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V Rätse Vorf aus O LIV chst PF GA R -K -R iel ah A ld N FZ Sp iag ren bessi 6 B RE - abe - UR RP - ATO aß ram in nie M n O H A u L AA OE AN chst TTE : ES N dab m, den n – R - AZU R -N ei! das W dem 7 B ALOG abe R - R OM PIL R D SE s ei äld R n EB N SC uchst - AU : AG EYO - FLU n vo ern heutig 2 B KRE RE IKE N OR llstä Süd NO - B en 8 B HLAN abe SWE END 3 B uchst CHT: -K E n: - R UBI nd ostas Äth 11 uchst K GA G - FA - AIR RIM iges ie iop OS PO uchst aben RN I B E A 15 Buch abe L A Kre ns zu ien. H EL LA n 4 B - R aben : EM Bu st E - RE - G - A uzw su Die CH E ch abe : APO LE KE FE Sort chen neu GR uchst N - S : AAL EV sta n: B T L L räts es H HA IPE EI O S be OK B - aben EK - - ETA FB FT el sind. ten n: END EKE UK en FE ME IGE ER :B - M GAT ER tste H 5 W O NS K L-P ALW TIN GW B KH N ht. CH ETT OR uchst ELE IOW D - D USA AR -H EN E AEE IN LR IO BE 6 B ST - aben RIG -L O MA N - ZDF ZO A AC O GE HA uchst RAA : ASP - RY LI - ELAN -O N B N N A IK ED 7 B TEL aben E - B N - APF - GA S -N EA L 8 B uchst - STE : BRO CH KAT EIN A - N - SM 9 B uchst aben LLE KER OTA TP NOT -F : u a E c b E 11 EU -Z T h Re Bu stab n: G TALE IER CH ch Tsta en: N ESEL R - R GL LIG EU be UM AR n: US MA GIER - KU AEN E R GE IG NK - TA ZHA - SA BA A RA B EE MP ATIE R R RE F IN C Fo to: Co rel B DER NAT UR Die A 50 D Ab es sin ier ka tze Sonderformate auf Anfrage! Beihefter, Beilagen, Sonderplatzierungen, Sonderformate und Postkartenbeihefter auf Anfrage. Teilbelegung nach Nielsengebieten möglich. Mehrkosten: Bis zur Hälfte der Druckauflage berechnen wir einen Aufschlag von 50% auf den jeweiligen Grundpreis. 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Format oder Auf machung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeit schrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Ver tragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungs min der ung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der An zei ge beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs minderung oder Rückgängigmachung des Auf trages. Schadens ersatz an sprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auf tragserteilung – ausge schlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahr lässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung und Belege geltend gemacht werden. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Kooperationen dürfen über Kulturveranstaltungen eingebucht werden. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und derer Billigung bindend. Beilagen, die durch 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige über- sandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungs frist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vor auszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfä hig keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Filme, Druckstöcke, Matern, digitaler Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ur sprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auf lagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurch schnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertions jahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnit tliche Auf lage des vergangenen Kalender jahres unterschritten wird. Eine Auf lagen minderung ist nur dann ein zur Preis min derung berechtigter Mangel, wenn sie mehr als 20 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Essen. TECHNISCHE DATEN & KONTAKT Herausgeber: Dirk Stegenwaller VGS Verlagsgruppe Stegenwaller GmbH Ruhrtalstraße 67 45239 Essen Telefon: 0201/2 46 88-0 Fax: 0201/2 46 88-100 E-Mail: [email protected] Web: www.stegenwaller.de Verlagsleitung: Dipl.-Kffr. Annette Heinrich ([email protected]) Telefon: 0201/2 46 88-111 Fax: 0201/2 46 88-140 Grafische Leitung: Tatjana Schlamber ([email protected]) Telefon: 0201/2 46 88-644 Raluca Gharsallah ([email protected]) Telefon: 0201/2 46 88-677 Kontakt Gewinnspiel-Kooperationen: Claudia Eraßmy (Ltg.) ([email protected]) Telefon: 0201/2 46 88-615 Anzeigenleitung: Johannes Mertmann ([email protected]) Telefon: 0201/2 46 88-824 Sarah Dülks ([email protected]) Telefon: 0201/2 46 88-617 Vertrieb: MZV GmbH & Co. KG, Unterschleißheim Sandra Grabolus ([email protected]) Telefon: 0201/2 46 88-619 Laura Steinhausen ([email protected]) Telefon: 0201/2 46 88-614 Chantal Bellenberg ([email protected]) Telefon: 0201/2 46 88-618 Redaktionsleitung Rätsel total: Verena Kielnerowski ([email protected]) Telefon: 0201/2 46 88-686 Wir freuen n e r h I f u a s n u Anruf oder l i a M E e r h I ZEITSCHRIFTEN AUS MEINER STADT! Frauenillustrierte, Rätselmagazine, Rezepthefte … Seit 1998 produziert die Mediengruppe Stegenwaller in Essen-Werden Zeitschriften – und hält dem Standort die Treue! MEDIENGRUPPE STEGENWALLER – Ihr Zeitschriftenverlag in Essen Ruhrtalstraße 67 | 45239 Essen | FON 02 01.2 46 88-0 | www.stegenwaller.de S t MODE 3BUHFCFS Putzen mit Dampf Bringt das was? Streusel-Kuchen Mediengruppe Stegenwaller ist eine übergeordnete Bezeichnung für die Firmen: 7(47FSMBHTHSVQQF4UFHFOXBMMFS(NC)r4&(4UFHFOXBMMFS&OUFSUBJONFOU(SPVQ(NC)$P,( KONTAKT ANZEIGEN Johannes Mertmann | [email protected] | Telefon: 0201 / 2 46 88-824 | Fax: 0201 / 2 46 88-100
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