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Sonderformate auf Anfrage!
Beihefter, Beilagen, Sonderplatzierungen, Sonderformate und
Postkartenbeihefter auf Anfrage. Teilbelegung nach Nielsengebieten
möglich.
Mehrkosten: Bis zur Hälfte der Druckauflage berechnen wir einen
Aufschlag von 50% auf den jeweiligen Grundpreis.
Allen Aufträgen liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zeitschriften und Zeitungen zugrunde –
einsehbar unter www.stegenwaller.de
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Sonderformate auf Anfrage!
Beihefter, Beilagen, Sonderplatzierungen, Sonderformate
und Postkartenbeihefter auf Anfrage. Teilbelegung nach
Nielsengebieten möglich.
Mehrkosten: Bis zur Hälfte der Druckauflage berechnen wir
einen Aufschlag von 50% auf den jeweiligen Grundpreis.
Allen Aufträgen liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zeitschriften und Zeitungen
zugrunde – einsehbar unter www.stegenwaller.de
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Objekt
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Meine Pause Extra Preisrätsel
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RÄTSEL-MAGAZINE
Rätsel total Rätsel Klassiker
Rätsel total Das große Kreuzworträtsel Extra
Gute Rätsel Wissen & Rätseln
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Erscheinungsweise
Copypreis
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Umschlaganzeigen, gegen Aufpreis, auf Anfrage.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
Format oder Auf machung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils
der Zeitung oder Zeit schrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Ver tragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die
erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert
der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den
belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch
auf Zahlungs min der ung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der An zei ge beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs minderung oder
Rückgängigmachung des Auf trages. Schadens ersatz an sprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auf tragserteilung –
ausge schlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens
und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahr lässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung und Belege
geltend gemacht werden.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt
im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Kooperationen dürfen über Kulturveranstaltungen eingebucht werden.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise
nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den
Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund
ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und derer Billigung bindend. Beilagen, die durch
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten
Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art
der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung
sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige über-
sandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen,
vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungs frist oder Vorauszahlung
vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach
der Preisliste gewährt.
14.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vor auszahlung verlangen. Bei
Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfä hig keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf
ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.
Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein
Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Filme, Druckstöcke, Matern, digitaler
Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ur sprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auf lagenminderung kann bei einem Abschluss über
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurch schnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertions jahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnit tliche Auf lage des vergangenen
Kalender jahres unterschritten wird. Eine Auf lagen minderung ist
nur dann ein zur Preis min derung berechtigter Mangel, wenn sie
mehr als 20 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben
hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach
Ablauf des Auftrages.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Essen.
TECHNISCHE DATEN & KONTAKT
Herausgeber:
Dirk Stegenwaller
VGS Verlagsgruppe Stegenwaller GmbH
Ruhrtalstraße 67
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