschwasser gerechnet werden.
EML (Estimated Maximum Loss): Trotz Berücksichtigung der Sprinkleranlage
muss im ungünstigen Fall mit einem Höchstschaden von 60 % beim
Gebäudekomplex I gerechnet werden.
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Ablauf einer
Betriebsunterbrechungsanalyse
BASIS
Versicherungstechnischer
Bruttogewinn
1
5
RESERVEN
Zuk.
Geschäftsentwicklung
Besondere Auslagen
Schätzreserve
PRODUKTIONS-ENGPASS
Gebäude / Brandabschnitt
Prozesse
4
EINSPARMÖGLICHKEITEN
Abschreibungen
Personalaufwand
2
UNTERBRECHUNGSDAUER
Gebäude
Einrichtungen/Materialien
3
AUSWEICHMÖGLICHKEITEN
Extern (Drittbetrieb)
Intern (Provisorium)
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Relevante Punkte für Risikoeinschätzung
(Vertragsgestaltung)
 Versicherungssummen und Wertkonzentrationen
 Gefährlichkeit der gelagerten Stoffe und Waren
 Bauart und Betriebsart
 Sicherheitseinrichtungen und Löschverhältnisse
 Gewünschter Deckungsumfang
 Selbstbehalt
 Subjektiver Eindruck
 Bei Betriebsunterbrechung: Unterbrechungsdauer und Ausweichmöglichkeiten
…
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Zusammenfassung
 In Zukunft erlauben die neuen Brandschutzvorschriften grössere
Brandschutzabschnitte, was zu grösseren Produktionshallen und
Wertkonzentrationen führen kann
 Anpassungen der Versicherungswerte (Vollwert) sowie Risikoveränderungen
sind dem zuständigen Versicherer umgehend zu melden
 Der Deckungsumfang sollte regelmässig überprüft werden und an die aktuellen
Gegebenheiten angepasst werden (insb. Höchstschadenzenarien und
Betriebsunterbrechungsversicherung)
 Bei Bedarf lohnt es sich zusätzliche Experten beizuziehen
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Fragen
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