LRS-Elternbrief2015

Gymnasium Trudering
Leserechtschreibstörung / Leserechtschreibschwäche
München, 5.10.2015
Liebe Eltern,
zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr!
Da ich momentan die Liste der Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche
bzw. -Störung aktualisiere und die unterrichtenden Kollegen möglichst bald über die
Nachteilsausgleiche informieren möchte, habe ich folgende Bitte an Sie:
Falls bei Ihrem Kind bereits eine Lese-Rechtschreibschwäche vorliegt, die für dieses Schuljahr
neu bestätigt werden muss, melden Sie sich bitte zeitnah bei mir, damit ich eine Nachtestung
vornehmen kann oder reichen Sie das Ergebnis einer außerschulischen Testung zu meinen Händen in der Schule ein.
Falls Ihr Kind neu zu uns in die 5. Jahrgangsstufe gekommen ist und bereits in der Grundschule
eine Lese-Rechtschreib-Schwäche oder -Störung bescheinigt bekommen hat, muss diese beim
Übertritt auf die weiterführende Schule laut KMBek vom 16.11.1999 neu bescheinigt werden:
Das Gutachten über das Vorliegen einer Legasthenie ist beim Übertritt von der Grundschule in eine weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) neu auszustellen bzw. vom zuständigen Facharzt
für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit dem jeweils zuständigen Schulpsychologen zu
bestätigen.
Bei Schülern mit einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche sind die durch die Förderung
erreichten Verbesserungen im Abstand von höchstens 2 Schuljahren durch den Schulpsychologen zu überprüfen.
Aus diesem Grund benötige ich ein aktuelles Gutachten des Facharztes bei einer Legasthenie
(=Lese-Rechtschreib-Störung).
Bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche können Sie gerne bei mir einen Termin zur Nachtestung
vereinbaren ([email protected]) oder Sie reichen ein entsprechendes außerschulisches Gutachten zu meinen Händen in der Schule ein.
Wird ab der Jahrgangsstufe 10 (oder höher) ein Nachteilsausgleich wegen Legasthenie in Anspruch genommen, so wird dies im Abitur-Zeugnis vermerkt. Auf Antrag kann von der Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs ab der Jahrgangsstufe 10 verzichtet werden. Setzen Sie
sich gegebenenfalls mit mir in Verbindung, falls Sie diesbezüglich Beratung wünschen.
Mit herzlichen Grüßen
gez.
Verena von Cube
(Schulpsychologin)
Friedenspromenade 64
81827 München
www.gymnasium-trudering.de
[email protected]
Tel.: 089 233 66400
Fax: 089 233 66440